Jobcenter Augsburg: Welche Miete gilt als angemessen?

Das Wichtigste zur Mietobergrenze in Augsburg in Kürze

Übernimmt das Jobcenter in Augsburg die Miete?

Grundsätzlich muss das Jobcenter in Augsburg die Miete bei Bürgergeld-Bezug übernehmen, sofern diese angemessen ist. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsbewohner und dem örtlichen Mietspiegel. Die Richtwerte werden in regelmäßigen Abständen angepasst.

Wie hoch dürfen die KdU in Augsburg sein?

Der Richtwert liegt zwischen 460 Euro bei einem Ein-Personen-Haushalt bis zu 921 Euro für fünf Personen. Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Mietobergrenze für Bürgergeld-Empfänger in Augsburg aktuell definiert ist.

Werden auch die Heizkosten übernommen?

Auch die Heizkosten gelten als Teil der Kosten der Unterkunft. Sie werden somit vom Jobcenter übernommen. Auch hierbei gilt, dass diese angemessen sein müssen.

Muss das Jobcenter in Augsburg die Miete bei Bürgergeld-Bezug übernehmen?

Wie hoch darf die Bürgergeld-/Hartz-4-Miete in Augsburg ausfallen?
Wie hoch darf die Bürgergeld-/Hartz-4-Miete in Augsburg ausfallen?

Augsburg ist eine der ältesten Städte Deutschlands und als Wohnort in Bayern sehr beliebt. Daher ist es dort nicht einfach, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Gerade Bürgergeld-Empfänger haben es auf dem Wohnungsmarkt schwer. Doch muss das Jobcenter in Augsburg eigentlich die Miete übernehmen? Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Bürgergeld soll für arbeitsuchende Menschen das Existenzminimum gewährleisten. Zu diesem Zweck erhalten Hilfebedürftige einen monatlichen Regelsatz. Dieser allein würde allerdings nicht ausreichen, um über die Runden zu kommen.

Daher übernimmt das Jobcenter in Augsburg die Miete bei einem Bürgergeld-Bezug. In § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch 2 (SGB 2) ist diesbezüglich folgendes definiert:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

Aus diesem Zitat lassen sich zwei wichtige Punkte ableiten: Die Miete wird nur übernommen, sofern sie angemessen ist und auch die Übernahme der Heizkosten ist in den Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter inbegriffen.

Doch wie genau wird die Angemessenheit der Miete eigentlich definiert? Der wichtigste Faktor dabei ist der örtliche Mietspiegel. Dieser dient als Berechnungsgrundlage. Um den konkreten Wert zu ermitteln, ist zudem maßgeblich, wie viele Menschen in dem betreffenden Haushalt leben.

Wichtig: Durch die Orientierung am örtlichen Mietspiegel kann die vom Jobcenter in Augsburg übernommene Miete deutlich über oder unter den Richtwerten für andere deutsche Städte liegen. Dies sollten Sie im Hinterkopf behalten, falls Sie einen Umzug planen und dieser vom Jobcenter genehmigt bzw. unterstützt werden soll.

Angemessene Miete für Bürgergeld-Empfänger in Augsburg (Tabelle)

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die vom Jobcenter in Augsburg übernommene Miete beim Bezug von Bürgergeld-Leistungen ausfallen darf:

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1460,00
2571,00
3653,00
4793,00
5921,00
61.058,00
je weitere Person236,00
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Kann trotz Bürgergeld-Bezug ein Umzug erfolgen?

Das Jobcenter in Augsburg übernimmt die Miete nach einem Umzug nur vollständig, wenn der Wohnungswechsel genehmigt wurde.
Das Jobcenter in Augsburg übernimmt die Miete nach einem Umzug nur vollständig, wenn der Wohnungswechsel genehmigt wurde.

Es ist eine weit verbreitete Angst unter Leistungsempfängern, dass diese nicht umziehen dürfen. Das ist allerdings nicht korrekt. Ein Umzug ist auch beim Bezug von Bürgergeld möglich. Allerdings müssen Sie dabei einige Dinge beachten.

So muss das Jobcenter dem Wohnungswechsel zustimmen. Ziehen Sie ohne Genehmigung des Jobcenters um, ist dieses nicht verpflichtet, die neue Miete in vollem Umfang zu übernehmen. Sie haben dann nur einen Anspruch auf die Kosten der Unterkunft, welche auch für die alte Bleibe übernommen wurden.

Daher ist es essentiell, dass Sie, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben, die Genehmigung des Jobcenters einholen. Ist dieser Schritt erfolgt, haben Sie sogar einen Anspruch auf unterschiedliche Umzugshilfen.

So erhalten Sie beispielsweise ein Darlehen für die Mietkaution. Um dieses zu begleichen, behält das Jobcenter in den Folgemonaten zehn Prozent vom für Sie maßgebenden Regelsatz ein, bis die Schulden getilgt sind.

Gut zu wissen: Ein Umzug kann auch vom Jobcenter angeordnet werden, wenn die Kosten der Unterkunft den Richtwert überschreiten. Dies wird als Kostensenkungsverfahren bezeichnet. Sie können die Mietkosten in diesem Fall auch dadurch reduzieren, dass Sie ein Zimmer untervermieten.

Quellen und weiterführende Links

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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