Kostenlose Monatskarte in Berlin als Leistung für Bildung und Teilhabe

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Gute Nachrichten für Kinder von Hartz-4-Empfängern: Eine kostenlose Monatskarte wird in Berlin eingeführt. Schüler, deren Weg zur Schule über einen (1. – 6. Klasse) oder zwei Kilometer (Oberschule) Kilometer beträgt, können ab dem 1.8.2018 öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Als Nachweis dient ein roter Aufkleber, welcher auf den berlinpass-BuT geklebt wird.

Wie Sie die kostenlose Monatskarte in Berlin erhalten können

Die kostenlose Monatskarte für Berlin ist ab sofort verfügbar.
Die kostenlose Monatskarte für Berlin ist ab sofort verfügbar.

Um eine kostenlose Monatskarte in Berlin erhalten zu können, ist ein mündlicher Antrag beim zuständigen Jobcenter vonnöten. Wird dieser bewilligt, erhält das Kind einen roten Aufkleber auf seinen berlinpass-BuT.

Dieser dient seit dem 1.8.2018 als Fahrausweis innerhalb des Tarifbereichs. Damit der Sprössling die kostenlose Monatskarte in Berlin bekommt, muss eine gewisse Entfernung vom Wohnort zur Schule gegeben sein. Dabei handelt es sich um einen Kilometer für Grundschüler und zwei Kilometer für Oberschüler.

Achtung: Der berlinpass-BuT von Ihrem Kind muss in jedem Fall den neuen roten Aufkleber enthalten, damit dieser als kostenlose Monatskarte in Berlin gilt. Ist dies nicht der Fall, gilt der Sprössling als „Schwarzfahrer“ und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

Welche Leistungen bietet das Bildungspaket noch?

Die kostenlose Monatskarte in Berlin wird aus dem Bildungspaket finanziert, welches im Jahr 2011 in Deutschland in Kraft getreten ist. Es handelt sich dabei um Leistungen, die Kindern aus finanzschwachen Familien eine gute Chance auf Bildung ermöglichen sollen.

Die Schülerbeförderung ist dabei nicht die einzige Leistung, welche Eltern für ihre Kinder beantragen können. Es besteht beispielsweise auch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme für die Klassenfahrt zu erwirken. Die nachfolgende Grafik fasst die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen:

Eine Übersicht der Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie unserer Grafik entnehmen.
Eine Übersicht der Leistungen für Bildung und Teilhabe können Sie unserer Grafik entnehmen.

Nicht nur Kinder von Hartz-4-Empfängern haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auch andere Sozialleistungen können diesen begründen. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Behörde bei der jeweiligen bezogenen Sozialleistung zuständig ist:

Art der SozialleistungZuständige Stelle
Bürgergeld oder SozialgeldJobcenter
Wohngeld oder KinderzuschlagWohngeldstelle
SozialhilfeSozialamt
AsylbewerberleistungenZentrale Leistungsstelle für Asylbewerber
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Kostenlose Monatskarte in Berlin als Leistung für Bildung und Teilhabe
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

Ein Gedanke zu „Kostenlose Monatskarte in Berlin als Leistung für Bildung und Teilhabe

  1. Florian

    Gut zu wissen, dass Kinder von Hartz-4-Empfängern eine kostenlose Monatskarte bekommen. Das finde ich wichtig. Alle sollen das Recht haben, sicher zur Schule fahren zu können. Die Schülerbeförderung ist daher eine gute Lösung. Interessanter Beitrag!

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