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Leistungsnachweis: Wichtiges Dokument von der Agentur für Arbeit

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Personen, die Ihre Arbeitsstelle verloren haben, erhalten unter gewissen Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum Arbeitslosengeld 1. Beziehen Sie diese Leistung bzw. haben Sie im vergangenen Jahr ALG 1 erhalten, wird Ihnen am Ende des Jahres ein sogenannter Leistungsnachweis zugeschickt. Welchen Zweck erfüllt dieses Dokument?

Das Wichtigste zum Leistungsnachweis kurz und knapp zusammengefasst

Wann bekomme ich einen Leistungsnachweis?

Haben Sie im vergangenen Jahr Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung oder Übergangsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten, bekommen Sie zu Beginn des folgenden Jahres einen sogenannten Leistungsnachweis.

Wofür benötige ich den Nachweis?

Im Vorfeld wurden die Daten über die im letzten Jahr gewährten Leistungen (etwa ALG I) sowie die Dauer des Bezuges an die zuständige Finanzverwaltung übermittelt. Bei der Steuererklärung sind Sie dazu verpflichtet, diese im Nachweis aufgeführten Leistungen anzugeben.

Wie sieht so ein Leistungsnachweis aus?

Zur besseren Veranschaulichung stellen wir Ihnen eine Vorlage für den Leistungsnachweis zur Verfügung.

Warum ist der Leistungsnachweis, der vom Arbeitsamt ausgestellt wird, wichtig?
Warum ist der Leistungsnachweis, der vom Arbeitsamt ausgestellt wird, wichtig?

Inhalt

  • Was ist ein Leistungsnachweis überhaupt?
    • Müssen Sie den Leistungsnachweis bei der Steuererklärung berücksichtigen?
  • Wie sieht ein Leistungsnachweis aus? Vorlage zur Erklärung
    • Leistungsnachweis vom Arbeitsamt: Muster

Was ist ein Leistungsnachweis überhaupt?

Die Bundesagentur für Arbeit ist dazu verpflichtet, Angaben über die Zahlung von Lohnersatzleistungen sowie den Zeitraum des Leistungsbezuges an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dies geschieht bis spätestens zum 28. Februar des neuen Jahres. Zu den erwähnten Lohnersatzleistungen zählen unter anderem:

Den Leistungsnachweis müssen Sie sorgfältig aufbewahren.
Den Leistungsnachweis müssen Sie sorgfältig aufbewahren.
  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt
  • Übergangsgeld
  • Eingliederungshilfe
  • Arbeitslosengeld bei Weiterbildung

Anschließend erhalten Sie den sogenannten Leistungsnachweis von der zuständigen Agentur für Arbeit. In diesem wird aufgeführt, welche Lohnersatzleistungen Sie über welchen Zeitraum erhalten haben.

Beachten Sie: Es handelt sich bei den Leistungsnachweisen um wichtige Dokumente, vor allem bezüglich der Rente. Aus diesem Grund sollten Sie diese sorgfältig aufbewahren.

Müssen Sie den Leistungsnachweis bei der Steuererklärung berücksichtigen?

Die Bedeutung des Leistungsnachweises liegt darin, dass Sie die dort festgehaltenen Geldbeträge bei der Steuererklärung angeben müssen. Zwar sind Lohnersatzleistungen grundsätzlich steuerfrei, allerdings unterliegen sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet, dass die Leistungen wie das Arbeitslosengeld 1 zwar selbst nicht besteuert, sie jedoch zu ihren anderen Einnahmen hinzugerechnet werden und somit für die Festlegung des Steuersatzes von Bedeutung sind.

Das Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz 4 – stellt keine Lohnersatzleistung, sondern eine Sozialleistung dar. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und muss deshalb nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden. Hartz-4-Empfänger erhalten dementsprechend auch keinen Leistungsnachweis.

Wie sieht ein Leistungsnachweis aus? Vorlage zur Erklärung

Die Angaben im Leistungsnachweis sind für die Steuererklärung von Bedeutung.
Die Angaben im Leistungsnachweis sind für die Steuererklärung von Bedeutung.

Viele Menschen, die in der Vergangenheit Arbeitslosengeld 1 oder eine andere Lohnersatzleistung erhalten haben, sind verwundert, wenn sie den Leistungsnachweis von der Agentur für Arbeit zugeschickt bekommen.

Damit Sie nicht nur wissen, welche Bedeutung er hat, sondern auch wie er aussieht, haben wir eine Vorlage erstellt. Dieser können Sie entnehmen, wie das Formular über den Leistungsnachweis ungefähr aufgebaut sein kann.

Leistungsnachweis vom Arbeitsamt: Muster

Absender:
Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Musterhausen
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Empfänger:
Manuel Mustermann
Musterweg 1
12345 Musterhausen

Versicherungsnummer: 12345678
Geburtsdatum: 01.05.1980
Ihr Zeichen: 1234/567

Leistungsnachweis
Bitte gut aufbewahren

Sie haben die nachstehend aufgeführten Leistungen bezogen:

Vom 01.02.2019 bis 01.07.2019: Arbeitslosengeld
Summe: 5.798 Euro

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter:

Muster: Leistungsnachweis (.doc)
Muster: Leistungsnachweis (.pdf)

Bildnachweise: istockphoto.com/© rjmiz, fotolia.com/© bramgino, fotolia.com/© Marco2811

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Wolfgang meint

    4. März 2019 um 11:02

    Wann kann ich mit der Zusendung des Leistungsnachweises 2018 rechnen??

    Antworten
    • Kai meint

      8. März 2019 um 17:47

      Im letzten Jahr hat ihn meine Frau am 9. März erhalten. Müsste also demnächst kommen.

      Antworten
      • Lauri meint

        16. März 2019 um 10:46

        Ist der Nachweis mittlerweile da?
        Meiner noch nicht …

        Antworten
  2. Johan meint

    21. März 2019 um 16:21

    Hallo. Heute ist schon 21.3. und ich habe immer noch nichts erhalten..

    Antworten
  3. Flo meint

    29. Juli 2019 um 7:56

    Was ist zu tun, wenn man nach über einem Jahr immer noch keinen Leistungsnachweis erhalten hat?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      2. August 2019 um 13:38

      Hallo Flo,

      in diesem Fall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Lydia H. meint

    7. August 2019 um 17:20

    Hallo,
    eine Frage: Gibt es noch andere Gründe, warum von der Agentur kein Leistungsnachweis erstellt wird, außer dass man Hartz4 erhalten hat?

    Antworten
  5. jogg meint

    1. März 2020 um 14:56

    Hallo ich habe das auch bekommen letzte Woche. Was soll ich denn damit machen ? Bin ich dazu verpflichtet, es irgendwohin zu schicken oder wie?

    Antworten
  6. Jana meint

    21. März 2020 um 14:49

    Ich habe im Jahr 2017 3 Monate lang ALG2 erhalten. Ich habe gestern einen Leistungsnachweis bekommen. Die Steuererklärung habe ich schon längst eingereicht. Muss ich jetzt noch was machen? Muss ich mit einer Steuernachzahlung rechnen?

    Antworten

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