Bürgergeld und Diabetes: Wird ein Mehrbedarf gewährt?

FAQ: Bürgergeld-Leistungen für Diabetiker

Haben Diabetiker Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug?

Das SGB II sieht für Diabetiker keine besonderen Regelungen vor. Gerichte haben schon unterschiedliche Urteile zum Mehrbedarf für Diabetiker gefällt. Aus diesem Grund handelt es sich stets um eine Einzelfallentscheidung.

Was müssen Sie tun, um den Mehrbedarf zu erhalten?

Dafür müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen.

Gibt es einen Mehrbedarf für eine kostenaufwendigere Ernährung?

Ja, diesen gibt es. Oftmals wird jedoch davon ausgegangen, dass bei Diabetes keine besonderen Lebensmittel benötigt werden und deshalb auch kein Mehrbedarf für eine kostenaufwendigere Ernährung gezahlt werden muss.

Begründet eine Diabetes-Erkrankung einen Mehrbedarf vom Jobcenter?

Empfangen Sie Hartz 4 und haben Diabetes, so können Sie in gewissen Fällen einen Mehrbedarf geltend machen.
Empfangen Sie Bürgergeld und haben Diabetes, so können Sie in gewissen Fällen einen Mehrbedarf geltend machen.

Viele Menschen in Deutschland leiden unter Diabetes mellitus, umgangssprachlich auch Zuckerkrankheit genannt. Bei dieser Erkrankung liegt ein zu hoher Blutzuckerspiegel vor und Betroffene müssen entweder Medikamente einnehmen oder sich regelmäßig Insulin spritzen. Das ist davon abhängig, welcher Typ der Diabetes mellitus vorliegt.

Da besonders beim Typ-2-Diabetes oft eine bewusste Ernährung helfen kann, den Blutzuckerspiegel zu regulieren, können Bürgergeld-Empfänger, die an Diabetes erkrankt sind, für diese besondere Ernährung einen Mehrbedarf aufgrund höherer Kosten geltend machen.

Viele Diabetiker fragen sich, wie hoch dieser Mehrbedarf ausfallen kann und in welchen Situationen dieser gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund soll unser Ratgeber alle wichtigen Fragen zum Thema Diabetes beantworten.

Mehrbedarf bei Diabetes als Bürgergeld-Empfänger

Der Mehrbedarf – nicht nur für Schwangere oder Alleinerziehende, sondern beispielsweise auch der Mehrbedarf bei einer Behinderung – wird in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) geregelt. Demnach gilt laut Absatz 5:

Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.“

Wie hoch dieser Mehrbedarf ist, der in gewissen Situationen gewährt wird und bei welchen Krankheiten dieser angemeldet werden kann, ist nicht im SGB II geregelt. Aus diesem Grund stellen sich viele Bürgergeld-Empfänger die Frage, wann und in welcher Höhe diese bei Diabetes einen Anspruch auf den Mehrbedarf haben.

Beim Empfang von Hartz 4 kann ein Mehrbedarf aufgrund von Diabetes angemeldet werden.
Beim Empfang von Bürgergeld kann ein Mehrbedarf aufgrund von Diabetes angemeldet werden.

In der Regel ist das davon abhängig, wie schwer die Erkrankung ist und ob sich diese auch auf die besondere Kost sowie die daraus entstehenden Kosten auswirkt. Da die Aussagen im SGB II über die Grundlagen des Mehrbedarfs bei einer Krankheit sehr schwammig sind, gibt es viele Urteile zum Hartz 4-Mehrbedarf bei Diabetes – nicht nur Typ 2 – in denen dieser gerichtlich anerkannt wird.

Gerichtsurteil zum Mehrbedarf von Hartz 4 bei Diabetes

Ein Mann aus Offenbach, der an Diabetes leidet und Hartz 4 bezieht, hatte im Jahr 2007 gegen einen Ablehnungbescheid des Jobcenters geklagt. Dieses wollte dessen Antrag auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwendigerer Ernährung nicht zustimmen. Das Landessozialgericht in Hessen gab dem Mann allerdings recht (Urteil vom 05.02.2007, Az.: L 7 AS 241/06 ER), wodurch folgende Mehrbedarfe für an Diabetes erkrankte Erwerbslose entstehen:

KrankheitGeleisteter Mehrbedarf
Diabetes Typ 1 (Vollkost)25,56 Euro*
Diabetes Typ 1 (Diabeteskost)25,56 Euro*
Diabetes Typ 2 (Diabeteskost)51,13 Euro*
Diabetes Typ 2 (Diabetes-Reduktionskost)51,13 Euro*

* Beachten Sie: Die in der Tabelle aufgeführten Zahlen stellen lediglich Richtwerte dar. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Zahlungen beim Bürgergeld-Mehrbedarf wegen Diabetes besteht nicht.

Kostenaufwendige Ernährung wird bei Hartz-4-Empfängern wegen Diabetes manchmal durch Mehrbedarf finanziert.
Kostenaufwendige Ernährung wird bei Bürgergeld-Empfängern wegen Diabetes manchmal durch Mehrbedarf finanziert.

Obwohl das Gerichtsurteil aus Hessen im vorgestellten Fall den Mehrbedarf bei Hartz 4 und vorliegender Diabetes gewährt, ist davon nicht automatisch auszugehen. In der Regel bedürfen Diabetiker keines Mehrbedarfs, um die Ernährung finanzieren zu können. Dies ist auch durch den Bürgergeld-Regelbedarf möglich.

Ob dem Antrag auf Mehrbedarf von einem Bürgergeld-Beziehenden mit Diabetes stattgegeben wird, ist deshalb auch vom Einzelfall und der Schwere der Krankheit abhängig. Diese muss von einem Arzt bestätigt werden, bevor der entsprechende Sonderbedarf ausgezahlt werden kann.

Ein anderes Urteil des Sozialgerichts in Dresden beispielsweise gab dem Empfänger von Arbeitslosengeld 2 kein Recht, als dieser wegen eines nicht gewährten Mehrbedarfs aufgrund von Diabetes für die besondere Kost klagte (Urteil vom 30.08.2006, Az.: S 23 AS 1372/06 ER). Die Erklärung des Gerichts lag darin, dass laut aktuellen medizinischen Kenntnissen keine kostenaufwendigere Ernährung nötig sei.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

21 Gedanken zu „Bürgergeld und Diabetes: Wird ein Mehrbedarf gewährt?

  1. Axel

    hallo !
    ich bekomme hartz4 und hatte gelesen das ich als diabetiker einen mehrbedarf an leistung für die ernährung beantragen kann. das habe ich auch angefragt beim amt und die haben mir einen zettel mitgegeben den der arzt ausfüllen soll. mein hausarzt der möchte den aber nicht ausfüllen und auf dem schreiben steht auch das auch eine ernährungsumstellung ausreichend wäre. es stand auch sowas drin das ich das nur beantragen kann wenn ich eine unter 4 buchstaben stehende krankheit habe.
    A: Krebs, Aids, multiple Sklerose und Morbus Cron
    B: Niereninsuffiziens, zystische Fibrose
    C: Niereninsuffiziens mit Dialysebehandlung,Zöliakie
    D: sonstige Erkrankung – hier soll die Kostform eingetragen werden
    Mit anderen Worten gesagt steht mir vieleicht doch nichts zu ?
    Ich habe auch noch Bluthochdruck, eine Schilddrüsenunterfunktion, seit Jahren anhaltende Rückenschmerzen (nehme schon Opiate), Depressionen und seit kurzem steht fest das ich Microembolien im Gehirn habe.
    Was meint ihr, habe ich da eine Chance einen Mehrbedarf geltend zu machen ?
    Liebe Grüße aus Dresden

  2. Emine B.

    Hallo wie bekommen aufstockende leistungen hartz4 und ich bin Schwanger und bekomme mehrbedarf wegen schwangerschaft. Letzte woche wurde mir schwangerschaftsdiabetis diagnostiert habe ich nochmals ein Anspruch auf mehrbedarf oder erhöhung der Summe des mehrbedarf wegen schwangerschaftsdiabetis?

    Würde mich freuen wenn sie antworten würden LG brtn

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Emine,

      wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Walter S.

    Mit der Befreiung von der Zuzahlung zu rezeptierten Medikamenten sieht es folgendermaßen aus:
    1. Der behandelnde Arzt muss bescheinigen, dass eine chronische Erkrankung vorliegt – das wird von der Krankenkasse normalerweise anstandslos anerkannt.
    2. Der dann pro Jahr zu zahlende Eigenanteil an Medikamenten beträgt maximal 1% des Jahreseinkommens. Alles was darüber liegt, wird entweder von der Krankenkasse erstattet, oder (wie ich es seit vielen Jahren mache) man zahlt diesen Höchstbetrag am Anfang des Kalenderjahres in einer Summe (bei mir sind das für 2018 49,92 €) und bekommt dann die Befreiungskarte.
    Quittungen sammeln und ähnliches entfällt dann für das komplette neue Jahr. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse – in der Regel sind die Mitarbeiter dort gerne behilflich.
    Für die darauffolgenden Jahren muss man in der Regel nicht eine neue Bescheinigung des Arztes vorlegen – dass die Krankheit nach wie vor besteht, sehen die Krankenkassen ja anhand der abgerechneten Medikamente.
    WICHTIG: Die Befreiung von der Zuzahlung gilt nur für rezeptpflichtige und verordnete Medikamente.

    1. Lutz C.

      Hallo Walter S..
      vielen Dank für die informativen und sachlichen Hinweise u. Anmerkungen von Dir.
      Weiter so!
      LG von mir

  4. Jessica B

    Ca 48€ für das ganze Jahr bei Hartz 4 Empfängern. Gilt für jede Krankenkasse.

    Und jedes Jahr kann man das einreichen nicht im Folgejahr. Immer für das laufende Jahr. Du kannst aber auch Die Summe im voraus bezahlen.
    Und wenn man ländlich wohnt und zum Arzt muss nach einem Taxischein bei der Krankenkasse nachfragen.

  5. Ritchy

    Ich habediabetis typ 2 leberzihorrse und 50% behinderung habe ich anspruch aufmehrgeld von arge?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ritchy,

      da in diesem Fall eine kostenaufwändige Ernährung vonnöten ist, könnte ein Anspruch auf Mehrbedarf bestehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Ines S.

        Hallo,wegen der Befreiung von Kosten Medikamente,das ist richtig aber man kann alle Quittungen erst im Folgejahr einreichen,damit man was zurück bekommt! Ist wenigstens etwas,mir fehlt es trotzdem im laufe des Jahres,wenn ich es in der Apotheke zahlen muss und das ist nicht wenig,lg Ines

        1. Gudrun V.

          Hallo Ines,
          es kommt auf dein jährliches Brutto an. Das kannst du auch selber berechnen, wenn du dein Hatz4 aufs Jahr rechnest und davon musst Du 1% an die Krankenkasse zahlen. Dann bekommst du von der Kasse Deine Befreiung!!
          Ich habe jetzt für das laufende Jahr 50€ gezahlt und habe alle Heil- und Medikamentenkosten frei!! Ich bin auf BTM angewiesen und eine monatliche Packung kostet 147€, diese Kosten brauche ich nach der Zahlung von 50€ nicht mehr zu tragen!! Lg Gudrun

        2. Silvia

          Du kannst auch einen Antrag zur Befreiung, z.B. schon im November für das kommende Jahr beantragen. Musst den Nachweis einer chronischen Erkrankung erbringen und dein zu erwartendes Einkommen. Dies wird dann von der Krankenkasse ausgerechnet und du zahlst im Vorfeld den entsprechenden Betrag und bist dann für das komplette Jahr befreit.

  6. Ines v. S.

    Hallo,
    ich hatte vor paar Jahren mal den Mitarbeiter gefragt wegen Mehrbedarf,ich habe Typ 2 …ausserdem chronisch Krank und GdB 40 %…..ich bekomme nicht einen Cent mehr ! Oftmals habe ich noch nicht einmal das Geld,um einen Arzt aufzusuchen (Fahrkosten,wohne ländlich) bzw meine Medikamente zu holen (Rezeptgebühr) .
    Wenn ich dann lese,es sei möglich (Gerichtsurteil) und muss dafür erst vor Gericht ziehen,dann lasse ich es gleich sein!
    Entweder bekommt man lt. Gesetz was oder nicht!

    1. danny

      Hi, du kannst dich von der Krankenkasse befreien lassen wenn dein Medikamenten wert über nen bestimmten Satz kommt. Lass dich einfach mal bei der Krankenkasse beraten

      1. Ella

        Dafür muss man bestätigt bekomm das man seit 2 jahren in Behandlung der Krankheit is..

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Ella,

          wir glauben, dass hier von zwei unterschiedlichen Sachverhalten ausgegangen wird. Ein Mehrbedarf bei Diabetes wird tatsächlich nur individuell geleistet. Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse kann jedoch trotzdem beantragt werden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        2. Lutz H.

          Sorry aber das stimmt nicht ganz so wie du das hier siehst. Denn es reicht eine chronischer Krankheit zu haben und das ist bereits der Fall wenn du wegen einer Krankheit bereits schon ein halbes Jahr beim Arzt in Behandlung bist.

        3. Caro

          liebe Ela,
          Die Befreiung ist abhängig vom Einkommen und nicht von der Krankheit. Bei geringen Einkommen, z. B. Hartz4, zahlst du, für das ganze Jahr, 160 € Selbstanteil und vom Rest kannst du dann, auf Antrag, befreit werden.
          Gruß Caro

          1. Micha

            160€ eigenanteil ist bei hartz 4 fasch last euch von der krankenkasse beraten, die grundlage ist 1 prozent des gesamteinkommens der bedarfsgemeinschaft bei krohnich kranken und 2 prozent für alle anderen dann wird mann von der zuzahlung befreit

          2. Walter H

            Das mit den 160€ ist falsch
            Ich habe Anfang Januar einen Antrag gestellt.
            Ich mußte 50,80€ an die Krankenkasse überweisen und habe 1 Woche später meine Befreiungskarte für 2019 bekommen.
            Bei einer Kronischen Krankheit ist es 1% vom Jahreseinkommen.
            Beispiel
            400€ im Monat also im Jahr 4800€ davon dann 48€ an die Krankenkasse und dann passt das

        4. Frank F.

          Meistens geht Diabetis Typ 2 auch noch mit anderen Chronischen Erkrankungen einher. Zum Beispiel Bluthochdruck oder auch anderes. Dein Artzt muss es dir nur beglaubigen. Dann kannst du sofort eine Befreiung erhalten. 49 Euro musst du selber stemmen dann greift die Befreiung. Kann natürlich von Krankenkasse zu Krankenkasse schwanken.

    2. Martin Andreas-B.

      Hallo Ines,

      das Gesetz muß man leider erst mal durchsetzen !

      Allerdings verstößt das meiner Ansicht nach erst mal gegen die Auskunfts- und Beratungspflicht nach §§ 13 – 15 SGB I und -> außerdem gegen § 17 SGB I hierzu:

      Ausführung der Sozialleistungen

      (1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
      1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

      Demnach wollte der Gesetzgeber eine ungehinderte und unbehinderte Bewilligung und Zahlung, wozu auch erst mal die vorherige Auskunft, Aufklärung und Beratung gehört. Oder wo hat das Jobcenter jemals unsere Rechte beachtet und dafür gesorgt, daß wir die richtigen Anträge stellen ?

      Wer klagt diese Rechte mal ein und wie kann der Staat diese gesetzlosen Jobcenter grundsätzlich zu gesetzmäßigem Verhalten zwingen ? Denn ohne Zwang geht es gerade nicht. Machen die mit uns was sie wollen.

      Bitte mitteilen !

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