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Mehrbedarf für kosten­aufwändige Ernährung: Nur bei Krankheit

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Haben Hartz-4-Empfänger oder Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft eine Krankheit, die eine besondere Diät verlangt, kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden. Wie das geht und wie viel Betroffenen zusteht, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zum Thema „Mehrbedarf für die Ernährung“ zusammengefasst

Was ist ein Mehrbedarf?

Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Leistung vom Jobcenter, die neben dem Regelsatz gezahlt wird. Dadurch soll ein besonderer Bedarf anerkannt und ausgeglichen werden.

Wann wird ein Mehrbedarf für die Ernährung gewährt?

Um einen Anspruch auf den Mehrbedarf zu haben, muss die besondere Ernährung medizinisch notwendig sein. Der Arzt kann ein entsprechendes Attest ausstellen.

Wie hoch fällt der Mehrbedarf aus?

In welcher Höhe ein Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung gewährt wird, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Wer hat Anspruch auf einen Mehrbedarf bei besonderer Ernährung?
Wer hat Anspruch auf einen Mehrbedarf bei besonderer Ernährung?

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Thema „Mehrbedarf für die Ernährung“ zusammengefasst
  • Kann bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden?
  • Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Höhe und Antrag

Kann bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden?

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit bescheinigen.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Der Arzt muss die medizinische Notwendigkeit bescheinigen.

Wie sieht es mit einem Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz aus? Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit (z. B. Histaminunverträglichkeit, Fruktosemalabsorption oder Laktoseintoleranz) kann ein Mehrbedarf nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Eine Einzelfallprüfung bzw. ein ärztliches Gutachten ist hier vonnöten. Gerade bei Laktoseintoleranz wird der Mehrbedarf meist verneint. Handelt es sich jedoch um einen angeborenen Laktasemangel oder geht es um Kinder unter sechs Jahren, kann der Mehrbedarf im Einzelfall bewilligt werden.

Krankheiten, bei denen Vollkost bzw. eine gesunde Mischkost ausreicht (z. B. Diabetes), rechtfertigen in der Regel keinen Mehrbedarf.

Handelt es sich um eine Erkrankung, die noch nicht in der Empfehlungsliste des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) enthalten ist, können Betroffene sich an den medizinischen Dienst des Jobcenters wenden. Obwohl eine Liste der anerkannten Krankheitsbilder, die einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung rechtfertigen, existiert, sind Abweichungen im Einzelfall möglich.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Höhe und Antrag

Maßgebend für die Höhe vom Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ist der Regelsatz. Das Jobcenter nutzt zur Bemessung die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV):

Krank­heit (Stand 2017)Betrag in €Mehr­be­darf (..Pro­zent vom Re­gel­satz)
kon­su­mier­en­de Er­krank­ung­en, gestörte Nähr­stoff­auf­nah­me
bzw. Nähr­stoff­ver­wer­tung
40,9010
Mu­ko­vis­zido­se/­zys­ti­sche Fi­bro­se40,9010
Nie­ren­in­suf­fi­zienz, die mit ein­er ei­weiß­de­fi­nier­ten
Kost be­hand­elt wird
40,9010
Nie­ren­in­suf­fizienz mit Di­al­yse­diät81,8020
Zö­liak­ie/­ein­heim­ische Sprue (Durch­fall­er­krank­ung
we­gen Über­emp­find­lich­keit ge­gen­über
Kle­ber­ei­weiß Glu­ten)
81,8020
Mehr­be­darf auf­grund ei­ner ver­zehr­en­den Krank­heit (Krebs, HIV/­AIDS, Mul­ti­ple Skle­ro­se, Co­li­tis Ul­ce­ro­sa, Mor­bus Crohn)40,9010
Bei Laktoseintoleranz wird ein Mehrbedarf vom Hartz-4-Satz meistens verneint.
Bei Laktoseintoleranz wird ein Mehrbedarf vom Hartz-4-Satz meistens verneint.

Anders als z. B. beim Mehrbedarf für Alleinerziehende muss der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gesondert beantragt werden. Das Jobcenter stellt dafür ein Formular zur Verfügung (die sogenannte „Anlage MEB“). Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizulegen. Auch hier stellt das Amt einen Vordruck zur Verfügung.

  • Antrag: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
  • Ärztliche Bescheinigung
Der Mehrbedarf wird zunächst für zwölf Monate bewilligt. Danach muss erneut eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Den Mehrbedarf können im Übrigen nicht nur Hartz-4-Empfänger beantragen. Jeder, der Grundsicherung (also auch Sozialhilfe) nach den Sozialgesetzbüchern (SGB) bekommt, kann den Mehrbedarf beantragen.

Bildnachweise: depositphotos.com/olinchuk, depositphotos.com/NyuraUsova, fotolia.com/vetkit.

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