Haben Hartz-4-Empfänger oder Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft eine Krankheit, die eine besondere Diät verlangt, kann ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden. Wie das geht und wie viel Betroffenen zusteht, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste zum Thema „Mehrbedarf für die Ernährung“ zusammengefasst
Es handelt sich dabei um eine zusätzliche Leistung vom Jobcenter, die neben dem Regelsatz gezahlt wird. Dadurch soll ein besonderer Bedarf anerkannt und ausgeglichen werden.
Um einen Anspruch auf den Mehrbedarf zu haben, muss die besondere Ernährung medizinisch notwendig sein. Der Arzt kann ein entsprechendes Attest ausstellen.
In welcher Höhe ein Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung gewährt wird, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Inhalt
Kann bei Nahrungsmittelunverträglichkeit ein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragt werden?

Wie sieht es mit einem Mehrbedarf bei Laktoseintoleranz aus? Bei einer Nahrungsmittelunverträglichkeit (z. B. Histaminunverträglichkeit, Fruktosemalabsorption oder Laktoseintoleranz) kann ein Mehrbedarf nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.
Eine Einzelfallprüfung bzw. ein ärztliches Gutachten ist hier vonnöten. Gerade bei Laktoseintoleranz wird der Mehrbedarf meist verneint. Handelt es sich jedoch um einen angeborenen Laktasemangel oder geht es um Kinder unter sechs Jahren, kann der Mehrbedarf im Einzelfall bewilligt werden.
Krankheiten, bei denen Vollkost bzw. eine gesunde Mischkost ausreicht (z. B. Diabetes), rechtfertigen in der Regel keinen Mehrbedarf.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung: Höhe und Antrag
Maßgebend für die Höhe vom Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung ist der Regelsatz. Das Jobcenter nutzt zur Bemessung die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV):
Krankheit (Stand 2017) | Betrag in € | Mehrbedarf (..Prozent vom Regelsatz) |
---|---|---|
konsumierende Erkrankungen, gestörte Nährstoffaufnahme bzw. Nährstoffverwertung | 40,90 | 10 |
Mukoviszidose/zystische Fibrose | 40,90 | 10 |
Niereninsuffizienz, die mit einer eiweißdefinierten Kost behandelt wird | 40,90 | 10 |
Niereninsuffizienz mit Dialysediät | 81,80 | 20 |
Zöliakie/einheimische Sprue (Durchfallerkrankung wegen Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß Gluten) | 81,80 | 20 |
Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit (Krebs, HIV/AIDS, Multiple Sklerose, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn) | 40,90 | 10 |

Anders als z. B. beim Mehrbedarf für Alleinerziehende muss der Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gesondert beantragt werden. Das Jobcenter stellt dafür ein Formular zur Verfügung (die sogenannte „Anlage MEB“). Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizulegen. Auch hier stellt das Amt einen Vordruck zur Verfügung.
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