Müssen Sie eine Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitteilen?

Das Wichtigste zur Ortsabwesenheit in Kürze

Wann muss ich eine Ortsabwesenheit beantragen?

Grundsätzlich muss eine Ortsabwesenheit immer genehmigt werden, da Sie in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wann das Jobcenter eine Genehmigung erteilen muss, lesen Sie hier.

Wie lange darf die Ortsabwesenheit dauern?

Eine Ortsabwesenheit darf maximal 21 Tage am Stück dauern. Überschreiten Sie diesen Zeitraum, entfällt der Anspruch auf das Bürgergeld.

Muss ich mich nach der Ortsabwesenheit zurückmelden?

Es empfiehlt sich, dass Sie nach Ihrer Rückkehr kurz bei Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter anrufen.

Auf und davon: Doch geht das als Bürgergeld-Empfänger so einfach?

Die Ortsabwesenheit nach SGB II kann ohne Leistungseinbußen bis zu 21 Kalendertage betragen.
Die Ortsabwesenheit nach SGB II kann ohne Leistungseinbußen bis zu 21 Kalendertage betragen.

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Bürgergeld-Beziehende können Urlaub beantragen. 21 Kalendertage stehen den Berechtigten dafür ohne Leistungseinbußen zur Verfügung. Wichtig ist allerdings, dass die Ortsabwesenheit nach SGB II und III genehmigt wird.

Wann müssen Sie eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter melden? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie unerlaubt wegfahren oder länger als drei Wochen nicht für das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erreichbar sind? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Wann muss eine Ortsabwesenheit vom Jobcenter genehmigt werden?

Eine Ortsabwesenheit muss beim Arbeitsamt gemeldet werden.
Eine Ortsabwesenheit muss beim Arbeitsamt gemeldet werden.

Generell muss die Ortsabwesenheit vom Jobcenter genehmigt werden. Laut SGB II muss der Ortsabwesenheit zugestimmt werden, sofern die Eingliederung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird. Zudem muss ein wichtiger Grund für die Ortsabwesenheit nach SGB II vorliegen.

Folgende Gründe müssen vom Jobcenter genehmigt werden:

  • Teilnahme an einer ärztlich verordneten Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation
  • Teilnahme an einer Veranstaltung, die staatspolitischen, kirchlichen oder gewerkschaftlichen Zwecken dient oder im öffentlichen Interesse liegt
  • Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Allerdings kann die Ortsabwesenheit nach SGB II auch ohne diese Gründe genehmigt werden. Beim Jobcenter kann die Ortsabwesenheit sowohl telefonisch als auch online beantragt werden.

Wann müssen Sie dem Jobcenter oder der Arbeitsagentur die Ortsabwesenheit nicht mitteilen?

Wenn Sie Ihren Lohn mit Bürgergeld aufstocken und in Voll- oder Teilzeit beschäftigt sind, müssen Sie Ihren Urlaub vor allem bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Ihr Urlaubsanspruch liegt in der Regel nicht nur bei den drei Wochen Ortsabwesenheit, die vom Jobcenter bewilligt werden müssen.

Wie lang darf die Ortsabwesenheit bei Bürgergeld-Bezug maximal sein?

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte haben nach § 7 Abs. 4a Sozialgesetzbuch (SGB) II einen Urlaubsanspruch von bis zu 42 Kalendertagen. Zu den Kalendertagen zählen sowohl Wochenenden als Feiertage. Bei einem Kuraufenthalt oder einem Bildungsurlaub ist sogar eine Verlängerung der Ortsabwesenheit nach SGB II möglich.

Beachten Sie dabei allerdings, dass ALG 1 und Bürgergeld nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Sind Sie länger als sechs Wochen nicht zuhause, erhalten Sie bereits ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld mehr. Nach der Rückkehr müssen Sie sich zudem erneut arbeitslos melden.

Muss bei Bürgergeld-Bezug eine Ortsabwesenheit bei Krankheit gemeldet werden?

Sind Sie krankgeschrieben, sind Sie nicht verpflichtet, zu Terminen beim Jobcenter zu erscheinen. Aber können Sie bei einer längeren Krankschreibung auch eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter beantragen?

Planen Sie einen Reha- oder Kuraufenthalt, um Ihre Krankheit auszukurieren, muss das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einer Ortsabwesenheit zustimmen, da es sich dabei um einen wichtigen Grund handelt.

Unerlaubte Ortsabwesenheit: Welche Sanktion droht?

Hartz 4: Eine unangemeldete Ortsabwesenheit zieht eine Sanktion nach sich.
Bürgergeld: Eine unangemeldete Ortsabwesenheit zieht eine Sanktion nach sich.

Melden Sie Ihre Ortsabwesenheit beim zuständigen Jobcenter nicht, verlieren Sie Ihren Leistungsanspruch für die Zeit, in der Sie für das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit nicht erreichbar sind. Sind Sie sogar länger als sechs Wochen weg, müssen Sie erneut Leistungen beantragen.

Übrigens: Sind Sie arbeitslos muss die Ortsabwesenheit auch fürs Wochenende beantragt werden.

Tun Sie dies nicht und das Jobcenter erfährt dies, waren Sie drei volle Tage ortsabwesend und erhalten für diesen Zeitraum keine Leistungen.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub bei Ihrem Sachbearbeiter zurückmelden. Dies kann telefonisch geschehen. Tun Sie dies nicht, kann das Meldeversäumnis eine Sanktion von zehn Prozent des Regelsatzes nach sich ziehen.
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Müssen Sie eine Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitteilen?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

76 Gedanken zu „Müssen Sie eine Ortsabwesenheit dem Jobcenter mitteilen?

  1. Stefan

    Hallo,
    ich bin Selbstständig und Psychisch Krank, deshalb möchte ich nun für längere Zeit in die Psychiatrie.
    Dazu würde ich gerne Harz4 Beantragen.
    Hätte ich Anspruch darauf ?

    Vielen Dank im Voraus

  2. Sandra

    Hallo,

    Mein Sohn wohnt mittlerweile beim Vater. Beide ziehen nun etwa 200km weit weg. Der Vater des Kindes möchte aber das Kind die ersten 2-3 Monate nicht rausgeben aus „Gewöhnungsgründen“. Die Eingewöhnung in den Kindergarten findet 1,5 Wochen nach dem Umzug statt. Also für das gerade mal 20 Monate alte Kind 3 große Veränderungen in kürzester Zeit.

    Nun habe ich aber maximal 21 Tage Abwesenheit.
    Und da ich kein Auto besitze… und die Zugfahrt etwa 4-5 h dauert – lohnt es sich auch nicht wirklich das Kind Freitags zu holen und Sonntags zurück zu bringen. 🙁

    Jemand eine Idee, was ich hier machen könnte?

  3. Tim

    Hallo liebes Team,

    ich bekomme kein ALG I mehr und habe für das ALG II noch etwas zu viel Vermögen. Vermittlungsvorschläge werden mir noch zugeschickt und ca. aller 2 Monate muß ich zu einem Termin bei meinem Betreuer, der mich auch während des ALG I-Bezuges betreut hat. Muß ich eine Ortsabwesenheit melden?

    Vielen Dank im voraus für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tim,

      wie im Ratgeber erklärt, muss eine Ortsabwesenheit mitgeteilt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Peter

    Hallo liebes Team!

    Werden bei der Beantragung einer Ortsabwesenheit die gesetzl. Feiertage mitgerechnet?

    Grüße!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      Feiertage und Wochenenden werden in der Regel eingerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Lena

      21 Kalendertage

  5. Birte

    Hallo,
    ich beziehe krankheitsbedingt seit einiger Zeit Hartz IV. Nun möchte ich gerne für 14 Tage verreisen. Dies würde ich meinem Sachbearbeiter auch mitteilen, doch kann er meinen Antrag ablehnen, obwohl ich nicht vermittelbar bin?

    Vielen Dank für Eure Antwort! 🙂

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Birte,

      das liegt im Ermessen des Jobcenters. Grundsätzlich ist Erwerbsfähigkeit (mindestens 3 Stunden pro Tag) eine Voraussetzung für den Leistungsanspruch.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Katja

    Hallo,

    ich habe eine Frage,
    mein Partner bezieht Hartz 4, ist aber schon länger krank geschrieben.
    Jetzt würde ich ihn gerne mit in den Urlaub (außerhalb Europas) nehmen.
    Hat er eine Chance, trotz Krankschreibung eine Ortsabwesenheitsgenehmigung zu erhalten (der Arzt befürwortet einen Urlaub)?
    Muss auch die Krankenkasse informiert werden, auch wenn diese keine Leistungen (Krankengeld) erbringt?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
    Vielen Dank

  7. Arcan

    Hallo,
    ich habe folgende Situation: meine Familie (Ehemann, Zwillinge und ich) bekommen Arbeitslosengeld II. Ich bin in der Elternzeit, da die Kinder unter 3 Jahre sind. Wir möchten gerne für 2-3 Monate ins fliegen, da unser Sohn Reha braucht. Wir haben MRT gemacht und es wurde festgestellt, dass er eine Gehirnschädigung hat. Die Reha ist dort kostenlos, da mein Mann die Staatsangehörigkeit hat.
    Problem: das Jobcenter will uns für diese Zeit die Leistungen ganz streichen. Auch für mich obwohl ich in der Elternzeit bin.
    Frage: ist das richtig, dass wir für diese Zeit keine Leistungen bekommen?
    Vielen Dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Arcan,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Lassen Sie von einem Anwalt prüfen, ob das so zulässig wäre.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Kerstin

    Liebes Team,

    vor etwa 1,5 Wochen habe ich einen Antrag auf
    Ortsabwesenheit beim zuständigen Jobcenter gestellt, da ich in wenigen Tagen für 1 Woche verreisen möchte, um den 1.Geburtstag meines Patenkind es zu feiern.

    Bisher habe ich keine Antwort (weder positiv noch negativ) seitens des Jobcenter zu meinem Antrag erhalten.

    Was kann ich tun, wenn am Abreisetag immer noch keine Reaktion seitens des Jobcenter kam?

    Da ich einem Minijob nachgehe, werde ich es zeitlich kaum schaffen, vor der Reise zu den Öffnungszeiten des JC persönlich dort nach zu fragen; telefonisch erreicht man niemanden.
    Zudem wechseln die Sachbearbeiter dort extrem häufig – lediglich meine Inklusions-Beraterin kenne ich persönlich.

    Kann ich, aufgrund der fehlenden Rückmeldung davon ausgehen, dass dem Antrag stillschweigend stattgegeben wurde?

    Und muss ich mich auch dann persönlich zurück melden, wenn keine Bewilligung (aber eben auch keine Ablehnung) gegeben wurde?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kerstin,

      ob dem Antrag stillschweigend stattgegeben wurde, kann nur ein Anwalt beurteilen. Leider können wir auch nur dazu raten weiterhin zu versuchen Kontakt mit dem Jobcenter herzustellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. yasser

    Hallo,
    und zwar geht es darum das ich eine Ortsabwesenheit beantragt habe beim jobcenter und zwar schriftlich.
    Ein Brief ging an meinen Sachbearbeiter und der andere direkt an die Leistungsabteilung.

    Leider habe ich das nicht per einschreiben geschickt.

    Von der Leistungsabteilung kahm bis jetzt keine Antwort und das ist schon 3 Wochen her.

    Mein Sachbearbieter hat mir geschrieben das ich mich Persöhnlich ans Jobcenter wenden muss also selber hinghen und vor ort das klären muss.

    vieln dank im vorraus

  10. Bernd B

    Hallo

    Ich wollte mal fragen ob bei den 21 Urlaubstagen ob da auch was Wochenende und Feiertage mit eingerechnet werden dürfen ?

    1. Lena

      21 Kalendertage

  11. YvErl

    Hallo,
    Muss ich 3 Wochen Mutter-Kind-Kur als Ortsabwesenheit beantragen beim Jobcenter? Werden Leistungen gekürzt während der Abwesenheit? Ich bin aktuell in Elternzeit, mein Sohn ist 2 Jahre und man sagte mir zu Beginn der Leistung das bis zum 3. Lebensjahr keine Jobvermittlungseinladungen erfolgen quasi so eine Art Schutz zum Recht auf Elternzeit, aber auch weil ich unbefristet angestellt bin nur wegen persönlicher Umstände in SG II Leistungen gefallen bin. Gibt es Möglichkeiten den Eigenanteil der Maßnahme und oder finanziell Hilfe für eventuelle notwendige Kleidung speziell für die Kur zu erhalten vom Jobcenter? Herzlichen Dank aus München

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Yverl,

      eine Ortsabwesenheit müssen Sie grundsätzlich beantragen. Sie können aber, sofern diese bewilligt wird, bis zu drei Wochen lang abwesend sein und dennoch Bezüge erhalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Nadi

    Hallo, wir leben in einer BG,Frau arbeitet in Teilzeit. Mann ist in einer Maßnahme. Seit drei Wochen ist er in einer Maßnahme. Durch ein Notfall musste er in die Heimat fliegen,da seine Mutter ein Herzinfarkt erleidet hat. Sachbearbeiterin hat das abgelenht. Er ist trotzdem geflogen. Sie hat gesagt Leistung werden komplett gestrichen bis er wieder da ist. Seine Frau ist noch in DE. Bekommt sie denn ihre Leistungen.

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadi,

      in der Vergangenheit wurden solche Einzelfälle vor Gericht entschieden. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, raten wir Ihnen, sich bei einem Anwalt für Sozialrecht zu erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Diana E.

      Hallo ich hätte da eine Frage: ich. Beziehe Hartz4 Geld jetzt habe ich die Möglichkeit einen 450 Euro Job zu. Bekommen aber nicht in der Stadt wo ich wohne und auch bei dem Jobcenters gemeldet bin . Ich der Stadt hätte ich bei Verwanden eine kostenlos Unterkunft und würde immer 3 Tage da arbeiten dann heim fahren also ist wie Montage . Das Amt will es mir verbieten ich soll mich dann in der Stadt bei Amt melden damit ich meine Ergänzenden Leistungen erhalte . Ich bleibe aber doch wohnen an meiner Heimatadresse. Und Pendle nur . Ich wäre dann ortsabwesend und das erlauben sie mir nicht . Danke für eine schnelle Antwort

      1. Michaela

        Hallo Diana
        ich habe z. Zt. das selbe Problem, allerdings betrifft es eine Halbtagsstelle. Konntest du die Differenzen mit dem JC lösen?

        Lg
        Michaela

  13. Moha

    Guten Tag,

    mein Bruder ist 9 Tage nach Holland ausgereist, ohne dass er die Abwesenheit vom Jobcenter abholt oder genehmigt wird. Er bezieht gerade Harz 4 und die Sachbearbeiterin meinte ihm, dass er auch noch so Ärger vom Ausländerbehörde bekommen wird.

    Möchte kurz fragen, welche Konvergenzen könnte daraus entstehen, wenn er nur 9 Tage ungenehmigt ausgereist ist?

    Viele Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Moha,

      die Leistungen können für den Zeitraum zurückgefordert werden. Im schlimmsten Fall können sie auch eingestellt werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Dani

    Hallo. Ich hätte gerne gewusst, ob es konkreteres gibt. Ich kann leider keine Texte finden, wo genau definiert wird, wie lange , bzw. wie kurz vorher man den Antrag zur Ortsabwesenheit abegen muss. Ich habe 3 Wochen vor meinem Urlaub, versucht telefonisch diese zu beantragen. da wurde mir gesagt , das müsste ich persönlich machen und das wäre noch zu früh. also an dem Tag an dem ich eh einen ( 1. ) Termin bei meiner Sachbearbeiterin hatte, 1 woche vor Urlaub der Sachbearbeiterin das mitgeteilt : Ihre Antwort : Das ist aber sehr kurzfristig. danach habe ich mich auch persönlich zurück gemeldet. Der Mitarbeiter an der Anmeldung den ich dann auch noch mal danach gefragt hatte, sagte mir wiederum : reicht 3-4 Tage vorher……. So , wie macht man es ? Das hieße nämlich für mich im Umkehrschluss : ich bin der Willkür ausgesetzt!!! Das kann ja wohl nicht richtig sein?!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dani,

      dazu sind uns keine Regelungen bekannt. Wenn Sie Zweifel an der Arbeit Ihres Jobcenters haben, können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. wiqar

    ich habe 3wochen Ortsabwesenheit Abgelehnt .was kann ich gegen tun. ich bin mit 3kinedr und mit meine frau Urlaub machen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wiqar,

      da wir die Gründe für die Ablehnung der Ortsabwesenheit nicht kennen, können wir das nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Virginia

    Mein Freund und ich wohnen zusammen und wir waren 3 Wochen weg müssen wir uns beide beim.Job-Center melden oder reicht nur einer

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Virginia,

      Sie müssen sich beide melden, sobald die Ortsabwesenheit beendet ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Tuncay

    Hallo ich arbeite als taxifahrer vollzeit bin aber zur zeit beziehe ich elterngeld habe aber meine 3 wochen urlaub bei der arge erschöpft und wollten noch mals jetzt im sommer ferien urlaub machen wird es den gekürzt.

    oder wenn ich arbeiter und die aufstockung bekomme haben die mir gesagt ich darf nich 3 wochen länger orabwesenheit nehmen obwohl ich 5 wochen von arbeit geber bekommen habe ist das richtig

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tuncay,

      unserer Kenntnis nach ist das der Fall. Allerdings können wir Einzelfälle nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter oder einer Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Marc

      Ganz klar nein. Wenn der Fragesteller Vollzeit arbeitet steht er zur Integration nicht zur Verfügung da er schon integriert ist und unterliegt daher auch nicht den Beschränkungen der Erreichbarkeitsanordnung. Ebensowenig darf ihm das ALG 2 gekürzt werden wenn er 5 Wochen am Stück Urlaub macht.

      By The way beim Jobcenter erkundigen ist grundsätzlich der falscheste Rat den man geben kann. Wenn ich mit meinem Nachbarn im Streit liege frag ich auch nicht den oder seinen Anwalt um Rat

  18. DAIVA

    Hallo..ich habe Minijob und bin alleinerziehende
    Mutter. Ich habe Urlaubsantrag gestellt weil ich habe schulpflichtiges Kind und in den Zeitraum keine Betreuung(Nachweis fur Amt vorgelegt).
    Trotzdem wurde meine Antrag abgelehnt.
    Bewerbungen werden fristgemäß abgegeben. .bis jetzt waren keine Probleme.
    Bitte um Hilfe!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daiva,

      wenn Sie Zweifel an einer Entscheidung des Jobcenters haben, können Sie einen Widerspruch einlegen, woraufhin Ihr Antrag erneut geprüft wird. Im Ernstfall können Sie auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Gabriele Tr.

    Mein Vater ist verstorben und ich muss am 23.05.2018 nach München fahren, am 24.05. ist Trauerfeier und Einäscherung und ich bin das einzige Kind, meine Mutter ist schon 2014 verstorben.

    Reisekosten entstehen mir nicht da ich mit meiner erwachsenen Tochter mitfahren werde.
    Ich werde von 23.05. für ca. 8 Tage ortsabwesend sein, muss mich auch ums Familiengrab kümmern, und einige Behördengänge in München machen.

    Muss ich das vorher genehmigen lassen oder reicht eine schriftliche Ortsabwesenheit? Ich hätte am 24.05. einen Termin beim Jobcenter den ich dann nicht wahrnehmen kann.
    Brauche ich eine Sterbeurkunde als Nachweis?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabriele,

      eine Ortsabwesenheit muss stets beantragt werden. Ob ein Nachweis erforderlich ist, können Sie beim Jobcenter in Erfahrung bringen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Özgür E.

    Hallo,
    muss ich in meinem Antrag auf Ortsabwesentheit eine Begründung angeben warum ich oder wohin ich verreisen will bzw. muss.

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Özgür,

      Gründe müssen nicht angegeben werden. Allerdings kann die Wahrscheinlichkeit, dass die Ortsabwesenheit bewilligt wird, größer sein, wenn Sie Gründe angeben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. FELIPE T.

    Hallo, guten Tag,
    ich würde gerne wissen, wie lange im Voraus die Abwesenheit beantragt werden soll und ob es ein spezielles Format dafür gibt.

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Felipe,

      die Abwesenheit muss meistens kurz vorher beantragt werden. Ein festgelegtes Schema gibt es dafür nicht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Sarah

    Ich war vom 15.12.2017 bis 17.12.2017 ortsabwesend, da ich nach 15 Jahren Kontakt zu meinem Vater hatte und zu dessen Mutter auf eine Beerdigung war.
    Termin beim jobcenter war am 15.12.2017 u bei diesem Termin sollte ich nur meine Vorstellungen bei jobsuche abgeben. Dies hatte ich im Nachhinein bei meinem Verwalter beim nächsten Gespräch im Januar erwähnt.
    Jetzt am 3 März 2018 bekam ich eine Sanktion wegen ortsabwesendheit. Ist dies rechtens.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      wenn Sie einen Termin beim Jobcenter nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen Absagen und eine triftige Begründung vorlegen. Ist dies nicht der Fall, können Sanktionen ausgesprochen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Sascha

      Meine Leistungen wurden einfach eingestellt in Göttingen…da ich mich getrennt habe…nur meine Freundin hat diese veränderungsbescheinigung garnicht selbst abgeschickt sondern ihre tolle sozialarbeiterin

  23. Sluka

    Ich wahr auch nur mal über Wochenende Ortabwesend und genehmigt.Wollte mich dann Telefonisch bei Arge wieder Rückmelden.Die bestanden aber darauf mich persönlich bei Arge zu melden.Ist in meinen Augen schon Schikane.

    1. Marc

      Ich weis schon etwas her aber, solange du keine schriftliche Einladung mit einem zulässigen Meldegrund zu dem Tag hast musst du garnix . Eine Einladung mit dem Meldegrund Rückmeldung nach Ortsabwesenheit ist im übrigen kein zulässiger Meldegrung.

  24. Celine

    Hallo ich habe ALG 2 beantragt, der Antrag ist aber noch nicht genehmigt. Muss ich mich trotzdem abmelden? Die Mutter meines Partners ist verstorben und wir würden gerne eine Woche zu seiner Familie fahren um diese zu unterstützen.
    MFG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Celine,

      sofern Sie noch keine Leistungen beziehen, müssen Sie dem Jobcenter die Ortsabwesenheit nicht mitteilen. Sie sollten allerdings bestenfalls telefonisch zur Verfügung stehen, um eventuelle Fragen beantworten zu können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. susi

    Hallo,
    wenn ich schon 3 Wochen im Kur war, darf ich noch 3 Wochen lang im selben Jahr (Sommerferien) mit den Kinder die Großeltern besuchen, bzw. dreiwochige Urlaub beantragen?
    Danke im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susi,

      dies muss im Einzelfall vom Jobcenter genehmigt werden. Der generelle Urlaubsanspruch liegt nur bei 21 Tagen pro Kalenderjahr.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. morden

        man geht zum Arzt und holt sich für die Woch in der man weg ist ein AU und gut ist

      2. Ute A.

        Soweit ich weiß, gibt es mehr als 21 Tage für Ortsabwesenheiten. 21 Tage können für Ortsabwesenheit OHNE wichtigen Grund, also Urlaub, beantragt werden. 21 weitere Tage müssen für Ortsabwesenheiten MIT wichtigem Grund genehmigt werden. Dazu gehören medizinische Maßnahmen wie Reha oder die oben erwähnte Teilnahme an kirchlichen und ähnlichen Veranstaltungen. Ich konnte es durchsetzen, dass diese Ortsabwesenheiten jeweils getrennt gerechnet werden und habe 2 mal 21 Tage!

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