Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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351 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. Oliver

    Hallo , ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen.
    Sie bezieht hartz 4 ,ich arbeite voll.
    Da sie ein Kind hat besteht dann ja eine Bedarfsgemeinschaft.
    Wie sieht das jetzt mit solchen Sachen wie Krankenversicherungen und Kindergarten aus ?
    Muss ich dafür als Alleinverdiener auch aufkommen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Oliver,

      Bedarfsgemeinschaft bedeutet, dass das Einkommen aller Mitglieder berücksichtigt, dass aber auch der Bedarf entsprechend für alle Mitglieder berechnet wird. Ggf. erhalten Sie dann trotzdem aufstockende Leistungen (und ggf. die Beiträge für die Krankenversicherung). Im Einzelfall können wir das leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Helmut

    Ich habe folgende Frage:
    Mein Sohn will mit frisch geschiedener Frau, die keinen Unterhaltsanspruch an ihren geschiedenen Mann hat, zusammenziehen. Die Frau hat kein Einkommen und ist seit längerem ohne Arbeit. Die Arbeitsagentur sagte ihr, sie bekäme keine Unterstützung vom Amt, weil mein Sohn dann für sie im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft aufkommen müsse. Er wäre aufgrund seines Einkommens von ca. 40000€ im Jahr dazu in der Lage. Ist dies richtig und kann er dann nicht wenigstens den Aufwand für seine Freundin steuermindernd bei der Est geltend machen?

  3. Plank

    Hallo ,

    ich wollte mal erfahren ob ich mit meiner neuen Freundin zusammen ziehen kann ich beziehe hartz 4 und Sie wohnt mit Ihrem Sohn zusammen in einer Wohnung und ist angestellt. Sie bezieht aber Anteil Wohngeld in Höhe von 140 € und vom Jugendamt wird Ihr der Unterhalt bezahlt weil der Kindesvater nicht zahlungsfähig ist.
    Wenn ich mit Ihr zusammen ziehe bekomme ich da weiterhin hartz 4 oder wird das angerechnet auf meine Freundin ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie gemeinsam ein Kind erziehen, gelten Sie in aller Regel als Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen Ihrer Freundin wird in diesem Fall entsprechend auf Ihre Hartz-4-Leistungen angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Jasmina

    Hallo,
    Mein Verlobter will im Mai zu mir in die Sozialwohnung ziehen und sein letztes Ausbildungsjahr hier zu Ende bringen.
    Ich bin Alleinerziehende Mutter eines Kleinkindes, das Kind ist nicht von ihm.
    Ich beziehe Hartz IV, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld und Familiengeld und mein Verlobter bekommt dann sein Lehrlingsgehalt das 800€ nicht übersteigt.
    Wie wird das dann angerechnet, muss mein Verlobter dann von seinem Lehrlingsgehalt für uns aufkommen?
    Das Kind werde ich nach wie vor alleine erziehen und für ihn sorgen.
    Heiraten wollen wir erst nach seiner Ausbildung, gelten wir bis dahin trotzdem als eine Bedarfsgemeinschaft und bekommen wir dadurch beide weniger Geld?
    Vielen Dank im Vorraus, LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jasmina,

      da Sie beide verlobt sind, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird das Einkommen von Ihrem Verlobten angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Anne

        Guten Abend,
        ich habe folgende Frage:
        Ich bin in Vollzeit berufstätig, mein Freund bezieht schon seit einiger Zeit Hartz IV. Wir haben getrennte Wohnungen und beabsichtigen auch in Zukunft definitiv nichts daran zu ändern, auch bestehen keinerlei gemeinsame Verträge oder sonstige Verbindlichkeit.
        Was wäre nun, wenn ich schwanger würde? Müsste ich dann für ihn finanziell aufkommen, da wir durch ein gemeinsames Kind eine andere Gemeinschaft bilden? Zusammenleben würden wir auch weiterhin nicht wollen, ebensowenig heiraten, aber kümmern würde er sich wollen.
        Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  5. Jana D.

    Hallo ich hätte eine frage und zwar ist mein freund zu mir gezogen und wir beide beziehen alg II ich habe 2 kinder, gemeinsame kinder haben wir keine, wir haben auch getrennte kassen , haben wir anspruch auf das probe jahr?

    Trotz das ich es schriftlich erwähnt habe und nicht berücksichtigt wurde ist mein freund jetzt in meiner bedarfsgemeinschaft.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jana,

      sofern Kinder gemeinsam im Haushalt aufgezogen werden, besteht die Möglichkeit einer Bedarfsgemeinschaft auf Probe in aller Regel nicht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Peter

    Hallo ich habe mal eine Frage wie schaut es aus wenn meine Freundin hatz4 kriegt aber ein jahr auf probe zu mir zieht muss ich oder sie sich an die Vorgaben vom Amt halten oder nicht oder berechnen die es von meinem Mittvertrag aus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      falls eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe möglich ist, wird Ihr Einkommen zunächst nicht berücksichtigt (für ein Jahr). Danach wird in der Regel aber von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen und das Einkommen beider Partner wird berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Angelique

    Hallo 🙂 meine Frage ist ich habe mich mit dem Vater meines Kindes wieder zusammen gefunden und wir wollen zusammen ziehen da ich noch im elternjahr bin bin ich von Harz4 abhängig er ist leider noch in Ausbildung und verdient auch nicht wirklich viel wie sieht es da aus ? Muss er für mich mit aufkommen oder haben wir ein probe Jahr ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angelique,

      haben Sie ein gemeinsames Kind, ist ein Probejahr in aller Regel ausgeschlossen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Tamara

    Hey ,
    Ich habe drei Kinder, meine ersten 2 haben einen anderen Papa und von meinem jüngsten ( 11 Monate) der Papa mit dem bin ich in der Beziehung und wir möchten eventuell zusammen ziehen…ich bekomme harz 4 und er arbeitet auf 1075 Euro… wird alles angerechnet ,wird mir viel abgezogen oder sogar alles wir auf müsste ich mich einstellen?
    Vielen Dank

  9. Mandy

    Hallo, mein freund und ich würden gern zusammen ziehen. Ich gehe Vollzeit arbeiten und mein Freund erhält Hartz IV ich habe eine kleine Einraumwohnung die für zwei Personen nicht funktioniert mein Freund wohnt zurzeit noch bei seinen Eltern wir haben keine Kinder und auch kein gemeinsames Konto oder ähnlich. Ist es möglich auch länger als ein jahr in einer einstandsgemeinschaft zu leben? Und wie genau sind wir in der beweispflicht?
    Frage 2. Da meine wohnung für 2.personen zu klein ist müssen wir uns was grösseres suchen. Gibt es da besonderheiten auf die wir achten müssen?

  10. Jennifer

    Hallo mein Name ist Jenny,
    ich bin schwanger und bekomme mein erstes kind.
    Ich würde jetzt gerne mit meinem Freund zusammenziehen bekomme aber Geld vom Amt, Er hat festes Einkommen 2600 brutto würde ich weiter Geld vom am bekommen oder überhaupt nicht mehr???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jennifer,

      wenn ein Kind im Haushalt lebt, kann das Jobcenter in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. In diesem Fall wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Andrea

    Liebes Team..
    Auch ich habe eine Frage….folgendes ich bin im August 2017 mit meinem 6 jährigen Sohn zu einer Freundin ins Haus gezogen weil ich mich von meinem Mann getrennt hatte.
    Jetzt ist es aber so das wir uns ineinander verliebt haben.
    Sie arbeitet als Erzieherin und ich beziehe seit einem Jahr Harz 4….muss sie jetzt für uns aufkommen?Wer zahlt meine Krankenkasse? Sie ist im 4 Monat schwanger und wird ab März in Elternzeit gehen.
    Liebe grüsse

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andrea,

      wenn Sie sich in einer Beziehung befinden, kann da Jobcenter unter Umständen von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. In diesem Fall wird das Einkommen beider Partner berücksichtigt, allerdings auch der Regelbedarf für die gesamte Bedarfsgemeinschaft berechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Michael

    Hallo,
    ich , meine Frau und meine zwei Töchter, 5 und 8 bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Frau arbeitet Vollzeit und wird mit 1300€ netto monatl.Erwerbseinkommen berechnet.
    Die monatl. Leistungen incl. Miete und Nebenkostenzuschuss von Harz4 betragen 850€.
    Wir kommen damit klar, aber an Urlaub oder Neuanschaffungen brauchen wir nicht mal zu denken.
    Um uns etwas neues Möbel leisten zu können, hat meine Frau die letzten drei Monate Überstunden geleistet.
    Der Nettolohn stieg dabei auf 1700€ an. Jetzt befürchte ich, das bei der alle 6 monatigen Weiterbewilligung,
    die Überstunden, 3x 400€, gnadenlos vom Jobcenter zurückgefordert werden und sie uns die kommenden Harz4 Leistungen um 400€ kürzen werden.
    Wer hat Ahnung davon und kann mir evtl. einen Rat geben.

    LG. Michael

  13. sophie

    Hallo,

    ich lebe seit einem Jahr mit meinem Freund zusammen. Er ist berufstätig und ich bin auf Jobsuche bzw. werde jetzt erstmal zur Absicherung ALG2 beantragen. Kann mein Freund Widerspruch gegen Unterhaltszahlungen einlegen ? Und hätte ich dann noch eine reelle Chance auf ALG2 ?

  14. Michi

    Hallo,

    Ich bin 27 und bekomme derzeit Harz4 und wohne in einer 18 qm Wohnung.
    Meine Freundin und ich würden gerne zusammen ziehen und in meinem Wohnhaus ist derzeit eine 40 qm 2-Zimmer Whg. frei.
    Sie ist 24, Studentin und verdient in ihrem Werkstudenten Job 800€ netto.
    Gilt hier das Probejahr? habe ich weiter Anspruch auf Harz4?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michi,

      sofern keine anderen Gründe vorliegen, wegen derer Sie als Bedarfsgemeinschaft gelten können (z. B. Kinder im Haushalt), ist eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe denkbar.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Saskia

    Hallo,
    Ich bin seit Mai im trennungsjahr und bekomme Leistungen vom Jobcenter für mich und meine 3 Kinder.
    Ich habe einen neuen Mann kennengelernt. Dieser steckt noch in einer Insolvenz, möchte aber bei mir einziehen.
    Bekomme ich dann noch Leistungen vom Jobcenter? Gerade was die Miete angeht, wäre es interessant, wie es dann läuft. Muss er anteilig Miete zahlen?

  16. Klaus

    Guten Tag, ich Habe auch mal eine Frage ich Bin berufstätig und meine freundin bekommt Sozialhilfe können wir auch eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe führen wenn sie ein Kind wieder bekommt das zur Zeit in Pflege ist oder sind wir dann direkt eine Bedarfsgemeinschaft ohne Probe?

    Mfg Klaus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klaus,

      sofern Kinder gemeinsam im Haushalt versorgt werden, geht das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft aus.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Janet

    Hallo, ich arbeite in Teilzeit und möchte mit meinem Freund in meine eigene Wohnung zusammenziehen.
    die Wohnung gehört mir,aber nur 50 % leider muss ich auch Hausgeld bezahlen, Wasser und strom
    und mein Exmann möchte Mitte von ihren Teil haben.
    mein freund möchte ALG 2 beantragen. bekommt er Geld von Amt?
    oder berechnen die Leute mir, meine Gehalt? Ist es besser einen Vertrag zur Untermiete zu machen?
    Gratis kann er leider nicht bei mir wohnen…Bitte Antworten

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janet,

      das Jobcenter muss zunächst feststellen, ob es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handeln würde oder eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe infrage käme. Liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor, wird der Regelbedarf für Sie beide errechnet. Dabei wird dann das Einkommen beider Partner berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Martin

    Hallo

    Ich bin in eine Ausbildung und bin bald fertig.
    Und ich habe einen Wohnung gefunden kann aber alleine nicht mieten und da meine bekannte auch ausziehen will haben wir beide überleget, dass wir zusammen einen Wohnung mieten, dadas auch so günstiger ist.
    Sind wir nun zusammen in einer Wohnung aber sie zieht Hartz 4 weil sie Abitur macht und das Jobcenter nicht glauben möchte, dass wir einen WG bilden sonder die gehen davon aus das wir Bedarfsgemeinschaft bilden.
    Die wollen jetzt zu uns kommen und Kontrollen, ob wir was zwischen uns was haben !!!
    Und so hat mein bekannte noch Ihr Miete nicht überwiesen, weil sie ganze Zeit warten muss auf Jobcenter Entscheidung!!!

    Kann man rechtlich gegen Jobcenter kommen ?

    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      das Jobcenter ist in aller Regel berechtigt, entsprechende Kontrollen durchzuführen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Mariya

    Mata

    Hallo ,

    Ich verheirate in einem Monat mit dem Vater meines Kind ,jetzt in 3 Tagen ziehe ich aus meiner Wohnung weg,der mir JC bezahlt .Zum zukunfte Mann kann noch nicht umziehen .In JC hat mir gesagt,dass ich bei Freunden leben kann wenn ich keine Wohnung finden kann,mann muss nur eine eine Bestätigung über Schlafstelle schreiben.Meine frage wie lange kann ich ohne Anmeldung so bei Freunden pennen und ob ich so möglich mit meinem zukunften Mann auf ein Monat tun?

  20. Karen

    Hallo, ich arbeite zur Zeit Teilzeit und möchte mit meinem Freund ALG2 zusammenziehen. Weiß aber nicht genau was auf uns zukommt. Ist es besser einen Vertrag zur Untermiete zu machen? Bitte helft uns, ich habe etwas Angst davor.
    Vg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karen,

      Da Sie sich in einer Partnerschaft befinden, ist es wahrscheinlich, dass das Jobcenter Sie beide als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Erkundigen Sie sich beim Jobcenter, ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden können. So werden im ersten Jahr die Einkommen noch getrennt berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Monika

    Hallo,

    mein Freund und ich wohnen seit 3 Wochen zusammen. Mein Freund arbeitet und ich bin momentan noch auf Arbeitssuche und habe heute einen Antrag auf ALG II gestellt. Im Jobcenter wurde mir allerdings gesagt, dass es eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft auf Probe nicht gibt und der § 7 Abs. 3a SBG II für uns nicht gilt, weil wir eine Beziehung führen. Das reicht nämlich als Begründung aus, dass mein Partner für mich zahlen muss. Stimmt das, oder will sich das Jobcenter nur rausreden, damit sie nicht zahlen müssen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Monika,

      wenn Sie schon länger zusammen wohnen und in einer Beziehung leben, kann das Jobcenter unter Umständen von einer Einstehungsgemeinschaft ausgehen. Ob Sie doch Anspruch auf das Probejahr haben, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Martin

    Hallo ,

    ich habe eine kurze Frage. Ich bin im Moment noch im ALG 2 Bezug. Meine Partnerin ist berufstätig und hat Kinder sie lebt in Baden-Württemberg und ich momentan noch im Land Brandenburg. Wir hatte jetzt den Gedanken zusammenzuziehen, wäre das möglich auf Probe? Die Konten bleiben getrennt. Oder geht das JC davon aus damit es eine BG ist ? Weil ich ja indirekt auch für die Kids da bin.

    Beste Grüße
    Martin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      da die Kinder Ihrer Partnerin bei Ihnen leben würden, ist eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe leider nicht möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Diana

    Hallo liebes Team!

    Mein Freund und ich haben spontan geheiratet. Mein „Jetzt-Mann“ hat seine Wohnung nun zum Ende des Jahres gekündigt. Wir würden als frischvermählte natürlich am liebsten sofort die Wohnung leer räumen. Wir beide bekommen nur leider aufstockend Hartz-4-Leistungen vom jobcenter. Jetzt haben wir aber Angst, dass das Amt uns ab sofort nur noch eine Miete zahlt. Aber was ist dann mit der Einhaltung der Kündigungsfrist bei dem Vermieter meines Mannes? Muss das jobcenter die Miete für meinen Mann bis 31.12.2018 wegen eben genau dieser Kündigungsfrist trotzdem bezahlen? Können wir Schwierigkeiten bekommen oder vielleicht sogar jetzt schon mir Kürzungen rechnen? Ich hoffe, mir kann hier jemand Auskunft geben, damit wir nicht so ganz unvorbereitet zum Termin beim jobcenter gehen und womöglich noch mega Ärger bekommen…..wäre nen echt doofes Hochzeitsgeschenk.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Diana,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Erkundigen Sie sich deshalb bitte bei einem Anwalt für Sozialrecht oder Suchen Sie das Gespräch mit dem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Elke

    Ich verdiene ca 1000 Euro. Bis Mitte 2018 stand uns die komplette Miete zu und jedem von uns 50 Euro Harz4. Ich habe monatlich ca 350 Euro Ausgaben. Zahle 100 Euro Miete dazu und 100 Euro auf das Konto meines Freundes, da er kein Hartz 4 mehr bekommt. Dann kommen noch diverse Abzüge hinzu. Ich wollte nun gern wissen ob das rechtens ist.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elke,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und müssen Sie deshalb an einen Anwalt für Sozialrecht verweisen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Maik

    Hallo,

    mein Freundin und ich sind uns eigentlich noch ziemlich Fremd. Wir lebten die meisten Zeit getrennt… sie in Polen, ich in Deutschland. Jetzt sind wir zusammen gezogen, weil sie Schwanger geworden ist.

    Zu mir gezogen ist sie vor 2 Monaten, das Kind kam vor 1 Monat. Ich war gezwungen aus gesundheitlichen Gründen Hartz 4 zu beantragen. Sie erhält noch von Ihrem Arbeitgeber 550€ im Monat… damit unterstützt Sie ihre Familie. Werden die 550€ von meinen Ansprüchen abgezogen?

    Wenn ja, wird das sicher unsere Beziehung gefährden.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maik,

      da ein Kind im Haushalt lebt, kann das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Das heißt, jedes Einkommen beider Personen kann angerechnet werden. Ob und inwieweit die Freundin einen Leistungsanspruch innerhalb der Bedarfsgemeinschaft hat, können wir leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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