Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Mit dem Partner zusammenziehen

Darf ich bei Hartz-4-Bezug mit dem Partner zusammenziehen?

Ja. Sie können auch bei Hartz-4-Bezug frei entscheiden, ob Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen wollen oder nicht.

Muss mein Partner für mich zahlen, wenn er arbeitet?

Geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus, wird das Einkommen beider Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt.

Wann geht das Jobcenter von einer Einstehensgemeinschaft aus?

Unserer Grafik können Sie entnehmen, wann eine Einstehensgemeinschaft vorliegt und die Bedarfsgemeinschaft auf Probe somit nicht möglich ist.

Wirkt sich das Zusammenziehen mit dem Partner auf den Hartz-4-Satz aus?

Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?
Hartz 4: Ist das Zusammenziehen mit dem Partner möglich?

Wenn sich zwei gefunden haben, möchten sie auch so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen. Das ewige Pendeln von der Wohnung des einen zu der des anderen kann beiden schnell auf die Nerven gehen. Wie schön wäre es doch, in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sich gemeinsam ein Nest zu bauen und jeden Tag miteinander verbringen zu können.

Oftmals kann dieser verständliche Wunsch jedoch Probleme mit sich bringen. Zum einen muss der Umzug geplant und unter Umständen eine neue, größere Wohnung gefunden werden. Und auch das Finanzielle muss gut durchdacht werden.

Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang, wenn jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen möchte? Entsteht sofort eine Bedarfsgemeinschaft? Muss ein arbeitender Partner dann sofort für den ALG-2-Bezieher aufkommen? Oder gibt es, wenn Sie bei Hartz-4-Bezug zusammenziehen, zunächst ein Probejahr? Diese und weitere Fragen beantworten wir im folgenden Ratgeber.

➥ Direkt zur Grafik, die zeigt, wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Klappt das Zusammenziehen, wenn nur einer von beiden Hartz 4 bekommt?

Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?
Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen: Was ist zu beachten?

Möchte jemand bei Bezug von Hartz 4 mit seinem Partner zusammenziehen, kommen im Vorhinein viele Fragen auf. Oftmals besteht die Angst, dass der Freund oder die Freundin sofort voll für den ALG-2-Bezieher aufkommen muss und sein Einkommen angerechnet wird.

Ist diese Sorge jedoch berechtigt? Können Sie mit dem Partner zusammenziehen trotz Hartz 4?

Das Landessozialgericht (LSG) Essen hat in diesem Zusammenhang ein wichtiges Urteil gefällt (Az.: L 19 AS 70/08). Wenn Betroffene bei Bezug von Hartz 4 mit dem Freund/der Freundin zusammenziehen möchten, ist der Partner in der Regel nicht sofort dazu verpflichtet, für dessen Unterhalt und die Miete aufzukommen.

Von einer Bedarfsgemeinschaft kann nämlich erst dann gesprochen werden, wenn eine sogenannte Einstehensgemeinschaft besteht. Laut § 7 Abs. 3a SBG II wird diese wie folgt definiert:

Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • länger als ein Jahr zusammenleben,
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Das bloße Zusammenleben reicht laut dem Urteil des LSG nicht aus, um zu begründen, dass eine Bedarfsgemeinschaft entsteht, wenn eine Person bei Bezug von Hartz 4 mit ihrem Partner zusammenziehen möchte. Ein junges Paar muss zunächst die Möglichkeit bekommen, zu erproben, ob sie in Not- und Wechselfällen des Lebens füreinander einstehen möchten und können.

Beide erhalten Hartz 4: Ist das Zusammenziehen möglich?

Sie können natürlich auch als Bezieher von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wenn dieser ebenso ALG II erhält. Es gelten die gleichen Regelungen wie für Paare, bei denen ein Partner ein festes Einkommen hat.

Gibt es bei Hartz 4 ein Zusammenziehen auf Probe?

Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen, wird oft nicht sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Wie bereits erwähnt, wird in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens davon ausgegangen, dass ein Paar eine unterhalts­pflichtige Bedarfsgemeinschaft darstellt. Ein gesetzlich festgelegtes Zusammenziehen auf Probe bei Hartz-4-Bezug gibt es jedoch nicht.

Es kann auch schon vorher von einer Bedarfs­gemeinschaft ausgegangen werden. Dies ist unter anderem der Fall wenn Sie bei Bezug von Hartz 4 mit Ihrem Partner zusammenziehen und ein gemeinsames Konto führen oder dieser für Sie eine Versicherung abgeschlossen hat.

Auch wenn Sie mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Sie der Begünstigte eines Lebensversicherungsvertrages sind oder Sie zu zweit Vermögenswerte – etwa einen Bausparvertrag – besitzen, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.

Möchten Sie mit Ihrem Freund zusammenziehen bei Hartz-4-Bezug, müssen Sie dem Jobcenter belegen können, dass keine Einstehensgemeinschaft besteht.

Grafik: Wann von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird

Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.
Der Grafik können Sie entnehmen, wann das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug von einer Einstehensgemeinschaft ausgegangen wird.

Quellen und weiterführende Links

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Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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351 Gedanken zu „Bei Bezug von Hartz 4 mit dem Partner zusammenziehen

  1. Tanja

    Guten Tag
    Ich Lebe mit meinem Partner zusammen beide sind wir Berufstädig.
    Aber ich Verdiene wenniger als 1000 Euro im Monat ,meine Frage ist nun Kann ich eine Aufstockung beantragen ohne das mein Partner dann zu Kasse gebenten wird ?

  2. Alina

    Guten Morgen,

    mein Freund ist in der Ausbildung und hat einen Sohn (5) mit dem er bei seinen Eltern lebt.
    Er verdient circa 1100 Euro.
    Soweit ich weiß beziehen beide kindergeld, dass aber die Eltern bekommen. Bei meinem Freund aber nur noch bis Januar, da er dann 25 wird.

    Ich bekomme SGB II und habe einen Sohn bei mir lebend (2). Wir wohnen 20 km auseinander, dass ist aber nicht dramatisch.
    Wir würden gerne zusammen ziehen, aber wollen am Anfang trotzdem weiterhin getrennte finanzen etc haben.

    Wie würde das in unserem Fall aussehen?
    Die Kinder sind ja nicht unsere gemeinsamen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alina,

      sofern Sie zusammenziehen und ihr Sohn mit im Haushalt lebt, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Taran

    Guten Tag,
    Es geht um folgendes, meine Freundin (derzeit in 20std Teilzeit tätig, bekommt kein Geld vom Amt dazu) wohnt derzeit ohne Mietvertrag bei ihrer Großmutter im Haus. Diese will Miete aber keinen Mietvertrag aufsetzen…. damit meine Freundin zum Amt damit gehen kann.
    Nun hab ich mir überlegt, das sie zu mir ziehen könnte … jedoch wohne ich derzeit mit meinem Bruder in einer WG ( er könnte ausziehen ) damit sie bei mir ziehen könnte. Wenn sie jedoch ihre Teilzeit stelle behalten wollte hätte sie 210€ Fahrtkosten für die Monatskarte. Derzeit zahlt die von ihrer jetzigen anschrift 120€.
    Sollte Sie zu mir ziehen ( was schnell passieren sollte weil es bei ihr nur Stress mit der Großmutter gibt … (alte Heizung Nachtspeicher die kaum noch richtig heizt und deswegen in der Wohnung egal wie gut man lüftet zwischen 70 und 85% Luftfeuchtigkeit liegt daher dann auch Schimmel in der Wohnung sich bildet), ich bekomme derzeit 1719 brutto. Habe jedoch verdammt viel das ich zahlen muss, laufende Kredite ( Auto usw laufen auch noch zwischen 2 und 4 Jahre. ), Versicherungen, Benzin (150-200€ für auf die Arbeit zu kommen )sodass ich selber grade mal 0 auf 0 rauskomme. Was können wir hier tun damit sie zu mir kommen kann?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Taran,

      sofern Ihre Freundin keinerlei Hartz-4-Leistungen bezieht, können Sie einfach zusammenziehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Taran

        Das ist soweit klar, hatte vergessen zu erwähnen das sie nur 800€ brutto (Teilzeit 20std Wochesolamge bis sie eine Vollzeit stelle bekommt) verdient und auch für die Hälfte der Miete (275€ warm) aufkommen müsste, wenn dann noch derzeit Fahrkosten von 210€ dazu kommt, + Stromkosten, hätte sie von den 630€ netto grade mal noch ca.120€ zum Leben….
        das reicht dann hinten und vorne nicht aus.

  4. Danny

    Hallo und guten Tag,
    ich habe folgende Situation.
    Mein Sohn, 21 Jahre jung. Ausbildung zum Verkäufer 2017 erfolgreich beendet, seitdem arbeitslos, bzw seit Juni arbeitssuchend ohne Bezüge, zuhause lebend.
    Verlobte meines Sohnes, 21 jung. Ausbildung zur Köchin 2018 erfolgreich beendet und fängt am 01.09. ihre neue Stelle an.
    Wir wohnen in NRW, die Verlobte ist aus Sachsen hierher gezogen und wohnt momentan noch mit bei uns.
    Uns Mama, Stiefvater und Schwester. Also momentan Full House 😉
    Die beiden würden gerne eine Wohnung mieten und haben da auch schon was in Aussicht.
    Ich arbeite im moment nicht und das wird noch etwas dauern, da ich im Oktober eine große OP habe.
    Vom leiblichen Vater haben wir seit 10 Jahren nicht mehr viel gehört. Er hat bis letztes Jahr für den Sohn 164€ Unterhalt bezahlt. Dessen Einkommen ist nicht bekannt.
    Würde es bei meinen Sohn auch gehen mit der Bedarfsgemeinschaft auf Probe?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Danny,

      Ihr Sohn befindet sich in Ihrer Bedarfsgemeinschaft, solange er verheiratet ist. Bis dahin wird es deshalb im Regelfall auch schwer für Ihn, auszuziehen, da das Amt einen Auszug für unter 25-Jährige nur unter bestimmten Bedingungen genehmigen muss. Sobald beide aber heiraten, verlässt ihr Sohn ihre Bedarfsgemeinschaft.

      Ist er verheiratet, wird das Amt beim Ehepaar allerdings sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen, eine Probezeit kommt hier also nicht in Frage.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Daniela

        Hallo liebes Team,
        mein Sohn konnte ausziehen und bekommt 1Jahr H4, weil die Beiden ein Zusammenleben auf Probe haben. Da wird das Einkommen des Partners nicht angerechnet.
        Es gibt also auch Ausnahmen, zudem mir die Sachbearbeiterin auch sagte, wenn das „Kind“ eine Ausbildung erfolgreich gemacht hat, sind die Eltern aus der Unterhaltsverpflichtung raus!

        Gruß Danny

  5. J. Ferentz

    HI,
    ich habe bis Ende Mai vom Jobcenter gelebt und war geringfügig beschäftigt.
    nun habe ich am 31.7 einen Sohn bekommen und bin mit dem Vater zusammengezogen. Seit ende Juni beziehe ich keine Leistungen mehr und gehe natürlich auch noch nicht Arbeiten wegen dem kleinen.
    Da ich keinerlei Einkommen habe außer Kindergeld und Unterhalt für meine Große Tochter möchte ich wieder Leistungen beziehen bis ich wieder Arbeiten gehen kann.
    Nun frag ich mich ob mir überhaupt was zusteht da ich mit meinem Partner zusammengezogen bin.
    der Mietvertrag läuft auf ihn, sprich ich könnte keinen vorlegen.
    Mein Partner geht arbeiten aber um uns vier über die Runden zu bringen reicht es kaum.
    Muss er auch alles offen legen?
    Ist er zuständig für mich was das Finanzielle betrifft?
    Bin etwas überfordert und weiß nicht genau was ich machen soll.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo J. Ferentz,

      wer mit dem Partner/der Partnerin zusammenlebt und ein gemeinsames Kind hat, befindet sich mit ihm/ihr in einer Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass auch das Vermögen und Einkommen beider vom Jobcenter berücksichtigt werden müssen. Das bedeutet nicht automatisch, dass kein Leistungsanspruch mehr besteht. Vielmehr rechnet das Jobcenter das Einkommen des Partners an, berücksichtigt aber auch die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder und die Kosten der (angemessenen) Unterkunft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Patrick

    Hallo,
    ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen. Sie wohnt bis jetzt allein und bezieht Bezüge vom Amt, ich arbeite und wohne in meiner Eigentumswohnung (auf Kredit gekauft), wo sie mit hin ziehen möchte. Wir haben alles getrennt / Geld, Auto Versicherungen etc. . Bilden wir so sofort eine Bedarfsgemeinschaft oder erst nach gewisser Zeit ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Patrick,

      wenn Sie zum ersten Mal zusammenziehen, nicht verheiratet sind und keine Kinder oder Angehörige zusammen versorgen, steht Ihnen in der Regel ein „Probejahr“ zu, in dem das Amt noch nicht von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Nadine

    Guten Tag,
    Mein Lebensgefährte und ich wohnen über 40 km auseinander. Wir beziehen beide, jeder für sich, Harzt IV und sind beide chronisch krank.
    Wir haben nun eine gemeinsame Wohnung gefunden. Für die neue Wohnung haben wir die Zusicherung vom neuen Träger bekommen. Allerdings sagt das jetzige Jobcenter meines Freundes, das sein Umzug nicht notwendig sei. Meine Wohnung hat nur 28 Quadratmeter, seine ca. 52 Quadratmeter. Zu ihm kann ich nicht ziehen, da es sein Vermieter nicht erlaubt und unsere neue gemeinsame Wohnung ist auch größer, aber angemessen. Außerdem gründen wir ja nun auch eine Bedarfsgemeinschaft/eheähnliche Gemeinschaft. Das Jobcenter meines Freundes verwährt ihm die Umzugskosten, da sein Umzug nicht notwendig sei.
    Ich habe gelesen, dass ein Umzug erforderlich ist, wenn es einen plausiblen Grund gibt. Zudem ist mein Freund mit seinem Vermieter, der im Haus wohnt zerstritten. Ich bitte dringend um Rat.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      Ihre Gründe um auszuziehen müssen vor dem Jobcenter eine Notwendigkeit darstellen. Gründe können beispielsweise eine Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter oder auch erhöhter Wohnraumbedarf durch Familienzuwachs sein.

      Ob Ihre individuellen Umstände einen solchen Grund darstellen, können wir nicht beurteilen. Dafür können Sie sich aber an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Jutta G.

    Hallo, der Lebensgefährte meiner Tochter hat seit dem 1. Juli eine Festanstellung und bezieht Lohn i.H.v. ca. 1200 € Netto. Vorher bezogen beide und ihre beiden Kinder Hartz-IV. Nun fallen sie aber raus, da sein Verdienst über dem Satz ist. Meine Tochter ist jetzt nicht mehr krankenversichert, das Bildungspaket für beide fällt weg, etc. Was nun? Von den 1200 muss Miete inkl. Wasser, Strom und Unterhalt für 2 weitere Kinder gezahlt werden.
    Hat meine Tochter noch Anspruch auf irgendwelche Leistungen?
    Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jutta,

      Ihre Tochter kann den Bedarf durch einen neuen Antrag nochmal prüfen lassen. Daneben gibt es gegebenenfalls andere Möglichkeiten zur Unterstützung, wie z. B. Wohngeld, das bei der zuständigen Wohngeldbehörde beantragt wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Dennis

    Guten Tag

    Meine Freundin möchte mit ihren 8 jährigen Jungen zu mir ziehen, da sie 300km weit entfernt lebt. Sie bekommt Hartz4. Ich Arbeite Vollzeit, verdiene 3000€ Brutto und wohne in einer 3Zimmer Wohnung. Wenn sie hier wohnt würde sie gerne wieder für 450 Euro arbeiten gehen.

    Was ist alles zu beachten wie sich was aufteilt oder ich zu zahlen habe ????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      wenn Ihre Freundin mit einem Kind zu Ihnen zieht, wird das Jobcenter in der Regel sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen mit dem Bedarf Ihrer Freundin verrechnet wird. Kommt das Jobcenter zu dem Schluss, dass Sie mit Ihrem Einkommen den Lebensunterhalt für den ganzen Haushalt tragen können, dann verfällt der Anspruch auf Hartz 4 Ihrer Freundin.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Jaqueline

    Hallo, mein Freund bekommt Hartz 4 & ich bin fest eingestellt. Wir wollen zusammen ziehen, wird mir dann vom Amt was angerechnet ? Wenn wir zusammen gezogen sind, wegen der Miete ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jaqueline,

      das Amt kann Ihnen nichts anrechnen. Vielmehr wird Ihrem Freund Ihr Einkommen auf seine Bezüge angerechnet, sodass er gegebenenfalls weniger oder keine Leistungen mehr erhält, wenn errechnet wird, dass Sie mit Ihrem Einkommen den Haushalt alleine bestreiten können.

      Wenn Sie zum ersten Mal zusammenziehen ist es allerdings möglich, im ersten Jahr in einer „Bedarfsgemeinschaft auf Probe“ zu leben, sodass ein Jahr lang Ihre Einkommen getrennt behandelt werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Jeannine

    Hallo,

    Es geht um folgendes, mein Freund und ich führen seit 4 Jahren eine Fernbeziehung, er wohnt in Baden-Württemberg und ich in NRW, wir haben uns dafür entschieden zusammen zu wohnen aber das Problem ist dass wir beide harz4 bekommen und wie gesagt in unterschiedlichen Bundesländer leben und ich würde gerne wissen wie wir es mit dem zusammen ziehen möglich machen können, einer von uns müsste ja in dem jeweils anderem Bundesland ziehen und daher meine Frage wie dies den von statten läuft?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jeannine,

      sie beide müssen eine für zwei Personen angemessene Wohnung finden und den Umzug beim Jobcenter beantragen. Da Sie beide noch getrennt leben, sollten Sie beide zuerst Kontakt zu Ihren „alten“ Sachbearbeitern aufsuchen und später das „neue“ Jobcenter hinzuziehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Carina

    Hallo,
    es geht darum, mein Freund und ich wohnen 130km voneinander entfernt und aufgrund seiner Arbeit und den hohen Kosten die für die Fahrt anfallen würde ist es kaum möglich sich zu sehen. Er und ich haben kein Führerschein. Ich habe eine 4 Jährige Tochter ( im Oktober 5 ). Ich bekomme Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und beziehe ALG 2 und kann 15 Tage im Jahr Urlaub beantragen die ich dann auch wo anders hin kann. Die 15 Tage Urlaub sind lange aufgebraucht und mein Freund hat wegen seiner Arbeit keine Möglichkeit hier was länger hin zu kommen. Das würde sich auch für zwei Tage am Wochenende nicht lohnen. Er hat auch dieses Geld durch die vielen Rechnungen nicht zu Verfügung. Dafür ist das zu teuer. Aufgrund der ganzen Situation haben wir beschlossen zsm zu ziehen und einen gemeinsamen Weg zu gehen . Wir würden gerne nach NRW ziehen und sind ständig nach passenden Wohnungen am suchen haben bisher aber leider noch nichts gefunden. Das Jobcenter habe ich über meine Umzugspläne bereits informiert und darf deshalb für eine Woche im Monat runter zu meinem Freund fahren um eventuelle Besichtigungstermine zu vereinbaren und nach Wohnungen zu gucken. Da es in der jetzigen Situation schwer ist eine Wohnung zu finden wenn ich hier und er da unten wohnt hat die zuständige Mitarbeiterin vom Jobcenter gemeint ich müsste mich sonst hier abmelden und vorrübergehen bei meinem Freund einziehen und mich da unten beim Jobcenter anmelden. Wir wollen das jetzt so machen weil es einfach alles bisschen einfacher machen würde.Mein Freund ist in Insolvenz und hat maximal im Monat um die 1.300 zu Verfügung. Davon geht aber noch Internet, Versicherung, Miete, Gas und Strom ab und andere Rechnungen die häufiger bei Ihm rein fliegen. Gas bezahlt er monatlich immer so um die 165€ und Strom um die 180€ . Er hat manchmal selber kaum noch Geld für Lebensmittel zu Verfügung. Die Mutter von ihm meinte es könnte sein das er für uns aufkommen muss und ich halt nur Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und vielleicht um die 200€ von der Arge bekommen würde. Ich muss auch Handy monatlich bezahlen und habe bis Anfang nächstes Jahr Höhe Kosten monatlich zu zahlen. Ich hab jetzt total Sorge das ich im Monat kaum Geld zu verfügung habe und nicht die notwendigsten Sachen für meine Tochter und mich kaufen kann bzw meine Rechnungen nicht alle decken kann sondern immer zu meinem Freund laufen muss und ich nach Geld fragen muss oder das ich kein Geld habe für einfach mal so irgendwas zu holen sei es an Geburtstagsgeschenken oder einfach mal so neue Spielsachen. Sondern das ich da immer auf mein Freund angewiesen bin. Dann kommt jetzt noch hin zu das ich erfahren habe das ich Schwanger bin und wir ein gemeinsames Kind erwarten und da mach ich mir wegen den Finanzen auch jetzt große Sorge und hab Angst das wie Monatlich vorne und hinten nicht klar kommen. Mein erstes Kind was ich mit 17 bekommen habe war ich für 1 ein halb Jahre in einer Mutter Kind Einrichtung und da waren die notwendigsten Sachen alle vorhanden und jetzt bei dem zweiten Kind ist alles wieder ganz neu und ich muss alle notwendigen Sachen besorgen und selber aufbringen. Können Sie mir sagen wie es ungefair wäre und was ich alles beantragen kann um die notwenigen Dinge alle aufbringen zu können??

    LG Carina

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carina,

      für Ihr zweites Kind stehen die Chancen für Erstausstattung nicht gut, da davon ausgegangen wird, dass Sie diese bereits besitzen. Auch Umzugskosten werden in der Regel nicht gezahlt, wenn es sich nicht um einen vom Jobcenter angeordneten Wohnungswechsel handelt. Sie können es trotzdem versuchen und die Anträge stellen.

      Sie können sich bei Ihrem Sachbearbeiter nach weiterer Hilfestellung erkundigen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen, welches Sie später zinsfrei zurückzahlen können.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Emelie

    Hallo, es geht darum das ich mit meinem freund zusammen ziehen möchte. Ich bin 17Jahre und wohne derzeit bei meiner Mutter. Ich habe einen 1Jährigen Sohn, mein Freund ist nicht der leibliche Vater, jedoch hat er auch eine Tochter die aber bei der Mutter wohnt. Derzeit beziehe ich kein Hartz4 oder alg2 wegen meiner derzeit wohnsituatuon, würde sich das ändern wenn ich mit meinen freund zusammen ziehe? & könnten wir dieses 1Jahr wohnen auf Probe machen? Er ist vollzeit am arbeiten und ich habe Elternzeit. Würde mein Teil der Miete übernommen werden?
    Liebe grüße.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Emelie,

      Personen unter 25 Jahren, die Kinder haben, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, selbst wenn sie noch bei den Eltern wohnen, können sie Hartz 4 für sich beantragen. Im Einzelfall können wir aber nicht beurteilen, ob und wie viel Leistungsanspruch besteht. Wie im Ratgeber erläutert, ist das Probejahr möglich, wenn Sie keine gemeinsamen Kinder haben. Erkundigen Sie sich vorab direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Sarah

    Hallo,
    ich möchte gerne mit Meiner Tochter zusammen mit meinem Freund in eine neue Wohnung ziehen. ich habe früher voll Hartz 4 bezogen habe mitlerweile 1000 Nettoeinkommen und bekomme noch anteilig 234€ vom Jobcenter, denke weil ich Alleinerziehend bin. Jetzt ist die Frage fallen die Euros weg wenn wir zusammen ziehen? Wie funktioniert das mit diesem Probejahr.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sarah,

      wie im Ratgeber erklärt, bedeutet das Probejahr nur, dass der Partner ein Jahr lang nicht bei der Berechnung des Bedarfs berücksichtigt wird. An dem Bedarf sollte sich also zunächst nichts verändern (sofern sich das Einkommen nicht geändert hat). Wie die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden, sagt Ihnen das Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Marie

    Mein freund und ich würden gerne zusammen ziehen sind uns aber nicht so sicher wegen den geldern. Ich hab ein sohn und lebe vom amt er eine tochter und verdient 1300€ die wohnung die wir gerne hätten würde 830gesamt miete kosten. Jetzt die frage muss er für mich und mein sohn auf kommen oder bekomme ich trz geld für mich und mein sohn ? Wir wollen trz allen getrennte kassen haben da ich noch sachen ab zahlen muss und er auch

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marie,

      wenn es sich nicht um gemeinsame Kinder handelt, besteht unter Umständen die Möglichkeit eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe zu bilden. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Christian

    Hallo, meine Ex-Freundin bezieht Hartz 4 wir haben ein gemeinsames Kind mit dem sie alleine in ihrer Wohnung lebt, sie hat das alleinige Sorgerecht, ich bin ab und zu eine Zeit lang zu Besuch, wegen dem Kind und zahle Unterhalt. Ich arbeite in der Schweiz mit L-Bewilligung und hatte bis vor kurzem noch eine alleinige Wohnung in Deutschland, jetzt lebe ich in Monteurunterkünften in der Schweiz. Nun ist mein Personalausweis abgelaufen und ich möchte ihre Wohnung als Meldeadresse angeben, damit ich wieder einen Ausweis bekomme um weiterhin in der Schweiz zu arbeiten. Ist dies Möglich oder gibt es da Probleme, weil ich ja nicht dort wohne?
    LG Christian

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      erkundigen Sie sich beim Einwohnermeldeamt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. karl

    Hallo,

    meine Freundin, Ihr Kind und ich würden gerne zusammen ziehen in eine neugesuchte Wohnung.
    Sind wir dann wegen ihrem kind direkt einw bedarfsgemeinschaft?

    Andere frage wäre warum man in einer bedarfsgrmeinschaft pro Person fast 40€ weniger für den lebensunterhalte erhält? man hat doch nicht weniger Kosten…… und dann wird noch Geld vom existenzminimum gestricheb?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karl,

      wie im Ratgeber erklärt, können Paare, die keine Kinder haben eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe beantragen. Da Sie ein Kind haben, dürfte das auf Sie wohl nicht zutreffen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Christian

    Hallo,meine Freundin arbeitet in der Pflege 25h und bekommt aufstockend harz4. Sie hat eine 14 jährige Tochter, die nicht von mir ist.

    Ich bin derzeit arbeitslos und werde wahrscheinlich zum 1.8 festangestellt werden , mit ca 2000€ brutto. Wir möchten zum 1.8.18 zusammen ziehen in ihre Wohnung, wir werden beide im Mietvertrag stehen und zahlen von getrennten Konten die Miete.

    Besteht für uns Anspruch auf ein Jahr Probewohnen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      alle Paare, die erstmals zusammenziehen, können ein Probejahr geltend machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Gabriella

    Hallo!
    Ich lebe mit meinem Kleinkind (1Jahr) in einer 41qm Wohnung, bin erneut Schwanger, vom gleichen Vater meines ersten Sohnes. Ich lebe in Köln und er in Hamburg. Da wir als Paar leider nicht fungieren. Ich beziehe Allg 2,er ist Berufstätig und verdient 2.600 Euro netto. Wir wollen jetzt eine gemeinsame Wohnung beziehen, da es eine Maisonette Wohnung ist, er oben das Zimmer bezieht und ich mit den Kindern unten. Wir sind kein Paar, würde ich noch Unterstützung der Arge bekommen??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabriella,

      leider können wir in diesem Einzelfall nicht beurteilen, ob Sie in dieser Konstellation nicht doch eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Kara

    Hallo super Artikel, aber ich bin mir in meinem Fall nicht sicher. Und zwar möchten mein Freund (23) und ich (25) zusammenziehen. Ich gehe ganz normal in einem Teilzeit Job arbeiten und bekomme dementsprechend auch nur ein Teilzeitgehalt. Mein Freund geht in einer Maßnahme vom Arbeitsamt arbeiten. Er „Verdient“ also eigentlich auch zwar nur 231€ sber immerhin, die Miete seiner Wohnung übernimmt das Amt. So wie sieht es jetzt aus wenn wir uns eine Wohnung zusammen nehmen ? Ist es dann so dass ich als „Hauptverdiener „ konplett Miete und alles zahlen muss weil die sagen ich verdiene ja „genug“ für zwei? Oder haben wir da ne Chance dass wenigstens die Hälfte von der Gesamtmiete (480€ warm) übernommen wird??? Bitte um Hilfe ganz wichtig ??? Danke im Voraus !

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kara,

      dies hängt von der Höhe Ihres gemeinsamen Einkommens und der Höhe Ihres Bedarfs ab, den das Jobcenter für Sie berechnet. Dazu gehören neben dem Regelbedarf auch Posten wie die Bruttokaltmiete. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, und die laufenden Kosten zu decken, beteiligt sich das Jobcenter in der Regel.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Sebastian

    Hallo
    ich bin zum 01.07. mit meiner Freundin zusammengezogen.
    Als ich den Mietvertrag für die Wohnung unterschrieben habe. Hatte sie einen Job in Aussicht. Dieser wurde dann aber kurzfristig anders vergeben und daher muss sie weiter Hart 4 beziehen. Wir hatte da wir geplant hatten zusammen zu ziehen bereits eine gemeinsame Hausrat und Haftpflicht Versicherung abgeschlossen.
    Ansonsten sind aber alle finanziellen Themen getrennt. Zählen wir durch die Hausrat und Haftpflicht bereits als Bedarfsgemeinschaft oder steht uns immer noch das „Probejahr“ zu.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sebastian,

      zu dieser Frage können wir Ihnen leider keine verbindliche Antwort geben. Die Entscheidungen fallen hier oft im Einzelfall und sind daher auch von Ihrem Sachbearbeiter abhängig. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt, der Ihren Fall individuell prüfen kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Taya

    Hallo, ich möchte mit meine Mutter zusammen ziehen. Ich bekomme Alg1, sie Hartz4.
    Kann man auch eine WG bilden? Und was ist besser?
    Danke.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Taya,

      wenn Sie mit Ihrer Mutter zusammenziehen und über 25 jahre alt sind, wird das Amt in der Regel von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Karin

    Hallo!
    Ich werde jetzt Hartz 4 bekommen, will ich aber mit meinen Freund zusammen leben, wie viel würde ich kriegen für eine Wohnung? wir sind nur zeit ein paar Monaten zusammen, leben jetzt in einer WG er ist Auslandär hat eine work and travel visa, krieg nicht mehr als $750 euro pro monat. Darf ich Geld für eine Wohnung für zwei kriegen? oder kriege ich es nur für eine Person? ich habe auch einen Hund so eine 1 zimmer wohnung würde zu klein sein.
    Danke!!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      das können wir nicht pauschal beantworten, da die angemessenen Mieten regional stark variieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Mike S.

    Hallo sehr geehrtes Team!

    Meine Freundin 17 und ich 19 möchten bald zusammen ziehen sobald sie 18 ist. Nur wissen wir nicht ob das überhaupt möglich ist. Dazu muss man sagen das sie von mir ein Kind erwartet. Meine Eltern beziehen ALG 2 und ihre Mutter bekommt auch ALG 2. Bekommt sie dann auch Automatisch das auch erstmal?

    Schonmal freundliche Grüße
    Mike Schmitz

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mike,

      wenn Ihnen aufgrund des gemeinsamen Kindes gestattet wird, auch als Unter-25-Jährige die Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern zu verlassen, dann können Sie beide auch Hartz 4 beantragen. Automatisch bekommen Sie es nicht.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Helga

    Mein Freund überlegt eventuell zu mir zu ziehen. Was würde das jc an Unterlagen von ihm haben wollen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Helga,

      im ersten Jahr geht das Jobcenter in der Regel noch nicht von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Deshalb wird sein Einkommen hier noch nicht auf Ihre Bezüge angerechnet (oder umgekehrt). Spätestens nach Ablauf des Jahres werden Sie aber Einkommensnachweise etc. einreichen müssen, damit bestimmt werden kann, ob Sie auch in einer Bedarfsgemeinschaft noch Anspruch auf Hartz 4 haben. Die genaue Liste an erforderlichen Dokumenten erhalten Sie direkt beim Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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