Sieht eine Person keine Chance mehr, in ihrem erlernten Beruf neue Stellen zu finden, hilft häufig nur eine Umschulung weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen fördert das Arbeitsamt oder Jobcenter eine solche Maßnahme finanziell. Doch was können Betroffene tun, wenn ihr Antrag auf eine Umschulung abgelehnt wird?
Das Wichtigste zum Thema „Umschulung abgelehnt“ kurz und knapp zusammengefasst
Ob eine Umschulung bewilligt oder abgelehnt wird, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Jobcenter oder der Arbeitsagentur.
Hat das Arbeitsamt bzw. Jobcenter die Umschulung abgelehnt, kann es helfen, wenn Betroffene erneut das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Dabei sollte detailliert begründet werden, warum die Umschulung für die berufliche Zukunft zwingend nötig ist.
ALG-1- und ALG-2-Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf eine Umschulung vom Arbeitsamt bzw. Jobcenter. Damit ist es nicht möglich, eine solche Maßnahme einzuklagen.

Inhalt
Welche Voraussetzungen müssen für eine Umschulung erfüllt werden?

Verschiedene Maßnahmen können Berufstätigen oder Arbeitslosen dabei helfen, ihre Karriere voranzutreiben bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden. Eine Weiterbildung knüpft an eine absolvierte Ausbildung an und hilft dabei, die Fähigkeiten für den erlernten Beruf auszubauen und zu vertiefen.
Im Gegensatz zu einer Weiterbildung wird bei einer Umschulung hingegen ein völlig neuer Beruf erlernt. Viele Personen, die in ihrem alten Beruf keine Zukunft sehen oder als Arbeitslose keine neue Stelle finden, möchten eine Umschulung nutzen, damit sie sich beruflich neu orientieren können.
In gewissen Fällen kann eine Umschulung vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit finanziell gefördert werden. Es müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Umschulung nicht abgelehnt wird:
- Der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Er hat bereits eine berufliche Ausbildung abgeschlossen.
- Er ist arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Er kann seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben oder es stehen in diesem Bereich nicht genügend Stellen zur Verfügung.
- Im neuen Beruf stehen die Chancen gut, schnell eine neue Stelle zu finden.
Warum eine Ablehnung der Umschulung erfolgen kann

Eine Umschulung wird abgelehnt, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Doch auch wenn alle Punkte zutreffen, kann es sein, dass Betroffene eine negative Antwort erhalten. Bei einer Umschulung handelt es sich nämlich um eine sogenannte Kann-Leistung. Sie kann genehmigt werden, muss es aber nicht. Die Entscheidung obliegt stets dem jeweiligen Sachbearbeiter im Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit, welcher je nach Einzelfall entscheidet.
Wurde Ihre Umschulung abgelehnt, sollten Sie sich erneut mit dem Sachbearbeiter in Verbindung setzen. Erfragen Sie, warum Ihnen diese Leistung nicht bewilligt wird. Mit diesem Wissen können Sie eine neue Begründung erarbeiten, welche dem Sachbearbeiter detailliert erklären sollte, warum die Umschulung für Ihr berufliches Vorankommen zwingend nötig ist. Zeigen Sie Ihm beispielsweise offene Angebote für Stellen, auf welche Sie sich nach erfolgreicher Maßnahme bewerben könnten.
Umschulung abgelehnt: Hilft ein Anwalt weiter?
Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Umschulung um eine Kann-Leistung. ALG-1- und Hartz-4-Empfänger haben keinen Rechtsanspruch auf eine Bewilligung einer solchen Maßnahme – auch wenn sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Da kein rechtlicher Anspruch besteht, ist es nicht möglich, eine Umschulung mit Hilfe eines Anwalts einzuklagen.
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Albert meint
Natürlich kann eine Umschulung angeklagt werden beim Sozialgericht. Am besten holt man sich noch den dementsprechenden Fachanwalt für Sozialrecht dazu. Wenn ein Widerspruch vorliegt und der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt kann gegen den Widerspruchsbescheid beim Sozialgericht klage erhoben werden. Bitte überarbeitet eure Informationen noch einmal denn sie entsprechen nicht der Wahrheit.