Maßnahmen wie eine Weiterbildung oder Umschulung können dafür sorgen, dass ein Arbeitsloser bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat und schneller eine neue Stelle findet. Doch nicht immer verläuft die Umschulung problemlos. Was geschieht, wenn der Teilnehmer merkt, dass der neue Beruf ihm nicht liegt? Kann er die Umschulung einfach abbrechen?
Das Wichtigste zum Thema „Umschulung abbrechen“ kurz und knapp zusammengefasst
Teilnehmer können eine Umschulung zwar jederzeit abbrechen, das Arbeitsamt oder Jobcenter kann jedoch unter Umständen Schadensersatzforderungen an sie stellen.
In der Regel wird in der Eingliederungsvereinbarung vereinbart, mit welchem Schadensersatz nach einem Abbruch einer solchen Maßnahme zu rechnen ist.
Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, sollten Sie gegen einen möglichen Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen. Ein Anwalt für Sozialrecht kann Hartz-4- bzw. ALG-1-Empfänger diesbezüglich beraten.

Bedeutung der Eingliederungsvereinbarung: Dürfen Sie eine Umschulung vorzeitig beenden?

In der Regel muss ein ALG-1- bzw. Hartz-4-Empfänger eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnen, bevor er eine Maßnahme wie eine Umschulung oder Weiterbildung antritt. In dieser wird in den meisten Fällen auch festgelegt, mit welchen Sanktionen zu rechnen ist, wenn Teilnehmer eine Umschulung abbrechen.
Betroffene sollten bedenken: Eine solche Maßnahme kostet viel Geld. Mehrere tausend Euro für eine Umschulung können durchaus zusammenkommen. Deshalb legt das Arbeitsamt bzw. Jobcenter oft fest, dass Betroffene, die eine Umschulung abbrechen, Schadensersatzleistungen zahlen müssen. Der genaue Betrag sollte der Eingliederungsvereinbarung zu entnehmen sein.
Umschulung abbrechen wegen Arbeitsaufnahme, Überforderung & Depressionen – Was ist zu beachten?

Nicht jeder Betroffene entscheidet sich für den Abbruch einer Umschulung oder Weiterbildung, weil er keine Lust mehr auf den angestrebten Beruf hat oder weil ihm schlichtweg die Motivation zum Lernen fehlt. Häufig ist es ein schwerwiegender Grund, wie etwa eine körperliche oder psychische Erkrankung, oder die Überforderung durch die Ausbildung, welche die Betroffenen zu diesem Schritt zwingt.
Aber ist der Abbruch einer Umschulung wegen Krankheit oder einem anderen schwerwiegenden Grund möglich? Grundsätzlich gelten auch hierbei zunächst die Regelungen, die weiter oben beschrieben werden. Um in einem solchen speziellen Fall eine Einigung zu finden, sollten Sie das persönliche Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter suchen. Legen Sie, falls vorhanden, ein ärztliches Attest vor. Im Folgenden sollte besprochen werden, wie sich Ihre berufliche Zukunft besser gestalten lässt.
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sven meint
Hallo
Ich habe eine Umschulung zum Altenpfleger begonnen. Bei einer Untersuchung ist ein Aortenaneurysma
festgestellt worden. Der Arzt hat mir empfohlen die Umschulung abzubrechen da durch die Belastung bei der Arbeit es zu gefährlich werden könnte. Kann ich die Umschulung ohne finanzielle Folgen abbrechen ?
Sven