• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
  • Skip to primary sidebar
  • Skip to footer
arbeitslosenselbsthilfe.org
You are here: Home / Weiterbildung vom Arbeitsamt – Die Karriere vorantreiben

Weiterbildung vom Arbeitsamt – Die Karriere vorantreiben

Viele Menschen haben das Gefühl, dass sie in der Zeit nach der Ausbildung in ihrem Job nicht vorankommen. Bei anderen sind Veränderungen nötig, weil sie ihre Arbeitsstelle verloren haben und im erlernten Beruf nicht mehr Fuß fassen können. Eine vom Arbeitsamt angebotene Weiterbildung kann die Lösung sein.

Das Wichtigste zur Weiterbildung vom Arbeitsamt kurz und knapp zusammengefasst:

  1. Eine von der Arbeitsagentur angebotene Weiterbildung lohnt sich nicht nur für Arbeitslose.
  2. Ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit kann Ihnen dabei helfen, sich – etwa nach der Ausbildung – neue Ziele zu setzen.
  3. Unter gewissen Umständen können die Kosten für die Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen werden.
Eine von der Agentur für Arbeit angebotene Weiterbildung ist eine gute Chance, wenn Sie im Beruf vorankommen möchten.

Eine von der Agentur für Arbeit angebotene Weiterbildung ist eine gute Chance, wenn Sie im Beruf vorankommen möchten.

Inhalt

  • Möglichkeiten der Weiterbildung: Angebote der Agentur für Arbeit
  • Förderung der Weiterbildung: Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Möglichkeiten der Weiterbildung: Angebote der Agentur für Arbeit

Weiterbildung: Über das Arbeitsamt erhalten Sie hilfreiche Informationen.

Weiterbildung: Über das Arbeitsamt erhalten Sie hilfreiche Informationen.

Die Zeiten, in denen junge Menschen einen bestimmten Beruf erlernt haben und diesen dann bis zur Rente ausüben, sind lange vorbei. Zwar ist eine Ausbildung eine gute Basis für die Zukunft, jedoch ändern sich die äußeren Umstände – beispielsweise die Technik – heute so schnell, dass sich Arbeitnehmer ständig neu anpassen müssen, um im Beruf nicht abgehängt zu werden.

Eine Weiterbildung vom Arbeitsamt ist eine gute Möglichkeit, sein Wissen zu vergrößern und den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Vor allem für Arbeitslose kann es hilfreich sein, eine solche Maßnahme zu absolvieren, wenn sie etwa im alten Beruf keine Perspektive mehr haben.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten und unterschiedliche Programme. Ein Mitarbeiter der Agentur für Arbeit informiert Sie gern in einem persönlichen Gespräch über mögliche Maßnahmen.

Förderung der Weiterbildung: Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Haben Sie sich für eine Weiterbildung vom Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur entschieden, kommt natürlich die Frage auf, wer für die anfallenden Kosten aufkommt und ob Teilnehmer finanziell gefördert werden können.

Für eine Förderung der Weiterbildung vom Arbeitsamt sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen. Die Maßnahme muss Ihre Vermittlungschancen deutlich verbessern und dazu nötig sein, dass Sie eine neue Arbeitsstelle finden können. Des Weiteren muss die Lage auf dem Arbeitsmarkt für den entsprechenden Beruf überprüft werden, bevor die Arbeitsagentur oder das Jobcenter eine Weiterbildung genehmigt. Eine persönliche Beratung ist aus diesem Grund unverzichtbar.

In gewissen Fällen kann die Weiterbildung durch das Arbeitsamt finanziell gefördert werden.

In gewissen Fällen kann die Weiterbildung durch das Arbeitsamt finanziell gefördert werden.

Liegen die Voraussetzungen vor, wird Ihnen ein sogenannter Bildungsgutschein ausgestellt. Dieser sichert Ihnen die Übernahme der anfallenden Kosten für die Weiterbildung zu. Erhalten Sie Arbeitslosengeld 1, wird dieses dann in vielen Fällen zusätzlich weiterhin ausbezahlt. Außerdem können auch die folgenden Posten übernommen werden:

  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten für Verpflegung und auswärtige Unterkunft

Im Bildungsgutschein, welcher für die Weiterbildung vom Arbeitsamt ausgestellt wird, finden Sie Informationen darüber, welches Bildungsziel erreicht werden soll und welche Qualifizierungsziele festgelegt sind. So wissen Sie, was nötig ist, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Es ist dann Ihre Aufgabe, einen passenden Lehrgang zu finden. Online gibt es das Portal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Informationen zur Weiterbildung und beruflichen Ausbildung sind dort für Sie gesammelt. Mit ein paar Klicks finden Sie beispielsweise Bildungsangebote in Ihrer Nähe. Interessant ist außerdem der BerufsEntwicklungsNavigator (BEN), welcher Ratschläge zu den Themen Berufswechsel, Auf- und Wiedereinstieg liefert.

Bildnachweise: istockphoto.com/© Szepy, fotolia.com/©gzorgz

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (66 Bewertungen, Durchschnitt: 4,08 von 5)
Loading...

Reader Interactions

Comments

  1. Veronika says

    25. Februar 2019 at 22:20

    Hallo ich habe da mal eine Frage, ich bin Hartz 4 Empfänger und mache zur Zeit für 7 Monate eine Maßnahme mit für Pflege und Betreuensfachkraft.Wird es Geld von Jobcenter ausgezahlt an mir.Bitte verstehen Sie mich nicht falsch es ich gefragt habe.

    Dankeschön im voraus

    Antworten
  2. Ra says

    4. Juli 2019 at 22:51

    Wenn man eine bedingte Einstellungszusage von einer Firma bekommt ( unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer an einem Kurs teilnehmen muss) , bekommt man die notwendige Förderung für die Weiterbildung oder nicht ??

    Antworten
    • X says

      3. September 2019 at 16:16

      Ja, sollte man dann bekommen können. – dazu muss man aber genau diese Aussage schriftlich vorlegen können.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Primary Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss

Copyright © 2019 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht