Wenn Hartz-4-Empfänger Schulbücher für Ihre Kinder kaufen möchten, erhalten sie eine Pauschale von 100 Euro für Schulsachen pro Schuljahr. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschied nun, dass Kosten für Schulbücher vom Jobcenter bezahlt werden müssen, auch wenn diese die 100 Euro-Pauschale überschreiten.
Welche Kosten sind vom Bildungspaket abgedeckt?

Das Schulbedarfspaket ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, die Leistungen decken den Kauf von Schulbüchern, Beförderungskosten oder Mittagessen für Kinder ab. Welche Kosten jeweils übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Das Paket betrifft folgende Bereiche:
- Schulbedarf: Es wird eine Pauschale von 100 Euro im Jahr gezahlt. Diese soll Kosten für Hefte, Stifte, Schulranzen und weitere Dinge für den Gebrauch in der Schule decken.
- Lernförderung: Bei versetzungsgefährdeten Kindern können Sie Geld für Lernförderung beantragen, beispielsweise Nachhilfe.
- Schulbeförderung: Auf Antrag beim Jobcenter werden Kosten für die Beförderung zur Schule übernommen, wenn Ihr Kind die nächstgelegene Schule besucht.
- Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Wenn die Kindertagesstätte oder Schule regelmäßig ein warmes Mittagessen anbietet, erhalten Sie dafür einen Zuschuss. (Eigenanteil: Ein Euro pro Kind).
- Ausflüge für Kitas und Schulen: Wenn die Kindertagesstätte oder Schule einen Ausflug plant, können Sie Kostenerstattung beantragen.
Mehr Geld bei Hartz-4-Bezug für Schulbücher: Das Urteil aus Niedersachsen-Bremen

Die Pauschale von 100 Euro, die das Bildungspaket bei Hartz 4 für Schulbücher vorsieht, ist zu wenig, fand eine Gymnasiastin. Sie reichte Klage gegen das Jobcenter ein und forderte 135,65 Euro für Schulbücher. Dieses bewilligte aber nur die vom Schulbedarfspaket vorgesehene Pauschale von 100 Euro.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte nun zugunsten der Schülerin. Das Argument: Schulbücher sind nicht Teil des Schulbedarfspaketes. Hartz 4 sieht für Schulbücher im Regelsatz eine Pauschale von monatlich drei Euro vor, ein Betrag, der bei Hartz-4-Bezug nicht für Schulbücher reicht.
Das Gericht spricht bei der Berechnung des Schulbedarfs von einer „planwidrigen Regelungslücke“. Der Gesetzgeber müsse, so das Gericht, das gesamte menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen. Bei der Schülerin entstand eine Lücke aus Kosten und Leistung. Hartz 4 reichte nicht für Schulbücher. Diese Lücke müsse aber laut Gericht geschlossen werden.
Das Gericht entschied daher zugunsten der Schülerin. Sie erhält nun die geforderten 135,65 Euro vom Jobcenter. Die Kosten von 76,94 Euro für einen Taschenrechner wurden allerdings nicht erstattet. Weil es sich dabei um eine einmalige Anschaffung handle, sei er von der Pauschale gedeckt, erklärte das Gericht.
Interessant, dass es bei dem Bezug von Arbeitslosengeld eine Pauschale von hundert Euro für Schlsachen gibt. Meine Mutter hat oft mal Sorgen, wenn sie wieder Schulzubehör kaufen soll. vielleicht werde ich ihr mal den Tipp geben.