Kurz und knapp: Das Zuflussprinzip bei ALG 2
Das Zuflussprinzip bei Hartz IV besagt, dass Ihre Bezüge mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt für den Monat verrechnet werden, in dem Sie ihn verdienen.
So soll gewährleistet werden, dass Sie in Übergangsphasen finanziell abgesichert sind. Lohn und Hartz-4-Leistungen sollen den Lebensunterhalt sicherstellen.
Hält sich das Jobcenter nicht an das Zuflussprinzip, lohnt sich in der Regel ein umgehender Widerspruch.
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So funktioniert das Zuflussprinzip bei ALG 2

Als Arbeitsloser sind Sie oft auf Hartz 4 angewiesen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Sie endlich einen Job gefunden haben, ist die Freude groß. Damit Ihnen beim Wechsel ins Berufsleben nicht zu früh die Bezüge gekürzt werden, gilt das Zuflussprinzip fürs ALG 2. Erfahren Sie hier, wie es funktioniert und was Sie zu beachten haben.

Das Zuflussprinzip ist im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nicht ausdrücklich geregelt. Trotzdem wenden es die Jobcenter überwiegend an, um Zahlungsvorgänge an berufstätige Hartz-4-Empfänger abzuwickeln.
Nach dem Hartz-4-Zuflussprinzip wird ein Gehalt, welches der Leistungsempfänger bekommt, erst mit den beanspruchten Leistungen verrechnet, wenn diese schon beim Empfänger eingegangen sind. Das verdiente Geld wird dabei immer in dem Monat auf die Bezüge angerechnet, in dem es verdient wurde. ein Beispiel veranschaulicht, wie das Zuflussprinzip bei Hartz 4 funktioniert:
Sie waren bisher arbeitslos, fangen aber nun einen Job an. Das Datum der Arbeitsaufnahme ist am 1.4. Gemäß dem Zuflussprinzip für ALG 2 erhalten Sie dennoch Ihre vollen Zuwendungen für April, obwohl Sie Ihre neue Anstellung dem Jobcenter gemeldet haben.
Zum Ende des Monats oder zum Beginn des Folgemonats erhalten Sie ihr erstes Gehalt. Später wird gemäß dem Zuflussprinzip durch das Jobcenter ihr Gehalt mit dem ALG 2 verrechnet. Erst dann, also frühestens ab Mai, werden Ihre Bezüge dem neuen Verdienst angepasst oder ganz eingestellt.
Durch das Zuflussprinzip bei ALG 2 umgehen die Behörden das Risiko, dass Leistungen für einen Empfänger zu früh eingestellt werden. Indem in jedem Fall zuerst die vollen Bezüge bezahlt und erst später verrechnet werden, wird zum Beispiel verhindert, dass in einem Monat die Bezüge gekürzt werden, da die Information über eine Anstellung vorliegt, obwohl das Gehalt erst zum Monatsende gezahlt wird.
Das Zuflussprinzip spielt beim Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) hingegen keine Rolle. Hier richten sich die Bezüge im nach den Umständen aus der Vergangenheit.
Wie kommt es beim ALG-2-Zuflussprinzip zu einer Rückzahlung?
Ihr Arbeitslosengeld erhalten Sie in der Regel zum Ende des Monats für den Folgemonat. Gehalt und andere Formen von Einkommen werden in der Regel aber erst „nach getaner Arbeit“, also am Ende des Monats oder zu Beginn des folgenden Monats, gezahlt. Diese Tatsache ist ein Grund dafür, dass das Zuflussprinzip bei ALG-2-Empängern überhaupt angewendet wird, denn sonst müssten Sie oft einen Monat lang ohne Geld auskommen.
So müssen ALG-2-Empfänger eine Rückzahlung leisten, wenn ihr Gehalt über dem monatlichen Freibetrag von 100 € liegt.
Gibt es Ausnahmen zum Zuflussprinzip laut SGB II?

Diese Regelung gilt nur für Ihr Hartz-4-Einkommen. Das Zuflussprinzip greift nicht für Zuwendungen, die vom Jobcenter nicht als Einkommen gewertet werden dürfen.
Fangen Sie also an, Pflegegeld oder Kindergeld zu beziehen, kann dieses in der Regel sofort mit Ihrem Arbeitslosengeld 2 verrechnet werden und das Zuflussprinzip für Hartz-4-Empfänger tritt nicht in Kraft.
Können Sie als Empfänger von Hartz 4 für das Zuflussprinzip Widerspruch gegen Missachtung einlegen?
Es kann vorkommen, dass das Jobcenter das Zuflussprinzip bei Ihren ALG-2-Ansprüchen nicht anwendet und Ihre Leistungen sofort einstellt, bevor es zur ersten Gehaltsausgabe kommt.
In diesem Fall sollten Sie im Normalfall umgehend Widerspruch einlegen, denn Sie haben in der Regel Anspruch darauf, bis zum ersten Gehalt finanziell abgesichert zu sein.
ALG2 wurde Ende Dezember für Januar gezahlt.Am 01.01 war Arbeitsaufnahme. Der Lohn wurde Ende Januar gezahlt. Muss ich das ALG2 komplett zurück zahlen. Für mich wäre das eine Ungerechtigkeit.
Hallo, ich streite gerade mit dem Jobcenter und dem Sozialgericht wegen dem Zuflussprinzip. Seit 2017 arbeite ich als Midijobber mit Aufstockung. Wegen einer Operation habe seit 3/22 Anspruch auf Krankengeld. Gleichzeitig habe ich in 3/22 noch ein Teilgehalt bekommen. Beides Teilgehalt 3/22 und Krankengeld Teilbetrag 3/22 und4/22 wurde mir im April22 ausgezahlt, im Fall Gehalt am 1.4.22! Jetzt besteht der Jobcenter darauf das ich im April22 zuviel bekommen habe und €300 zurueckzahlen muss. Mein Aufstockungsbetrag belaeuft sich aber nur auf €72,90 mtl. Ich bekomme auch die Miete bezahlt, darf davon auch der Betrag gekuerzt werden? Bitte um Info, Danke