Zum ersten Januar 2020 werden die Hartz-4-Regelsätze angehoben. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun die Zusammensetzung vom Regelsatz veröffentlicht. Der größte Anteil entfällt mit 34,86 Prozent auf Nahrung und alkoholfreie Getränke. Für Bekleidung und Schuhe sind 37,84 Euro vorgesehen. Das Schlusslicht bilden die monatlichen Ausgaben für Bildung: Hierfür sind lediglich ein Euro und zwölf Cent vorgesehen.
So setzt sich der neue Hartz-4-Regelsatz zusammen
Berücksichtige Posten | Anteil am Regelsatz (in Euro) | Anteil am Regelsatz (in %) |
---|---|---|
Nahrung, alkoholfreie Getränke | 155,82 | 34,70 |
Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 43,82 | 9,76 |
Nachrichtenübermittlung | 40,15 | 8,94 |
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 38,07 | 8,48 |
Bekleidung, Schuhe | 37,26 | 8,30 |
Verkehr | 40,27 | 8,97 |
Andere Waren und Dienstleistungen | 35,77 | 7,97 |
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 27,35 | 6,09 |
Gesundheitspflege | 17,14 | 3,82 |
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 11,73 | 2,62 |
Bildung | 1,62 | 0,36 |

Der obigen Tabelle können Sie entnehmen, welche Posten bei der Zusammensetzung vom Regelsatz berücksichtigt werden. Diese ergeben dann in der Summe den Regelbedarf, welcher dem Betroffenen monatlich ausgezahlt wird.
Das Beispiel orientiert sich an dem Regelbedarf für einen alleinstehenden Leistungsempfänger. Dieser beträgt ab Januar 2020 432 Euro. Es handelt sich bei der Zusammensetzung vom Regelsatz um eine Orientierung bei der Festlegung der monatlichen Summe.
Leistungsempfänger sind nicht verpflichtet, nachzuweisen, wofür sie die monatlichen Zahlungen tatsächlich ausgegeben haben. Es handelt sich dabei lediglich um Richtwerte.
Gut zu wissen: Bei der Zusammensetzung vom Regelsatz werden die Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt. Diese übernimmt das Jobcenter separat, sofern sie angemessen sind.
Wie wird die Zusammensetzung vom Regelsatz berechnet
Die Zusammensetzung vom Regelsatz wird durch das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz – RBEG) ermittelt, welches rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist.
Das Statistische Bundesamt führt wiederum eine „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe“ (EVS) durch, welche als Grundlage für die Zusammensetzung vom Regelsatz genutzt wird. Aus dieser ergeben sich auch die einzelnen Posten wie Nahrung oder Bekleidung, welche berücksichtigt werden.
Wichtig: Zwar wird der Regelsatz zu Beginn des Jahres 2020 angehoben, Kritiker äußern allerdings immer wieder bedenken, dass diese Anhebung bei weitem nicht reicht, um beispielsweise die steigenden Stromkosten oder andere höhere Ausgaben zu decken.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
ich habe eine Frage,meine Tochter hat eine Lehre begonnen,nimmt das Jobcenter ihr das Geld ab?sie ist erst 16 j.Das Jobcenter hat sie aus den Bezügen rausgenommen,jetzt soll sie ein Konto Auszug schicken.