Grundsicherung: Höhe der staatlichen Sozialleistung

Kurze Zusammenfassung zur Höhe der Grundsicherung

Gibt es verschiedene Formen der Grundsicherung?

Es gibt verschiedene Arten der Grundsicherung: im Alter, bei Erwerbsminderung sowie bei Arbeitslosigkeit. Bei jeder Art der Grundsicherung richtet die Höhe sich nach den Regelsätzen.

Gibt es Beträge, die bei der Grundsicherung angerechnet werden?

Angerechnet werden beispielsweise Einkünfte wie Renten, aber auch vorhandenes Vermögen. Mehr Informationen zur Anrechnung, finden Sie hier.

Bestehen auch Ansprüche auf Grundsicherung, wenn SGB II oder SGB XII nicht greifen?

Besteht weder ein Anspruch nach SGB II noch nach SGB XII, könnte dennoch Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialgeld in Frage kommen.

Welche Formen der Grundsicherung existieren?

Staatliche Grundsicherung: Mit welcher Höhe können Antragsteller rechnen?
Staatliche Grundsicherung: Mit welcher Höhe können Antragsteller rechnen?

Die staatlichen Leistungen der Grundsicherung dienen der Sicherung des Existenzminimums und damit der Vermeidung extremer Armut. Aber variiert die Berechnung der Grundsicherung je nach rechtlicher Grundlage, auf welcher die Grundsicherung gewährt wird? Oder existieren Einheitssätze?

Zwar nennen sich die staatlichen Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums alle Grundsicherung, Berechnung und Höhe können sich aber unterscheiden. Zudem gibt es Unterschiede, auf welcher rechtlichen Grundlage sie bewilligt werden.

Zur Grundsicherung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehören

  1. die Grundsicherung im Alter
  2. die Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  3. die Hilfe zum Lebensunterhalt.

Zur Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) gehören

  1. das Bürgergeld.
  2. das Sozialgeld.
Größter Unterschied ist die Erwerbsfähigkeit. Vereinfacht gesagt: Wer arbeiten kann, bekommt Grundsicherung nach dem SGB II, wer nicht arbeiten kann oder bereits das Rentenalter erreicht hat, bekommt diese Sozialleistung nach SGB XII.

Wie hoch ist die Grundsicherung?

Ob es sich um die Sozialleistung nach SGB II oder nach SGB XII handelt, ist für die Regelsätze erst einmal gleichgültig. Demnach hat die Grundsicherung folgende Höhe im Regelfall:

LeistungsberechtigteMonatlicher Regelsatz 2023 in EuroMonatlicher Regelsatz 2024 in Euro
Alleinstehende / Alleinerziehende502563
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner)451506
Junge Erwachsene von 18 bis 25 Jahren402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Hinzu kommt in der Regel die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie ggf. ein Mehrbedarf, sofern dieser besteht.

Grundsicherung für Rentner: Wie hoch ist diese tatsächlich?

Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter/für Rentner?
Wie hoch ist die Grundsicherung im Alter/für Rentner?

Die Grundsicherung im Alter variiert: Die Höhe der tatsächlich ausgezahlten Leistung hängt maßgeblich von der Höhe des Einkommens ab, das der Bedürftige bezieht – in der Regel also der Rente. Nur wenn die Leistungen der (privaten) Rentenversicherung nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern, kann zusätzlich Grundsicherung bezogen werden.

Die Sozialleistung wird dabei aufstockend gezahlt. Dabei werden der Regelsatz und die Miete für eine angemessene Wohnung addiert. Reicht das Einkommen des Rentners oder des Rentnerpaares nicht aus, um diesen Bedarf zu decken, wird die Grundsicherung normalerweise in Höhe des fehlenden Betrages gezahlt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch anderes Einkommen als die Rente – beispielsweise aus einem Minijob – angerechnet werden kann. Auch bestehendes Vermögen wird abzüglich eines bestimmten Freibetrages angerechnet.

Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit: Höhe und Anspruch

Wie hoch ist die Grundsicherung, wenn diese aufgrund SGB II gezahlt wird? Auch in diesem Fall werden der oben genannte Regelbedarf und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt. Kann der Bedarf nicht durch eigenes Einkommen gedeckt werden, springt das Jobcenter als Leistungsträger ein.

Um die Grundsicherung zu berechnen, wird außerdem das Vermögen des Antragstellers berücksichtigt. Je älter er ist, desto höher fällt der Freibetrag aus. Besteht darüber hinaus Vermögen, so muss der Antragsteller dieses in der Regel zuerst verbrauchen, ehe die Grundsicherung nach SGB II bewilligt werden kann.

Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach Regelsätzen, auch bei Hartz 4.
Die Höhe der Grundsicherung richtet sich nach Regelsätzen, auch bei Hartz 4.

Um einen Anspruch auf Grundsicherung in der Höhe des nicht gedeckten Bedarfs zu haben, müssen Antragsteller jedoch neben der grundsätzlichen Hilfebedürftigkeit folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter
  • Erwerbsfähigkeit
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Liegt keine Erwerbsfähigkeit vor, etwa durch eine Krankheit, so würde die Grundsicherung nicht auf Basis des SGB II, sondern bspw. nach SGB XII gezahlt werden.

Aufstockende Leistungen

Ähnlich wie bei der im Alter gezahlten Grundsicherung hängt die Höhe der Leistung vom Einkommen des Antragstellers ab. Dies führt dazu, dass Hartz 4 auch als aufstockende Leistung gezahlt werden kann.

Sogenannte Aufstocker können beispielsweise Geringverdiener sein, die zwar einen Job ausüben, deren Gehalt jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt komplett eigenständig zu bestreiten. Das Jobcenter zahlt dann lediglich den fehlenden Betrag bis zum Regelbedarf.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Sozialgeld

Grundsicherung berechnen heißt Einkommen beachten.
Grundsicherung berechnen heißt Einkommen beachten.

Hilfe zum Lebensunterhalt können Personen beziehen, die weder einen Anspruch auf Grundsicherung nach SGB II noch nach SGB XII haben. Dies können beispielsweise Menschen sein, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind.

Sozialgeld wiederum steht Personen zu, die nicht erwerbsfähig sind, zugleich aber mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der Leistungen nach SGB II bezieht, in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sofern kein eigenständiger Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung besteht. Auch Grundsicherung nach SGB II muss ausgeschlossen sein.

Auch bei dieser Art der Grundsicherung wird die Höhe anhand der Regelsätze berechnet, die für die Sozialleistungen im Alter und bei Arbeitslosigkeit gelten.
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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