Kurze Zusammenfassung zu Unterlagen für Arbeitslosengeld 2
Für den Hartz-4-Antrag werden einige Unterlagen obligatorisch benötigt, andere hängen vom Einzelfall ab. Um sicher alle für Arbeitslosengeld 2 nötigen Unterlagen beisammen zu haben, empfiehlt sich die vorherige Beratung durch das Jobcenter.
Ein beantragter Mehrbedarf muss ebenfalls durch entsprechende Nachweise belegt werden.
Wird der Antrag auf Arbeitslosengeld 2 trotz korrekter Unterlagen abgelehnt, ist ein Widerspruch und auch eine Klage denkbar.
Inhalt
Hartz 4 beantragen: Benötigte Unterlagen und Dokumente

Um Arbeitslosengeld 2 zu beantragen, werden einige Unterlagen zusätzlich zum ausgefüllten Hartz-4-Antrag benötigt. Die Unterlagen unterscheiden sich zwar durchaus von Fall zu Fall, einige Dokumente braucht das Jobcenter allerdings in der Regel immer. Welche sind das?
Was braucht man, um Hartz 4 zu beantragen? Welche Unterlagen für den Hartz-4-Antrag eingereicht werden sollten, kann Ihnen in der Regel Ihr Sachbearbeiter beantworten, mit dem Sie im Vorfeld ein Beratungsgespräch vereinbaren sollten.
So ist gewährleistet, dass neben dem Hartz-4-Antrag alle Unterlagen vorhanden sind und die Bearbeitung sich nicht unnötig verzögert.
Den Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen Pflicht sind

Einige Unterlagen neben dem Hartz-4-Antrag sind allerdings obligatorisch. Dazu gehören:
- gültiger Personalausweis und Meldebescheinigung (maximal drei Monate alt)
- Mietvertrag
- Nachweis über die Höhe der monatlichen Heizkosten
- Nachweis über die Höhe der monatlichen Nebenkosten
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Welche Unterlagen daneben für Arbeitslosengeld 2 beim Jobcenter eingereicht werden müssen, kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn der Antragsteller Wohnungs- oder Kapitaleigentum hat, sind zusätzlich zum Hartz-4-Antrag auch folgende Unterlagen beizufügen:
- Kaufvertrag
- Nachweis der monatlichen Zinsbelastung
- Nachweis der monatlichen Nebenkosten
- Nachweis über den aktuellen Verkehrswert
- Nachweis über die aktuelle Restschuld
- Nachweis über Mieteinnahmen
- Nachweis über eine Kapitallebensversicherung
- Nachweise über Sonstiges (Aktien, Wertpapiere, Festgeldkonten, Sparbücher etc.)
Beantragung eines Mehrbedarfs

Einige Personengruppen können neben dem Antrag auf Hartz 4 mit weiteren Unterlagen auch einen Mehrbedarf erwirken. Dazu zählen beispielsweise Mehrbedarfe
- für Schwangere.
- für Alleinerziehende.
- für Menschen mit Handicap.
- bei kostenaufwendiger Ernährung.
- bei dezentraler Warmwasserversorgung.
Bei vorliegendem Mehrbedarf müssen neben dem eigentlichen Hartz-4-Antrag weitere Unterlagen und Nachweise eingereicht werden, die den gesteigerten Bedarf nachweisen – etwa ärztliche Atteste. Entsprechende Formulare erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.
Ablehnung des Hartz-4-Antrages
Wenn der Hartz-4-Antrag trotz aller Unterlagen abgelehnt wurde, ist der Schreck oft groß.
Betroffene haben jedoch Möglichkeiten, gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen. Dazu sollte im ersten Schritt ein Widerspruch formuliert werden.
Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Erfolg, ist auch die Klageerhebung vor dem Sozialgericht möglich. Bei Hartz-4-Bescheiden sollte dies möglichst im Eilverfahren geschehen, damit der Kläger seinen Lebensunterhalt sichern kann.