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Hartz-4-Antrag: Diese Unterlagen müssen Sie vorlegen

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Neben dem hauptsächlichen Hartz-4-Antrag sind weitere Unterlagen notwendig. Zusätzliche Formulare sollen Auskunft über die finanzielle Situation des Antragstellers geben und dessen Hilfebedürftigkeit belegen. Diese Unterlagen sind für Arbeitslosengeld 2 unabdingbar. Was braucht man noch um Hartz 4 zu beantragen? Dieser Ratgeber erklärt es Ihnen.

Das Wichtigste zu den für einen Hartz-4-Antrag benötigten Unterlagen kurz und knapp zusammengefasst

Was brauche ich, um Hartz 4 zu beantragen?

Beim Erstantrag müssen vor allem die Formulare des Jobcenters ausgefüllt und Nachweise für die Hilfebedürftigkeit erbracht werden.

Können auch später noch Nachweise gefordert werden?

Auch nach dem Antrag auf Hartz 4 können Unterlagen fällig werden, insbesondere dann, wenn sich etwas an Ihrer Situation ändert. Dafür gibt es die Veränderungsmitteilung.

Was sollte ich bei der Antragsstellung beachten?

Grüne Hinweise auf den Formularen für den Hartz-4-Antrag fordern zusätzliche Nachweise (z. B. Einkommensbescheinigung, Kontoauszüge) und sollten deshalb nicht übersehen werden.

Hartz-4-Antrag: Alle Unterlagen genau ausfüllen und Hinweise beachten.
Hartz-4-Antrag: Alle Unterlagen genau ausfüllen und Hinweise beachten.

Inhalt

  • Was brauche ich für den Hartz-4-Antrag?
    • Mit den Unterlagen Hilfebedürftigkeit im Hartz-4-Antrag nachweisen
    • Unterlagen für den Arbeitslosengeld-2-Antrag nachreichen
  • Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen werden wann benötigt?

Was brauche ich für den Hartz-4-Antrag?

Wenn Sie Hartz 4 beantragen, sind diverse Unterlagen einzureichen. Nicht jeder kann Leistungen gemäß den Sozialgesetzbüchern ohne Weiteres in Anspruch nehmen. Damit das Jobcenter prüfen kann, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht, müssen Sie genau Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben.

Sie können daher zunächst einen Hartz-4-Antrag mithilfe vorgedruckter Unterlagen stellen. Die örtlichen Jobcenter nutzen alle dieselben standardisierten Formulare. Je nach Situation füllen Sie deshalb folgende Vordrucke aus:

Was braucht man für einen Hartz-4-Antrag?
Was braucht man für einen Hartz-4-Antrag?
  • Hauptantrag (HA) auf Leistungen des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Anlage zur Einkommenserklärung (EK) (bei Selbstständigkeit: Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS))
  • Formular zur Einkommensbescheinigung: Vom Arbeitgeber auszufüllen (falls vorhanden)
  • Anlage zum Vermögen (VM)
  • Anlage für Unterhaltsansprüche (UH 1, 2, 3 oder 4 – je nach familiärer Situation)
  • Anlage zu weiteren Personen in der Bedarfsgemeinschaft (WEP) (bei Haushaltsgemeinschaft: Anlage HG; bei Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft VE)
  • Anlage zu Kindern in der Bedarfsgemeinschaft (K)
  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Anlage zur Sozialversicherung (SV)
  • Anlage für besondere Bedarfe (BB)
  • Falls nötig: Anlage zum Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung (MEB)
  • Anlage zur Schweigepflichtentbindung (SE)

Grundsätzlich müssen neben den vorgedruckten Formularen zahlreiche Nachweise erbracht werden. Nur so kann das Jobcenter prüfen, ob ein Anspruch auf Leistungen besteht.

Welche Unterlagen für den Hartz-4-Antrag, insbesondere für die Anlagen für die Feststellung von Einkommen und Vermögen (Anlage EK und VM), nötig sind, zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten genauer.

Mit den Unterlagen Hilfebedürftigkeit im Hartz-4-Antrag nachweisen

Anspruch auf Hartz 4 haben nur Erwerbsfähige, die wirklich hilfebedürftig sind, das heißt, ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Beim Erstantrag müssen Sie deshalb nachweisen, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind.

Hilfebedürftigkeit kann nachgewiesen werden, indem alle Einnahmen und vorhandenes Vermögen angezeigt wird. Das bedeutet für den Hartz-4-Antrag, dass folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:

Hartz-4-anmelden - was brauche ich? Achten Sie genau auf die grünen Hinweise.
Hartz-4-anmelden – was brauche ich? Achten Sie genau auf die grünen Hinweise.
  • Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse (Anlage EK). Dieser müssen gegebenenfalls nachfolgende Belege beigefügt werden.
  • Einkommensbescheinigung oder Verdienstabrechnung: Der Vordruck „Einkommensbescheinigung“ vom Jobcenter muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden.
  • Bei ehrenamtlicher Tätigkeit ist gegebenenfalls ein Nachweis über die Art und Höhe einer Aufwandsentschädigung zu erbringen.
  • Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld 1 beziehen: Bewilligungsbescheid der Arbeitsagentur und Bescheid über eine etwaige Sperrzeit
  • Rentenbescheid
  • Nachweis über Art und Umfang etwaiger Unterhaltszahlungen. Falls Zahlungen an eine unterhaltsberechtigte Person außerhalb der Bedarfsgemeinschaft erfolgen, muss der Unterhaltstitel, das heißt, das Urteil, die Unterhaltsurkunde oder die gerichtliche Einigung sowie die Höhe der tatsächlichen Zahlung in Kopie eingereicht werden. Zusätzlich müssen dem Hartz-4-Antrag weitere Unterlagen zu den Unterhaltsansprüchen beigefügt werden, diese stehen als Vordruck vom Jobcenter online zur Verfügung (z. B. Anlage für die Unterhaltsansprüche gegenüber getrennt Lebenden (UH 1).
  • Belege weiterer Einnahmen z. B. aus Vermietung, Untervermietung oder Verpachtung
  • Falls vorhanden: Bescheide oder Belege über andere Zahlungen z. B. BAföG, Krankengeld, Sozialhilfe
  • Kindergeldbescheid zusammen mit Kontoauszügen
  • Wenn Sie eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zu einer Tätigkeit in Anspruch nehmen möchten: Nachweise über die gefahrenen Kilometer oder Belege von Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Falls der Arbeitgeber die Fahrtkosten bezuschusst, ist auch hier eine Bestätigung über die Höhe des Fahrtkostenzuschusses beizulegen.
  • Nachweise über diverse Ausgaben z. B. Versicherungsbeiträge, Zahlungen an Kinder außerhalb der Bedarfsgemeinschaft, die laut BAföG-Bescheid durch die Eltern anteilig unterstützt werden können

Wenn eine oder mehrere Angaben aus obiger Liste nicht durch gesonderte Bescheide belegbar sind, können stattdessen Kontoauszüge als Nachweis gelten. Neben der Anlage EK müssen Sie außerdem die Anlage zur Feststellung der Vermögensverhältnisse (Anlage VM) ausfüllen. Auch hier sind die Kontoauszüge von zentraler Bedeutung.

Es müssen nicht nur sämtliche Konten angegeben werden (z. B. das Paypal-Konto), sondern auch verwertbares Vermögen in Form von z. B. Bausparverträgen. Es müssen außerdem Nachweise über Wertpapiere (z. B. Aktien, Fonds) erbracht und den Unterlagen für den Hartz-4-Antrag in Kopie beigefügt werden.

Wenn Sie Kontoauszüge beim Hartz-4-Antrag mit den Unterlagen einreichen, dürfen Sie diese teilweise schwärzen, wenn Sie bestimmte Ausgaben nicht offenlegen möchten. Beachten Sie dabei, dass nur Ausgaben, nicht aber Einnahmen geschwärzt werden dürfen, der Verwendungszweck muss jedoch in beiden Fällen erkennbar bleiben.

Unterlagen für den Arbeitslosengeld-2-Antrag nachreichen

Sollten dem Hartz-4-Antrag noch Unterlagen abgehen, wird das Jobcenter Sie darauf hinweisen und Sie dazu auffordern diese nachzureichen. Es kann sehr aufwendig sein Arbeitslosengeld zu beantragen. Viele Unterlagen werden zusätzlich zu den vorgefertigten Formularen des Jobcenters verlangt.

Damit dem Hartz-4-Antrag keine Unterlagen fehlen, sollten Sie deshalb die grünen Hinweise auf den Formularen genau durchlesen. Bereits hier werden Sie darauf hingewiesen, ob ein gesonderter Nachweis erforderlich ist.

Häufig ist nur der kurze Satz „Bitte legen Sie entsprechende Nachweise vor“ zu lesen. In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden muss (Kontoauszug, Kopie eines Belegs oder Bescheides) ist oft nicht genannt. Ziehen Sie deshalb auch die Ausfüllhinweise zurate oder erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle oder dem Jobcenter.

Hartz-4-Antrag stellen: Welche Unterlagen werden wann benötigt?

Welche Unterlagen sind für Arbeitslosengeld-2-Anspruch nötig?
Welche Unterlagen sind für Arbeitslosengeld-2-Anspruch nötig?

Es müssen mit dem ersten Hartz-4-Antrag nicht alle Unterlagen sofort fällig sind. Es gibt einige Nachweise, die erst im laufenden Leistungsbezug erbracht werden müssen. Das gilt insbesondere für solche zusätzlichen Leistungen (Sonder- oder Mehrbedarfe), die erst später beantragt werden.

Der Mehrbedarf für Schwangere beispielsweise kann erst ab der 13. Schwangerschaftswoche in Anspruch genommen werden. Um dies zu tun, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder den Mutterpass vorlegen, er wird dann mit Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld 2 mit allen Unterlagen berücksichtigt.

Natürlich kann es sein, dass erst nach dem Arbeitslosengeld-2-Antrag weitere Unterlagen eingereicht werden müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn sich etwas an Ihrer Situation ändert, Sie beispielsweise eine Nebentätigkeit aufnehmen, einen Umzug planen oder Mitglieder zur Bedarfsgemeinschaft hinzukommen oder wegfallen.

Bildnachweise: fotolia.com/Karola Warinsky, fotolia.com/bramgino, fotolia.com/stadtratte, fotolia.com/ilkercelik.

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