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Hartz-4-Aufstockung: Welchen Antrag müssen Sie stellen?

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Personen mit sehr geringem Einkommen können ein Antrag auf aufstockende Leistungen stellen. Dafür gibt es zwar kein gesondertes Formular, jedoch trotzdem einige Besonderheiten. Welche Voraussetzungen für die Hartz-4-Aufstockung gelten erfahren Sie hier.

Mit dem Hartz-4-Rechner können Sie auch die Höhe der Aufstockung ermitteln

Das Wichtigste zum Antrag für die Hartz-4-Aufstockung zusammengefasst

Wann kann ich eine Aufstockung beantragen?

Bei geringem Einkommen oder niedrigen Arbeitslosengeld-I-Leistungen (ALG I) können Sie entweder Wohngeld oder Hartz 4 „aufstockend“ beantragen.

Wie kann ich eine Aufstockung beantragen?

Die Hartz-4-Aufstockung erhalten Sie auf Antrag beim Jobcenter. Statt eines gesonderten Formulars füllen Sie einfach den normalen Hauptantrag und die zugehörigen Anlagen aus, reichen aber zusätzlich noch die Arbeitsbescheinigung ein.

Wie hoch fällt die Aufstockung aus?

Mit unserem Hartz-4-Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen aufstockende Leistungen zustehen.

Auf Antrag erhalten Geringverdiener Hartz 4 (sog. Aufstocker).
Auf Antrag erhalten Geringverdiener Hartz 4 (sog. Aufstocker).

Inhalt

  • Mit dem Hartz-4-Rechner können Sie auch die Höhe der Aufstockung ermitteln
  • Das Wichtigste zum Antrag für die Hartz-4-Aufstockung zusammengefasst
  • Hartz 4 für Aufstocker: Antrag beim Jobcenter stellen
  • In diesen Fällen können Sie aufstockende Leistungen beantragen

Hartz 4 für Aufstocker: Antrag beim Jobcenter stellen

Es gibt für die Hartz-4-Aufstockung keinen gesonderten Antrag. Vielmehr füllen Sie alle Formulare aus, die ein Antragsteller ausfüllen müsste, der noch keine Arbeit hat. Wichtig ist zunächst nur, dass Sie wissen, welche der folgenden Optionen für Sie infrage kommt:

  • Entweder Sie beantragen Wohngeld beim Sozialamt oder
  • aufstockende Leistungen beim Jobcenter.

Grundsätzlich hat Wohngeld Vorrang. Nur wenn Sie trotz Wohngeld weniger Geld zur Verfügung haben, als dies mit Hartz 4 der Fall wäre, können Sie sich zwischen den beiden Optionen entscheiden.

Für die Aufstockung ist ein Hartz-4-Antrag zu stellen. Das heißt, Sie füllen folgende Formulare des Jobcenters aus:

Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Hartz-4-Aufstockung beantragen.
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie die Hartz-4-Aufstockung beantragen.
  • Hauptantrag oder Weiterbewilligungsantrag (falls Sie bereits Leistungsbezieher sind)
  • Anlage für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Anlage WEP) oder Anlage für eine Haushaltsgemeinschaft (HG) oder Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft (VE)
  • Anlage für Kinder (KI)
  • Anlage über die Kosten für Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Einkommenserklärung (Anlage EK) für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
  • Anlage zum Vermögen (VM)
  • Ggf. Anlage für Unterhaltsansprüche (UH1, 2, 3 oder 4)
  • Anlage zur Sozialversicherung (SV)

Beachten Sie in jedem der Formulare die Hinweise, da meist zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen (z. B. Kontoauszug). Als Aufstocker ist es außerdem mit dem „gewöhnlichen“ Hartz-4-Antrag nicht getan. Je nach Situation sind deshalb noch nachfolgende Antragsformulare auszufüllen:

  • Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbescheinigung ausfüllen und Ihnen diese aushändigen. Die Fragen sollten umfassend beantwortet werden und auch Firmenstempel und Unterschrift des Arbeitgebers dürfen nicht fehlen.
  • Freiberufler oder Selbstständige müssen außerdem die Anlage zum Einkommen Selbstständiger (EKS) abgeben.
Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen und die Hartz-4-Aufstockung auf Antrag erhalten, ist Ihr Ansprechpartner weiterhin die Agentur für Arbeit, obwohl die aufstockenden Leistungen vom Jobcenter gezahlt werden.

In diesen Fällen können Sie aufstockende Leistungen beantragen

Der Antrag auf Aufstockung mit Hartz 4 ist auch für ALG-1-Empfänger möglich.
Der Antrag auf Aufstockung mit Hartz 4 ist auch für ALG-1-Empfänger möglich.

Grundsätzlich sind Hartz-4-Leistungen nicht nur Arbeitsuchenden vorbehalten. Bei geringem Einkommen können Sie die Angebote des Jobcenters genauso in Anspruch nehmen. Entscheidend sind das Bruttoeinkommen und die Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

Hierbei kommt es stark auf den Einzelfall an, da z. B. auch etwaige Unterhaltsansprüche und Kindergeld berücksichtigt werden müssen. Deshalb entscheidet nicht nur das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit über den Anspruch auf eine Hartz-4-Aufstockung. Im Antrag wird genau aus diesem Grund nach sämtlichen Einkommensquellen gefragt.

Selbstständige sind davon nicht ausgenommen. Sie können ebenso aufstockende Leistungen beantragen. Selbst Personen, die bereits Arbeitslosengeld I beziehen, können unter Umständen zusätzlich Hartz 4 erhalten. Die Aufstockung erfolgt auf Antrag dann zwar vom Jobcenter, in allen anderen Angelegenheiten ist aber weiterhin die Arbeitsagentur zuständig.

Bildnachweise: fotolia.com/Gregory Lee, fotolia.com/stadtratte.

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Angelique meint

    19. September 2019 um 13:36

    Ich möchte eine Aufstockung aber ab heute ich brauche Geld habe nichts mehr zum essen und muss mite zahlen und bin auj schwanger mfg angelique

    Antworten
  2. Peter meint

    24. September 2019 um 21:37

    kann man mit einer teil zeit beschäftigung und niedriges einkommen aus selbsständige tätigkeit eine Austöckung beantragen?

    Antworten
  3. Conny meint

    23. März 2020 um 17:58

    Kurzarbeit, wegen Corona.
    Welches Amt ist nun zuständig?
    Sozialamt oder Jobcenter?
    MfG
    Conny

    Antworten

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