Hartz IV und ein Ferienjob: Dürfen Kinder etwas dazuverdienen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Ferienjob bei Hartz 4 in Kürze

Wird ein Ferienjob auf Hartz 4 angerechnet?

Nein, Ferienjobs für Schüler unter 25 Jahren werden in der Regel nicht auf den Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Dies gilt allerdings nur, wenn das Einkommen unter einem bestimmten Freibetrag liegt und der Job in den Schulferien sowie für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr ausgeübt wird.

Welche Freibetrag gilt beim Ferienjob?

Für Ferienjob gilt bei Hartz 4 ein Freibetrag in Höhe von 1.200 Euro.

Was gilt bei einer Tätigkeit über die Ferien hinaus?

Für einen solchen Zuverdienst bei Hartz 4 gilt ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro.

Wie steht es um einen Ferienjob bei Hartz-4-Bezug?

Ein Zuverdienst aus einem Ferienjob wird bei ALG 2 nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet.
Ein Zuverdienst aus einem Ferienjob wird bei ALG 2 nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet.

Empfangen erwachsene Arbeitslose Hartz 4, sind auch oft die Kinder von diesem Leistungsbezug betroffen. Leben diese mit ihren leiblichen Eltern, Erziehungsberechtigten oder Pflegeeltern in einer Bedarfsgemeinschaft, so haben auch sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II – besser gesagt: die Eltern erhalten einen Hartz-4-Kinderzuschuss, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft Kinder betreuen.

Genau wie beim Einkommen der Eltern werden auch die Einnahmen der Kinder dabei berücksichtigt. Wie viel vom verdienten Geld in die eigene Tasche fließen kann und welcher Betrag mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird, unterliegt ebenfalls gewissen Gesetzmäßigkeiten.

Aber auf welcher Gesetzesgrundlage basiert diese Festlegung? Welche Freibeträge sind beim Ferienjob trotz Hartz 4 möglich? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was wird als Ferienjob definiert?

Bevor darauf eingegangen werden kann, wie viel Schüler in einem Ferienjob verdienen können, soll erstmal dargelegt werden, was es genau bedeutet, einen solchen auszuüben. Viele Schüler wollen ihre freie Zeit im Jahr dazu nutzen, sich ein wenig Geld dazuzuverdienen.

Denn während der Schulzeit ist es schwierig, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen und gleichzeitig die Schule nicht zu vernachlässigen. Allerdings gelten bezüglich der Ausübung einer solchen kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland ein paar Auflagen, die sowohl Schüler als auch Arbeitgeber beachten sollten.

Beispielsweise dürfen Schüler erst ab 15 Jahren einen Ferienjob annehmen. Ausnahmen für 13- bis 14-Jährige gelten nur dann, wenn der entsprechende Schüler nicht länger als zwei Stunden pro Tag der Erwerbstätigkeit nachgeht.

Zudem muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten von 13- bis 14-Jährigen darf diese Zeit auch auf drei Stunden pro Tag ausgeweitet werden.

Insgesamt dürfen Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, in einem Jahr – die Rede ist vom Kalenderjahr – höchstens vier Wochen während der Schulferien arbeiten. Das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) so festgelegt.

Was dürfen Jugendliche mit einem Ferienjob zum ALG II dazuverdienen?

Kinder dürfen auch beim Empfang von Hartz 4 keinen Ferienjob ausüben.
Kinder dürfen auch beim Empfang von Hartz 4 keinen Ferienjob ausüben.

Haben die Eltern der Jugendlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, so erhalten diese für die Kinder innerhalb der Bedarfsgemein­schaft einen Zuschuss. Wie hoch dieser ist, lässt sich aus den gültigen Regelsätzen ermitteln, die auch für Kinder in bestimmten Altersstufen festgelegt werden.

Da das Einkommen der Eltern grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet wird und somit nur ein kleiner Teil des Verdienstes selbst behalten werden darf, fragen sich auch viele Jugendliche, ob ein Verdienst, den sie selbst beziehen, auf ihre oder die Leistungen ihrer Eltern angerechnet wird. Um diese Frage zu klären, muss ein Blick in die Arbeitslosengeld-II- bzw. Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) geworfen werden.

Diese wurde mit den Hartz-4-Gesetzen am 1. Januar 2005 eingeführt und hinsichtlich der Regelung vom Anspruch auf Hartz 4 und einen Ferienjob grundlegend geändert. Denn: Seit dem 1. Juni 2010 gibt es folgende Regelung nach § 1 der ALG-2-V, die den Verdienst von Jugendlichen während eines Ferienjobs regelt:

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. […] Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.“

Ferienjobs für Schüler und Schülerinnen, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nicht bedarfsmindernd anzurechnen wenn,

  • das Einkommen den Betrag von 1.200 Euro pro Jahr – gemeint ist das Kalenderjahr – nicht überschreitet.
  • das Einkommen in den Schulferien und innerhalb von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird.

Was wird über den Freibetrag hinaus angerechnet?

Ein Ferienjob kann trotz ALG-2-Bezug eine beträchtliche Summe bringen, die nicht angerechnet wird.
Ein Ferienjob kann trotz ALG-2-Bezug eine beträchtliche Summe bringen, die nicht angerechnet wird.

Sollte ein Schüler bei seinem Ferienjob mehr als 1.200 Euro verdienen, so greift hier die Einkommensregelung nach § 11b des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Demnach gilt auch für Schüler bzw. Kinder von Eltern, die Hartz IV empfangen, dass ein Teil des Lohns mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Grundsätzlich gilt hier, dass ein Freibetrag von 100 Euro behalten werden darf. Bei einem Verdienst zwischen 101 und 1.000 Euro werden 20 % der Einnahmen mit dem Hartz-4-Satz verrechnet. Ein Verdienst über 1.200 bis 1.500 (bei einem Erziehungsberechtigten oder Eltern, die zusammen mit einem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen) wird mit 10 % angerechnet. Ein Beispiel soll zeigen, wie der Ferienjobverdienst eines Schülers aussehen kann:

Julius ist 17 Jahre alt und möchte während der Sommerferien vier Wochen am Stück als Teamleiter in einem Promoterjob arbeiten. Er lebt allein mit seiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie erhält einen Hartz-4-Regelsatz von 404 Euro sowie einen Kinderzuschlag für ihren Sohn, der sich auf 306 Euro beläuft.

Julius‘ Job läuft so gut, dass er nach vier Wochen Arbeit insgesamt 1.100 Euro verdient hat. Aufgrund der Regelung der ALG-2-V darf er dieses Geld komplett behalten, ohne dass etwas davon auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird. Glück für Julius: Mit den 1.100 Euro aus seinem Ferienjob kann er sich nun endlich die Skiausrüstung leisten, die er sich schon seit langem gewünscht hat, seine Mutter ihm aber nicht finanzieren konnte.

Hartz IV, der Ferienjob und ein zusätzlicher Aushilfsjob?

Trotz Hartz IV einen Ferienjob auszuüben, geht auch, wenn ein Schüler zusätzlich einen Minijob hat.
Trotz Hartz IV einen Ferienjob auszuüben, geht auch, wenn ein Schüler zusätzlich einen Minijob hat.

Wie sieht es aber nun aus, wenn ein Schüler nicht nur innerhalb der Ferien einen vierwöchigen Ferienjob ausüben, sondern zusätzlich während der Schulzeit an Wochenenden oder auch unter der Woche weiterhin verdienen will? Wirkt sich dies negativ bzw. einkommensschmälernd aus? Generell gilt, dass ein Freibetrag von 100 Euro monatlich verdient werden kann, ohne dass dies die Leistungen von Hartz 4 beeinflusst.

Aus diesem Grund kann ein Schüler, der beispielsweise neben der Schule noch Prospekte verteilt oder ähnliches, im Monat zusätzlich 100 Euro dazuverdienen und trotzdem das im Ferienjob verdiente Geld bis zu einem Betrag von 1.200 Euro anrechnungsfrei behalten. Auch der Zeitraum dieser Tätigkeit wird auf den vierwöchigen Zeitraum in den Schulferien nicht angerechnet.

Das ist beispielsweise dahingehend wichtig, weil der Nebenjob auch während der Ausübung des Ferienjobs noch weitergeführt werden kann. Verdient ein Schüler mehr als 100 Euro im Monat durch einen weiteren Aushilfs- oder Minijob, so wird der Verdienst laut § 11b des SGB II angerechnet.

Das bedeutet: Arbeitet ein Schüler neben der Schule in einem Café als Kellner und verdient damit etwa 200 Euro im Monat abseits der Ferien, so kann er von diesen 200 Euro den Freibetrag von 100 Euro behalten, zusätzlich werden von den restlichen 100 Euro 20 % anrechnungsfrei gelassen. Im Endeffekt bleiben von seinen 200 Euro Monatsgehalt also 120 Euro über, die der Schüler behalten darf. Die restlichen 80 Euro werden mit seinem Hartz-4-Satz verrechnet.

Geld ansparen – Wann wird Vermögen angerechnet?

Beim Anspruch auf Hartz IV einen zusätzlichen Ferienjob auszuüben, kann den Verdienst unter Umständen beeinflussen.
Beim Anspruch auf Hartz IV einen zusätzlichen Ferienjob auszuüben, kann den Verdienst unter Umständen beeinflussen.

Kritisch wird es im Hinblick auf Hartz 4 und den Ferienjob erst dann, wenn der Verdienst lange aufgespart wird.

Denn: Auch das Vermögen spielt hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 eine wichtige Rolle.

Es kann sein, dass Sie dieses erst aufbrauchen müssen, bevor ein ALG-2-Anspruch besteht bzw. dieser erlischt, sobald Sie genug Geld für Ihren Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen aufbringen können.

Für minderjährige Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen und leistungsberechtigt sind, bedeutet das nach § 12 des SGB II, dass ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro erlaubt ist. Sollte ein minderjähriger Schüler also ein Sparbuch oder Ähnliches besitzen, auf dem bereits 2.000 Euro angespart wurden und kommt durch den Ferienjob nun ein Betrag von 1.200 Euro hinzu, so wurde der Vermögensfreibetrag überschritten.

Das Jobcenter kann nun verlangen, dass der Sohn bzw. die Tochter der Familie zunächst das Vermögen aufbraucht, bevor ein Hartz-4-Anspruch besteht. Einkommen, die beim gleichzeitigen Bezug von Hartz 4 durch einen Ferienjob erzielt werden, können nur bis zu einer gewissen Vermögensgrenze angespart werden, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfällt. Dies sollten Schüler sowie deren Eltern beachten, wenn ein Ferienjob mit einem überdurchschnittlich hohen Verdienst ausgeübt werden soll.

Was ist beim Ferienjob erlaubt – und was nicht?

Ein Ferienjob trotz Hartz 4 kann bis zu 1.200 Euro mehr in die Haushaltskasse bringen.
Ein Ferienjob trotz Hartz 4 kann bis zu 1.200 Euro mehr in die Haushaltskasse bringen.

Bevor sich Schüler und Schülerinnen nun auf die Suche nach einem Ferienjob machen, sollten einige Dinge im Voraus beachtet werden, damit später keine böse Überraschung ins Haus steht. Zunächst einmal sollten Jugendliche sich informieren, welche Möglichkeiten für einen Ferienjob es gibt, wie viel Geld Sie im Jahr verdienen können, welche Arbeitszeiten (in den Ferien) möglich sind und was gesetzlich im Hinblick auf das Alter der Schüler erlaubt ist.

Alle Informationen hierzu können Interessierte dem Jugendarbeitsschutzgesetz entnehmen. Dieses regelt beispielsweise folgende wichtige Punkte:

  • Arbeitszeit: Jugendliche dürfen am Tag nicht länger als acht Stunden, innerhalb einer Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wird an manchen Tagen kürzer gearbeitet, so kann als Ausgleich an anderen Tagen in der Woche eine tägliche Arbeitszeit bis zu maximal 8 ½ Stunden folgen. Jugendliche ab 16 Jahren, die in der Landwirtschaft tätig sind, dürfen während der Erntezeit maximal neun Stunden am Tag und bis zu 85 Stunden in einer doppelten Woche beschäftigt werden.
  • Tägliche Freizeit: Eine freie Zeit von täglich mindestens 12 Stunden muss immer eingehalten werden. Diese Freizeit muss ununterbrochen genehmigt werden.
  • Fünf-Tage-Woche: Jugendliche dürfen nicht mehr als fünf Tage pro Woche beschäftigt werden. Das heißt, dass es mindestens zwei freie Tage pro Woche geben muss, die dem Jugendlichen zur Nutzung der Freizeit zur Verfügung stehen.
  • Alter des Beschäftigten: Beschäftigt werden dürfen nur Jugendliche ab 15 Jahren. Bis zu einem Alter von 18 Jahren unterliegen Sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder – also Personen bis zu einem Alter von 15 Jahren – dürfen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen werden in § 5 des JArbSchG geregelt. Denn: Zwischen 13- und 15-Jährige dürfen mit dem Einverständnis der Eltern bis zu zwei (in landwirtschaftlichen Betrieben bis zu drei) Stunden täglich arbeiten. Allerdings gilt dies nicht für die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr sowie nicht während der Schulzeit.

Welche Ferienjobs sind möglich?

Viele Jugendliche fragen sich, welche Jobs eigentlich besonders für die Ferien geeignet sind. Natürlich ist das auch immer eine Typfrage, denn nicht jeder Schüler möchte auch jede Arbeit verrichten oder ist in den gleichen Bereichen talentiert oder interessiert. Will ein Schüler trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, so hat dieser unterschiedliche Möglichkeiten, die sich nicht nur im Hinblick auf die Tätigkeit, sondern auch auf den Verdienst stark unterscheiden.

Aber welche Alternativen stehen eigentlich zur Auswahl? Auch regional kann das Angebot sehr unterschiedlich sein. Viele Schülerjobs werden im Bereich der Gastronomie oder im Einzelhandel vergeben. Kellnern oder Regale im Supermarkt einräumen gehört immer noch zu den beliebtesten Jobs für Schüler. Weit mehr verdienen können sie allerdings an Standorten mit größeren Industrien, wie beispielsweise bei Tätigkeiten in der Automobilindustrie oder auch als Promoter. Denn bei letzterem kann es die Möglichkeit der Zahlung einer Provision geben, die das Gehalt nochmal aufstocken kann.

Trotz Hartz-4-Bezug einen Ferienjob annehmen? Das ist gar kein Problem!
Trotz Hartz-4-Bezug einen Ferienjob annehmen? Das ist gar kein Problem!

Einige Jobs sind auch nur ab einem bestimmten Alter erlaubt, zum Beispiel das Ausschenken von Alkohol oder das Arbeiten in der Gastronomie nach 20 Uhr. Denn: Unter 18-Jährige dürfen weder den Alkoholausschank vornehmen noch sich nach 22 Uhr in einer Gaststätte zum Kellnern aufhalten.

Sind Jugendliche jünger als 16 Jahre, so dürfen sie nicht mehr nach 20 Uhr im Gaststättenbetrieb arbeiten. Ist ein Schüler auf der Suche nach einem passenden Job, den er trotz Bezug von Hartz 4 als Ferienjob ausüben kann, so sollte dieser sich zunächst bei Bekannten, am schwarzen Brett oder durch Anzeigen in einer Zeitung oder im Internet schlaumachen.

Auch der direkte Kontakt zum Arbeitgeber ist hilfreich, denn Hilfe ist in den allermeisten Branchen immer gerne gesehen. Einer offiziellen Bewerbung bedarf es bei einem Ferienjob meist nur, wenn es sich um größere Unternehmen handelt.

Wie sind Jugendliche, die Hartz 4 beziehen, beim Ferienjob versichert?

Jugendliche, die trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, sind in der Regel weiterhin über das Jobcenter kranken- sowie pflegeversichert. Ist ein Jugendlicher weniger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt, so muss dieser keine Beiträge zur Sozialversicherung vom hart erarbeiteten Lohn abführen.

Allerdings wird der Schüler durch die Beschäftigung vom Arbeitgeber unfallversichert. Somit ist der Jugendliche auch auf dem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause versichert, falls etwas passieren sollte.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

51 Gedanken zu „Hartz IV und ein Ferienjob: Dürfen Kinder etwas dazuverdienen?

  1. Annika

    Wie verhält es sich, wenn ein 14jähriger, im Wechselmodell lebender Schüler, der in 2 Wochen 15 wird und jetzt aber schon aushilfsmässig arbeiten möchte? Mutter bezieht Hartz4, beim Vater weiß ich es nicht.
    Er kann also in den Ferien – höchstens 4 Wochen im Jahr – bis zu 2 Stunden pro Tag – mit dem Einverständnis der Eltern – zwischen 6 und 18 Uhr – an nicht mehr als 5 Tagen in der Woche – bis zu 100 € abzugsfrei dazuverdienen? – nach vorheriger Bekanntgabe beim Jobcenter? Ist das so richtig? Hartz4 und Kindergeld bekomme ich für ihn vom JC, überweise davon aber dem Kindesvater monatlich einen gewissen Betrag,

  2. Elia O.

    Hallo, ich bin 17 Jahre alt und tätige gerade einen Ferienjob in einer Brauerei, meine Eltern beziehen Harz IV. Es ist möglich, dass ich über 1200€ verdiene was passiert in diesem Fall?
    MfG

  3. Nils

    Guten Tag an alle Leser,
    Kann mir jemand von ihnen sagen wie es aussieht, wenn meine Mutter diesen Freibetrag von 100€ verdient, kann ich diesen Betrag nun auch erwirtschaften oder darf dies nur 1 Person einer Bedarfsgemeinschaft ? Benötige unbedingt eine Antwort.

    Großen dank schonmal im Voraus!

  4. Zana

    Moin,
    Ich hab letztes Jahr in den Sommerferien komplett 6 Wochen gearbeitet und hab um die 2050 Euro verdient. Jetzt habe ich zurzeit ein Brief vom Jobcenter am Hals, dass ich 780 Euro um den Dreh zurückzahlen muss. kann dass so passen ? Ich bin Schüler

  5. Sara

    Guten Tag
    Bin 17 Jahre alt.
    Und bin noch Schülerin und hab einen Minijobs von 450€
    Und meine Eltern bekommen Hartz 4.
    Wie viel würde dass Jobcenter von meinen 450€ Nehmen ??

  6. Kathrin

    Hallo.
    Leider mussten wir nun Alg2 beantragen und dort wird das Einkommen meines Sohnes voll angerechnet. Er ist 14 und trägt Zeitung aus. Auf Rückfrage wurde uns mitgeteilt, dass bei unter 15 jährigen das Einkommen voll angerechnwt werden müsste.
    Leider finde ich dazu im www. keinerlei Informationen. Gibt es hier dazu Kenntnisse und ggf einen Link zu aktuellen Rechtsgrundlagen?
    Mit freundlichen Grüßen

  7. Rash

    Hallo,
    ich habe dieses Jahr mein Abi gemacht und Studiere seit Oktober.
    In dieser Übergangszeit habe ich einen Ferienjob über einen Monat gemacht.(Ende August bis Ende September)
    Meine Frage diesbezüglich ist, zählt es als Feriejob und darf ich mit den 1200 euro Freibetrag rechnen oder nicht( Im Arbeitsvertrag wird es als Ferienjob deklariert)
    Danke im vorraus

  8. Wilhelm

    Meine Tochter 15, arbeitet für ca. 100 € monatlich beim Bäcker, in den großen Ferien hat sie einen ganzen Monat gearbeitet und dafür 1100 € erhalten, das jetzt vom Jopcenter angerechnet wird. Hier aber wird gesagt :
    Aus diesem Grund kann ein Schüler, der beispielsweise neben der Schule noch Prospekte verteilt oder ähnliches, im Monat zusätzlich 100 Euro dazuverdienen und trotzdem das im Ferienjob verdiente Geld bis zu einem Betrag von 1.200 Euro anrechnungsfrei behalten. Auch der Zeitraum dieser Tätigkeit wird auf den vierwöchigen Zeitraum in den Schulferien nicht angerechnet. Darauf habe ich mich leider verlassen, denn mein Anwalt sagt:
    Wenn aber die Tätigkeit sowohl in den Ferien als auch in der Schulzeit ausgeübt werden, entsteht daraus ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, nun dürfen wir zurückzahlen.

  9. Antje

    Hallo,
    Mein 15 jähriger Sohn hat in den Osterferien 1 Woche gejobt und in den Sommerferien auch knapp 3 Wochen bei der gleichen Firma gejobt.
    Nun ist er mittlerweile seit Anfang August als Lehrling in der selbigen Firma eingestellt wurden.
    Ich bin alleinerziehend und bekomme ALG 2 .
    Habe aber die Ferienarbeit von meinem Sohn nicht bei der ARGE gemeldet.
    Gestern (18.09.18) bekam ich einen Brief von der ARGE das bei einem Datenabgleich aufgefallen ist das mein Sohn im April sowie im Juli gearbeitet hat.
    Nun haben sie mir 2 Einkommensnachweise zugesandt die der Arbeitgeber ausfüllen soll.
    Nun meine Frage,muß ich eventuell Geld zurück zahlen da ich den Ferien Job nicht angegeben habe?
    Er hat ca.in den 4 Wochen 800€ netto bekommen?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Antja,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, können wir das leider nicht beurteilen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Elisa

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Dauer der Ausübung des Ferienjobs. Die Formulierung „Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden“ finde ich sehr vage.
    Ich hätte sie so verstanden, dass insgesamt eben entweder 20, oder 28 Tage gearbeitet werden dürfen, dass diese aber nicht am Stück sein müssen. Ist das richtig? Könnte eine kurzfristige Beschäftigung also auch z.B. auf alle Ferien im Schuljahr tageweise aufgeteilt werden?
    Und auch wenn die Bezahlung erst im Folgemonat/ wieder während der Schulzeit erfolgt, gilt wohl wann die Erwerbstätigkeit vollzogen wurde, oder?
    Meine Jobcenterbeauftragte verneinte zu meiner Verwunderung beides, was ich nicht fassen kann!

    Ich würde mich sehr über eine Auskunft freuen. Vielen Dank schon im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Elisa

  11. sandra

    Hallo,
    Mein Sohn, gerade 16 geworden, hat seinen QA nicht geschafft und wurde daraufhin auch nicht in der Wirtschaftschule, beginn september 2018, aufgenommen.
    Wir haben bis jetzt auch noch keine andere Lösung gefunden, dies dem Amt auch so gemeldet.
    Wie sind ein hazt4 Haushalt. Wir warten aktuell auf einen termin zur Berufsberatung.
    Jetzt möchte er gerne eine Ferien Job machen, zwei Wochen lang mit einem Einkommen von 750 Euro.
    Er ist aber doch kein Schüler mehr? Greift hier die 100 euro Selbstbehaltregel?
    Wird mir dann etwas vom Regelsatz abgezogen?
    Lieben Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      bei Einzelfällen wie diesem erkundigen Sie sich am besten direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Klemkow

    Meine Tochter arbeitet auf 100 Euro Basis in einer Pizzeria und möchte in den Sommerferien zusätzlich einen Ferienjob machen …
    Wird das Geld vom Ferienjob angerechnet?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klemkow,

      wie im Ratgeber erläutert, darf Ihre Tochter bis zu einem gewissen Freibetrag verdienen. Alles darüber hinaus kann angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Hilal

    Hallo, ich habe am 11. Juli 2018 meine kaufmännische Fachhochschulreife erreicht, vor zwei Tagen hab ich mich für acht Studienplätze beworben und ich bin mir sicher das ich angenommen werde, also heißt das, das ich im Oktober studieren werde. Jetzt ist meine Frage folgendes, ich habe dieses Jahr noch nicht gearbeitet und wollte mich für ein Ferienjob bewerben um mein Führerschein zu finanzieren, ich möchte mit dem Arbeitgeber reden und sagen das ich nur für 1200 euro arbeiten kann. Könnte ich also vlt. In 2 oder 3 Tagen anfangen zu arbeiten schließlich bin ich nicht erwerbstätig, also bin ich ja noch eine Schülerin. Und könnte ich vor dem offizielen Sommerferien arbeiten, in Baden Württemberg ist ja am 26.07.2018 Schulferien aber ich hab sozusagen früher Ferien, leider hab ich mehrmals versucht die Sachbearbeiterin zu erreichen um das zu fragen aber sie ging nicht ran. Und ich habe zufällig diese Internetseite gefunden wenn sie mir erklären könnten ob es gehen würde oder nicht warum nicht wäre sehr hilfreich.
    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hilal,

      grundsätzlich sind für Schüler Arbeitsverhältnisse von 50 Tagen bzw. zwei Monaten sozialversicherungsfrei. Auch die Steuern können Sie sich am Ende des Jahres in der Regel wiederholen (wenn Sie Ihr ganzes Arbeitsverhältnis lang Schülerin sind). Zu beachten ist dennoch der Steuerfreibetrag von 8.000 e im Jahr, den Sie nicht überschreiten sollten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Henrik

    Hallo, ich bin jetzt mit meinem Abitur fertig, also bin ich kein Schüler mehr und werde im nächsten Jahr studieren. In diesen Sommerferien werde ich für 3 Wochen einen ferienjob machen, damit werde ich ungefähr 1800-2100 verdienen. Jetzt meine Frage meine Eltern beziehen Hartz 4, würde dann Jobcenter ein Teil vom Geld abziehen ?
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Henrik,

      in der Regel kann das Jobcenter Ihr Geld nicht Ihren Eltern anrechnen, da Sie als Kind, welches seinen eigenen Lebensunterhalt bestreitet, nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft gelten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Jonas S.

    Hallo, ich habe gerade mein ABI erhalten und möchte im Oktober studieren. Ich möchte im Juli und August als Rettungsschwimmer arbeiten um einen Führerschein zu finanzieren. Ich könnte 550€ pro Monat dazu verdienen. Wieviel darf ich behalten. Wie ist es mit den Fahrkosten zur Arbeit? Vielen Dank Jonas

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jonas,

      grundsätzlich gilt ein Freibetrag von 100 Euro. Verdienen Sie monatlich mehr, bleiben bei einer Verdienst von unter 1.000 Euro weitere 20 Prozent anrechnungsfrei.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Dagny

    Hallo,

    mein Sohn 17 macht an einem OSZ Abitur. Er bekommt das Brandenburgische Schüler Bafög in Höhe von 100 Euro im Monat, welches nicht angerechnet werden darf. Siehe hier… (von der Redaktion bearbeitet)

    Nun möchte er im Sommer gerne 4 Wochen einen Ferienjob ausüben. Ich habe gelesen das die Bedingungen dafür sind das er keine Ausbildungsvergütung erhält. Gilt dieses Bafög als Ausbildungsvergütung? Sodass er auch das Einkommen aus dem Ferienjob anrechnungsfrei erhält?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dagny,

      unserer Kenntnis nach sind Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht als Ausbildungsvergütung zu werten. Beachten Sie allerdings, dass bei BAföG-Bezug auch Freibeträge gelten. Verdient ein Leistungsempfänger mehr Geld, wird das auf die Leistungen angerechnet. Ihr Sohn sollte sich diesbezüglich direkt beim BAföG-Amt bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter erkundigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Lala

    Ich habe im dezember 2017 gearbeitet und mein Gehalt 2018 bekommen. Könnte ich jetzt also nochmal 1200€ verdienen oder zählt es zu diesem Jahr?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lala,

      in der Regel zählt, was Sie 2017 verdienen, auch für 2017.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Frank

    Können Sie mir den Punkt mit den 20% Hartz 4 Satz erklären?
    Ich möchte 2 Wochen tätig sein und komme ungefähr auf 750€
    bin außerdem noch Schüler 17 Jahre alt und in einem Hartz 4 Haushalt
    Heißt das also das von diesen 750 € ich nur die 100€ bekommen werde + 20% des Betrags?
    Wäre das nicht eine 80% Ausbeutung ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      das Gehalt wird auf die Leistungen angerechnet. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum dann nur geminderte Leistungen vom Jobcenter erhalten, da Sie den Lebensunterhalt aus dem Einkommen temporär selbst bestreiten können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. David

    Mein Sohn 14 Jahre darf er sein Geld behalten vom sein Zeitung austeilen 50 Euro da ich hartz 4 bekomme

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      sofern Ihr Sohn nicht mehr als 1200 Euro pro Jahr verdient, ist dieses Geld anrechnungsfrei.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. linatesch

    Hallo ich arbeite 1 Woche in den Herbstferien und 2Wochen in den Weihnachtsferien. DIe Weihnachtsferien gehen bei mir bis zum 07.Januar 2018 und dann bekomme ich wahrscheinlich mein Lohn ausgezahlt. Sagen wir mal ich bekomme dann 1.200€. Darf ich dann noch 4Wochen im Jahr 2018 arbeiten ? oder wurde mein Gehalt „aufgebraucht“ da sich eig die 1.200€ auf das Jahr 2017 bezieht?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie das Gehalt im Januar 2018 beziehen, wird dieses auch für das Jahr 2018 angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Tobias

    Hallo,

    Ich habe vor kurzem mein Abitur an einer BOS gemacht und arbeite nun in einem Ferienjob, um bis zum Studium reisen zu können.
    Ich wohne schon seit mehreren Jahren nicht mehr zu Hause und bin 23.
    Nun möchte ich für NACH dem Ferienjob ALG II beantragen.
    Wird das Geld von Ferienjob nun für das ALG II angerechnet oder fällt es unter den Vermögens-Freibeteag von ca. 3000 Euro (150 Euro pro Lebensjahr) ?
    Und ich wenn ich sowas wie Fahtkostenrückerstattung VOR den ALG II Antrag beatrage (ca. 1000 Euro) und während ich ALG II beziehe ausgezahlt bekomme, wird das dann trotzdem angerechnet, obwohl ich den Antrag für Fahtkostenrückerstattung VOR dem Bewilligungszeitraum gestellt habe ?

    Freundliche Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tobias,

      grundsätzlich gestaltet es sich als schwierig mit unter 25 Jahren Hartz 4 zu beantragen. Das Jobcenter verlangt meistens, dass die Eltern für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen müssen. Nur unter besonderen Bedingungen ist es also möglich, unter 25 Jahren ALG 2 zu beantragen. Das angesparte Geld fällt in Ihrem Fall unter den Freibetrag. Fahrtkosten werden in der Regel nur bewilligt, wenn diese für die Fahrt zu einer Arbeitsstätte hin sowie zurück benötigt werden und Sie bereits ALG 2 beziehen. In diesem Fall würde Ihnen allerdings der Ferienjob als Einkommen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Lisa

    Hallo,
    Werden mit den vier Wochen die Tage, also 28 Tage gemeint, die man sich in den Ferien aufteilen kann?
    Oder werden mir den vier Wochen wirklich die Wochen gemeint d.h, dass ich vielleicht 2 Tage in der Woche gearbeitet habe und dies als eine Woche angesehen wird?
    Ich kann das leider nicht so gut erklären.

    Ich hoffe auf eine baldige Antwort.
    Lisa

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      in diesem Fall sind die 1200 Euro pro Kalenderjahr entscheidend. Diese dürfen nicht überschritten werden. Im Zweifelsfall können Sie beim Jobcenter nachfragen wie dies bei zwei Arbeitstagen pro Woche berechnet wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Nadine

    Hallo!
    Ich besuche zur Zeit das zweite Ausbildungsjahr der Fachschule Heilerziehungspflege. Gilt diese Schule auch als Berufsbildende Schule, sodass mir nichts bei einem Ferienjob angerechnet werden darf?
    Meine Berater beim Jobcenter sind sich nicht einig.. vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      wenn Ihre Schule zu den berufsbildenden Schulen zählt, so haben auch Sie in der Regel Anspruch auf den Freibetrag für den Ferienjob. Sie sollten allerdings beachten, dass der Freibetrag nur bis zu einem Alter von 25 Jahren gewährt wird und Sie keinen Anspruch darauf haben, wenn Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Schubert

    einfach eine Schulbescheinigung verlangen, da wird die Schulzeit ausgewiesen

  25. Lina

    Wenn ich vor kurzem meine letzte Abi-Prüfung abgelegt und jetzt schulfrei habe, zählt das als Ferienjob oder wird mir das Geld abgezogen? Die Regelung ist ja eigentlich dazu da, dass man sich in der Schulzeit auf die Schule konzentriert. Ich bin immer noch Schülerin (Entlassung erst in einigen Wochen).
    Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lina,

      normalerweise endet Ihr Schülerstatus mit dem Überreichen des Abschlusszeugnisses. Das kann allerdings in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. Fragen Sie bei Ihrer Schule nach, bis wann Sie offiziell noch als Schüler angesehen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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