Wer Hartz 4 bezieht, muss sich auch Gedanken über die Zukunft machen. Vor allem in Bezug auf eine spätere Rente gibt es viele Fragen. Auf der anderen Seite können auch viele Rentner nicht allein von der Rente leben. Können sie ihre Rente mit Hartz 4 aufstocken?
Das Wichtigste zum Thema “Hartz 4 und Rente” kurz und knapp zusammengefasst
Das Sozialgesetzbuch (SGB) kennt verschiedene Arten der Grundsicherung; je nach Erwerbsfähigkeit und Alter.
Die Rente wird auch bei Hartz 4 angerechnet, allerdings nur für einen Pauschalbetrag von 400 Euro.
Hartz 4 als Rentner: Bei der Berechnung der individuellen Rentenhöhe sollte beachtet werden, dass es keinen Anspruch auf Hartz 4 als Rentner gibt. Jedoch kann eine Grundsicherung im Alter beantragt werden, wenn die Rente unter 700 Euro liegt.

Wichtige Informationen zur Rente
Inhalt
Rente und Hartz 4: Zwei wichtige Sicherheiten
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist die Zusammenfassung des geltenden Sozialrechts in Deutschland. Es beinhaltet neben anderen auch die Themengebiete der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), der gesetzlichen Rentenversicherung (SGB VI) und der Sozialhilfe (SGB XII).
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) oder besser bekannt als Hartz 4, soll all denjenigen eine finanzielle Sicherheit geben, die keiner sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Wichtig dabei ist, dass die Leistungsberechtigten aber sowohl gesundheitlich als auch altersbedingt (sofort) in der Lage wären, eine Arbeit aufzunehmen. Des Weiteren sind sie zur Mitwirkung bei der Arbeitssuche verpflichtet.

Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Altersvorsorge für Beschäftigte. Arbeitnehmer und Beamte, die nicht einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, gehören dazu. Alle Beschäftigten zahlen, indirekt und verpflichtend über Steuern, in die Rentenkasse ein, um die Renten für alle aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen zu finanzieren. Außerdem erhalten sie damit selbst Anspruch auf eine spätere Rente.
Die Sozialhilfe ist eine staatliche Sozialleistung, die vor allem als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Einsatz kommt. Bei einer Erwerbsunfähigkeit, liegt ein Anspruch darauf vor. Viele Rentner, deren Rente zum Leben nicht reicht, müssen zusätzlich die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen.
Rente für Hartz-4-Empfänger: Werden Rente und Hartz 4 angerechnet?
Hartz 4 und Rente: Die Höhe der Rente wird gemäß dem Bruttoverdienst des Rentenversicherten berechnet. Bei Arbeitslosen zählt das letzte Bruttoeinkommen vor der Arbeitslosigkeit. Die Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen ALG I oder ALG II empfangen wurde, drücken den späteren Rentenanspruch. Doch wie viel Rente bekommen Hartz-4-Empfänger? Den Empfängern von Hartz 4 werden Rentenbeiträge angerechnet; und zwar pauschal für einen Betrag von 400 Euro im Monat. Auf ein Jahr hochgerechnet ergibt sich daraus ein Rentenzuwachs von nur knapp 5 Euro. Durch die Preissteigerung stellt sich dadurch ein Verlust der Nettorente dar.
Viele ältere Langzeitarbeitslose werden vom Jobcenter in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Der vorzeitige Eintritt in die Rente bedeutet immer finanzielle Einbußen. Dies ist gerade für Arbeitslosengeld-2-Empfänger oft ein großes Problem, da sie schon häufig am Rande des Existenzminimums leben.
Mit jedem Monat Abstand zum üblichen Rentenalter verringert sich die spätere Rentenzahlung um 0,3 Prozent. Da eine solche „Zwangsverrentung“ ab 63 Jahren durch das Jobcenter im Umkehrschluss später wieder zu einer finanziellen Bedürftigkeit führen kann, wurden aber zumindest einschränkende Regelungen getroffen. So muss der Rentenbetrag, der später aus dieser aufgezwungenen Frührente entsteht, über der Schwelle der Grundsicherung liegen.
Hartz 4 für Rentner: Mit Hartz 4 die Rente aufstocken. Geht das?

Das SGB II zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt in seinem Namen schon den ersten Hinweis darauf, dass Rentner nicht zur Gruppe der Empfangsberechtigten von ALG II gehören. Es gibt aber eine Grundsicherung im Alter. Das heißt, es kann zwar nicht die Rente aufgestockt werden mit Hartz 4, aber es können trotzdem zusätzliche Leistungen beansprucht werden, wenn das Geld von der Rente nicht reicht. Dies läuft dann aber über die Sozialhilfeleistungen. So werden alle Personen, deren gesetzliche Rente unter dem Betrag von 700 Euro liegt, mit dem Rentenbescheid vorsorglich über diesen Anspruch informiert.
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richter meint
guten morgen ich habe mir den beitrag arge2 für eurentner angeschaut ist auch gut übersichtlich aber trotzdem mit meinen neuen bewlligunsbescheid von der arge2 erhalte ich 21 eur monatlich meine rente isvon 413 eur sind im bescheid mit verechnet wurden. Im apri bekomme ich aber auch meine erste eurente von 413eur . meine frage werden die 413eur von der rentenversicherung überwiesen oder gehe ich im monat april lehr aus ? über eine antwortwirde ich mich freuen mit lg marina
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo,
wenn Sie Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente ab April haben, dann werden Sie im Normalfall auch nicht leer ausgehen. Es ist unter Umständen aber möglich, dass sich die Zahlung verspätet.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
schöne meint
Er ist Rentner ( altersrente) und erhält ergänzende leistung. wg Trennung lebt er mit einem 8jährigen Kind zusammen. Also Alleinerziehender Vater (leibliches kind).
Müsste er dann nicht auch den mehrbedarf erhalten? Dies wird bisher verweigert.
Für eine Info wäre ich dankbar.
Mfg
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo,
in der Regel steht Ihm der Regelsatz für das Kind zu, den Sie hier berechnen können: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-rechner/
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ute H. meint
Hallo, ich habe eine frage ich bin seid 2012 hartz4 War vorher selbstständig und konnte wegen zu wenig Einkommen keine rentenbeiträge zahlen .nun meine frage ich bin seit 2016 voll erwerbsunfähig auf Grund von Depressionen eine Rente bekomme ich nicht gibt es eine Möglichkeit doch noch eine erwerbsminderungsrente zu bekommen oder habe ich keine chance.mit freundlich Grüssen ute
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Ute,
wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht stemmen können und erwerbsunfähig sind, dann haben Sie eventuell Anspruch auf Sozialhilfe. Wenden Sie sich hierfür an das zuständige Sozialamt.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Dieter B. meint
Ich bekomme ab den 01.12.2018 eine Rente von 888,54 von Hartz 4 hatte ich ein betrag von 934,50
gehabt da fehlen mihr dann ja 50 EU vo bekomme ich denn fehlenden betrag wieder her
Jürgen meint
Moin
Ich bin 60 und seit 3 Jahre Hartz 4.Krankheits bedingt bekomme ich keinen job mehr.
das Amt rät mir in Frührente zugehen.Es würden aber 9 Monate fehlen bis zum voller Rentenzeit
Was wäre klüger
Vielen Dank
Jürgen
Albrecht meint
Kann ich als Hartz Empfänger ( Frau ) mit 55 Jahren in Rente gehen ? Ich habe generell nur eine Altersrente von ca.170 Eu zu erwarten und möchte dem Spießrutenlauf des Jobcenter den Rücken kehren.
Albrecht
Petra W. meint
Ich habe mal eine Frage ich bekomme ALG2 445,91€ mein Lebensgefährte bekommt Erwerbsminderung Rente 790,60 plus Betriebsrente 78,49 diese Rente wird mir voll angerechnet. Er kann aus Gesundheitliche Gründe nicht mehr Arbeiten gehen und wird noch als Kunde in der Leistungsabteilung vom Jobcenter noch geführt, ist falsch oder richtig.
Peter meint
Wie kann es sein das eine Person die die volle Erwerbsminderungsrente bezieht und in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wobei die andere Person Harz4 Bezieher ist, seine komplette Rente bis auf 30 Euro voll in den Harz4 satz eingerechnet wird. Zum Schluss steht er da wie einer der nie im Leben gearbeitet hat. Es heißt doch Rente ist Einkommen wo sind die 100 Euro Freibetrag und vom Rest die 20%.
Masch b. meint
Habe alg2 bis April 2020 bewilligt bekommen gehe aber 1.3.2020
In Altersrente wie soll ich mich verhalten
Im Voraus danke
Alistair McLean meint
Ich bekomme als Langzeitarbeitsloser eine Erwerbsminderungsrente , die vom Jobcenter auf die Grundsicherung aufgestockt wird. Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und meine Lebensgefährtin
volle Erwerbsminderungsrente von 860 Euro bezieht , wurde dieses Einkommen voll angerechnet , obwohl das Jobcenter sagt. dass Sie keinen Anspruch mehr auf Hartz4 hat. Jedoch verliert Sie dadurch ca. 200 Euro !! Meine Frage wäre ob das richtig oder falsch ist ! Mfg Klaus