Das Wichtigste zur Hartz-4-Wohngemeinschaft in Kürze
Ja. Es ist durchaus möglich, dass mehrere Hartz-4-Empfänger in einer Wohngemeinschaft zusammenleben.
Bei einer Bedarfsgemeinschaft besteht ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Die Bewohner teilen sich demnach alle anfallenden Kosten. Das ist bei einer Wohngemeinschaft nicht der Fall.
Sofern die Kosten der Unterkunft angemessen sind, werden diese durch das Jobcenter übernommen.
Inhalt
Gibt es im Falle einer WG besondere Hürden für Hartz-4-Empfänger?

Nicht jeder Mensch wohnt alleine oder mit seiner Familie, mit Verwandten oder Partnern in einer Wohnung. Oft liegt auch die Konstellation einer Hartz-4-Wohngemeinschaft – oder kurz: WG – vor. In solch einer Situation fragen sich viele, welche Kosten bei einer Untermiete oder einer geteilten Hauptmiete übernommen werden können. Denn: In diesem Fall liegt keine Bedarfsgemeinschaft laut Zweitem Sozialgesetzbuch (SGB 2) vor.
Wie sich eine Wohngemeinschaft definiert, welche Leistungen ALG-2-Empfängern zustehen, die in einer WG wohnen und welche Unterschiede es zwischen einer Wohn- und einer Bedarfsgemeinschaft gibt, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Weitere Artikel zu Wohngemeinschaft:
Was bedeutet eine Wohngemeinschaft für Hartz-4-Empfänger?

Besonders viele junge, ungebundene Leute entscheiden sich dafür, trotz Hartz 4 eine Wohngemeinschaft zu gründen. Gründe dafür gibt es viele, eine Kostenersparnis kann einer dieser sein. Zusätzlich besteht eine Gemeinschaft, deren Gesellschaft in Anspruch genommen werden kann, aber nicht muss. Teilen sich Personen die Kosten für Miete, Internet oder GEZ, kann viel eingespart werden. Im Gegensatz zu einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft stehen Mitglieder einer WG jedoch nicht füreinander ein oder tragen gegenseitige Verantwortung.
Vielmehr leben sie zwar gemeinsam in einer Wohnung, haushalten jedoch nicht zusammen und sind daher finanziell und persönlich komplett eigenständig.
Aus diesem Grund kann auch das Einkommen oder Vermögen anderer Mitglieder einer Wohngemeinschaft bei Hartz 4 nicht auf den Bedarf eines hilfebedürftigen Mitbewohners angerechnet werden. Er bildet quasi eine eigene Bedarfsgemeinschaft, mit der die restlichen Personen in der WG im Hinblick auf ALG 2 nichts zu tun haben.
Auch dann, wenn mehrere Personen innerhalb einer WG Hartz 4 empfangen, erfolgt keine gegenseitige Anrechnung. Jeder kann unabhängig vom Mitbewohner den Höchstsatz von ALG 2 erhalten, solange er alle nötigen Voraussetzungen dazu erfüllt und keine Anzeichen für eine Bedarfsgemeinschaft vorliegen.
Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor?
Wichtig: Sollten Sie zu zweit in einer Wohnung leben, kann das Jobcenter Ihnen eine partnerschaftliche Beziehung unterstellen. Um diesen Verdacht aus der Welt zu räumen, können die WG-Mitglieder in einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine eidesstattliche Erklärung darüber abgeben, dass keine gemeinsame Haushaltsführung erfolgt.
Die Annahme, dass anstatt einer Hartz-4-Wohngemeinschaft eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt, wird durch gewisse Lebensumstände bestärkt. Diese gehen aus § 7 Absatz 3a des SGB 2 hervor. Demnach stehen Mitbewohner bzw. Partner füreinander ein und bilden deshalb eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie:
[…] 1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Wird aber glaubhaft von allen Mitbewohnern der Hartz-4-WG, die Sie gründen wollen oder die bereits gegründet wurde, versichert, dass lediglich getrennt gewirtschaftet wird, so sollte dies auch vom Jobcenter als Wohngemeinschaft angesehen werden.
WG bei Hartz 4: Wie wird die Miete verrechnet?

Grundsätzlich werden auch bei Hartz-4-Empfängern, die in einer WG leben, die Mietkosten übernommen. Dazu muss der betreffende Antragsteller seinen Untermietvertrag beim Jobcenter vorlegen. Aus diesem sollte hervorgehen, welche Kosten der WG mit Hartz 4 bezahlt werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Zusätzlich wird normalerweise eine Angabe über die Größe der Wohnung sowie die Anzahl der Zimmer gemacht.
Stromkosten werden – genau wie die Beiträge für Internet oder Telefon – nicht vom Jobcenter übernommen und müssen gesondert im Antrag auf die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung angegeben und aus dem ALG-2-Regelsatz gezahlt werden. Besitzen alle Mitglieder der Wohngemeinschaft einen Hauptmietvertrag, so muss dieser vorgelegt werden. Gründen Sie eine WG mit Hartz 4, soll so ebenfalls abgesichert sein, dass der Großteil der Kosten nicht auf das Jobcenter abgewälzt wird, sondern alle WG-Mitglieder anteilig gleich viel Miete bezahlen.
Beachten Sie: Das Jobcenter fordert bei Untermietern oft nicht nur den Untermietvertrag ein, sondern gleich den gesamten Hauptmietvertrag. Grundsätzlich hat das Jobcenter darauf allerdings kein Anrecht, da so der Datenschutz verletzt werden kann. Ein Hauptmietvertrag kann nur in Ausnahmefällen verlangt werden. Für diese Aufforderung muss allerdings eine gute Begründung vorliegen.
Wohnungsgröße und Kaution
Neben den laufenden Mietkosten, die einem Empfänger von Hartz 4 in einer Wohngemeinschaft entstehen, kommen allerdings oft noch anteilige Kautionszahlungen hinzu. Dieser Beitrag kann ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden – allerdings nur als zinsloses Darlehen. Dieses muss aus dem Regelsatz monatlich mit 10 % zurückgezahlt werden. Ebenso ist zu beachten, dass die Miete sowie die Wohnungsgröße angemessen sein sollten. Bevor Sie ein neues WG-Zimmer als Hartz-4-Empfänger beziehen, sollten Sie sich die Übernahme der Kosten deshalb bestätigen lassen.
Die GEZ-Befreiung in einer Hartz-4-WG
Grundsätzlich werden Empfänger von Arbeitslosengeld 2 von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreit. Das bedeutet für eine Wohngemeinschaft und Hartz-4-Empfänger, dass letztere aus der Pflicht zu Zahlung ausgenommen werden. Trotzdem müssen die restlichen WG-Mitbewohner die Gebühren zahlen. Nur, weil der hilfebedürftige Mitbewohner keine Rundfunkgebühren zahlen muss, heißt das nicht, dass gleich die ganze WG befreit ist.
Im Zweifelsfall müssen sich die übrigen Mitglieder der Hartz-4-WG die Kosten für die Gebühren untereinander aufteilen.
hm nun weiß ich aber immer noch nicht, ob ich mit meiner Tochter,wenn Sie 25 Jahre geworden ist, eine WG gründen darf ?!
Hallo Shera,
selbstverständlich dürfen Sie das. Dann gelten Sie als Haushaltsgemeinschaft, die zusammen wirtschaftet und dementsprechend auch finanziell füreinander aufkommt. Ist das bei Ihnen nicht der Fall und Sie bilden wirklich ausschließlich eine Wohngemeinschaft, so müssen Sie dies dem Jobcenter schriftlich erklären.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, wie sieht es aus wenn ich und Mein ex Freund uns getrennt haben, uns aber freundschaftlich verstehen und eine WG machen wollen?
Funktioniert das ?
Hallo Monique,
dies ist durchaus denkbar. Dazu sollten Sie allerdings Finanzen sowie Schlafzimmer und Lebensmittel strikt trennen und nachweisen. Andernfalls kann eine Bedarfsgemeinschaft vermutet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Eheleute (Editiert) stehen mit einem Bein vor H4. Vorher wohlhabend, dann kamen Krankheiten. Er nur noch im Bett, sie Rollstuhl. Doch haben wir ein Haus in [Editiert] nach vertraglicher Festmachung für Menschen die Asyl hatten, gebaut. Bj. 1870, 370m2 W-fläche = 5 getrennte Wohnungen, und somit Platz für 15 Menschen, da das Haus von 1 – 5 Z,K,B alle Größen bietet, und wir hatten es mit 5 Arbeitern völlig renoviert. Am
26.1.16 wurden wir von der Stadt gebeten, weiter zu bauen. Am 10.3.16 wurde uns gesagt, dass neue Mieter da sind. Bei Vertragsabschluss wurde uns gesagt, dass wir dauerhaft Geld erhalten. An Miete kalt pro Monat: € 6,80 für 1 m2. Doch zum 1.4.2016 war das Haus durch die Stadt entmietet, leer – und wir erhielten außer einer Nach-
zahlung, seit dem 1.7.2016 kein Geld mehr. Der Landkreis hatte angeblich heimlich ein Lager für 400 Asylanten gebaut, und die Menschen nach dort verbracht. Wir hatten unsere letzten Ersparnisse, 100T€ gegeben und erhielten ca. 11T€. Wie erhalten wir das von O hinterlistig erschlichene Geld zurück? Gibt es mildtätige Vereine
oder eine gewaltlose APO, welche bei solchen Sachen hilft? Wir sind Neubürger hier: trotzdem haben uns vernünftige Menschen gesagt, dass es hier nicht möglich ist, einen Prozess gegen O zu gewinnen. Erbitten Idee!!!
Unser Geld ( Kredite – gute Bonität ) reicht bei strengem Umgang bis 5 – 7/18. Dann können wir nicht mehr tilgen.
Verkauf/ Vermietung der IMMO in Arbeit. Sehr schwer – Bewohner überaltert. [Editiert] Wir – guter Kontakt zu Soz Amt Wiesbaden. Könnten z.B. junge Frührenter, und homosexuelle
w/m an Aids erkrankt hier bei günstiger Miete leben(Bedarfswg). Hätte WI Nutzen, obwohl Gesamtkosten für WI
Eine Chance sehen wir in dieser Mail. Kein Ansatz von kostenloser Vorteilsnahme. Liebe, dankbare Grüße AKK
Hallo Axel, hallo Karin,
wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihre Situation aufarbeiten kann. Wir dürfen Ihnen leider keine Rechtsberatung erteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hm…
Da hätte ich auch mal eine Frage zu.
Ich selbst bin alleinerziehend mit einem Kind, beziehe auch Hartz4.
Habe keinen Partner direkt… Wie soll ich sagen
eher eine Freundschaft + !
Würden gerne eine WG bilden…
Geht das überhaupt?
Da ich immer was von Bedarfsgemeinschaft lese und es eheähnlich angesehen wird.
Wie gesagt, es ist ein Freundschaft + Verhältnis!
Wollen und würden auch nicht füreinander einstehen! Er hat mir den Vorschlag gemacht, da ich in Moment wieder mit mein Kind bei meinen Eltern lebe! Und es Wohnungsmäßig hier auf’n Kaff sehr mager aussieht.
Greetz
Hallo Luna,
bei einer Wohngemeinschaft unter Freunden handelt es sich nicht um eine Bedarfsgemeinschaft. Es kann allerdings durchaus sein, dass das Jobcenter von Ihnen verlangt, zu beweisen, dass Ihr Freund nicht finanziell für Sie einsteht. Durch Kontrollen kann überprüft werden, ob Sie wirklich nur eine WG bilden. Dazu müssen Schlafplätze getrennt sein und Lebensmittel ebenfalls separat aufbewahrt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
und wenn die Lebensmitteln sind im Kühlschrank nicht getrennt? Ich wohne zB in einer WG wo ich und mein Mitbewohner gemeinsam einkaufen, 50/50 sozusagen. 2mal im Monat wird groß eingekauft. Der Mitbewohner hat 2 linke Hände und die Küche und das Kochen ist allein meine Aufgabe (unter uns ausgemacht). Klar sind keine Produkte getrennt, alles läuft nach dem Motto „Was essen wir heute?“ und dann wir für uns 2 gekocht. Weil wir gute brüderliche Beziehung haben, sind alle Lebensmitteln und Sachen in Wohnung meist durcheinander. Zwar hat jeder sein schrank und Schlafbereich, oft liegt es einfach alles irgendwo. Ist man jetzt gezwungen in einer WG eine Ordung zu haben wenn den Bewohner ist es eigentlich egal?
Hallo Monchichi,
das liegt beim zuständigen Jobcenter. Diese müssen im Einzelfall entscheiden, ob eine Wohn- oder Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Es ist doch menschenunwürdig, dass erwachsenen Menschen vom Jobcenter vorgeschrieben bekommen, ob sie ihre Wohnsituation für sich und ihre Familie verbessern dürfen und umziehen. Demnächst dürfen sie nur noch in Wohncontainer einziehen wie die Flüchtlinge.
Mein Sohn hatte sich von einem Freund ein Darlehen geben lassen, damit seine Miete überhaupt noch vom Konto abgebucht werden konnte, da es schon am Limit in den Miesen war. Warum? Weil das Jobcenter 2 Monate brauchte, um einen Bescheid zu erstellen. Und der sah dann so aus, dass für einenMonat nicht gezahlt wurde und für den nächsten 200 € weniger. Wie soll da einer wieder auf die Beine kommen, wenn dann auch noch Inkassounternehmen für nicht gezahlte Versicherungsprämien auf der Matte stehen. Er war schon mal in einer ähnlichen Situation und wenn wir als Eltern nicht die Miete gezahlt hätten, wäre er längst obdachlos. Wie demütigend ein Besuch im Jobcenter ist, weiss nur, wer schon einmal dort war. Die Absicht liegt ganz offensichtlich darin, dass die Leute entmutigt werden sollen, Widerspruch dagegen einzulegen.
Hallo,
ich möchte mit meinen beiden Kindern bei meinem Freund (nicht Kindesvater, wir kennen uns seit 1 Jahr) in seine Wg einziehen.
Beim Jobcenter sagte man mir wir würden dann eine Bedarfsgemeinschaft sein.
In der Realität sind wir dies aber nicht. Wir haben getrennte Konten und getrennte Finanzen und das muss auch so bleiben.
Wie schätzen Sie das ein – besteht Chance über eine eidesstattliche Erklärung als Wohngemeinschaft anerkannt zu werden?
Dies ist tatsächlich die einzige Möglichkeit überhaupt um dort einzuziehen.
Über Antwort freue ich mich.
Hallo Joana,
Sie müssen dem Jobcenter beweisen können, dass Sie eine Wohngemeinschaft bilden. Dies ist durch getrennte Finanzen, Trennung der Lebensmittel im Kühlschrank und getrennte Betten möglich. Das Jobcenter kann dazu Kontrollen durchführen. Suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter und fragen Sie, welche Nachweise er von Ihnen benötigt, damit Sie in die WG einziehen können.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich möchte mit einer langjährigen und guten Freundin zusammen eine WG gründen. Ich beziehe momentan ALG II und wohne in einem ca. 375 Euro teurem Appartement. Sie bezieht ALG I und wohnt bei ihrer Oma. Wir möchten zusammen in Leverkusen, wo ich auch derzeit gemeldet bin eine 2-3 Zimmer Wohnung als WG beziehen. Wenn wie jetzt davon ausgehen dass wir Beide den selben Teil bezahlen müssen würde ich gerne wissen, was mir hier in Leverkusen als Höchstsatz für die WG zusteht. (2-3 Zimmer und bis 65 qm). Des weiteren würde ich gerne wissen worauf das Jobcenter besonderen Wert legt um eine WG auch als solche anzuerkennen und nicht als Bedarfsgemenschaft zu sehen.
Vielen Dank im Voraus für ihre Mühe
Hallo Maik,
in Leverkusen darf die Rohmiete in einem 2-Personen-Haushalt 383 Euro nicht übersteigen. Hinzu kommen 124 Euro für Betriebskosten und 62 Euro für Heizkosten (ohne Warmwasser). Damit das Jobcenter eine Wohngemeinschaft anerkennt, müssen in der Regel Nachweise vorgelegt werden. Welche dies sind, können Sie beim zuständigen Jobcenter in Leverkusen erfragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebe hartz4hilft Mitarbeiter,
Eine langjährige Freundin (Sie + 2 Kinder) und ich hatten die Idee eine WG zu gründen aus den oben gennannten Grund der Kostenersparnis.
Die Wohnung hat 100 m2 und 5 Zimmer. Wir finden Sie deswegen ideal weil jedes Kind ein eigenes Zimmer bekommt und wir halt auch unsere Schlafzimmer hätten. Das Wohnzimmer würden wir uns Teilen. Unser Plan war das sie den Regelsatz für 3 Personen zahlt und ich halt den Rest. Soweit wie wir uns informiert hatten alles kein Problem, bis der Termin über das mietangebot beim jobcenter kam.
Dort wurde ihr relativ unfreundlich gesagt das folgende Punkte nicht passen und sie die Wohnung nicht beziehen darf,
1. Größe zu groß
2. Kosten zu hoch
3. Personen Anzahl zu gering
Aus meiner Sicht ist Punkt 1 und 2 ja hinfällig weil ich alle weiteren Kosten tragen würde und da ich berufstätig bin ist es doch egal ob ich auf 50m2 alleine wohne oder 50m2 in der wg einnehme ( wg Größe nicht genau bekannt hab die Raum Größen nicht mehr im Kopf) der Mietvertrag sollte nach Plan über uns laufen.
Punkt 3 ist ja mit meiner Aussage zu Punkt 1 & 2 auch hinfällig.
Jetzt würden wir gerne wissen wie wir dem Amt nachweisen können das die geforderten Punkte von denen eigentlich hinfällig sind.
Wir freuen uns sehr über eine Antwort
Hallo Peter,
in diesem Fall sollten Sie bzw. Ihre Freundin sich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und fragen, welche Nachweise benötigt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wird zwangsläufig nach 1 Jahr von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen, nur weil ich mit einem Mann eine WG Gründe? Wäre es anders wenn ich mit einer Frau zusammenziehe? Möchte nicht, dass er finanziell für mich einstehen muss und bekomme ALG II nur für meinen Sohn, ich selbst bekomme Bafög als Studentin.
Hallo Michelle,
das Jobcenter kann durchaus davon ausgehen, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Damit es nicht zu einer Verwechslung kommt, müssen Sie beweisen, dass Sie nur eine Wohngemeinschaft bilden und sowohl die Lebensmittel getrennt gelagert werden als auch ein getrennter Schlafplatz vorliegt. Welche Nachweise benötigt werden, können Sie bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter erfragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bekomme hartz4 und meine Wohnung wird davon bezahlt. Das sind 400 eEuro. Mein freund und ich wollen zusammenziehen. Er ist selbstständig verdient eher unregelmäßig sodass ich finanziell unabhängig bleiben muss und er will auch nicht allein die miete bezahlen, d a er Krankenkasse etc.selber bezahlt. Was würde das Arbeitsamt für nachweise von ihm haben wollen?
Hallo Nadine,
sobald Sie zusammenziehen, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft, da Sie eine Beziehung führen. Das bedeutet, dass sein Einkommen auf Ihren Regelsatz angerechnet wird. Welche Nachweise das Jobcenter benötigt, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich wollte mit meinem besten Freund in eine 3 Zimmer 82m Wohnung ziehen. Er ist Arbeitstätig ich nicht, deshalb die Frage ob dies möglich sei.
Hallo Chris,
sofern es sich dabei um eine Wohngemeinschaft handelt und Sie beweisen können, dass Sie Lebensmittel und Betten trennen, dürfte diesem Vorhaben nichts im Wege stehen. Allerdings könnte das Jobcenter eine Wohnung von 82 Quadratmetern zu zweit als zu groß einstufen. Die Miete, die über dem angemessenen Betrag liegt, muss in diesem Fall selbst getragen werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,
meine Tochter 17 Jahre jung lernte einen Türkischen Mann 20 Jahre alt kennen (12/2016) sie ist seit Weihnachten 2016 mit ihm zusammen . Meine Tochter kommt aus einem sehr guten behüteten zu Hause . Es wurde ihr alles ermöglicht . Im Februar wurde ich sehr schwer krank und meine Tochter distanzierte sich zunehmend von mir .
Viele Sachen sind bis heute passiert. kein Schweinefleisch mehr keine Freunde mehr kein Kontakt mehr mit ehemaligen Mädchen oder Jungs Schulfehlzeiten über 350 Stunden ,Schule nicht geschaft ,Suspendierung von der Realschule, er kaufte Tickets für in die Türkei ohne mein Wissen und meine Zustimmung ,meine Tochter wird seit dem 1.5.17 in der Wohnung der Eltern die sich in der Türkei aufhalten geduldet und ist seit dem nicht mehr nach Hause gekommen ,meine Tochter schickte SMS das sie zum Islam konventiert hat ,ich habe daraufhin das Jugendamt eingeschaltet ,er hat mir gedroht ,ich machte Anzeige bei der Polizei ,Jungendamt und andere Stellen versuchen zuvermitteln aber sie ist nicht greifbar und will nicht mehr nach Hause . Ich und mein Mann möchten das meine Tochter nach Hause kommt und das sie eine Schule besucht oder eine Ausbildung macht .
Können wir verhindern das sie vom Staat eine Wohnung oder Harz 4 bekommt ?
Vom Jugendamt bekommt sie keine Unterstützung da sie ein schönes gutes zuhause hat
Sue wird im Dezember18 und er hält sie fest . Sie ist naiv und blind vor Liebe
Hallo Charlie,
grundsätzlich ist ein Antrag auf Arbeitslosengeld II unter 25 Jahren schwierig. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Eltern in der Regel noch für ihr Kind aufkommen. Grundsätzlich können Sie allerdings nicht verhindern, dass Ihre Tochter Hartz 4 und eine Wohnung bekommt, sofern es bewilligt wird.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Thomas
Hallo
Ich lebe zur zeit in einer Obdachlosenunterkunft,eine Bekannte von mir die berufstätig ist,aber zur zeit Krankengeld bezieht hat mir angeboten bei ihr ein Zimmer zu mieten,daher wollen wir eine Wohngemeinschaft gründen,die Wohnung ist 89qm groß,die Miete berägt 603,75 Euro inkl.Nebenkosten wie hoch darf dann die Miete sein für ein Zimmer?Im Haushalt leben auch normalerweise 2 kinder wovon eins momentan in einer Wohngruppe lebt aber wieder zurückkommen wird.
Hallo Thomas,
dies ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Beim Jobcenter können Sie anfragen, welche Miete in Ihrer Stadt angemessen ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich selbst bin EU-Rentnerin, kann von meiner Rente leben. Ein Bekannter von mir wohnt noch in Hamburg und würde gerne nach Leipzig ziehen. Er ist Rollstuhlfahrer und bezieht Hartz4. Ist es möglich, eine WG zu gründen, ohne das meine Rente in Anspruch genommen wird?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
natürlich können Sie eine WG gründen. Hartz-4-Empfänger müssen dies allerdings beim zuständigen Jobcenter melden. Nach einem Jahr gemeinschaftlichem Wohnen müssen Sie dem Jobcenter allerdings beweisen, dass Sie keine Bedarfsgemeinschaft gründen. Dies ist möglich, indem Sie offen legen, dass einer von Ihnen Mietteilzahlungen des anderen erhält, sie getrennte Schlafzimmer haben und z. B. Lebensmittel getrennt aufbewahren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Bei mir ist folgendes Problem, ich habe meine Wohnung verloren und auf Grund der schlechten SCHUFA bekomme ich hier ( Dortmund ) keine neue.
Ich habe es jetzt geschafft wieder Arbeiten zu gehen ( da ich das aus Psychischen Gründen lange Zeit nicht konnte ) .
Trotz Arbeit ist es hier wirklich schwer kleine Wohnungen zu bekommen gerade wegen der schlechten SCHUFA, jetzt hat mein bester Freund mir vorgeschlagen eine WG zu Gründen, er Bezieht aber Hartz4.
Fast 1 Jahr nachdem wir das beschlossen haben fanden wir nun eine Wohnung 3 1/2 Zimmer 73qm, 398 Kaltmiete, NK ca. 120 Euro.
Ich weiß das es neue Gesetzte geben soll was die Mieten angeht. Ist das Gesetz schon in kraft? Werden wir die Wohnung so nehmen können? Die Kaution beträgt knapp 1200 Euro wird die auch geteilt wenn man den Antrag stellt oder muss ich die selber aufbringen? Das Jobcenter hier ist leider nicht sehr hilfsbereit bei solchen Fragen.
Hallo Jasmin,
ob die Wohnung angemessen ist, sollten Sie beim zuständigen Jobcenter erfragen. Dies unterscheidet sich je nach Stadt. Für zwei Personen gelten allerdings durchschnittlich 60 Quadratmeter und eine Kaltmiete von 437,40 Euro als angemessen. Die Kaution muss in diesem Fall anteilig bezahlt werden. Ein Hartz-4-Empfänger ohne Vermögen und Rücklagen bekommt seinen Anteil als Darlehen vom Jobcenter gewährt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich würde gerne wissen da ich seit längerem keine eigene Wohnung hatte und jetzt bei einem Bekannten erstmal auf unbestimmte Zeit ein Zimmer nutzen darf.Mietfrei ! Ob mir ein Antrag auf Möbel zu steht ?
Fur ein bett bekam ich ein Darlehen von 170€ !
Die Dame an der Theke gab mir den tipp Mobelgeld insgesamt zu beantragen! Es wurde ohne begründung abgelehnt.Ist das rechtens ? Ich habe noch nie mobelgeld bekommen.voher !
Kann mir jemand weiter helfen Gruß Nicole
Hallo Nicole,
wenn Sie bisher keinen eigenen Hausstand besaßen und nun eine eigene Wohnung suchen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstausstattung zu stellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich habe eine Frage ich wohne mit meiner besten Freundin in einer Wg. Nun hat der Vermieter auf dem Mietvertrag Lebensgefährtin eingetragen. Hab es auch schon mehrfach versucht dem Vermieter zu bitten dieses zu ändern aber der Vermieter macht es nicht. Wird es da Probleme geben wenn ich denn HARZ 4 Antrag stell. Wir haben jeder ein eigenes Zimmer, Kühlschrank usw und sie ist lesbisch.
PS. Und wir zahlen auch getrennt Miete das könnte ich durch Kontoauszüge beweisen
Hallo Roberto,
grundsätzlich müssen Sie dem Jobcenter nur nachweisen können, dass einer von Ihnen vom anderen Miete erhält. Zudem genügen ein eigenes Bett bzw. Zimmer sowie getrennte Lebensmittel als Beweis für eine vorliegende Wohngemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Viel dank für die Auskunft
Hallo zusammen,
ich habe ein gute Freundin, seit hat 2 Kinder, ende 2015 ist der Vater der Kinder Plötzlich Verstorben, damit fingen die Probleme an, das Sie Angststörungen hat, die Kinder haben das zum teil auch, Sie selber noch Depressionen, jetzt ist Sie ab September in Behandlung um alles aufzuarbeiten, Sie wohnt mit dem Kindern in einen Sozialen Brennpunt.
ich selber bin jetzt über 1 Jahr auf der Suche nach einen Haus mit Einliegerwohnung, oder einer Größen Wohnung leider ist so etwas schwer zu finden.
Meine Frage, ist es möglich ohne Problem eine WG zu gründen, also wir haben ja 2 Haushalte selbst 2 Waschmaschinen, Kühlschränke usw. dann könnte man überlegen, zusammen zu ziehen, den ich möchte mich etwas um Sie und die Kinder kümmern, aber auch nicht in Angst leben zu müssen das das Jobcenter sagt, wir wären ein paar.
Den das Jobcenter würde für eine 80 qm Wohnung 490 Kalt mit Wasser und Nebenkosten übernehmen, kann man sich darauf Verlassen das Sie den Betrag auch Zahlen, wird das Geld den an mich überweisen, ich Überweise dann die Komplett Miete da ich der Hauptmieter bin.
Da ich null Erfahrung in so was wie Jobcenter habe bin ich echt auf Fremde Hilfe Angewiesen, gibt es ein Stelle wo zb. Bescheide geprüft werden wo man sich einen Rat holen kann.
Gruß Frank
Hallo Frank,
sofern Sie beweisen können, dass Sie getrennte Haushalte haben, ist dies durchaus möglich. Wenden Sie sich am besten an das zuständige Jobcenter bezüglich der Mietübernahme. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt wenden oder den Bescheid bei uns über das Kontaktformular oben kostenlos überprüfen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo zusammen,
ich bin 53 und schwul( im Arbeitsverhältnis) und habe nun eine Untermieterin 62 aufgenommen.
Ich habe soweit alle Auflagen für Sie erfüllt .
2 Kühlschränke – getrennte Schlafzimmer usw.
Nun bekommt Sie ein schreiben von Jobcenter , das sie zu den Untermietvertrag
1. meinen Mietvertrag haben wollen ,
das werde ich nicht machen da dies ja wohl gegen das deutsche Recht ist.
Sie bekommt aber eine Bescheinigung vom Vermieter , wie hoch meine Miete & NK ist
und das Sie in die Wohnung eingezogen ist
Reicht das aus ?
2. Sie soll eine Anlage VE ausfüllen. Dort steht unter Absatz 3 :
*Gründe weshalb ich – nach meiner Einschätzung -mit der oben genannten Person- keine
Verantwortungs – und Einstehensgemeinschaft bilde.
Nun ja der einzige Grund der hier wohl klar ist . Ich bin halt homosexuell
Reicht dies als Antwort aus ? oder wie kann mann diese Frage sonst beantworten.
Zumal dort steht – Die Gründe sind nachzuweisen und zu belegen – was wohl dann ein schlechter Scherz ist
Über Ihre Hilfe würde ich mich freuen
Gruss
Andreas
Hallo Andreas,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich erwarte mit meiner Freundin ein Kind nächsten April. SIe steht im hartz4 bezug ich arbeite Vollzeit. Würden wir zusammenziehen wären wir eine BG u mein einkommen würde voll angerechnet, somit würde sie so gut wie nichts mehr bekommen. Würde aber meine Oma (Rentnerin) und meine freundin zusammen eine Wg gründen ( Oma u Freundin beide im Hauptmietvertrag) und ich würde anstatt meiner oma in der „WG“ wohnen oder hätte einen Untermietvertrag meiner oma, wäre es rein rechtlich keine Bedarfsgemeinschaft oder?!
Hallo Marc,
wenn Sie mit Ihrer Freundin zusammen leben, handelt es sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Geben Sie dies nicht beim Jobcenter an, drohen Sanktionen bis hin zum Wegfall der Hartz-4-Leistungen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Und bitte noch eine Frage
Im Zimmer meiner Mitbewohnerin , befindet sich noch ein Schrank mit Bekleidung von mir.
Und unsere Handtücher liegen gemeinsam in einem Regal , ist dieses erlaubt.?
Noch einmal Danke für eine Antwort
Gruss
Andreas
Hallo Andreas,
das ist erlaubt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Liebes Team,
mein Freund bezieht Hartz4 und wir spielen mit dem Gedanken zusammenzuziehen (führen bereits seit zwei Jahren eine Beziehung). Ich weiß, dass wir eine Bedarfsgrmeinschaft bilden würden und mein Einkommen für die Berechnung seines Regelsatzes berücksichtugt werden würde. Nur: Ich habe kein Einkommen. Ich bin Studentin und lebe von minimaler familiärer Unterstützung, Halbwaisenrente sowie Ersparnissen. (Kein Bafög, Stipendium, Kredit oder dergleichen. Nebenjob in unregelmäßigen Abständen auf maximal 450€-Basis.)
Könnten Sie mir kurz erklären, ob und inwiefern ich in diesem Fall mit meinen Finanzen betroffen wäre?
Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen,
Nina
Hallo Nina,
das hängt davon ab, wie hoch das anzurechnende Einkommen tatsächlich ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich möchte gerne mit einem sehr guten Freund u. Meiner 5jährigen Tochter eine wg Gründen. Ich beziehe alg2leistungen und er arbeitet … Was für vorraussetzungen müssen wir dem Amt gegenüber erfüllen, bzw. Ist in dieser Konstellation überhaupt eine wg Gründung möglich??
Hallo Gaby,
in dieser Konstellation ist die Gründung einer WG durchaus möglich, allerdings müssen Sie beweisen, dass Sie zwei getrennte Haushalte führen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Was soll ich tun?.Bin jetzt zum Sozialamt gekommen weil ich Krank (Psyche) bin finde keine angemessene Wohnung.Die sind alle zu teuer.Mein Ex Mann schlug mir vor eine WG zu gründen.Ich sagte das geht doch nicht.Eine 50qm Wohnung für mich kostet 350 Euro kalt aufwärts.Kann die Miete auch komplett übernommen werden?Vielen Dank Andrea
Hallo Andrea,
wenn Sie vom Sozialamt Grundsicherung erhalten, zahlt dieses die Kosten für eine angemessene Wohnung. Ist die Wohnung teurer, müssen Sie die restlichen Kosten selbst übernehmen. Eine komplette Übernahme der Miete ist nur möglich, wenn diese angemessen ist. Informationen zur angemessenen Größe und Höhe der Miete erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich möchte ein Zimmer in meinem (eigenen) Haus an einen jungen Flüchtling vermieten und mit ihm (und meinem minderjährigen Sohn) eine WG bilden. Er bekommt Hartz-IV und BAföG.
Das Jobcenter verlangt zur Genehmigung der Miete ein Exposé. Ich möchte eine Pauschalmiete angeben, in der alle Wohnkosten (Heizung, Strom, Wasser, Internet) enthalten sind und keine jährliche Nebenkostenabrechnung machen müssen.
In der Anlage KdU wird aber eine Aufschlüsselung verlangt. Wie gehe ich damit um?
Danke und Gruß
Usha
Hallo Usha,
in diesem Fall sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter oder an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Tochter (34) lebt mit einem Freund in einer Wohnung, beide beziehen ALG II und sind kein Paar. Das Jobcenter hat ihnen trotz gegenteiliger Erklärung, getrennten Betten und Lebensmitteln und getrennten Finanzen eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt, gegen die sie sich nicht wehren konnten. Nach etlichen Schikanen und 100% Sanktionierung meiner Tochter ab September (nicht einmal mehr die Wohnkosten werden bezahlt) liegt die Sache beim Rechtsanwalt, bis zur Klärung wird es noch einige Zeit dauern.
Aufgrund hoher Schadstoffbelastung in der Wohnung suchen die beiden dringend eine neue Wohnung für ihre Wohngemeinschaft. Wie groß und wie teuer darf eine WG-Wohnung für zwei ALG II-Empfänger sein? Darf die Wohnung, wenn sie preislich günstig ist auch die Größe überschreiten? Wird berücksichtigt, dass wegen der getrennten Schlafräume mehr Raum als für eine Paargemeinschaft benötigt wird? Kann das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft einfach unterstellen und wie kann man eine solch ungerechtfertigte Einordnung wieder rückgängig machen?
Hallo Gabriele,
die Größe und die Kosten sind ortsabhängig und können daher nicht pauschalisiert werden. Einem 2-Personen-Haushalt stehen etwa 60 Quadratmeter für 437,40 Euro zu. Die genauen Angaben erhalten Sie von Ihrem zuständigen Jobcenter. Bei einer günstigen, aber größeren Wohnung liegt die Entscheidung beim Jobcenter. Grundsätzlich müssen aber entweder die Mietkosten oder die Größe angemessen sein. Alles weitere ist in Absprache mit dem Jobcenter zu klären. Das Jobcenter kann u. U. eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen, wenn der Verdacht besteht, dass diese vorliegen könnte.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Juhu, ich hab auch grade etwas Ärger mit dem Jobcenter. Da meine alte Wohnung etwas zu teuer wat sollte ich mir was anderes suchen oder mit ein Untermieter ins Haus holen naja ich hab jetzt mit mein ex eine wg gegründet und da er der Papa von mein Sohn ist wollen die natürlich nichts mehr zählen aber jetzt auf Kosten von mein ex Leben geht gar nicht. Ist das überhaupt rechtens dürfen die das verlangen..? Eigentlich steh ich in einen Arbeitsverhältnis und bin nur vorübergehend vom Amt abhängig wegen Mutterschutz naja und jetzt etwas vetzweifelt:(
Hallo Maja,
das Jobcenter geht dann davon aus, dass Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Sie müssen beweisen, dass Sie Schlafzimmer sowie Lebensmittel und Finanzen strikt trennen. Sollte dies nichts bewirken, kann ein Gang zum Anwalt helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
wo bekomme ich einen untermietvertrag her?
Hallo Marlene,
Sie können sich eine entsprechende Vorlage aus dem Internet herunterladen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Tag,
mein Mann und ich haben ein Kind und erwarten ein zweites. Momentan leben wir mit der Mutter meines Mannes zusammen in einer Wohnung. Wir würden allerdings gerne mit dem Vater meines Mannes (dieser empfängt Hartz4) eine Wohngemeinschaft gründen. Finanziellen wollen wir allerdings nichts mit ihm zu tun haben. Er wirtschaftet für sich und wir für uns. Wir würden uns lediglich im wohnzimmer ab und an begegnen. Der Grund warum wir mit ihm eine Wg gründen möchten ist, weil er einen Schlanganfall hatte und es sich für ihn sicherer anfühlt wenn er nicht alleine ist. Für uns wäre das gut weil mein mann berufstätig bzw. in ausbildung ist und ich dann somit mit zwei Kindern alleine wäre. unser älteres kind versteht sich allerdings sehr gut mit seinem opa (anders als mit seiner oma) und könnte somit mit ihm spielen während ich mich um das andere kind kümmere. gleichzeitig hätte mein schwiegervater dann aber auch genügend zeit um sich um seinen haushalt zu kümmern (er ist ja den ganzen tag zuhause).
Nun meine Frage: Würde das gehen, dass wir eine wg gründen ohne dass unser finanzielles einkommen und wirtschaften gemischt wird. und wie würde das mit der wohnungssuche ablaufen? wohnung mit berechtigungsschein oder ohne?
Hallo Emma,
das kommt auf Ihr Alter an. Wenn Sie über 25 Jahre alt sind, bilden Sie eine Haushaltsgemeinschaft. Sofern durch ein hohes Einkommen vermutet werden kann, dass Sie einander finanziell unterstützen, wird dieses auf Sozialleistungen angerechnet. Ist dies nicht der Fall, können Sie auch eine WG bilden. Dies muss vom Jobcenter allerdings im Einzelfall beurteilt werden. Ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein liegt nur vor, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Dazu dürfen beispielsweise bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich wohne mit meinem ex freund noch zusammen in einer Wohnung. Er möchte ausziehen findet aber keine. Wir haben bis vor 3 Monaten hartz4 bekommen, hat aber dann arbeit gefunden so das wir aus dem Bezug draußen sind. Gibt es die Möglichkeit, da wir uns eigentlich noch gut verstehen eine WG zu gründen.
LG
Hallo Jacky,
sofern Sie kein Hartz 4 mehr beziehen, können Sie grundsätzlich ohne Probleme eine WG gründen. Sollten Sie noch Hartz 4 beziehen, müssen Sie sicherstellen, dass Sie eine getrennte Haushaltsführung haben. Dazu gehören getrennte Schlafzimmer, getrennte Lebensmittelaufbewahrung sowie getrennte Finanzen. Es muss für das Jobcenter erkenntlich sein, dass Sie sich nicht gegenseitig finanziell unterstützen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Ich ziehe mit meinem besten Freund der mir immer zur Seite steht zusammen
Ich hatte vorher eine eigene Wohnung und ich lebe aus gesundheitlich gründen bin harz ich habe dem Amt rechtzeitig Bescheid gesagt alles vorgelegt was sie haben wollen. Den Mietvertrag den Haubtmietvertrag einen Grundriss vom Haus die Genehmigung von Hausbesitzer und das er untervermieten darf das alles wollten sie und habe es vorgelegt. Jetzt haben sie mein Geld erstmal Eingefroren und ich warte seid 2 Wochen auf einen Bescheid und auf das Geld. Ich kann weder Miete. Srom noch nicht einmal Lebensmittel kaufen Laut Arbeitsamt soll ich erstmal zur karidas gehen. Ist das alles Rechtens?
Gruss Nicole
Hallo Nicole,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Sie können beim Jobcenter allerdings einen Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt helfen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo Nicole,
NEIN! Das ist natürlich überhaupt nicht in Ordnung. sofern ihr Finanzen, Lebensmittel und Schlafzimmer getrennt habt, ist das absolute Behörden-Willkür! Such Dir schnellstmöglich einen Anwalt um Deine Interessen durchzusetzen, es gibt auch Hilfsstellen für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger oder vielleicht die Caritas, die Dir vermutlich einen Anwalt empfehlen können und wo Du Dir einen Beratungsschein holen kannst. Dort würde ich zuerst anfragen. Du kannst Prozesskostenhilfe für Anwaltskosten beantragen und ich würde mir den Namen des Jobcenter-Mitarbeiters notieren (wichtig: mit Vor-und Zunamen), der das verfügt hat und ihm auch damit drohen, ihn persönlich zu belangen, denn die Mitarbeiter haften mit ihrem Privat-Vermögen….Vielleicht kriegt Er oder Sie dann kalte Füße.
Sie dürfen Dir auf gar keinen Fall sogar die Mittel für Lebenshaltungskosten vorenthalten und müssten eigentlich, solange die Sachlage nicht geklärt ist, ein Miet-Minimum für eine Person zahlen. Sonst machen sie Dich ja praktisch zur Obdachlosen! Ich hatte das Problem auch mal (auch arbeitsunfähig aufgrund von Krankheit) und sie haben monatelang keine Miete gezahlt. Ich musste mit einem Kredit zwischenfinanzieren.
Die Mittel für Lebenshaltungskosten habe ich mir persönlich vom Jobcenter abgeholt. Bin zur Leistungsabteilung gegangen und habe gedroht nicht eher zu gehen, bis ich Geld zum Überleben bekomme. Daraufhin habe ich die Lebensmittelzuwendung in bar ausbezahlt bekommen. Da geht so Einiges, wenn man hartnäckig genug bleibt. Leider hatte ich zu Anfang einen schlechten Anwalt, der meinen Fall verschleppt hat und sich vom Jobcenter hat an der Nase rumführen lassen (sie hätten gar keine Schreiben gekriegt etc.) und erst nach 3 Monaten einen engagierten Juristen, der sich ins Zeug gelegt und denen mal Feuer unterm Hintern gemacht hat.
Offensichtlich sind viele Jobcenter so knapp bei Kasse, dass sie auch zu unrechtmäßigen Mitteln greifen, um die Kosten zu senken. Gern wird da auch behauptet, Schriftstücke nie bekommen zu haben (obwohl sie per Post eingingen) oder es wird einem mittlerweile der Eingangsstempel verweigert (oder eine Mitarbeiter-Unterschrift), wenn man persönlich vorbei kommt um was abzugeben. Auch das ist natürlich nicht gängiges Recht, sondern reine Willkür. Deswegen gehe ich nur noch mit einem Zeugen zu jedem Gespräch oder wenn ich wichtige Schriftstücke dort abgeben muss. Den Zeugen lasse ich dann mit Datum auf den Kopien (der abzugebenden Schriftstücke) unterschreiben, damit ich einen Nachweis habe. Es sind immerhin schon zwei Mal Dokumente im Nirwana verschwunden und ich hatte den Schaden. Alles mühsam, aber leider notwendig.
Wünsch Dir viel Glück und gute Nerven!
Meine Mutter hat zu mir eingezogen und Jobcenter sagte, dass wir ein Untermietvertrag abschließen sollen. Aber sie haben keine Summe genannt, was erlaubt ist (haben extra gefragt). Wir haben 500Eur eingeschrieben und dachte, dass änder es später wenn etwas klappt nicht. Dann Jobcenter hat gefragt über Hauptvertrag, danach brauchte sie zusätzlich schriftliches Bestätigung von Vermieter (Anruf und Email von ihm reichte nicht) und danach nach ungefähr 3-4 Monaten haben wir Bewilligung gekriegt. Aber hier steht jetzt, dass Miete zu gross ist. Sie werden nur etwa 350Eur erstatten und Mutter soll von eigenes Geld Unterschied zahlen. Sie haben alles für die letzte 4 Monaten umgerechnet. Jetzt bin ich schuldig Geld an Jobcenter. Sie sagen, dass wir nichts ändern können, weil es ist unsere Schuld dass wir haben Untermietevertrag genau so unterschrieben. Wir können es nur für Zukunft ab nächtes Monat etwas machen 🙁 Stimmt das so?
Hallo Laura,
im Untermietvertrag sollte die Miete festgehalten werden, die tatsächlich von Ihrer Mutter übernommen wird. Dementsprechend sollte die Summe anteilig zur tatsächlichen Miete berechnet werden. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
meine Mutter bezieht aufgrund von Krankheit hartz4. Mein Mann und ich möchten mit unseren Kindern in ein Haus ziehen, wir beiden sind in festen Arbeitsverhältnissen.
Verstehe ich es richtig das wir als Bedarfsgemeinschaft gelten würden wenn wir meine Mutter mit einziehen lassen? Das bedeutet dann genau das nur ein Teil der Kosten übernommen wird und wir meine Mutter somit teilweise mitfinanzieren müssen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Hallo Tanja,
in diesem Fall bilden Sie eine Haushaltsgemeinschaft. Ihr Einkommen kann also bei der Berechnung des Regelsatzes Ihrer Mutter berücksichtigt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen, sie studiert und ich beziehe Alg2. Wir haben in Essen eine Wohnung gefunden die 67qm hat und 620€ warm (450€ kalt) kostet.
Würde daa gehen?
Lg Jonathan
Hallo Jonathan,
die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich daher an das zuständige Jobcenter. Diese müssen die Wohnung in Ihrem Fall sowieso im Vorfeld genehmigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich lebe zusammen mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir haben einen gemeinsamen guten freund der nicht so gut in seiner eigenen Wohnung alleine zurecht kommt (psychisch erkrankt). Jetzt hatten wir überlegt das wir mit ihm ein wg gründen. Wäre das generell möglich? Mein Mann und ich beziehen beide alg 2 und sind krank zusätzlich kann es passieren das ich nächstes Jahr berentet werde.
Wenn wir dann eine wg wären bräuchte er einen eigenen Kühlschrank? Küche Wohnzimmer und Bad würden wir gemeinsam nutzen.
vielen Dank für Ihre Antwort
Anke
Hallo Anke,
eine WG zu gründen ist grundsätzlich möglich. Die Schlafzimmer müssen dabei getrennt sein. Wichtig ist zudem, dass Sie Finanzen und beispielsweise Lebensmittel trennen. Dazu genügt ein Kühlschrank, in welchem die Lebensmittel voneinander getrennt gelagert werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich habe kürzlich meine Wohnung verloren ,bin erst mal bei meinem sohn ((18 jahre ) untergekommen. Nun haben wir entschieden,erstmal wieder gemeinsam eine Wohnung zu suchen ,also eine wg zu gründen. Ist das möglich,da mein Sohn ja erst 18 ist,oder haben wir nur die Möglichkeit eine bedarfsgemeinschafft zu gründen und wenn ja,kann dann wenigstens mein Sohn hauptmieter sein und ich untermieter Oder so ?
Hallo,
da Ihr Sohn erst 18 Jahre alt ist, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Inwiefern ein Untermietvertrag vom Jobcenter genehmigt wird, muss das jeweilige Amt entscheiden. Grundsätzlich wirkt sich dies allerdings auf Ihren Regelsatz aus.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich hab ne frage, Undzwar werde ich im Februar 18 und möchte somit von zuhause ausziehen. Ich habe aber auch eine kleine (7monate alte) Tochter und einen Partner der erst im august 18 wird. Ich würde aber auch gerne meine beste Freundin dabei haben, ist das möglich? Und wie ist das möglich? Und muss ich da was beachten?
Hallo Jennie,
in diesem Fall können Sie mit Ihrer Freundin eine WG gründen. Ihr Partner wird allerdings zusammen mit Ihnen zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen. Das bedeutet, dass sein Einkommen und Ihr Einkommen auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo der Vater ist zu uns zugezogen. Ich bin Eigentümer von einem Haus und wir arbeiten beide mit meine Frau. Der Vater bekommt Harz IV. Können wir an dem Vater ein Zimmer vermieten dass, jc zahlt?
Danke
Hallo Philipp,
sofern Sie einen Untermietvertrag erstellen und die Kostenübernahme mit dem Jobcenter abgesprochen ist, dürfte dies kein Problem darstellen. In diesem Fall bilden Sie eine Haushaltsgemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo hallo,
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern .
Leben mit meinem Partnerschaft nicht zusammen weil das finanziell nicht machbar ist da er Sozialleistungen bezieht.
Nun meine frage.
Suchen schon lange ein kleines Haus in ruhiger Lage zum mieten und haben jetzt was gefunden .
Da dieses Haus sehr groß ist und 2 separate Wohnungen hat ist meine Frage, kann mein Partnerschaft und seine Eltern eine wg. Gründen denn diese wollten wir aufgrund der Größe gerne mitnehmen. Und wie muss man das dann mit den Mietverträgen machen. Wie ist es einfacher. Ich als Hauptmieter und die anderen einen jntermietvertrag … bzw. Jede Partei ein untermitvertrag.
Bin da überfragt und habe bedenken wenn ich im Amt frage das sie mir versuchen dann einen Strick draußen zu drehen .
Danke schön im voraus
Hallo Sara,
grundsätzlich ist dies möglich, sofern die Wohnungen der angemessenen Größe sowie den Kosten entsprechen, die das Jobcenter übernimmt. Es ist ein Hauptmietvertrag sowie ein Untermietvertrag möglich. Grundsätzlich sollten dort allerdings die Größe sowie die Kosten der Wohnung ersichtlich sein. Sie sollten sich am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auseinander setzen. Dieser muss die Wohnung(en) im Vorfeld genehmigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
zur Zeit beziehe ich Alg2 vom Jobcenter und habe eine eigenen Wohnung die mir das Jobcenter auch bezahlt. Nun würde ich aber gerne mit meinem Freund ( wir sind beide volljährig) zusammen ziehen. Mein freund geht zurzeit noch zur schule und ich würde gerne wissen ob wir trotzdem zusammen können und wie das dann mit dem Alg2 und der Miete bzw. mit einer größeren Wohnung aussieht. Können wir eine Bedarfsgemeinschaft gründen? Ich hoffe ihr könnt mir eiter helfen. LG Lena
Hallo Lena,
das kommt darauf an, wie alt Ihr Freund ist. Unter 25 Jahren sind die Eltern noch unterhaltspflichtig, sodass in der Regel kein Anspruch auf Hartz 4 besteht (Ausnahme: Härtefall). Besteht ein Anspruch, können Sie eine bis zu 65 m² große Wohnung beziehen. Die Kosten sind je nach Ort unterschiedlich und können beim Jobcenter in Erfahrung gebracht werden. Damit die Miete übernommen wird, muss die Wohnung vom Jobcenter genehmigt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo H4hielfe Team,
Ich bin 28 und verlasse aus krankheitsgründen meinen Arbeitsplatz Ende Februar. Jetzt habe ich das Problem das ich die ganze Zeit über an meinem Arbeitsplatz lebte und somit nach Beendigung des Vertrages obdachlos bin.
Ich möchte gerne von neu anfangen aber weiß nicht wie.
Mein Plan mich jetzt um eine Wohnung zu kümmern und dann nach Ablauf des Vertrages arbeitslos zu melden damit die Kosten der Wohnung übernommen werden denke ich wäre nicht realistisch bzw wird doch nicht übernommen werden?!?
Da kam mir Idee 2 eine WG zu gründen.
1: Problem sie ist eine Dame aber wir haben kein Verhältnis zueinander.
2: da ja die Miete für eine Person zb 50 qm für 350 für eine Person begrenzt ist, könnte ich auch 60 qm für 400 anmieten und die Kosten mit dem WG Bewohner teilen so das das Jobcenter 200 übernimmt?
Ich habe mich bei mehreren Kollegen beworben um ein Vollzeit Studium zu beginnen um mein Abitur nach zu holen. Wird dies als Vollzeitjob angerechnet oder müsste ich dennoch der Arbeitswelt zur Verfügung stehen? (Ja ich wäre Bafög berechtigt).
Und wenn ich nichts finde aber notdürftig bei bekannten unterkomme wird das Jobcenter mich zwingen da zu bleiben bzw auf die Straße oder Obdachlosen Heime zwingen oder bei gefundenen Wohnungen die im bezahlbaren liegen unterstützen?
Wie sieht es mit Möbeln aus? Brauche nur ein Bett und Koch Ecke . Spare selber kräftig damit nicht alles vom Amt finanziert werden muss.
Danke für die Hilfe
Hallo Stephan,
1. Sie können eine WG auch mit einer weiblichen Mitbewohnerin bilden.
2. Ja, die Wohnung darf bei zwei Personen größer sein. Die Höhe und Größe der Wohnung muss mit dem Jobcenter im Vorfeld abgesprochen werden.
3. Wenn Sie studieren oder in Vollzeit Ihr Abitur nachholen, stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Sie müssten daher Bafög oder Ähnliche Leistungen beantragen. Eine Beratung erhalten Sie beispielsweise bei der Caritas oder der ProFamilia
4. Das Jobcenter kann Sie nicht dazu zwingen, bei Bekannten zu schlafen oder dauerhaft in einer Obdachlosenunterkunft unterzukommen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine passende Wohnung zu suchen und diese vom Jobcenter absegnen zu lassen.
5. Haben Sie bisher nie eine Erstausstattung beantragt und haben Anspruch auf ALG 2, haben Sie Anspruch auf eine Erstausstattung für die Wohnung. Einen Antrag können Sie beim Jobcenter stellen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo !
Ich möchte eine WG Gründen mit einem ALG II Empfänger. ich muss aber erklären das ich am Arbeiten bin und auch nicht plane Arbeitslos zu werden. Daher meine Frage wenn ich eine WG mit einem ALG II Gründe wird die Miete Gerechnet wie bei Zwei Personen oder ist es dabei Egal wie Hoch die ist.
Hallo Karlheinz,
grundsätzlich darf die anteilige Miete des Hartz-4-Empfängers die Grenzen des zuständigen Jobcenters nicht übersteigen. Andernfalls muss dieser einen Teil davon selbst tragen oder die Wohnung wird nicht bewilligt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin bafögempfänger und hauptmieter einer 1 Zimmer wohnung 50qm und überlege mit einer person hartz4 empfänger als WG zusammen zu ziehen. wir haben überlegt die küche die sehr groß ist etwas umzugestalten damit sie bewohnbar ist d.h. es gibt getrennte betten etc. es handelt sich nicht um eine beziehung! nun ist die frage ob vermieter, bafögamt und hartz4 amt mitspielen würden oder ob es grundsätzlich etwas dagegen zu sagen gibt. ich erhoffe mir einen finanziellen vorteil da ich mein studium und lebensunterhalt nur mit bafög finanziere. vielleicht können sie mir weiterhelfen.
mfg, Ronny B.
Hallo Ronny,
grundsätzlich spricht nichts dagegen, eine WG zu gründen. Sie sollten allerdings zunächst die Genehmigung des Vermieters sowie der Ämter einholen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich lebe noch mit expartner und gemeinsamen Kind in einer Wohnung. Getrennte Zimmer vorhanden und gewirtschaftet wird getrennt. Ich bekomme jedoch laut Bescheid nicht 416€ sondern den Satz wie in einer bedarfsgemeinschaft 374€.
Trotz änderungsbescheid den ich Abgab damit Sohn und ich alleine für uns Geld bekommen.
Ist das rechtens, dass wir zusammen gerade mal 300€ bekommen????
Hallo Vivien,
Sie können Ihren Bescheid kostenlos von einem Anwalt auf Fehler überprüfen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich wollte mit einer Freundin in eine Wg ziehen. Zur zeit bekomme ich 460€ warm miete gezahlt. Wir hatten auch schon eine Wohnung gefunden die 900€ gekostet hätte. Als ich beim Jobcenter dann den Umzug ankündigen wollte und um Kostenübernahme fragte sagten sie mir dass wen man zu 2 in einer Wohnung lebt 900€ zu viel seien.
Die Wohnung dürfte maximal 700€ kosten.(bin mir mit 700€ nicht mehr sicher).
Ist das so richtig? im Prinzip ändert sich ja nichts!!
Hallo Alexander,
bei der Ermittlung der Mietkosten wird der ortsübliche Mietspiegel genutzt. Dementsprechend ergibt sich auch die maximale Miete für zwei Personen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo
Bekomme Harz 4 und lebe mit einem bekannten in einer wg.neulich kam ein Brief in dem Stand das wir einer Verantwortungsgemeinschaft leben und bekam darauf hin das Geld gekürzt.jetzt will das Jobcenter die kontoauszüge von dem wg Mitglied prüfen.darf das Jobcenter die kontoauszüge von dem wg Mitglied einsehen?
Liebe Grüße vanessa
Hallo Vanessa,
Sie sollten in diesem Fall beweisen, dass Sie eine WG bilden und getrennte Finanzen sowie Schlafzimmer haben. Als WG sind Mitbewohner, die kein Hartz 4 erhalten, nicht dazu verpflichtet, Auskunft über Ihre Finanzen zu erteilen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich beziehe Arbeitslosengeld 1 und möchte meinen Sohn 24 Jahre und seine Freundin 19 Jahre im 11ten Monat schwanger die einfach keine Wohnung finden anbieten mit mir in meiner Wohnung zu ziehen. Dies soll auch in Form einer Wg geschehen. Ist es möglich oder wird mein Einkommen auf ihr Alg 2 angerechnet? Es ist eine 3 Zimmer Wohnung und sie sollen 2 Zimmer bekommen! Falls möglich und ich zahle 700 Euro inkl Nebenkosten wird die Miete vom Jobcenter dann zu Zweidrittel übernommen oder wie wird das gehandhabt?
Hallo Imad,
Ihr Sohn mit seiner Freundin und dem Baby bilden eine separate Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen wird Ihnen gegenseitig nicht angerechnet. Sofern beide ALG 2 erhalten, zahlt das Jobcenter eine anteilige Miete, je nach Größe der Wohnfläche.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich muß da mal ne Frage fragen 🙂
Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern, bekomme einen Teil Hartz4 und eben halt Kindesunterhalt und Kindergeld. Nun ist Anfang Januar mein Freund ( er ist voll berufstätig und es sind nicht seine Kinder ) zu mir gezogen und wir nehmen das Probejahr, oder wie das Jobcenter es so schön genannt hat, die Schnupperphase in Anspruch. Wie ist denn das nun mit meinem Wohnraum..?? Ich wohne seit 3 Jahren in einem Reihenhaus mit 91qm. Was ich an Kaltmiete habe, kann ich jetzt leider nicht sagen, weil ich meinen Mietvertrag mal wieder irgendwo reingelegt habe wo er nicht hingehört, auf jeden Fall zahle ich 755€ Warmmiete. Ist das nun zu groß, zu klein, zu teuer, zu billig??? Und wie läuft das mit der Miete..?? Berechnet das JC seinen Anteil, oder müssen wir das unter uns ausmachen???
Dann noch was.. Muß ich die Anlage VE ausfüllen?? Wenn ja, wie fülle ich die richtig aus und vor allem, wie kann ich Nachweise erbringen, dass wir KEINE Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft bilden??? Fragen über Fragen, da raucht mir echt die Birne!
Liebe Grüße von mir zu euch
Hallo Katrin,
ob die Miete in einem angemessenen Rahmen liegt, wird nach dem örtlichen Mietspiegel berechnet. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen am besten an das zuständige Jobcenter, dort erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich alleinerziehend hartz 4 bin mit meinem bruder der Arbeitet zusammen gezogen, wir haben das vom amt genehmigt bekommen. Wir wohnen als Wg getrennte mietverträge, jeder eigene zimmer jeder seine eigene schranke in der küche und kuhlschrank. Jetzt wollen die vom jobcenter aber das er für. Mich unterhalt zahlt, aber er möchte das nicht. Darf darf das jobcenter ihm zwingen mir unterhalt zu zahlen?
Hallo Agnes,
sofern Sie eine WG bilden, sind Ihre Finanzen getrennt und Ihr Bruder muss keinen Unterhalt für Sie zahlen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ein Freund und ich haben eine Wohnung angeboten bekommen. Sie ist 85 m2 groß und kostet 770 Euro warm. Er arbeitet und ich beziehe alg2 wäre das möglich diese anzumieten also das jeder die Hälfte zählt oder bekomme ich da Probleme mit dem Amt?
Liebe Grüße
Hallo Janine,
dies ist möglich. Sie können eine Wohngemeinschaft bilden. In dem Fall wird das Einkommen und Vermögen des Mitbewohners nicht berücksichtigt. Die Wohnung muss allerdings vom Jobcenter bewilligt werden.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo liebes Team .
Ich möchte mit meinen 2 kleinen zu einem Freund ziehen der Eigentum hat. Die infrastruktur für mich ist da besser um wieder Arbeit aufzunehmen.
Alle 14 Tage und die Hälfte der Ferien habe ich meinen Grossen dann auch bri mir.
Was sollten wir mitnehmen zur arge und wie ve4häkt sich das mit dem untermietvertrag dann?
Liebe Grüße
Hallo Sonja,
welche Unterlagen Sie für das Jobcenter benötigen, sollten Sie vor Ort anfragen. Grundsätzlich muss allerdings ein Antrag beim aktuellen Jobcenter und beim Jobcenter in der neuen Heimat gestellt werden. Beide Jobcenter müssen den Umzug genehmigen. Einen Untermietvertrag können Sie beispielsweise von einem entsprechenden Anwalt erstellen lassen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich wohne meine Eltern und zwei Brüder. Kann ich mit Ihnen ein WG gründen?
Wenn ja? Was muss ich machen ?und was brauche ich für
Jobcenter
Hallo Rascha,
Sie können mit Ihrer Familie nur eine Haushaltsgemeinschaft gründen. Dies ist zudem erst möglich, wenn Sie verheiratet sind, eigene Kinder haben oder über 25 Jahre alt sind. Welche Unterlagen Sie benötigen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Daher sollten Sie dies mit dem Jobcenter besprechen. Für die Beantragung benötigen Sie die Anlage HG. Diese erhalten Sie vor Ort oder online.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Es gibt eine Familie von 5 Erwachsene Personen . Und eine Tochter ist mehr als 25 Jahre alt. Sie leben zusammen in einer Wohnung , die 950 Euro in Warm monatlich kostet und 700 Euro in Kalt, aber Jobcenter bezahalt keine alle Miete ,weil sie sagt ,dass teuer ist.
Die Heizkosten sind 70 Euro monatlich.
Was kann die Familie machen, damit Jobcenter alle Miete bezahlt? Weil schwer eine neue Wohnung zu finden.
Vielen Dank voraus
Hallo Rascha,
leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Ich würde gerne mit einem langjährigen Freund zusammen ziehen,ich selber habe eine große Wohnung von 4 Zimmern und deshalb haben wir uns gedacht wir gründen eine WG.
Mein Bekannter bekommt Harz 4 und eine kleine Unfallrente, er bezieht den Regelsatz zahlt aber seine bisherige Miete selbst von der Rente sowie Gas und Strom.
Darf das Jobcenter Nein sagen?
LG T.
Hallo Pandora,
sofern die Wohnungsgröße und Miete nicht angemessen sind, kann das Jobcenter die Wohnung ablehnen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten Abend,
ich hätte auch eine Frage und zwar, meine Frau (20) , die ich zukünftig heiraten möchte lebt vom ABG2 (Ausbildungssuchend) und ich (21) vom Bafög (Student). Ich habe eine eigene Wohnung (Studentenwohnheim), diese wird vom Bafögamt finanziert. Meine Zukünftige lebt noch bei ihren Eltern. Wir wollen zusammen eine Wohnung beziehen, aber dies ist nur möglich, wenn wir Unterstützung erhalten. Meine Frage ist, steht uns irgendeine Form von Unterstützung zu?
liebe Grüße
Reso
Hallo Reso,
bereits bei einer Verlobung ist ein wechselseitiger Wille Verantwortung füreinander zu tragen erkennbar. In diesem Fall könnten Sie vom Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. In diesem Fall hätte Ihre Verlobte auch einen Anspruch auf Hartz 4, sofern sie kein Einkommen hat und bedürftig ist.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich habe eine Frage über Mehrbedarf für Warmm Wasser. Wenn jemand mehr als 25 Jahre alt ist und mit seiner Eltern wohnt , muss er einen Antrag (Mehrbedarf für Warm Wasser) allein stellen?
Vielen Dank im voraus
Hallo Rascha,
sofern Sie unabhängig von Ihrem Eltern Hartz 4 erhalten, müssen Sie dies tun.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich beziehe derzeit ALG2 und möchte mit meiner besten Freundin zusammen ziehen (WG). Ich bin 22 sie 27 und normal arbeitstätig. Wird hier auch von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen oder wird das erst nach einem Jahr vermutet. Ich habe die Preise für die Mieten bei alleinigem Wohnen und gemeinsamen bereits erhalten. Nun grüble ich ob das im Weg steht. Zudem ich bis in einem Jahr in keinem Fall mehr ALG2 beziehen werde, frage ich mich ob auch jetzt schon so etwas unterstellt werden kann? Danke
Hallo Sandro,
in diesem Fall ist nicht von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen, Sie bilden lediglich eine Wohngemeinschaft.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Wie groß darf die Wohnung sein & wie hoch darf die Warmmiete sein, wenn ich mit meinem Sohn eine Wohngemeinschaft gründen möchte aber der andere kein Hartz 4 bekommt!
Hallo,
die angemessene Miete variiert je nach Region, daher ist keine pauschale Antwort möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich hab ein kleines Problem und brauche Rat..
Ich bin 26 und lebe seit knapp zehn Jahren mit der Mutter meiner sieben jährigen Tochter zusammen.. seit drei Jahren sind wir getrennt und Leben in einer wg zusammen.. jeder hat sein Wohnbereich und es ist alles getrennt das einzige was wir uns teilen ist Küche und Badezimmer..
Nun bin ich seit zwei Jahren arbeitsunfähig geschrieben und bekomm eigentlich Grundsicherung..
Jetzt habe ich vor einem Monat eine Veränderungs Mitteilung geschrieben mit der bitte das mein Geld auf mein Konto kommt und nicht mehr auf ihres da wir ja in einer wg Leben und es Streit gibt wegen der Geld Aufteilung da ich durch meine Krankheit anders essen muss als die beiden…
Amt weiß von Anfang an Bescheid das wir nicht mehr zusammen sind..
Jetzt hat die zuständige bearbeiterin mir 290 Euro auf mein Konto überwiesen und für sie und die kleine 475 Euro auf ihr konto , mit der Erklärung das wir eine Bedarfsgemeinschaft sind..
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Mfg
Hallo Christian,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
hallo,
würde gerne erfahren ob ich zu einer bekannten ziehen darf um eine wg zu gründen?
ich bewohne eine eigene wohnung die vom jobcenter bezahlt wird, sie hat ein haus und könnte ein zimmer untervermieten! sie geht arbeiten und hat eigenes geld. nun ist die frage darf ich einfach zu ihr ziehen und bekomme ich meine leistungen weiter? sie würde mir das zimmer untervermieten!
Hallo Härich,
sofern die Miete in einem angemessenen Rahmen liegt und Sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden, sollte es kein Problem darstellen, weiterhin Hartz-4-Leistungen zu beziehen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo!
Ich würde gerne mit meinem besten Freund eine WG gründen..Ich habe noch eine Tochter. Da er droht zu erblinden, ist es scheinbar die beste Lösung.
Ich verdiene 1000 Euro netto. Er hat H4.
Die Wohnung wäre 100qm gross und kostet 850 warm.
Kennen uns seit Jahren, möchte alles getrennt halten, mache mir halt nur um seine Gesundheit Sorgen und möchte dann natürlich für ihn da sein ( Arztfahrten etc).
Wie hoch ist die Chance, dass es klappen würde?
Wäre ja dann 850 , wovon er 1/3 Zahlen müsste. Richtig?
Hallo Schnuffi,
die Chancen können wir nicht einschätzen, wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich unterstütze grade einige junge Leute dabei nach einem Drogenentzug und erfolgreicher Therapie wieder Fuß zufassen. Sie würden eine 2er bzw 3er WG gründen wollen. Wie hoch wäre da der Satz für eine Wohnung, wann ja nicht der einer Familie sein, da sie jeder ein eigenes Schlafzimmer brauchen und die sollten mögl. gleich Groß sein.
Hallo Ulrike,
wie hoch der Satz für eine Wohnung ausfällt, kann je Region variieren, daher ich diesbezüglich keine pauschale Aussage möglich.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, wie sieht das denn in meinem Falle aus?
Ich möchte bzw muss in ein anderes Bundesland umziehen. Da die Fahrtkosten über 600km hin und zurück für Wohnungsbesichtigungen nicht erstattet bzw vom JC nicht übernommen werden, hatten ein Kumpel und ich die Idee, dass ich bei ihm und seiner Familie für eine begrenzte Zeit einziehe und von dort aus nach Wohnungen suchen kann, damit ich diese hohen Kosten nicht habe, die ich mir niemals leisten kann. Er bezieht ebenfalls Hartz 4, wie ich. Ich würde dann solange mit bei ihnen im Haus wohnen, aber getrennt von ihnen leben. Selbst für mich einkaufen, in einem eigenen Zimmer wohnen, nur Küche und Bad würde zusammen genutzt werden, wie in einer WG. Und er würde mir bei der Wohnungssuche helfen, damit ich so schnell wie möglich wieder da raus komme.
Also ist es doch dann eine Wohngemeinschaft in dem Sinne, dass beide die vollen Leistungen erhalten, oder?
Hallo Nicole,
im ersten Jahr des Zusammenwohnens wird in der Regel nicht davon ausgegangen, dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Daher sollten Ihre Bezüge im Normalfall auch unberührt bleiben.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich und mein ex freund sind seit ca. 1 1/2 Jahren getrennt. Haben gemeinsam 2kinder die bei mir leben. Er bezahlt mir auch regelmäßig Unterhalt. Nun hat er mir angeboten das wir uns eine größere Wohnung suchen sollen und zusammen eine wg Gründen. Er ist selbstständig. Wie würde das Jobcenter reagieren ? Was für Nachweise brauche ich ? Und wie sieht es mit unseren Kindern aus ?
Hallo Simut,
da Sie beide in der gemeinsamen Wohnung Kinder versorgen würden, wird das Jobcenter in aller Regel sofort von einer Bedarfsgemeinschaft ausgehen. Dann werden Vermögen und Einkommen Ihres Ex-Freundes auch auf Ihre Hartz-4-Bezüge angerechnet und diese dementsprechend verringert.
Welche Nachweise Sie in unterschiedlichen Fällen dem Jobcenter vorlegen müssen, erfragen Sie am besten bei Ihrem Sachbearbeiter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Der Vater meiner Kinder und ich haben uns im guten getrennt, wollen aber weiterhin, wegen den kindern zusammen leben bleiben. Seit der Trennung schlafen wir auch getrennt und im Kühlschrank hat jeder sein Fach. Kleidung waren von Anfang an im eigenen Schrank. Nun die Frage, können wir einen untermietvertrag machen ? Er ist Vollzeit im 3 Schicht System arbeiten, ich bin zuhause. Oder wie kann man das simpel dem Arbeitsamt erklären
Hallo Jacqueline,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Untermietvertrag aufzusetzen. Besprechen Sie dies mit dem zuständigen Jobcenter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich erhalte eine Rente.Ich möchte mit einer Hartz 4 Empfängerin zusammen ziehen Sie hat vom Jobcenter vorgaben (miete, zimmer )erhalten ? gelten diese auch für mich? /Wohngemeinschaft)
Hallo Birgit,
die Vorgaben vom Jobcenter gelten nur für den Leistungsempfänger. Dieses übernimmt die Kosten für die Unterkunft für einen Leistungsberechtigten nur, wenn die Wohnung als angemessen erachtet wird. Die Betroffene sollte sich direkt beim zuständigen Sachbearbeiter erkundigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Mein Enkel bezieht Hartz 4 und hat eine eigene Wohnung. Was wäre, wenn er bei mir einziehen würde? Er hätte sein eigenes zimmer. Ich bekomme eine gute Pension und habe Ersparnisse.
Hallo Jutta,
es kann sein, dass sich der Regelsatz eines Leistungsempfängers verändert, wenn sich die Unterkunft im Besitz von Eltern oder Verwandten befindet. Es kommt unter anderem auch darauf an wie alt der Betroffene ist, ob eine Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft vorliegt und ob der Betroffene sich an Miete und Nebenkosten beteiligen möchte. Ihr Enkel sollte die Möglichkeit mit seinem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich hätte da mal eine Frage?
Ich Wohne zurzeit in einer Miet Wohnung, möchte aber in naher Zukunft umziehen, wo die Arbeits Chancen ein wenig besser sind als jetzt.
Und da habe ich ein haus bezietzer gefunden, wo ich in eine wohnung könnte wo ich keine Miete bezahlen müsste. Da wohne ich selbstverständlich alleine in der Wohnung.
Wie verhält sich das dan mit dem Arbeitslosen Geld 2 ( Hartz 4 )
Bekomme ich da mein regelsatz wie gewohnt?
Und was wollen die da alles wissen?
Müssen die Haus Bezietzer ihr Einkommen offenlegen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo sasuke,
wenden Sie sich diesbezüglich ans zuständige Jobcenter. Dort erhalten Sie Auskunft.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Welche Zimmer werden bei Untermiete vom Jobcenter berechnet? Und wie wird die Kaltmiete verteilt berechnet?
Hallo Alina,
Sie müssen den Sachverhalt etwas genauer schildern. Möchten Sie als Hartz-4-Empfängerin ein Zimmer untervermieten? Sie können sich mit diesen Fragen auch direkt an das Jobcenter wenden, das Ihnen auch die angemessenen Miethöhen für Ihre Stadt sagen kann.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich bin 21 und beziehe derzeit ALG I. Dies läuft aber in 2Monaten aus.
Eigentlich hatte ich vor zu meinem Kumpel zu ziehen ( ist eine 1-Zimmer Wohnung mit 38m² ).
Er schläft im Bett ich auf der Couch. Separate Fächer im Kühlschrank wären auch nicht das Problem.
Nun stellt sich aber die Frage, wenn ich ALG II beantragen würde, ob ihm dann Abzüge seines Gehaltes drohen.
Eigentlich sind wir keine Bedarfsgemeinschaft da wir keine Beziehung führen aber ich glaube die Wohnung ist ein bisschen zu klein für eine 2Mann WG oder?
Hallo Flo,
Ihrem Freund drohen keine Abzüge des Gehaltes. Allerdings können Ihnen Kürzungen Ihrer ALG-2-Bezüge drohen, sofern das Jobcenter bei Ihnen von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Dies ist aber in der Regel erst nach einem Jahr des Zusammenlebens der Fall.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hey,
mein Freund, ich, mein Sohn und meine Erwachsene Tochter wollen zusammen in ein Haus ziehen, Jeder von uns würde einen eigenen Mietvertrag bekommen. Es ist ein kleines Haus mit 5 Zimmer, 3 Bäder und 1 Küche auf 3 Etagen verteilt.
Das heißt genauer, mein Freund würde 2 Zimmer und 1 Bad im Dachgeschoß für sich alleine mieten und dürfte die Küche im EG mit benutzen.
Meine Tochter würde im EG 1 Zimmer und Bad für sich alleine mieten und dürfte ebenfalls die Küche mit benutzen.
Mir uns meinem Sohn verbleiben dann 2 Zimmer und 1 Bad im 1. OG und ich würde die Küche im Mietvertrag haben.
Mein Freund bezieht ALG II und das Jobcenter weiß, daß er eine Freundin hat.
Würde in unserem Falle sein ALG II weiter gezahlt werden oder sieht man uns dann als Bedarfsgemeinschaft an und das Einkommen meiner Tochter und meins wird mit angerechnet?
Das Haus würde auch tatsächlich so aufgeteilt werden, das heißt, mein Freund und ich bleiben sozusagen von Tisch und Bett getrennt, jeder hat sein eigenes Konto das er selbst verwaltet. Wir sind uns da beide einig, daß wir nicht wie ein Paar zusammen leben möchten,
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!
Grüße
Maria
Hallo Maria,
nach dem Ende der einjährigen Probezeit ist das Risiko dennoch groß, dass das Jobcenter von einer Bedarfsgemeinschaft ausgeht. Sprechen Sie Ihr Vorhaben deshalb mit Ihrem Jobcenter ab.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe vor mit einem Freund eine WG zu gründen. Uns würde interessieren welche Wohnungsgröße uns zusteht. Gelesen haben wir bei 2 Personen 60m2 . Oder wird bei einer WG vllt mehr genehmigt ? Wieviel darf diese ca kosten? Gibt es da auch Unterschiede wenn man in eine WG zieht ? Er bezieht derzeit den vollen Hartz 4 Satz. Ich gehe arbeiten und bekomme nur eine Aufstockung zu meinem Gehalt .
MFG und Dankeschön
Hallo Manu,
welche Wohnungen als „angemessen“ angesehen werden, kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Sprechen Sie deshalb Wohnungsangebote in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter ab. An sich ist aber Ihre Information über die 60qm korrekt. Die Kosten variieren.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Wisst ihr zufällig ob man mehr Hartz 4 bekommt wenn man angibt man sei eine WG und keine Bedarfsgemeinschaft?
Wir hatten in der Vergangenheit schon oft Probleme mit der arge und von einer Kollegin weiß ich (sie arbeitet, Freund bezieht Hartz 4) dass das Amt auch mal einen Monat kein Geld überwiesen hat weil wir bei der Arbeit Urlaubsgeld bekommen haben. So Probleme würde ich gern umgehen da wir auch nicht verheiratet sind. Finde es unfair das mein Gehalt meinem Partner/in angerechnet wird obwohl wir nicht verheiratet sind oder Kinder haben.
Vielen Dank im vorraus.
Hallo J.,
von falschen Angaben ist abzuraten, da dies vom Jobcenter sanktioniert werden könnte.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Guten tag 🙂
Ist das Jobcenter berechtigt unangemeldete Hausbesuche zur Kontrolle einer bestehenden WG durchzuführen?
PS: danke für diese tolle Hilfestellung von euch <3
Hallo,
die Mitarbeiter haben in der Regel kein Recht auf Zutritt zu Ihrer Wohnung, da diese in Deutschland gesetzlich besonders geschützt ist. Allerdings hilft es der Behörde, Ihren Bedarf schneller zu ermitteln und folglich Ihren Antrag schneller zu bearbeiten, wenn Sie den Zugang gewähren.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
ich beziehe demnächst Hartz4 und wohne mit meiner Freundin zusammen. Meine Freundin studiert allerdings noch. Sie bekommt noch Unterstützung von ihren Eltern, was allerdings im Monat nur 600€ sind. Muss sie trotzdem für mich mitbezahlen, weil wir eine Bedarfsgemeinschaft sind? Wenn ja, wieviel Prozent weniger Hartz4 erhalte ich ungefähr?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo Micha,
in einer Bedarfsgemeisnchaft wird das Einkommen Ihrer Freundin, zu dem dann auch elterliche Zuwendungen zählen, auf Ihre Bezüge angerechnet. Wie hoch diese Anrechnung ausfällt, hängt an der Berechnung Ihres Bedarfs.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Ich bin Hauseigentümer und möchte einem kumpel helfen, der Hartz4 bezieht. Wir machen eine WG, bin ich dann als Vermieter mit Steuern besuddelt oder wie läuft das? Ich habe einen größeren Abtrag im Monat, nachdem meine Frau mich verlassen hat. Entstehen mir dadurch Nachteile?
Hallo Cheryl,
dem Vermieter entstehen in der Regel keine Nachteile. Der Antragsteller sollte angeben, dass es sich um eine WG handelt. Im Antrag muss er genaue Angaben zur Wohnung machen. Im Zweifelsfalle erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ,
Ich habe eine Frage ich habe mich für ein WG Zimmer beworben was 15qm gross ist, die gesamt grösse der Wohnung beträgt 114qm ich würde für das Zimmer und den Anteil der Wohnung 370,00 € zahlen und würde da nur als unter Untermieter mit einziehen geht das?
Hallo Dina,
das hängt davon ab, wie hoch die angemessenen Mietpreise in Ihrer Region sind. Außerdem ist entscheidend, wie viel der Wohnung Ihnen zur Verfügung steht und der angemessenen Wohnungsgröße entgegengehalten wird. Sie sollten deshalb das Zimmer von Ihrem Sachbearbeiter genehmigen lassen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, ich habe eine kurze Frage: Ich bin jetzt ein knappes halbes Jahr in einer Obdachlosenunterkunft. Nun möchte ich mit einem Kollegen aus eben dieser Unterkunft eine WG gründen. Was muss ich dabei gegenüber dem Jobcenter beachten (wir leben beide von Hartz4)?
Vielen Dank
Hallo Heidrun,
diese Frage kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter in aller Ausführlichkeit beantworten. Wichtig ist, dass Sie jeden Schritt und auch die Wahl der Wohnung mit diesem absprechen, da Wohnungsgröße und Miethöhe im angemessenen Rahmen sein müssen. Was in Ihrer Stadt als „angemessen“ gilt, erfahren Sie bei Ihrer Kommune oder beim zuständigen Jobcenter.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, Ich (weiblich) alleinerziehend mit 2 Kindern im Alter von 11 und 5 Jahren würde gern eine Wohngemeinschaft mit einer weiteren weiblichen Person bilden. Ich bekomme nur anteilig H4 da ich in einer Teilzeitbeschäftigung bin. Die weitere Person die nicht zur bedarfsgemeinschaft gehört bekommt kein H4. Wie würde sich da die Miete aufteilen? Ich mit meinen Söhnen 3 Teile und Sie dann den 4. Teil? Muss ich nachweisen das sie nicht zu meiner bedarfsgemeinschaft zählt und wie verhält sich denn mit den m2? Ich und meine Söhne dürften ja um die 80m2 beziehen mit einer weiteren Person die nicht zur bedarfsgemeinschaft gehört wären das dann 95m2, oder stehen dieser Person dann auch 50m2 zu? Also gesamt dann 130m2?
Hallo Linda,
eine Wohngemeinschaft mit einer Person, die keine Hartz-4-Leistungen erhält, ist möglich. In vielen Fällen rät das Jobcenter sogar dazu, um die Kosten einer bislang nicht angemessenen Wohnung zu senken. Was die Größe der Wohnung angeht und die Handhabung der anteiligen Miete, erkundigen Sie sich am besten direkt am Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo ich weiblich 24 bekomme alg 1 und alg 2. Ich möchte nun mit einer guten Freundin die voll Zeit arbeitet in eine wg ziehen. Die Wohnung die wir uns ausgesucht haben hat 3 Zimmer und 100 qm da jeder ja sein eigenes Zimmer haben möchte und ein gemeinschaftliches Wohnzimmer. Ist dies möglich und muss ich dafür einen Antrag stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Pia,
das Jobcenter muss prüfen, ob die Wohnung angemessen ist und den Umzug genehmigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo! Ich habe eine Frage. Meine Tochter hat ein Haus gebaut und vermietet obere Etage mir und meinem Sohn. Der Sohn ist 22 Jahre Alt und hat ein eigenessen Einkommen (1400Euro). Ich beziehe zurzeit ALG I. Bald muss ich einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter stellen. Bilden wir mit dem Sohn eine Bedarfsgemeinschaft? Wird das Einkommen von dem Sohn bei der Berechnung der Leistungen für mich angerechnet?
Was ist wenn meine Tochter, an jeden (mich und meinen Sohn) ein Zimmer vermietet und jeder von uns einen eigenen Mitvertrag haben wird, wird das auch als eine Bedarfsgemeinschaft zählen und das Einkommen von dem Sohn angerechnet? Wir haben getrennte Kontos etc…
Hallo Anna,
volljährige Kinder, die Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, fallen aus der Bedarfsgemeinschaft der Eltern raus und bilden selbst eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, das Einkommen des Kindes wird den Eltern nicht zugerechnet, allerdings entfällt der Regelbedarf des Kindes für die Eltern.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo 🙂
Ich würde gerne wissen ob es für eine wg andere Mietsätze gibt als für eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich glaube das irgendwann mal gehört zu haben, bin mir aber nicht sicher.
Die Begründung wäre, das in einer wg jeder sein eigenes Zimmer hat und in einer Bedarfsgemeinschaft ein gemeinsames Schlafzimmer vorhanden wäre.
…und wenn ja, könnten Sie mir eventuell sagen wie dieser Satz im Kreis Düren aussieht?
Vielen Dank und liebe Grüße. 🙂
Hallo Monja,
grundsätzlich muss natürlich zwischen Wohn-, Haushalts-, und Bedarfsgemeinschaft unterschieden werden. Leistungsempfänger können in einer WG leben und Kosten für Unterkunft und Heizung für ihren Anteil erhalten. Bestehen familiäre oder verwandschaftliche Verhältnisse, wird in der Regel von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen. Die Mietsätze unterscheiden sich dabei jedoch nicht wirklich. Das Jobcenter prüft, ob die Wohnung für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft angemessen ist. Die Angemessenheit ist von Region zu Region unterschiedlich. Für den Kreis Düren erkundigen Sie sich bitte direkt beim zuständigen Jobcenter.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, habe eine Frage. Ich männlich in Arbeit, lebe seit 1 1/2 Jahren mit einer Hartz IV Bezieherin in einer Wohngemeinschaft zusammen. Bisher Problemlos. Letzte Woche hatten wir eine Kontrolle durch das Jobcenter und die Aufforderung zur Stellungnahme da meine Bekannte auf dem Jobcenter angezeigt wurde. Man geht nunmehr von einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft aus. Wir haben einen Untermietvertrag mit Zustimmung des Vermieters, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung, getrennte Lebensmittel, getrennte Schlafräume (hinzu kommt, das ich in einer rollenden Woche nur Nachtschicht im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 11.00 Uhr arbeite. Also Tagsüber schlafe und Nachts nicht zu Hause bin.), getrennte Konten ohne gegenseitigen Zugriff. Wie müssen wir uns verhalten, wenn durch das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft angenommen wird. Anzumerken ist noch das bis zur abschließenden Feststellung die Nebenkostenabrechnung des letzten Jahres von Ihr nicht bearbeitet wird. Kann ich Ihr Ihren Anteil als Darlehn geben damit die Abrechnung beim Vermieter vom Tisch ist.
Hallo Ralf,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und raten Ihnen deshalb, sich bei einem Anwalt zu erkundigen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Meine Freundin und ich wohnen zusammen als WG.Wir sind gehörlos.Jetzt lieben wir richtig.Müssen wir neue Formular ausfüllrn.Wegen Lebensgefährtin.Wir haben keine Ahnung.
Hallo Ulrike,
wenn Sie sich in einer Beziehung befinden, also die Bereitschaft für einander einzustehen vermutet werden kann, bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, der Regelbedarf wird künftig für beide und auf Grundlage beider Einkommen berechnet. Unter Umständen können Sie jedoch die Bedarfsgemeinschaft auf Probe beantragen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Undzwar wohne ich bei meiner alleinerziehenden Mutter, die ALG 2 erhält, mit 2 weiteren Geschwistern . Ich bin Studentin und erhalte Bafög. Dadurch kommt es wegen dem Geld immer zu Streitigkeiten, da mein Geld immer angerechnet wird. Da habe ich mir überlegt als Untermieterin bei ihr zu wohnen. Ist das überhaupt möglich? Werde ich dann aus der BG rausgenommen? Was müsste ich beachten?
Hallo Sonja,
das kommt zunächst auch auf Ihr Alter an. Unter 25-Jährige, die Ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, bilden eine eigene Bedarfsgemeinschaft. In der Regel ist es möglich, sich an den Mietkosten der Eltern zu beteiligen. Besprechen Sie die Möglichkeit mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder einem Anwalt für Sozialrecht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo, Ich habe eine Frage.. Ich bin Azubi im zweiten Jahr und ein Freund (AG II) wollen eine WG gründen. Die Wohnung hat 2,5 Zi. und 60 qm.. Er bekommt das größere Zimmer! Berechnet das Amt die Kosten für die Wohnung pro qm, so dass ich als Azubi nicht im Nachteil bin? 50/50 wäre nicht fair.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld als Aufstockung zu meinem Ausbildungsgehalt. Ich plane jedoch näher an die Ausbildungsstätte in eine WG zu ziehen. Soll ich mit vollendeten Tatsachen zum Jobcenter oder erst (ohne, dass ich weiß wann und wohin) die Bestätigung holen, über die Übernahme?
MfG
Hallo Judyta,
Sie sollten in jedem Fall zuerst zum Jobcenter gehen und Ihr Umzugsvorhaben besprechen. In der Regel benötigen Leistungsempfänger die Genehmigung vom Jobcenter, wenn Sanktionen vermieden werden sollen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo….
Ich bin 33 habe 3 Kinder bin von dem Vater getrennt Scheidung steht noch aus…..lebe seit 1 Jahr in eigener Wohnung/Zimmer 25qum bekomme Hartz 4 +Miete
Ich muss pendeln um die Kinder zu versorgen und muss dieses Zimmer jetzt wegen Eigenbedarf verlassen ich finde seit Monaten keine andre Wohnunghier in der Nähe die bezahlbar wäre….
Frage…
Uns gehört das Haus zusammen….ich könnte im EG mit seperaten Eingang wohnen
Also bei meinem (Noch) Mann und den 3 Kindern….
Küche und Bad müssten wir teilen…..
Wir haben getrennte Konten jeder finanziert sich selbst
Habe ich eine Chanche dass diese Konstellation als Wohngemeinschaft anerkannt wird?
Oder droht mir dass alles gestrichen wird wenn ich wieder ins Haus einziehen würde?
Danke….
Hallo ich bin derzeit wohnungslos und suche eine Wohnung in Berlin. Wie hoch darf die angemessene Miete dort sein? Ich beziehe derzeit ALG2 und hatte durch Krankheit meine Wohnung verloren. Besitze einen WBS Schein.
Gerne würde ich auch mit meiner Freundin zusammen ziehen aber ich weiß nicht wie hoch die chancen sind mit ihr eine WG oder bedarfsgemeinschaft zu gründen? Kann mir jemand dies bezüglich Tipps geben wie sich das bei einer bedarfsgemeinschaft verhält? Wie hoch dann die Miete bzw. Wohungsgrösse sein darf? Mit freundlichen Grüßen.
Guten Tag,
In Duisburg beträgt der Höchstsatz Kaltmiete 361,- für eine alleinige Wohnung, die ich gerade bewohne.
Wenn ich mit einem Freund eine WG aufbaue, bleibt dann genau diese Höchstgrenze für mich oder gilt eine andere Grenze? Was ist, wenn die Wohnung größer und teurer ist, darf ich dann die Differenz draufzahlen oder überhaupt nicht da wohnen? Dürfen die WG Bewohner auch verschieden hohe Mieten zahlen oder muss das zwingend halbe-halbe sein? Brauche ich einen Untermietvertrag und zahle die Miete an den Vollverdiener?
LG
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich beziehe H4 und lebte sehr lange Zeit mit einem Untermieter zusammen. Dieser hat jetzt seinen Auszug zum 1.3. angekündigt.
Wie muss ich jetzt vorgehen ? Wann muss ich dem Amt mitteilen, dass er auszieht ? Sofort, wenn ich davon erfahre oder geht es auch später ? Die Wohnung hat 73 qm und kostet 615,- € kalt. Ich wohne hier seit 13 Jahren. Sie ist in stark renovierungsbedürftigem Zustand, sodass ich so schnell wahrscheinlich keinen Nachmieter finden werde. Zudem bin ich (60 Jahre) krank und werde die Renovierung auf keinen Fall selbst erledigen können.
Wie teile ich das alles dem Amt mit und muss ich damit rechnen, in Kürze dort vorsprechen zu müssen ? Bald ist Weihnachten, normalerweise fahre ich dann zu meiner Mutter, um ihr zu helfen. Könnte das ins Wasser fallen ?
Bisher habe ich leider nichts zu diesem Thema gefunden.
Lieben Gruß
Max
Ich bin 60 Jahre alt und beziehe seit einiger Zeit Hartz 4. Ich habe vor 13 Jahren eine Wohnung angemietet und mir, als ich arbeitslos wurde, einen Untermieter in die Wohnung geholt. Dieser hat mir jetzt zum 28.2.2019 gekündigt.
Die Wohnung ist in stark renovierungsbedürftigem Zustand, sodass ich Sorge habe, einen Nachmieter zu finden.
Ich habe COPD und starke Osteoporose, bin auch seit einiger Zeit krankgeschrieben, habe zudem nach einem Unfall und mehreren OPs Schrauben und Stäbe im Körper, die wegen der Osteoporose nicht entfernt werden können. Schmerzen sind seitdem mein ständiger Begleiter.
Wann und wie muss ich die Kündigung der ARGE mitteilen ? Muss das sofort sein oder geht das auch Anfang Januar ? Und muss ich damit rechnen, in Kürze vorsprechen zu müssen ? Droht sogar Obdachlosigkeit weil die Wohnung zu groß ist ? (73 qm, 615 € Kaltmiete)
Ich muss gestehen, dass ich eine leichte Panik habe, weil ich nicht weiss, wie es jetzt weitergehen soll.
Für eine Antwort wäre ich ausserordentlich dankbar !
Hallo Max,
idealerweise teilen Sie den Auszug des Mitbewohners dem Jobcenter zeitnah mit. Bei drohender Wohnungslosigkeit, sollte das Jobcenter entsprechend reagieren. In der Regel wird das Jobcenter Sie jedoch auffordern, die Kosten der Wohnung zu senken (z. B. durch einen neuen Untermieter). Außerdem wird normalerweise die erhöhte Miete für einen kurzen Zeitraum weitergezahlt, um Ihnen Zeit zu geben, die Kosten anderweitig zu senken. Denkbar wäre auch, die Differenz der Miete selbst zu tragen. Sollte wirklich der Verlust der Wohnung drohen, sollten Sie sich außerdem an die Wohnungslosenhilfe vor Ort wenden oder eine Sozialberatungsstelle konsultieren.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
Wir 2 Erwachse, 1 Sohn 17j. leben in einer Wohngemeinschaft zusammen.
Mein Mann und ich haben Erwerbsminderungsrente beantragt, mir wurde es für 3 Jahre genehmigt und mein Mann sein Antrag muss noch bearbeitet werden.
Meine Erwerbsminderrungsrente beginnt 2. Februar 2019 wo auch unser wiederbewilligungs Antrag abläuft.
Was passiert jetzt mit meinem Sohn? Bekommt er noch weiterhin Miete und unterhält vom Amt, obwohl ich jetzt meine Erwerbsminderungsrente bekomme?
Was passiert mit meinem Mann? Sein Antrag ist seit 2 Monaten in Bearbeitung, es steht noch nichts fest, ob er überhaupt seine Erwerbsminderungsrente bekommt und wenn, wann er es bekommt.
Bekommt er trotzdem noch Unterstützung vom Amt obwohl ich meine Erwerbsminderungsrente ab 2.Februar 2019 bekomme?
Soll ich einen weiterbewilligungs Antrag für mein Mann und meinen Sohn stellen?
Wer bezahlt unsere Miete? unsere Jahresabrechnung kommt Januar / Februar. Und was ist mit meinem Kind? Ich bin richtig verzweifelt und weiß nicht wie es weitergehen soll.
Vielleicht kann mir da jemand helfen?
LG
Hey…
Ich hab da mal eine Frage.
Ich hab mich jetzt von meinem Freund getrennt
Und keiner möchte aus der Wohnung ausziehen.
Wir haben uns jetzt geeinigt das wir aus der Wohnung eine WG machen können.
Können wir das machen???
Hallo, eine Frage zu den Mietkosten in einer WG. Bei einer 2 Personen Wohngemeinschaft (mit 60m²) zahlt das Jobcenter dann bis zu Kaltmiete inkl. NK für eine Person (in meiner Gegend ca. 480€) oder nur die Hälfte für 2 Personen (610€ d.h. nur 305€)? Vielen Dank im Voraus.
Hallo
Könnt ihr mir helfen?
Und zwar bin ich am 1.12.18 in ne wg gezogen… meine 2 Mitbewohner arbeiten beide und ich beziehe Hartz4…. wir haben einen Untermietvertrag gemacht mit kosten für mein Zimmer und Kaution! Die monatlichen Kosten überweise ich meinen Mitbewohnern aufs Konto (sobald mein Antrag durch ist)… kann mir einer sagen wie das mit der Kaution läuft? Diese Kaution wollen meine Mitbewohner als Sicherheit also nicht der Vermieter! Geht das überhaupt?
Lg Steffi
Hallo liebes Team,
ich bin Azubi, bekomme mein kleines Gehalt und etwas BAB (Für mich alleine liege ich über dem Grundbedarf von Hartz IV). Ich lebe in einer Wohnung, die ich gerade selbst bezahle. Mein Kumpel, auch in einer Ausbildung, möchte zu mir ziehen. Als WG. Er bekommt allerdings keinerlei Unterstützung. Hat also nur sein kleines Auszubildenden Gehalt. Nun meine Frage, gibt es eine Formel, nach der ich berechnen kann, ob wir einen Satz Hartz IV bekommen? Steht uns überhaupt Aufstockung zu im Rahmen von Hartz IV? Wohngeld habe ich schon versucht zu beantragen, als ich noch allein wohnte und wurde abgelehnt.
Vielen Dank im Voraus
Hallo Kevin,
Sie können unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner nutzen.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Hallo,
da ich neu in eine Stadt gezogen bin und nicht gleich ein unbefristetes WG Zimmer gefunden habe, bin ich erstmal in zwei WG Zimmer für jeweils zwei Monate. In dem ersten hatte ich einen Zwischenmietvertrag und die Miete wurde auch ohne weiteres vom Jobcenter auf mein Konto überwiesen. Bei der zweiten hatte ich einen Untermietvertrag für zwei Monate, nach dem einreichen will das Jobcenter nun den Hauptmietvertrag und eine Zustimmung des Vermieters. Können die das verlangen? Da die Mieterin keine Lust hat zu Ihrem Vermieter zu gehen, habe ich Angst auf dem Geld sitzen zu bleiben :/
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal 🙂
Hallo,
ich werde relativ kurzfristig in eine andere Stadt umziehen. Ich beziehe SGB II, wohne noch bei meinen Eltern und werde in eine WG einziehen. Ich habe somit einen Anspruch auf Erstausstattung. Ich konnte nur Infos über die Erstausstattung in eine eigene Whg. finden, aber nicht in eine WG. Bekomme ich da vorab eine Pauschale oder wie wird es gehandhabt? Muss später denn die Belege über die gekauften Gegenstände einreichen? Die Erstausstattung würde denn ja das JC in der neuen Stadt übernehmen, bekomme ich die Hilfe gleich bei der Hauptantragstellung vor Ort? Denn vom JC in meiner Stadt habe ich schon eine Erlaubnis für den Umzug bekommen. Vielen Dank vorab.
LG Sissy
Hallo,
mein Freund ich ich wollen zusammenziehen. Ich beziehe ALG2 und er ist noch Student und geringfügig beschäftigt.
Wie sieht das in dem Fall aus? Er verdient schließlich nicht so viel, dass er mich finanziell unterstützen kann.
LG
Hallo,
ich (seit Mai Leistungsempfänger) möchte, dass meine Freundin (Angestellte ohne Kinder) bei mir einzieht, ohne, dass Sie für mich aufkommen muss.
Darf sie im ersten Jahr (auf Probe) bei mir einziehen und sich Tisch und Bett mit mir teilen, ohne dass wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden? Sie kommt weder für mich auf, noch habe ich Zugriff auf ihr Vermögen/Gehalt.
Hoffe auf eine schnelle Antwort.
Hallo
Wie sieht es aus wenn man nicht im Mietvertrag ist aber dennoch in der Wohnung mit 2 Hauptmietern gemeldet ist?
Hallo,
mein Freund (26) bezieht jetzt seit einiger Zeit ALG2 und ist nach einem halben Jahr erfolgloser Jobsuche in seiner Stadt zu mir gezogen (Oktober 2018). Ich wohne selbst mit meiner Mutter und meinem Bruder zusammen, weil ich mir auch keine eigene Wohnung leisten kann, mache eine Ausbildung (1. Jahr). Wir suchen schon seit letzten Jahr März eine Wohnung, die ihm das Amt bewilligt (Bremen: max. 450€ und 50qm) und verzweifeln langsam.
Eine WG zu zweit könnten wir uns auch nicht leisten (mind. 3 Zimmer, wegen getrennten Schlafzimmern) und ich kann mir ja auch alleine keine Wohnung leisten. Alle zwei Wochen kracht es dann bei uns und meine Mutter droht uns damit uns auf die Straße zu setzen.
Wir wissen einfach nicht mehr weiter und wären für jede Hilfe dankbar!
Hallo
Ich wollte ein Harz 4 Rechner benutzen und mal schauen was mir zusteht, aber irgendwie ist das wohl falsch, da nur allein leben steht und wie hoch die Miete ist, da steht nichts von einer Wohngemeinschaft oder ob man sich die Miete teilt.
Ich hätte mal eine Frage, da steht leider nichts wenn man noch mit einer Tochter 20 und meiner Enkelin 5 Monate zusammen lebt, meine Tochter hat eine eigene Bedarfsgemeinschaft und kriegt selber von Amt Leistungen, für Ihre Tochter 5 Monate alt.
Ich selber bin alleinerziehend und habe eine Wohngemeinschaft mir meiner 20 Jährige Tochter Enkelin 5 Monate und meine 14 Jährige Tochter die zur einer Bedarfsgemeinschaft zählt.
Ich kriege von meiner Tochter 331,74 Euro Miete überwiesen, für sich und Ihre Tochter, bzw. Enkelin, und ich bezahle dann auch die 331,74 € für mich und meine 14 Jährige Schwerbehinderte Tochter. Pflegegard 5.
Die Gesamtmiete beträgt 663,48 € incl. Nebenkosten, Heizung.
Das Geld wird von meinen Konto komplett abgebucht.
Ich kann Ihnen noch mal aufzählen,
Grundmiete 432,48 €
Betriebskosten 148 €
Heizung 18 €
Wasserkanal 39 €
Aufzug 26 €
Wie gesagt die Kosten werde ja durch 4 geteilt, durch meine 20 Jährige Tochter und meiner Enkelin 5 Monate alt und durch mich und meine 14 Jährige Tochter, das entspricht pro Kopf 165,78 € und mal 2 entspricht 331,74 € für meine Tochter und und Ihr Ihrer Tochter, die sie mit überweisen muss und für mich und meine 331,74 € die ich an Miete und meiner 14 Jährige Tochter zahlen muss, aber wie gesagt, die Miete von 663,48 € wir per Lastschrift von meinen Konto von Mieter ein gezogen.
Dann kriege ich für meine 14 Jährige Schwerbehinderte Tochter noch 273 € Unterhalt von dem Vater und 194 € Kindergeld, das wird ja auf meine Leistungen angerechnet, das ist klar.
Wie wird das jetzt alles berechnet, bzw. die 331,74 € die meine 20 Jährige Tochter mir als Miete überweist, wird das jetzt an der Miete angerechnet oder wird das als sonstige Einkünfte berechnet.
Bitte um kurze Info
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, nach langer Suche haben wir nach Eigenbedarfs Kündigung eine Wohnung gefunden. Meine grosse Tochter (21) ist seit letzten Jahr in Ausbildung und Mieter sich seither ihr Zimmer und ist aus der BG raus… Jetzt wo wir nach 1 1/2 Jahren suche eine Wohnung gefunden haben, sagen die das meine grosse wieder mit zur BG gehört weil sie u25 ist… Darum ist die Wohnung für 5 Personen um 1qm und 20€ zu teuer. Habe versucht mit der Dame zu reden ,das wir sonst bald auf der Straße stehen. Egal so ist es ,sie genehmigt den Umzug nicht. Aber ohne Zustimmung vom Amt können wir nicht einziehen . Stimmt das mit u25 und gibt es kein minimalen Spielraum ? Ich brauche nur die Zustimmung das ich in die Wohnung darf, mehr nicht .. alles finanzielle wird schon klappen, zwar leidet mein Dispo wieder aber auch das schaff ich.
Hallo,
Ich bin vor einem Jahr zu meiner Freundin gezogen.
Sie hat 4 Kinder die mit im Haushalt wohnen.
Wie werden die Kosten jetzt aufgeteilt?
Muss ich vielleicht wieder ausziehen, damit meine Freundin weiterhin Geld vom Amt bekommt?
Hallo
Also ich wohne in einer wg mit meinem besten Freund… wir sind letztes Jahr August hier eingezogen und leider habe ich jetzt meine arbeit verloren und jetzt sitze ich hier bekomme kein Geld vom ALG 1 oder Harz4 bin noch nicht mal mehr krankenversichert … wie kann ich beweisen das wir keine bg haben ?? Er hat ein netto Einkommen von 1900 Euro und das rechnen die mir an …
Guten Tag,
Nach studieren alle Kommentare würde ich gerne dennoch meine Fallbeschreibung hier publizieren.
Rentner (Elternteil) & Kind 40 Jahre/z. Zt. Harz 4 und selbst Kinderlos
Rentnerin (Mutter) mit leichten bis mittleren Pflegebedarf wohnt selbst zur Miete und Sohn (40jahre /SGB2) wollen eine WG gründen!
(Weil die Jetzige Wohnung des Sohnes nur für eine Person [sich selbst] ausgelegt ist und ergonomisch ungünstig und ohne Fahrstuhl im 5 Stock ist. (Dachgeschoss / 35qm))
Kann eine WG in einer anderen dritten Wohnung im Erdgeschosswohnung gegründet werden? Oder ist es durch den blutigen Verwandtschaftsgrad zwangsläufig eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft. Wir wollten uns blauäugig die Miete in WG Form 50/50 teilen. Muss damit Gerechnet werden das die Rente der Mutter angegriffen wird?
Wer unterschreibt strategisch am besten den Hauptmietvertrag und wer den Untermietvertrag?
Und wie verhält es sich mit den Räumlichen Gegebenheiten in einen solchen Falle? Also wie viele qm stehen jedem in solch einem Falle zu, was ja bekanntlich wiederum eine dumme Frage ist weil das Wohnzimmer Architektonisch bedingt die meiste Fläche tilgen wird und die getrennten Schlafzimmer eher sehr klein ausfallen werden…Naja – JAJA: „Fragen Sie bitte schön das örtliche Jobcenter?!
Wird wohl nicht viel bringen da 2-3 Zimmer Wohnungen nun einmal, WENN Sie überhaupt einmal „Frei“ sind nicht gerade Ideal geschnitten sind 😉 Ironie aus! Gibt es Obergrenzen für Flächenmaße und Kosten für den Sohn oder wird die Rentnerin auch gezwungen sich dem Diktat des Jobcenters zu unterwerfen?
Die Alternative wäre eine unerträgliche Situation wie diese: Rentnerin abschieben in ein Alten- oder Pflegeheim mit Totalverlust der eigenen finanziellen- und Bewegungsfreiheit. Dazu kommt bedingt durch die örtlich bedingte Lage des Heimes eine eventuelle räumlich schwer bis überhaupt nicht zu überwinden Distanz zum Sohn, welcher das einzig übrig gebliebene Familienmitglied ist und sich bekanntlich keine teuren Zugfahrkarten für den „Privaten“ Genuss aus seinem Harz 4 Satz leisten kann, es sei denn er spart über diverse Monate bis hin zu Jahren.
In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Hallo Zusammen,
also ich hatte jetzt 8 Jahre eine Wohngemeinschaft in NRW. Eine Partei Hartz 4, eine ohne Hartz 4, keine eheähnliche Gemeinschaft. Nur Freunde die sich die Miete alleine nicht leisten können.
Hatten auch schon eine gerichtliche Feststellung lt. BSG, weil man uns nicht glaubte dass es heutzutage echt noch Freunde gibt die halt nun mal nicht miteinander das Bett teilen……
Wie ist das denn nun wenn die Wohngemeinschaft wegen der Arbeitsaufnahme des Hartz4-Mitglieds in ein anderes Bundesland zieht? Fängt der Spuk dann von vorne an weil noch Aufstockung benötigt wird?
Ich muss ja irgendjemanden als WG-Mitglied haben. Bezahlbare Wohnungen gibt es nicht wie Sand am Meer heutzutage. Könnte evtl. auch der Kumpel dann mitumziehen wenn er Arbeit findet oder wie läuft so etwas?
Weil wenn das nicht geht muss ich ja auch rechtzeitig nach einem neuen WG-Mitglied suchen, was gar nicht so einfach ist.
Würde mich echt über Erfahrungsaustausch freuen.
Hallo
Ich Beziehe Hartz 4und habe meine Wohnung verloren. Meine Tochter lebt mit ihrer Tochter in einer großen 3
Zimmer Wohnung, , sie arbeitet und ihr Kind geht in die 3te Klasse. Nun meine Frage: Kann oder darf ich bei ihr als Untermieterin ein Zimmer mieten und Küche und Bad mitbenutzen ?
Vielen Dank im Voraus
Hallo
Mein Freund und ich sind erst seit kurzem zusammen. Nun würde die Möglichkeit bestehen zu ihm zu ziehen. Er bekommt Harzt IV und ich könnte erst per 1.7 eine Arbeitsstelle antretten. Wir würden uns ein Schlafzimmer und auch die aderen Räume teilen. Jedoch bin ich noch verheiratet und lebe aktuell noch in der Schweiz. Wäre hier eine Bedarfsgemeinschaft gegeben oder noch nicht?
Vielen Dank
Jetzt weiß ich leider immer noch nicht, wie groß die Wohnung sein darf und wie teuer sie sein darf. Folgender Sachverhalt stellt sich bei mir dar. Ich bewohne seit 16 Jahren eine 3,5 Zimmerwohnung mit 59 qm. Die Bruttokaltmiete + NK beträgt 394,50€. Bis letztes Jahr hat meine Tochter ( jetzt 17 Jahre ) bei mir gewohnt. Durch gesundheitlichen Problemen meinerseits, Burnout und Depressionen ( 50% Schwerbehinderung +
G ), ist meine Tochter letztes Jahr bei mir ausgezogen und bei meiner Schwester eingezogen. Ich habe dafür gesorgt, daß meine Schwester und mein Schwager als Pflegeeltern anerkannt werden. Nun habe ich von meinem Jobcenter ein Schreiben bekommen, daß mir als Alleinstehende Person nur 50 qm zustehen und eine Bruttokaltmiete von 371€, was für mich schon mal nicht nachvollziehbar ist, denn auch wenn meine Tochter ausgezogen ist, bleibe ich ja ihre Mutter und meine Tochter kommt trotzdem am WE und mal unter der Woche zu mir und schläft bei mir ( muss dazu sagen, mir geht es mitlerweile besser, wir möchten jedoch nicht wieder alles durcheinander bringen mit Ummeldung etc. da meine Tochter mitten im Abistress ist), was in einer 2,5 Zimmer Wohnung nicht möglich wäre. Mir wurde jetzt nahe gelegt, entweder in eine günstigere Wohnung zu ziehen, mit dem Vermieter zu verhandln oder Räume unter zu vermieten. In meiner Hilflosigkeit habe ich jetzt ein Zimmer untervermietet, so das hier nun eine WG entstanden. Jedoch ist die Raumaufteilung nicht besonders günstig für eine WG. Ich habe nun mit dem Vermieter gesprochen und er hat eine andere Wohnung für uns. Diese ist knapp 8 qm größer und EG gelegen ( wohne jz in der 1 Etage und selbst die wenigen Treppen machen mir schon zu schaffen, wegen meiner Behinderung) Jedoch ist die Wohnung knapp 200€ teurer, da diese schon grundsaniert wurde. Bei meiner Wohnung wurde noch gar nichts saniert seit mehr als 16 Jahren, deswegen habe ich seit 16 Jahren auch noch keine Mieterhöhung bekommen. Nun meine Frage, wie groß dürfte die neue Wohnung sein, wenn wir diese als WG bewohnen und wie teuer darf sie sein? Ich beziehe Hartz 4 und eine kleine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz und meine Mitbewohnerin bezieht normalerweise auch Hartz 4, der Erstantrag ist auch noch nicht durch, dieser wurde am 26.5 gestellt, da meine Mitbewohnerin aus Mecklenburg hier runter gezogen ist und noch keine Arbeit hat. Über eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar. MfG
Hallo
Ich habe eine Haus gekauft meine Eltern bezieht SGB II
Und wenn meine Eltern mit mir zusammen in Haus wohnen als Untermieter bekommen die trotzdem Wohngeld?? Weil das ist dann auch WG .
Oder wie sollen wir das am bestens machen??
eine bekannte von mir hat ein Haus was komplett abbezahlt ist.Sie hat im oberen Bereich eine Wohnung frei die ich mietfrei beziehen könnte und mich nur an den Nebenkosten beteiligten müsste beziehen. Jetzt würde ich gerne wissen. Da ich von harzt 4 lebe ob es das Amt erlauben würde und was mir dann an Geld noch zustehen würde. Ich würde alleine oben meine Wohnung haben aber ohne Miete. Ist das machbar und was würde mir dann an Geld noch vom Amt zustehen? wird die Hälfte der Nebenkosten dann bezahlt und bekomm ich weiter dann meine 409€ im Monat zum Leben.?
Hallo. Ich bin alleinerziehende Mama von 3 Kinder und möchte mit einer Freundin in eine wg ziehen. Die voll berufstätig und ich beziehe Harz 4.können wir ohne weiteres eine wg gründen? Wenn ja wie groß darf die Wohnung sein? Wie wird das dann alles berechnet?
Hallo
Ich habe folgende Frage
Ich bin Alleinerziehende Mutter von einer Tochter und bin mit dem 2 Kind schwanger
Dies zählt ja soweit ich weiß als bedarfsgemeinschaft.
Nun überlege ich eine wg mit einem guten Freund zu gründen der Vollzeit arbeiten geht
Ist das möglich oder zählt das dann als bedarfsgemeinschaft?
Wir sind in keiner Partnerschaft
Sondern einfach nur gute Freunde
Hallo, mein Freund und ich sind getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Wir wollen dem Kind zuliebe und weil wir noch Freunde sind eine wg gründen so das wir dem Kind nicht dieses ewige hin und her antun müssen, hier ist es auch schwer eine Wohnung zu finden. Ist es möglich trotz dem Kind eine wg zu gründen?
Hallo ich habe da mal eine frage!!
Ich möchte gerne eine WG gründen,mit 3 Personen. Ich mit neiner tochter und einem bekannten,er bezieht harz4 und ich besiehe mit meiner tochter (12jahre) sozial hilfe.meine frage geht es den das wir eine wg gründen???weil wir ja unterschiedliche Behörden sind
Hallo,
meine (Ex) Freundin und ich bekommen Harz4 bzw. bekommt meine Freundin jetzt Grundsicherung. Wir waren beim Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft eingetragen, bis dahin alles ok.
Wir haben uns im guten jetzt getrennt, aber Wohnen trotzdem immer noch zusammen. So das wir eigentlich jetzt eine WG führen … geht das? Der Mietvertrag läuft auf meine Ex, brauchen wir einen neuen Vertrag?
MfG Sigi
Hallo, hab da mal ne Frage, Im November 2019 gehe ich in Rente, hatte mit meinem Mann eine BG, er wurde aber vor über 10 Jahren als Sozialhilfeempfänger von einer Sozialarbeiterin vom Jobcenter eingestuft.. Also er wurde über unsere BG als Sozialhilfeempfänger bezahlt. Habe dann beim Jobcenter angerufen und die sagten mir, dass er weiterhin vom Jobcenter bezahlt wird. Ist ja eigentlich unlogisch, weil ich im November da weg bin und er eigentlich Sozialhilfeempfänger ist. Nun kam ein Weiterbewilligungsantrag. Hab den auch ausgefüllt und da hin geschickt. Es kommt nichts zurück. Wenn er im November keine Krankenversicherung mehr hat, ist er tot. Soll ich mich wieder 20mal beim Kundenmanagement des Jobcenters beschweren. Habs langsam satt, ich weiss, dass die Mitarbeiter des Jobcenters unter Dauerstress stehen, aber dafür soll kein Leben geopfert werden. Was soll ich jetzt machen
Hallo,
wie ist das wenn mein Partner und ich mit unserem gemeinsamen Kind in eine Wohnung ziehen wollen. Ich bin Studentin und lebe demnach vom Unterhalt meiner Eltern, mein Partner und Kind erhalten allerdings Geld vom Jobcenter. Wie sieht das dann mit der Geldverteilung aus? Das Jobcenter müsste dann doch 2/3 der zukünftige Miete zahlen, verstehe ich das richtig?
Und dieser Betrag ist dann der, der laut der Tabelle für 2 Personen (Elternteil+Kind) gezahlt wird, oder?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Ich bin 26 Jahre alt und befinde mich in einer Privatinsolvenz, was einen Umzug aktuell nahezu unmöglich macht.
Nun ist es so das ich in der von meiner Mutter (EU-Rentnerin mit ALG2 Bezügen) angemieteten Wohnung lebe und wir die Kosten gemeinsam tragen da ich arbeitstätig bin. Es sieht jedoch so aus, dass ich meinen Job wohl im nächsten Monat verlieren werde (Zeitvertrag) und ALG2 anmelden muss. Die Wohnung ist knapp 73qm gross und beeinhaltet soziale Fördermittel.
Meine Frage ist also: Kann ich mich als in einer WG wohnend anmelden ? Und welche Unterlagen sind dafür erforderlich ? Ich stehe nicht im Mietvertrag und das wird aufgrund meiner Insolvenz wohl auch nicht möglich sein wie ich vom Vermieter erfahren habe.
Und wird meine Mutter auch noch mal Unterlagen vorlegen müssen ?
Ich weiss aktuell nicht weiter und habe Angst zu verarmen.
Hallo, Hartz4 – Helfer Team,
– Ich wohne seit fast 20 Jahren mit einem Freund in einer WG (wir sind KEIN Liebespaar), haben getrennte Schlafzimmer und getrennte Lebensmittel usw. Wir wollen eine neue WG gründen und auch eine größere Wohnung anmieten die in dem Bereich des Satzes bleibt, was uns als Einzelperson zustehen würde in der Stadt in der wir leben.
– Wir sind beide hartz4 Empfänger.
– Die derzeitige Wohnunggröße beträgt 60qm.
– Die Umzugsgründe wären u.a. zu kleine Fenster, deswegen muss ständig Licht auch im Sommer angemacht werden. Was die Stromkosten in die Höhe treibt, ebenso die Heizkosten wegen magelnder Isolierung. Wir wohnen unterm Dach das nicht isiloiert ist – Sommer 40C°, Winter zu kalt. (So das wir die Heizkosten teilweise selbst tragen müssen)
– Zudem liegen noch gesundheitliche Gründe für einen Umzug vor.
Meine Frage ist:
Wenn wir eine Wohnung finden, die z.B. 88qm groß ist und wir diese als WG beziehen wollen würden, würde das Jobcenter das zulassen bzw. was wäre erfordlich an Unterlagen damit das zugelassen werden würde?
Vielen Dank, für ihre Hilfe im Vorraus.
LG
Stefan
Guten Tag,
Ich(29) bin hartz 4 Bezieher und wohne immernoch im Elternhaus. Ich möchte allerdings mehr als gerne ausziehen, sprich eine „eigene“ Wohnung beziehen. Eine Freundin ist zurzeit ebenfalls auf Wohnungssuche, da wir uns schon 13 Jahre kennen würden wir gerne eine wg Gründen.
Brauche ich eine wg Bescheinigung oder so etwas in art? Das der Vermieter einverstanden ist damit das es eine wg wird? Die Mietbescheinigung habe ich schon und meine persönliche erklären wieso ich ausziehen/umziehen möchte auch. Habe ich noch irgendwas vergessen das ich benötige? Ich könnte noch für den 1.1 als Hauptmieter unterschreiben. Meine zukünftige Vermieterin kennt sich leider auch nicht soo gut mit den Ämter Formularen aus, bzw welche benötigt werden. Achja die Wohnung liegt 5qm² und 60euro über den Vorgaben des Jobcenters. Diesen würden wir aber selber zahlen. Vielleicht kann mir ja jemand was genaueres sagen als die in der jobcenter Hotline die es nicht genau wussten.
Sorry für den Roman. Und schonmal vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Chris
Hallo, mein Expartner und ich sind im Mai 2019 mit unserer gemeinsamen Tochter in eine neue Wohnung gezogen. Wir haben zu der Zeit als Familie zusätzlich zu seinem Einkommen ALG2 bekommen. Ende Juni hat er sich dann getrennt und hatte eine neue Partnerin. Wir haben dann entschieden für unsere Tochter eine WG daraus zu machen da sie noch sehr klein ist. Getrennte Schlafzimmer etc hatten wir und eine Kontrolle kam da auch schon. Mittlerweile verstehen wir uns wieder sehr gut und haben schon darüber gesprochen ob wir nochmal eine Beziehung versuchen sollten, alleine schon weil unsere Tochter sehr an uns beiden hängt und einer von uns sowieso irgendwann hätte ausziehen müssen. Meine Sorge ist nun, wenn wir es nochmals so versuchen und es dann selbstverständlich melden, dass uns das Amt dann unterstellen könnte dass wir nie getrennt gewesen wären.
Hallo, ich habe vor mit 2 Geschwister eine Wohngemeinschaft zu Gründen und benötige diesbezüglich Hilfe. Meine beiden Geschwister sind berufstätig und wollen und werden nicht für mich aufkommen. Nur wie erkläre ich das dem zuständigen Jobcenter?
Hallo, wir (Mann & Frau) wollen gerade eine Wohngemeinschaft im Jobcenter anmelden.
Brauchen wir dafür nur einen Hauptantrag oder sollten beide einen Hauptantrag einreichen?
Wir stehen beide im Mietvertrag.
Guten Tag ich hätte mal eine Frage
Ich und meinen Freund möchten mit einem. Kollegen zsm in eine Wohnung siehen so als WG
Der Kollege bekommt Hartz4 und wir gehen arbeiten aber bekomme noch ein Zuschuss
Was müssen wir beachten und wie müssen wir davor gehen das wir die neue Wohnung bekommen
Guten Morgen,
Eine Freundin und ich möchten gerne eine WG gründen. Wir wären beide abhängig vom Jobcenter und sind aktuell ziemlich überfordert mit den Anforderungen.
Uns kann niemald genau sagen, welche Anforderungen die Wohnung erfüllen darf. Bei unseren Beratungstermin bei der Arbeitsagentur kam gestern ebenfalls keine klare Antwort zustande. Der Bearbeiter meinte, wir hätten Anspruch auf eine 90qm Wohnung, da uns beiden einzeln jeweils die 45qm zustehen würden. Allerdings hätten wir mit 90qm und ca. 700€ Bruttokaltmiete den Anspruch auf eine Wohnung für eine fünfköpfige Familie. Dies erscheint uns ziemlich irrsinnig.
Wir sind der Meinung, wir sollten uns an die Angaben für 2 Personen halten (450€ und 60qm), obwohl wir keine Bedarfsgemeinschaft bilden.
Vielleicht kann uns hier ja jemand weiterhelfen und genau sagen, worauf wir einen Anspruch haben. Wir suchen im Raum Dresden und beim Arbeitsamt hat niemand antworten für uns..
Hallo ich bin Mutter mit 2 Kinder lebe vom Jobcenter ich und der Vater meiner Kinder sind noch gut befreundet und haben drüber nachgedacht eine wgzu gründen zum Wohle unserer Kinder. Wie gesagt wir sind gut befreundet aber kein Paar er ist Arbeiter wie wird das beim Jobcenter berechnet?
Mir wird eine Kaltmiete von 750 ink.Nk.mit meinen Kindern bezahlt .der Vater verdient 2300 wenn ich jetzt zb. Ein Haus finde und die Miete würde Beispiel 1300 kosten was würde das Amt dann zahlen?
Ich über 25 wohne mit meiner Mutter und ,,Partner,, bei meiner Mutter in ihrem Haus (Eigentum).
Ich habe Bürgergeld beantragt. Leider Partner im formlosen Antrag angegeben, was wohl ein Fehler war, da nun direkt von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird, obwohl es keine ist, da kein Einstehens und Verantwortungswille vorhanden ist, einzeln gewirtschaftet wird, eigene Zimmer bestehen, separat gewaschen wird…In einem Zimmer steht ein Doppelbett und anderen ein Einzelbett. Kann man so trotzdem vorm Jobcenter als WG durchgehen? Kann man Partner haben und trotzdem der Unterstellung einer Einstehens und Verantwortungsgemeinschaft widersprechen? Wie sieht es bezüglich Nebenkosten aus, wenn man bei der Mutter lebt, aber keinen Miet bzw. Untermietvertrag hat, ist es so möglich die Kosten gezahlt zu bekommen, die zurzeit durch das Kindergeld abgedeckt werden?