Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?

Angemessene Mieten in deutschen Großstädten (exemplarische Auswahl zur Orientierung):

➥ Mieten in Berlin➥ Mieten in Hamburg➥ Mieten in München➥ Mieten in Stuttgart➥ Mieten in Düsseldorf➥ Mieten in Dortmund➥ Mieten in Essen➥ Mieten in Leipzig➥ Mieten in Bremen➥ Mieten in Dresden

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zur angemessenen Wohnung bei Bürgergeld-Bezug.

FAQ: Kosten für die Wohnung

Wie teuer darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug sein?

Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Hier finden Sie die Richtwerte für eine Wohnung in Berlin.

Werden auch die Heizkosten übernommen?

Auch die Heizkosten werden als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen, sofern diese angemessen sind.

Wer kommt für die Mietkaution auf?

Hat das Jobcenter einem Umzug zugestimmt, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.

Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?

Wieviel darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug kosten? In unserem Ratgeber liefern wir die Antwort.
Wieviel darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug kosten?

Das Recht auf Grundsicherung hat jeder Bürger in Deutschland. Bei Erwerbslosigkeit können Sozialleistungen bezogen werden. Diese werden in Form von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I bzw. II) ausbezahlt. Neben dem Regelsatz besteht auch ein Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten. Doch wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?

Über das Jobcenter kann eine Kostenübernahme der Wohnung für Hilfebedürftige erwirkt werden. Allerdings kann dabei nicht einfach beliebig eine Wohnmöglichkeit ausgesucht werden. Anhand bestimmter Kriterien, beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel, wird entschieden, welche Preise als angemessen gelten und somit übernommen werden können.

So kann es also vorkommen, dass in München ein höherer Mietpreis bewilligt wird als in Brandenburg. Doch wie verhält es sich mit den Heizkosten oder der Mietkaution? Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt alle wichtigen Punkte rund um das Thema Hartz-IV-Bezug, Wohnung und anfallende Kosten.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) verankert. So definiert § 22 Absatz 1 SGB II:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

Diese Definition bietet natürlich einigen Raum zur Interpretation. Dabei stellt sich die Frage: „Was darf eine Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?“. Die Beschreibung „angemessen“ reicht nicht aus, um diese Fragestellung hinreichend zu beantworten.

Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass nur die „tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden. Das bedeutet, dass Bruttokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten durch das Jobcenter gedeckt werden. Sind weitere mietvertragliche Leistungen, beispielsweise Schönheitsreparaturen vereinbart, können auch diese übernommen werden.

Um nun zu klären, wie viel bei einem Hartz-IV-Bezug die Wohnung kosten darf, gibt es sogenannte Richt- und Grenzwerte, die je nach Wohngebiet variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.

Wichtig: Die Größe der Wohnung spielt bei der Beurteilung, ob diese angemessen ist, eine untergeordnete Rolle. Die Definition richtet sich einzig nach dem Preis der Bruttokaltmiete.

Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen ab

Die Antwort auf die Frage: "Wieviel darf eine Wohnung kosten bei Hartz 4?" hängt mit der Anzahl der Bewohner zusammen.
Die Antwort auf die Frage: „Wieviel darf eine Wohnung kosten bei Hartz 4?“ hängt mit der Anzahl der Bewohner zusammen.

Um die Angemessenheit zu beurteilen ist weiterhin zu beachten, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist letzteres der Fall, steht der Wohngemeinschaft natürlich mehr Wohnraum und somit auch eine höhere Bruttokaltmiete zu.

In der deutschen Hauptstadt Berlin erfolgt die Berechnung auf der Grundlage eines abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, welcher sich am Mietspiegel des Jahres 2015 orientiert. Dabei wird folgende angemessene Wohnungsgröße definiert:

  • Eine Person: 50 m²
  • Zwei Personen: 60 m²
  • Drei Personen: 75 m²
  • Vier Personen: 85 m²
  • Fünf Personen: 97 m²
  • Für jede weitere Person: zusätzlich 12 m²

Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.

In Ausnahme- und Härtefällen kann von diesen Richtwerten allerdings abgewichen werden bzw. findet dann eine Anpassung statt. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter klären, ob der veranschlagte Preis für den Wohnraum als angemessen zu betrachten ist oder nicht.

Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die Mietkaution

Viele Betroffene haben Angst, wenn Sie mit Hartz 4 eine Wohnung beziehen, dass Kosten, die für die Mietkaution anfallen, nicht gezahlt werden können. Da oft nicht die finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um diese Zahlung zu leisten, kann beim Jobcenter ein entsprechender Antrag auf ein Darlehen für die Mietkautionskosten gestellt werden.

Dieses wird maximal bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten bewilligt. Da Sie die Mietkaution beim Auszug vom Vermieter zurückerhalten, kann diese nur als Darlehen ausgezahlt werden. Dieses muss in monatlichen Raten abgestottert werden.

Zu diesem Zweck kann das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz pro Monat einbehalten. Wichtig: Wenn Sie noch vor dem Auszug aus der angemieteten Wohnung eigene Einkünfte zu verzeichnen haben und nicht mehr als hilfebedürftig gelten, müssen Sie den noch nicht getilgten Betrag des Darlehens zurückzahlen.

Wie verhält es sich mit Mietschulden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung auf Kosten des Jobcenters finanzieren lässt? Grundsätzlich sollten diese gar nicht erst entstehen und sind somit in der Regel selbstverschuldet. In Ausnahmefällen kann allerdings auch hier ein Darlehen gewährt werden, um den Betrag zurückzuzahlen, gerade dann, wenn eine Wohnungslosigkeit droht. Auch in diesem Fall werden monatlich zehn Prozent vom Regelsatz zur Tilgung einbehalten.

Wohnungskosten bei Hartz IV: Heizkostenübernahme

Bei einer Hartz-4-Wohnung werden die Kosten für die Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind.
Bei einer Hartz-4-Wohnung werden die Kosten für die Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind.

Ein wichtiger Punkt, wenn von einem Hartz-4-Beziehenden die Kosten für die Wohnung übernommen werden, sind die anfallenden Beträge für die Heizung. Das Heizen ist gerade im Winter essentiell, kann hier die Raumtemperatur doch deutlich absinken.

In § 22 SGB II ist definiert, dass sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch für die dazugehörige Heizung übernommen werden. Auch Hilfebedürftige müssen also im Winter nicht frieren. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten angemessen sind.

Deren Höhe ist ebenfalls festgelegt und richtet sich nach dem Energieträger, welcher zum Heizen des Wohnraums genutzt wird. Die wohl am häufigsten verwendete Methode in Wohnkomplexen ist das Erdgas.

Folgende monatliche Beträge gelten in Berlin in Bezug auf die Heizkosten für ALG-2-Beziehende, wenn Sie als Energieträger Erdgas nutzen, als angemessen (die Werte beziehen sich auf eine Gebäudefläche von 501-1.000 m²):

  • Eine Person: 72 Euro
  • Zwei Personen: 86,40 Euro
  • Drei Personen: 108,00 Euro
  • Vier Personen: 122,40 Euro
  • Fünf Personen: 139,68 Euro
  • Für jede weitere Person: zusätzlich 17,28 Euro

Liegt eine andere Gebäudefläche zugrunde können sich die Ansprüche entsprechend erhöhen oder sinken. Gleiches gilt, wenn ein anderer Energieträger genutzt wird.

Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werden

Nicht für jeden Hartz-IV-Empfänger muss die Wohnung den Kosten laut Richtwert entsprechen. Es gibt sogenannte Härtefälle, bei denen die Grenzwerte überschritten werden können. Dies gilt insbesondere:

  • für Schwangere,
  • für Alleinerziehende,
  • für über 60-Jährige,
  • für Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte erzielen werden,
  • bei längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) oder
  • wenn sonst wesentliche soziale Bezüge gefährdet sind (z. B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten).

In den beschriebenen Fällen kann der Richtwert für die Bruttokaltmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden.

Wichtig: Sprechen Sie mit dem Jobcenter ab, ob ein Härtefall gegeben ist. Mieten Sie trotz Zustimmung bzw. Bewilligung eine Wohnung in Eigenregie, so werden diese Kosten nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werden

Bei Hartz 4: Was darf die Wohnung kosten, wenn es sich um einen Härtefall handelt?
Bei Hartz 4: Was darf die Wohnung kosten, wenn es sich um einen Härtefall handelt?

Wird bei einem Antragsteller ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festgestellt, so muss auch die Miete den Richtwerten entsprechen. Wurde also vor der Hilfebedürftigkeit eine kostenintensivere Wohnstätte gemietet, so muss die monatliche Belastung gesenkt werden, damit diese vom Jobcenter getragen wird.

Grundsätzlich wird in diesem Fall das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wird dem Leistungsempfänger ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt, in dem die Mietkosten den Vorgaben entsprechend gesenkt werden sollen.

Dazu ist allerdings nicht immer ein Umzug vonnöten: Durch eine Untervermietung einzelner Räume können die monatlichen Belastungen auch entsprechend den vorgegebenen Werten gesenkt werden. Auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen ist denkbar.

Kann der ALG-2-Beziehende intensive Suchbemühungen nachweisen und schafft es dennoch nicht, im vorgegebenen Zeitraum die Mietkosten zu senken, kann ein Aufschub gewährt werden. Dieser erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Jobcenter.

Wie viel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?

Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen. Ein Umzug mit anschließender Mietkostenübernahme durch das Jobcenter ist nur mit dessen Zustimmung zulässig.

Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Von einem solchen ist auszugehen, wenn:

  • aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist,
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund (z. B. Maßnahme für betreutes Wohnen) vorliegt.

Bei unter 25-Jährigen stehen nämlich zuerst einmal die Eltern in der Pflicht, den Sprössling zu versorgen. Sind diese selbst auf Sozialleistungen angewiesen, so kann das Kind im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied angesehen werden.

Es ist also essentiell, dass Sie nicht auf eigene Faust einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Liegt die Genehmigung nämlich nicht vor, werden auch bei Hartz-4-Bezug die Wohnung und deren Kosten nicht übernommen.

Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?

Nicht nur Wohnungskosten für Hartz-4-Empfänger werden übernommen, auch der Umzug kann finanziell unterstützt werden.
Nicht nur Wohnungskosten für Hartz-4-Empfänger werden übernommen, auch der Umzug kann finanziell unterstützt werden.

Wird ein Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst, so besteht die Möglichkeit, dass Leistungsberechtigte die Umzugskosten erstattet bekommen. Diese werden allerdings nur übernommen, wenn vorab eine Zusicherung ausgesprochen wurde.

Doch in welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen? Grundsätzlich muss der Umzug in Selbsthilfe durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die notwendigen Umzugskosten für ein Mietfahrzeug (dazu sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen) und die Umzugskartons übernommen werden.

Weiterhin wird dem Umziehenden eine Pauschale für die Verköstigung mithelfender Bekannter zugesprochen. Diese beträgt maximal eine Höhe von 20 Euro pro Person.

Aber: Kann aus triftigen Gründen wie beispielsweise einer Behinderung oder Erkrankung der Umzug nicht in Eigenregie durchgeführt werden, so ist es möglich, dass die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierzu sind drei Kostenvoranschläge zu erbringen, aus denen das Jobcenter eine Option auswählen und kostentechnisch übernehmen wird.

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg

HaushaltsgrößeNeue Angemessenheitsgrenzen in Euro
1 Person543,00
2 Personen659,40
3 Personen780,00
4 Personen938,15
5 Personen1.272,60
6 Personen1.443,60
Jede weitere Person180,45
Stand 01.2024

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150781
2651.005
3751.184
4901.444
51051.784
61202,014
Stand 12.2023
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150528
260550
375672
485758
595939
Je weitere Person1097
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
145525
260618
375726
490861
51051.009
61201.191
je weitere Person15149
Stand November 2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150528
265610
380750
495969
51101.273
je weitere Person15174
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1510
2630
3760
4920
51.070
61.240
Stand 01.2023
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1435,00
2547,95
3680,00
4819,85
5971,30
61.066,80
71.155,70
81.226,40
91.264,50
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig

Im Haus­halt le­ben­de Per­so­nenAn­ge­messene Woh­nungs­größe in m²Richt­wert Brutto­kalt­miete in Eu­ro
145345,79
260450,00
375586,63
485671,44
595753,54
je weitere Person1079,33
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023
1337,74349,98
2423,10448,44
3498,84528,59
4617,37657,44
5788,61846,44
für jede weitere Person83,0089,10
Alle Angaben ohne Gewähr
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (57 votes, average: 4,19 out of 5)
Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

Bildnachweise

167 Gedanken zu „Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?

  1. Doreen H.

    Hallo. Wir sind eine Familie mit 3 Kindern, darunter einem schwerstbehindertem Kleinkind ( 100% aG / G / H ) Wir wohnen in K. Aufgrund der sb Tochter bekommen wir 15 qm ( eine Person mehr) mit in der Mietgrenze. dh. 6 Personen berechnet. Wir suchen seit 2 Jahren ohne Erfolg eine behindertgerechte barrierefreie Wohnung. Wir haben das erste Mal ein Mietangebot bekommen und liegen nach deren Rechnung ( die wollten es mir nicht vorrechnen) ein etwas über den Spiegel und das Angebot wurde abgelehnt. Wir wohnen derzeit in einem unzumutbaren Zustand. Meine Tochter kann keine Treppe steigen ( Rollstuhl) und muss sie bis in die 2. Etage mehrmals hoch und runter tragen. Der Rolli darf nicht im Hausflur gestellt werden, der auch nach oben getragen werden muss. Einmal stürzte ich mit ihr die Treppen runter. Die Wohnung hat nur eine erhöhte Duschwanne ( 80 cm im m2) in der sie nicht geduscht bzw gebadet werden kann, weil sie nicht sitzen bzw stehen kann. die Hygiene erfolgt mit einem Lappen und Wasser. Eins meiner Kinder hat kein Zimmer und schläft auf Bodenmatten im Wohnzimmer und ist mittlerweile psychisch belastet. Diese und noch mehr Baustellen lehnte uns das Jobcenter unser einziges Mietangebot nach 2 Jahren ab. Wir sind verzweifelt. An wen kann ich mich wenden ? Sollte ich das Mietangebot eingehen, werden keine Kaution und co gezahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob deren Rechnung richtig ist, da ich laut meiner Rechnung und anderer darunter liege. Wir brauchen die Wohnung dringend. Wir sind auch seit 1 und halb Jahren beim Wohnungsamt und Wohnbaugesellschaften Wohnungssuchend gemeldet und haben nie ein Angebot bekommen.

    Ich bin für das Jobcenter kein Notfall und zeige keine Notwendigkeit.

    Liebe Grüße Familie H. [red. v. d. Red.]

    Anbei : wir wohnen zu 5 Personen in einer 60 qm kleinen 3 Zimmer Wohnung. Meine Tochter braucht ein Pflegebett , was hier leider nicht reinpasst.

    Lg H.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Doreen,

      wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt. Dieser kann Sie auch dahingehend beraten, ob ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Jobcenters erfolgversprechend wäre. Wenn Sie ohne Zustimmung des Amtes umziehen, kann die Leistung von Kaution und Miete von dieser Seite auch verweigert werden, sodass Sie die Kosten schlimmstenfalls selbst tragen müssten. Die anwaltliche Beratung ist deshalb anzuraten. Wenden Sie sich ggf. auch an das Sozialamt, um eventuell weitere unterstützende Leistungen für die Pflege Ihrer Tochter prüfen zu lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Apple

    Hallo, Ich bin 25 Jahre alt und mache eine Ausbildung zur Speditionskauffrau. Mein Nettoeinkommen liegt bei 624€. Gerne würde ich näher zur Arbeit und zur Berufsschule ziehen. Habe jetzt eine Wohnung in günstiger Lage (karlsruhe) gefunden, 37 qm, kostet allerdings 470€ kalt. Kann ich hierfür ergänzend Hartz 4 beantragen oder muss ich weiter suchen? Muss aus dem Elternhaus raus, da das Verhältnis auch sehr drunter leidet.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Apple,

      wenn Sie mit Ihrem Verdienst unter dem Satz liegen, den Sie erhalten würden, wenn Sie Hartz 4 bezögen und die Wohnung noch in den regionalen Mietgrenzen liegt, kann ein Anspruch auf aufstockendes Hartz 4 bestehen. Wenden Sie sich direkt an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Bruno

    Hallo, ich werde bald 24 und brauche Hilfe beim ausziehen. Ich lebe mit meine Mutter die extrem eine bürde ist weil sie Körperlich krank ist. Wir sind in eine Wohngemeinschaft. Sie ist unfähig zu arbeiten und bekommt wahrscheinlich Sozialhilfe bald deswegen und ich fange bald eine schulische Ausbildung an. Wegen Stress und fast so oft schwer eskalierte Situationen habe ich meine begonnene Ausbildung abgebrochen und verloren wegen dem und hatte ein Unfall gehabt die dadurch verursacht wird. Noch was zu nennen villt wird es mehr helfen ist das ich homosexuell bin und sie extreme Arten von Hass und Aggression auf mich gibt/hat. Weiteres können sie sich vorstellen was ich meine damit wie schlimm meine Situation ist. Wie kann ich ausziehen? Was soll ich tun um eigene Wohnung bekommen zu können weg von ihr?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bruno,

      bitte wenden Sie sich direkt an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Das kann das Jobcenter sein oder auch die Caritas, die Diakonie o.Ä. Normalerweise kann Ihnen bei schwerwiegenden familiären Problemen auch ein Auszug gewährt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Lisa

    Ich wohne in einer 65 Quadrat Meter Wohnung in landkreis Regensburg . Ich bezahle 650 warm . Da unser Vermieter nur eine fest Preis von 650 Euro genannt hat weiß ich keine Kaltmiete/ Heizkosten etc.

    Ich habe ein 3 Monate altes Kind .
    Kann ich in dieser Wohnung bleiben oder ist 650 warm zu teuer und kann man sagen man zahlt den Rest selber ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      die Kaltmiete muss im Mietvertrag vermerkt werden. Liegt die Kaltmiete über 437,40 Euro (etwaiger Richtwert für zwei Personen) müssen Sie den Rest selbst zahlen. In besonderen Härtefällen bspw. bei Schwangeren oder Alleinerziehenden wird auch eine höhere Miete akzeptiert. Wenden Sie sich dazu am besten ans Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. michael

    Hallo ich muss mir jetzt eine 4raum wohnung suchen koennen sie mir sagen wie teuer die wohnung ungefaehr sseindarf

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      das kommt darauf an, wie viele Personen Ihrer Bedarfsgemeinschaft angehören. Als etwaige Richtwerte gelten folgende:

      1 Person = 364,50 € und 50 m²
      2 Personen = 437,40 € und 60 m²
      3 Personen = 518,25 € und 75 m²
      4 Personen = 587,35 € und 85 m²
      5 Personen = 679,97 € und 97 m²
      jede weitere Person 84,12 € und zusätzliche 12 m²

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Wahsner

    Hallo,ich bin alleinerziehende mutter von 2 mädchen 2 und 6 jahre. Die kleine geht in die kita. Es wurde vor kurzem bei ihr festgestellt das sie schwerhörig bis teilweise garnichts gehört hat. Das macht sich sehr in ihre entwicklung bemerktbar. Kurz gesagt verhaltensauffällig. Meine große tochter kommt jetzt in die zweite klasse auch sie hat defizite in der schule und konzentrationsstörungen.Da sie sich ein zimmer teilen gibt es immer wieder streit. Meine große hat einfach nicht die möglichkeit sich zurück zu ziehen. Geschweige denn sich alters gerecht zu entfalten. Nun war ich mit ein wohnungsangebot beim sachbearbeiter. Wir haben die mietstufe 3 und kaltmiete beträgt 414€. Die neue whg hätte 4 zimmer auf auf 79,67 quardratmeter. Grundmiete wäre 400€,80€ warme betriebskosten und 80€ die anderen kosten.Nun lehnte der sachbearbeiter das wohnungsangebot ab,weil die kalten kosten wohl zu hoch sind. Aber wieviel genau hat er nicht gesagt. Unsere jetztige whg hat 68,81 quadratmeter 350 kalt,37€ heizung und 88€ nebenkosten. Könnte mir jetzt jemand sagen. Welchen differenzbetrag ich zahlen müßte wenn ich der 4 raum whg doch zustimme? Sachbearbeiter meinte auch das die problematik der kinder keine begründung für eine 4 raum ist. Ich seh das jedoch anders. Meine mädels werden noch mindestens 19 jahre bei mir wohnen,weiß nicht ob das für ihre entwicklung gut ist und ich möchte durch die entwicklungsschwierikeiten nicht noch die schule wechseln oder die kitaeinrichtung wechseln. Davon abgesehen hat man zwei-drei jahre wartezeit. Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wahsner,

      erfragen Sie beim Jobcenter, wieso Ihr Wohnungsangebot abgelehnt wurde. Informieren Sie sich ebenfalls, wie es um den Mietspiegel in Ihrer Stadt bestellt ist und ob Ihr Angebot tatsächlich darüber liegt. Holen Sie sich im Zweifelsfall auch einen Rat bei einer Beratungsstelle (z. B. der Caritas) oder bei einem Anwalt für Sozialrecht ein. Wenn die Wohnung nicht weit über der erlaubten Mietgrenze liegt, können Sie Ihrem Sachbearbeiter ebenfalls anbieten, die Differenzkosten aus Ihrem Regelbedarf zu bestreiten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Nora

    Guten Tag

    Ich bin Nora und mein Lebensgefährte wollen in eine 3 Raumwohnung ziehen

    Aber das Jobcenter bei uns in T. [von der Redaktion editiert] sagt nein denn diese wäre angeblich zu groß und zu teuer wäre und deshalb würde uns die nicht zu stehen

    Die Gesamt Miete beträgt 349 euro und die die Geschäftsanteile 1.085,00 euro

    Dann wird wir in den Wiederspruch gegangen und das Jobcenter hat zurück gerufen und sagte uns wir kommen damit nicht durf

  8. LISA

    Hallo,

    ich weiß im Moment nicht weiter.
    Meine Ehe ist gescheitert und mein Mann wird bald ausziehen.
    Wohne in einem 110qm großen Haus mit 760€ Kaltmiete in NRW.
    Habe zwei Kinder.
    Bin derzeit bis November 2018 im Erziehungsurlaub.
    Werde dann wieder alles selber finanzieren können. Brauche für die 1 1/2 jahre bis zum Arbeitsbeginn Unterstützug .
    Möchte auf keinen Fall umziehen bzw. Ausziehen.
    Kann das Arbeitsamt mich dazu „zwingen“ bzw. als muß für die Hilfeleistung fordern?
    Ich möchte es für meine Kinder nicht und da ich es ja später alles selbst finanzieren kann, nur wegen der Arge machen müssen.
    Danke im voraus!

    LISA E.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      es kann sein, dass Sie die Differenz der Miete zu einer angemessenen, kleineren Wohnung aus Ihrem Regelsatz bezahlen müssen. Zum Umzug zwingen kann Sie das Jobcenter normalerweise nicht, wenn Sie die Differenzkosten selbst übernehmen. Auch dann, wenn die Hilfebedürftigkeit nur für einen gewissen Zeitraum vorliegt, können andere Maßstäbe gelten. Wenden Sie sich demnach direkt an Ihren Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Saß

    Hallo liebes Team , meine Tochter ,29 , ist alleinerziehende (10/12) , sie hat jetzt seit gut 6 Wochen keine Wohnung mehr und die Kinder sind zu einer Pflegefamilie gekommen . Sie sucht seit 8 Monaten eine Wohnung weil sie vom Vermieter gekündigt wurde. Leider ist kaum etwas zu finden was in den Preisspiegel des Jobcenters passt. (Raum MYK) und wenn sie 20 oder 30 Euro teurer ist bekommt sie kein Darlehen für die Kaution . Leider ist sie stark psych. Vorbelastet und ihr geht die Luft aus auch weil die Kinder fehlen . Sie war bei der Caritas die waren zu überlastet und eine Anwältin konnte gegen ihre Wohnungsräumung auch nichts tun . Kommt also auch noch hinzu das alle Möbel etc. weg sind da sie keine Möglichkeit hatte alles irgendwo unterzubringen . Es reiht sich eines ans andere. Ich lebe nicht in Deutschland und bekomme krankeitsbedingt EM Rente . Ich würde ihr gerne Tipps geben aber auch ich bin mit meinem Latain am Ende . Könnt ihr mir irgend wie helfen ? LG Ramona S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Saß,

      Ihre Tochter sollte sich nach einer anderen Beratungsstelle in ihrer Nähe umsehen und sich ggf. noch einmal an einen anderen Anwalt wenden. Besonders im Bereich der Sozialwohnungen sollte sie sich noch einmal informieren. Leider können wir Ihnen momentan auch keine anderen Tipps geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Janine

    Mein Fall ist nun schon seit ca 2 Jahren . Ich bin jetzt 27 und wohne noch Zuhause. Grund dafür ist Krankheit. Es wurde eine Chronische GleichgewichtsOrgan Störung festgestellt und such von der Krankenkasse bekomme ich ein Bereiungskärtchen für Medikamente was also auch bestätigt was ich habe, dszu habe ich Schilddrüse Probleme. Ich war 2 Jahre krank wegem GleichgewichtsOrgan. Kreislauf und Schwindel war so extrem das kann man sich kaum vorstellen. Ich konnte ichts tun denn es war dauerhaft ohne Besserung. Dann stellte man fest dass ich Schilddrüse problem habe,das wurde behandelt und war wieder okay. Dann war aber immer noch etwas nicht in Ordnung denn der Schwindel war so extrem dass ich ständig umgekippt bin.mein Gleichgewicht war weg. Jedenfalls stellte der HNO fest dass mein GleichgewichtsOrgan chronische Probleme macht und ich bekam Medikamente. Es dauerte 1 jahr bis Besserung kam.jedenfalls war ich vor 1n halb Jahren wieder soweit fit ab ca 10 uhr morgens. Ich konnte also umziehen.umziehen und dann Tagesklinik 1 oder 2 Monate und dann endlich arbeiten. Jedenfalls suchte ich 2 Monate und fand 2 passende Wohnungen doch mein Sachbearbeiter vom Jobcenter verweigerte die Genehmigung. Ich darf nicht daheim ausziehen da ich kein Recht bzw Anspruch dazu hätte. Und wollte mich zur Arbeit zwingen. Ich hatte dauerhafte Krankmeldungen meiner Hausärztin doch das war meinem Sachbearbeiter egal. Man muss schon bettlägerich sein etc. Alle ärztliche Befunde bewiesen dass ich nicht fähig war zu den Terminen zu kommen und hatte sogar eine durchgehende langfristige Krankmeldung dass ich nicht fähig war aus gesundheits Gründen zum Termin zu kommen. Mein Sachbearbeiter ignorierte dies und seit dem bekomme ich 1-2 mal pro Monat immer Geld abgezogen ohne Grund, das ist eine Frechheit. Ich konnte NICHT zum Termin gehen aber war denen egal.desweiteren musste Ich mir mehrere Frechheiten anhören und gefallen lassen . Ich zwang mich das letze Jahr also zu den Terminen die oft nur kurz dauerten für Dinge die man am Telefon auch bereden hätte können aber egal… Ständig luden sie mich ein und verlangaten dass ich endlich arbeiten gehe aber das konnte ich NICHT. Ich war als ich anfing nach Wohnungen zu suchen soweit fit wieder und stabil also Umzug und Tagesklinik um fit für den Alltag zu werden und dann eine Arbeit suchen. Ich möchte in die Stadt ziehen, denn ich bin ein stadtmensch,ist nunmal so, ich halte es im Dorf nicht lange aus. Ich bin ein Mensch mit viel Lebensfreude,viel Energie und voller Leben.in der Stadt habe ich alles was mich glücklich macht und alles was ich brauche.auch Arbeitsmäßig alles besser zu erreichen. Meine ganzen Freunde sind besser zu erreichen. Ich blühe richtig auf und mir gehts viel besser. In der Stadt bin ich endlich wieder ich selbst. Aber mir wird weiterhin der Umzug verweigert da ich kein Recht hätte umzuziehen und solle zuhause wohnen bleiben. Ich hatte versucht bei Freunden einzuziehen um mich dann u zumelden und kn der Staft zum Jobcenter zu wechseln aber die Wohnungen der Freunde sind alle zu klein oder deren Vermieter will das nicht. Ich bin auch schon eit dem 1.mal als das Jobcenter meinen Antrag ablehnte beim Anwalt,der wird mir bezahlt weil ich ja beim Jobcenter bin. Mein Anwaltkann auch nichts tun, das Jobcenter darf wohl alles. Ich brauche dringend einen Umzug dann werde ich endlich arbejtsfähig und kann selbstständig sein. Mir glaubt aber keiner. Mittlerweile habe ich sogar Depressionen bekommen obwohl ich kein Mensch bin der sowas bekommen würde. Ich wohne mit meiner Mum und meinem bruder zusammen. Ich habe nur ein kleines zimmer was kein richtiges zimmer ist. Es wurde njr eine dünne aholzwwnd gezogen und ein wenig Schwumstoff dazeischen. Ein großes Wohnzimmer jnd dann diese Wand gezogen und so entstand mein zimmer. Ich höre alles.habe keine Privatsphäre und komme kein bissche n zur Ruhe. Noch dazu ist meine Familie nicht gerade leise. Ich habe Depressionen die mir auf den Körper schlagen,ich habe wieder diese üblen Gesundheitsprobleme zurück . Aber wenn ich in der Stadt für eine Woche bei Freunden übernachte gehts mir wieder gut. Okay das mit dem Gleichgewichtsorgan werde ich dauerhaft haben aber es war soweit ja stabil.was es wieder ist wenn ich in der stadt bin. Aber das glaubt mir niemand, nur meine freunde und familie sehen den beweis,sogar meine Hausärztin…

    Ich habe nur mein kleines Zimmer in das ich mich zurückziehen kann und nicht mal privatsphäre.
    Noch dazu ist andauernd der Freund meiner Mum bei uns.oft auch mehrere Tage am Stück. Ich komme kein bisschen mit dem klar. Er mobbt mich, beleidigt mich, klaut mir Dinge, ist extrem rech und unverschämt, noch dazu vergrault der meine Freunde von denen mich auch noch keiner mehr besuchen darf wegen ihm.
    Meine mum bekommt davon nie was mit wie der zu mir ist…und sie glaubt mir auch nicht..ich halte es wirklich nicht mehr aus.ich muss hier endlich weg…..was kann ich noch tun? Wenn ich umziehen würde wäre ich schnell woeder arbeitsfähig. Und den Willen habe ich auch, ich bin jetzt 27 , das muss endlich aufhören.ich möchte endlich selbstständig leben können aber das werde ich hier nie. Und ich werde auchnnie arbeitsfähig wenn ich hier wohnen muss.noch dazu bin ich ein Mensch der seine Privatsphäre sehr wichtig ist um zur Ruhe zu kommen.
    Ich weiß nicht was ich noch tun soll bzw kann…Kann mir jmd helfen? Meine Ärztin sagte ich solle eine Reha machen. Dort kann man sich dann um meine Gesundheitsprobleme kümmern und um die Depressionen die kamen da ich nicht umziehen darf.und letzen Sommrr habe ich ganz schön viel zugenommen da ich chromische Hitze im Körper habe.sogenannte Hitzewallungen. Mein Vater und meine eine Cousine haben das auch. Kommt von der Schilddrüse. Sie können sich bestimmt gut vorstellen wie es mir im Sommer bzw Hochsommer geht? Für mich ist es immer bis zu 5 grad wärmer.und noch dazu der Kreislauf.
    Ich verbrachte fast den ganzen letzten Sommer damit ans Bett gefesselt zu sein.es war schlim,. Die Hitze vom Wetter.kaum frische Luft wegen der Hitze und noch dazu Schwindel und kreislaufprobleme wie auch Hitzewallungen. Selbst jetzt ist es mir zu warm.

    Und seit 5 Monaten habe ich sogar schlafstörungen,ich kann nachts nicht mehr schlafen,nur ganz selten. Um wenigstens etwas schlafen zu können was bei Gleichgewichtsorgan problemen besonders wichtig ist schlafe ich ein wenig am Tag. Sogar pflanzliche schlafmittel wirken nicht. Wenn man nachts nicht schlafen kann un über ytag ein wenig nur schlafen kann macht das den Körper zusätzlich krank und auch den Rhythmus. Und zusätzlich jetzt der Sommer macht es nicht besser.
    ich habe sehr viel zugenommen und fühle mich erst Recht nicht mehr wohl.ich werde die Reha Wohl machen aber die wird an meinen Problemen nichts ändern….

    Sry für den langen Text aber das gehört alles zu meinem Problem dazu und meine Frage nachdem man das nun alles weiß,habe ich noch Chance auf einen Umzug? Nach der Reha dann

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janine,

      normalerweise dürfen Sie immer umziehen, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, Hartz 4 beziehen und die neue Wohnung innerhalb der erlaubten Mietgrenzen liegt. Da Sie bereits 27 Jahre alt sind, sollte dies in der Regel kein Problem darstellen. Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jobcenter, um den Sachverhalt zu klären. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Sachbearbeiter Ihnen zu Unrecht den Umzug verweigert, können Sie auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Petra

      wende dich mal an eine frauenberatungsstelle, vllt kann man dich dann kurzfristig in einem frauenhaus unterbringen? nicht die schönste aussicht, ABER dagegen kann das amt nichts machen und vom frauenhaus aus kannst du dir dann eine wohnung suchen- im regelfall gehen die auch mit dir mit zu solchen behörden 🙂 spreche da aus erfahrung!

  11. Kirsten

    Hallo, wir haben Folgendes Problem die Vermieterin hat seit 2 Jahren keine Kostenabrechnung mehr erstellt, jetzt kam sie mit einer Rechnung für 3 Personen über 5000 Euro um die Ecke! Da 2 Leute vom Sozialamt Geld bekommen und einer vom Arbeitsamt Hartz 4, meint Sie jetzt wir müssen die 5000 Euro Zahlen. Obwohl wir nachweisen können das Die Heizung Kaput war die Fenster die Sie uns seit 2 Jahren verspricht zu erneuern weil diese undicht sind und noch aus Holz, wir haben diese selbst schon sehr oft mit Silikon ab gedichtet aber das hält halt nicht, dazu kommt das zwar eine neue Heizung rein gekommen ist und ein neuer Heizkörper, jedoch die anderen Heizkörper alle zu alt sind die kann mann erlüften wie mann will die gehen unter stufe 4 nicht an, das Thermostat steht immer auf 25 Grad sonst würden hier alle Frieren weil es auch zieht. dazu kommt dann noch das die Stromleitungen teils und der Sicherungskasten neu gemacht werden sollte und nichts ist geschehen! Unten im Keller haben wir schon selbst Holz vor gemacht da die Glasscheibe gerissen ist! Was zahlt das amt also von 5000 Euro und haben wir das Recht bei solchen Mängeln Zeugen ec vorhanden Aus zu ziehen? Wie können wir uns wären Seit Monaten sagen wir unserer Vermieterin das und haben auch Fristen gesetzt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kirsten,

      Sie haben grundsätzlich immer das Recht, umzuziehen, auch wenn Sie Sozialhilfe beziehen. Die neue Wohnung muss allerdings in den für Ihre Stadt gültigen Mietgrenzen liegen und die Übernahme der Mietkosten vorher vom Jobcenter abgenickt werden.
      Wie viel von Ihrer Nachzahlung übernommen werden kann, müssen Sie direkt mit Ihrem Sachbearbeiter klären. Es kann helfen, sich die Mängel von einem Gutachter bestätigen zu lassen und dieses Gutachten dem Jobcenter vorzulegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Tubi

    Wie viel ist die angemessene Miete für 2 Personen in Berlin? Wir haben eine Wohnung gefunden, die 367 Euro kalt und 518 Euro warm kostet. Würden wir eine Genehmigung bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tubi,

      das kommt auch auf die Größe der Wohnung an. Einen aktuellen Mietspiegel können Sie auf den Seiten der Stadt herunterladen. Fragen Sie sonst einfach mal bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Sinah

    Hallo ich habe eine Frage! Wir haben eine Zusage von Vermieter für ein reihenmittelhaus in nordhorn mit 100qm und die Kaltmiete beträgt 600€, die Nebenkosten 110€. Jetzt möchte das Jobcenter das so nicht übernehmen da die Heizkosten nicht mit auf dem Mietvertrag stehen. Das ist aber so weil der Vermieter möchte das wir Gas selber anmelden und da das Geld direkt an dem Vermieter bezahlt wird wollte er das nicht mit drauf schreiben. Was kann man da machen? Einen abschlagsbeleg des gasbetreibers vorlegen? Oder was macht man da? MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sinah,

      sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter, um zu erfragen, welche Nachweise nötig sind. Normalerweise sollte der Vertrag oder ein Abschlagsbeleg ausreichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. ute m.

    Hallo kann mir hier jemand einen Tip geben?Ich habe eine Mieterhühung von 66 euro bekommen und wurde jetzt vom Job Center aufgefordert,die Kosten zu senken,bzw Untermieter suchen oder umzuziehen.Ich bin mit 14 jöhriger Tochter,darf also hier in Essen 443,95 Bruttokaltmiete haben.Für das Geld ist es sehr schwer was passendes zu finden.Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die allerdings 63 Euro über dem Satz liegt,der Vermieter will aber nichts umschreiben weil er schlechte Erfahrungen gemacht hat.Beim Job Center hat man mir gesagt ich bekomm erst dann einen Termin wenn ich ein passendes Wohnugsangebot vorlegen kann,also mit 443,95 Bruttokalmiete,nicht wie bei der gefunden Wohnung 480 Euro Bruttokaltmiete,was kann ich jetzt tun um überhaupte eine Termin beim Job Center zu bekommen wenn die Bruttokaltmiete nicht vorgegebn auf der Mietbscheinigung steht?Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ute,

      wenn die Kaltmiete dem Jobcenter zu hoch ist, sollten Sie sich erneut nach einem anderen Angebot in Ihrer Nähe umsehen. Sie können dem Jobcenter auch anbieten, den Teil Ihrer Miete, der die erlaubten Kosten überschreitet, selbst aus dem Regelsatz zu zahlen, wenn Ihnen das möglich ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Nadine

    Hallo, ich wohne in Nordenham und habe ein ziemliches Problem da wo ich zurzeit Wohne, ist es nicht mehr Möglich weiter zu Wohnen. Das Problem ist aber ich finde keine Wohnung die das Amt übernehmen würde. Alle klein Bzw günstige Wohnungen sind vergeben, ich Suche schon seid ein halbes Jahr und weiß nicht was ich machen soll. Die wohnung wo ich noch zurzeit Wohne kann ich nicht alleine von den mietkosten her Tragen. Aber das was ich vom Hartz 4 als Wohnung Kriege ist zurzeit zu wenig hier. [von der Redaktion editiert] Nur was soll ich machen. Bald wird es eng für mich und ich habe nicht die Möglichkeiten bei meiner Familie unterzukommen. Leider stehe ich auch noch im Schufa, hab das aber mitte diesen Monat abbezahlt aber dennoch werde ich weitere 3 Jahre im schufa stehen. Ich bin Arbeitsunfähig. und habe ein behinderten ausweiß von 60 und viele Arbeitgeber Lassen mich alleine schon deswegen nicht Arbeiten. Bitte um Hilfe.

    Lg Nadine

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      Sie können versuchen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen und sich für Sozialwohnungen bewerben. Wenden Sie sich auch an eine entsprechende Beratungsstelle (z.B. der Caritas).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Danny

    Hallo, ich und meine Freundin wollen in eine andere Wohnung einziehen sie hat drei Kinder wie hoch darf die Kaltmiete sein und wäre eine Wohnung mit 820€ Warm Miete zu teuer? Liebe Grüße danny und danke!

    Edit: wir kommen aus Herne (nrw)

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Danny,

      einem 5-Personen-Haushalt stehen etwa 100 qm zu. Fragen Sie bei der Stadt Herne nach, welcher Quadratmeterpreis für eine solch große Wohnung aktuell ist. So können Sie die Kaltmiete errechnen, die Ihre Wohnung haben darf. Fragen Sie jedoch unbedingt vorher auch beim Jobcenter nach, ob der Mietpreis in Ordnung ist, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben!

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Susanne C.

    Ich, alleinstehend, Alg 2-Bezieher, habe eine Zweizimmerwohnung von 50 qm mit WBS im Kölner Raum bezogen von Euro 340,- kalt zuzügl. Euro 90,- Nebenkosten also Euro 430,- Hinzukommen aber noch Heizkosten – Stromkosten – durch Nachtspeicherheizung – Es wird wohl Euro 1,30 für ‚Wärmebedarf‘ pro qm bezahlt, ergo Euro 65,- welche ich aber bislang nicht überwiesen bekommen habe. Der Antrag würde schon vor Monaten gestellt,- auf Nachfragen meinerseits wurde nur ausweichend reagiert. Ist dieses rechtens, denn ich bezahle dieses Summe von meinen Lebenshaltungskosten? Danke…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susanne,

      Kosten für Ihre Heizung müssen vom Jobcenter übernommen werden, wenn diese angemessen sind. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine entsprechende Beratungsstelle, um den Sachverhalt zu klären. Wurde auch nach sechs Monaten über Ihren Antrag noch nicht entschieden, können Sie auch eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht einreichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. bianca

    Hallo,
    Ich habe eine Freundin, die ist alleinerziehende Mutter und sucht ganz dringend eine Wohnung. Wie viel steht ihr an kaltmiete und qm zu ?

    Danke, lg Bianca

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bianca,

      das ist auch von der Lage der Wohnung abhängig, also in welcher Stadt Ihre Freundin eine Wohnung sucht, da sich die Mietspiegel stark unterscheiden. Zwei Personen haben normalerweise Anspruch auf etwa 60 qm.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. PetraS.

    Petra !
    Ich wohne in einer 51 qm großen Wohnung aber im Dachgeschoß !!!
    Das wird mir mit den Treppen laufen zu viel weil ich eine Hüft Op. hatte und bin auch erkrankt an Copd Grad 2.
    Ich könnte jetzt auf der 1 Etage eine Wohnung haben mit 62 qm.und Wbs Schein..
    Die ich auch gerne hätte.
    Was muss ich da machen um diese Wohnung zu bekommen ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um zu erfragen, ob die Kosten für die Miete vom Jobcenter erstattet werden. Eventuell kann auch ein entsprechendes Attest des Arztes helfen. Sollte das Jobcenter nicht zahlen wollen, so können Sie anbieten, die Mietdifferenz aus Ihrem Regelsatz zu zahlen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall auch an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Toni

    Hallo,
    ich lebe momentan in einer 35m² großen Wohnung und habe mein Studium vor kurzem abgebrochen. Momentan lebe ich noch von Ersparnissen und ein bisschen Unterstützung von meinen Eltern, aber ich werde mich wohl auch bald um Hartz4 bemühen müssen, sobald meine Reserven aufgebraucht sind. Meine Wohnung ist ca. 50€ teurer als die Kosten die üblicherweise von dem Jobcenter in meiner Stadt übernommen werden. Besteht die Möglichkeit das das dann aus dem Regelsatz dazu steuer oder muss ich mir eine billigere Wohnung suchen.
    Liebe Grüße,
    Toni

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Toni,

      normalerweise besteht auch die Möglichkeit, die Differenzkosten aus Ihrem Regelsatz zu bestreiten. Fragen Sie vorher aber unbedingt bei Ihrem Sachbearbeiter nach, um sicherzugehen, dass die restlichen Kosten auch tatsächlich übernommen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Carolin F.

    Hallo,
    ich 58 Jahre alt, bin in einer ausweglosen Situation. . ich beziehe Hartz4 und muss jetzt aus meiner Wohnung ausziehen,
    da mein Sohn ausgezogen ist. wir lebten 16 Jahre in meiner Wohnung, damals als Familie.
    Ich konnte trotz Bemühungen keine günstigere Wohnung finden. Ab 1.März 2017 wir mir die Miete gekürtzt, sodass ich von einer Kündigung meines Vermieters bedroht bin, da ich die Miete nicht mehr zahlen kann in voller Höhe.
    Ich bin psychisch und körperlich am Ende und habe keine Kraft mehr. da ich nebenbei noch grosse persönliche Probleme habe..Ich weiss nicht mehr weiter

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carolin,

      Sie sollten sich dringend mit Ihrem Problem an eine Beratungsstelle (zum Beispiel von der Caritas) in Ihrer Nähe wenden. Auch ein Gang zum Anwalt kann hilfreich sein! Wenn Sie ausreichende Bemühungen zum Finden einer neuen Wohnung nachweisen können (zum Beispiel Mietbewerbungen), so kann die Miete unter Umständen auch länger als sechs Monate im Anschluss an die Umzugsforderung gezahlt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Klusin

    Hallo,ich bin Alleineerzihende Mutter mit drei Kindern und will ich meine Wohnung wechseln. Wieviel Geld kann unsere neue Wohnung kosten? Maximal Grenze? Danke schön!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klusin,

      wie hoch Ihre Miete sein darf, ist auch davon abhängig, in welcher Stadt Sie wohnen und wie der dort gültige regionale Mietspiegel aussieht. In einer Großstadt wie Hamburg beispielsweise können höhere Mieten gewährt werden als in ländlichen Gegenden. Sie können sich zumindest vorerst daran orientieren, dass für vier Personen normalerweise eine Wohnfläche bis zu 85 m² gewährt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Astrid

    Hallo
    Ich habe eine Frage meine Tochter Zieht im Februar mit ihren kleinen 5 monatigen Sohn aus der elterlichen Wohnung aus nun wurde ich aufgefordert mich sofort um eine neue Wohnung zu kümmern da ich eine Vierraumwohnung habe.Mein Problem ist erstens wurde mir nicht gesagt wie hoch die Kaltmiete bzw.wie hoch die gesamt miete jetzt sein darf.Ich habe ja schon mal nach Wohnungen geschaut und war erschrocken wie hoch dort die gesamt mieten sind teilweise überschreiten die mieten für eine Einraumwohnung die meiner Vierraumwohnung wo ich jetzt gerade mal 530.74 Euro bezahle.desweiteren kommt noch dazu das ich in einen kleinen raum beklemmungsgefühle habe.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Astrid,

      die Miete für Ihre neue Wohnung sollte sich am für Ihre Stadt gültigen Mietspiegel orientieren. Dieser kann – je nach Gebiet – sehr unterschiedlich ausfallen. Orientierungstabellen dazu finden Sie im Internet beispielsweise bei Mieterverbänden. Sollte es tatsächlich so sein, dass eine kleinere Wohnung auch höhere Mietkosten bedeutet, so sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Grundsätzlich gilt, dass die Mietkosten eher hinsichtlich der Übernahme der KDU beachtet werden, als die Größe der Wohnung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Sven

    Ich möchte gerne umziehen und beziehe ALG2 die Wohnung kostest 400 Euro kaltmiete und 120 Euro Nebenkosten inkl. Heizkosten die wohnung ist 72²m groß. Muss das Jobcenter mir diese Genehmigen, wenn ich vorhabe einen Untermieter einziehen zu lassen und sich somit die Daten halbieren ? Auf Kaution Renovierungskosten Umzugskosten verzichte ich selbstverständlich.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sven,

      wenn Sie Ihre Kosten durch einen Untermieter so weit senken können, dass Ihre Kosten innerhalb des für Ihre Umgebung geltenden Mietspiegels verlaufen, sollte Ihnen das Jobcenter die Miete normalerweise gewähren. Wenden Sie sich dazu allerdings auch an Ihren Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Jessica

      Hallo ich habe eine Frage ich möchte gerne umziehen zusammen mit meiner Tochter( 18 Monate). Muss ich auf irgendwas achten bezüglich der Größe oder der Kaltmiete?
      Danke im voraus

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Jessica,

        grundsätzlich ist dies von Ort zu Ort unterschiedlich. Als Richtwert gilt für einen 2-Personen-Haushalt eine Größe von 60 m² und maximal 633 Euro (je nach Mietspiegel).

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Linda L.

    Bin 100% schwerbehindert mit Merkmalen GaG und Begleitperson. Lebe in einer 53 qm Wohnung mit einer Kaltmiete von 330 Euro. Bin alleinstehend und kann alle meine Ärzte die ich monatlich manchmal mehrmals brauche Fußläufig erreichen. Beziehe eine vollständige Erwerbsminderungsrente und aufstockend Lebensunterhalt von 197 Euro. Können sie mich zwingen umzuziehen? Andere bekommen den gesamten Lebensunterhalt ich habe 697 Euro eigene Rente. Möchte auch aus dem sozialen Umfeld nicht weg da sich meine Nachbarn sehr um mich kümmern.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Linda,

      in Ihrem Fall sollte normalerweise kein Umzugszwang vorliegen. Das ist allerdings auch davon abhängig, in welcher Stadt Sie wohnen und ob Ihre Kaltmiete dem Mietspiegel entspricht. In der Regel werden jedoch bei Vorliegen einer Behinderung ein größerer Wohnraum – und somit auch leicht höhere Kosten – gewährt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Hasan

        Guten tag wie sind eine 3 köpfige familie man frau und kind 2 1/2 jahre
        Wohnen in krefeld meine frage wir haben vom letzten Jahr noch die Nebenkosten in höhe von 1100€ offen ich mache von arbeitsamt aus eine weiterbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit seit letztes jahr September und heute kam wieder der brief das es noch offen ist von der haus verwaltung was soll ich jetzt machen… bin am überlegen meine weiterbildung abzubrechen und zu arbeiten das bereitet mir Kopfschmerzen habe nur noch 6 monate beim Jobcenter wollen die mir nicht weiter helfen …

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Hasan,

          wenn Obdachlosigkeit droht, muss das Jobcenter die Kosten übernehmen. Ihnen wird dies dann als Darlehen angerechnet, sodass Sie monatlich 10 % des Regelsatzes einbüßen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

          1. Markus S.

            Guten Tag, Ich lebe in Essen, bin ledig und habe kein Kinder, beziehe ALG 2(U25), am 29 droht mir die Räumung aufgrund vergangener jedoch abgezahlter Mietschulden. Die Aktuellsten Zahlen für die Bruttokaltmiete, die ich im Netz finden konnte sind vom Okt. 2016. Diese betrug 349,50€.
            1. Wurde die Bruttokaltmiete seitdem erhöht? (Stand 2018)
            2. Wohnraum ist zu diesem Preis kaum zu finden und selbst das Amt für soziales und Wohnen konnte mir bisher keine Wohnung vermitteln, gibt es in diesem Fall Möglichkeiten, höhere Kosten oder qm² bewilligt zu bekommen? Zum Beispiel als Härtefall, U25, drohende Obdachlosigkeit,Wohnraummangel in Essen gerade für Singlewohnungen?
            Herzliche Grüße
            Markus S.

          2. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

            Hallo Markus,

            wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Dieses kann in Härtefällen von den geltenden Vorgaben zum angemessenen Wohnraum um zehn Prozent abweichen.

            Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert