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Aktuelle Seite: Startseite / Erfolgt die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter?

Erfolgt die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter?

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Der Weg zurück ins Berufsleben kann gerade für Langzeitarbeitslose schwierig werden. Doch auch Empfänger vom Arbeitslosengeld I haben es nicht immer einfach, einen neuen Job zu finden. Arbeitsamt und Jobcenter sollen helfen. Beinhaltet dies auch eine Kostenübernahme vom Führerschein?

Das Wichtigste zur Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter zusammengefasst:

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Führerschein?

Eine Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter beim Bezug von Hartz-4-Leistungen ist möglich, wenn dadurch die Chancen auf einen Job konkret steigen können.

Kann auch beim Arbeitsamt eine Kostenübernahme erfolgen?

Auch beim Arbeitsamt kann der Führerschein per Kostenübernahme gewährt werden, beispielsweise im Rahmen einer Umschulung.

Habe ich einen Anspruch auf die Kostenübernahme?

In beiden Fällen handelt es sich allerdings um Ermessensentscheidungen. Sie müssen den Antrag beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit also gut begründen.

Zahlt das Arbeitsamt den Führerschein? In unserem Ratgeber mehr dazu!
Zahlt das Arbeitsamt den Führerschein? In unserem Ratgeber mehr dazu!


Inhalt

  • Das Wichtigste zur Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter zusammengefasst:
  • Lkw-Führerschein: Beim Jobcenter/Arbeitsamt erfolgt die Kostenübernahme
    • Antrag auf Kostenübernahme vom Führerschein durch Jobcenter/Arbeitsamt
  • Zahlt das Arbeitsamt auch den Führerschein der Klasse B?

Lkw-Führerschein: Beim Jobcenter/Arbeitsamt erfolgt die Kostenübernahme

Das Jobcenter soll den Arbeitslosen helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden und somit die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Dazu werden bei einer Eingliederungsvereinbarung neben den Pflichten der Hartz-IV-Empfänger auch die des Jobcenters niedergeschrieben.

Durch Fort- und Weiterbildungen sollen beispielsweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert werden. In den Rahmen dieser Maßnahme kann auch die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt (bei ALG-1-Beziehenden) fallen.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn die konkrete Chance auf einen Arbeitsplatz als LKW-Fahrer besteht. Legen Sie dieses Jobangebot bei Ihrem Sachbearbeiter vor, kann dieser eine Bewilligung für die Kostenübernahme durch das Jobcenter erteilen.

Bietet sich durch eine Führerscheinausbildung eine konkrete Möglichkeit auf eine Eingliederung in der Arbeit, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt bewilligt wird.

Antrag auf Kostenübernahme vom Führerschein durch Jobcenter/Arbeitsamt

Eine rechtliche Grundlage, um für den Führerschein eine Kostenübernahme beim Jobcenter zu bewirken, besteht nur indirekt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Es ist also wichtig, dass Sie gut begründen, warum Ihnen die Fahrerlaubnis bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bieten kann.

Die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich.
Die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich.

In § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist festgelegt, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur Eingliederung erbringen muss. Auf diesen können sich Leistungsempfänger berufen, wenn Sie eine Kostenübernahme für den Führerschein durch Jobcenter oder Arbeitsagentur erwirken wollen.

Der Antrag ist entsprechend an die zuständige Behörde zu richten und gut zu begründen. Haben Sie einen festen Arbeitsplatz in Aussicht, sollte eine Bewilligung kein Problem darstellen. Wird diese von der Behörde verwehrt, bleibt die Option, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

Zahlt das Arbeitsamt auch den Führerschein der Klasse B?

Scheint die Ausgangslage für eine Kostenübernahme vom Lkw-Führerschein durch das Jobcenter relativ klar, kann sich dies schon schwieriger gestalten, wenn es um einen Führerschein der Klasse B geht.

In diesem Fall ist es in aller Regel schwieriger, den direkten Bezug zur Chancensteigerung auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen. Sie benötigen dann eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz, eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrausbildung und einen Nachweis, dass sie diese aus eigenen Mitteln nicht begleichen können.

Das Landesgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit einem Fall der Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter beschäftigt (AZ: L 15 AS 317/11 B) und kam zu dem Urteil, dass das Jobcenter die Kosten aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 16 SGB II begleichen bzw. die Kostenübernahme bewilligen muss.

Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter, auch für die Klasse B. Sprechen Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob dieser Sonderbedarf anerkannt word.

Bildnachweise: istockphoto.com/ © lagereek

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Ute R. meint

    11. Oktober 2017 um 13:12

    Mein Sohn soll schnell den Führerschein machen ,damit er die Stelle bei DHL bekommt.
    So sagte die Arbeitsvermittleren.
    Wir haben aber Hartz.
    Ich bin geschieden und Unterhalt hat er nie bekommen.
    Was soll ich tun?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. Oktober 2017 um 11:27

      Hallo Ute,

      unter Umständen kann das Jobcenter den Führerschein im Rahmen einer Wiedereingliederungsmaßnahme bewilligen. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Evi meint

        15. April 2019 um 19:31

        Hallo ich hatte vom Arbeitsamt einen Zuschuss von 1500 Euro bekommen zum Führerschein jetzt bin ich aber wieder ins Harz 4 gefallen und arbeite als Aushilfskraft jedoch fehlt mir jetzt noch der Rest vom Führerschein jetzt weis ich nicht wie ich es zahlen soll und ein Darlehen bekomm ich nicht vom Jobcenter und ein Kredit bekomm ich auch nicht?!

        Antworten
  2. Thorsten D. meint

    18. Oktober 2017 um 19:37

    Hallo,

    ich mache eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker, habe auch von meinem Chef eine Bestötigung (Zettel) erhalten, wo darauf steht, dass es für diesen Beruf notwendig ist, einen Klasse B Führerschein zu besitzen.
    Schon bevor ich mit der Ausbildung begonnen habe (3 Monate vor Beginn der Ausbildung), habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet, weil ich ja bereits den Ausbildungsvertrag unterschrieben habe. somit war ja der Lohn automatisch gesichert. Dennoch klappt es mit den etwa 500 € Mntl. nicht, was ich von dem Azubigehalt bekomme. Allein 150 € mnlt. muss ich meiner Mutter jeden Monat geben, wg. versch. Gründen. Das Geld ist immer wieder knapp, ich bin froh, dass ich die Rechnung der Fahrschule fast rchtzeitig begleichen kann. Der Antrag wurde allerdings abgelehnt, mit dem Grund, dass kein Geldmangel bei mir herrscht.

    Ich habe dem Jobcenter gesagt, dass ich auch etwas sinnvolles machen will mit dem Azubilohn. Ich will ja auch mal feiern gehen etc, mir Sachen kaufen, wie Schuhe usw. Das wird aber leider kaum möglich sein. Außer die Fahrschulrechnung zu bezahöen mache ich ja mit dem Lohn so gut wie garnicht.

    Daraufhin hat das Jobcenter geantwortet, unzwar so:
    Es macht keinen Sinn, dass Sie mit uns diskutieren. Wenn wir sagen, sie haben keinen Geldmangel, dann haben sie auch kein Geldmangel. Hätten Sie Geldmangel müssten Sie sich jeden Monat von Kollegen etc. Geld leihen. Allerdings bleibt Ihnen im Monat etwas übrig. Damit kann mann einiges anfangen, es müssen keine Markenschuhe etc sein, so wie Sie uns geschildert haben.

    Auf weitere Anrufe diesbezüglich blockiert das Jobcenter ab.

    Kann man da jetzt was machen außer einen Anwalt ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      23. Oktober 2017 um 8:32

      Hallo Thorsten,

      in diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ggf. können Sie auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihren zuständigen Sachbearbeiter einreichen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • Antonia meint

        20. März 2019 um 18:25

        Guten Tag,
        Ich bin Azubi und brauche dringend einen Führerschein für die Ausbildung.
        Nun fehlt mir das Geld dafür.
        Wie kann ich Hilfe bekommen?

        Antworten
    • Michael meint

      30. Januar 2018 um 14:51

      bin kfz mechatroniker und seid 4 jahren arbeitslos habe keinen führerschen die sagen sie bezahlen ihn nicht obwohl in den absagen steht bewerben sie sich wieder wenn sie einen führerschein haben ich kann ja in einer zeitarbeits firma anfangen

      Antworten
  3. S. Ulrike meint

    12. November 2017 um 22:04

    Mein Sohn nun bald 24 Jahre hätte finanziell nie eine Möglichkeit den Führerschein zu machen.
    Nun wohnt er auf dem Land und ist seit 10 Wochen arbeitslos mit 489 €
    Bis jetzt waren die Bewerbungen aussichtslos
    Da er durch Schicht keine Möglichkeit hat zur Arbeit zu kommen bekommt er immer Absagen mit der Aussage er ist nicht flexible.
    Welche Möglichkeit hat er zwecks Führerschein beim Arbeitsamt?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      13. November 2017 um 7:24

      Hallo Ulrike,

      sofern das Jobcenter für Ihren Sohn zuständig ist (ALG-2-Bezug) können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme des Führerscheins stellen. Dies wird vom Jobcenter in der Regel bewilligt, wenn eine Aussicht auf eine Vollzeitbeschäftigung besteht und Ihr Sohn dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Hannah L. meint

    24. November 2017 um 14:25

    Ich mache ein Jahrespraktikum und muss täglich mit der Bahn fahren,wobei ich jedesmal ein Fahrticket hin und zurück kaufen muss, welches mich auch auf Dauer belastet, da ich nicht mobil bin und auch alleine mit meiner Mutter wohne. Der Weg von mir bis zur meinem Praktikumsplatz beträgt eine Entfernung von 3,1 km.
    könnte in dem Fall die Kosten für mein Führerschein vom Jobcenter oder Arbeitsamt übernommen werden ?
    vielen dank im voraus

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      27. November 2017 um 7:16

      Hallo Hannah,

      wenn der Weg ohne Probleme mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann, ist die Kostenübernahme eines Führerscheins vom Jobcenter sehr unwahrscheinlich. Sie können allerdings immer einen Antrag beim zuständigen Jobcenter stellen. Sollte dieser nicht genehmigt werden, können Sie sich u. U. auch ein Fahrtticket bezahlen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Silke meint

    30. November 2017 um 14:18

    Hallo
    Ich habe grad eine Weiterbildung als alltagbetreuer abgeschlossen. Um ein bobbel zufinden ist es besser wenn ich auch ein Führerschein hätte.
    Da sehr oft im ambulanten Bereich Vollzeitstellen angeboten werden.
    Jetzt sagt mir die Agentur für Arbeit das sie „nur 500€ übernehmen.
    Was ja grad mal die Anmeldung abdecken würde. Die vom Jobcenter sagen, solange ich nur eine Aufstockung und Arbeitslosengeld I bekomme, werden nur die Förderungen von der Agentur für Arbeit bewilligt bzw. sind diese dafür zuständig.
    Was soll ich jetzt machen?
    Ich will so schnell wie möglich arbeiten muss, am liebsten Vollzeit.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      4. Dezember 2017 um 7:33

      Hallo Silke,

      das ist vollkommen richtig. Bei Ihnen ist die Agentur für Arbeit zuständig. Sofern diese die vollständige Zahlung nicht bewilligen, müssen Sie dies entweder hinnehmen oder können sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. tina meint

    6. Dezember 2017 um 0:04

    Hallo ich habe bis Dezember 2017 Anspruchauch hartz 4 . Ab Januar fällt mein Anspruchauf hartz 4 weg, weil ich seit dem 20.11 jetzt eine Vollzeit stelle habe. Im Dezember habe ich noch die miete und knapp 200 Euro bewilligt bekommen. Ich habe jetzt einen Antragauf kosten Übernahme für den Führerschein Klasse b gestellt. Habe auch von meiner Arbeit ein schreiben bekommen das ich für den weg zur Arbeit einen Führerschein benötige. Zurzeit werde ich von einem Arbeitskollegen gefahren. Allerdings mag der mich zu sehr und krabscht mich die ganze zeit an weswegen ich so schnell wie möglich selbst mobil sein möchte. Die antwort von meiner Sachbearbeiterin war das ich zu Fuß gehen soll da es ja nur knapp 2 kilometer wären für zu Meiner Arbeit. Allerdings arbeite ich im 2 Schicht System. Früh von 6 bis 14 Uhr und von 14 biss 22 Uhr. Ich als Frau im dunkel über eine Landstraße gute 20 bis 30 Minuten zu laufen ist mir nicht wohl . Vorallem wenn man sich mal in den Nachrichten ansieht was alles passieren kann. Was kann ich tun da ich den Führerschein so schnell wie möglich brauche und nicht 3 bis 4 Monte sparen kann bis ich ihn selbst bezahlen kann da ichso schnell wie mmöglich nicht mehr mit diesem krabscher mit fahren muss der seine Hände nicht bei sich behalten kann.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Dezember 2017 um 8:29

      Hallo Tina,

      sofern das Jobcenter diesen nicht bezahlt, können Sie Ihren Sachbearbeiter um ein Darlehen dafür bitten. Sollte dieses abgelehnt werden, können Sie einen Widerspruch einlegen oder im Zweifelsfall einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Nathalie F. meint

    6. Dezember 2017 um 21:55

    Hallo,

    ich mache ab Januar eine Ausbildung als Gesundheits-und Krankenpflegehelferin und komme mit dem Zug und Bus schlecht dort hin, da es etwas weiter weg ist, deshalb meine Frage ob das Jobcenter oder das Arbeitsamt die Kosten übernehmen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Dezember 2017 um 8:31

      Hallo Nathalie,

      die Kosten für den Führerschein werden vom Jobcenter nur in absoluten Ausnahmefällen übernommen. Dies wird nach Antragstellung im Einzelfall überprüft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Aleks meint

    2. Januar 2018 um 22:18

    meine beraterin hat mir gesagt das ich habe keine chance eine leistung fur fuhrerschein bekomen,ich habe eine Zussage gegeben ….was kann ich machen ??

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      8. Januar 2018 um 7:49

      Hallo Aleks,

      der Führerschein muss nicht vom Jobcenter gezahlt werden. Ggf. sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Marvin H. meint

    5. Januar 2018 um 11:23

    Guten Tag,

    Ich habe derzeit eine Stelle in der ambulanten Altenpflege, allerdings habe ich keinen Führerschein und bis bisher mit dem Fahrrad unterwegs.

    Nun hat mir meine Chefin mitgeteilt, das ich einen Führerschein benötige, da ich ansonsten nicht die nötige Arbeit aufbringe und ständig extra-Wünsche habe, da ich ja nicht 10km für einen Klienten hin und 10 zurück fahren kann, was mit dem Auto möglich wäre.

    Ich kann es mir finanziell nicht leisten einen Führerschein derzeit zu starten und wollte mal fragen, wie hoch denn die Chance ist, das ich eine komplette oder auch nur teilweise Förderung vom Jobcenter oder Der Agentur für Arbeit zu erhalten?

    Und was genau wäre ein „Nachweis, das die finanzielle Hilfe benötigt wird.“?
    Bzw. Was müsste ich da als Nachweis mitbringen/vorzeigen?

    Liebe Grüße und Danke,
    Marvin H.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      8. Januar 2018 um 8:03

      Hallo Marvin,

      inwiefern das Jobcenter Ihnen den Führerschein bezahlt, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Sofern Ihre Vollzeitstelle davon abhängt, kann der Führerschein bewilligt werden. Als Nachweis kann beispielsweise ein Kontoauszug dienen. Haben Sie kein Vermögen, können Sie dies ebenfalls anführen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. Abed meint

    6. Januar 2018 um 3:24

    Hallo,

    ich habe einen Bewilligungsbescheid für die Führerscheinausbildung vom Jobcenter bekommen. Ich muss aber die praktische Prüfung spätestens fünf Monate schaffen.Sonst muss ich das Geld zurückzahlen.
    Ist eine Verlängerung möglich?!

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      8. Januar 2018 um 8:09

      Hallo,

      in dem Fall sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Joachim S. meint

    8. Januar 2018 um 20:22

    Hallo ich bin zurzeit in einer Massnahme mit Erwerb des Führerscheins jetzt waren bei mir folgende Probleme mir fehlen 8 Tage Theorie und wahr 2 mal durch den Sehtest gerasselt trotz neuer Brille jetzt habe ich am 11.1 Augenarzt Termin wo festgestellt werden soll in die Werte der neuen Brille korrekt sind was laut meinen Augenarzt nicht stimmen ( neue Brille von Fielmann mit sehtest) jetzt ist es so das mir die Massnahme den Führerschein verweigert und mit rauswurf drohte da ich ja es nicht mehr schaffen kamm da alle Ende Januar zur Prüfung müssen. Was kann ich machen selbst mein Sachbearbeiter interessiert es nicht mehr er ruft mich nicht zurück oder ist angeblich nie erreichbar .
    LG joachim

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:27

      Hallo Joachim,

      Sie können in diesem Fall nur erneut das Gespräch mit dem Jobcenter suchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  12. Vivi meint

    9. Januar 2018 um 0:32

    Hallo,

    Ich bin seit Juli 2017 arbeitslos und lebe vom ALG1. Ich bekomme nur zusätzlich noch die Grundsicherung vom Jobcenter.
    Ich hätte eine Stelle in Aussicht, die allerdings einen Führerschein erfordert. Die Arbeitgeberin möchte mir auch schriftlich zusichern, das ich den Job bekomme wenn ich einen Führerschein habe.

    Bewilligt nur das Jobcenter den Führerschein oder macht das auch das Arbeitsamt?
    Weil das Arbeitsamt ist ja „arbeitstechnisch“ für mich zuständig. Das Jobcenter zahlt mir ja nur die Miete, da ich erst 6 Monate arbeitslos bin.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:30

      Hallo Vivi,

      diesbezüglich sollten Sie sich an das Arbeitsamt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  13. tamara meint

    9. Januar 2018 um 9:55

    hallo ich habe eine frage und zwar ich bin eine junge mutter und lebe leider vom staat SGB2 , da wollte ich fragen ob ich den führerschein beantragen kann da ich in einen dorf lebe und der bus fährt leider nicht so oft entpricht 1 * pro std … und ich will aufjedemfall einen job nur mit kind und ohne auto gets schlecht

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:31

      Hallo Tamara,

      Sie können einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter einreichen. Allerdings hat dieser mehr Aussicht auf Erfolg, wenn Sie ein konkretes Jobangebot vorlegen können, für welches der Führerschein benötigt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  14. Jana meint

    10. Januar 2018 um 7:38

    Ich bin junge Mama und möchte meine Ausbildung nun in Angriff nehmen.
    Leider wird hierfür immer mit Absagen umher geworfen, weil ich nicht mobil bin.
    Und es immer nicht passt zwecks Schule und Kita mit hin und abholen. Was sich mit einem Führerschein und Auto besser vereinbaren ließe.

    Gebe es eine Möglichkeit von Jobcenter einen Führerschein finanziert zu bekommen um aktiv eine Ausbildung Stelle zi bekommen?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:34

      Hallo Jana,

      wenn Sie nachweislich für diese Ausbildungsstelle einen Führerschein benötigen, steigert dies die Chancen einer Bewilligung. Die Entscheidung wird allerdings stets im Einzelfall getroffen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  15. Nicole meint

    10. Januar 2018 um 16:01

    Ich befinde mich bis Oktober diesen Jahres in Elternzeit. Ab Februar gibt es bei uns wieder Maßnahmen mit Erwerb des Führerscheins und Ausbildung. Jobcenter sagt kommt für mich in der Elternzeit nicht in Frage…ist das rechtens? Muss dazu sagen wohnen auch in einem sehr kleinen Ort wo Berufseinstiegs Möglichkeiten eher gering sind und zum erreichen der Arbeitsstätten Führerschein schon von sehr guter Bedingung wäre.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:35

      Hallo Nicole,

      in der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Maßnahmen vom Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  16. Anonym meint

    12. Januar 2018 um 11:33

    hallo
    ich hatte im August angefangen, meinen Führerschein zu bezahlen, da ich dort noch in einer Ausbildung war. Da mir nun aber diese Stelle fehlt und meine Mutter Hartz4 bekommt, habe ich keine weitere möglichkeit, meinen Führerschein weiterzubezahlen. Nun könnte ich eine neue Ausbildungsstelle bekommen, brauche dafür notwendig meinen Führerschein. Ohne Führerschein, keinen Ausbildungsvertrag. Würde das Jobcenter die restliche hälfte bewilligen, da die Arbeitsstelle mit öffentliche Verkehrsmittel sehr schlecht zu Arbeitsbeginn zu erreichen ist?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Januar 2018 um 9:36

      Hallo Anonym,

      die Bewilligung wird stets im Einzelfall entschieden. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  17. Dominika meint

    20. Januar 2018 um 16:27

    Hallo,
    ich moechte gerene wissen ob ich eine chance habe beim jobcenter das die mein Fuehrerschein uebernehemen. Ich bin naehmlich eine alleinerziehende Mutter bin jetzt die ganze zeit auf Hartz4 , letztes Jahr hab ich mein Fernstudium angefangen, was auch vom Jobcenter uebernommen wurde, das geht jetzt auch im Juni zuende,danach moechte ich mich in den Bereich auch Selbstaendig machen habe auch schon ein gespraech mit der IHK gehabt und bin auch schon dabei mein Biznesplan zu erstellen, doch die Frau bei der IHK meinte es waere besser wenn ich auch ein Fuehrerschein haben wuerde,weil ich dadurch bessere chancen haette mich mit meiner kleinen Firma zuentwikeln und um meine Kunden zu werben um mit den den direkten Kontakt zu haben, leider fehlt mir das Geld dafuer um den Fuehrerschein zu machen.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      22. Januar 2018 um 7:27

      Hallo Dominika,

      dementsprechend müssen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter auseinander setzen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  18. S. Andreas meint

    29. Januar 2018 um 2:33

    Hallo ! Ich hätte da auch eine Frage! Ich beziehe Hartz4 und habe seit kurzem einen Nebenjob auf 450 Euro Basis. In der Regel darf ich ja die 100€ + 20% bei über 100€ behalten!? Um diese Tätigkeit ausüben zu können werde ich gefahren (wohn auf nem Dorf und zu den Arbeitszeiten besteht keine Möglichkeit für die öffentlichen). Aus diesem Grund bin ich bemüht meinen Füherschein zurück zu bekommen, was aber mit Kosten verbunden ist (MPU+ Vorbereitung, Urinkontrolle ect) . Besteht die Möglichkeit das ich von dem Lohn den ich bekomme mehr oder alles behalten kann um den Führerschein zu finanzieren? Also ich will es ja nicht sinnlos ausgeben, sondern ein Wiedereinstieg ins Berufsleben zu bestreben!
    Vielen Dank , Gruß Andreas

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      31. Januar 2018 um 7:49

      Hallo Andreas,

      in der Regel werden die Kosten vom Jobcenter nicht übernommen. Dementsprechend ist auch eine Erhöhung des Freibetrags nicht möglich. Den Führerschein erhalten Sie ohne MPU und Urinkontrolle spätestens 15 Jahre nach Rechtskraft der Tat zurück. Ansonsten müssen die Kosten selbst getragen werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
      • S. Andreas meint

        31. Januar 2018 um 16:34

        Danke für die Antwort, aber leider nicht sehr hilfreich. Ohne Füherschein keine Arbeit und somit der Wiedereinstieg nicht möglich, ein Teufelskreis! Ich werd mir selbst helfen , egal auf welchem Weg….

        Antworten
  19. berat meint

    1. Februar 2018 um 12:48

    hallo ,,
    ich bin alleinziehende vater,,,meine Kinder sind 1 Woche bei ex frau und 1 Woche bei mir bleiben im welchselmodus..ich bin hartz 4 und ich kann nicht arbeit finden …i..ich denke wenn ich führerschien hätte dann könnte ich noch schnell arbeiten finden…ob jobcenter mir helfen kann?ß danke füt ihre hilfe

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. Februar 2018 um 8:30

      Hallo Berat,

      mit diesem Anliegen sollten Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
    • Sabine meint

      5. Dezember 2018 um 22:26

      Du bist nicht allein erziehende wenn du ein Wechsel Model mit deiner ex Frau hast. Alleine erziehend wärst du nur wenn es den zweiten Eltern Teil nicht gibt aus welchen Gründen auch immer.

      Antworten
  20. Marie L. meint

    1. Februar 2018 um 19:08

    Hallo, mein Sohn geht seid November 2017 in die Krippe. Ich kann in einem Hotel anfangen zu arbeiten, die Arbeitszeiten wären von 08:30 bis 13:30 Uhr. Die Arbeitsstelle ist mit dem Bus nicht gut zu erreichen, das heisst ich wäre um 10:00 da und müsste um 13:00 Uhr wieder fahren. Wie würde es aussehen wenn ich beim zuständigen Jobcenter Nachfrage ob Sie mir meinem Führerschein zahlen würden. Hätte ich gute Chancen oder eher weniger ?
    Liebe Grüße

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. Februar 2018 um 8:35

      Hallo Marie,

      dabei handelt es sich um einen speziellen Einzelfall. Diesen sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  21. Albert meint

    2. Februar 2018 um 21:19

    Guten Abend mein Name ist Albert und ich bin 17 Jahre und 9 Monate alt, ich wohne in Gelsenkirchen NRW. Ich möchte beim Fahrschule anmelden und ich bekomme Leistungen ( Sozialhilfe ) von das JOBCENTER, kann DAS JOBCENTER die Fahrschule fuer mich bezahlen ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. Februar 2018 um 8:37

      Hallo Albert,

      das Jobcenter übernimmt die Kosten für den Führerschein in der Regel nur, wenn dieser für eine Vollzeitstelle benötigt wird und Sie durch den Job aus dem Bezug von Hartz 4 herausfallen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  22. Mike K. meint

    13. Februar 2018 um 16:48

    Hallo, mir hat das Jobcenter Merseburg diesen Antrag auf Kostenübernahme für den LKW Führerschein verweigert. Mit der Begründung das es Steuergelder kostet und das Primärziel sei es mich in eine sozialversicherungspflichtigen Arbeit zustecken. Laut der Vereinbarung steht : Beratung und Vermittlung, Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung usw.
    Mein Wunsch ist es eben diesen Führerschein zumachen.
    Handelt daher das Jobcenter mit dieser Vereinbarung, Vertragsbruch?
    Wie kann ich doch die Kostenübernahme durch das Jobcenter bewilligt bekommen?
    Für eine Antwort/ Hilfe wäre ich Ihnen sehr Dankbar.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      19. Februar 2018 um 10:00

      Hallo Mike,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  23. Marcel meint

    15. Februar 2018 um 18:41

    Ich würde gerne wissen ob es auch möglich ist dass das Jobcenter den Führerschein bezahlt wenn es aus Gründen des öffentlichen Verkehrsnetz hier in meiner kleinen Stadt mit der Arbeitsaufnahme nicht funktioniert ? Ich hätte so viele Jobangebote annehmen können nur leider ist es immer am nicht vorhanden Führerschein gescheitert 🙁 Ich habe auch schon mit meinem sacharbeiter da drüber gesprochen und er meinte dass das Jobcenter eine Mofa prüfbescheinigung zahlen würde für meinen Fall aber ganz ehrlich was habe ich von einer Maschine mit 25 kmh ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      26. Februar 2018 um 7:22

      Hallo Marcel,

      ob die Möglichkeit besteht, dass das Jobcenter den Führerschein bezahlt, muss individuell je nach Einzelfall vom zuständigen Jobcenter entschieden werden. Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  24. Andreas L. meint

    18. Februar 2018 um 0:07

    Guten Abend

    Da meine Firma mich aus Gründen des Auftragsmangels evtl. Kündigen muss, ich aber die Chance hätte in unserer Partnerfirma als LKW Fahrer anzufangen hierfür aber der Führerschein notwendig wäre…könnte ich mich mit diesem Anliegen an dass Arbeitsamt wenden zur kostenüberenahme?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      26. Februar 2018 um 7:41

      Hallo Andreas,

      dies ist grundsätzlich vom jeweiligen Einzelfall abhängig. In der Regel stehen die Chancen dafür relativ gut, wenn Sie eine feste Jobzusage haben. Setzen Sie sich am besten mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung und legen Sie diesem das Jobangebot vor.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  25. Joseph B meint

    24. Februar 2018 um 8:33

    Hallo liebes Team von arbeitslosenselbsthilfe.org,

    ich habe das Glück gehabt das mir der Führerschein bewilligt wurde. Nun habe ich eine Arbeitsstelle angeboten bekommen die in 3 Wochen beginnt und unabhängig vom Führerschein wäre. Bezahlt das Arbeitsamt, trotz arbeitsaufnahme, weiterhin den Führerscheins bis zum Erwerb? Bisher habe ich nur theoretischen Unterricht gehabt und stehe vor der theoretischen Prüfung.

    Viele Grüße

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      26. Februar 2018 um 8:12

      Hallo Joseph,

      das kommt darauf an, welche Abmachungen Sie mit dem Jobcenter bezüglich des Führerscheins getroffen haben. Bitte wenden Sie sich daher an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  26. Marcel W. meint

    28. Februar 2018 um 9:22

    Hallo liebes Arbeitslosenselbsthilfe-Team,

    könnten Sie bitte aufzählen welche Gründe oder zu welchen Situationen ein Führerschein zum größten Teil oder am häufigsten übernommen wird? Geringe Öffentliche Verkehrslage sowie Übernahme für einen Job habe ich ja bereit verstanden. Aber da muss es doch noch so einiges geben, oder?

    Vielen Dank im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 9:36

      Hallo Marcel,

      eine solche Liste lässt sich so allgemein nicht erstellen. Die Entscheidung, ob ein solcher Antrag auf Kostenübernahme bewilligt wird, liegt im Einzelfall im Ermessen Ihres Sachbearbeiters.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  27. Birgit meint

    6. März 2018 um 16:13

    Guten Tag,
    ich habe im Dezember mein Studium abgeschlossen, bin seit dem auf Jobsuche und bekomme ALGII. Während des Studiums konnte ich aus finanziellen Gründen keinen Führerschein machen, jetzt steht dieser allerdings in sehr vielen Stellenanzeigen (des Bereichs, in den ich gehen möchte) als Voraussetzung drin. Wäre dieser Grund ausreichend für die Bewilligung? Und an wen genau wende ich mich dann? An meinen Ansprechpartner der Integration/ Arbeitsvermittlung oder an das Team bzgl. Leistungsangelegenheiten?
    Vielen Dank im Voraus,
    Birgit

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 10:08

      Hallo Birgit,

      der Einfachheit halber können Sie Ihren Antrag Ihrem Ansprechpartner/Sachbearbeiter geben. Ob Ihr Grund als Voraussetzung ausreicht, ist dann eine Ermessensentscheidung, die zwischen Einzelfällen abweichen kann. Deshalb können wir leider keine Prognose geben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  28. Ben meint

    12. März 2018 um 13:59

    Hallo,
    ich habe meinen Führerschein vor einigen Monaten aus der Tasche verloren. Nun hate ich ein Vorstellungsgespräch und die Möglichkeit anzufangen. Ein neu beantragter Führerschein (verloren) kostet 75,00€.
    Ohne diesen könnte ich nicht anfangen. Würde das Amt auch diese Kosten übernehmen?

    Danke und Gruß,
    Ben

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 10:17

      Hallo Ben,

      auf diese Frage können wir Ihnen leider keine definitive Antwort geben. Über die Bewilligung wird beim Jobcenter „nach Ermessen“ entschieden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  29. Kerstin meint

    16. März 2018 um 9:02

    Hallo, ich habe eine feste Job zusage bekommen, Bedingung Schulung und Führerschein. Jobcenter würde evt. nur die Hälfte des Führerscheins tragen. Ich habe aber keine Rücklagen und kann mir den Führerschein auch auf Raten nicht leisten. Es gibt ein Aktenzeichen wo entschieden wurde, wenn Job zusage, Führerscheinbedingung mit Kostenvoranschlägen, Nachweis darüber das keine Rücklagen vorhanden sind der Führerschein vom Jobcenter bezahlt werden muss komplett. Habe ich mit dem Aktenzeichen eine Chance? AZ.: L 15 AS 317/11 B ER

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      3. April 2018 um 10:39

      Hallo Kerstin,

      die Entscheidung des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen wurde für den Einzelfall des Antragstellers getroffen und ist deshalb nicht einfach so auf Ihren Fall übertragbar.

      Sie können sich aber Rechtsberatung suchen, die Ihnen helfen und Ihre Chancen in diesem Fall besser abschätzen kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  30. Jan K. meint

    27. März 2018 um 23:56

    Hallo,

    ich würde gerne als Pferdewirt arbeiten, habe schon langjährige erfahrung in dem Bereich, leider scheitert es immer am Führerschein (da ich als Pferdewirt auch auf Turnier Fahren muss und natürlich auch irgendwie zur arbeit kommen muss )
    nun meine frage
    ich habe kein Jobangebot bzw „rechtliche“ absagen (facebook , telefonisch) ob ich einen Antrag für den Führerschein der Klasse B und BE stellen könnte?
    würde mich sehr über antworten freuen!
    VG Jan K.

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      16. April 2018 um 9:42

      Hallo Jan,

      Sie können es versuchen. In diesen Situationen entscheidet Ihr Sachbearbeiter im Einzelfall.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
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