Erfolgt die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter?

Das Wichtigste zur Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter zusammengefasst:

Übernimmt das Jobcenter die Kosten für einen Führerschein?

Eine Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter beim Bezug von Bürgergeld ist möglich, wenn dadurch die Chancen auf einen Job konkret steigen können.

Kann auch beim Arbeitsamt eine Kostenübernahme erfolgen?

Auch beim Arbeitsamt kann der Führerschein per Kostenübernahme gewährt werden, beispielsweise im Rahmen einer Umschulung.

Habe ich einen Anspruch auf die Kostenübernahme?

In beiden Fällen handelt es sich allerdings um Ermessensentscheidungen. Sie müssen den Antrag beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit also gut begründen.

Lkw-Führerschein: Beim Jobcenter/Arbeitsamt erfolgt die Kostenübernahme

Zahlt das Arbeitsamt den Führerschein? In unserem Ratgeber mehr dazu!
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Der Weg zurück ins Berufsleben kann gerade für Langzeitarbeitslose schwierig werden. Doch auch Empfänger vom Arbeitslosengeld I haben es nicht immer einfach, einen neuen Job zu finden. Arbeitsamt und Jobcenter sollen helfen. Beinhaltet dies auch eine Kostenübernahme vom Führerschein?

Das Jobcenter soll den Arbeitslosen helfen, eine neue Arbeitsstelle zu finden und somit die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Durch Fort- und Weiterbildungen sollen beispielsweise die Chancen auf dem Arbeitsmarkt gesteigert werden. In den Rahmen dieser Maßnahme kann auch die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt (bei ALG-1-Beziehenden) fallen.

Dies ist beispielsweise möglich, wenn die konkrete Chance auf einen Arbeitsplatz als LKW-Fahrer besteht. Legen Sie dieses Jobangebot bei Ihrem Sachbearbeiter vor, kann dieser eine Bewilligung für die Kostenübernahme durch das Jobcenter erteilen.

Bietet sich durch eine Führerscheinausbildung eine konkrete Möglichkeit auf eine Eingliederung in der Arbeit, so ist in aller Regel davon auszugehen, dass ein Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter oder das Arbeitsamt bewilligt wird.

Antrag auf Kostenübernahme vom Führerschein durch Jobcenter/Arbeitsamt

Die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich.
Die Kostenübernahme vom Führerschein durch das Jobcenter ist möglich.

Eine rechtliche Grundlage, um für den Führerschein eine Kostenübernahme beim Jobcenter zu bewirken, besteht nur indirekt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. Es ist also wichtig, dass Sie gut begründen, warum Ihnen die Fahrerlaubnis bessere Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bieten kann.

In § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist festgelegt, dass die Agentur für Arbeit Leistungen zur Eingliederung erbringen muss. Auf diesen können sich Leistungsempfänger berufen, wenn Sie eine Kostenübernahme für den Führerschein durch Jobcenter oder Arbeitsagentur erwirken wollen.

Der Antrag ist entsprechend an die zuständige Behörde zu richten und gut zu begründen. Haben Sie einen festen Arbeitsplatz in Aussicht, sollte eine Bewilligung kein Problem darstellen. Wird diese von der Behörde verwehrt, bleibt die Option, einen Anwalt für Sozialrecht zu konsultieren.

Zahlt das Arbeitsamt auch den Führerschein der Klasse B?

Scheint die Ausgangslage für eine Kostenübernahme vom Lkw-Führerschein durch das Jobcenter relativ klar, kann sich dies schon schwieriger gestalten, wenn es um einen Führerschein der Klasse B geht.

In diesem Fall ist es in aller Regel schwieriger, den direkten Bezug zur Chancensteigerung auf dem Arbeitsmarkt nachzuweisen. Sie benötigen dann eine feste Zusage für einen Arbeitsplatz, eine detaillierte Kostenaufstellung der Fahrausbildung und einen Nachweis, dass sie diese aus eigenen Mitteln nicht begleichen können.

Das Landesgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit einem Fall der Kostenübernahme für den Führerschein durch das Jobcenter beschäftigt (AZ: L 15 AS 317/11 B) und kam zu dem Urteil, dass das Jobcenter die Kosten aus dem Vermittlungsbudget gemäß § 16 SGB II begleichen bzw. die Kostenübernahme bewilligen muss.

Es besteht also grundsätzlich die Möglichkeit der Kostenübernahme vom Führerschein durchs Jobcenter, auch für die Klasse B. Sprechen Sie dies am besten im Vorfeld mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab, ob dieser Sonderbedarf anerkannt wird.
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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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