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Mehrbedarf bei einer Behinderung: Wie hoch ist diese Leistung?

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Die Leistungen, die im Rahmen von Hartz 4 gewährt werden, reichen in manchen Fällen nicht aus. Personen haben beim Bezug von Hartz 4 bei einer Behinderung unter Umständen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Die entsprechende Regelung steht im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).

Das Wichtigste zum Mehrbedarf bei einer Behinderung kurz und knapp zusammengefasst

Gibt es einen Mehrbedarf bei Hartz 4, wenn eine Behinderung vorliegt?

Ja, Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung haben behinderte Personen, die mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Außerdem ist es erforderlich, dass der Betroffene Leistungen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben erhält.

Wie hoch ist der Mehrbedarf?

Der Mehrbedarf für Behinderte bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Wie verhält es sich bei einer Schwerbehinderung?

Ein Mehrbedarf für Schwerbehinderte ist möglich, die Höhe der Leistungen fällt jedoch geringer aus. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Für den Mehrbedarf bei einer Behinderung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Für den Mehrbedarf bei einer Behinderung sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Inhalt

  • Wann besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung?
  • Wie hoch ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf?
    • Schwerbehindert: Bekommen diese Hartz-4-Empfänger denselben Mehrbedarf?

Wann besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung?

Wann besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf beim Bezug von Hartz 4 und einer Behinderung? In § 21 Absatz 4 SGB II ist der Mehrbedarf bei Hartz 4 für Behinderte geregelt:

Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben […] sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen […] erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. […]

Es sind also bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Anspruch auf Mehrbedarf für Behinderte vorliegt:

Um zusätzlich zum ALG 2 Mehrbedarf wegen einer Behinderung zu erhalten, muss ein Mindestalter von 15 Jahren vorliegen.
Um zusätzlich zum ALG 2 Mehrbedarf wegen einer Behinderung zu erhalten, muss ein Mindestalter von 15 Jahren vorliegen.
  • Die Person muss erwerbsfähig, also in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
  • Es muss eine Behinderung vorliegen.
  • Der Betroffene erhält entweder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.
  • Ferner muss die Person mindestens 15 Jahre alt sein.
Zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gehören laut § 33 Absatz 3 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) z. B. eine berufliche Aus- und Weiterbildung sowie ein Gründungszuschuss. Zu den betreffenden Leistungen der Eingliederungshilfe zählen gemäß § 54 Absatz 1 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) unter anderem Hilfe für eine angemessene Schulbildung und für die schulische Ausbildung.

Wie hoch ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf?

Wie es in § 21 Absatz 4 SGB II steht, beträgt die Höhe des Mehrbedarfs bei Behinderung 35 Prozent des jeweiligen Regelbedarfs. Dieser Bedarf richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Stand 2017):

Hartz-4-Empfänger mit Behinderung können einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes erhalten.
Hartz-4-Empfänger mit Behinderung können einen Mehrbedarf von 35 Prozent ihres Regelsatzes erhalten.
  • Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 409 Euro Regelbedarf = 143,15 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
  • Volljährige Partner erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf = 128,80 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
  • Personen zwischen 18 und 24 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf = 114,45 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 311 Euro Regelbedarf = 108,85 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 237 Euro Regelbedarf = 82,95 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung

Schwerbehindert: Bekommen diese Hartz-4-Empfänger denselben Mehrbedarf?

Hat der Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung dieselbe Höhe? Wenn eine Person voll erwerbsgemindert ist, erhält sie 17 Prozent des ihr zustehenden Regelsatzes. Demnach beträgt der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung (Stand 2017):

  • Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 409 Euro Regelbedarf = 69,53 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
  • Volljährige Partner erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf = 62,56 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
  • Personen zwischen 18 und 24 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf = 55,59 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
  • Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 311 Euro Regelbedarf = 52,87 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 237 Euro Regelbedarf = 40,29 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
Nicht jeder erhält Hartz 4 bei Schwerbehinderung, aber dennoch Mehrbedarf: Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Sollten sie Eingliederungshilfen bekommen, stehen ihnen 35 Prozent des Regelsatzes bei einem Mehrbedarf zu.

Bildnachweise: fotolia.com/Olesia Bilkei, fotolia.com/M.Dörr & M.Frommherz, istockphoto.com/froxx

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Sebastian meint

    17. Januar 2020 um 12:21

    Guten Tag

    Ich bin aufgrund meiner Behinderung / körperlicher Einschränkung auf Antrag beim Jobcenter Gleichgestellt worden. Der Grad der Behinderung beträgt nun 50 %. Bald wird mir eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben zugeteilt ( Fit in Arbeit ) und ich habe erfahren, das man einen Mehrbedarf von 35 % des Harz 4 Regelsatzes dann beantragen kann. Ich bin 33 Jahre alt und kann bis zu 6 Std. täglich arbeiten.
    Steht mir so ein Mehrbedarf zu ? Ich hatte schon bei meinem zuständigen Jobcenter nachgefragt, aber weder die Sachbearbeiterin, noch die Auskunft per Telefon konnte mir dazu etwas sagen bzw. hatte laut eigener aussage soetwas noch nie gehört.

    gruß

    Antworten
  2. Andratschke meint

    27. Februar 2020 um 21:05

    Bekomme Hartz 4 und habe 80% G Schwerbehinderung.Gehe 8Stunden die Woche auf Minijob arbeiten .Steht mir ein Mehrbedarfzu und wenn ja wie Hoch ist er?Bin Wirwe alleinstehend MFG

    Antworten
  3. Peter E. meint

    1. März 2020 um 15:23

    Peter
    Bin 80proz.Schwerbehindert
    Gehe noch 3Stunden früh Zeitung austragen mein Alter
    Beträgt 59 Jahre habe ich einen Anspruch auf. Mehrbedarf
    O.nicht

    Antworten
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