Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 28. März 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Haben alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht dann, wenn die Person erwerbsfähig ist und zusätzlich Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhält. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Hartz-4-Bezug für Menschen mit Behinderung?

Werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelbedarfs. Eine Beispielrechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist mit Personen, bei denen eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt?

Wer nicht mehr erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen, sondern erhält die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hierbei gibt es einen Mehrbedarf für Personen mit Behinderung. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Begründet eine Behinderung Mehrbedarf vom Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.

Menschen mit einer Behinderung benötigen oft in vielen Lebensbereichen Unterstützung, sei es durch körperliche Hilfe oder auch in finanzieller Hinsicht. Denn je nach Behinderung und Grad dieser sind Umbauten nötig, ein Rollstuhl oder Hör- und Sehhilfen werden beispielsweise benötigt.

Will eine körperlich eingeschränkte Person beispielsweise Auto fahren, so werden auch hier manchmal zusätzliche Maßnahmen nötig. All diese Dinge kosten Geld und werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Ist eine behinderte Person zudem noch hilfebedürftig und empfängt ALG 2, so wird es immer schwerer, für alle Kosten aufzukommen.

Aus diesem Grund kann bei Hartz IV für Behinderte ein Mehrbedarf beantragt werden. Aber wie hoch ist dieser Hartz-4-Mehrbedarf für Behinderte genau? Alles zum Anspruch lesen Sie in unserem Ratgeber.

Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.

Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhalten. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Hartz-4-Regelsatzes anzuerkennen. Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen, wie viel Geld einem behinderten Menschen, der Anspruch auf die Zahlung von ALG II hat, deshalb im Monat zur Verfügung stehen:

Beispiel: Ein Empfänger von Hartz 4 hat eine Behinderung, ist aber trotzdem erwerbsfähig und erhält als Alleinstehender den Regelsatz von Hartz IV in Höhe von 449 Euro. Ihm wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung nach dem SGB II gewährt, das entspricht 35 % des Regelsatzes, also 156,10 Euro.

Insgesamt stehen dem Empfänger von Hartz 4 bei einer Behinderung 605,10 Euro im Monat durch Regel- und Mehrbedarf zur Verfügung. Zuzüglich hat er selbstverständlich Anspruch darauf, auch die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt zu bekommen.

Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung und Hartz 4

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.

Erhält eine Person Hartz 4 mit einer Schwerbehinderung, so kann Mehrbedarf bei dieser Behinderung angemeldet werden. Allerdings gilt dies nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ist das aufgrund des Grades der Behinderung nicht möglich, so kann mit dem Schwerbehinderten­ausweis ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte können bei der Grundsicherung einen Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis beantragen, der sich auf 17 % der Regelbedarfsstufe beläuft. Das Merkzeichen „G“ bedeutet zum Beispiel, dass der Behinderte Funktionsstörungen der Gliedmaßen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, eine Sehbehinderung mit GdB von mindestens 70 oder eine geistige Behinderung mit einem GdB von 100 hat.

Schwerbehindert sein und Hartz 4 empfangen ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Behinderte mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Erst dann hat dieser Anspruch auf Sozialhilfe durch Hartz 4.

Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

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Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung
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177 Gedanken zu „Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Müller,

      Ihre Frau hat einen Anspruch auf die Grundsicherung, wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig ist. Laut § 30 des SGB 12 steht ihr demnach ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % des Regelbedarfs zu, wenn sie das Merkzeichen „G“ im Ausweis stehen hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Hartmann,

        im Einzelfall können wir nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      2. Heike K.

        Hallo eine Frage ich habe gerade meine Schwerbehinderung mit 50% und G ( auf sie Lunge) bekommen bin seit 1 Jahr krankgeschrieben bekomme ca 100euro krankengeld und Rest Hartz 4 steht mir ein mehrbedarf zu

  1. Johnyboy

    Hallo, ich bin schwerbehindert, sitze in einem Großen Elektrorollstuhl der ein Wendekreis von mindestens 1,30m benötigt. Dazu bin ich 24h Heimbeatmet und brauche aufgrund dessen eine 24h Pfleefachkraft an meiner Seite. Genauso habe sehr viele Pflege Materialien die viel Platz beanspruchen. Zur Zeit mache ich ein Studium bin also vollkommen Erwerbsfähig. Wie viel Mehrbedarf an Wohnfläche würde mir denn zu stehen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johnyboy,

      welcher Mehrbedarf an Wohnfläche Ihnen zusteht, wird individuell von Ihrem Sachbearbeiter entschieden. In solch einem Fall kann ein ärztliches Gutachten oder eine entsprechende Empfehlung hilfreich sein. Eine Orientierungsgröße ist etwa 15 m², die einer körperlich eingeschränkten Person in gewissen Fällen zusätzlich gewährt werden können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. thomasremek

    ich bin seit 2008 als Schwerbehinderter mit einem gdb von 100% ein Pflegefall, und suche seit geraumer Zeit nach einer Möglichkeit, eine Hilfe zum Fernstudium zu erhalten, um auf diesem weg meine Optionen für die berufliche Zukunft zu steigern, ich habe bereits 2012/13 ein Fernstudium begonnen, leider konnte ich dieses Studium nach dem dritten Semester nicht mehr finanzieren, auch jetzt wäre mir die Finanzierung, durch die Grundsicherung nicht möglich, besteht für mich die Möglichkeit, der finanziellen Förderung zum Fernstudium, als Wiedereingliederungshjilfe?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo thomasremek,

      wenden Sie sich mit Ihrem speziellen Fall bitte an einen Anwalt für Sozialrecht, eine entsprechende Beratungsstelle oder direkt an die zuständige Behörde, um zu erfahren, ob eine finanzielle Unterstützung möglich ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Abbas

        Guten Abend. Ich wusste garnicht wie ich sie anschreiben soll,deswegen war ich bei Antworten.ich habe eine Tochter 10Jahre alt und hat 60 %behinderung ohne merkzeichen. Geistig behindert und hat Epilepsie. Kann ich ihr mehrbedarf beantragen und was muss ich als Grund angeben. Ich würde mich auf ihren Antwort freuen. Mit freundlichen Grüßen Frau Abbas

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Abbas,

          legen Sie einfach den Behindertenausweis vor. Grundsätzlich können Sie den Mehrbedarf für ein behindertes Kind in der Bedarfsgemeinschaft beantragen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Nette

    Hallo,
    Mein Freund hat eine Sehbehinderung GdB 50%, vor kurzem musste ihm eine Niere entfernt werden. Hat er Anspruch auf Mehraufwendung dadurch?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nette,

      ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird dann geleistet, wenn Ihr Freund erwerbsfähig ist und Leistungen nach § 33 SGB IX oder nach § 54 SGB XII erhält. Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben oder die Hilfe zur Ausbildungsaufnahme. Informieren Sie sich auch beim zuständigen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. elli

      hallo,
      ich habe seit meinem 9 lebensjahr auch eine niere raus bekommen jetzt bin 53..
      es gibt eine tabelle von mehrbedarf
      einfach das formular vom arzt ausfüllen lassen ausfüllen ..
      und zum jobcenter damit.wenn abgelehnt wird dann immer wieder wiederspruch..
      wünsch euch viel glück…
      lg.elli

  4. Lisa

    Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter mit der kleinen Kinder ich bin seit einigen Jahren an colitis ulcerosa erkrankt und besitze einen schwerbehinderten ausweis von 50% .steht mir ein Mehrbedarf zu ? Wenn ja warum berechnet mir die Behörde diesen nicht trotz Attest? Vielen dank im vorraus für ihre Hilfe .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      wenn für Sie gewisse Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden, steht Ihnen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 % zu. Welche Maßnahmen das genau sind, können Sie in § 21 Absatz 4 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) nachlesen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Stefan H.

    Hallo, eine frage bin schwerbehindert 100 % habe folgende Stempel G, aG, und H bin zur Zeit ALG II (409 €) Empfänger und mache eine Arbeitsgelegenheit (1 € Job) und besitze seit kurzem einen E-Rollstuhl (das Ladegerät) hat nicht grade wenig Leistung und befürchte das mich die Stromkosten langsam arm machen.
    Ich lebe alleine und wollte mir eine Haushaltshilfe zulegen die mir ein Wenig hilft so 3-4 Stunden die Woche (Fensterputzen usw.). Das ist leider bei dem Regelsatz von 409 € nicht möglich.

    Welche Voraussetzung muss ich erfüllen um einen Mehrbedarf zu beantragen.

    Mit freundlichen Gruß Stefan

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      ob Sie einen Mehrbedarf nach § 21 SGB 2 erhalten können, ist auch davon abhängig, ob Ihr Ein-Euro-Job als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gezählt wird. Wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um zu erfahren, ob Ihnen der Mehrbedarf zusteht.

      Damit Sie den Strom für Ihren Rollstuhl bzw. eine Haushaltshilfe zahlen können, können Sie ebenfalls eine Erstattung dieser Kosten beantragen. Eventuell kann ein Mehrbedarf dafür genehmigt werden (siehe Absatz 6 § 21 SGB 2).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Marc B.

    hallo,
    ich beziehe seit mehreren jahren geld vom jobcenter (409€).
    aufgrund von erkrankungen hws und lws bin ich seit ca 1 jahr durch eine begutachtung vom gesundheitsamt (auftrag vom jobcenter) zur zeit nicht arbeitsfähig. letztes jahr im juni kam dann auch noch eine CLL (chronisch-lymphatische-leukämie) dazu. heute habe ich meinen schwerbehinderten-ausweis bekommen (80% +G). die rente wegen voller erwerbsminderung habe ich bereits beantragt (wird bearbeitet, alle vorraussetzungen sind erfüllt). in 4 wochen beginnen wir mit der therapie (erst einnahme von medikament, dann chemo, danach stammzellentransplantation, dann wieder chemo, und dann kur).
    nun zu meinen fragen:
    sehe ich das richtig, das ich beim jobcenter, zum jetzigen zeitpunkt, ein mehrbedarf von 17% beantragen kann (voll erwerbsgeminderter leistungsempfänger, mit merkzeichen G)?
    ist es auch richtig, das ich ein mehrbedarf für ernährung (krebs) von 10% beantragen kann?
    ist es richtig, das beide mehrbedarfe addiert werden (also 17% + 10% = 27% mehrbedarf)?

    ich habe am dienstag einen termin bei der leistungsabteilung, und benötige eventuell gesetzespassagen, oder wenigstens die nummern der gesetze, wo dies geregelt ist, um der sachbearbeiterin diese vorzulegen, da die dame am empfang mir gesagt hat, das ich diese anträge nicht stellen kann. ich habe auf eine vergabe des termins beharrt.

    herzlichen dank für ihre hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marc,

      als Hartz-4-Empfänger können Sie lediglich einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung erhalten, wenn Sie zusätzlich Leistungen nach den §§ 33 SGB X oder 54 SGB XII beziehen. Als voll erwerbsgeminderter Leistungsbezieher der Grundsicherung nach dem SGB XII erhält, können Sie, insofern im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ eingetragen ist, einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % erhalten, das ist korrekt. Werden Eingliederungshilfen geleistet, sind sogar 35 % der Regelleistung möglich (vgl. Absatz 4 § 30 SGB XII). Wird Ihnen die Notwendigkeit der kostenaufwändigen Ernährung von Ihrem Arzt besscheinigt, so können Sie auch hier einen zusätzlichen Mehrbedarf erhalten (Absatz 5, § 30 SGB XII). Welche Höhe dieser hat, wird individuell entschieden. Beide Mehrbedarfe werden zum Schluss miteinander addiert.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Yvonne C.

    Hallo
    Ich habe ein paar Fragen und hoffe das ich hier meine Antworten finde und bekomme.

    Ich bin eine alleinerziehende Mama mit einem 13 jährigen Sohnes und wohne noch mit meinem Exmann unter einem Dach sind getrennt nur auf Papier noch verheiratet, Steuerkarten wurden geändert ich Kl 2 und mein Exmann Kl1, Bankkonten sind getrennt worden, wir haben eine WG, ein Kontrolleur von ALG2 war zur Prüfung da gewesen und hat es posetiv abgezeichnet. Nur bekomme ich leider mein alleinerziehenden Beitrag in Höhe von 48,00€ nicht und werde zusätzlich mit 41€ Unterhalt belastet obwohl ich gar kein Unterhalt erhalte von meinem Exmann. Auf die Frage hin warum ich den alleinerziehenden Beitrag nicht erhalte war die Antwort vom Sachbearbeiter, mein Exmann ist ja auch für die Erziehung meines Sohnes da, da er mit in der Wohnung wohnt. Ist das rechtens?????? kann ich mir nicht vorstellen denn sonst hätte ich vom Finanzamt nicht die Steuerklasse 2 erhalten.
    Die nächste Frage die ich habe ist; ich habe einen Behinderungsgrad im Moment von 30% kämpfe gerade um auf 40% zukommen, nur ist jetzt meine Frage die, wenn ich eine Teilzeitarbeit erhalte greift dann bei mir auch dann dieser Mehrbedarf für behinderte Menschen ein?
    Nur bei Teilzeit beschäftigte oder auch schon ab 450€ Basis oder wie verläuft das ganze???
    Ich werde aus dem ganzen Paragraphen Wirrwarr leider nicht schlau.

    Ich wäre Euch sehr dankbar endlich eine Antwort darauf zubekommen eine Antwort die ich versteh, danke

    Gruss Yvonne

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Yvonne,

      Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen – auch, was Ihre Steuerklasse und den Alleinerziehenden- bzw. Behindertenmehrbedarf betrifft.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Michael M.

    Hallo.
    Mein Partner und ich leben in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner ist seit drei Jahren krank und bezieht seit zwei hartz 4. Seit Januar 2017 hat er einen schwerbehinderten ausweis mit 70% und Merkmal G. Wie haben diesen Bescheid an das Jobcenter geschickt. Vor vier Wochen und bis jetzt keine Antwort.
    Hat er Anspruch auf einen Mehrbedarf. Mein Partner ist in keiner Maßnahme und wir haben jetzt auch Erwerbsminderungsrente beantragt. Das jobcenter hat das auch begrüßt.
    Danke für eine Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michael,

      ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird bei Hartz 4 nur gezahlt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht bzw. an diesen teilgenommen wird und der Antragsteller erwerbsfähig ist. Dies ist in § 21, Absatz 4 geregelt. Sollte Ihr Partner Erwerbsminderungsrente nach dem SGB 12 erhalten und voll erwerbsgemindert sein, kann ein Mehrbedarf von 17 % gezahlt werden, wenn das Merkzeichen G vorliegt. 35 % können laut SGB 12 gezahlt werden, wenn Eingliederungshilfen erbracht werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Susann

    Hallo,
    mein Sohn ist im April 2017 begutachtet worden. Der Gutachter kam zum Ergebins das mein Sohn weiterhin befristet bis 2020 voll erwerbsunfähig ist.

    Das ist jetzt die 2.befristung der Erwerbsunfähigkeit. Die 1. ging von 2013 -2016 .
    Er hat für ca.1,5 Jahre einen Mehrbedarf bekommen, weil er einen Gdb 70 und Merkzeichen G hat .
    Mein Sohn lebt mit mir in BG . Bis November bekommt er somit über das Jobcenter Leistung . Steht ihm jetzt noch ein Mehrbedarf wegen der Behinderung zu oder nicht ?

    Mein Sohn wird im November 25

    Danke im vorraus für hilfreiche Antworten

    Susann

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susann,

      grundsätzlich kann ein Mehrbedarf für Ihren Sohn bestehen. Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter, um einen Antrag zu stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Andreas M.

    Hallo hartz4-Team ,

    ich versuche im Internet zu recherchieren , komme aber irgendwie nicht weiter.Wäre über Antwort sehr dankbar.
    Ich beziehe seit dem 1.1.2016 Hartz4.War bis vor kurzem seit dem 1.1.2016 auch krankgeschrieben.Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% wegen COPD 3 und Depressionen-Mir wurden jetzt von der DRV Hannover -Braunschweig ( nach 6 Wochen Reha ) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.Am Montag den 29.05.2017 soll eine Orientierungsmassnahme für 4 Wochen beginnen und danach wird entschieden welche weiteren Maßnahmen für mich in Frage kämen.Ich habe aber von der DRV allerdings voraussichtlich keinen Anspruch auf Übergangsgeld.Nun meine Frage:Habe ich eventuell , für die Dauer der Massnahme. Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf den Mehrbedarf nach §21 SGB II ?
    Ich bin eingeschränkt erwerbsfähig.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      normalerweise kann Ihnen ein Mehrbedarf gewährt werden, wenn Sie bestimmte Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Ob die Ihnen gewährten dazugehören, sollten Sie bei Ihrem Jobcenter in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Schimkat

    Ich habe seit März einen Schwerbehinderten Ausweis mit den Merkzeichen G .
    Bin Zuckerkrank und Herzkrank ich bekomme ALG 2 stehen mir die 17 % Mehrbedarf zu.
    Kann 3 Stunden arbeiten, wie gesagt bin Zuckerkrank gibt es auch ein Mehrbedarf für Ernährung.

    MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Schimkat,

      ein Mehrbedarf aufgrund Ihrer Behinderung steht Ihnen zu, wenn Sie Eingliederungshilfen nach Absatz 4 § 21 des SGB 2 erhalten – also zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ob Ihnen ein weiterer Mehrbedarf aufgrund einer kostenaufwändigen Ernährung zusteht, wird im Einzelfall entschieden. Ein ärztliches Gutachten kann dafür hilfreich sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Schimkat

    Hallo an das Team,

    Beziehe ALG II

    § 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

    Merkzeichen G und 70 gdb liegt vor ich nehme zur Zeit kein Anspruch auf § 21 Absatz 4
    steht mir ein Mehrbedarf von 17 % zu.

    MfG

    Ralf

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Schimkat,

      die genannten Voraussetzungen treffen normalerweise nur für Empfänger von Sozialgeld, nicht aber von Hartz 4 zu. Wenden Sie sich dazu nochmal an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rilana,

      normalerweise haben Sie nur einen Anspruch auf den Mehrbedarf bei einer Behinderung, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind und Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Ist dies der Fall, kann ein Anspruch auf den Mehrbedarf vorliegen. Klären Sie dies mit Ihrem Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Jörg T.

    Hallo an das Team,
    ich beziehe seit geraumer Zeit Leistungen nach dem SGB II, bin ferner mit 60 v. H. Schwerbehindert, mit Merkzeichen „G“.
    Wie mir vor einigen Tagen bei einem Besuch des Jobcenter von einer Sachbearbeiterin eröffnet wurde, bin ich nunmehr gemäß dem, vom Jobcenter beim Sozialmedizinischem Dienst in Auftrag gegebenen Gutachtens, zunächst für die Zeit von sechs Monaten, nicht mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig.
    Da das Gutachten zunächst nur einen Zeitraum von sechs Monaten abdeckt verbleibe ich im Wirkungsbereich des Jobcenter und des SGB II.
    Ich habe nunmehr einen Antrag auf Zahlung eines Mehrbedarfs von 17% gestellt, da faktisch eine volle Erwerbsminderung vorliegt, bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“.
    Ist dies so korrekt und habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Mehrbedarfes?
    Danke im vorraus für Ihre Bemühungen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jörg,

      erhalten Sie weiterhin Hartz 4, so haben sie lediglich Anspruch auf einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung, wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Dieser Mehrbedarf beträgt dann 35 %. Da Sie nicht voll, sondern nur teilweise erwerbsgemindert sind, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 %. Dieser wird nur bei erwerbsunfähigen Personen gezahlt, die Sozialgeld erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. mauritz

    hallo ich fange einen neuen job an 20 std die 9 euro die stunde steuerklasse 2 alleinerziehe ein kind. ich bekomme wegen zölliakie 82 euro mehr ich habe jetzt onch 30 % behinderung bekommen gibt es da auch noch einen mehrbedarf zu beantragen ? gruss mauritz

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mauritz,

      wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, kann Ihnen ein Mehrbedarf gewährt werden (Absatz 4 § 21 SGB 2). Wenden Sie sich direkt an Ihren Sachbearbeiter, um den Anspruch zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Tina

    Schönen guten Abend,

    ich habe heute meinen Schwerbehindertenbescheid bekommen mit 40%. Bin durch meine Krankheit seit 3 Jahren krankgeschrieben und bin Alleinerziehende Mutter zweier Kinder. Kann ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter geltend machen und mit welcher Begründung (Gesetzbuch und Paragraph)?

    Liebe Grüße und vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tina,

      der Mehrbedarf bezieht sich auf § 30 SGB XII. Alleinerziehende Mütter, die mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben, können dementsprechend einen Mehrbedarf geltend machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Daniela S.

      Hab einen Sohn 19 j geistig Behindert 100% hat g , b , h in Ausweis. Bin als Mutter Betreuerin. Nun meine Frage…wir bekommen Leistung von Jobcenter. Wird von mein Sohn seine „“ 80€ “ angerechnet? Und kann ich auch mehrbedarf für ihn beantragen oder was geht noch beim Jobcenter???? Wäre nett wenn mir geholfen wird .

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org

        Hallo Daniela,

        ggf. können Sie einen Mehrbedarf bei einer Behinderung eines Kindes beantragen. Eventuell steht Ihrem Kind aber auch bereits die Grundsicherung zu. In diesem Fall sollten Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Ob Ihnen eventuell weitere Leistungen zustehen, erfahren Sie bei der Caritas oder der ProFamilia.

        Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Nina

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage ich habe eine Schwerbehinderung von 50% und bin voll erwerbsgemindert und erhalte Grundsicherung bei mir würde nun Fibromyalgie festgestellt da ich teilweise eingeschränkt bin durch die Krankheit ist meine Frage nun ob mir Mehrbedarf zusteht danke im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      ein Mehrbedarf nach § 30 SGB XII kann Ihnen durchaus zustehen. Dies muss je nach Einzelfall überprüft und genehmigt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Ramona

    Ich bin ganz neu Schwerbehindert und sitze seit wenigen Wochen im Rollstuhl. Ich kann dadurch meine Wohnung nicht mehr alleine betreten bzw verlasen, da ich stufen überwinden muss um in die Wohnung zu kommen. Nun habe ich eine wunderschöne ebenerdige Wohnung gefunden, die leider ca 55-100€ zu teuer ist. Und doch noch günstiger als ich eine normale Behinderten Wohnung. Denn die fangen bei 650€ kalt an und meine wunsch Wohnung kostet 515€ warm.Was kann ich tun? Gibt es ne Möglichkeit die Wohnung trotzdem anmieten zu können ohne abstriche beim Harz IV zu machen? Denn 55€ monatlich alleine bezahlen und den Umzug aus eigener Tasche bezahlen ist fast unmöglich.
    Es wäre klasse, wenn mir jemand schnell eine Juristischen Rat geben kann. Denn die
    Wohnung wird ab morgen wieder im Internet zur Vermietung angeboten. Muss ich wirklich vom Leben abschied nehmen und nur noch alleine in meiner Wohnung sitzen? Kein Müll raus bringen kein einkaufen, keine frische Luft schnappen usw
    ICH BRAUCHE WIRKLICH HILFE

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ramona,

      bei Vorliegen einer Behinderung ist es möglich, dass Ihnen ein höherer Mietpreis bzw. eine größere Wohnung gewährt wird. Einen juristischen Rat dürfen wir Ihnen leider nicht geben. Sprechen Sie deshalb unbedingt direkt mit Ihrem Sachbearbeiter, um das Problem zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Janin

      Hallo Ramona

      Ich kenne das Problem zur Zeit auch da ich auch eine Wohnung brauche die für mich gerecht ist. Ich habe auch eine gefunden doch das Amt stellt sich quer diese zu bezahlen. Sie ist ebenerdig, so dass ich auch mit meinem Rollator drin benutzen kann, was ich in meiner jetzigen Wohnung nicht kann da sie zweite Etage ist. Den Rollator kann ich auch nicht immer hoch und runter tragen dafür habe ich gar keine Kraft noch Gleichgewicht. Die neue Wohnung wäre 61qm groß, ich hätte alles vor der Tür physio, Arzt, einkaufen etc aber das Amt sagt halt nein.
      So langsam bin ich soweit mir das nicht mehr gefallen zu lassen und zum Anwalt zu gehen, was anderes bleibt einem gar nicht mehr.

      Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Glück das Du die Wohnung doch bekommst.
      LG Janine

  18. Thomas

    Hallo an das Team,
    ich beziehe eine volle Erwerbsminderungs Rente und Leistungen nach den SGB II bin mit 90% Schwerbehindert, mit Merkzeichen „GB“. habe ich einen Anspruch auf Zahlung des Mehrbedarfes? von 17 % .

    Danke im vorraus für Ihre Bemühungen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Thomas,

      bei einer Behinderung besteht grundsätzlich Anspruch auf einen Mehrbedarf. Einen entsprechenden Antrag können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Michelle

    Hallo,
    und zwar bekommt meine Mutter Hartz4, mein Bruder (15 J.) und Ich (21 J.) wohnen noch Zuhause. Ich habe eine chronische Erkranken aufgrund deren ich zusätzlich neben meinen Medikamenten, Nahrungsergänzungsmittel (die von der Krankenkasse nicht übernommen werden) zu mir nehmen muss um meinen erhöhten Nährstoffbedarf zu decken, ebenfalls habe ich einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen G und GdB 80%, aktuell wurde ich an die Reha Abteilung vom Jobcenter weitergeleitet weil mir eine Reha Ausbildung gewehrt wird. Steht mir so auch Mehrbedarf zu und wenn Ja von wie viel % würde mir einer zustehen?

    Schon einmal danke für die Hilfe 🙂

    Liebe Grüße
    Michelle

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michelle,

      bitte wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter, um in Erfahrung zu bringen, inwiefern für die gewährte Ausbildung ebenfalls ein Mehrbedarf gewährt werden kann. Pauschal lassen sich derartige Mehrbedarfe nicht festlegen. Sie bedürfen stets der Einzelfallbewertung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Sonja

    Hallo
    Ich habe Skoliose bin eingestuft 3 std am Tag arbeiten zu können.Habe jetz einen Aus weiss bekommen mit 50gb ohne ein *g*
    Steht mir der Mehrbedarf zu ?
    Muss das Amt rückwirkend ab bescheid leisten ? LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sonja,

      Sie können einen entsprechenden Antrag auf Mehrbedarf stellen. Die Leistungen können auch rückwirkend bewilligt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Frank

    Hallo,
    ich bekomme Rente bis 2019 wegen voller Erwerbslosigkeit in Höhe von 534€. Dazu HartzIV in Höhe von 255€.
    Nach einem Verschlimmerungsantrag habe ich 2016 einen Schwerbehindetenausweis erhalten und nach Widerspruch habe ich diesen mit GdB60, rückwirkend zum 24.01.16 gestern erhalten.
    Habe ich beim Jobcenter jetzt Anspruch auf Mehrbedarf? Und wenn, dann auch rückwirkend?

    Lleben Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      bei einer Schwerbehinderung ist ein Anspruch auf Mehrbedarf sehr wahrscheinlich. Dieser kann auch rückwirkend gezahlt werden. Ob dies allerdings für 1,5 Jahre rückwirkend möglich ist, sollten Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter fragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Alfred

    Alfred 3.08.2017

    Ich bin voll Erwerbsunfähig, Schwerbehinderung 100 gb. Bekomme in zukunft die Grundsicherung. Bekomme keine Erwerbsminderungs Rente. Meine Frau mit Kind 15 jahre bekommen AlgIi. Wie hoch ist mein Regelbedarf u. wieviel Mehrbedarf bekomme ich? Mfg.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alfred,

      sie haben in der Regel einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente, sofern Sie täglich nicht länger als drei Stunden in einem Beruf arbeiten können. Diese beträgt weniger als ein Drittel Ihres letzten Bruttogehalts. Der Mehrbedarf beträgt 17 % des maßgeblichen Regelbedarfs.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. JuNeVie

    Hallo!
    Meine Tochter 12 Jahre alt hat Behinderung 100%, das Pflegegeld zahlt die Krankenkasse nicht, da wir erst seit einem Jahr in Deutschland wohnen und keine zwei Jahre ununterbrochen Beiträge bezahlt haben.
    Ich bekomme HartzIV, wollte einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Vom JobCenter bekam ich eine Anlage, die ich ausfüllen soll. Es muss angegeben werden, wieviel Euro gezahlt werden sollen.
    Habe keine Ahnung, was ich da schreiben soll.
    Bitte helfen Sie mir, wieviel Mehrbedarf steht meiner Tochter zu?

    Vielen Dank!
    JuNeVie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Ihre Tochter ist mit 12 Jahren nicht erwerbsfähig und kann keinen Mehrbedarf erhalten. Allerdings haben Sie die Möglichkeit Sozialgeld zu beantragen. Dieses beträgt in Ihrem Fall 270 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. hildebrandt

    Hallo zusammen,
    Ich bräuchte mal eure Hilfe.

    Ich bin 27 und beziehe durch meine Krankheit( Epilepsie) ALG 2.

    Mein Antrag wird immer wieder abgelehnt, mein Neurologe schrieb ein Gutachten für den Arzt vom Jobcenter. Dieser bestätigte dieses das ich absolut für erstmal eine Zeit von 3 Jahren weder persönliche Termine und Einladungen beim Jobcenter wahrnehmen muss.

    Wieso hat jemand der sowieso durch z
    Bsp. Eine wieder Eingliederung bekommt und dadurch mehr Geld erhält noch mehr Geld?

    Und die Menschen die eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen B und G von 70 % keinen Mehrbedarf?

    Die Dame vom vom Jobcenter lehnt es absolut ab, mir es zu gewehren weil ich keine 3 Stunden oder eine Wiedereingliederung wahrnehmen kann.

    Wie denn auch bei meiner Krankheit?

    Ob ich nun Anspruch habe oder nicht weiß ich nun absolut nicht, es würde mich wundern wenn Personen die eingegliedert werden mehr erhalten wie bei Personen die es nicht können.

    Könnt ihr mir da vllt. Weiterhelfen ?

    Danke sehr

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      einen Anspruch auf Mehrbedarf haben Sie nur, wenn ein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt oder Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben. Eventuell haben Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Antrag auf ALG 2 abgelehnt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Elena

    Hallo!
    Ich (58 Jahre alt) ind mein Sohn (20 Jahre alt) bekommen Leistung nach SGB II von Jobcenter.
    Mein Sohn ist schwerbehindert 100 % und hat Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe G.
    Hat er recht auf irgendwelche Mehrbedarf ?

    Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elena,

      ein Mehrbedarf bei Behinderung kann nur gewährt werden, wenn der Betroffene erwerbsfähig ist. Sprechen Sie diesbezüglich am besten mit Ihrem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  26. Nina P.

    Hallo.
    Ich habe beim Jobcenter einen Mehrbedarf beantragt, ich arbeite seit dem 1.9.17 wieder Teilzeit.
    Ich bekomme Alg2.
    Ich habe einen schwerbehindertenausweis mit 70% mit dem Merkmal „RF“ wegen meiner Hörbehinderung.
    Ich muß beidseitig Hörgeräte tragen.
    Jobcenter hat meinen Mehrbedarf abgelehnt.

    Steht mir als Hörbehinderte denn nichts an Mehrbedarf zu ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      Sie können bei der Krankenkasse anfragen, ob generell ein Anspruch auf gesonderte Leistungen besteht. Bezüglich des Mehrbedarfs kann ein Anwalt für Sozialrecht prüfen, ob ein Anspruch darauf besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  27. Roman

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich laß in einer Antwort von Ihnen: „…ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird bei Hartz 4 n u r gezahlt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht bzw. an diesen teilgenommen wird u n d der Antragsteller erwerbsfähig ist. Dies ist in § 21, Absatz 4 geregelt.“ Oder diese Antwort „normalerweise haben Sie n u r einen Anspruch auf den Mehrbedarf bei einer Behinderung, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind u n d Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.“

    Ich verstehe den Tenor nicht vollends und Bitte im Hilfe, vielleicht Hilfe für alle.

    Meines billigen Rechtsverständnisses beantragt ein Bürger Leistungen nach SGB II. Er wird auf Herz und Nieren geprüft und wurde als Bedürftig eingestuft. Er erhält sodann Leistungen nach Kapitel 1 (Fördern und Fordern) SGB II, wenn er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, Arbeitsangebote annimmt, die dazu dienen, seine Bedürftigkeit abzustellen, an Maßnahmen teilnimmt und und und. Die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beginnt demnach nicht erst bei erfolgreicher Vermittlung oder Teilnahme an einer Maßnahme und mit dem Tag des Antritts, sondern sofort mit erstelltem Bewilligungsbescheid. Und faktisch beginnt sodann ja auch sofort bei jedem die Prozedure einer Vermittlung…

    Mehrbedarf laut § 21 SGB II Abs. 4 sei – „SGB IX § 33 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches s o w i e s o n s t i g e Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben…“. Sonstige Hilfen schließen hier m.E. SGB IX § 33 Absatz 3 Nummer 1 im Wortlaut wieder ein, der vorab ganz gezielt vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde, nämlich alle „Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,“. Was sind sonstige Hilfen??? Gute Frage – oder? Das beginnt m.E. schon mit dem ersten Gespräch bei seinem Arbeitsvermittler, der eine passende Stelle sucht und nicht „erst“ im Verständnis mit § 33 Absatz 3 Nummer 2 der Berufsvorbereitung und Nummer 4 der Berufsausbildung. Existieren dafür schon Urteile? Ich fand in meiner Recherche keine.

    Stellt der Bürger seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung, wird die Leistung vom jobcenter sofort verwehrt. Den Regelsatz zum Lebensunterhalt für Arbeitssuchende erhält der Bürger ja nur, weil er 1) mind. 3 Std. tgl. arbeitsfähig ist und 2) sich zu a l l e n Maßnahmen bereit erklärt (ob das nun rechtlich einwandfrei ist oder nicht ist eine andere Sache).

    Infolge einer genannten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit verweist/leitet das jobcenter den Bürger sowieso an das Sozialamt.

    Das ist mit objektiver Betrachtung in der Würde eines N a c h t e i l ausgleiches auch gegeben. Der betroffene Bürger, der an Behinderung leidet, hat die Behinderung ja 24 Stunden am Tag, also in seinem privaten Leben. Dafür der Ausgleich für die Nachteile eines behinderten Menschen im Vergleich zu einem gesunden Menschen. Der Bürger hat diese behindernden Gegebenheiten ja nicht, weil er an einer …Maßnahme teilnimmt oder erfolgreich in eine geförderte Arbeitsgelegenheit zugewiesen wurde und dann nach 18 Uhr oder wann auch immer ist plötzlich die Behinderung weg… So ist es ja nicht, so wird das SGBII aber zu gern ausgelegt. Der Bürger h a t die Behinderung ja auch ohne Arbeitsgelegenheit! Meines Erachtens wird hier das Gesetz falsch angewandt.

    Ein Bürger mit guter Arbeitsgelegenheit und mit gutem Einkommen im Vergleich zur Höhe des Regelsatzes benötigt diesen hier definierten Mehrbedarf in geringerem Umfang, weil er durch die Behinderung (s)einen Nachteilsausgleich in steuerlicher Form (Freigrenze der Lohnsteuer, Lohnsteuerjahresausgleich) zuerkannt bekommt. Aber ein SGBII- Leistungsbezieher hat diese Privilegien nicht, weil er keine Steuerlast hat!

    Können Sie meine Gedanken bestätigen? Hat nicht jeder Leistungsbezieher m i t Behinderung sofort mit ersten Bewilligungsbescheid durch die textliche Festsetzung mit Wortlaut „sowie sonstige Hilfen“ diesen Anspruch auf Mehrbedarf und nicht erst mit Antritt einer Arbeitsgelegenheit oder Teilnahme an einer Maßnahme? Wer kann einem da helfen?

    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Roman,

      wenn Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen wollen, sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter schildern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  28. Inge G.

    Inge G. 14.September 2017 Hallo liebes H.4 Team. Ich habe seid ca 3Jahen einen Schwerbehindertenausweis von 50%mit dem Merkzeichen G. Ich bin als Vollzeitig Erwerbsfähig eingestuft. Ich habe einen Minijop,ich habe einen Antrag auf 17%Mehrbedarf gestellt,der wurde ablehnt mit der Begründung das ich voll Erwerbsfähig bin.Ich lese immer das man mit einer Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf hat.Vielend Dank.Mfg.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Inge,

      das ist richtig. Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Sozialrecht prüfen, ob ein genereller Anspruch auf Mehrbedarf besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  29. Heike

    Sehr geehrtes Team,
    Bei mir geht es um folgendes:
    Meine Freundin ist psychisch eingeschränkt. Sie hat einen berufliche Reha Maßnahme gemacht in der ihr nachträglich der Mehrbedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt wurde. Sie wusste es zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht, dass sie ein Anrecht auf den Mehrbedarf hat. Jetzt ist sie aus dieser Maßnahme heraus in eine Ausbildung im Berufsförderungswerk gegangen, diese ist aber vom Arbeitsamt gefördert und wieder eine Leistung nach Paragraph 33 u 44, Teilhabe am Arbeitsleben. Wir wollten dies mal schlauer sein und den Mehrbedarf gleich beantragen, da bekam sie jetzt aber eine Absage, es würde kein Recht darauf bestehen weil sie in Ausbildung sei eine Ablehnung auf den Antrag gäbe es auch nicht. Sie bezieht Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt und den Rest Hartz 4. Sie lernt den Beruf der Recyclingwerkerin, dieser Beruf ist nur über das Arbeitsamt erlernbar und ist genau für die Menschen gedacht die von einer psychischen oder anderweitigen Behinderung betroffen sind. Die Sachbearbeiterin vom Jobcenter untermauerte ihre Aussage mit einem Text in dem es hieß, das Ausbildung den Anspruch verwehrt. Die Tatsache ist aber das die Ausbildung die sie macht eine Leistung zur Teilhabe ist und dass berechtigt doch oder? Ich brauche feste Gesetzes Grundlagen um den Anspruch geltend machen zu können. Ich überlege beginne demnächst eine Umschulung und beginne den Mehrbedarf ebenfalls wieder gewährt als ich das der Sachbearbeiterin sagte meinte sie da hätte ich Glück. Ist das Ermessens Sache? Ich verstehe das nicht. Ich bin auch ein Reha Fall bei der Agentur der Psyche wegen. Ich hoffe sie können mir einige Tipps geben und bedanke mich im voraus.
    Beste Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      uns ist leider kein Mehrbedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben bekannt. Daher können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  30. De blasi Loredana

    Hallo, ich bin 41 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl oder liege im Bett auf Grund Krankheit. Bin erwerbsunfähig . Mein Sohn ist 18 und geht noch zu Schule ( 9+2). Mein Sohn verdient kein Geld.
    Behinderter Ausweis ist beantragt ! Noch bin ich bei Arbeitsamt… dem nächsten muss ich Antrag stellen auf Arbeitslosengeld II ( also Harzt4) meine Wohnungen ist sehr eng … mit Rollstuhl komme ich nicht durch. Ich benötige eine Wohnung behinderter gerecht. Einkommen: 192,€ Kindergeld, Unterhaltung für Sohn 360,-€
    Habe Pflegegrad 3 bekommen ich 545,-€
    ( schwer Beeinträchtigung in der beweglichkeit)
    Bin Alleinerziehende Mütter.
    Was darf Kosten die Wohnung für 2 Personen ?
    Und viewiele mq ?
    Bis jetzt für 2 Personen sind Miete bis 375,-€ kalt Max darf Kosten…. aber jetzt sitzt im Rollstuhl und benötige mehr Platz.. PLZ 88477 schwendi
    Danke für die Antwort in vorraus.
    L.G.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      die Kosten für Unterkunft und Miete sind ortsabhängig und können sich unterscheiden. Als Richtwert gelten für einen 2-Personen-Haushalt 60 Quadratmeter und 437,40 Euro Miete. Inwiefern sich dies unterscheidet, weil Sie eine behindertengerechte Wohnung benötigen, können Sie bei der zuständigen Behörde anfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  31. Andreas

    Hallo,
    bin 52 Jahre alt und aufgrund von Epilepsie seit 2012 mit Grad 80 schwerbehindert, sowie den MZ „B“ und „G“.
    Da ich trotzdem voll erwerbsfähig bin erhalte ich ALG II. Dem Jobcenter sandte ich immer eine aktuelle Kopie meines Schwerbehindertenausweises aber wohl noch keinen gesonderten Antrag auf Mehrbedarf.
    Steht mir dieser zu, falls ja mit wieviel Prozent und auch rückwirkend und benötige ich einen extra Antrag?
    Seit 18 Jahren wohne ich in meiner Wohnung mit höherer Miete als Regelsatz und sollte diese schon zwei mal nicht mehr voll bezahlt bekommen. Nach mehreren Anträgen wurde sie mir dann jedoch wieder gewährt.
    Waren dies Kulanzentscheidungen oder hat man nach einer gewissen Wohndauer oder aufgrund einer Schwerbeschädigung das Recht auf die Mietübernahme durch das Jobcenter oder Sozialamt?
    Welche Beträge erhält man von der Sozialhilfe, wenn man irgendwann nicht mehr arbeitsfähig sein sollte?
    Vielen Dank & Beste Grüße!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      Sie müssen einen gesonderten Antrag auf Mehrbedarf bei einer Behinderung stellen. Dieser beträgt zwischen 17 und 35 Prozent des Regelsatzes und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ob und inwiefern die Wohnung gewährt wird, entscheidet das Jobcenter immer im Einzelfall. Welche Bedarfe Sie vom Sozialamt erhalten, ist ebenfalls vom individuellen Fall abhängig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  32. Marko J.

    Schönen guten Tag ich hab mal eine Frage steht mir mit einer gehörlosen Behinderung von 80% mit den zeichen GL RF EIN MEHR BEDARF zu würde mich über eine Antwort freuen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marko,

      damit Sie einen Mehrbedarf erhalten, müssen Sie erwerbsfähig sein und an einer Maßnahme teilnehmen. Dazu zählen beispielsweise die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben oder die berufliche Wiedereingliederung. In dem Fall steht Ihnen ein Mehrbedarf von 35 % des Regelsatzes zu. Bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G steht Ihnen 17 % des Regelsatzes als Mehrbedarf zu. Weitere Mehrbedarfe werden vom Jobcenter je nach Einzelfall bewilligt oder abgelehnt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  33. Elena O.

    Ich bin bis Mai 2016 beruftätig gewesen bis vor kurzem habe ich Kranken Geld bekommen.Ich bin verheiratet.Von Job Centrum erhalten wir 368,00 Euro pro Person.Seid Iuli 2017 habe Schwebehinderung 80% mit Merkzeichen G und B – Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.Jetzt bin ausgesteuert und bekomme Arbeitslose Geld.Ich bin auf E-Rollstuhl und habe Pflegestufe 2. Mein Mann hat auch 50% Behinderung .Die Frage -wieviel Geld steht uns zu.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elena,

      das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viel Vermögen Sie beide haben. Grundsätzlich steht Ihnen ein Regelsatz von jeweils 368 Euro zu. Zudem können Sie einen Mehrbedarf bei einer Behinderung geltend machen. Dieser liegt entweder bei 17 oder 35 % des Regelbedarfs. Die Voraussetzungen lesen Sie oben. Zudem stehen Ihnen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung vom Jobcenter zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  34. Peter E.

    Peter aus Dresden
    Bin 80 proz. Schwerbehindert aber vom Jobcenter noch aus voll erverbsfähig.
    gehe aber noch jeden morgen 3 Stunden arbeiten bekomme Gehalt -Aufstock.
    habe ich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      sofern Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, erhalten Sie keinen Mehrbedarf in Höhe von 17 %. Nehmen Sie an einer Verbesserung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, können Sie allerdings einen Mehrbedarf von 35 % geltend machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  35. Maria A

    Hallo
    Im Dezember letzten Jahres am Rechten Oberschenkel Ambutiert worden . Habe Hundert Prozent. Lebe von Hartz 4ich habe nur die frage ob mir irgend was zu steht vom Jobcenter. Da wir gerade mit der Arge im Rechtsstreit liegen da unsere Wohnung zu teurer wäre. Ich bin schon ganz sch9n mit den Nerven am Boden. Ich bitte um antwort.
    LG Maria A

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maria,

      ggf. haben Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  36. R. Johanna

    Hallo ! Bin seit 2009 , 50 % behindert wegen Depressivität. Bis 2013 , wohnnte mein Sohn noch bei mir , dann nicht mehr. Meine Wohnung ist 69 qm gross , wohne hier schon aber seit 2002. Kalt Mitte – 225 , warm Mitte 482 , ist sehr gunsti , aber zu groß. Deswegen , bekomme ich 100 e , für die Mitte wenniger , muss es von meinem Regelsatz Geld , selbst bezahlen ,obwohl ich schriftlich habe ,dass ich nicht in der Lage bin da auszuziehen. Kann ich da was machen ? Mfg – R. Johanna

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johanna,

      wenn Sie nicht ausziehen wollen/können, haben Sie die Möglichkeit, ein Zimmer unterzuvermieten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  37. K.W

    Guten Abend
    Ich bekomme eine sogenannte Arbeitsmarktrente,weil ich nicht vermittelbar bin.
    Könnte aber mehr als drei Std. arb.
    Heißt:Rente wegen voller Erwerbsminderung 375€ ergänzend Hartz4
    Ich habe MS und eine Schwerbehinderung mit 70% und. G

    Hätte ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
    Mfg
    K.W

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei einer Behinderung haben Sie nur, wenn Sie an einer Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen oder wenn Sie voll erwerbsgemindert sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  38. N.

    Meine Frau und ich erhalten Hartz IV. Meine Frau hat jetzt rückwirkend zum Juni 2017 den Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 mit Zusatz „G“ zuerkannt bekommen.
    Sie ist aber aufgrund Ihrer Tumorerkrankung / Chemotherapie seit Juni 2017 AU krankgeschrieben und es ist unwahrscheinlich daß sie jemals gesundgeschrieben wird (palliative Chemo) Sie erhält daher bereits Mehrbedarf wegen Ernährung. Hat Sie Anspruch auf weiteren Mehrbedarf wg. Behinderung oder sollen wir lieber die KFZ-Steuer-
    Ermäßigung in Anspruch nehmen. Beides geht wohl nicht lt. LVWA .

    mfG Familie N.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  39. Michaela

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage. Bei mir wurde im August 2017 Multiple Sklerose festgestellt. Ich bin sehr gut auf ein Medikament eingestellt. Jetzt, da ich wieder etwas machen will und wollte, habe ich einen 450 Euro Job angenommen. Es ist für mich nur schwer, mit dem Bus hin und dann 4 -5 Std arbeiten, dann zum Bus laufen und wieder heimfahren, ( der Job ist im Nachbarort). Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis beantragt und Gdb 30 bekommen.
    Meine Frage ist nun, ein Pkw wäre deutlich besser, da ich langes laufen leider so nicht mehr hinbekomme aufgrund der MS. Ich wäre auf der Arbeit noch ein wenig Leistungsfähiger, wenn ich eben vorher nicht noch eine längere Strecke laufen müsste, um zur Arbeit zu kommen.

    Wenn es klappt, da ich auch schon im Oktober 2017 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, der in der nächsten Woche besprochen wird, dann wäre es auch dafür im Sommer hilfreich. Es belastet mich schon, wenn ich diese Strecken laufen muss (bleibt ja nichts anderes übrig).

    Kann ich beim Jobcenter einen Antrag stellen, der mir es ermöglicht, einen PKW zu kaufen? ICh würde das gerne anders machen, aber das klappt leider nicht wirklich mit Hartz4. Kann mir da jemand eine hilfreiche Antwort geben? Oder einen Tipp auf was ich achten muss oder sollte?

    Ich danke schon mal.

    LG Michaela

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michaela,

      Sie können einen Antrag stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Schildern Sie im Antrag in jedem Fall Ihre genaue Situation und machen Sie deutlich, dass Sie das Fahrzeug benötigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  40. Cora

    Hallo,

    ich bin Aufstocker, arbeite nur 4 Stunden, da ich nicht mehr arbeiten kann und habe einen GdB von 50 .
    Hab ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
    Cora

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cora,

      ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nur, wenn Sie an einer Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  41. Alexander S.

    Hallo, ich bin ein allein erziehender Vater und Aufstocker. Nun habe ich eine V-K Kur bewilligt bekommen. Zwei Fragen habe ich: 1) zieht das JC mir Geld während des Kuraufenthaltes ab und 2) kann ich einen Zuschuss für Notwendige Anschaffungen die ich für die Kur benötige beantragen?
    Vielen Dank Alexander S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexander,

      sofern die Kur nicht länger als sechs Wochen ist, wird in der Regel nichts abgezogen. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie dies mit dem Jobcenter klären. Notwendige Anschaffungen werden nur in besonderen Einzelfällen vom Jobcenter bewilligt. Dies sollten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter ansprechen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  42. Warnken

    Hallo,
    Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweis mir Merkzeichen B und G und einen Grad von 80%, Die Schwerbehinderung kommt durch eine starke Sehbehinderung.
    Im Internet bin ich unterschiedliche Aussagen gestossen, was ein Mehrbedarfbetrifft.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?
    MfG
    Warnken

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Warnken,

      liegt trotz der Behinderung eine Erwerbsfähigkeit vor, kann ein Antrag auf Mehrbedarf eingereicht werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  43. Nagel

    Hallo,
    Wir haben eine Frage zur Anrechnung von Guthaben bei den Beko´s. Wir (Eigenheimbesitzer) haben für 2017 vom Energieversorger eine Gutschrift bekommen , welche uns vom Jobcenter für 2018 voll abgezogen wurde. Und das, obwohl wir die Abschläge bis einschließlich April 2017 aus eigenem Einkommen / Vermögen an den Versorger gezahlt haben. Wir sind aber erst seit Mai 2017 Bezieher von Hartz IV. Dazu kommt, daß wir auf Grund des Einbaus einer neuen Zentralheizung 2016 keine Vergleichswerte zu den Gaskosten hatten und von uns aus einen hohen Abschlag angesetzt haben. Jetzt werden wir dafür bestraft . Ist dies rechtens ?

    mfG Familie N.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nagel,

      die Gutschrift zählt als Einkommen und kann somit auf die Leistungen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Falk K.

      Hier steht nur Energieversorger. Handelt es sich um Heizkosten oder nur um den Stromkosten Abschlag. Bei Heizkosten die zusätzlich zum Hartz4 gewährt werden handelt es sich um Einkommen. Handelt es sich aber um Strom dann isr das bereits im Hartz4 inbegriffen. Und darf demnach nicht als Einkommen gewertet werden.

  44. Wolf

    Huhu
    Hab da mal ne frage ich lebe mit meinen 3 Kindern zusammen die alle 3 einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der große(15 j.) mit 60%, der mittlere(14 j.) mit 60%, H und der kleine(1 j.) mit 50%, B und H. Bei den großen und mittleren wird gerade noch mal geprüft weil beide auch das B und H benötigen wegen Autismus und gangstörung. Nun zu meiner Frage wir haben jetzt eine 3 Raum Wohnung mit 88,6 qm und der große und kleine teilen sich ein Zimmer was aber auf Dauer nicht geht wegen alter. Wir würden gern in eine 4 Raum umziehen wollen wie groß darf die den sein. Weil ich von einer Freundin erfahren habe das bei behinderten mehr qm sein dürfen.
    Danke im Voraus
    Kati

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wolf,

      diese Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da sie oft in den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Bundeslandes geregelt sind (Bsp. NRW und Niedersachsen). Es ist je nach Land und Behinderung möglich, dass bei Schwerbehinderung ein Mehrbedarf von 10 bis 15 qm entsteht.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  45. Jens.S

    Hallo,

    ich beziehe ALG 2 und habe eine Schwerbehinderung Grad 70 Merkzeichen G.
    Zur Zeit absolviere ich eine Umschulung zum Kaufmann, die über den Rententräger finanziert wird.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?

    Vielen Dank im Voraus
    Liebe Grüße
    Jens S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jens,

      um für einen Mehrbedarf qualifiziert zu sein, müssen Sie in der Regel erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 33 des SGB IX oder nach § 54 des SGB XII erhalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  46. KarinF

    Hallo,

    ich bezog ALG 2 und hatte eine Auto angemeldet, bei dem das Finanzamt versäumt hatte die KFZ-Steuer für über 3 Jahre einzuziehen, da ich einen Schwerbehinderten-Ausweis besitze mit der GdB 100% (gehörlos), dachte ich, dass ich Kfz steuerfrei wäre.
    sie kamen erst jetzt darauf, als ich ein neues Auto anmeldete und auch wieder seit 3 Monaten arbeite
    Gibt es da nicht einen Verjährungsfrist, nach dem sie die Steuer nicht rückgängig nachverlangen können?
    wäre um eine Auskunft erfreut und bedanke mich im voraus.

    Gruß KarinF

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      die Frist für die Verjährung der Kfz-Steuer beträgt vier Jahre. Dementsprechend kann Ihre Steuer auch jetzt noch verlangt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  47. Dania

    Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter mit der kleinen Kinder. Sie ist 4 Jahre alt und hat eine schwerbehinderten Ausweis B von 70%.
    steht mir ein Mehrbedarf zu ?.
    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dania,

      wie im Artikel erklärt, steht Eltern von Kindern mit Behinderungen in der Regel kein Mehrbedarf zu. Allerdings können Zusatzleistungen beantragt werden, wenn zum Beispiel aufgrund der Behinderung eine bestimmte Ernährung notwendig ist oder mehr Wohnraum als der für angemessen erklärte Wohnraum benötigt wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  48. David

    ich beziehe ALG 2 und habe eine Schwerbehinderung (epilepsie ) Grad 90 Merkzeichen G, B, H und RF.
    In 2Wochen fange ich wieder mit der naechsten massnahme an.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      mit dem Buchstaben „G“ im Ausweis haben Sie bei voller Erwerbsminderung gegebenenfalls Anspruch auf 17 % Mehrbedarf. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  49. jacobsen

    wie ist das wenn das kind schwerbehinderung von 50prozenthat.
    man muss dasja im antrag immerangeben aber ist das dann eigentlich nützlich?
    sie hat kein makenzeichen nurdie 50prozent und das auch durch eine genetische erkranjng seit geburt an.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jacobsen,

      ein Mehrbedarf für die Behinderung von einem Kind wird in aller Regel nur gewährt, wenn dieses das 15. Lebensjahr vollendet hat.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  50. carsten

    hallo
    bekommen arge 2 bin seit einen fehleher von kh an rolstuhl oder rolator gebunden da ich nicht lange auf die beinen stehen kann leider kann man da mehrbedaf beantragen habe nocht mdk 1 stufe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carsten,

      grundsätzlich steht es Ihnen frei, eine Mehrbedarf zu beantragen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Benni

        Hallo,

        Ich hab angeblich schizophrenie (geistige behinderung ).Steht mir ein mehrbedarf zu und wenn ja wieviel?

        Beste Grüsse Benni

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Benni,

          das kommt auf den Grad der Behinderung an. Außerdem müssen Sie trotzdem erwerbsfähig sein, um weiterhin Leistungen vom Jobcenter erhalten zu können.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  51. Marion

    Guten Tag,
    habe eine Frage:
    Können sie mir sagen wie hoch der Mehrbedarf bei einer100/Behinderung ohne Merkzeichen doch mit einer COPD ist um eine neue Wohnung zu beziehen?
    Habe ich ein Anrecht auf einer Erdgeschoss Wohnung?
    Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      das können wir pauschal leider nicht beantworten. Wenden Sie sich deshalb direkt ans Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuel,

      der Mehrbedarf bei Behinderung beträgt 35 Prozent des Regelbedarfes, den Sie vom Jobcenter erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  52. Falk K.

    Warum bekommt ein nicht arbeitsfähiger behinderter Mensch einen Mehrbedarf von 17% und ein arbeitsfähiger behinderter Mensch gar nichts bzw nur in Zeiten von Teilhabebeschäftigung 35% Mehrbedarf? Würde mich mal ernsthaft interessieren. Habe eine Behinderung von 30% auf seelische Belastung und meine Merkfähigkeit ist hinüber (D.h was sich nicht aus einer Sache heraus ergibt kann ich nicht verstehen. Mit anderes Worten, ich kann mir Sachen nicht merken und dann Schlüße daraus zu ziehen. Oder beim Einkaufen muß ich mir alles aufschreiben. Stichwort: vermindertes Kurzzeitgedächtnis) sowie meine Bewegungsgeschwindigkeit läßt zu wünschen übrig. Und habe eine Gleichstellung zu 50% bekommen.

  53. Nico R.

    Hallo,

    Ich besitze seid 2010 einen Schwerbeschädigten Ausweis mit G/B/H Zeichen sowie einen Grad von 80% der Behinderung.

    Nun stellt sich die Frage da ich seid 1.5.2017 im leistungsbezug bin ob ich die Möglichkeit habe den Mehrbedarf rückwirkend für 1 Jahr zu bekommen da ich vorher nicht wusste das es sowas gibt für behinderte Menschen und das Jobcenter das damals schon wusste mit dem Ausweis und sich diesen auch kopiert hatte.
    nach welchen Paragraphen hätte ich falls ja Anrecht darauf das mir dieses nach gezahlt wird?

    Könnte ich jetzt auch zu dem vorherigen jobcenter hin gehen und eine Rückzahlung fordern trotz das ich da nicht mehr im Bezug bin?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      dies ist grundsätzlich möglich, allerdings sollten Sie im Einzelfall Ihre Erfolgschancen von einem Anwalt abschätzen lassen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Brigitte

        Ja, mir geht es ähnlich mein Sohn ist 6 Jahre alt und Autist und stark Endwicklungsverzögert. Er hat ein Behinderten Ausweis , B / G /H 80 Berichte von Ärtzen sowie Pflegegrad liegt alles beim Jobcenter schon seid Januar 2017 vor. Jetzt habe ich durch ein Telefonat erfahren , das es überhaupt sowas gibt , wie Mehrbedarf für Behinderte Menschen und das es nicht mal ein Formular dafür gibt .Sondern man muss förmlich beantragen. Warum wurde mir bis heute nicht gesagt das mir sowas zusteht . Obwohl sie ganz genau wussten das es mir zusteht ?
        Wie geh ich jetzt damit um bekomme ich es rückwirkend bezahlt? Wieviel steht uns überhaupt zu ? Das konnte mir das service center vom Job center nicht sagen .

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Brigitte,

          wie im Ratgeber erläutert liegt der Mehrbedarf bei 35 Prozent des Regelsatzes (also den Ihnen bewilligten Leistungen). Ob eine rückwirkende Forderung möglich ist, können wir leider nicht beurteilen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  54. Monic

    ich bekomme Rente bin 50% Schwerbehindert mit G.Mir wurde gesagt das ich die 17% erst bekomme wenn ich meine Altersrente bekomme.Weil ich ja Hartz4 zu meiner Rente zubekomme.

  55. Nico R.

    Hallo,
    ich besitze einen schwerbeschädigten Ausweis mit GBH sowie 80%ige Behinderung und erhalte ganz normal Harz IV da ich arbeitssuchend bin.

    Nun stellt sich mir die Frage ob ich Anrecht zusätzlich zu dem regelsatz auf den Mehrbedarf habe auch wenn ich keine extra Ausgaben habe wie kostenaufwendige Ernährung o. Ä..

    Wenn der Fall sein sollte das ich Anrecht auf den Mehrbedarf habe wie begründe ich das beim Jobcenter?

    Mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nico,

      einen Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung haben Sie in der Regel dann, wenn Sie den Kennbuchstaben „G“ in Ihrem Ausweis haben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  56. Eddy

    Ich habe das G AG BI H GdB 100%, die Grundsicherung mein das nur eine keine Wohnung 50 qm für 415 Euro
    (für den Preis bekommt man in Düsseldorf eine 20-30 qm Wohnung. Man sagt mir für das AG und das BI bekomme ich 30 qm mehr, aber wie gesagt mein die Grundsicherung was anderes??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Eddy,

      wenn Sie Zweifel an Ihrem Hartz-4-Bescheid haben, dann wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, der Ihnen fachbezogene Rechtsberatung geben kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  57. Andreas

    Ich beziehe AlgII und bin als Erwerbsfähig beim Jobcenter eingestuft. Ich habe auf Grund von 2 Schlaganfällen und 2 Krebs Operationen der Blase einen GdB von 100% mit dem Merkzeichen „G“ im Ausweiß. Steht mir vom Jobcenter Mehrbedarf zu ? .
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      wenn Sie noch als erwerbsfähig (täglich mögliche Arbeitszeit bei 3 Stunden) gelten, können Sie den Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Bei einem GdB von 100 Prozent ist aber meist eine volle Erwerbsminderung vorhanden. In diesem Fall kann trotzdem ein Mehrbedarf beantragt werden, allerdings nicht beim Jobcenter sondern dort, wo die Grundsicherung (Sozialamt) beantragt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  58. Fritz

    Hallo meine Freundin bekommt ab 1.8.18 volle erwerbsminderungsrente jetzt kam das grosse Schrecken da wir auch ab 1.8.18 ne einstehungsgemeinschaft bilden hat das jobcenter obwohl meine freundin und 3 Stunden Arbeitsfähig ist. Ihre Rente einfach durch 2 Personen gerechnet und somit ist es so das meine Freundin mich mit ihrer Rente auszahlen muss und das jobcenter einfach nur die Miete zahlt. Jetzt sind wir am überlegen ob es sinnvoll wäre ne Behinderungsgrad feststellen zu lassen mit wir keine finanziellen ein buhsen haben. Wäre das sinnvoll. Ich bin sehr sauer da es nicht sein kann das meine Freundin jetzt für mich auskommen soll und garnicht zur Ruhe kommt obwohl die Rente dafür gedacht war das sie sich in den zwei Jahren auf sich konzentrieren kann.

    Vielen dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Fritz,

      erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Sozialrecht, ob es Sinn machen könnte, Widerspruch einzulegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  59. Janina M.

    Hallo

    Ich besitze einen Schwerbinderten ausweis mit 80% dem Merkzeichen G und B drin .
    Durch eine große Kopf Op bin ich linksseitig halbgelähmt ,meine komplette linke seite ist gefühllos ,dazu kommt eine gehbehinderung wobei ich mich nicht ablenken darf ,da ich stürzgefährdet bin .
    Einen Rollator besitze ich auch .
    Ich habe gehört das behinderte Menschen die sehr eingeschränkt sind ein Recht auf Mehrbedarf haben .
    Trifft dies auch in meinem fall zu ?

    Momentan bin ich auf Wohnungssuche , welche größe steht mir alleine zu ? Kaltmiete und wie hoch darf die Warmmiete sein ? Steht mir Mehrbedarf zu ???

    Ich bin EU Rentnerin und Erwerbsunfähig

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janina,

      das Merkzeichen „G“ in Ihrem Ausweis berechtigt in der Regel zu einem Mehrbedarf von 17 %. Sprechen Sie Ihren Sachbearbeiter darauf an und lassen sich die nötigen Anträge aushändigen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  60. Elisabet L.

    Hallo Ich bin Schwerbehindert habe 60% bekomme Hartz IV ich bekommne 325,65€ im Monat und
    Witwenrente ich wollte Fragen ob das Richtig ist. Ich soll mich auf Arbeitstellen melden wo ich nicht
    hinkomme weil ich nicht Mobil bin und bei uns Fährt nur Morgens und Mittags ein Bus wie kann ich
    dagegen vorgehen .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabet,

      Sie können einen Anwalt hinzuziehen und mit diesem besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir können Ihnen aus der Ferne leider keine Rechtsberatung geben.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  61. Elisabeth

    Hallo ich beziehe Hartz4 und habe seit Jahren einen Schwerbehindertensusweis mit 70%. und wurde mit 3 St. erwerbsfähig eingestuft.Ich habe schon einmal bei meinem Jobcenter nachgefragt wie das mit den 30% Mehrbedarf evtl. ist aber die hatten keine Ahnung was da zu machen ist oder nicht.Kann mir jemand weiterhelfen wenn schon die vom Jobcenter keine Ahnung haben?Dankeschön.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabeth,

      es wird zunächst ermittelt, welchen Regelsatz der Antragsteller erhält. Alleinstehende erhalten derzeit 416 Euro. Bei einer Behinderung werden 35 % davon als Mehrbedarf hinzugerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  62. Kirsten B.

    Guten Tag,

    Mein Name ist Kirsten und ich habe seit 2001 einen Ausweis. GDB 80 aufgrund einer Sehbehinderung. Sehfähigkeit rechts 20 und links 10%.
    Nach dem Ende meiner Umschulung im Juli 2018 hat das Amt mir den Mehrbedarf gestrichen, obwohl ich mit meinem Rehaberater und dem IFD daran arbeite in Arbeit zu kommen.
    Was läuft hier falsch?

  63. Paula

    Hallo,
    ich steige nicht so recht durch das ganze durch. Wenn ich bei meiner zuständigen Stelle nachfrage, bekomme ich von zwei Leuten drei Meinungen.
    Ich habe einen GdB von 60% und dazu das Merkzeichen „G“. Man sagte mir, dass mir eben dieser Mehrbedarf nur zustünde, würde ich an irgendeiner Maßnahme teilnehmen. Nun wo das der Fall ist, sagte man mir, dass mir jener Mehrbedarf nur zustünde, wäre ich noch Teil des Rehaverfahrens der Arbeitsagentur selbst. Das bin ich seit kurzem nicht mehr, war es aber vorher und bekam trotzdem keinen.
    Was ist nun richtig?

  64. Rita

    Hallo bin in der vollen Erwerbsminderungsrente .und habe einen Schwerstbehindertenausweis mit 50 %
    Jetzt habe ich einen Antrag gestellt für das Merkmal G
    Kann mir jemand sagen wie lange das dauert und kann ich jetzt schon Mehrbedarf anfragen mit den 50 % ß
    Dankeschön

  65. Sylvi

    Ich habe einen GdB von 50% ohne Merkzeichen. Wie verhält es sich dazu mit einem Anspruch auf Renovierung durch eine Fachfirma. Es gibt dazu ein Urteil vom SG Hamburg aus dem Jahre 2006, aber ich wohne in NRW.

  66. Susa

    Hallo,
    Ich denke jetzt bin ich etwas verwirrt.
    Zu meinem Sachverhalt: GdB 60 und seit 2009 laufe ich über die Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte.

    Zur Zeit bin ich wieder in einer Weiterbildung und bekomme Mehbedarf von 35 %. Soweit verstehe ich es.
    Meine Information die ich von meiner Beraterin bekommen habe ist, dass mir der Mehrbedarf 35 % nur zusteht, wenn ich an einer Maßnahme o.ä. teilnehme.
    Das ist jedoch für mich weder aus dem Gesetz noch aus Ratgebern oder den hier vorliegensen Informationen ersichtlich. Schaue ich da falsch oder verstehe ich es nur nicht?

    Meine Frage dazu lautet nun: Wann genau stehen mir denn jetzt die 35 % zu? Nur Während einer Maßnahme oder so lang ich über die Teilhabe am Arbeitsleben für Behinderte laufe?
    Könnten Sie mir das verständlich erklären?

    Vielen Dank im Vorraus
    Freundliche Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susa,

      wenn für Sie gewisse Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit erbracht werden, steht Ihnen ein Mehrbedarf in Höhe von 35 % zu. Welche Maßnahmen das genau sind, können Sie in § 21 Absatz 4 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) nachlesen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  67. Deniz

    Hallo ich bin leider durch einen gehirnttumorr erblindet ich war kundiger Maßnahme zur beruflicher umgliedernd in Bfw Düren leider wurde mir nach dergrundausbildung keine Ausbildung gewährt ich leb jetzt vom Hartz ob und bekomme keinen Mehrbedarf trotz geb. 100 könnt ihr mir helfen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Deniz,

      leider können wir im Einzelfall nicht beurteilen, welche Leistungs- oder Rechtsansprüche bestehen. Wenden Sie sich deshalb am besten an einen Anwalt oder eine Sozialberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  68. Joy

    Moin liebes Team,
    Ich bin zufällig auf Euch gestoßen. Ich bin alleinerziehend, habe einen Schwerbehindenausweis mit 70% mit dem Zusatz „G“. Ich bin seit langem krankgeschrieben. Ich habe habe beim Job enter nachgefragt, wegen Mehrbedarf. Man sagte mir, dass es mir nicht zu stehen würde, da ich schon Mehrbedarf für Alleinerziehende bekomme und eine Fahrkarte habe. Steht mir trotzdem der Mehrbedarf von 17% des Regelbedarfs zu?
    Liebe Grüße
    Joy

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Joy,

      ob und in welchem Umfang ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen. Bitte erkundigen Sie sich bei einer Sozialberatungsstelle oder einem Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  69. Irmgard

    hallo ich habe einen mann mit 60 % schwerbehinderung und er bekommt ab diesen monat keine harzt4 unterstützung mehr ich mit meinem kind schon
    er soll zum sozialamt gehen hat man mitgeteilt aber die wollen dann unsere anderen kinder anschreiben ob sie für den unterhalt aufkommen das möchte ich aber nicht
    gibt es eine andere möglichkeit?

  70. Ulrike

    Hallo. Ich beziehe Hartz 4 und habe eine orange grünen Schwerbehindertenausweis unbefristet mit 50 G . Ich darf nur noch 6 Stunden am Tag arbeiten. Steht mir Mehrbedarf zu?

  71. gentleman

    Hallo.

    Leider blicke ich bei den ganzen § nicht durch und muss nochmal hier nachfragen.

    Ich bin 60% SB mit dem Kennzeichen G. Beziehe volle Erwerbsminderungsrente von der DRV (noch bis Nov.2019)

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, und bin somit in Hartz4 gekommen. Antragstellerin ist/war meine Lebensgefaehrtin.

    Steht mir jetzt noch ein Mehrbedarf vom JC zu?

    Vielen Dank

  72. Jürgen

    Hallo
    Ich habe 70 % Behinderung ohne Buchstaben unbefristet
    Bekomme ich den auch mehr zu Grundsicherung oder nicht
    Besteht mir auch Mehrbedarf
    Den ich habe Clusterkopfschmerz und kein nicht mehr arbeiten

  73. Kerstin

    Hallo
    Ich weiss nicht ob meine Frage noch beantwortet wird aber ich hoffe es.
    Durch zwei Rücken OPs im Oktober 2017 bin ich arbeitsunfähig und soll ein Antrag auf Behinderung stellen da mein Rücken kaputt ist und ich am Rollator laufe. Nun muss ich Umziehen dank meiner wg mit Glieder bis zum 28.02 müssen wir die Wohnung räumen. Nun die Angst obdachlos zu werden.
    Ich hätte vielleicht eine Wohnung in Aussicht nur ist die etwas größer als der norm vom Amt entspricht und 400 Euro warm. Kann man das trotzdem regeln dort einzuziehen? Mit Kostenübernahme?
    Ich meine die Mieten steigen selbst eine ein Raum Wohnung mit der norm kann schon 600 Euro kosten.
    Man findet nichts mehr mit dem regelsatz der angegeben ist.
    Und obdachlos möchte ich nicht werden.

  74. Elisabeth

    Hallo,
    ich bekomme den normalen Regelsatzfür alleinstehende und habe des öfteren im Jobcenter nachgefragt was mir mit einem Schwerbehindertenausweis mit 70% noch für finanzielle Hilfen zustehen.Die konnten mir nicht weiterhelfen.Meine Frage nun, wieviel steht mir noch zu und vor allem wie kann ich das auch beantragen?Ich bin für 2-3Std. Arbeiten täglich befunden worden und habe einen Minijob wo ich ca. 15 Std. monatlich arbeite.Es wäre toll wenn Ihr mir weiterhelfen würdet denn das Jobcenter Ingolstadt hilft einem nicht wirklich.
    Vielen Dank.

  75. Liesa

    Hey,
    mein Name ist Liesa und ich bin 30 Jahre alt. Wohne mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft und
    bekommem beide Hartz4. Ich bin Lungenkrank ( unteranderem Fibrose ) und es läuft auf eine Lungentransplantation hinaus.
    Mein GdB war erst 100 und dann weil „nichts schlimmer“ geworden ist, haben sie es auf 50 runtergestzt.
    Meine erste Frage, warum setzt man einfach ein GdB herunter?
    Meine zweite Frage, steht mir außer AlG2 noch etwas zu, wovon man eventuell nichts weiß?

    Lieben Dank schon mal im Voraus.

  76. John d.

    guten tag,

    also angenommen in einer WG hat 1 der Personen einen 60 gdb (S-Behinderter). Dieser hat aber keine körperlichen einschränkungen Haupterkrankung: Epilepsi (Krampfanfälle / motorische ausfälle)

    (vll höchstens gestörtes empfinden / Wahrnehmung / gestörte Motorik / Kognitive einbuße / persönlichkeitskeitsstörung) [Artzneien].

    Hat diese Person einen Anspruch auf Mehrbedarf höher als 10€ betragen? Artzneimittel Kosten liegen nur knapp vor der Gesamterstattung (befreiung). Besteht allgemein überhaupt eine Chance?

  77. Hans

    Guten Tag, ich bin 63 Jahre alt und beziehe Hartz 4. Aufgrund diverser Erkrankungen bekam ich nun einen GDB 50% anerkannt, ohne Merkzeichen.

    Dies habe ich nun dem zuständigen Amt gemeldet und nachgefragt, ob mir eine Pauschale für Mehrbedarf zustünde. Dies wurde verneint, weil „so etwas dem Amt nicht bekannt wäre“.

    Aufgrund meines Alters wurde mir gesagt, dass ich an keinerlei Maßnahmen teilnehmen müsste…..ein nicht offizielles Entgegenkommen an mich nannte man das.

    Steht mir trotzdem der Mehrbedarf zu?

  78. Marcel W.

    Hallo,

    wie sieht die Übernahme der Kosten einer Unterkunft bei Merkzeichen aG, H und Bl aus?
    1) Habe ich Anspruch auf eine barrierefreie Wohnung?
    2) Welche Kosten werden übernommen?

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!

  79. Alida E.

    Hallo,
    meine Tochter hat ein Behinderten Ausweis mit der Kennzeichnung G 80 Prozent.
    Sie geht in eine Behinderten Werkstatt für 7.5 Stunden. Da sie noch zu Hause Wohnt und wir Hartz 4 Aufstockung bekommen
    wollte ich nachfragen ob sie auch den Zuschlag bekommen kann. Bei Antrag auf Arbeitsamt wurde es immer abgelehnt, mit der Begründung sie Wohnt zu Hause. Verstehe ich aber nicht da sie durch uns auch Alg 2 bekommt

    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    E.

  80. H.Zwick

    Ich habe Diabetes 2typ habe mich mit meinen sachbearbeiter wegen mehrbedarf angesprochen weil mein Glucose wert liegt 243 mg/dl ist viel zu hoch ich versuche mich so gesund wie möglich zu ernähren .Der Sachbearbeiter sagte zu mir für Diabetes gibt es kein mehrbedaf . Men
    Artz sagt auf die enehrung achten.

  81. Martina

    Hallo,
    ich komme aus Troisdorf, habe seit zwei Jahren einen Schwerbehindertenausweis, 50 Prozent aufgrund Psychose und Depri usw usw.
    Die Stadt sagt mir steht kein Mehrbedarf zu. Stimmt das?
    Im Januar allerdings hatte ich einen Kurs für drei Monate (WORD EXCEL usw) dafür habe ich aber einen Mehrbedarf erhalten.
    Im Vorjahr hatte ich sechs Wochen Bewerbungskurs. Da habe ich keinen Mehrbedarf bekommen.
    Ist das alles so o.k?

  82. Martina

    Hallo, mein Name ist Martina und ich habe ein ganz großes Problem.
    Ich beziehe HartzIV, und bin seit 2014 Arbeitsunfähig worauf ich im Mai 2015 einen EU- Rentenantrag stellen musste. Gegen meine Rentenversicherung läuft bereits seit Juni 2017 das Gerichtsverfahren was extrem an meinen Kräften zerrt.
    2017 habe ich auch einen Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades mit Zusatzmerkzeichen “ g “ gestellt der immer wieder abgelehnt worden ist.
    Im Mai 2019 bin ich diesbezüglich zu meinem Recht gekommen ( dank Sozialgericht ). Das Jobcenter Berlin Lichtenberg hat von mir den Ausführungsbescheid und den Behinderten- Ausweis in Kopie und den Antrag auf Mehrbedarf zugesandt bekommen. Dieses Jobcenter hat all meine Anträge abgelehnt. Sogar die Widersprüche werden regelmäßig von dort abgelehnt.
    Ich lebe mit meinem Partner seit November 2018 in einer BG. Auch er ist Schwerbehindert ( 60% ) und Erwerbsminderungsrentner.
    Was können wir noch machen um zu unserem Recht zu kommen?

  83. Mike M.

    Guten Tag mein Name ist Mike
    Ich erhielt nach 15 Monaten den Bescheid das ich nach Hirn und Herz Infarkt, eine Behinderung von 40% habe Steht mir Mehrbedarf zu
    MfG Mike

  84. Sherry

    Hallo,

    Meine Mutter ist seid letztes Jahr schwer an der Wirbelsäule erkrankt und bezieht Hartz4.
    Sie hat seid 10/2018 einen Schwerbehindertenausweis mit 50% mit den Merkmal G (eine Erhöhung auf aG wurde die Tage beantragt), seid 09/2018 Pflegegrad2 mit folgenden Hilfsmittel wie Rollstuhl, Toilettenstuhl, Badewannenlift, Rollator mit Armstützen und eine Greifzange. (Ein Krankenbett sowie ein Elektromobil müssen laut Pflegeberatung noch angeordnet werden)
    Leider liegt ihre Wohnung in der ersten Etage ohne Aufzug, zudem ist das Badezimmer sehr klein und hat eine sehr schmale Tür.

    Meine Fragen:
    1. Kann ich rückwirkend den Mehrbedarf- also ab Ausstellung des Schwerbehindertenausweis- beantragen, oder erst ab sofort?
    2. Hat sie überhaupt Anspruch auf Mehrbedarf,
    da sie zur Zeit garnicht arbeiten kann. (Sie kann seid einem Jahr die Wohnung nicht
    Verlassen)
    3. Kann sie eine Wohnung anmieten die über den vorgegebenen Satz liegt ?

    Danke im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen

  85. Glinka

    Hallo,

    meine Fragen bezgl. Behinderungen:
    Mein Mann ist durch einen häuslichen Unfall seit Mai 2019 zu 30 % Behindert (er sieht auf dem linken Auge nichts mehr, durch einen Hornhautriss, der schon mehrmals operiert wurde) zudem kommt noch ein Wirbelsäulenleiden durch einen Unfall im Jahr 1997 und Bluthochdruck. Die 30 % hat er alleine wegen seinem Auge, bei dem Rest hat er noch Termine zur Feststellung bei Ärzten.
    Steht ihm Mehrbedarf zu, alleine schon wegen den Medikamenten fürs Auge?

    Kann ich noch mehr beantragen, da er sich die Tropfen, welche er mindestens 9 mal pro Tag ins Auge kriegt, nicht selber verabreichen kann? Wurde schon mehrmals deswegen abgewiesen.

    Meine Tochter hat ebenso einen Grad der Behinderung von 20 % wegen Zystennieren und Bluthochdruck, dazu kommt jetzt noch Asthma, hat Sie einen Anspruch drauf?

    Und ich genau dasselbe mit 20 % wegen Zystennieren und Gallensteine?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  86. hamadi

    Guten Tag,

    mein Sohn (18J.) hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70 und bezieht ALG2. Bekommt zur Zeit Leistung nach Hilfe für junge Volljährige (paragraph 41 SGB VIII) in Form von paragraph 20. (Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer)

    Besteht ein Recht auf Mehrbedarf?

  87. Harald

    Hallo,
    Ich bin Lungentransplantiert habe Behinderungs Ausweiß mit ag,G, 80% bin in der Reha gewesen darf jetzt wieder 6 Stunden Arbeiten, mit einigen ausnahmen.Eu Rente wurde Abgelehnt da 3 Monate Fehlen. Steht mir Mehrbedarf zu? wenn ja Welcher Antrag ist das Genau?
    Mit Freundlichen Gruß
    Harald

  88. Peter

    Guten Tag, ich bin Gehbehindert Rollifahrer mit 90 GdB und habe die Merkzeichen G, aG und B und Pflegestufe 3.
    Ich bekomme Grundsicherung 424€ wieviel Mehrbedarf aufgrund meiner Behinderung stehen mir zu. Sind es 17% oder 35% des Regelsatzes. Ich bin erwerbsunfähig. Danke für eine Antwort. Gruß Peter

  89. Gülseren A.

    Guten Tag meine Tochter ist 20 Jahre alt hat 90 % hat GBH und sie bezieht jetzt momentan Arbeitslosengeld hat sie auch Anspruch auf Grundsicherung Leistung warte auf ihre Antwort Grüße A.

  90. Herbert

    Ein ganz grosses Danke an euer Team. Danke für eure grossartige Hifle und diese Seite. DANKE.
    Ich bin 24, durch mehrfache psyschische Erkrankungen habe ich mein Studium abgebrochen, Ausbildung abgebrochen und steh im dritten Versuch eine andere Ausbildung zu machen. Leider wieder Arbeitsunfähig. 50% Behinderung. Inzwischen beziehe ich 418,2 Euro Krankengeld im Monat und warte auf eine Reha.
    Zahle meinen Eltern im Moment Nebenkosten von 160 Euro. Alles inklusive, auch Strom, Telefon und Internet.
    Ich hoffe trotzdem noch meine Ausbildung erfolgreich abzuschliessen, wird aber erst nach meinem 25 Lebensjahr sein.
    Kann ich vom Jobcenter eine Aufstockung erwarten? Jetzt oder erst wenn ich 25 bin?

  91. Sabrina

    Hallo
    meine Mutter bezieht Hartz 4 hat seit September einen Schwerbehindertenaus 80 ohne Merkzeichen, sie ist der Zeit noch krankgeschrieben. Stehen Ihr auch dann die 17% Mehrbedarf zu?

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