Die Leistungen, die im Rahmen von Hartz 4 gewährt werden, reichen in manchen Fällen nicht aus. Personen haben beim Bezug von Hartz 4 bei einer Behinderung unter Umständen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Die entsprechende Regelung steht im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II).
Das Wichtigste zum Mehrbedarf bei einer Behinderung kurz und knapp zusammengefasst
Ja, Anspruch auf Mehrbedarf bei Behinderung haben behinderte Personen, die mindestens 15 Jahre alt und erwerbsfähig sind. Außerdem ist es erforderlich, dass der Betroffene Leistungen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben erhält.
Der Mehrbedarf für Behinderte bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ein Mehrbedarf für Schwerbehinderte ist möglich, die Höhe der Leistungen fällt jedoch geringer aus. Eine Beispielrechnung finden Sie hier.

Inhalt
Wann besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf bei Behinderung?
Wann besteht ein Anspruch auf Mehrbedarf beim Bezug von Hartz 4 und einer Behinderung? In § 21 Absatz 4 SGB II ist der Mehrbedarf bei Hartz 4 für Behinderte geregelt:
Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben […] sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen […] erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. […]
Es sind also bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein Anspruch auf Mehrbedarf für Behinderte vorliegt:

- Die Person muss erwerbsfähig, also in der Lage sein, mindestens drei Stunden pro Tag zu arbeiten.
- Es muss eine Behinderung vorliegen.
- Der Betroffene erhält entweder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.
- Ferner muss die Person mindestens 15 Jahre alt sein.
Wie hoch ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf?
Wie es in § 21 Absatz 4 SGB II steht, beträgt die Höhe des Mehrbedarfs bei Behinderung 35 Prozent des jeweiligen Regelbedarfs. Dieser Bedarf richtet sich nach dem Alter und der Anzahl der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Stand 2017):

- Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 409 Euro Regelbedarf = 143,15 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
- Volljährige Partner erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf = 128,80 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
- Personen zwischen 18 und 24 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf = 114,45 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 311 Euro Regelbedarf = 108,85 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 237 Euro Regelbedarf = 82,95 Euro Mehrbedarf wegen Behinderung
Schwerbehindert: Bekommen diese Hartz-4-Empfänger denselben Mehrbedarf?
Hat der Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung dieselbe Höhe? Wenn eine Person voll erwerbsgemindert ist, erhält sie 17 Prozent des ihr zustehenden Regelsatzes. Demnach beträgt der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung (Stand 2017):
- Alleinerziehende und Alleinstehende erhalten 409 Euro Regelbedarf = 69,53 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
- Volljährige Partner erhalten jeweils 368 Euro Regelbedarf = 62,56 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
- Personen zwischen 18 und 24 Jahren erhalten 327 Euro Regelbedarf = 55,59 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
- Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren erhalten 311 Euro Regelbedarf = 52,87 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
- Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 237 Euro Regelbedarf = 40,29 Euro Mehrbedarf wegen schwerer Behinderung
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Sebastian meint
Guten Tag
Ich bin aufgrund meiner Behinderung / körperlicher Einschränkung auf Antrag beim Jobcenter Gleichgestellt worden. Der Grad der Behinderung beträgt nun 50 %. Bald wird mir eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben zugeteilt ( Fit in Arbeit ) und ich habe erfahren, das man einen Mehrbedarf von 35 % des Harz 4 Regelsatzes dann beantragen kann. Ich bin 33 Jahre alt und kann bis zu 6 Std. täglich arbeiten.
Steht mir so ein Mehrbedarf zu ? Ich hatte schon bei meinem zuständigen Jobcenter nachgefragt, aber weder die Sachbearbeiterin, noch die Auskunft per Telefon konnte mir dazu etwas sagen bzw. hatte laut eigener aussage soetwas noch nie gehört.
gruß
Andratschke meint
Bekomme Hartz 4 und habe 80% G Schwerbehinderung.Gehe 8Stunden die Woche auf Minijob arbeiten .Steht mir ein Mehrbedarfzu und wenn ja wie Hoch ist er?Bin Wirwe alleinstehend MFG
Peter E. meint
Peter
Bin 80proz.Schwerbehindert
Gehe noch 3Stunden früh Zeitung austragen mein Alter
Beträgt 59 Jahre habe ich einen Anspruch auf. Mehrbedarf
O.nicht