Mietkaution beim Jobcenter beantragen: So gehen Sie vor

Das Wichtigste zur Mietkaution vom Jobcenter

Wird die Mietkaution vom Jobcenter übernommen?

Sofern der Umzug genehmigt wurde, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution vom Jobcenter beantragen.

Wie erfolgt die Rückzahlung für die Mietkaution?

Für die Rückzahlung behält das Jobcenter bis zur Tilgung der Schulden zehn Prozent vom Regelsatz ein.

Wie kann ich das Darlehen für die Mietkaution beim Jobcenter beantragen?

Sie müssen sich schriftlich an Ihr Jobcenter wenden. Hier lesen Sie, wie Sie einen entsprechenden Antrag formulieren können.

Erhalten Sie Unterstützung vom Jobcenter bei der Zahlung der Mietkaution?

Die Mietkaution kann vom Jobcenter vorgestreckt werden, muss aber zurückgezahlt werden.
Die Mietkaution kann vom Jobcenter vorgestreckt werden, muss aber zurückgezahlt werden.

Eine neue Wohnung bedeutet zumeist viel Stress, aber auch große Freude. Ist der Umzug erstmal hinter sich gebracht, geht es daran, sich einzurichten und so bald wie möglich in der neuen Umgebung wohlzufühlen. Doch das neue Heim birgt auch finanzielle Tücken, besonders, wenn die Forderung über die Mietkaution seitens des Vermieters die eigenen Möglichkeiten weit überschreitet.

Aufgrund der begrenzten Vermögensfreibeträge für Bürgergeld-Empfänger ist es zudem nicht einfach, den Betrag überhaupt aufzubringen.

Aber was passiert, wenn Sie die Kaution als Bezieher von Bürgergeld nicht zahlen können? Gibt es für Leistungsberechtigte eine Möglichkeit, dass das Jobcenter die Mietkaution übernimmt? Kann ein Darlehen geleistet werden und müssen Sie dieses zurückzahlen? Mehr zum Thema lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Sie können die Mietkaution nicht in einem abzahlen? Erfahren Sie weitere Informationen in unserem Ratgeber „Mietkaution in Raten zahlen – ist das möglich?“

Bürgergeld: Wird die Mietkaution übernommen?

Die Mietkaution beim Jobcenter zu beantragen, ist nicht schwer. Der Antrag kann formlos erfolgen.
Die Mietkaution beim Jobcenter zu beantragen, ist nicht schwer. Der Antrag kann formlos erfolgen.

Grundsätzlich gilt: Die Kaution, welche Bürgergeld-Empfänger für Ihre Wohnung zahlen müssen, wird vom Jobcenter übernommen. Natürlich nur dann, wenn das Jobcenter dem Umzug zugestimmt hat und der Leistungsempfänger die Summe nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie diese geschenkt kriegen. Denn: Eine Mietkaution wird lediglich als Darlehen vorgestreckt, das Sie allerdings später wieder zurückzahlen müssen. Dies geht aus den §§ 24 und 42a des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) hervor. § 22 Absatz 6 definiert:

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Da die meisten Bürgergeld-Empfänger jedoch nicht so viel Geld im Monat zur Verfügung haben, einen Kredit abzubezahlen, stellt sich vielen die Frage, wie ein solches Darlehen für die Mietkaution an das Jobcenter zurückgezahlt werden soll. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, lesen Sie im Folgenden.

Achtung: Die Mietkaution bei Bezug von Bürgergeld selbst zu bezahlen, kann jedoch trotzdem sinnvoll sein. Denn: Überweisen Sie das Geld an Ihren Vermieter, so legt dieser Ihre Kaution zumeist an, was bedeutet, dass Sie Zinsen auf diesen Betrag erhalten können. Leistet das Jobcenter die Mietkaution und zahlen Sie monatlich einen Anteil von Ihrem Regelsatz zurück, so decken Sie zwar irgendwann den Betrag und müssen keine erhöhten Zinsen an das Jobcenter zurückzahlen, erhalten wiederum aber bei der Geldanlage auch keine zurück. Deshalb ist es eine Überlegung wert, ob Sie die Mietkaution für den Vermieter selbst übernehmen, sofern das möglich ist.

Mietkaution vom Jobcenter: Wie die Rückzahlung funktioniert

Die Kaution wird Hartz-4-Empfängern nur als Darlehen gewährt.
Die Kaution wird Hartz-4-Empfängern nur als Darlehen gewährt.

Die Mietkaution vom Jobcenter, welche Empfänger von Bürgergeld als Darlehen erhalten, muss vom Bezugsberechtigten zurückgezahlt werden.

Wichtig ist hierbei, dass bei einem Darlehen vom Jobcenter seitens des Leistungsempfängers keine Zinsen gezahlt werden müssen. Der Kredit wird also zinslos gewährt. Wie die Rückzahlung abläuft, ist in § 42a Absatz 2 SGB 2 definiert:

Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs getilgt. […]

Das bedeutet also: Ein Bürgergeld-Bezieher muss ab dem Monat, der auf die Zahlung der Mietkaution an den Vermieter folgt, 10 % seines Regelsatzes an das Jobcenter abgeben.

Das geschieht quasi automatisch, da dieses Zehntel des Betrags einfach vom Jobcenter einbehalten wird bis das Darlehen für Mietkaution vom Jobcenter, komplett zurückgezahlt wurde.

Ein Beispiel soll zeigen, wie eine mögliche Abrechnung aussehen kann:

Jan und seine Frau Anne haben Nachwuchs bekommen und wollen deshalb in eine neue, größere Wohnung umziehen. Beide erhalten Bürgergeld und verfügen über so geringe Vermögenswerte, dass sie die Kaution nicht aus eigener Tasche zahlen können. Diese beträgt 1.400 Euro.

Da Jan und Anne beide´Darlehensnehmer sind, wird zur Rückzahlung des Darlehens ein Betrag in Höhe von 10 % monatlich von ihren Regelbedarfen abgezogen. Das bedeutet: Erhalten beide zusammen einen Regelsatz von monatlich 902 Euro, erhalten sie monatlich nur noch ca.722 Euro an Geld, bis das Darlehen abbezahlt ist.

Scheiden die Darlehensnehmer aus dem Bezug von Bürgergeld aus, obwohl das Darlehen bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett zurückgezahlt wurde, so ist die letzte Rate sofort fällig. Darlehensnehmer und das Jobcenter müssen sich dann darauf einigen, wie dem Darlehensnehmer eine Rückzahlung hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Situation zugemutet werden kann.

Beachten Sie: Ist die Belastung durch die 10 % für Bürgergeld-Empfänger zu hoch bzw. im Hinblick auf die Grenze des Existenzminimums nicht zumutbar, so kann im Einzelfall mit dem Jobcenter ein anderer Prozentsatz ausgemacht werden. Das ist allerdings nur in tatsächlichen Ausnahmefällen möglich! Erkundigen Sie sich in einem solchen Fall bei Ihrem Sachbearbeiter.

Mietkaution beim Jobcenter: Ein Antrag ist nötig

Auch beim Empfang von Hartz 4 kann die Mietkaution aus eigener Tasche gezahlt werden.
Auch beim Empfang von Hartz 4 kann die Mietkaution aus eigener Tasche gezahlt werden.

Der Antrag auf die Übernahme der Mietkaution bzw. auf die Gewährung eines Darlehens für die Kosten muss schriftlich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter bzw. bei Ihrem Sachbearbeiter eingereicht werden.

Beim Antrag sollten Sie darauf achten, alle wichtigen Punkte aufzuführen. Dazu gehört beispielsweise auch, dass Sie den genauen Grund für die Notwendigkeit des Darlehens darlegen.

Wichtig ist ebenfalls, dass Sie dem Antrag eine Kopie der Kautionsforderung vom Vermieter beilegen.

Nur so kann das Jobcenter auch nachvollziehen, dass Ihr Antrag auch tatsächlich begründet ist. Im Folgenden wollen wir Ihnen den Antrag auf eine Mietkaution beim Jobcenter mit einem Muster erleichtern.

Absender:

Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:

An das Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: TT.MM.JJJJ

Betreff: Antrag auf ein Darlehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich zum nächstmöglichen Termin/zum TT.MM.JJJJ ein Darlehen in Höhe von [Kaution in Euro].

Zur Anmietung einer neuen Wohnung benötige ich das Darlehen, um die Kosten der Mietkaution zu decken. Diese kann ich aufgrund meiner Vermögensverhältnisse nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten.

Eine Kopie der Kautionsforderung des Vermieters lege ich diesem Antrag bei.

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller [Unterschrift]

Einige Jobcenter bieten eigene Vordrucke an, die Sie für einen Antrag auf die Gewährung eines Darlehens ausfüllen können. Trotzdem ist es auch immer möglich, den Antrag formlos zu stellen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter, um zu erfahren, ob solche Vordrucke auch in Ihrem Jobcenter zu finden sind oder Sie selbst einen entsprechenden Antrag auf die Übernahme der Kosten erstellen müssen.

Regelung zur Übernahme der Mietkaution durch das Jobcenter vor 2011

Die Mietkaution kann vom Jobcenter verweigert werden, wenn Sie ohne Zustimmung umziehen.
Die Mietkaution kann vom Jobcenter verweigert werden, wenn Sie ohne Zustimmung umziehen.

Vor dem Jahr 2011 galten jedoch noch andere Regeln bezüglich der Mietkaution. Bis dahin gab es keine gesetzliche Grundlage dafür, dass Hartz-4-Empfänger die geleistete Kaution auch aus den Regelleistungen zurückzahlen mussten. Hier galt das Darlehen für die Mietkaution als zinsloser und rückzahlungsfreier Kredit. Trotzdem wurde – zu Unrecht – oft mit den Hartz-4-Empfängern eine Abgeltung des Darlehens mit 10 % des Regelsatzes beschlossen.

Ein Stichwort in diesem Zusammenhang ist die Abtretungserklärung für die Mietkaution vom Jobcenter. Unterschrieben Bezugsberechtigte eine sogenannte Abtretungserklärung, so wurden die „Rechte“ an der Mietkaution dem Jobcenter übertragen. Das bedeutet, dass das Jobcenter die Mietkaution auch wieder zurückbekommt, sollte der ALG-2-Empfänger aus seiner Wohnung wieder ausziehen.

Ein häufiger Streitfall, der auch des Öfteren vor Gericht landete, war der gleichzeitige Abschluss einer Abtretungserklärung und die Abmachung einer prozentualen Rückerstattung des Hartz-4-Empfängers.

Somit würde am Ende jedoch lediglich das Jobcenter profitieren, indem es monatlich einen Teil des Regelbedarfs einbehält und gleichzeitig trotzdem die volle Kaution am Ende des Mietverhältnisses einstreicht.

Einige Gerichte beschäftigten sich vor 2011 mit solchen Fällen, in denen ALG-2-Empfänger gegen diese Methoden klagten. In den meisten Fällen bekamen die Hilfebedürftigen aber nach einem Widerspruch Recht.

Wird die Mietkaution auch vom Jobcenter übernommen, wenn Umzug nicht notwendig ist?

Vor einem Umzug sollten sich Hartz-4-Empfänger immer das Einverständnis des Jobcenters einholen, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Ist die neue Wohnung zu groß oder zu teuer, kann das Jobcenter sonst die Mehrleistung verweigern. Das bedeutet, dass Ihnen nur die Miete der alten Wohnung weiterhin gezahlt wird.

Damit Sie sichergehen können, sollten Sie sich deshalb immer zuerst die Bestätigung des Jobcenters einholen. Wie sieht es allerdings aus, wenn Sie nicht die Bestätigung des Jobcenters abwarten und trotzdem umziehen? Kann die Mietkaution hier übernommen werden? Diese Frage muss wohl immer im Einzelfall betrachtet werden.

Normalerweise haben Sie keinen Anspruch auf die Leistung, da Sie ohne Einverständnis eine neue Wohnung angemietet haben und das Jobcenter demnach nicht verpflichtet ist, die Zahlung zu leisten.

Unter gewissen Umständen – beispielsweise aufgrund schwerwiegender finanzieller Probleme – kann ein Darlehen für die Mietkaution jedoch trotz nicht genehmigten Umzugs geleistet werden. Diese Regelung für die Übernahme der Kosten hat allerdings keine feste Grundlage im SGB 2. Fragen Sie diesbezüglich bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

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Mietkaution beim Jobcenter beantragen: So gehen Sie vor
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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55 Gedanken zu „Mietkaution beim Jobcenter beantragen: So gehen Sie vor

  1. Sava

    Das war die letzte und die wichtgste Frage von Julia.
    Wird es gegen gerechnet oder kann man es aufgrundessen dass man monatlich weniger Geld zur Verfügung hatte, behalten ? Quasi wie eine Nachzahlung, welche ja auch nicht für die Zukunft angerechnet wird.
    Weiss es jemand ?

    LG

  2. Julia

    Hallo.
    Ich habe auch beim Jobcenter ein Darlehen bekommen für eine Kaution. Ich habe es dann komplett abbezahlt.
    Jetzt bin ich umgezogen in eine WG , und brauchte keine Kaution bezahlen . Ich bin noch immer Aufstocker.
    Wenn ich von der vorherigen Wohnung die Kaution zurück bekomme , wird mir die Kaution an mein Harz4 gegengerechnet, also so , als das ich erstmal davon Leben kann , oder darf ich es behalten und sparen ?

  3. Ella M.

    Hallo,

    wir haben eine neue Wohnung gefunden, die JobCenter schon genehmigt hat. Gerade haben wir Aufforderung vom neuen Vermieter bekommen, dass wir die Kaution vor der Schlüsselübergabe überweisen müssen. Machen wir nicht , ziehen wir nicht ein.zwar Antrag beim neuen zuständigen JobCenter ist schon gestellt , aber er ist noch nicht bearbeitet. Antrag auf die Darlehen ist auch schon abgeschickt. Die Frage ist , ob JobCenter die Kaution bezahlen kann, ohne den Antrag bearbeitet zu haben ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ella,

      damit ein Darlehen für die Kaution ausbezahlt wird, muss der entsprechende Antrag bearbeitet und genehmigt sein.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Mert

    Hallo meine frau und ich,
    wechseln durch das Wohnungswechsel den Bezirk und somit auch das Jobcenter, wir haben den Neuen Mietvertrag beim derzeitigen jobcenter abgegeben und werden am 1.10 beim neuen Jobcenter uns neu Anmelden. Da wir am 15.11.18 Umziehen werden in den neuen Bezirk in die Neue Wohnung haben wir noch keinen Kautionsantrag gestellt das Jobcenter hat aber vom Kautionsforder vom Vermieter das Kopiert und in die Unterlagen genommen, wird das jetzt Automatisch bearbeitet ? Wenn nicht, werde ich nochmal ein Antrag extra stellen. Um sicher zu gehen.
    Was wäre jetzt in dem Fall am besten für uns da Ich noch meine Schulische Ausbildung absolviere und meine Frau zum Deutsch Kurs geht, haben wir die Finanzielle möglichkeit nicht.

    vielen dank ich hoffe ich bekomme eine gelungene Antwortl.

    Gruß Mert

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mert,

      erkundigen Sie sich bitte direkt beim zuständigen Sachbearbeiter und stellen Sie ggf. gesondert einen Antrag für die Kaution.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Carmen A.

    Darlehen für Kaution ist nun mal unumgänglich.Aber 10 % des Regelsatzes muss man ja zurück erstatten.Ich persönlich habe darauf bestanden monatlich 50 ,- € dafür zu investieren.Denn je eher man damit fertig ist um so besser…Kam leider nicht so gut an was ich nicht nachvollziehen kann.Klar muss man mit den 416,-€ klar kommen aber wer Einteilen kann packt es halt.Es gäbe Vorschriften…Klar aber trotzdem Unverständlich sollen doch froh sein wenn das Darlehen eher getilgt ist..Aber die Ämter machen halt Ihre Eigenen Gesetze

  6. Jessy

    Hallo, ich bin Alleinerziehende Mutter und bekomme ALG, aufgrund meiner früheren Beziehung zu dem Kindesvater sind finanzielle Schulden vorhanden da wir damals ein gemeinschaftskonto hatten.
    Dadurch habe ich ein P-konto, aber ich habe gute Chancen jetzt eine Wohnung zu bekommen mit meinem Kleinen Sohn.
    Dadurch das ich Kaution beantragen müsste, wollte ich nachfragen ob diese Kaution direkt am Vermieter gezahlt werden kann vom Jobcenter?

    MfG
    Jessica

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jessy,

      das sollten Sie mit dem Jobcenter klären.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Lisa

    Hallo bin nun aus Alg2 raus,habe damals die Kaution gezahlt bekommen(2011),habe jetzt die Wohnung gekündigt.Muss ich die Kaution zurück ans Kca zahlen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      Sie sind verpflichtet, das Darlehen für die Kaution vollständig zurückzuzahlen, wenn Ihr Leistungsbezug endet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Frank P.

    Ichmöchte Ihnen mitteilen, dass ich noch als Hartz IV-Empfänger bin. Kann ich beim meinem Vermieter ein Darlehen beantragen, der den Mietkaution vom Jobcenter erhalten hat. Ist das möglich? Bitte antworten mir sofort. Danke

  9. Michael R.

    Guten Tag. Hab heute doe Zusage vom Amt für eine Wohnung bekommen.wie geht’s jetzt weiter?muss noch Antrag stellen für Genossenschaftsanteile,umzugskosten,erstausstattung, usw.also das komplette Programm. Muss nach Trennung von meiner Partnerin komplett neu anfangen.hab auch schon mich informiert was mir alles zusteht.aber welche Reihenfolge soll ich beantragen und was ist zu beachten?irgendwelche Tips für mich?vielen Dank

  10. Lisa

    Guten Tag,

    ich habe mal eine Frage ich habe 2015 ein Darlehen für meine Mietkaution erhalten und diese auch mit der 10% Regelung getilgt. ich musste aber gleichzeitig eine Abtretungserklärung unterschreiben. Nun ziehe ich ende Juni aus meiner Wohnung aus. Wie ist hier der Fall, bekomme ich die Kaution oder das Jobcenter. Weil so gesehen würden sie die Kaution ja dann doppelt erhalten, da ich sie schon komplett bezahlt habe.

    Freundliche Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      wir sehen keinen Grund, weshalb die Kaution nicht an Sie zurückgehen sollte. Im Einzelfall kann das aber nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Ayca A.

    Ich hab jetzt bom Job Center ein bescheid bekommen das die wohnung angemessen ist weiß jetzt nicht ob das jetzt heißt das es jetzt bezahlt wird
    Jedenfalls muss ich noch ein antarg wegen dahrlen zahlen und daran steht drine das ich diese mit den unterschrieben mietbertrag abgeben muss. Muss ich wirklich zuerst unterschrieben und wird das dann auch wirklcih komplett bezahlt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ayca,

      wenn Ihre Wohnung angemessen ist, dann wird sie in der Regel vom Jobcenter bezahlt. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Fachanwalt fragen, da wir keine Einsicht in Ihren Fall haben und Ihnen keine verbindliche Rechtsauskunft geben können.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Nici

    Hallo,
    ich habe ein Darlehen für Mietkaution beantragt und bewilligt bekommen. Werden bei der Rückzahung die 10% nur von meinem Regelsatz abgezogen oder auch von meinen Kindern? Ich stehe ja allein im Mietvertrag ohne meine drei Kinder. Meine Bearbeiterin möchte uns knapp 130 euro monatlich abziehen. Wir stehen kurz vor dem Umzug und es kommen noch genug zusätzliche Ausgaben. Bitte sagt mir, wie es richtig ist.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nici,

      in der Regel werden die Kinder bei der Rückzahlung vom Darlehen nicht berücksichtigt, dies ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Daher sollten Sie noch einmal das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Hans

    Hallo, unser Kautionsdarlehen wurde komplett beim Jobcenter zurückgezahlt. Nun sind wir umgezogen und unser alter Vermieter ist bereit die Kaution an uns auszuzahlen. Wir haben uns mit dem Jobcenter in verbindung gesetzt und die meinten wir haben alles abbezahlt, die Kaution gehöre nun uns, wir sollen einen Antrag stellen damit der Vermieter die Kaution an uns auszahlen darf. Dies war vor 2 Monaten, als wir anriefen beim Jobcenter sagten die uns, das die den Antrag erhqlten haben und dieser nun geprüft wird. Nach 2 Monaten riefen wir nochmal an und die sagten uns wir sollen nicht mehr anrufen die prüfen den Antrag und geben uns den Bescheid für die Auszahlung. Meine Frage nun, gibt es eine Frist dafür? 2 Monate ist ja schon lang, für einen einfachen Brief wo drinnen steht das der ehem. Vermieter uns die Kaution aauszahlen lassen darf.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hans,

      die Bearbeitung von Anträgen kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Sie können allerdings in regelmäßigen Abständen beim Jobcenter nachhaken wie der Stand der Dinge ist. Betonen Sie, dass Sie dringend eine Antwort benötigen. Im Zweifelsfall kann Ihnen ein Anwalt helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. bea

    Hallo, mein freund und ich sind vor kurzem umgezogen. Die wohnung ist ca 100€ über dem satz. Auf die frage ob die kaution gezahlt wird (770€) sagte man uns das wir das darlehen nicht bekommen, weil die wohnung nicht im Satz ist. Wir hatten eine Ratenzahlung mit dem vermieter abgemacht, wussten aber nicht das die renovierung sschon einer sanierung gleicht. Könnten wir dennoch einen antrag stellen? wir sind beim Jobcenter in Soest und mein freund ist arbeitsunfähig auf grund einer knochenkrankheit.
    Ich bedanke mich schon jetzt für ihre antwort.
    Liebe Grüsse

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bea,

      wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Dieses prüft dann, ob Sie einen Anspruch haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Kai G.

    Guten Tag,
    das Jobcenter fordert von uns eine Mietkaution aus dem Jahre 2009 zurück, da wir zu diesem Zeitpunkt umgezogen sind. Wir waren eigentlich im glauben, das die damalige Hausverwaltung die Kaution wieder an das Jobcenter zurück gezahlt, was aber nicht der Fall gewesen ist, da wir jetzt die Forderung vom Jobcenter haben. Wir haben auch damals eine abtretungserklärung unterschrieben. In der heisst es z.b,
    wir ermächtigen hiermit unwiderruflich den oben genannten Vermieter bzw. dessen Rechtsnachfolger die Kaution zuzüglich der hierfür anfallenden Zinsen bei Fälligkeit an das Land Berlin, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft nach paragraph 44bsgbII zu überweisen.
    Für uns stellt sich auch die Frage warum erst nach acht jahren die Forderung.

    Gruss Kai

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kai,

      es ist möglich, dass dem Jobcenter nach der Prüfung Ihrer Unterlagen das Fehlen der Kaution jetzt erst aufgefallen ist. Sie sollten bestenfalls mit Ihrem damaligen Vermieter Rücksprache halten. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Marion S.

    Hallo, ich habe vom Jobcenter ein Darlehen für die Kaution bekommen und diese mittlerweile komplett zurück gezahlt. Nun zu meiner Frage : wem steht bei der Kündiguner Wohnung die Kaution zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marion,

      da Sie diese selbst bezahlt haben, steht Sie Ihnen beim Auszug zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Annika

    Hallo
    Ich beziehe keinen Hartz4 aber ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll, ich musste nach Marburg ziehen weil ich dringend einen Job gesucht habe und hier eine zusage bekam auf Teilzeit, ich habe auch schon in einer WG ein Zimmer glücklicherweise bekommen und der Vermieter hat sich mit mir darauf geeinigt die Kaution erst in 3 Wochen zu bezahlen allerdings verdiene ich dort gerade mal um die 572,- brutto wen es gut läuft, ich bin 20 jahre jung , könnte ich da noch Hilfe bekomme von Jugendamt für ein Kaution Darlehen? Leider kann ich kein Baföq oder Kindergeld beziehen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Annika,

      dazu sollten Sie sich am besten direkt an das Jugendamt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Ingo

    Hallo,
    Meine Frau und ich haben eine Wohnung in Aussicht, die über dem Satz liegt
    Bekommen wir die Kaution trotzdem als Darlehen vom Amt?
    Gruß
    Ingo

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ingo,

      diesbezüglich sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Doris H.

    Kann ich umziehen Jobcenter wie bescheid aber was ist wenn ich den MIetvertrag schon unterschrieben habe wird die Miete für die neue Wohnunhg bezahlt oder was kann so basieren. Was ist wenn ich Mietvertrag schon unterschrieben habe zahlt das jobcenter da trozdem die neue Wohnung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Doris,

      grundsätzlich müssen Sie sich zunächst das Einverständnis des Jobcenters einholen. Aber auch wenn Sie dies nicht getan haben, die Wohnung allerdings angemessen ist, wird die Miete in der Regel vom Jobcenter übernommen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Uwe

    Ich bin ohne festen Wohnsitz. War ein paar Jahre auf der strasse darf das jc eine Wiedereingliederung mit mir machen oder bin ich ein sozialfall

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uwe,

      u. a. unterstützt die Wohnungslosenhilfe des ASB Obdachlose bei der Wiedereingliederung in das soziale Leben und hilft außerdem bei der Wohnungssuche sowie der Suche nach Arbeit.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. F., Thomas

    Da sich meine sozialen Anbindungen – Mutter, Bruder etc.- von Schleswig-Holstein nach Niedersachsen verlagert haben möchte ich ebenfalls meinen Wohnsitz nach Niedersachsen verlagern. Leider wurde mein Antrag auf Übernahme der Kosten bzw auf ein Darlehen für die Mietkaution vom Jobcenter in Uetersen abgelehnt. Im Prinzip bin ich jetzt ziemlich hilf- und machtlos. Eine Wohnung habe ich in Uelzen in Aussicht, es wird aber an der Mietkaution scheitern.

  22. Gerlinde D.

    Hallo,

    gibt es eine neue Regelung, dass Mietkautionen nicht mehr vom Jobcenter übernommen werden?

    LGG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gerlinde,

      dazu ist uns nichts bekannt. Das Jobcenter gewährt Hartz-4-Empfängern ein zinsloses Darlehen, sofern kein Vermögen vorhanden ist. Dazu werden monatlich 10 % des Regelsatzes abgezogen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Joschy0907

    Hallo
    Ich bin alleinerziehender Vater und aufstockender hartz4 Bezieher. Ich muss umziehen da die jetzige Wohnung zu teuer ist die neue Wohnung wurde genehmigt und auch Mietvertrag unterschrieben habe nun Antrag auf kationsübernahme gestellt . Nun habe ich einen Bescheid bekommen das ich mit dem Einzug in die neue Wohnung aus der Gegenleistung Fälle. Meine Frage wird Kaution für die neue Wohnung gezahlt . Wenn nicht was kann ich tun ich muss aus der alten raus und komme nur mit Zahlung der Kaution in die neue , mir droht dann Obdachlosigkeit mit Kind.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      da uns nicht alle nötigen Informationen zu Ihrem Fall vorliegen, können wir Ihnen dazu keine Einschätzung geben. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. al

      Hallo, was kam dabei raus, mir geht es genauso , gleicher Sachverhalt. Ich falle aus dem bezug mit einziehen in der neuen Wohnung, nun will das Jobcenter prüfen ob ich meine alte Kaution wieder bekomme , allerdings kann ich das ja erst nach auszug und nach übergab4e sagen, mein Kind hat hier in eine Glastüre gelangt, diese wird sicherlich abgezogen. ich brauche die Kaution ja aber vorher. Wohnung ist schon gekündigt. ich hänge jetzt ewtas in der luft

  24. Karl-H

    Hallo,

    ich als Vermieter, wann und wem habe ich die als Darlehen gewährte Mietkaution zurückzuzahlen?

    MFG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karl-H,

      die Mietkaution müssen Sie innerhalb von drei Monaten an den Mieter überweisen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Anja W.

    Ich habe die Zusicherung für meine neue Wohnung bekommen aber mir wurde nicht gesagt das ich ein Darlehen für die Kaution vorher beantragen muss.leider habe ich den Mietvertrag schon unterzeichnet. Jetzt sagt das Amt das ich kein darlehen mehr bekomme. Was kann ich jetzt noch tun.was mir nicht in den Kopf will ist wie ich ein Darlehen vorher beantragen soll obwohl ich noch nicht mal wusste ob ich die Wohnung überhaupt bekomme und wie hoch das Darlehen sein soll.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      die Zustimmung des Jobcenters muss normalerweise vor Unterschreiben des Mietvertrags vorliegen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Dieser kann das Problem mit Ihnen erläutern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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