Urteil: Mietkautionsdarlehen muss nicht vom Jobcenter übernommen werden

← Zurück zur News-Übersicht


Das Sächsische Landessozialgericht hebt in zweiter Instanz ein Urteil vom Sozialgericht Dresden auf und entbindet das Jobcenter damit von einer Übernahme vom Mietkautionsdarlehen einer Antragstellerin. Diese wollte ohne vorherige Zustimmung des Jobcenters mit ihrer Mutter eine neue Wohnung beziehen.

Worum ging es im verhandelten Fall?

Urteil gibt Jobcenter Recht: Das Mietkautionsdarlehen muss nicht in jedem Fall bewilligt werden.
Urteil gibt Jobcenter Recht: Das Mietkautionsdarlehen muss nicht in jedem Fall bewilligt werden.

Das Urteil zum Mietkautionsdarlehen vom Sächsischen Landessozialgericht (L 7 AS 705/18 B ER) bezog sich auf folgenden Fall: Eine junge Leistungsberechtigte, die mit Ihrer Mutter zusammenlebte, bezog ohne vorherige Absprache mit dem Jobcenter eine neue Wohnung.

Der Antrag auf ein Mietkautionsdarlehen wurde erst nachträglich gestellt. Das Jobcenter verweigerte daraufhin die Auszahlung des zinslosen Kredits. Die Betroffene klagte gegen diese Entscheidung und bekam vom Sozialgericht Dresden am 25. Juli 2018 Recht.

Gegen dieses Urteil ging das Jobcenter allerdings vor und das Sächsische Landessozialgericht hob den Beschluss der Dresdener Kollegen wieder auf. Somit besteht für Mutter und Tochter kein Anspruch auf das Mietkautionsdarlehen.

Wieso muss das Jobcenter das Mietkautionsdarlehen nicht übernehmen?

Ein Knackpunkt in der Verhandlung um das Mietkautionsdarlehen war der Mietvertrag. Dieser wurde nämlich nicht von der Hartz-4-Empfängerin, sondern von deren Mutter unterzeichnet. Somit berief sich das Jobcenter darauf, dass durch diesen Umstand eine Kostenübernahme ausgeschlossen sei.

Das Gericht argumentierte zudem, dass die Antragstellerin nicht glaubhaft machen konnte, dass tatsächlich ein Mietkautionsdarlehen vonnöten sei um selbige bezahlen zu können. Sie hatte unter anderem nicht offenbart, dass ihre Mutter Pflegegeld bezieht. Daher sah das Gericht den Anspruch auf ein Darlehen vom Jobcenter als nicht gegeben und hob den Beschluss aus Dresden auf.

Mietkautionsdarlehen bei Hartz-4-Bezug richtig beantragen

Damit ein Mietkautionsdarlehen bewilligt wird, muss die Umzugsgenehmigung vom Jobcenter vorliegen.
Damit ein Mietkautionsdarlehen bewilligt wird, muss die Umzugsgenehmigung vom Jobcenter vorliegen.

Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass Leistungsberechtigte grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Mietkautionsdarlehen haben. Allerdings ist die Genehmigung vom Jobcenter für einen Wohnungswechsel erforderlich.

Ist diese gegeben, können auch Umzugshilfen, wie beispielsweise das Mietkautionsdarlehen beantragt werden. Die rechtliche Grundlage dafür bildet § 22 Absatz 6 Sozialgesetzbuch II (SGB II):

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. […]

Die Aufwendungen für die Mietkaution werden stets als Darlehen erbracht. Es handelt sich dabei um einen zinslosen Kredit vom Jobcenter. Die Rückzahlung beginnt umgehend. Zu diesem Zweck werden zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Darlehensnehmers einbehalten, bis die Schulden abgezahlt sind.

Gut zu wissen: Endet die Hilfebedürftigkeit, bevor das Mietkautionsdarlehen abgezahlt wurde, muss dieses umgehend zurückgezahlt werden. Ist dies nicht möglich, kann nach Absprache mit dem Jobcenter in aller Regel eine Ratenzahlung vereinbart werden.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (26 votes, average: 4,30 out of 5)
Urteil: Mietkautionsdarlehen muss nicht vom Jobcenter übernommen werden
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Urteil: Mietkautionsdarlehen muss nicht vom Jobcenter übernommen werden

  1. Dirk

    Ich finde es allmählich kritisch wie man diese Steuergelder verteilt wenn man einen Umzug macht um seine Jobperspektiven zu erhöhen währe es super aber die meisten ziehen von einer Tür zur nächsten ohne eine Gegenleistung gegenüber dem Steuerzahler. Bei allen Respekt vor denen die aus Gesundheitlichen gründen Hartz 4 beziehen müssen muß ich als Arbeiter/Vater sagen das mir trotz Arbeit nichts zusteht wegen paar Euro zuviel auf dem Lohnzettel. Ich bin der Meinung das Hartz4 wie ein Arbeitsvertrag zu sehen ist wo man Rechte und Pflichten hat Sie hatte hier die Pflicht Anträge zu stellen für einen Umzug und hat diese nicht erfüllt also VERTRAGSBRUCH!

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert