Verwertbares Vermögen: Bürgergeld-Empfänger aufbrauchen müssen

Das Wichtigste zum verwertbarem Vermögen in Kürze

Was gilt als verwertbares Vermögen?

Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Vermögenswerte bei Bürgergeld-Bezug als verwertbar gelten.

Gibt es auch Freibeträge?

Ja, es gibt auch Freibeträge und Vermögen, das nicht verwertet werden darf. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Schonvermögen.

Zählt ein Auto zum verwertbarem Vermögen?

Ein Kfz zählt nur dann als verwertbares Vermögen bei Bürgergeld-Bezug, wenn es einen Restwert von 15.000 Euro übersteigt.

Müssen Sie bei Bürgergeld-Bezug sämtliches Vermögen aufbrauchen?

Hartz 4: Als verwertbares Vermögen werden Sparguthaben und sonstige Geldanlagen bezeichnet.
Bürgergeld: Als verwertbares Vermögen werden Sparguthaben und sonstige Geldanlagen bezeichnet.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche auch Bürgergeld genannt wird, soll Personen, die nicht erwerbstätig sind, finanziell unterstützen. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistungen ist unter anderem, dass der Erwerbslose hilfebedürftig ist.

Laut dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) ist eine Person nur dann hilfebedürftig, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus ihrem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann. Das bedeutet, dass jemand, der über ein größeres Vermögen verfügt, keine Bürgergeld-Leistungen beziehen kann. Zunächst muss er diese Vermögenswerte aufbrauchen, wenn diese erheblich sind. Erst dann steht der Person die finanzielle Unterstützung zu.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass Betroffene zunächst alle ihre Besitztümer aufgeben müssen. Vielmehr wird zwischen verschiedenen Arten des Vermögens unterschieden: dem verwertbaren und dem unverwertbaren. Nur Ersteres muss aufgebraucht werden, Zweiteres hingegen wird nicht angetastet und kann somit im Besitz des Leistungsempfängers bleiben. Wie verwertbares Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende definiert wird und was weiterhin zu beachten ist, erklären wir im folgenden Ratgeber.

Wichtig: Bei erstmaligen Bezug von Bürgergeld gilt eine Karenzzeit von einem Jahr. Vermögen muss in diesem Zeitraum nur verwertet werden, wenn es erheblich (über 45.000 Euro) ist.

Verwertbares Vermögen: Was gehört dazu?

Verwertbares Vermögen müssen Hartz-4-Empfänger zunächst aufbrauchen.
Verwertbares Vermögen müssen Bürgergeld-Empfänger zunächst aufbrauchen.

Verwertbares Vermögen wird laut SGB II bei der Berechnung von Bürgergeld berücksichtigt. Laut § 12 Absatz 1 des SGB II gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.

Hierzu gehören unter anderem die folgenden Vermögenswerte:

  • Festgeld
  • Bargeld
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Kapitalversicherungen
  • Immobilien
  • Schenkungen
  • sonstige Geldanlagen

Diese Werte sind für den Lebensunterhalt direkt verwendbar, auch wenn sie durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht werden. Solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist, gibt es laut SGB II kein Arbeitslosen- oder Sozialgeld.

Zu berücksichtigende Freibeträge

Verwertbares Vermögen: Für minderjährige Kinder gilt der Freibetrag von 3.100 Euro.
Verwertbares Vermögen: Für minderjährige Kinder gilt der Freibetrag von 3.100 Euro.

Jedoch gibt es Freibeträge, die vom verwertbaren Vermögen abzuziehen sind. Demnach müssen Leistungsbezieher nicht ihr ganzes Erspartes und sämtliche Wertgegenstände aufgeben. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft hat einen Mindestfreibetrag von 15.000 Euro.

Für jedes minderjährige Kind, welches in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und leistungsberechtigt ist, wird zusätzlich ein Grundfreibetrag von 3.100 Euro berücksichtigt.

Des Weiteren beträgt der Freibetrag für nötige Anschaffungen für jeden in der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten zusätzlich 750 Euro.

Des Weiteren sind solche geldwerten Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, nicht als verwertbares Vermögen zu berücksichtigen. Laut § 12 Abs. 2 S. 3 gilt dies jedoch nur

soweit die Inhaberin oder der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partnerin oder Partner, höchstens jedoch jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt.

Bei den genannten Höchstbeträgen handelt es sich um die folgenden Werte:

  • 48.750 Euro für Personen, die vor dem 1. Januar 1958 geboren sind,
  • 49.500 Euro für Personen, die nach dem 31. Dezember 1957 und vor dem 1. Januar 1964 geboren sind und
  • 50.250 Euro für Personen, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind.
Wie bereits erwähnt, müssen Betroffene nicht ihr gesamtes verwertbares Vermögen aufbrauchen, bis sie Bürgergeld-Leistungen erhalten. Von der Verwertung von Sachen und Rechten wird außerdem abgesehen, wenn dies unwirtschaftlich wäre. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Verkauf mit einem großen Verlust einherginge. Außerdem ist von einer Verwertung abzusehen, wenn dies für den Leistungsempfänger eine besondere Härte darstellen würde. Gegenstände, die nachweislich mit einem großen emotionalen Wert verbunden sind, werden demnach nicht als verwertbares Vermögen gewertet.

Weitere Vermögenswerte: Was wird angerechnet?

WertgegenstandWird der Wert als Vermögen angerechnet?
MünzsammlungEin Verkauf ist laut Urteil des BSG (Az.: B 14 AS 100/11) auch dann zulässig, wenn ein Verlust damit einhergeht. Teure Hobbys unterliegen keinem Schutz.
BriefmarkensammlungHier gilt gleiches wie für eine Münzsammlung. Wo die Grenze zur Unwirtschaftlichkeit bei einem Verkauf gezogen wird, muss je nach Einzelfall entschieden werden.
Kleingärten naach dem Bundeskleingartengesetz einschließlich LaubenIn der Regel nicht zu verwerten.
Ansprüche auf eine persönliche Leibrente (Rürup-Rente)Nicht verwertbar.
KraftfahrzeugNicht als Vermögen zu berücksichtigen, wenn das Fahrzeug als angemessen bewertet wird. Dies gilt in der Regel bei einem Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 7.500 EUR.
LebensversicherungIst der Rückkaufswert niedriger als 90 Prozent der eingezahlten Beträge, so werden weitere Faktoren bei der Beurteilung der Unwirtschaftlichkeit einer Auflösung berücksichtigt: Kündigungsfrist, Laufzeit, Ablaufleistung.
Nicht selbst genutzte landwirtschaftliche FlächenUnwirtschaftlich, wenn der pachtende Betrieb in seiner Existenz gefährdet wäre oder wenn durch ein Überangebot solcher Flächen lediglich ein geringer Kaufpreis erzielt werden kann.
Landwirtschaftliche NutzflächenDienen diese der Alterssicherung, kann eine besondere Härte vorliegen, was zur Unverwertbarkeit führen kann.
Vor der Bedarfszeit angespartes SchmerzensgeldIn der Regel kein verwertbares Vermögen.
Vermögensgegenstände, die für die die Aufnahme
oder Fortsetzung einer Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit
unentbehrlich sind
In der Regel nicht verwertbar.
Selbst geschaffene KunstwerkeGrundsätzlich nicht als Vermögen anzurechnen.

Was ist nicht verwertbares Vermögen?

Ein Eigenheim wird nur unter bestimmten Umständen als verwertbares Vermögen beurteilt.
Ein Eigenheim wird nur unter bestimmten Umständen als verwertbares Vermögen beurteilt.

Nicht verwertbares Vermögen – dieses wird auch als Schonvermögen bezeichnet – ist das angesparte Vermögen der Riester-Rente, angespartes Schmerzensgeld, eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit und ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 15.000 Euro.

Außerdem zählen ein angemessener Hausrat und Eigentum, welches man selber nutzt (120 m² für eine Eigentumswohnung und 130 m² für ein Eigenheim), dazu.

Des Weiteren wird Vermögen, welches zur Beschaffung und zum Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird, nicht angerechnet.

Fallbeispiel: Bausparvertrag

Laut § 12 Abs. 1 SGB II wird ein Bausparvertrag dann als verwertbares Vermögen gewertet, wenn dieser schon im Laufe der Vertragslaufzeit verwertbar war. Genauer gesagt bedeutet dies: Ein Bausparvertrag wird dem Vermögen eines Leistungsbeziehers zugerechnet, wenn es möglich gewesen wäre, diesen vorzeitig zu kündigen.

Fragen rund um die Verwertbarkeit eines Bausparvertrages haben auch schon das Bundessozialgericht – kurz BSG genannt – beschäftigt. Es entschied, dass bei der Entscheidung über die Verwertbarkeit eines Vermögenswertes nicht erst die Erzielung eines Erlöses durch die Kündigung eines Vertrages von Bedeutung ist. Vielmehr muss der Bausparvertrag von Anfang an berücksichtigt werden (Urteil vom 16.5.07, Az.: B 11b AS 37/06 R). Hieraus folgt, dass die Auszahlung eines Bausparvertrages nicht als Einkommen gewertet werden muss, wenn eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit bestand. Eine Bewertung als Vermögen ist also möglich. Eine abschließende Beurteilung dieses Sachverhalts von Seiten des BSG steht jedoch noch aus.

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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78 Gedanken zu „Verwertbares Vermögen: Bürgergeld-Empfänger aufbrauchen müssen

  1. Tina

    Hallo,

    Ich bin aktuell 28 Jahre alt. Bei der Antragsstellung Ende August von Hartz IV habe ich meinen Bausparvertrag vergessen. Da den meine Eltern damals für mich angelegt haben. Dieser ist mit 4650€ nun seit mitte September Ausschüttungsfähig.
    Ich habe jetzt ein wenig Panik, was ich nun tun soll, denn zum einen habe ich ja mist gebaut und am ende wird mir mutwilliger Betrug vorgeworfen.
    Da ich ja mit dem Vertrag über 450€ über dem Freibetrag liege zudem hatte ich bei Antragsstellung noch ca 200€ auf meinem Konto.
    Auf der anderen Seite habe ich aber noch Mietschulden von 1500€ an meinen Vermieter. Daher kann ich es mir eigentlich nicht leisten das erhaltene Geld nun an das Amt zurück zu zahlen …

  2. Heiko

    Hallo, ich bekomme im Moment 1050€ übergangsgeld. In 2 Monaten Rutsche ich ins Hartz 4. Meine Frage ich habe ein Haus gekauft auf Darlehen 400€ gehen auf Zinsen und 350€ gehen auf so Bausparvertrag und 80 € auf Lebensversicherung ,also 830€ insgesamt wird für das Haus immer abgezogen ,das ist von der Sparkasse so gemacht fürs Haus! Und ich wohne in Dachgeschoss und zahle noch 150 € insgesamt Strom Gas Wasser usw… ! EG und 1. Og und 2.Og ist vermietet ! Und ich bekomme insgesamt 850€ Mieteinnahmen! Wenn ich jetzt ins Hartz 4 Rutsche ! Habe ich dann Anspruch auf Hartz 4 ? Weil mit Mieteinnahmen kann ich nur das Haus abbezahlen .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heiko,

      das können wir leider nicht beurteilen. Nutzen Sie jedoch gerne unseren Hartz-4-Rechner, um eine erste Orientierung zu erlangen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. DAGI

    Hallo
    Ich hab eine Kapialtodesversicherung gehört das zum Schonvermögen ,sonst habe ich nichts bist auf eine kleine Risterrente
    LG Dagi

  4. Kon

    Hallo,
    ich heiße Kon und ich brauche Ihre Hilfe um zu entscheiden ob ich einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen muss.
    Ich komme aus Griechenland und ich wohne in Deutschland seit ein und halb Jahr. Ich bekomme zur Zeit Arbeitslosengeld 1 bis Dezember und ich will danach einen Antrag auf Arbeitslosengeld 2 stellen.
    Meine Frage ist,
    ich habe in meinem Land eine Wohnung, die ich nicht vermiete, wo meine Mutter zur zeit wohnt und ein kleines Prozent in einem Eigentum, dass es nicht gemietet ist, weil ohne Renovierung da kann man nicht wohnen. Wäre das ein Problem wenn ich nach Arbeitslosengeld 2 einen Antrag stelle ??
    Vielen Dank und Entschuldigung im Voraus weil mein Deutsch momentan nicht so gut ist.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kon,

      dies hängt von der Höhe Ihres Vermögens ab. Sollte der geschätzte Wert aber das für Sie geltende Schonvermögen überschreiten, kann das Amt Sie auffordern, Ihre Anteil an dem Vermögen auszahlen zu lassen, sodass Sie dieses verbrauchen müssen, bevor Sie Anspruch auf Hartz 4 hätten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Rocky

    Hallo!
    Wir beziehen als BG , 5 Personen, 43, 38, 8, 6 und 4 Jahre Bezüge laut SGB II.
    Eine Lebensversicherung ohne Verwertungsausschlussklausel existiert über 17.000€ und ist fällig im Jahre 2033. Bis jetzt wurden 17.500€ eingezahlt (über 90% wurden erreicht). Die Lebensversicherung enthält auch eine Berufsunfähigkeitsrente.
    1.Kann ich diese LV ohne Verwertungsausschlussklausel auf alle 5 BG Mitglieder anrechnen lassen?
    2. Falls ich diese LV kündigen muss, kann ich die 17,000 auf die Freibeträge meiner Kinder à 3100€ und den Rest auf mich anrechnen lassen?
    3. Müsste ich die bisherigen SGB Leistungen , die meiner BG gebilligt wurden, dann zurück zahlen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Rocky

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rocky,

      mit diesen speziellen Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt oder Finanzberater wenden. Generell gilt in einer Bedarfsgemeinschaft, dass Bedarf, Einkommen und Vermögen der Mitglieder gemeinsam verrechnet werden. Jedoch gilt in der Regel ein Freibetrag nur für die Personen, die von der Lebensversicherung vertraglich betroffen sind.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Peter P.

    Hallo liebes Team,

    ich habe letztes Jahr Hartz IV bezogen (2017) und zuvor bereits meine Bausparverträge gekündigt (7/2016 und 3/2017). Jetzt möchte die Arge Belege über die Kapitaleinkünfte von 2016 haben aus diesen Bausparverträgen erhalten. Droht mir eine Rückforderung?LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Wenn Sie durch die Kündigung der Verträge Vermögen erhalten haben, welches aufgrund seiner Höhe eine Minderung der Bezüge zur Folge hätte und das Jobcenter nichts davon wusste, müssen Sie in der Tat mit einer Rückforderung rechnen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Reddy

    Moin… Ich wohne in Ostvorpommern und lebe in einer 110qm großen Doppelhaushälfte. Diese ist seid 2007 bezahlt und mein Eigen. 2013-12.2015 bezog ich Hartz 4. Das Amt meinte meine Wohnsituation wäre nicht angemessen. Ich sollte vermieten und einen Teil meines Grunstücks verkaufen. Bezüge vom Amt gab es daher nur als Kredit. Das Amt ließ sich mit ca 3000 Euro in mein Grundbuch eintragen. Den Kredit habe ich vollständig zurückgezahlt. Schon damals war abzusehen das ich bald eine Vollzeitstelle annehmen würde. Das teilte ich dem Amt mit und legte eine Einstellungsvereinbarung meiner zukünftigen Firma vor. Auch bemühte ich mich,wie vom Amt gefordert, einen Teil meines Grundstückes zu verkaufen bzw einen Teil meiner Haushälfte zu vermieten und belegte dieses Bemühen mit Annoncen im Inetrnet und in der Tageszeitung. Es half alles nichts,ich mußte zurückzahlen. Das Amt meinte meine Bemühungen wären nicht genug. Jetzt, nach Auszug meiner Nachbarin stellt sich heraus, das Haushälften und Gartenland hier unverkäuflich sind. Drei Makler haben bereits dankend abgelehnt. Kann ich mein Geld zurückfordern? Ich meine Ja… Aber wie? MfG aus Pommern

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Reddy,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können Ihnen daher nur empfehlen, einen Anwalt für Sozialrecht aufzusuchen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. David

    Guten Tag,

    ich habe auf Grund eines Jobswechsels 1 Monat keine Arbeit gehabt.
    Nun wollte das zuständige Amt, dass ich meine Baussparverträge künidge um diesen Zeitraum zu überbrücken.
    Kann dies als vermögen angerechnet werden? Das Geld wäre mir auch gar nicht direkt zur Verfügung gestanden und hätte auch Verlust für mich bedeutet.
    Außerdem wollten die mein Gehalt das ich noch im Monat davor bekommen habe, aber Rechnungen noch vom Monat davor auch zahlen musste anrechnen und mir so mit kein Geld geben.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      wie im Ratgeber erklärt, kann der Bausparvertrag als verwertbares Vermögen gelten. Wie es sich im Einzelfall verhält, können wir leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Andy D.

    hallo habe da eine paar fragen bezüglich Garten.
    1 frage kann ich mir einen Garten kaufen ( Grund u Boden ) zb 15000€ oder wird das wieder angerechnet usw
    2 wie sieht es denn bei dem Fall aus
    bei einer Schenkung oder erbe..

    danke für die Hilfe in vorraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andy,

      kaufen Sie einen Garten, handelt es sich dabei in aller Regel um verwertbares Vermögen, welches vollständig angerechnet wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Seb

        Wo steht das im Sgb? Was ist mit dem Schonvermögen?

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Seb,

          welches Vermögen berücksichtig werden kann und welches nicht, ist in § 12 SGB II geregelt.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Milena

    Guten Tag, meine Tochter ist 19 und ihre Oma hatte 2001 einen Bausparvertrag für sie abgeschlossen. Sie zahlte mtl. 5 Euro ein, anfangs war das ja noch DM. Zinserträge waren ja besonders am Anfang nicht hoch. Nun hat sie 2016 41 Euro Zinsen inkl. Provision erhalten. Da wir keinen Kontakt mehr zur Oma haben, haben wir uns um diesen BSV nicht mehr gekümmert. Wir hatten ja auch nichts schriftlich. Demnach haben wir das auch nicht dem JC gemeldet. Jetzt wurde durch einen Datenabgleich herausgefunden, dass meine Tochter Zinsen in Höhe von 41 Euro für 2016 bekommen hat. Wir haben uns nun für morgen einen Termin bei der Bausparkasse geben lassen, weil wir nichts über diesen Vertrag wissen, also wann er zuteilungsreif ist. Meine Fragen wären nun: 1. Darf das Jobcenter nun alle Zinsen nachträglich abziehen? 2. Sollte sie sich den Bausparvertrag, wenn möglich, sofort auszahlen lassen und würde das dann als Vermögen gelten oder als Einkommen angerechnet werden? 3. Kann sie das evtl in eine Altersvorsorge umwandeln? Nachzahlen wäre für uns katastrophal. Ich danke für die Hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Milena,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Reichl

    Hallo,
    meine Tochter ist im 2ten Jahr Erziehungsurlaub ein Jahr Erziehungsgeld und jetzt möchte Sie 1 Jahr Sozialgeld beantragen bevor Sie wieder arbeitet. Jetzt gibt es aber ein Problem mit dem Riester geförderten Bausparvertrag. Ich dachte das ist Schonvermögen und wird nicht angerechnet der Sachbearbeiter sagt aber der Freibetrag ist 3100,- und der Bausparer hätte 3400,- wie soll ich das verstehen ich denke es wird nicht angerechnet? Sie kann ihn ja auch nicht kündigen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Reichl,

      übersteigt der Bausparvertrag den Freibetrag, wird alles, was über diesen herausgeht, angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Mike N.

    Hallo,

    ich habe meinen Bausparvertrag in Höhe von 3800 Euro im August 2016 auszahlen lassen, diese Summe wurde damals nicht auf meine Bezüge angerechnet. Nun habe ich, aufgrund eines Umzuges in eine andere Stadt, im März 2017 Hartz 4 neu beantragen müssen. Das klappte auch alles wunderbar, der Bausparvertrag existierte ja nicht mehr. Gestern, am 02.06.2018 bekam ich allerdings ein Schreiben vom Jobcenter meines neuen Wohnortes , ich solle doch mein Saldo des Bausparvertrages nachweisen. Kann mir die 2016 ausgezahlte Summe noch als verwertbares Einkommen nachträglich angerechnet werden? In wie fern gelten hier die Freibeträge?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mike,

      in der Regel gilt für Rückforderungen eine Jahresfrist, die schon überschritten scheint. Im Zweifelsfall sollten Sie aber einen Anwalt hinzuziehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Mike Neumann

        Vielen Dank.

  13. izzy

    ich bin 59 Jahre, allein und besitze 1 Eigenheim mit weniger als 80qm Wohnflaeche in dem ich wohne, jedoch mit ca 1600qm Garten. Die Wohnfläche im Haus wäre also angemessen. Gegewärtig beziehe ich ALG1. Es ist davon auszugehen , das ich nach der ALG 1 in Hartz 4 gehe. Werde ich dann gezwungen mein Grundbesitz zu verkaufen, nur weil der Gasrten zu gross ist ? Normalerweise fallen Kleingärten allein unter nicht verwertbares Vermògen…
    Kann der Garten u.U als landwirtschaftliche Nutzfläche f.d Altersversorgung gelten ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo izzy,

      was als „angemessene Wohnung“ gilt, ist von Ort zu Ort unterschiedlich und richtet sich auch nach dem örtlichen Mietspiegel. Deshalb lässt sich dazu keine konkrete Aussage treffen. Erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Rüdiger A.

    Hallo,

    ich habe seit Feb. 2018 eine abgeschlossene Berufsausbildung. Da ich seit längerem ein Drogenproblem hatte habe ich mich auf Druck meiner Eltern selbst angezeigt, da ich ohne dies mein Problem nie eingestanden hätte. Nun bin ich in einer Entzugstherapie. Hinzu kommt dass meine Eltern gesundheitlich angeschlagen sind und mich sozusagen rausgeworfen haben. Also ich bin ohne festen Wohnsitz, wenn ich nicht auf eigene Kosten im Hostel wohnen würde. Meine Eltern haben mir eine fast fünfstellige Summe, Geld auf meinem Konto im Laufe der Jahre angespart, für eine weitere Berufsausbildung, Studium o. ä.

    Meine Frage: Um in betreutes Wohnen zu gehen bez. Harz4 zu beantragen für die Zeit der Therapie und Integration am ersten Arbeitsmarkt wurde mir mitgeteilt, ich müsse erst mein Vermögen aufbrauchen. Wo liegen hier die Freigrenzen?
    Meine Eltern sagten mir dass ich erst mit 21 Jahren das Geld zur Verfügung hätte, tatsächlich muss ich aber jetzt schon daruf zugreifen was buchungstechnisch auch geht.

    Danke schon mal für die Antwort!

    Rüdiger

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rüdiger,

      die Freibeträge können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Marcel

    Liebes Team.
    Aufgrund der Beerdigung meines Vaters, war ich gezwungen meinen Riestervertrag vorzeitig zu kündigen und die die dabei entstandenen Verluste in Kauf zu nehmen. Nun fordert das Jobcenter Kontoauszug, aus dem hervorgeht, wann ich den Geldbetrag erhalten habe und eine Kopie des Schreibens, aus dem hervorgeht, welches Vermögen aufgelöst wurde. Meine Frage: Zählt dieses Kapital zum verwertbaren Vermögen? Benötige ich hierfür Nachweise, dass das Kapital für die Beerdigung ausgegeben wurde ( Sterbeurkunde…) ? Über eine schnelle Rückmeldung wäre ich Euch sehr dankbar. Gruß, Marcel

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marcel,

      sofern Sie sich die Riesterrente vorzeitig haben auszahlen lassen, zählt dieses Geld als Einkommen. Ob dieses auch angerechnet werden kann, wenn Sie es für die Beerdigung Ihres Vaters ausgegeben haben, sollten Sie bei einem Anwalt klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Marc

    Hallo,

    bin Hobbymusiker und besitze einige Gitarren und Verstärker plus weiteres Studioequipment.
    Muß ich im Hartz 4 Antrag jetzt übertrieben gesprochen jedes Kabel angeben oder nur die Teile die etwas mehr gekostet haben.
    Ab welchem Betrag gilt ein Gegenstand als verwertbarer Vermögensgegenstand? Oder gilt das “ Kleinvieh macht auch Mist“Prinzip

    Gruß
    Marc

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marc,

      klären Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, was alles angegeben werden muss. Da uns die Gerätschaften nicht bekannt sind, kann keine pauschale Aussage getroffen werden, was Sie alles angeben müssen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Maik

    Hallo, meine Frau und ich haben je einen 450e job. Bisher sind wir mit Unterstützung meiner Familie über die Runden gekommen. Jetzt ist meine Frau schwanger und wird wohl den job nicht mehr machen können. Ich habe noch etwas erspartes und einen Bausparvertrag (als altersvorsorge gedacht, aber nicht in irgend einer klausel als solches festgehalten). In wie weit würden meine Ersparnisse herangezogen, wenn wir Unterstützung für meine schwangere Frau beantragen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maik,

      da Sie dann als Bedarfsgemeinschaft gelten, wird jedes Einkommen und Vermögen, welches die Freibeträge überschreitet, angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Rukkaträger

    Mein Vater möchte mittels Schenkung im Vorfeld das gröbste Erbe verteilen an drei Kinder. Ich bekäme etwa 200000Euro und bin noch von hartz4 abhängig bis ende Mai, wenn ich meinen SGBII Antrag nicht verlängere und ein zwei Monate ohne Leistung lebe in derselben Zeit eine Eigentumswohnung oder Haus erwerbe und mich anschließend wieder Hartz 4 melde, muß ich dann bei ca110qm Wohnfläche die ich selber bewohnen würde mit einer Leistungsverweigerung Rechnen, wenn ich ein Grundstück erwerben würde ca460Qm(45000Euro) und darauf ein kleines Häuschen mit ca90Qm Wohnfläche baue einschließlich Garage würde das Amt das tolerieren. Denn mit dem Geld könnte ich mir ein Häuschen das energiesparender wäre als jede eigentumswohnung und aus holz massiv Diffusionsoffen ohne Chemie nicht solche WDVS Plastiktüten und Chemiehäuser nach heutiger DIN Norm so sind. Ich möchte gesund wohnen in einem Diffusionsoffenem Haus mit minimalistischen ansprüchen an betriebskosten etc.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern die Wohnungsgröße nicht angemessen ist (das ist sie bei 90 oder 110 m² für eine Person nicht), müssen Sie einen Teil der Wohnung untervermieten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Claus

        Hallo, und wie sieht das aus, wenn man eine angemessene Eigentumswohnung (< 80qm) hat mit einem Stellplatz in der Tiefgarage. Übernimmt das Jobcenter die Wartungs- und Stromkosten, Winterdienst und Gebäudeversicherung der Tiefgarage? Die Kosten 100 Euro im Jahr.

        Vielen Dank im Voraus!

        Claus

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Claus,

          das können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Arne W.

    Hallo,

    ich besitze eine Eigentumswohnung ( 80 qm ) mit einem geschätzeten Verkehrswert von 120000 Euro, die ich aber nicht selber bewohne.
    In dieser Wohnung wohnt meine berentete Mutter, 82 Jahre alt und hat dort ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit.
    Ist diese Immobilie auf einen Hartz 4/ ALG II Bezug anzurechnen?
    Vielen Dank im voraus.

    Arne

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Arne,

      dabei handelt es sich um einen speziellen Einzelfall. Diesen sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Melanie

    Hallo,

    mein zukünftiger Ex-Mann und ich beziehen neben unseren Minijobs noch Hilfe zum Lebensunterhalt (Hartz IV).
    Nach unserer Trennung, soll nun das Haus für 70 Tsd. € verkauft werden.
    Davon muss ja erstmal die Restschuld (Festzinsvertrag von der Bank) + Gebühr wegen vorzeitiger Tilgung bezahlt werden.
    Die restlichen 35 Tsd. € teilen wir uns, also bekommt jeder von uns 17,5 Tsd.€.

    Wenn ich davon jetzt die Freibeträge (Alter x 150 € + 750€) abziehe, bleiben jeweils ca. 10 Tsd. € über.
    Kann man diesen Betrag „ungestraft“ d.h., ohne seine laufenden Leistungen durch Kürzungen oder Rückzahlungen zu gefährden, investieren?

    z.b.:
    – Begleichung privater Schulden (bis zum kompletten Betrag) oder
    – als Eigenmittel für neues Wohneigentum (angemessene Größe und Wert) oder
    – (neue) Private Altervorsorge (Auszahlung erst ab Rentenalter) oder
    – Auto (Wert bis 7500 €)

    Oder muss der Betrag komplett zum bestreiten des eigenen Lebensunterhaltes aufgebraucht werden?
    Wenn ja, wie wird das berechnet?

    Vielen Dank schonmal im voraus.

    Melanie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melanie,

      da es sich in diesem Fall um ein Einkommen handelt, so wird dieses voll auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Melanie

        Hallo,
        vielen Dank für die Antwort, aber wie wird das berechnet?
        Klar, das ich dann eine zeitlang keine Unterstützung bekomme, aber wie lange, bei 10 Tsd. €.
        Wird dann der normale Satz gerechnet oder darf ich dann in der Zeit von einem höheren „Einkommen“ ausgehen?

        Nochmals vielen Dank im voraus

        Melanie

        1. Melanie

          Nachtrag:

          Ich verdiene in meinem Minijob 265,-€ mtl.
          Das ist bestimmt auch noch wichtig!

          Danke

          Melanie

        2. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Melanie,

          einmaliges Einkommen kann für bis zu sechs Monate auf den Regelsatz angerechnet werden. Es wird der Betrag angerechnet, den Sie monatlich zur Deckung Ihres Lebensbedarfs benötigen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. torsten

    Ich habe einen Bekannten (Alter 26),

    der sein Studium abgebrochen hat zum Oktober 2017.
    Immer Noch nicht ALG beantragt.
    Er hat einen Bausparvertrag (Sparwert 8T €) der zum Juli 2018 zuteilungsreif wird. Vorher nicht kündbar.
    Hätte er ALG beantragen können oder müssen nach Abbruch seines Studiums ?
    Hätte er denden Bausparvertrag dann angreifen zu müssen?
    Kann er jetzt immer noch ALG 2 anfordern ? wie viel und ab wann muss er von seinem Bausparvertrag abgeben!?

    über eine kurze Info wäre ich sehr dankbar

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Torsten,

      niemand muss ALG 2 beantragen. Der Antrag ist grundsätzlich freiwillig. Sofern der Bausparvertrag nicht sofort gekündigt werden kann, kann er nicht in das verwertbare Vermögen eingerechnet werden. Nach der Auszahlung muss es allerdings berücksichtigt werden. Er kann auch jetzt noch ALG 2 beantragen. Eine Frist gibt es dafür nicht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. torsten

        Vielen Dank für die schnelle Auskunft,

        was genau bedeutet „berücksichtigt“. Können sie mir ein Rechenexempel aufzeigen?
        Ich habe auch gelesen, dass ein Mindestfreibetrag von 150€/Lebensalter + 750 möglich ist.
        Bedeutet bei einem 29 jährigen sind das 3900 + 750 = 4650 € die nicht in das zu berücksichtigende Vermögen einfließen.

        Bei einem Gesamtbausparwert von 8000 bleiben also noch 3350 übrig die ggf. zu berücksichtigen sind ?

        Ich habe gelesen dass jedoch der maximale Freibetrag um die 9000 Euro sind. wie ist das zu verstehen ?

        Und letztens, der Vater des entsprechenden hat ihm seither privat seine Krankenkassenbeiträge gezahlt. könnte er das Geld zurückfordern sodass es vom Vermögen des Bausparvertrags dann abzuziehen ist. z.B. 8000€ – 2000€ Schulden an den Vater = 6000 € zu berücksichtigend

        Über eine kurze Erläuterung würde ich mich sehr freuen

        Vielen Dank

        Mit freundlichen Grüßen

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Torsten,

          Ihre Rechnung oben ist korrekt. Es handelt sich dabei um einen Maximalbetrag für Hartz-4-Empfänger in einem höheren Alter. Bezüglich der Krankenkassenbeiträge sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Müller

    Wie soll sich ein Harz 4 einen Rechtsanwalt leisten können ??
    Er kostet pro Sitzung 50 €

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Sie haben die Möglichkeit, Beratungshilfe zu beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Malina

    Hallo,
    Meine Frage: mein Auto wert ca. 500 Euro, hatte einen Schaden verursacht durch einen anderen. Habe 1500 Euro Schadenersatz von der Versicherung erhalten und frage ist ob das angerechnet wird?
    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Malina,

      dazu gibt es keine einheitliche Rechtsprechung. Grundsätzlich sollte der Schadensersatz allerdings nicht angerechnet werden, wenn Sie diesen für die Instandsetzung oder Neuanschaffung eines Fahrzeugs verwenden. Andernfalls kann es Ihnen angerechnet werden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt kontaktieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Elisabeth S.

    Mein Bausparvertag, den ich vor 10 Jahren mit beim Hartz4 Antrag angegeben habe, wurde zum Januar 2018 gekündigt und mal wird gesagt das wird dann als Einkommen angerechnet und mal, das man ja einen Freibetrag beim Vermögen hat.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elisabeth,

      der Bausparvertrag kann als Vermögen gesehen werden, sofern der Vertrag im Vorfeld hätte gekündigt werden können. Andernfalls wird die ausgezahlte Summe als Einkommen angerechnet. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Wotan N.

    Bin verheiratet mit 3 Kindern beziehe Hartz 4 und arbeite in Vollzeit. Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Um die Chance auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu erhöhen leiste ich oft Überstunden. Jetzt fordert das Jocenter fast € 200,- von mir zurück und begründet dies mit einer „Ermessensentscheidung“. Es sieht so aus, dass ich mich durch die Leistung von Überstunden beim Jobcenter verschulde. Andererseits – zeige ich keine Bereitschaft Überstunden zu leisten, hat sich das mit der Festanstellung erledigt. Frage: Was soll ich tun?? Lohnverzicht?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wotan,

      Überstunden müssen Sie sich nicht zwangsläufig auszahlen lassen. Viele Arbeitgeber bieten auch die Ansammlung von Überstunden auf einem Zeitkonto an. Diese können Sie dann zum Freizeitausgleich nehmen. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Arbeitgeber wie Sie das am besten bewerkstelligen können. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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