In den Wahlkampfprogrammen von CDU und SPD bekräftigen beide Parteien, mehr für Langzeitarbeitslose tun zu wollen. Der Bundeshaushalt 2018 entlarvt dies als leere Versprechungen: Für das kommende Jahr ist weniger Geld für die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ vorgesehen. Das bedeutet weniger Förderung für Langzeitarbeitslose bei der Jobsuche.
Bundeshaushalt 2018: Förderung für Langzeitarbeitslose wird gekürzt

Ende Juli hat die Bundesregierung den Bundeshaushalt für das Jahr 2018 beschlossen. Darin enthalten sind auch die Ausgaben, welche im Zusammenhang mit Hartz 4, also der Grundsicherung, stehen. So sind 2018 beispielsweise 4,55 Milliarden Euro für die Verwaltungskosten vorgesehen.
Diese kommen den Jobcentern für Personal, Gebäude und Energie zugute. Die „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“, also vor allem die Förderung für Langzeitarbeitslose, wird im Jahr 2018 gekürzt.
Geplant sind Ausgaben in Höhe von 4,185 Milliarden Euro. 2017 waren es noch 4,443 Milliarden Euro. Die Förderung für Langzeitarbeitslose wird also de facto um 258 Millionen Euro verringert.
Wer gilt eigentlich als Langzeitarbeitsloser?
Die Kürzung der Förderung bei der Jobsuche trifft vor allem Langzeitarbeitslose hart. Doch ab wann gilt ein Hartz-IV-Empfänger eigentlich als solcher? Ein Blick in § 18 Absatz 1 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) hilft weiter:
Langzeitarbeitslose sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. Die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 45 sowie Zeiten einer Erkrankung oder sonstiger Nicht-Erwerbstätigkeit bis zu sechs Wochen unterbrechen die Dauer der Arbeitslosigkeit nicht.
In Deutschland steigt der Anteil der Erwerbsfähigen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, in den letzten Jahren leicht an. Daher gibt es immer wieder Diskussionen über eine individuellere und bessere Förderung für Langzeitarbeitslose. Der Bundeshaushalt für 2018 gibt in seiner jetzigen Form allerdings wenig Anlass für Hoffnung.