Zuzahlungsbefreiung für Hartz-4-Empfänger: Wie geht das?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Zuzahlungsbefreiung für Hartz-4-Empfänger in Kürze

Wer bezahlt die Krankenkasse, wenn man Hartz 4 bezieht?

Das Jobcenter übernimmt in diesem Fall die Krankenversicherungsbeiträge während des gesamten Leistungszeitraums.

Wer kann sich von Zuzahlungen für Medikamente und andere gesundheitliche Ausgaben befreien lassen?

Menschen, die die in § 62 SGB V geregelte Belastungsgrenze überschreiten, können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente usw. für das laufende Jahr beantragen. Diese Grenze liegt bei 2 % der Jahres-Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt bzw. bei 1 % für chronisch kranke Menschen.

Gibt es eine Zuzahlungsbefreiung für Hartz-4-Empfänger?

Auch wer Hartz 4 bezieht, kann eine Zuzahlungsbefreiung bei seiner Krankenkasse beantragen, wenn seine Belastungsgrenze überschritten ist.

Ist die Belastungsgrenze erreicht, können Hartz-IV-Empfänger die Zuzahlungsbefreiung beantragen
Ist die Belastungsgrenze erreicht, können Hartz-IV-Empfänger die Zuzahlungsbefreiung beantragen

Wann haben Hartz-4-Empfänger Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung?

Viele Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind im monatlichen Beitrag inbegriffen. Allerdings gibt es zahlreiche weitere Beiträge, die der Versicherte trotzdem aus eigener Tasche aufbringen muss. Diese sogenannten Zuzahlungen können beispielsweise für Medikamente, diverse Untersuchungen oder Krankengymnastik eingefordert werden.

Die Zuzahlung darf jedoch gewisse monatliche Beiträge nicht überschreiten und ist deshalb gesetzlich geregelt, damit die finanzielle Belastung für Kranke nicht allzu hoch wird. Ist diese Grenze erreicht, können nicht nur Hartz-4-Empfänger bei der Krankenkasse die Befreiung von der Zuzahlung beantragen.

Aber wie hoch ist diese Grenze, ab der eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist? Wie erfolgt für Hartz-4-Empfänger eine Befreiung von der Zuzahlung? Diesen und weiteren Fragen gehen wir mit dem folgenden Ratgeber zur Zuzahlungsbefreiung – nicht nur für Sozialhilfeempfänger – auf den Grund.

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Wozu müssen Zuzahlungen geleistet werden?

Die Befreiung von der Zuzahlung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden, wenn die Belastungsgrenze (u. a. für Medikamente) erreicht ist.
Die Befreiung von der Zuzahlung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden, wenn die Belastungsgrenze (u. a. für Medikamente) erreicht ist.

Zuzahlungen bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie für viele verschiedene Dinge leisten, zum Beispiel für:

  • verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Heilmittel sowie häusliche Krankenpflege
  • Krankenhausaufenthalte
  • Hilfsmittel wie z. B. Rollstühle oder Rollatoren,
  • Kuren und Rehas

Allerdings gibt es auch Bereiche, die die Krankenversicherten komplett selbst bezahlen müssen. Dazu gehören in der Regel nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Brillen oder Fahrkosten zur ambulanten Behandlung.

Diese Leistungen für die Gesundheit müssen die Patienten im Normalfall selbst finanzieren. Die Versicherung kommt nicht dafür auf. Das gilt insbesondere für Maßnahmen, die nicht vom Arzt verschrieben wurden, für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen und für Behandlungen, die lediglich kosmetischer Natur sind.

Zuzahlung der Krankenkasse: Wer zahlt wie viel?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig sind, müssen keine Zuzahlungsbeiträge leisten. Die Befreiung von der Zuzahlungspflicht existiert auch in gewissen Bereichen für Schwangere. Alle anderen gesetzlich Versicherten müssen Zuzahlungen von bis zu zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens selbst tragen.

Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent. Überschreiten die Zuzahlungen diese Grenze, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt werden.

Begrenzung der Zuzahlungen: Ab wann kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden?

Die Befreiung von Zuzahlungen ist ab einer Belastungsgrenze von mindestens 1 % des Bruttoeinkommen möglich.
Die Befreiung von Zuzahlungen ist ab einer Belastungsgrenze von mindestens 1 % des Bruttoeinkommen möglich.

In § 61 des Fünften Sozialgesetz­buchs (SGB V) ist festgelegt, wie hoch die Zuzahlungen sein dürfen.

Demnach gilt, dass Zuzahlungen 10 % des Abgabepreises betragen, sich jedoch auf nicht weniger als 5 Euro bzw. mehr als 10 Euro belaufen dürfen. Bei stationären Aufenthalten werden pro Tag 10 Euro an Zuzahlungen erhoben.

Der gleiche Betrag gilt auch bei Heilmitteln und häuslicher Pflege: Hier werden 10 Euro pro Verordnung bzw. 10 % der Kosten vom Versicherten selbst eingefordert.

Wichtig ist: Diese Zahlungen dürfen die jährliche Belastungsgrenze nicht überschreiten. Aber wie hoch ist diese genau?

Belastungsgrenze nach § 62 SGB V

In § 62 des SGB V ist geregelt, wie hoch die Belastungsgrenze für einen Versicherten maximal sein darf. Wie bereits erwähnt, liegt diese Grenze bei 2 % der jährlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt bzw. bei 1 %, wenn der Versicherte chronisch krank ist. Für alle darüber hinaus gehenden Leistungen können die Versicherten eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Um diese Belastungsgrenze zu ermitteln, wird das Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen zusammengerechnet. Das bedeutet: Nicht nur die Einnahmen des Versicherten selbst, sondern auch die Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners und der minderjährigen bzw. familienversicherten Kinder werden zusammengerechnet und dienen als Berechnungsgrund­lage – allerdings nicht in voller Höhe.

Eine Zuzahlung zur Krankenkasse ist zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt möglich.
Eine Zuzahlung zur Krankenkasse ist zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt möglich.

Denn zuerst werden für jedes Familienmitglied bestimmte Freibeträge von den gemeinsamen Bruttoeinkünften abgezogen. Ab 2024 sind dies …

  • 6.363 € (15 % der Bruttoeinnahmen) für den Lebens- oder Ehepartner oder sonstigen Angehörigen
  • 10 % der Bruttoeinnahmen für jeden weiteren zu berücksichtigenden Angehörigen
  • 9.312 € für jedes berücksichtigungsfähige Kind

Der Gesetzgeber passt diese Freibeträge für die Belastungsgrenze jedes Jahr an.

Für chronisch kranke Menschen liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Ob jemand als chronisch krank gilt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zur Umsetzung der Regelungen in § 62 SGB V für schwerwiegend chronisch Erkrankte (Chroniker-Richtlinie) festgelegt. Versicherte müssen ihre chronische Erkrankung mithilfe einer Bescheinigung des behandelnden Arztes nachweisen.

Wie hoch ist die Hartz-IV-Belastungsgrenze?

Bei Menschen, die Hartz 4, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderungsrente beziehen, wird die Belastungsgrenze allein auf der Grundlage der Regelleistung des jeweiligen Jahres berechnet. Das ist in § 62 des SGB V zur Zuzahlungsbefreiung festgelegt. Demnach gilt für Empfänger von Grund­sicherung oder Arbeitslosengeld II: Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist hinsichtlich der Belastungsgrenze nur der Hartz-4-Regelbedarf der Stufe 1 maßgeblich.

Die Grenze von 2% (für chronisch Kranke liegt diese Grenze bei 1%) der Versicherung bezieht sich auf das Jahreseinkommen eines Hartz-4-Empfängers und beträgt 2022: 12 x 449 Euro =5.388 €. Freibeträge gibt es dabei nicht. Demnach ist die Belastungsgrenze bei 107,76 € bzw. bei chronisch Kranken bei 53,88 € erreicht. Aber was passiert, wenn dieser Betrag überschritten wird?

Die Zuzahlungsbefreiung kann Sie z. B. von den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente entbinden.
Die Zuzahlungsbefreiung kann Sie z. B. von den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente entbinden.

Wenn die Grenze erreicht ist, können ALG-II-Empfänger unter anderem die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung (eine sogenannte Zuzahlungsbefreiung) zu folgenden Leistungen beantragen:

  • Eigenanteil bei stationärer Krankenhausbehandlung,
  • Eigenanteil bei stationärer Reha,
  • häuslicher Krankenpflege,
  • Medikamente,
  • Heil- und Hilfsmitteln.
  • Auch bei einer Kur kann die Zuzahlung durch eine Befreiung wegfallen.

Dazu ist allerdings ein Antrag auf Erstattung der Zuzahlung bei der Krankenkasse, bei der Sozialhilfeempfänger versichert sind, nötig.

Hartz-4-Empfänger sollten beachten, dass die Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen nicht von allein gewährt und auch kein Hinweis erfolgt, dass die Grenze erreicht ist.

Zuzahlungsbefreiung beantragen bei Hartz IV: Wie geht das?

Ist bei Hartz-IV-Empfängern die Belastungsgrenze von jährlich 107,76 € – bzw. bei chronisch Kranken 53,88 € – erreicht, so können sie einen Antrag auf die Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen stellen. Dazu füllen sie einen entsprechenden Vordruck zur Befreiung für die gesetzliche Zuzahlung aus, den sie bei Ihrer Krankenkasse einfordern bzw. herunterladen können.

In dieser Befreiung von der Zuzahlung der Krankenkasse müssen die Hartz-4-Empfänger einige persönliche Angaben machen – auch über die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sowie deren Einkommensverhältnisse. Nur so lässt sich ermitteln, ob die jährliche Belastungsgrenze bei der Versicherung bereits erreicht ist.

Darüber hinaus müssen dem Antrag auf die Hartz-4-Zuzahlungsbefreiung für die Krankenkasse einige Nachweise beiliegen. Dazu gehören unter anderem Folgende:

  • Nachweise über bereits geleistete Zuzahlungen, z. B. Quittungen
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder in Kopie
  • bei Vorliegen einer chronischen Krankheit Bescheinigung des Arztes

Wichtig ist, dass Hartz-4-Empfänger bei ihrer Krankenkasse die Zuzahlungsbefreiung beantragen. Denn: Geht kein Antrag bei der Krankenkasse ein, obwohl die Belastungsgrenze der Sozialhilfeempfänger bereits erreicht bzw. überschritten wurde, erfolgt auch keine Freistellung für die Zuzahlung bei der Krankenkasse.

Gibt es Ausnahmen bei der Belastungsgrenze, die eine Zuzahlungsbefreiung laut § 62 SGB V unmöglich machen?

Eine Befreiung von der Zuzahlung hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung wird nur auf Antrag gewährt.
Eine Befreiung von der Zuzahlung hinsichtlich Ihrer Krankenversicherung wird nur auf Antrag gewährt.

Einige Leistungen für die Gesundheit, die Versicherte bezahlen, zählen nicht in das Erreichen der Belastungsgrenze hinein. Die folgende Liste soll aufzeigen, welche Leistungen nicht bei der Grenze berücksichtigt werden und demnach keine Erstattung für die Zuzahlung bei der Krankenkasse rechtfertigen:

  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
  • Inanspruchnahme von Leistungen ohne ärztliche Verordnung
  • Eigenanteil zum Zahnersatz
  • Eigenanteil für Alltagsgegenstände, zum Beispiel orthopädische Schuhe

In letzterem Fall gibt es für Hartz-4-Empfänger allerdings die Möglichkeit, statt einer Zuzahlungsbefreiung einen einmaligen Bedarf nach § 24 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) anzumelden.

Wie lange gilt die Befreiung bei der Krankenkasse? Wann die Zuzahlung wieder beginnt

Stellen Empfänger von Hartz 4 oder Sozialhilfe einen Antrag auf Erstattung von weiteren Zuzahlungen, so gilt diese für das gesamte Kalenderjahr. Da sich die Belastungsgrenze aufgrund der sich ändernden Regelsätze jedes Jahr auch für ALG-2-Empfänger aufgrund der Erhöhung neu zusammensetzt, kann die Erreichung dieser im nächsten Kalenderjahr auch früher erfolgen. Hartz-4-Empfänger können direkt für das nächste Jahr im Voraus bezahlen.

Das ist natürlich nur dann möglich, wenn vom Regelsatz so viel überbleibt, dass dieser Vorschuss gezahlt werden kann. Somit ersparen sie sich Mühe, die Quittungen der Leistungen zu sammeln und aufzuheben. Erreichen Sozialhilfeempfänger die Belastungsgrenze allerdings im folgenden Kalenderjahr nicht, kann es zu Schwierigkeiten bei der Rückerstattung kommen.

Die Zuzahlung bei der Krankenkasse: Ist eine Befreiung auch rückwirkend möglich?

Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, ist auch rückwirkend bis zu vier Jahren möglich.
Eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, ist auch rückwirkend bis zu vier Jahren möglich.

Hartz-4-Empfänger und auch andere Personen, deren Belastungsgrenze erreicht ist, können, wie bereits erwähnt, bezüglich ihrer Krankenver­sicherung eine Zuzahlungs­befreiung beantragen. Aber wie sieht es aus, wenn bereits zu viel Beiträge bezahlt wurden, die eigentlich nicht mehr hätten geleistet werden müssen?

Die gute Nachricht: Bei den meisten Krankenkassen ist die Befreiung von der Zuzahlung auch nachträglich möglich. Mit einem entsprechenden Antrag auf Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie für bis zu vier Jahre rückwirkend überschüssige Zahlungen zurück. Auch hier gilt: Die Krankenkasse erteilt die Freistellung von der Zuzahlung nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Ein Hinweis seitens der Krankenkasse, dass die Belastungsgrenze eines Hartz-4-Empfängers oder einer anderen Person bereits erreicht und für das laufende Kalenderjahr demnach ausgeschöpft ist, kann normalerweise nicht erwartet werden.

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Zuzahlungsbefreiung für Hartz-4-Empfänger: Wie geht das?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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64 Gedanken zu „Zuzahlungsbefreiung für Hartz-4-Empfänger: Wie geht das?

  1. Mika

    Hallo liebes Team,
    ich bin Sozialhilfeempfänger und zwangsweise privatversichert im Basistarif. Die Beiträge teilen sich PKK und Jobcenter. Ich bleibe allerdings regelmäßig auf Kosten sitzen, die die Kasse nicht übernimmt, die aber nicht als Zuzahlungen deklariert sind, sondern als ‚über den Sätzen des Tarifs‘. Ich nehme keine Sonderbehandlungen oder Ähnliches in Anspruch, und habe sämtlichen Ärzten meinen Versicherungsstatus (PKK im Basistarif, also nach gesetzlichen Sätzen) mitgeteilt. Wie kann ich nun mit diesen Kosten umgehen, die ich aus eigener Tasche zahlen muss? Zählen diese auch als Zuzahlungen? Kann ich mir dieses Geld auf anderem Wege wiederholen?
    Vielen Dank schon mal! Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mika,

      es ist möglich, dass die Faktoren, die Ihre Ärzte ansetzen, für Ihre PKV zu hoch sind. In Ihrem Vertrag sind die abgedeckten Faktoren aufgelistet. Sie sollten sich Ärzte suchen, die entsprechend dieser Faktoren berechnen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Moritz P.

    hallo, wie sieht es den mit der sportmedizinischen untersuchung sowie die darauf folgende mit belastungs ekg usw aus? diese soll ich komplett aus eigener tasche bezahlen und würde dann nach mehreren monaten 80% zurückbekommen, aber ich kann weder den kompletten betrag vorstrecken, noch 20% bezahlen. ich habe mir von meinem hausarzt bestätigen lassen das diese untersuchungen nötig sind. auch habe ich eine chronische erkrankung des rückens, und bin hartz 4 empfänger. eine befreiung habe ich dieses jahr noch nicht beantragt, ist aber kein problem.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Moritz,

      Ihren konkreten Fall können wir nicht beurteilen. Wenn die im Artikel genannten Bedingungen erfüllt sind, ist aber eine Zuzahlungsbefreiung in der Regel möglich.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Nicole

    Wichtig ist sämtliche Anträge bei der Krankenkasse zu bestätigen zu lassen. Genauso wie beim jobcenter.

  4. Stephan

    Hallo, ich empfehle jedem der schon weiß, dass er die Belastungsgrenze der Zuzahlung erreicht, sich einen Befreiungsantrag von seiner Krankenkasse zuschicken zu lassen und den Betrag im voraus zu zahlen. Das erspart das sammeln ( und einschicken zur Krankenkasse ) der Quittungen. Außerdem besteht nicht mehr die Gefahr, dass die Quittungen abhanden kommen. Wenn die weg sind ( bei den KK geht auch gerne mal was verloren ! ) gibt’s kein Geld zurück.

    Liebe Grüße
    Stephan

  5. Angelika

    Hallo liebes Hartz 4-Team,
    ich bekomme ALG II und mein Ehemann bekommt Arbeitsentgelt. Ich möchte eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse beantragen. Wo von wird die Zuzahlungsgrenze berechnet? Wird für die Berechnung mein Einkiommen (ALG II) oder das Gehalt meines Ehemannes zugrundegelegt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angelika,

      wie im Text zu lesen, wird nicht nur Ihr Einkommen sondern auch das Ihres Mannes bei der Berechnung berücksichtigt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Andrea S.

    Ich habe von Januar 2017 bis November 2017 Rezeptgebühren für Medikamente, Hilfsmittel, Lymphdrainage und Krankengymnastik in höhe von ca 1400,00 Euro bezahlt und muss noch einige Rezepte bezahlen da die Rezeptgebührenbefreiung erst nach Ausstellungsdatum der Rezepte erfolgt ist. Kann mir das Jobcenter die Rückerstattung auf mein ALG II anrechnen. Ich habe eine Chronische Erkrankung und eine Schwerbehinderung von 60 % / Grad.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andrea,

      dabei handelt es sich um zu viel gezahlte Leistungen Ihrerseits. Die Rückerstattung sollte Ihnen in der Regel nicht als Einkommen angerechnet werden. Im Zweifelsfall lohnt sich ein Gang zum Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Julia

    Guten Morgen,
    Ich wohne auf dem Land und habe deshalb weite Fahrwege. Ich bin diesen Monat 272km nur zur Krankengymnastik gefahren. Verordnete Wassergymnastik 128 km. Zusätzlich musste ich eine Zuzahlung zum KG Rezept von 40€ leisten. Da ich zur Zeit viele Arzttermine habe frage ich mich ob ich irgendwo eine Zuzahlung zu den Fahrtkosten beantragen kann?
    Harz4 Empfänger bin ich erst seid diesem Monat, aber ich merke das da nichts übrig bleibt wenn das so weiter geht.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Julia,

      sofern die Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernimmt, kommt das Jobcenter in der Regel dafür auf.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. enrico

    Hallo,
    habe ich auch ein Recht bei Zahnersatz auf die Befreiung von Gestzlichen Zulagen zu hoffen,oder sollte ich einen eimaligen Bedarf nach p.24 SGB2 anmelden.
    Bin auch Hartz4 Empfaenger und habe einen Eigenanteil von ca.1000Euro

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Enrico,

      das Jobcenter übernimmt beim Zahnersatz nur die medizinische Grundversorgung. Haben Sie höhere Ansprüche, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Die Kosten können Sie über die Härtefallregelung geltend machen. Sprechen Sie dies am besten mit Ihrem Sachbearbeiter ab.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Gerlinde D.

    Hallo,
    fällt die gesetzliche 1%ige Zuzahlungspflicht nicht unter die atypischen Bedarfe und können beim Jobcenter geltend gemacht werden?
    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gerlinde,

      fällt der Bedarf unter die 1- bis 2-Prozent-Grenze, kann eine Befreiung beim Jobcenter beantragt werden. Wie hoch die Zuzahlungsgrenzen sind, lesen Sie oben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. martina

    Hallo mein Name ist Martina,
    ich bin Hartz 4 Empfängerin und werde in den nächsten Tagen 3-4 Wochen in die Reha kommen . Muss ich den Tagessatz von 10,00 Euro zahlen ? Ich habe dieses Jahr schon eine Zahlungsbefreiung beantragt ,dies ist bis Dezember genehmigt worden.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martina,

      wenn Sie eine Zahlungsbefreiung haben und der Tagessatz inbegriffen ist, müssen Sie nichts zahlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Peter B.

    Hallo H4hH4,
    mein Name ist Peter, ich bin Hartz VI Empfänger, und chronisch Krank.
    Im Juli war ich neun Tage im Krankenhaus, danach habe ich bei meiner Krankenkasse der DAK den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Diesen habe ich im August bewilligt bekommen. Auf der Karte ist eingetragen „Befreiung gilt vom: 18.08. – 31.12.“ Es wurden mir die zu viel gezahlten Beträge über die 1% als chronisch Kranker von der DAK erstattet. Jetzt im Oktober will das KH von mir die 10,-€ pro Tag für die neun Tage Aufenthalt = 90,-€ erstattet haben.
    Meine Frage:
    Ist das KH Tagegeld nicht mit der Bewilligung der Zuzahlungsbefreiung abgegolten?

    Danke schon mal für Eure Antworten.
    Beste Grüße
    Peter B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Krankenkasse. Wir können Ihnen darüber leider keine Auskunft erteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Josef B.

    Hallo Hartz4 Team.
    Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis mit GDB 70 und Merkmal G. Gibt es die Möglichkeit einen Mehraufwand für Schwerbehinderte zu beantragen oder sind noch andere Voraussetzungen notwendig?

    Vielen Dank im Voraus.
    Josef B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Josef,

      Sie können durchaus einen Antrag stellen. Dieser wird in der Regel bewilligt, wenn Sie in das Arbeitsleben eingegliedert werden oder an einer Maßnahme teilnehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Gisela D.

    Ich bin zwar berufstätig, stocke aber auf da mein Gehalt nur knapp 800€ beträgt. Ich lebe allein und bei mir steht in Kürze eine Knie TEP an. Frage mich schon jetzt wovon ich den Klinikaufenthalt bezahlen soll. Jetzt sagte mir jemand ich solle doch die Befreiung beantragen. Weiterhin nehme ich regelmäßig Medikamente ein, zum einen L Tyroxin und Citalopram. Zählt das als kronisch krank?? Bedanke mich schon mal im Voraus. Lg Gisela

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gisela,

      dies können wir nicht beurteilen. Durch ein ärztliches Attest können Sie dem Jobcenter beweisen, dass bei Ihnen eine Krankheit vorliegt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Mario Z.

    Denn: Für jedes Familienmitglied werden zunächst Abschläge vom Bruttolohn abgezogen und zwar für den Versicherten 15 % der jährlichen Bezugsgröße, …
    Sind beide Elternteile einkommenssteuerpflichtig, so wird dieser Betrag verdoppelt. Entsprechend ergeben sich für das Jahr 2017 folgende Freibeträge für die Personen in einem Haushalt:

    Versicherter: 5.229 Euro
    ……

    Meine Frage dazu:
    Wie hängt das zusammen? Wie ergibt sich für den Versicherten ein Freibetrag hier von 5229,- €, wenn die Grundlage der Berechnung 15% des Einkommens ist? Verstehe ich nicht ganz.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mario,

      die jährliche Bezugsgröße ist eine feststehende Summe, die sich aus dem Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Rentenversicherten ergibt. Für das Jahr 2017 beträgt dieses 35.700 Euro, 15 % davon sind 5.355 Euro. In der oben genannten Rechnung war noch der alte Wert von 2016 angegeben, das tut uns leid. Die Angaben wurden korrigiert.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Melly B.

    Bei meinem Sohn 13 wurde ADHS festgestellt.
    Da die Lehrer nicht mehr mit seinem Verhalten klar kommen, haben wie ihn für die Tagklinik, also zur teilstationären Behandlung angemeldet.
    Da wir ALG2 beziehen, würde die Krankenkasse zwar Fahrtkosten erstatten, aber 0,20 Cent pro Kilometer und zur Klinik sind es 35 KM.
    Können wir das Jobcenter dabei um Unterstützung bitten und würde das Jobcenter uns da unterstützen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melly,

      da Sie bereits von der Krankenkasse die Fahrtkosten erhalten, wird Ihnen das Jobcenter normalerweise keine weiteren Kosten erstatten. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage jedoch noch einmal an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Höller

    Hallo Harzt vier Team,
    eine kurze Frage, werden die Leistungen vom Jobcenter bei mehrwöchiger stationären Behandlung, Krankenhaus, REHA, gekürzt?
    Gruss
    Peter

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Höller,

      normalerweise erhalten Sie auch bei einer stationären Behandlung oder Rehabilitationsmaßnahme weiterhin ALG 2. Fragen Sie jedoch auch noch einmal bei Ihrem Sachbearbeiter nach, um sicherzugehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Astrid F.

    Übernimmt das Jobcenter die 1%regelung also 49;08 Euro die fehlen mir ja sonst zum Leben. In der Tabelle findet Hartz IV werden sie nicht aufgeführt.
    Gruß
    Astrid

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Astrid,

      normalerweise werden die Kosten nicht erstattet und müssen aus dem Regelbedarf geleistet werden. In Einzelfällen ist eine Übernahme von Medikamenten nötig, wenn diese ärztlich verordnet wurden. Fragen Sie dazu bei Ihrem Sachbearbeiter nach.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. kseitz

    Ich bin alleinstehend beziehe den Regelsatz zur Grundsicherung.Habe noch nie Befreiungsantrag gestellt da ich keine Kenntnis habe welche Einstufung gehört zur Chronischen Erkrankung ist eine Substitution inbegriffen? Wie erfahre ich dieses

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo kseitz,

      als chronisch krank gelten Sie, wenn Sie mindestens ein Jahr lang einmal pro Quartal wegen der gleichen Krankheit in Behandlung waren und zusätzlich entweder pflegebedürftig (Stufe 2 oder 3) sind, aufgrund der Erkrankung einen GdB von mindestens 60 haben bzw. mindestens eine 60-prozentige Erwerbsminderung vorliegt oder Sie durchgehend medizinisch versorgt werden müssen, damit sich Ihr Gesundheitszustand nicht verschlimmert. Wenden Sie sich auch an Ihre Krankenkasse, um mehr zur Zuzahlungsbefreiung zu erfahren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Susanne

    Meine Nachbarin bekommt Hatz IV. Sie arbeiten stundenweise um ein zusätzliches „Einkommen“ zu haben. Nebenbei pflegt sie ihre 85-jährige Mutter. Nun braucht meine Nachbarin Ergotherapie, da sie irgendwie nix mehr im Griff hat. Der Arzt (Neurologe) könne ihr dies jedoch nicht verordnen, da er ein Regressverfahren mit der KK am laufen hat. Wie kann meine Nachbarin nun ihre Ergotherapie bekommen??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Susanne,

      Ihre Nachbarin könnte sich an einen anderen Arzt wenden bzw. sich von ihrem Arzt an einen anderen Facharzt überweisen lassen, um die Ergotherapie verschrieben zu bekommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Sophie

    Hallo,

    wie sieht es aus bei einem Bandscheibenvorfall, zählt der zu den chronische Krankheiten?

    Und bei Heilmaßnahmen für psychische Erkrankungen (zB Ergotherapie zur Wiederherstellung/ Stabilisierung der psych. Gesundheit), fallen die auch unter die Zuzahlungsbefreiung? Bzw. wenn man sich im Zuge der Therapiemaßnahme Materialien besorgen muss (STEPPS)?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sophie,

      ein Bandscheibenvorfall zählt in der regel nicht zu chronischen Erkrankungen, es sei denn, Sie müssen regelmäßig und kontinuierlich durch einen Arzt versorgt werden, da sich sonst die Krankheit verschlimmern oder Ihre Lebensqualität stark beeinträchtigt werden könnte. Dies muss zudem von einem Arzt bescheinigt werden.

      Wurden die Maßnahmen von einem Arzt angeordnet, so können auch diese unter die Zuzahlungsbefreiung fallen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Krankenkasse.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Mike

    Wenn die Befreiung erreicht ist, wird Krankenhaus Aufenthalt vom Regelsatz abgezogen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mike,

      wenn Sie die Zuzahlungsgrenze bereits erreicht und eine Befreiung beantragt haben, ist der Krankenhausaufenthalt normalerweise nicht von Ihnen zu bezahlen und wird auch nicht vom Regelsatz abgezogen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Roman

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Berechnung und beziehe mich auf diesen Satz von oben:

    Zitat: „Das ist in § 62 des SGB V zur Zuzahlungsbefreiung festgelegt. Demnach gilt für Empfänger von Grund­sicherung oder Arbeitslosengeld II: Für die gesamte Bedarfsgemeinschaft ist hinsichtlich der Belastungsgrenze nur der Regelbedarf der Stufe 1 maßgeblich.“

    Bedeutet dies, dass eine unverheiratete Bedarfsgemeinschaft max. 98,16 Euro bezahlen muss, oder bedeutet dies das jeder über 18 Jahre diesen Betrag bezahlen muss?
    Speziell in unserem Fall ist es so, dass meine chronisch kranke Partnerin bereits 1% für das nächste Jahr bei der AOK bezahlt hat.
    Ich bei der Barmer hingegen muss 2% bezahlen. Bedeutet dies, dass ich nur noch die Differenz von 49,08 Euro bis zum max. 98,16 Euro bezahlen muss, oder wird mir die komplette Summe von 98,16 Euro aufgebrummt?

    Das wäre gerade bei ALG2 Bezug eine üble Summe zumal man auch noch so ungerecht bei der Zuzahlungsbefreiung im Gegensatz zu verheirateten behandelt wird, obwohl das Einkommen bei ALG2 immer gleich bleiben würde.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Roman,

      normalerweise muss der Betrag von 98,16 € nur einmal in einer Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden. Ob Sie verheiratet sind oder nicht, spielt in der Regel keine Rolle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Roman

        Hallo Team,

        danke für Ihre Antwort! Ich habe das versucht meiner Krankenkasse (Barmer) so zu schildern, sie behauptet aber es ist nicht so weil wir nicht verheiratet oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft sind. Worauf könnte ich mich berufen um das zu verdeutlichen?

        Vielen Dank!

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Roman,

          bilden Sie laut SGB 2 eine Bedarfsgemeinschaft, so ist auch nur einmal innerhalb dieser Bedarfsgemeinschaft der Beitrag an die Krankenkasse zu zahlen. Sind Sie allerdings als Haushaltsgemeinschaft eingetragen, kann dieser Anspruch nicht geltend gemacht werden. Maßgeblich für diesen Sachverhalt ist § 62 Absatz 2 des Fünften Sozialgesetzbuhces (SGB 5). Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Sozialrecht, um das Problem zu klären.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Claudia K.

      Lieber Ronan
      also wie ich weiß, wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder eine Zuzahlungsbefreiung leisten. Ihre Partnerin ist chronisch krank bezahlt 1% und sie sind nicht chronisch krank bezahlen 2%. Jeder möchte Gesundheitsversorgung und nichts bezahlen. Ist doch nun kein Betrag, die 98 und noch was Euro, wenn man bedenkt das Jahr ist lang und was alles passieren kann. Dann bezahlen sie nichts und tragen dann alle Kosten welche auf sie zukommen, in Vorkasse. Das ist dann härter, als die 98 Euro einmalig zu zahlen.

  23. Silke

    Wie sieht aus, wenn man statt Hartz. 4 Wohngeld bekommt? Kann man dann auch eine Zuzahlungsbefreiung bekommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silke,

      jeder kann einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen. Haben Sie durch Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr die 2 %-Grenze Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschritten, so können Sie die Befreiung beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Hasi

    Danke, sehr gut erklärt.
    Fragen:
    -Wird eine Rückzahlung als Einkommen durch das Jobcenter gewertet??
    -Wie wird berechnet wenn man unterm Jahr Harz 4 Empfänger wird und vorher gearbeitet hat bzw. Krankengeld bis zur Aussteuerung bekam? Wird dann das Jahreseinkommen mit Krankengeld gerechnet oder der aktuelle Harz4 Satz?
    -Wie berechnet sich das wenn man nächstes Jahr nicht mehr Bedürftig ist?? Muß ich dann die Befreiung irgendwie rückgängig machen oder der Krankenkasse etwas hierzu melden?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hasi,

      1. In der Regel wird die Rückerstattung von zu viel gezahltem Geld nicht als Einkommen gewertet. Es handelt sich ja um Geld, das Sie vorher aus Ihrem Regelsatz gezahlt haben und nun zurückerstattet bekommen.
      2. Es wird immer das gesamte Bruttoeinkommen des Kalenderjahrs als Grundlage genommen – egal, wie es sich zusammensetzt. Auch Krankengeld zählt zum Einkommen hinzu.
      3. Die Zuzahlungsbefreiung ist nicht nur Hartz-4-Empfängern vorbehalten. Jeder kann einen entsprechenden Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Da sich die Belastungsgrenze immer aus dem aktuellen Einkommen des Kalenderjahres bemisst und Sie den Antrag eigenständig einreichen müssen, ist eine Benachrichtung der Krankenkasse normalerweise nicht nötig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Mombi

    ? Danke, für diese Seite

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