Der Bundesrat erteilte heute seine Zustimmung für das neue Angehörigen-Entlastungsgesetz. Auch die Teilhabe für Menschen mit Behinderung soll dadurch verbessert werden. Bereits durch das Bundesteilhabegesetz (BHTG) können Menschen mit Behinderung Eingliederunsghilfe erhalten. Allerdings reicht diese oft nicht aus und dann werden z. B. Kinder und Eltern finanziell in die Pflicht genommen. Dies soll sich nun ändern.
So profitieren Angehörige von Menschen mit Behinderung vom Entlastungsgesetz

Wer ein Kind oder einen Elternteil hat, der aufgrund einer Behinderung Leistungen aus dem Teilhabepaket erhält, gilt teilweise als unterhaltspflichtig. Oft müssen also Angehörige Kosten übernehmen, die über die erhaltenen Leistungen der Eingliederungshilfe übersteigen (z. B. um die Wohnung barrierefrei zu machen).
Das bereits Anfang November im Bundestag diskutierte Entlastungsgesetz soll die Teilhabe nun verbessern indem …
- nur noch Angehörige in die Pflicht genommen werden, wenn diese ein Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben und
- das Budget für die Teilhabe bzw. die Eingliederungshilfe aufgestockt wird.
Entlastet werden damit einerseits Eltern, deren volljährige Kinder aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe enthalten und andererseits Kinder, deren Eltern wegen der Behinderung auf Teilhabeleistungen angewiesen sind.
Dank Entlastungsgesetz: Budget für Teilhabe wird erweitert
Nicht erst durch das Entlastungsgesetz werden Teilhabe-Leistungen zur Verfügung gestellt. Bereits durch das BHTG können Menschen mit Behinderung Hilfe und finanzielle Leistungen erhalten. Das Gesetz soll Betroffene nun durch Folgendes entlasten:
- Teilhabeberatung für Betroffene: Oft herrscht Unklarheit darüber, ob und welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, daher sollen mehr Menschen eine umfassende Beratung erhalten. Das Budget dafür wird auf 65 Mio. Euro im Jahr aufgestockt.
- Budget für Ausbildung für Menschen mit Behinderung: Die Ausbildungsvergütung wird für den gesamten Ausbildungszeitraum übernommen. Dies betrifft anerkannte Ausbildungs- oder Fachpraktikerberufe.
- Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit: Angehörige werden von der Kostenübernahme von Umbaumaßnahmen der Wohnung befreit (bis zur Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto im Jahr).