Am heutigen Donnerstag hat sich der Bundestag mit einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Grundsicherung für Kinder beschäftigt. Die Partei sieht vor, künftig die bereits existierenden Sozialleistungen für Heranwachsende unter dem Oberbegriff „Grundsicherung für Kinder“ zusammenzufassen. Der Antrag wurde im Anschluss der Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
Wie soll die geforderte Grundsicherung für Kinder aussehen?

Der Antrag zur Grundsicherung von Kindern, welcher heute vor dem Bundestag diskutiert wurde, fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher die folgenden Sozialleistungen als eine Leistung zusammenfasst:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Sozialgeld für Kinder
- Bedarfe für Bildung und Teilhabe
All diese Leistungen sollen fortan als Grundsicherung für Kinder von der Familienkasse monatlich ermittelt werden. Berechnung und Auszahlung sollen künftig automatisch erfolgen. So könne gegen verdeckte Kinderarmut besser vorgegangen werden.
Eine weitere Forderung der Grünen sieht vor, das Unterhaltsvorschussgesetz so zu ändern, dass die Grundsicherung für Kinder nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Aktuell erfolgt eine Anrechnung vom Kindergeld auf den Vorschuss.
Das Vorhaben zur Grundsicherung für Kinder umfasst zudem die Forderung, diese als eigenständige Leistung des Kindes anzuerkennen, damit keine Anrechnung auf die Sozialleistungen der Eltern mehr erfolgen kann. Aktuell wird beispielsweise das Kindergeld vollständig auf die Hartz-4-Leistungen der Eltern angerechnet.
Im Bundestag herrschte Uneinigkeit über den Vorschlag der Grünen. Die SPD kündigte an, eigenen Vorschläge zu dem Thema vorzulegen. CDU/CSU lehnen pauschale Leistungen ab, von der Partei „Die Linke“ gab es Unterstützung.
Kinderarmut ist in Deutschland ein großes Problem
Kinderarmut ist in Deutschland ein wachsendes Problem, jedes fünfte Kind lebt in Armut. Zudem steigen die Zahlen der Kinder, welche von Armut bedroht sind, kontinuierlich an. Im Antrag, über welchen diskutiert wurde, sind folgende Gründe für diesen Zustand angegeben:
Derzeit ist die Kinder- und Familienförderung trotz ihrer Vielzahl an Leistungen weder gerecht noch wirksam. Die Kinderregelsätze im Hartz-IV-System sind zu niedrig, als dass Kinder damit gut aufwachsen können. Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen oder das Bildungs- und Teilhabepaket kommen bei vielen Kindern überhaupt nicht an, obwohl Eltern einen Anspruch auf diese Leistungen haben. […]
Diesen Problemen soll nun nach Auffassung der Partei durch die Grundsicherung für Kinder entgegengewirkt werden. Wann und ob überhaupt mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf zu rechnen ist, steht bis dato noch aus.
Gut zu wissen: Auch Alleinerziehende und ihre Kinder sind stark von Armut bedroht. So gibt das Statistische Bundesamt an, dass das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden-Haushalten im Jahr 2018 bei 40,4 Prozent im früheren Bundesgebiet und bei 44,5 Prozent in den neuen Ländern lag.