Kurze Zusammenfassung zum Hartz-4-Anspruch:
Ja, in § 7 SGB II ist geregelt, wann ein Anspruch auf Hartz 4 besteht. Die Sozialgesetzbücher sind Teil des Sozialrechts und bestimmen unter anderem, auch die rechtlichen Grundlagen beim ALG 2.
Grundsätzlich gilt der ALG-2-Anspruch bei erwerbsfähigen Personen über 15 Jahren, die hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Auch wenn sie bereits arbeiten, können Aufstocker ebenfalls einen Anspruch haben.
Neben dem Hartz-4-Anspruch auf den Hartz-4-Regelsatz können noch weitere Dinge durch das Jobcenter bezuschusst werden.
Inhalt
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld 2?

In Deutschland sollen die Sozialleistungen dazu dienen, Hilfebedürftigen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das Arbeitslosengeld II fungiert als Grundsicherung und soll Betroffene finanziell unterstützen. Doch wer bekommt eigentlich Hartz 4? Ist der Anspruch an eine Voraussetzung geknüpft?
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Wer bekommt Hartz 4 und wer hat Anspruch darauf?

Wird ein Arbeitnehmer arbeitslos, hat dieser grundsätzlich erst einmal Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1. Dieses wird allerdings nur über einen bestimmten Zeitraum gewährt.
Wird bis zum Ablauf dieser Frist kein neuer Job gefunden, muss in aller Regel das Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Der Betroffene stellt sich dann natürlich die Frage: „Wann bekommt man Hartz 4?“ bzw. „Habe ich überhaupt einen Hartz-4-Anspruch?“ Wem das Arbeitslosengeld 2 zusteht, ist in § 7 Absatz 1 SGB II klar geregelt:
(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die
1. das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht haben,
2. erwerbsfähig sind,
3. hilfebedürftig sind und
4. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (erwerbsfähige Leistungsberechtigte).
Allerdings haben auch Kinder einen Hartz-4-Anspruch, die mit Leistungsberechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Je nach Alter und der persönlichen Situation wird der Hartz-4-Regelsatz festgelegt.
Bei der Berechnung vom Arbeitslosengeld 2 wird auch das Vermögen berücksichtigt. Nach Abzug der Freibeträge kann es komplett auf die Hartz-4-Leistungen angerechnet werden. Bezieht der Hilfebedürftige Einkommen, beispielsweise durch einen Minijob, wird auch dieses nach Abzug vom Freibetrag angerechnet.
Hartz 4: Besteht ein Anspruch unter 25?
Grundsätzlich besteht auch ein Hartz-4-Anspruch für unter 25-Jährige. Voraussetzung ist allerdings, wenn diese unverheiratet sind, dass sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern zusammenleben. Haben sie selbst ein Kind, bilden sie mit diesem eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Da Eltern bis zum 25. Lebensjahr für ihre Sprösslinge aufkommen müssen, können unter 25-Jährige nicht ohne Zustimmung des Jobcenters ausziehen und somit die Bedarfsgemeinschaft verlassen. Ziehen sie ohne Zustimmung aus, werden regelmäßig die Kosten für Unterkunft und Heizung nicht übernommen. Nur in Härtefällen ist ein Auszug vor der Vollendung vom 25. Lebensjahr möglich.
Hartz 4: Anspruch auf Wohnung und Heizkostenübernahme

Der ALG-2-Anspruch bezieht sich nicht nur auf den maßgebenden Regelsatz. Auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden anerkannt. Dabei kann allerdings keine freie Wohnungswahl getroffen werden, diese muss stets als „angemessen“ gelten.
Dabei dient der örtliche Mietspiegel als Orientierung. Werden die vom Jobcenter festgelegten Höchstwerte überschritten, muss der Differenzbetrag aus dem Regelsatz beglichen werden, was sich in aller Regel als schwierig erweist.
Was kann ich als Hartz-4-Empfänger alles beantragen?
Wenn klar ist, dass Betroffene einen Hartz-4-Anspruch haben, stellen diese sich oft die Frage: „Was steht mir zu bei Hartz 4?“ Zum einen erhalten Leistungsempfänger monatlich den ihnen zustehenden Regelsatz.
Zum anderen werden die Kosten für Heizung und Unterkunft übernommen. Zusätzlich kann bei Hartz-4-Bezug Anspruch auf weitere Leistungen im Rahmen von einem Mehrbedarf bestehen. Dieser ist beispielsweise bei Schwangeren oder Alleinerziehenden gegeben.
sehr geeherte Damen und Herren ,
steht mir bürgergeld zu wenn ich eine private Rentenversicherung besitze?
2020 habe ich eine private Rentenversicherung über 30.000 abgeschlossen.
Das jobcenter verlangt aktuell einen Nachweis über den Rückkaufswert und ob ich einen verwertungsausschluss abgeschlossen habe. Der Rückkaufswert beläuft sich um 26.968,56 .
Ich habe keinen verwertungsausschluss abgeschlossen.
Um Bürgergeld zu erhalten muss ich einen verwertungsausschluss nachträglich beantragen ?
Kann das jobcenter verlangen das ich meine private Rentenversicherung auflöse?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen
Beste Grüße
Ich brauche anwalt ich habe das Job Center Strafanzeigt. Und die rentenkasse. Die Krankenversicherung knappschaft. Pflegeversicherung. Die Ärzte kammer.