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Hartz 4 und Kindergeld: Auswirkungen auf den Regelsatz?

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Kinder verursachen viele Kosten, was sich gerade bei einkommensschwachen Familien niederschlägt. Schließlich wollen die Eltern dem Sprössling auch etwas bieten. Das Kindergeld dient als finanzielle Unterstützung. Doch wie verhält es sich mit Kindergeld und Hartz 4? Sind beide Leistungen parallel möglich?

Das Wichtigste zu Hartz 4 und Kindergeld kurz und knapp zusammengefasst

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist keine Sozialleistung. Es handelt sich um eine steuerliche Ausgleichszahlung, welche von den Familienkassen ausbezahlt wird.

Wie hoch ist das Kindergeld?

Das hängt von der Anzahl der Kinder ab. Unserer Tabelle können Sie die Höhe des Kindergeldes entnehmen.

Wie wirkt sich Kindergeld auf den Hartz-4-Regelsatz aus?

Beim Bezug von Hartz 4 findet fürs Kindergeld eine Anrechnung auf den Regelsatz statt. Kindergeld für Hartz-4-Empfänger wird als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft gewertet.

Nutzen Sie den kostenlosen Kindergeldrechner

Wird Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage!
Wird Kindergeld auf Hartz 4 angerechnet? Unser Ratgeber beantwortet diese Frage!


Inhalt

  • Nutzen Sie den kostenlosen Kindergeldrechner
  • Bekommen Hartz-4-Empfänger Kindergeld?
  • Wird Kindergeld bei Hartz 4 angerechnet?
    • Hartz-4-Regelsatz: Das Kindergeld wirkt sich bedarfsmindernd aus

Bekommen Hartz-4-Empfänger Kindergeld?

Hartz 4 und Kindergeld - Dieses Thema sorgt immer wieder für Diskussionen.
Hartz 4 und Kindergeld – Dieses Thema sorgt immer wieder für Diskussionen.

„Die Gesellschaft wird immer älter“, „Die Zahl der Geburten sinkt weiter“ – solche Meldungen waren in Deutschland häufig zu vernehmen. Grund dafür war, dass es an Nachwuchs fehlte. Seit 2011 wird diesem Trend wieder entgegengewirkt. Die Geburtenrate steigt. Einer der Gründe: die familienfreundliche Politik in der Bundesrepublik.

Eltern genießen steuerliche Vorteile und sehen sich auch im Arbeitsrecht mit allerhand Vorteilen ausgestattet. Auch auf das Einkommen wirkt sich ein Sprössling positiv aus: Das Kindergeld wird als steuerliche Ausgleichszahlung monatlich durch die Familienkasse überwiesen. Es staffelt sich folgendermaßen:

Stand 2018Be­trag in Euro
Kind 1 und 2194
Kind 3200
für jedes wei­tere Kind225

Eine Summe, die gerade für Empfänger von Sozialleistungen eine große finanzielle Entlastung darstellen kann. Hartz IV und Kindergeld zu erhalten ist grundsätzlich möglich. Die Ausgleichszahlung wird jedem Kind gewährt, welches in Deutschland lebt.

Um sie zu erhalten ist ein entsprechender Antrag bei der Familienkasse vonnöten. Die Auszahlung ist an feste Termine gebunden und erfolgt monatlich. Sie beginnt mit dem Geburtsmonat des Sprösslings.

Egal ob mit Bezug von Hartz 4 oder nicht, Kindergeld muss immer beantragt werden, eine automatische Auszahlung erfolgt nicht. Dabei müssen seit 2016 zwingend die Steuer-Identifikationsnummern von Antragsteller und Neugeborenem angegeben werden.

Wird Kindergeld bei Hartz 4 angerechnet?

Sie erhalten Kindergeld trotz Hartz-4-Bezug. Allerdings wird es angerechnet.
Sie erhalten Kindergeld trotz Hartz-4-Bezug. Allerdings wird es angerechnet.

Dass auch bei ALG-2-Bezug Kindergeld beantragt und gewährt wird, ist klar. Viele Betroffene stellen sich allerdings folgende Fragen: „Wird Kindergeld vom Hartz 4 abgezogen?“ bzw. „Wird das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet?“.

Grundsätzlich sind diese Fragen mit „Ja“ zu beantworten. Eine Klage gegen die Kindergeld-Anrechnung bei Hartz-4-Bezug wurde im Jahr 2010 vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Die Richter waren der Auffassung, dass der Hartz-4-Regelsatz das Existenzminimum des Kindes decken würde.

Dementsprechend sei das Kindergeld für Hartz-4-Empfänger als „Zusatzleistung“ zu verstehen. Demnach könne es als Einkommen komplett auf den maßgebenden Regelbedarf angerechnet werden.

Hartz-4-Regelsatz: Das Kindergeld wirkt sich bedarfsmindernd aus

Findet beim Kindergeld für Hartz-4-Empfänger eine Anrechnung als Einkommen statt, so wirkt sich dies bedarfsmindernd auf den Regelsatz aus. Lebt das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft und kann seinen Bedarf nicht aus sonstigen Leistungen (beispielsweise Unterhaltszahlungen) decken, wird bei Hartz-4-Bezug das Kindergeld auf den Bedarf des Sprösslings angerechnet.

Doch es gibt eine Ausnahme: Bei Hartz 4 wird das Kindergeld nicht mehr angerechnet, wenn es nachweislich an das nicht mehr im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende Kind gezahlt wird. Der Sprössling muss demnach also ausgezogen sein.

Beziehen die Eltern Hartz 4 bleibt das Kindergeld für Volljährige anrechnungsfrei, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese es in vollem Umfang erhalten. Zudem muss das Kind selbst einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bildnachweise: istockphoto.com/ © Minerva Studio, istockphoto.com/ © BrianAJackson, fotolia.com/ © Andy Dean

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Anonym meint

    7. Februar 2019 um 0:04

    D.h., wenn ein Pflegekind bei mir lebt und natürlich nicht zur BG gehört, darf das Kindergeld nicht bei mir als Einkommen angerechnet werden?

    Antworten
  2. Anonym meint

    6. März 2019 um 18:06

    Hallo
    Ich hab ein Anliegen ..
    ich bin 22 Alleinlebend und meine Eltern beziehen SGBII Leistungen .. ich bin seit Dezember 2018 wieder in der Schule und weis daher das ich ein Anspruch auf Kindergeld habe.
    Meine Frage ist jetzt ob das vom Dezember bis jetzt komplett angerechnet wird ?
    Kann mir jmd helfen ?

    Antworten
  3. feiler meint

    16. Juni 2019 um 13:08

    ich kann nicht verstehen das das kindergeld einmal bei mir und einmal bei meinem kind angerechnet wird ist das rechtens ?

    Antworten
    • Mandy meint

      26. November 2019 um 19:42

      Nein!
      Es ist EIN Einkommen.
      Widerspruch einlegen gegen den bescheid. Es ist laut denen das Einkommen deines Kindes. Nicht deins.

      Antworten
  4. Sonja W. meint

    26. November 2019 um 19:47

    Mein kind ist behindert und wird 21 lebt bei mir

    Er bekommt Grundsicherung da wird seit heute das Kindergeld nicht mehr mit angerechnet weil es nich darf und gesetzeswidrig ist

    Jetzt meine frage es soll dann jetzt bei mir an meinem harz4 angerechnet werden als Einkommen so wie es war als er unter 18 war

    Ist das richtig und danke im voraus für ihre Antwort

    Antworten
  5. Christian meint

    15. Februar 2020 um 16:41

    Hallo,

    ich beziehe ALG 2, für Februar habe ich kein Kindergeld mehr bekommen, weil ich keinen Anspruch drauf mehr habe. Aber das Jobcenter hat dennoch das Kindergeld angerechnet und daher bekomme ich deswegen weniger ALG 2. Den Aufhebungsbescheid von der Familienkasse habe ich dem Jobcenter zugeschickt, dort steht auch das dass Kindergeld ab Februar eingestellt wird. Für Januar habe ich Kindergeld noch bekommen aber da ist auch meine Maßnahme ausgelaufen von der Agentur für Arbeit und über diese Maßnahme hatte ich Anspruch auf Kindergeld.

    Kann mir das Jobcenter das angerechnete Geld noch überweisen? auch mitten im Monat? Ich brauche nämlich das Geld.

    Danke im Voraus.

    Antworten
  6. Sara R. meint

    21. Februar 2020 um 12:33

    Unser Regelbedarf liegt bei 1.105€ insgesamt, für meine Mama 432€, für mich(19 Jahre alt) 345€ & für mein Bruder(15 Jahre alt) 328€. Für mich bekommt meine Mama kein Kindergeld mehr. Für mein Bruder bekommt sie 206€ Kindergeld & 100€ Unterhalt, was als Einkommen angerechnet wird. Kann mir jemand sagen wie das jetzt berechnet wird, also wo diese 306€ abgezogen werden & wie viel jedem von uns zusteht? Unsere Mama gibt uns jedem wenn‘s gut kommt gerade mal 100€ im Monat für alles(Essen komplett, Trinken komplett, alles andere auch), manchmal sogar weniger als die 100€… Wir müssen unbedingt wissen wie viel uns jedem einzelnen wirklich zusteht, denn erst dann kann ich sie darauf ansprechen & es mit ihr klären, wir wollen uns nicht weiter verarschen lassen.
    Ich hoffe mir/uns kann jemand helfen. Dankeschön.

    Antworten

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