Ein Girokonto gehört für die meisten Menschen zum Alltag: Der Lohnt landet darauf und die Miete wird regelmäßig davon abgebucht. Verändert sich jedoch die wirtschaftliche Situation durch den Verlust des Arbeitsplatzes, kommen häufig viele Fragen auf. Was ist beim Bezug von Hartz 4 in puncto Konto zu beachten? Erfahren Sie hier mehr.
Das Wichtigste zum Thema Hartz-4-Konto kurz und knapp zusammengefasst
Natürlich dürfen Personen, die Arbeitslosengeld 2 (ALG 2) beziehen, ein Konto besitzen. Seit Mitte des Jahres 2016 gibt es das Jedermann-Konto, jeder Bundesbürger hat nun einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Daneben zahlen einige Jobcenter die Leistungen auch in bar aus.
Hartz-4-Leistungen können ohne Konto bezogen werden, allerdings fallen dann zusätzliche Gebühren an.
Die Chance, dass Leistungsbeziehern ein Dispokredit von einer Bank gewährt wird, ist gering. Mehr dazu hier.

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Ein Girokonto ist bei Hartz-4-Bezug hilfreich

In der Regel werden finanzielle Leistungen für Hartz-4-Empfänger aufs Konto überwiesen. Die Überweisung ist kostenlos, deshalb handelt es sich hierbei um die günstigste Alternative. Die gute Nachricht: Jeder kann diese Möglichkeit nutzen.
Seit Mitte des Jahres 2016 haben alle Bürger das Recht darauf, ein Girokonto eröffnen zu dürfen. Haben Banken in der Vergangenheit ein Konto für Arbeitslose oft abgewiesen, dürfen sie dies nun nicht mehr verweigern.
Möchten Personen trotzdem bei Bezug von Hartz 4 auf ein Girokonto verzichten, ist dies auch möglich. Das ALG II kann zum einen mittels einer „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ auf ein anderes Konto eingezahlt werden. Dies verursacht Gebühren in Höhe von 2,85 Euro.
Zum anderen besteht die Möglichkeit einer Barauszahlung, wenn Hartz-4-Empfänger kein Konto besitzen. Manche Jobcenter bieten hierfür spezielle Kassenautomaten an. Im Normalfall müssen sich Leistungsbezieher jedoch an eine Auszahlungsstelle der Deutschen Postbank oder der Deutschen Post wenden. Hier werden zusätzlich weitere Gebühren – je nach Auszahlungssumme 3,50 bis 7,50 Euro – fällig.
Weitere wichtige Informationen zum Konto bei Hartz-4-Bezug

Viele Leistungsbezieher stellen sich die folgende Frage: „Wie viel Geld darf ich auf dem Konto haben, wenn ich Hartz 4 bekomme?“ Eine pauschale, allgemeingültige Antwort gibt es jedoch nicht. Wichtig ist zunächst, dass das Geld, welches der Bezieher von Hartz 4 auf dem Konto hat, zu seinem verwertbaren Vermögen zählt.
Ist dieses Vermögen zu groß, besteht kein Anspruch auf ALG 2. Jedoch müssen Betroffene nicht auf sämtliches Vermögen verzichten. Unter anderem gibt es gewisse Freibeträge, welche nicht angetastet werden müssen.
Oft kommt auch die Frage auf, ob Hartz-4-Empfänger einen Dispo – hierbei handelt es sich um einen Überziehungskredit für ein Girokonto – bekommen. In der Regel lehnt die Bank dies jedoch ab, da Dispokredite meist nur dann gewährt werden, wenn eine Person über ein regelmäßiges Einkommen verfügt. Bei Hartz-4-Empfängern wird davon ausgegangen, dass sie die Zinsen für das geliehene Geld nicht bezahlen können.
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