Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürgergeld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bürgergeld-Regelsatz.
Das Wichtigste zum Hartz-4-Regelsatz zusammengefasst:
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die jeweiligen Hartz-4-Regelsätze der einzelnen Bedarfsgruppen aktuell ausfallen.
Welche Ausgaben bei der Berechnung vom Hartz-4-Regelsatz berücksichtigt werden, können Sie hier nachlesen.
Ja. Die Hartz-4-Regelsätze werden stetig an die gestiegenen Kosten angepasst. In aller Regel erfolgt die Anpassung zu Beginn eines neuen Jahres.
Inhalt
Wie hoch ist der Regelsatz beim Arbeitslosengeld 2?

Wer auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), also Arbeitslosengeld 2 (ALG 2), angewiesen ist, kann sich keine großen finanziellen Sprünge leisten. Der Hartz-4-Regelbedarf ist knapp bemessen. Wie hoch fällt der Hartz-4-Regelsatz für die einzelnen Berechtigten aus?
Was ist der Regelsatz bei Hartz 4?

Bevor wir auf diese Frage eingehen können, muss erst einmal definiert werden, was der Begriff „Hartz-4-Regelsatz“ eigentlich meint. Um einen Anspruch auf die Leistungen des SGB II zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Wichtig ist, dass eine Hilfebedürftigkeit vorliegt, der Betroffene seinen Lebensunterhalt also nicht aus verwertbarem Vermögen oder Rücklagen selbst bestreiten kann. Ist dies der Fall, kann berechnet werden, wie hoch der Hartz-4-Regelsatz für den Hilfebedürftigen ausfällt.
Verfügt dieser über ein geringes Einkommen, so wird dieses auf die Leistungen des Arbeitslosengeldes 2 angerechnet. Verdient der Betroffene beispielsweise 450 Euro durch einen Minijob, gilt zunächst ein Freibetrag von 100 Euro. Dieser wird nicht auf den maßgebenden Regelsatz des Hartz-4-Empfängers angerechnet.
Zudem bleiben weitere 20 Prozent anrechnungsfrei. Es bleibt also ein Freibetrag von insgesamt 170 Euro, wenn der Betroffene monatliche Einnahmen von 450 Euro vorzuweisen hat. Der Rest, also 280 Euro, werden komplett auf den Hartz-4-Regelsatz angerechnet und mindern diesen somit.
Weitere Ratgeber zum Hartz-4-Regelsatz:
Wofür ist der Hartz-4-Regelsatz vorgesehen?
Im SGB II ist der Regelsatz bzw. dessen Zweck genau definiert. Maßgeblich ist § 20 Absatz 1 SGB II:
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

Das Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestimmt maßgeblich, wie hoch die einzelnen Kosten für Kleidung, Lebensmittel und Co. statistisch gesehen ausfallen. Aus diesen Werten wird dann abgeleitet, wie hoch der Hartz-4-Regelsatz ausfällt.
Da sich die Ausgaben durch Preissteigerungen und die Inflation im Laufe der Zeit teils stark ändern können, findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der einzelnen Posten statt. Wird eine Steigerung der Ausgaben festgestellt, kann es zu einer Hartz-4-Erhöhung kommen.
Wie hoch ist der Hartz-4-Regelsatz? Unsere Tabelle zeigt es
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch der Hartz-4-Regelsatz für die einzelnen Berechtigten ausfällt, wenn es weder Einkommen noch Vermögen gibt, welches anzurechnen wäre:
Leistungsberechtigte | Monatlicher Regelsatz 2022 | Monatlicher Regelsatz 2023 |
---|---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449 | 502 |
Bedarfsgemeinschaften (pro Partner) | 404 | 451 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 | 420 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 | 348 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 | 318 |
Der Hartz-4-Regelsatz fürs Kind richtet sich dabei beispielsweise maßgeblich nach dessen Alter und steigt, je mehr Lebensjahre des Sprösslings vergehen. Bei Erwachsenen ist es entscheidend, ob diese alleinstehend sind oder mit einem Partner/Ehegatten eine Bedarfsgemeinschaft bilden.
In dieser ist der Hartz-4-Regelsatz nämlich etwas geringer, da davon auszugehen ist, dass sich die Betroffenen die Kosten für die Lebensmittel teilen. Von einer Bedarfsgemeinschaft gemäß SGB 2 ist auszugehen, wenn ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu übernehmen, besteht.
Dies ist bei Eheleuten und auch bei Paaren der Fall. Letztere können allerdings zunächst eine Bedarfsgemeinschaft auf Probe bilden, wenn sie zusammenziehen. Für sechs Monate erhalten beide dann noch den Regelsatz vom Arbeitslosengeld 2 für Alleinstehende.
Ist das halbe Jahr herum und beide leben noch immer zusammen, ist von einer Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Ab diesem Zeitpunkt mindert sich der Hartz-4-Regelsatz pro Person entsprechend.
Hartz-4-Regelsatz: Die Berechnung erfolgt individuell

Wie bereits zum Ausdruck kam, werden bei der Berechnung vom Hartz-4-Regelsatz stets die individuellen Umstände berücksichtigt. Daher kann vorab meist keine pauschale Aussage getroffen werden, wie viel Arbeitslosengeld 2 der einzelne letztendlich erhalten wird.
Für die Berechnung vom Hartz-4-Regelsatz sind unter anderem folgende Kriterien maßgeblich, die wir noch einmal kurz für Sie zusammenfassen:
- Lebenssituation: Ist die Person alleinstehend oder bildet sie eine Bedarfsgemeinschaft mit anderen?
- Einkommen: Sofern vorhanden und unter Berücksichtigung der geltenden Freibeträge
- Verwertbares Vermögen: Sind Vermögenswerte vorhanden, welche die Freibeträge übersteigen?
- Alter des Antragstellers: Handelt es sich gar noch um ein Kind, welches auf den Hartz-4-Regelsatz angewiesen ist?
Wenn der ALG-2-Regelsatz nicht ausreicht: Anspruch auf Mehrbedarf
Der Hartz-4-Regelsatz ist zwar so bemessen, dass er ein menschenwürdiges Leben ermöglicht, große finanzielle Schritte sind allerdings nicht möglich. Reicht der Hartz-4-Regelsatz nicht aus, kann dieser in einigen Fällen erhöht werden, nämlich dann, wenn ein Anspruch auf Mehrbedarf vorliegt.
In § 21 Absatz 1 SGB II wird erklärt, was sich hinter diesem Begriff verbirgt:
Mehrbedarfe umfassen Bedarfe[…], die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
Solche kommen beispielsweise in folgenden Fällen in Betracht und können bei entsprechender Beantragung zu einer Erhöhung vom Hartz-4-Regelsatz führen:
- Während der Schwangerschaft, ab der 12. Woche (beispielsweise für die Anschaffung von Umstandskleidung)
- Bei Alleinerziehenden, die mit einem oder mehreren Kindern zusammenleben
- Wenn ein Bedarf für kostenaufwendige Ernährung besteht, weil beispielsweise eine chronische Krankheit vorliegt
- Bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (damit kein Nachteil gegenüber Leistungsberechtigten mit Zentralheizung entsteht)
- In Sonder- bzw. Härtefällen (wird im Einzelfall geprüft, Entscheidung, ob der Mehrbedarf gewährt wird, obliegt letztendlich dem Jobcenter
Hartz-4-Regelsatzerhöhung für 2020 geplant: Wer profitiert?

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der Hartz-4-Regelsatz erhöht werden soll.
Diese Änderung soll zum Jahresbeginn 2020 wirksam werden, der Bundesrat hat auch schon zugestimmt.
Kritiker, zum Beispiel aus der Partei „DIE LINKE“, halten die Anpassung für viel zu gering.
Auch Wohlfahrtsverbände bemängeln, dass die leichte Erhöhung den Preisanstieg der vergangenen Jahre nicht ausgleichen könne.
Moin Tanja, wieso nur 350€?! Du hast einen Anspruch auf 502€ monatlich (unabhängig vom Kindergeld) und dein Sohn hat je nach Alter einen Ansprechpartner auf 318-420€ (siehe Tabelle in diesem Beitrag)…das heißt, du hättest mit deinem Sohn zusamm monatlich einen Anspruch auf 820-922€ (da wird das Kindergeld noch von abgezogen)…es ist vom Gesetz her so festgelegt, dass wenn Eltern von Amt leben, die Kinder von Geburt an einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Grüße aus Flensburg
Ich bekomme mit meinem Sohn Bürgergeld.. Wenn ich so lese 502 Euro… Ich bekomme das Geld nicht da es mit dem kompletten Geld verrechnet wird. Wir bekommen monatlich 350 Euro raus. Da kann man keine großen Sprünge machen