Hat eine Person Schulden, kann im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ein Beschluss zur Pfändung erwirkt werden. Das Geld wird dann beispielsweise vom Girokonto des Schuldners direkt an den oder die Gläubiger überwiesen. Die Bank darf das Geld nicht mehr an den Kontoinhaber auszahlen. Was können Betroffene dagegen unternehmen?
Das Wichtigste zum P-Konto kurz und knapp zusammengefasst
Ein Pfändungsschutzkonto – kurz P-Konto genannt – sorgt dafür, dass ein gewisses, sich auf dem Konto befindliches Guthaben vor einer Pfändung geschützt wird.
Der Freibetrag liegt (Stand 2020) bei 1.178,59 Euro. Die Freibeträge bzw. die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich alle zwei Jahre.
Sie können entweder Ihr Girokonto umwandeln lassen oder ein neues Konto mit Pfändungsschutz eröffnen. Mehr dazu hier.

Inhalt
Wie können Sie ein P-Konto eröffnen?

Haben Sie Schulden, können die Gläubiger im Rahmen einer Zwangsvollstreckung für eine Kontopfändung sorgen. Im schlimmsten Falle darf die Bank Ihnen dann kein Guthaben mehr auszahlen, das Guthaben geht stattdessen komplett an die Gläubiger.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen gewissen Betrag auf Ihrem Girokonto zu schützen. Hierzu müssen Sie ein P-Konto einrichten lassen. Hierzu kann die Bank entweder ein bestehendes Girokonto umwandeln oder ein neues Pfändungsschutzkonto eröffnen.
Ein P-Konto funktioniert wie ein herkömmliches Girokonto. Sie können weiterhin Geld abheben, Überweisungen tätigen sowie Daueraufträge einrichten. Auch der Einzug per Lastschrift ist möglich.
Pfändungsschutzkonto: Kann der Freibetrag erhöht werden?

Grundsätzlich liegt der monatliche Freibetrag bei einem P-Konto bei 1.178,59 Euro (Stand 2020). Der Betrag ist geschützt, Gläubiger können also nicht auf dieses Guthaben zugreifen. Der Schuldner kann dadurch weiterhin eine angemessene Lebensführung beibehalten.
Sie haben als Inhaber des P-Kontos weiterhin darauf Zugriff und können beispielweise Überweisungen tätigen. Dies ist allerdings nur bis zum Grundfreibetrag möglich. In gewissen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass sich der für das P-Konto angesetzte Freibetrag bei der Bank erhöhen lässt.
Haben Betroffene beispielsweise Kinder, erhöht sich der Freibetrag für das erste Kind um 443,57 Euro (Stand 2020), für weitere Kinder um je 247,12 Euro. Außerdem werden auch das Kindergeld sowie weitere Sozialleistungen geschützt. Hierzu müssen Sie jedoch bei der Bank für das P-Konto eine entsprechende Bescheinigung – etwa einen Nachweis über den Bezug des Kindergeldes – einreichen.
Können Sie Beträge auf dem P-Konto ansparen?

Wenn Sie ein Pfändungskonto eröffnen, dürfen Sie darauf geringe Rücklagen ansparen. Benötigen Sie in einem Monat nicht den kompletten Freibetrag, kann dieses Restguthaben in den Folgemonat übertragen werden.
Beachten Sie jedoch, dass dieser Betrag im nächsten Monat dann vollständig verbraucht werden muss. Vom neuen Geld, welches auf Ihr P-Konto eingeht, können Sie dann wiederum einen Restbetrag aufsparen.
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heinz h. meint
Hallo und guten Tag.
Mal eine Frage in Sachen P Konto..ich beziehe Hartz 4 was sich in absehbarer zeit auch nicht ändern wird,da ich 2019 auf Rente gehe,und auch dort Grundsicherung dazu bekomme..Wozu benötige ich überhaupt noch ein P Konto,wenn im Monat nur 416 euro Hartz 4 Regelsatz einfliessen?? Diese Sozialleistung ist doch nicht pfändbar??? Zumal nun meine Bank die Kontogebühren mal so eben auf 9.90 Euro „Pro Monat“ angehoben hat.
Gruss Heinzi
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Heinz,
ih der Regel benötigen Sie ein P-Konto, damit der Pfändungsfreibetrag von Ihren Gläubigern nicht beansprucht werden kann.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Vorwerk meint
Ich bekomme netto monatlich ca 1.260 Euro mit zuschlagen da ich in der Altenpflege bin. November bekomm ich ca das doppelte so eine art 13. Monatsgehalt. Ich hab seit September 2019 eine lohnpfändung. Hab mir auch ein P-konto eingerichtet. Was bleibt mir nun von mein Geld.