Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?

Angemessene Mieten in deutschen Großstädten (exemplarische Auswahl zur Orientierung):

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Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zur angemessenen Wohnung bei Bürgergeld-Bezug.

FAQ: Kosten für die Wohnung

Wie teuer darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug sein?

Die Angemessenheitsgrenzen variieren je nach Wohnort. Hier finden Sie die Richtwerte für eine Wohnung in Berlin.

Werden auch die Heizkosten übernommen?

Auch die Heizkosten werden als Teil der Kosten der Unterkunft übernommen, sofern diese angemessen sind.

Wer kommt für die Mietkaution auf?

Hat das Jobcenter einem Umzug zugestimmt, können Sie ein Darlehen für die Mietkaution beantragen.

Hartz-IV-Wohnungskosten: Was gilt als „angemessen“?

Wieviel darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug kosten? In unserem Ratgeber liefern wir die Antwort.
Wieviel darf eine Wohnung bei Hartz-4-Bezug kosten?

Das Recht auf Grundsicherung hat jeder Bürger in Deutschland. Bei Erwerbslosigkeit können Sozialleistungen bezogen werden. Diese werden in Form von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I bzw. II) ausbezahlt. Neben dem Regelsatz besteht auch ein Anspruch auf die Übernahme der Mietkosten. Doch wie viel darf die Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?

Über das Jobcenter kann eine Kostenübernahme der Wohnung für Hilfebedürftige erwirkt werden. Allerdings kann dabei nicht einfach beliebig eine Wohnmöglichkeit ausgesucht werden. Anhand bestimmter Kriterien, beispielsweise dem örtlichen Mietspiegel, wird entschieden, welche Preise als angemessen gelten und somit übernommen werden können.

So kann es also vorkommen, dass in München ein höherer Mietpreis bewilligt wird als in Brandenburg. Doch wie verhält es sich mit den Heizkosten oder der Mietkaution? Welche Möglichkeiten haben Leistungsbeziehende? Unser Ratgeber beantwortet diese Fragen und erklärt alle wichtigen Punkte rund um das Thema Hartz-IV-Bezug, Wohnung und anfallende Kosten.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist rechtlich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) verankert. So definiert § 22 Absatz 1 SGB II:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

Diese Definition bietet natürlich einigen Raum zur Interpretation. Dabei stellt sich die Frage: „Was darf eine Wohnung kosten bei Hartz-IV-Bezug?“. Die Beschreibung „angemessen“ reicht nicht aus, um diese Fragestellung hinreichend zu beantworten.

Zunächst ist es wichtig festzuhalten, dass nur die „tatsächlichen Aufwendungen“ übernommen werden. Das bedeutet, dass Bruttokaltmiete, Betriebs- und Heizkosten durch das Jobcenter gedeckt werden. Sind weitere mietvertragliche Leistungen, beispielsweise Schönheitsreparaturen vereinbart, können auch diese übernommen werden.

Um nun zu klären, wie viel bei einem Hartz-IV-Bezug die Wohnung kosten darf, gibt es sogenannte Richt- und Grenzwerte, die je nach Wohngebiet variieren können und sich am örtlichen Mietspiegel orientieren.

Wichtig: Die Größe der Wohnung spielt bei der Beurteilung, ob diese angemessen ist, eine untergeordnete Rolle. Die Definition richtet sich einzig nach dem Preis der Bruttokaltmiete.

Mit Hartz IV eine Wohnung mieten: Die Kosten hängen von der Anzahl der Personen ab

Die Antwort auf die Frage: "Wieviel darf eine Wohnung kosten bei Hartz 4?" hängt mit der Anzahl der Bewohner zusammen.
Die Antwort auf die Frage: „Wieviel darf eine Wohnung kosten bei Hartz 4?“ hängt mit der Anzahl der Bewohner zusammen.

Um die Angemessenheit zu beurteilen ist weiterhin zu beachten, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Ist letzteres der Fall, steht der Wohngemeinschaft natürlich mehr Wohnraum und somit auch eine höhere Bruttokaltmiete zu.

In der deutschen Hauptstadt Berlin erfolgt die Berechnung auf der Grundlage eines abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises, welcher sich am Mietspiegel des Jahres 2015 orientiert. Dabei wird folgende angemessene Wohnungsgröße definiert:

  • Eine Person: 50 m²
  • Zwei Personen: 60 m²
  • Drei Personen: 75 m²
  • Vier Personen: 85 m²
  • Fünf Personen: 97 m²
  • Für jede weitere Person: zusätzlich 12 m²

Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.

In Ausnahme- und Härtefällen kann von diesen Richtwerten allerdings abgewichen werden bzw. findet dann eine Anpassung statt. Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter klären, ob der veranschlagte Preis für den Wohnraum als angemessen zu betrachten ist oder nicht.

Hartz-IV-Wohnung: Kosten für die Mietkaution

Viele Betroffene haben Angst, wenn Sie mit Hartz 4 eine Wohnung beziehen, dass Kosten, die für die Mietkaution anfallen, nicht gezahlt werden können. Da oft nicht die finanziellen Rücklagen vorhanden sind, um diese Zahlung zu leisten, kann beim Jobcenter ein entsprechender Antrag auf ein Darlehen für die Mietkautionskosten gestellt werden.

Dieses wird maximal bis zu einer Höhe von drei Monatskaltmieten bewilligt. Da Sie die Mietkaution beim Auszug vom Vermieter zurückerhalten, kann diese nur als Darlehen ausgezahlt werden. Dieses muss in monatlichen Raten abgestottert werden.

Zu diesem Zweck kann das Jobcenter zehn Prozent vom Regelsatz pro Monat einbehalten. Wichtig: Wenn Sie noch vor dem Auszug aus der angemieteten Wohnung eigene Einkünfte zu verzeichnen haben und nicht mehr als hilfebedürftig gelten, müssen Sie den noch nicht getilgten Betrag des Darlehens zurückzahlen.

Wie verhält es sich mit Mietschulden, wenn ein Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung auf Kosten des Jobcenters finanzieren lässt? Grundsätzlich sollten diese gar nicht erst entstehen und sind somit in der Regel selbstverschuldet. In Ausnahmefällen kann allerdings auch hier ein Darlehen gewährt werden, um den Betrag zurückzuzahlen, gerade dann, wenn eine Wohnungslosigkeit droht. Auch in diesem Fall werden monatlich zehn Prozent vom Regelsatz zur Tilgung einbehalten.

Wohnungskosten bei Hartz IV: Heizkostenübernahme

Bei einer Hartz-4-Wohnung werden die Kosten für die Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind.
Bei einer Hartz-4-Wohnung werden die Kosten für die Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind.

Ein wichtiger Punkt, wenn von einem Hartz-4-Beziehenden die Kosten für die Wohnung übernommen werden, sind die anfallenden Beträge für die Heizung. Das Heizen ist gerade im Winter essentiell, kann hier die Raumtemperatur doch deutlich absinken.

In § 22 SGB II ist definiert, dass sowohl die Kosten für die Unterkunft als auch für die dazugehörige Heizung übernommen werden. Auch Hilfebedürftige müssen also im Winter nicht frieren. Wichtig ist auch hier, dass die Kosten angemessen sind.

Deren Höhe ist ebenfalls festgelegt und richtet sich nach dem Energieträger, welcher zum Heizen des Wohnraums genutzt wird. Die wohl am häufigsten verwendete Methode in Wohnkomplexen ist das Erdgas.

Folgende monatliche Beträge gelten in Berlin in Bezug auf die Heizkosten für ALG-2-Beziehende, wenn Sie als Energieträger Erdgas nutzen, als angemessen (die Werte beziehen sich auf eine Gebäudefläche von 501-1.000 m²):

  • Eine Person: 72 Euro
  • Zwei Personen: 86,40 Euro
  • Drei Personen: 108,00 Euro
  • Vier Personen: 122,40 Euro
  • Fünf Personen: 139,68 Euro
  • Für jede weitere Person: zusätzlich 17,28 Euro

Liegt eine andere Gebäudefläche zugrunde können sich die Ansprüche entsprechend erhöhen oder sinken. Gleiches gilt, wenn ein anderer Energieträger genutzt wird.

Hartz-IV-Wohnung: Höhere Kosten können in Härtefällen übernommen werden

Nicht für jeden Hartz-IV-Empfänger muss die Wohnung den Kosten laut Richtwert entsprechen. Es gibt sogenannte Härtefälle, bei denen die Grenzwerte überschritten werden können. Dies gilt insbesondere:

  • für Schwangere,
  • für Alleinerziehende,
  • für über 60-Jährige,
  • für Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte erzielen werden,
  • bei längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) oder
  • wenn sonst wesentliche soziale Bezüge gefährdet sind (z. B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten).

In den beschriebenen Fällen kann der Richtwert für die Bruttokaltmiete um maximal zehn Prozent überschritten werden.

Wichtig: Sprechen Sie mit dem Jobcenter ab, ob ein Härtefall gegeben ist. Mieten Sie trotz Zustimmung bzw. Bewilligung eine Wohnung in Eigenregie, so werden diese Kosten nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden.

Mit Hartz IV die Wohnung unterhalten: Die Kosten müssen nicht immer gesenkt werden

Bei Hartz 4: Was darf die Wohnung kosten, wenn es sich um einen Härtefall handelt?
Bei Hartz 4: Was darf die Wohnung kosten, wenn es sich um einen Härtefall handelt?

Wird bei einem Antragsteller ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II festgestellt, so muss auch die Miete den Richtwerten entsprechen. Wurde also vor der Hilfebedürftigkeit eine kostenintensivere Wohnstätte gemietet, so muss die monatliche Belastung gesenkt werden, damit diese vom Jobcenter getragen wird.

Grundsätzlich wird in diesem Fall das sogenannte Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dessen wird dem Leistungsempfänger ein Zeitraum von sechs Monaten gewährt, in dem die Mietkosten den Vorgaben entsprechend gesenkt werden sollen.

Dazu ist allerdings nicht immer ein Umzug vonnöten: Durch eine Untervermietung einzelner Räume können die monatlichen Belastungen auch entsprechend den vorgegebenen Werten gesenkt werden. Auch eine Zuzahlung aus nicht anrechenbarem Einkommen ist denkbar.

Kann der ALG-2-Beziehende intensive Suchbemühungen nachweisen und schafft es dennoch nicht, im vorgegebenen Zeitraum die Mietkosten zu senken, kann ein Aufschub gewährt werden. Dieser erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Jobcenter.

Wie viel darf eine Wohnung für Hartz-IV-Empfänger unter 25 kosten?

Ein Sonderfall stellt sich dar, wenn Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus der Wohnung der Eltern ausziehen wollen. Ein Umzug mit anschließender Mietkostenübernahme durch das Jobcenter ist nur mit dessen Zustimmung zulässig.

Diese wird nur in Ausnahmefällen erteilt. Von einem solchen ist auszugehen, wenn:

  • aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern verwiesen werden kann,
  • der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist,
  • ein sonstiger schwerwiegender Grund (z. B. Maßnahme für betreutes Wohnen) vorliegt.

Bei unter 25-Jährigen stehen nämlich zuerst einmal die Eltern in der Pflicht, den Sprössling zu versorgen. Sind diese selbst auf Sozialleistungen angewiesen, so kann das Kind im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft als Mitglied angesehen werden.

Es ist also essentiell, dass Sie nicht auf eigene Faust einen Mietvertrag unterzeichnen, ohne das Jobcenter darüber zu informieren. Liegt die Genehmigung nämlich nicht vor, werden auch bei Hartz-4-Bezug die Wohnung und deren Kosten nicht übernommen.

Kostenübernahme für die Wohnung vom Jobcenter: Wird ein Umzug finanziert?

Nicht nur Wohnungskosten für Hartz-4-Empfänger werden übernommen, auch der Umzug kann finanziell unterstützt werden.
Nicht nur Wohnungskosten für Hartz-4-Empfänger werden übernommen, auch der Umzug kann finanziell unterstützt werden.

Wird ein Wohnungswechsel durch das Jobcenter veranlasst, so besteht die Möglichkeit, dass Leistungsberechtigte die Umzugskosten erstattet bekommen. Diese werden allerdings nur übernommen, wenn vorab eine Zusicherung ausgesprochen wurde.

Doch in welcher Höhe werden die Umzugskosten übernommen? Grundsätzlich muss der Umzug in Selbsthilfe durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur die notwendigen Umzugskosten für ein Mietfahrzeug (dazu sind drei Kostenvoranschläge vorzulegen) und die Umzugskartons übernommen werden.

Weiterhin wird dem Umziehenden eine Pauschale für die Verköstigung mithelfender Bekannter zugesprochen. Diese beträgt maximal eine Höhe von 20 Euro pro Person.

Aber: Kann aus triftigen Gründen wie beispielsweise einer Behinderung oder Erkrankung der Umzug nicht in Eigenregie durchgeführt werden, so ist es möglich, dass die Kosten für eine Umzugsfirma übernommen werden. Hierzu sind drei Kostenvoranschläge zu erbringen, aus denen das Jobcenter eine Option auswählen und kostentechnisch übernehmen wird.

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Hamburg

HaushaltsgrößeNeue Angemessenheitsgrenzen in Euro
1 Person543,00
2 Personen659,40
3 Personen780,00
4 Personen938,15
5 Personen1.272,60
6 Personen1.443,60
Jede weitere Person180,45
Stand 01.2024

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in München

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150781
2651.005
3751.184
4901.444
51051.784
61202,014
Stand 12.2023
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Bremen

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150528
260550
375672
485758
595939
Je weitere Person1097
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Stuttgart

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße (m²)Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
145525
260618
375726
490861
51051.009
61201.191
je weitere Person15149
Stand November 2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Düsseldorf

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150528
265610
380750
495969
51101.273
je weitere Person15174
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dortmund

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1510
2630
3760
4920
51.070
61.240
Stand 01.2023
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Essen

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro
1435,00
2547,95
3680,00
4819,85
5971,30
61.066,80
71.155,70
81.226,40
91.264,50
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Leipzig

Im Haus­halt le­ben­de Per­so­nenAn­ge­messene Woh­nungs­größe in m²Richt­wert Brutto­kalt­miete in Eu­ro
145345,79
260450,00
375586,63
485671,44
595753,54
je weitere Person1079,33
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Dresden

Im Haushalt lebende PersonenRichtwert Bruttokaltmiete in Euro bis 31.12.2022Richtwert Bruttokaltmiete in Euro ab 01.01.2023
1337,74349,98
2423,10448,44
3498,84528,59
4617,37657,44
5788,61846,44
für jede weitere Person83,0089,10
Alle Angaben ohne Gewähr
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Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?
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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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167 Gedanken zu „Was darf bei Hartz-IV-Bezug eine Wohnung kosten?

  1. Nikoleta S.

    Hallo ich möchte fragen ich wohne in ein Unterkunft in hamburg mit meine familie (7person) jetzt ich habe eine Haus gefunden die kalt Miete betrak 1450 mit betribkosten in wedel.meine Frage ist werde dass Jobcenter in Wedel übernommen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nikoleta,

      wie groß und teuer die Wohnung sein darf, unterscheidet sich von Ort zu Ort. Auskunft kann Ihnen das zuständige Jobcenter in Hamburg geben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Ida H.

    Hallo Bin 64 Jahre alt .lebe mit meiner Mann zusammen in 2 Zimmer Wohnung 63.kw.m Mein fermiter ferkauft das haus .warm miete ist 475.euro.und für neue Wohnung die billiger ist als alte bekommen wir keine Genehmigung. Weil mir wurde gesagt.das die mite für diesen ort zu hoch ist. Aber ich habe gelesen das ich bei disrm umzug den nicht gon meinen willen komt kann umzihen wen die neue mite nicht höher ist als die alte.wer kann mir das erklären.Danke.Ida

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ida,

      welche Mietkosten als angemessen gelten ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Bitte wenden Sie sich daher an das zuständige Jobcenter oder an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Melina G.

    Hallo 🙂 ich bin 26 Jahre und muss von Daheim raus nicht mehr mutbar da für mich zu leben da der Lebensgefährte von meiner Mutter alkohliker ist. Ich suche eine Wg und hab jetzt eine gefunden ich weiß wie viel die Kaltmiete sein darf 445 euro aber wie hoch darf die Warmmiete bzw die Nebenkosten sein? Ich werde auch dann Hartz 4 bekommen.
    Mir wurde nicht genau gesagt wie hoch die Nebenkosten sein dürfen. Es wäre eine 3 zimmer wohnung 2er Wg sprich Wohnzimmer 2 zimmer (meins) und von der Mietbewonhner.
    Danke.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Melina,

      wie hoch Miete und Heizkosten sein dürfen, hängt vom örtlichen Mietspiegel ab. Wenden Sie sich diesbezüglich ans zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. regina f.

    Hallo,ich werde in kürze 63j.und bin hartz 4.
    vor 9jahren hatte ich eine preiswerte 2,5Zimmerwohnung von einen bekannten angeboten bekommen, diese lag in sein 2 Fam.haus,da war noch alles super.Vor knappe 3.Jahren hat er das Haus verkauft aus Altersgründen 73j. und fragte mich ob wir nicht eine Alters wg mit 3zimmer machen wollten. Ich sprach darüber mit meiner Sachbearbeiterin und es wurde genehmigt. vor 14 Tagen standen Leute vom Amt ,da ich ein neuen Bearbeiter bekam, vor der Tür, ich lies sie ein, zeigte mein Zimmer, die Küche-Kühlschrank ,wo jeder sein Fach hatte .im Flur den Schrank für Jacken und wollte das Bad zeigen , das dort auch alles getrennt sei, dies wollten sie nicht sehen. Jetzt bekam ich ein Schreiben das ab sofortiger Wirkung mein GELD gestrichen sei und Schreiben für mein Mitbewohner, das er ausfüllen sollte,da wir eine eheähnliche Gemeinschaft hätte. Er weigert sich natürlich, da wir nur befreundet sind, jeder sein eigenes GELD verwaltet und davon lebt. IST DAS RECHTENS

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Regina,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Sandra

    Hallo ,

    hier ist eine verzweifelte Mutti die einfach mit ihem Latein am Ende ist.
    Ich habe diese Seite durch Zufall gefunden.

    Es geht um die 18 Jährige Freundin von meinem noch 18 järigen Sohn dieser wohnt noch im Elternhaus.
    Sie ist vor kurzer Zeit aus dem Mütterlichen Haushalt eigenständig ausgezogen
    weil es die Umstände nicht mehr möglich machen dort weiter zu wohnen.
    (Keine jugenlichen lapalien)

    Die Mutter legt Ihrer Tochter sämtliche Steine in den Weg
    geht auf nichts mehr ein hat sich sogar geweigert Papiere (Veränderungsmitteilung) zu unterschreiben .

    Ich als Mutti und mein Ehemann haben uns entschieden sie nicht in dieser Situation allein zu lassen.

    Wir haben daraufhin das Jugendamt,Familienkasse,SozDia aufgesucht aber irgendwie fühlt sich keiner
    für die Junge Dame verantwortlich.

    Ich kann einfach nicht glauben das sowie man 18 Jahre ist ,daß man da komplett auf sich alleine gestellt ist.

    Ich / Wir sind für jeden Ratschlag dankbar.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      eventuell kann Ihnen die Caritas oder die Pro Familia weiterhelfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Georg S.

    Sehr geehrtes Team – Ratgeberportal,

    ich bitte Sie sehr höflich um Ihre Hilfe!
    Wegen der vorhandenen Umstände, die nicht von mir veranlasst wurden, bin ich vollständig auf Grundsicherung angewiesen. Da der jetzige Vermieter meine Mietwohnung für seinen Sohn haben will, musste ich einen Antrag auf Wohnberechtigungsschein mit Blick auf eine gezielte ZWEI Zimmer – Sozialwohnung (57,00 m²) stellen. Da ich (79) allein bin, verlangte das zuständige Amt (Bauförderung und Wohnen) ein ärztliches Attest, welches ich dem zuständigen Amt abgegeben hatte. Dann innerhalb von fast 2. Wo. wurde mir ein allgemeiner WBS mit Blick auf 65, 00 m² Wohnfläche oder zwei Zimmer Wohnung zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume, genehmigt. Laut dieser Genehmigung (65 m²) und der neuen Mietwerte der Stadt, in der ich wohne, lauten die Bruttokaltmiete 456, 95 Euro (65,00 m²). Ich habe dieser Angaben an Grundsicherung – Amt mitgeteilt. Es wurde mir geantwortet, „bei der Neuanmietung einer Wohnung bleibt es bei der Bruttokaltmiete von 376,- €. Es liegen hier keine Gründe vor, die eine Anmietung auf der Basis von 65 m² rechtfertigen.“. Also, einerseits Bauförderung hat mir 65,00 m² genehmigt, andererseits Grundsicherung bezieht sich NUR auf 50 m². Ich bin verwirrt. Was soll ich tun? Ich bedanke mich herzlich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Georg S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Georg,

      grundsätzlich gelten die Quadratmeter und die Kosten, die das Grundsicherungsamt Ihnen genehmigt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Georg S.

        Sehr geehrtes Team – Ratgeberportal,

        ich bitte Sie höflich um die Feststellung (mein Kommentar / meine Bitte vom 22. Oktober 2017) dass ich mich auf ZWEI verschiedene Ressort bezogen habe, und zwar:

        (1). Bauforderung und Wohnen – hat mir den Wohnberechtigungsschein mit Blick auf 65,00 m² Wohnfläche oder zwei Zimmer Wohnung zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräume, genehmigt bzw. ausgehändigt.

        (2). Grundsicherung – auf meine Anfrage (per E-Mail) hat mir „mitgeteilt bei der Neuanmietung einer Wohnung bleibt es bei der Bruttokaltmiete von 376,- €. Es liegen hier keine Gründe vor, die eine Anmietung auf der Basis von 65 m² rechtfertigen.“.

        Also, einerseits Bauförderung (1) hat mir 65,00 m² genehmigt, andererseits
        Grundsicherung (2) bezieht sich NUR auf 50 m².
        Ich bin verwirrt.
        Was soll ich tun?

        Ich danke Ihnen im Voraus,
        Georg S.

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Georg,

          bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Emine

    Hallo wir sind 4 köpfiger familie unser Miete überstreischet der Grenze wir wohnen über 15 Jahren in selber Wohnung wollte gerne wissen ob wir anschpruch auf Hârtefall haben.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Emine,

      die Härtefallregelung ist immer vom Einzelfall abhängig. Ihre Frage können wir daher pauschal nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Katrin

    Hallo liebes Team,

    Ich trenne mich gerade von meinem Mann.
    Habe eine Tochter die 18 ist und Zwillinge im Alter von 3 jahren.
    Was übernimnt das Jobcentet?
    Bekomme ich eine Erstaussstatung genehmigt?
    Was kann ich alles beantragen?

    mfg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Katrin,

      wenn Sie nichts mehr besitzen, können Sie einen Antrag auf Erstausstattung stellen. In diesem Fall werden Ihnen, je nach Einzelfall, Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung gestellt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Leyla A.

    Guten Tag.Ich habe 23 Jahre alt und wohne ich 8monatliches Sohn beim Eltern.
    Ich habe Aufenthalserlaubnis.Meine Freund wohnt im Stolberg und hat gestern von Arnsberg Wohnänderung bescheinigung.
    Was sollen wir jetzt machen?
    Kann ich umziehen?Ich komme Sozialhilfe geld aber meine Freund vom Jobcentr kommt.
    Wie viel miete geld dürfen wir?
    Vielen Dank für Ihre Antwort
    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Leyla,

      die Kosten für Unterkunft und Miete unterscheiden sich je nach städtischem Mietspiegel. Diese können Sie beim zuständigen Jobcenter erfragen. Sie können aber durchaus mit Ihrem Freund zusammenziehen und eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Uschi M.

    Hallo, ich frage für eine Freundin. Sie lebt von Harz 4 und hat mit ihrer Tochter bisher in einer 3 Raum- Wohnung
    gelebt. Die Tochter ist 18 Jahre und geht ab Oktober zum Studium nach Jena, wo sie im Studentenwohnheim wohnt,in einer WG. Hauptwohnsitz ist aber noch bei ihrer Mutter.Nun hat sie vom Jobcenter Post bekommen, das sie sich entweder eine neue Wohnung suchen muss, oder 65,- Euro allein von der Miete bezahlen muss. Die Tochter wird ab Oktober nicht mehr berücksichtigt bei den Leistungen ( obwohl der Bafög – Antrag noch läuft ) und sie braucht noch finanzielle Unterstützung von zu Hause, was aber nicht möglich ist.Auch bei der Wohnungsgröße wird sie nicht mehr mitgerechnet, aber hat sie nicht noch Wohnrecht bis 25 Jahre zu Hause ? Wie ist das geregelt? Danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uschi,

      in diesem Fall muss die Tochter beweisen, dass Sie mehr Zeit in der Wohnung Ihrer Mutter verbringt als in der WG an Ihrem Studienort. Andernfalls muss sich die Mutter tatsächlich eine kleinere Wohnung suchen, sobald der BAföG-Antrag durch ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Wolfgang J.

    Hallo,
    ich lebe mit meiner Tochter 8 Jahre, in einer temporären Bedarfsgemeinschaft.
    Die Stadt bestätigte mir bereits, dass 60 qm Wohnungsgröße angemessen sind.
    Gesetz dem Fall, ich miete eine 65qm Wohnung an, kann ich die Differenz ( die 5 qm zu viel)
    selbst begleichen und somit eine größere Wohnung anmieten ?
    Vielen Dank für eine Antwort
    Und toll, dass es Ihre Webseite gibt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wolfgang,

      sofern das Jobcenter die Wohnung genehmigt, können Sie die Kosten, die über dem angemessenen Satz liegen, selbst übernehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Laura

    Hallo liebes Team ich würde gerne wissen ob ich ausziehen darf

    Ich bin 23 Jahre, lebe mit meiner Tochter (10 Monate alt) in einem Mehrgenerationen-Haushslt mit 6 weiteren Personen. Alle Personen nutzen eine Küche (15 Quadratmeter) ein Badezimmer (3 Qzadratmeter) und eine Toilette (2 Quadratmeter)
    Wegen der beengten Wohnsituation würde ich gerne ausziehen

    Vielen Dank für ihre Antwort

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Laura,

      wenn Sie eine eigene Tochter haben, können Sie durchaus ausziehen und sich Ihre eigene Wohnung suchen. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für eine angemessene Mietwohnung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Ellen

    Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung . 56qm /365 € Warmmiete. Bin 18 Jahre alt und meine Mutter ist die Hauptmieterin (wohnt aber bereits in einer anderen Wohnung) Jetzt will und kann sie mich mit der Miete nicht mehr unterstützen. Da ich zur Zeit arbeitslos bin musste ich einen Antrag beim Jobcenter für ALG2 stellen. Meine Frage ist : wird das Jobcenter die Miete für mich erst einmal übernehmen. Und was ist wenn meine Mutter die Wohnung einfach kündigt. Bekomme ich eine neue Wohnung mit Hilfe des Jobcenters?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ellen,

      sofern die Miete als angemessen gilt, übernimmt das Jobcenter die Kosten. Sollte Ihre Mutter Ihnen die Wohnung kündigen, zahlt das Jobcenter auch eine neue angemessene Wohnung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Meryem E.

    Hallo liebes Team
    Ich würde gerne wissen ob ich einfach so umziehen kann ? Ich bekomme ALG2 und in der Nähe ist eine wunderschöne Wohnung die Miete ist die gleiche wie hier und selbst die Quadratmeter sind identisch. Meine Frage ob ich dann einfach so umziehen darf

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Meyrem,

      für einen Umzug benötigen Sie das Einverständnis vom Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Elke M.

    Ich habe da mal eine Frage ich falle ab 1. November in Hartz IV ich kann eine Wohnung bekommen die 63 m² groß ist Kaltmiete 315 €+ Nebenkosten 125 €. . Wie ich gelesen habe da eine Wohnung 50 m² haben und Kaltmiete von 364 € haben nun meine Frage bekomme ich doch mit einer 63 m² Wohnung die kalt war nur 315 € kostet hin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elke,

      in diesem Fall sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sprechen. Es könnte möglich sein, dass Sie die Wohnung dennoch vollständig bezahlt bekommen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Anna - Maria H.

    Hallo :Anne
    Ich möchte sehr gerne mit meinem Verlobte und 6 Kinder nach Düsseldorf ziehen weil meine Kinder immer wieder zur Uniklinik Düsseldorf müssen (meistens 2 bis 3 mal in der Woche ) und wir in Mönchengladbach wohnen und das Fahrgeld zu teuer ist und wir es immer selbst Bezahlen müssen möchten wir gerne ein Haus in Düsseldorf suchen

  17. Andra

    Ich bin schwanger und seid 2 Monaten von meinem Freund getrennt. Ich habe einen festen Job seid 9 Jahren.
    Wenn ich in Elternzeit gehe 2 Jahre ,kann ich mir mit dem Elterngeld die Wohnung nicht mehr leisten.
    Kann der Staat mir für die 2 Jahre finanzielle Hilfe geben und an wen muss ich mich wenden?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andra,

      wenn Sie Elterngeld beziehen, können Sie zusätzlich Wohngeld beantragen, wenn die Leistung nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ansprechpartner ist Ihre zuständige Wohngeldstelle in Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Melly

    Hallo
    Wir sind eine 8 köpfige Familie und suchen eine neue Wohnung.
    Wir beziehen ALG ||
    Wie hoch darf die kaltmiete sein?
    Die warmmiete?
    Nebenkosten?
    Wir wohnen in Dortmund und planen auch weiterhin in Dortmund zu bleiben.
    Liebe Grüsse
    Melly

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melly,

      für einen 5-Personen-Haushalt liegt die angemessene Bruttokaltmiete bei 911,20 Euro. Haushaltsgemeinschaften mit mehr als fünf Personen bedürfen einen Einzelfallentscheidung des Jobcenters. In Ihrem Fall muss also individuell entschieden werden, wie hoch die Kosten für die Wohnung sein dürfen. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Petra

    Hallo! Habe da einen kleinen verzwickten Fall wo ich ich nicht weiß wie ich weiter vorgehen soll. wohne im Sauerländischen Olpe und möchte hier wegziehen. bislang habe ich eine 60 qm Wohnung die von den Kosten angemessen ist. habe auch eine neue Wohnung in einem anderen Ort in Aussicht, bin auch mit entsprechenden Unterlagen des Vermieters zum Jobcenter gegangen. Dort erzählte man mir dann, das die Wohnung zu teuer wäre, was verwundert da ich vorab Auskünfte vom Vermieter bekam das der Vormieter ebenfalls die whg vom Amt bezahlt bekommen habe und diese voll übernommen war… Außerdem wurde ich aufgefordert mich nun schriftlich dafür zu RECHTFERTIGEN warum ich umziehen wolle. Keine funktionierende Heizung, nasse Wände und immer wiederkehrender Schimmelbefall schien der Sachbearbeiterin nicht zu reichen. Auch ein verkürzter Schulweg für mein Kind schien nicht genug. Nun frage ich mich ob die überhaupt einen Umzug verweigern dürfen, selbst wenn die Wohnung im Rahmen der Kostenübernahme liegt? Und wie verhält es sich wenn ein Familienmitglied nur temporär in der neuen Wohnung mit leben würde?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      in diesem Fall sollten Sie einen Widerspruch einlegen. Sollte dieser nicht positiv verlaufen, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Wenn ein Familienmitglied nur temporär in der Wohnung lebt, darf die Wohnung in der Regel dennoch nicht größer und teurer sein als für die Personen, die dauerhaft dort wohnen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Jackie

    Hallo,
    ich wohne in Dortmund und ziehe nun aus meiner Wohnung aus, da sich meine Vermieter nicht um den (nicht von mir verursachten) Wasserschaden kümmern wollen.
    Ich habe momentan noch 2 Zimmer, 40qm, 350€ kalt und zusätzlich 90€ Strom wegen den Nachtspeicheröfen.
    Ich suche vorrangig wieder nach einer Wohnung mit 2 Zimmern, aber diese sind meist auch schon 50-55qm groß. Würden diese Wohnungen dann gar nicht erst gestattet werden oder ist das kein Problem, wenn die Kaltmiete trotzdem angemessen ist?

    Vielen Dank im Voraus, Liebe Grüße.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jackie,

      dies sollten Sie mit dem Jobcenter absprechen. Im Zweifelsfall können Sie die restlichen Kosten der Wohnung, die das Jobcenter nicht übernimmt, selbst tragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Stefan

    Guten Tag,
    Ich lebe seit 11 Jahren in Hameln in einer 2 Zimmer wohnung mit 60m² bei einem Mietpreis von 240€ Kalt zzgl. 155€ Betriebskosten inkl. Heizkosten, also Warmmiete 385€ . Diese wird komplett vom Jobcenter bezahlt, jedoch habe ich nun die Kündigung von der Vermieterin erhalten aufgrund Eigenbedarf. Da immer ein gutes Mietverhältnis bestand, ist sie mir bei der Wohnungssuche behilflich und hat auch ein Angebot für mich gefunden.
    Die neue Wohnung befindet sich ebenfalls in Hameln, hat 3 Zimmer und ebenfalls 60m². Die Kaltmiete beträgt 325€ und die Betriebskosten inkl. Heizkosten belaufen sich auf 150€, was eine Gesamtmiete von 475€ ergibt.
    Der Mietspiegel in Hameln liegt für 2017 bei 6,01 €/m².
    Können Sie mir eine Einschätzung geben, ob der Mietpreis für die neue Wohnung angemessen ist, bzw wieviel ich ca. vom Regelsatz draufzahlen müsste, sofern es notwendig ist?
    mfG
    Stefan

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      die angemessenen Wohnkosten betragen für einen Ein-Personen-Haushalt 325 Euro bei bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Kosten müssen in der Regel selbst übernommen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Daniel

    Hallo und guten Tag .
    Mein Name ist Daniel. Und ich möchte gerne fragen ob mir jemand helfen kann .zur Lage :
    Ich bekomme EU Rente ergänzend Grundsicherung .habe eine Wohnung in Berlin .meine Freundin hatt auch eine eig.wohnung in Berlin .macht zur Zeit ein lehre .gerade ist sie für 1jahr in Mutter Schutz .wir bekommen ein Kind .wir möchten zusammen ziehen. Und ich habe keine Ahnung wie so etwas geht .da zu kommt noch das ich aus Hessen meine Leistungen beziehe . Kann mir jemand tips geben ..Mit freundlichen Grüßen Daniel

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniel,

      wie groß und teuer Ihre Wohnung in Berlin sein darf, erfahren Sie bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Inwiefern ein Anspruch auf weitere Leistungen besteht, können Sie beispielsweise bei der ProFamilia erfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Mike Dur

    Hallo,
    meine Nebenkosten sind gestiegen.
    Ich wohne in Berlin Prenzlauer Berg.
    Bis jetzt hat das Amt meine Miete bezahlt, seit 4 Monaten muss ich wegen erhöhten Nebenkosten 45 Euro Miete mehr bezahlen. (vorher 390 inkl. jetzt 435,00 €)
    Das hat das Amt auch die letzten 4 Monate, bis zum neuen Bescheid getan!
    Ab 1.8.17 zahlt das Amt nur noch 390 Miete und Regelsatz.
    Was kann ich machen??

    lg Mike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Mike,

      Sie können dagegen Widerspruch einlegen. Sollte dies nichts bezwecken, können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Claudia W.

    Hallo?
    Hoffe sie können mir helfen?
    Ich hab eine Wohnung in Halle Saale gefunden und der Jobcenter hat die Wohnung als angemessen gerechnet in Halle Saale.
    Nun meine Frage kann der Jobcenter Datteln NRW noch nein sagen das ich nicht umziehen darf oder entsprechen sie den Umzug?
    Möchte aus 2 gründen umziehen?
    1 ich habe einen Freund in Halle Saale und möchte 2018 heiraten bin schon verlobt? Und
    2 möchte ich in meine Heimatstadt Halle Saale ziehen habe dort vor 20 Jahren bewohnt….
    Ja ob ich jetzt umzugskosten bekomme ist jetzt die Frage?danke für Antwort…

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      Sie müssen grundsätzlich Ihrem zuständigen Jobcenter mitteilen, dass Sie bezwecken, nach Halle umzuziehen. Die Kosten für einen Umzug in eine andere Stadt werden allerdings nur übernommen, wenn Sie aufgrund einer Hochzeit, Scheidung oder beispielsweise einer neuen Arbeitsstelle den Wohnort wechseln. Dementsprechend müssten Sie die Umzugskosten wahrscheinlich selbst zahlen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Claudia W.

    Hallo
    Ich möchte nach 11 Jahren aus der alten Wohnung ausziehen. Habe auch eine neue Wohnung was auch der Jobcenter Halle als angemessen hat.
    Nun möchte ich von NRW nach Sachsen Anhalt ziehen weil es meine Heimatstadt ist habe meine Kindheit und Jugend erlebt und dann bin ich mit 18 Jahren nach NRW gezogen.
    Meine alte Wohnung dort hatte ich schon 5 Mal ein Wasserschaden was für mich psyisisch sehr krank macht weil wir seid 3 Jahren in den Wänden Schimmel haben. Vermieter macht nix da er 87 Jahre ist.
    Daher ist meine Frage
    Kann ich umziehen nach Halle wenn JOBCENTER Halle erlaubt hat und NRW nicht. Oder muss ich doch es erst mit Anwalt klären bevor ich nach Halle ziehen möchte.

    Habe beim Sachbearbeiter in NRW schon vorgesprochen er hat einfach nein gesagt dürfte nicht ausziehen.
    Mittlerweile habe ich seid 3 Wochen aber meine alte Wohnung gekündigt weil ich Umziehen möchte… Kann dies mir zum Verhängnis werden. Oder komm ich damit durch???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Claudia,

      der Umzug in eine weiter entfernte Stadt kann sich bei Hartz-IV-Bezug grundsätzlich schwieriger gestalten, kann aber bei triftigen Gründen zulässig sein. Der Rat eines Anwaltes ist in jedem Fall angebracht, um Probleme zu vermeiden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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