Suchen Hartz-4-Empfänger eine Wohnung, kann dies zum echten Problem werden. Zwar zahlt das Jobcenter diese, doch müssen dafür auch verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Wir erklären Ihnen hier, wann das Jobcenter für eine Wohnung aufkommt und was es zu beachten gilt. Was müssen Sie unternehmen, wenn Ihre Hartz-IV-Wohnung zu teuer ist?
Das Wichtigste über die Hartz-4-Wohnung kurz und knapp zusammengefasst
Ja, das Jobcenter kommt für die Wohnung und die Nebenkosten eines Hartz-4-Empfängers auf, wenn diese angemessen sind.
Die Wohnung eines alleinstehenden Hartz-4-Empfängers darf maximal 50 Quadratmeter groß sein. Für jeden weiteren Bewohner werden 15 Quadratmeter veranschlagt.
Ist die Wohnung zu teuer, zahlt das Jobcenter max. sechs Monate die Miete weiter.

Wichtige Informationen zur Wohnung bei Hartz-4-Bezug
UmzugWohnungHeizkostenNebenkostenNebenkosten für ein EigenheimUntermietvertragMietminderungWohngeld
StromBetriebskostenabrechnung Hartz 4Fristlose Kündigung vom Mietvertrag
Inhalt
Wie groß darf die Wohnung für Hartz-4-Empfänger sein?

Das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) legt folgendes für Hartz-4-Empfänger und ihre Wohnung fest:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Doch was bedeutet in diesem Zusammenhang „angemessen“? Als erste Bewertungsgrundlage wird die Größe der Wohnung herangezogen. Hier gilt Folgendes:
Anzahl der Bewohner | Wohnungsgröße in m2 |
---|---|
1 | 50 |
2 | 65 |
3 | 80 |
4 | 95 |
Natürlich bestätigen auch Ausnahmen die Regel: Lebt ein alleinstehender Hartz-4 Empfänger in einer 60 Quadratmeter großen Wohnung, zahlt aber verhältnismäßig wenig Miete, kann das Jobcenter dies genehmigen.
Welche Miethöhe ist bei einer Hartz-4-Wohnung laut Jobcenter angemessen? Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da sich die Miete aus den örtlichen Richtlinien ergibt und damit sehr unterschiedlich ausfallen kann. In ländlichen Gebieten können Sie rund 4 Euro pro Quadratmeter veranschlagen, in Großstädten 9 Euro.
Für welche Kosten kommt das Jobcenter auf?

Neben der Miete übernimmt das Jobcenter bei Hartz-4-Bezug weitere Kosten. So werden die Heizkosten und die Grundabgaben gezahlt.
Anders sieht es mit den Stromkosten aus: Diese werden nicht übernommen und der Leistungsempfänger muss diese aus seinem Regelsatz bezahlen.
Fallen bei Bezug von Hartz 4 in der Wohnung Heiz-und Nebenkostennachzahlungen an, zahlt das Jobcenter diese bis zu einer gewissen Höhe. Stromnachzahlungen werden nicht übernommen.
Erhalten Sie eine Rückzahlung der Stromzahlungen, dürfen Sie diese behalten. Das Hartz 4 wird Ihnen nicht gekürzt.
Umzug, weil die Wohnung zu teuer ist
Was passiert wenn die Wohnung zu teuer ist? Das SGB legt fest, dass das Jobcenter für längstens sechs Monate die Kosten übernehmen kann. Dies geht aber nur, wenn Ihnen nicht zugemutet werden kann oder es nicht möglich ist, die Miete zu senken. Ein Umzug bei Hartz-4 in eine Wohnung, die günstiger ist, muss dabei nicht unbedingt sein. Auch eine Untervermietung kommt beispielsweise in Frage.
Einen Umzug kann das Jobcenter zwar nicht erzwingen, allerdings zahlt das Amt spätestens nach den sechs Monaten nur noch die Miete im angemessenen Rahmen. Streben Sie dann einen Umzug an, müssen Sie diesen selbst organisieren.
In Einzelfällen zahlt das Jobcenter bei Hartz 4 eine teurere Wohnung auch weiter. Dies kommt aber nur dann vor, wenn dem Bewohner beispielsweise aufgrund einer Krankheit ein Umzug nicht zugemutet werden kann.
Zahlt das Jobcenter den Umzug?

Ist eine neue Wohnung gefunden, sollten sich Hartz-4-Empfänger die Übernahme der Kosten vom Amt bestätigen lassen. So können Sie verhindern, dass Sie nachher auf den Kosten sitzen bleiben, weil das Jobcenter die Wohnung bei Hartz 4 für unangemessen hält.
Gleichzeitig können Sie in einer solchen Situation die Kostenübernahme für den Umzug einholen – dann werden diese ggf. übernommen.
Die Mietkaution wird als Darlehen gezahlt und dann von den Leistungen anteilig einbehalten.
Auch den Empfängern von Sozialhilfe wird die Wohnung bezahlt, sofern sie als angemessen gilt.
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Ursula O. meint
Ich muss aus gesundheitlichen Gründen von Osnabrück nach Gelsenkirchen ziehen da mein Sohn da wohnt und ich auf Hilfe angewiesen bin.
Wieviel Miete zahlt das Jobcenter in Gelsenkirchen Horst füralleinstehende?
Und würden die den Umzug ubernehmen?
arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Ursula,
die angemessenen Miethöhen hängen meist im örtlichen Jobcenter aus. Alternativ können Si direkt Ihren Sachbearbeiter fragen. Ob der Umzug übernommen wird, ist ebenfalls die Entscheidung des Sachbearbeiters. Allerdungs werden Umzugskosten in der Regel nur bei vom Jobcenter angeordneten Umzügen übernommen.
Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Renate meint
Ich bin Alleinstehend und moechte nach Wilhelmshafen.ziehen lebe vom Amt wie hoch darf die Miete sein und wieviel.qm darf man nehmen.ich wohne in Wuppertal.aber ich moechte nach Wilhelmshafen ziehen mein Mann ist tot hier haelt mir nichts mehr bitte schicken sie mir eine Mail.
Kristina meint
meine Tochter ,18 Jahre , kann nicht länger bei meinen Eltern wohnen. ich verlasse meinen Partner um mit ihr zusammen zu ziehen, habe keine Möbel und finde keine angemessene Wohnung, Sozialwohnungen sind alle belegt, Bin Aktiv auf Arbeitssuche und bekomme seit einem Monat ALG 1. worauf Habe ich Anspruch? Erstaustattung ? und kann ich mir auch eine teuerere Wohnung nehmen wenn ich bald Arbeit habe?
Reiner meint
Hallo,
wir betreuen als Asylkreis eine Familie (Eltern + 2 Kinder). Ihnen wurde als Asylbewerber von der Gemeinde eine Wohnung zugewiesen. Während des Asylverfahrens wurden die Kosten von der Gemeinde (also vom Land NRW) getragen.
Nun haben sie die Flüchtlingseigenschaft erhalten und erhalten SGB II Leistungen.
Wohnung: ca. 74 m2 / 540,20 € Grundmiete + 144 € NK = 684,20 € Bruttokaltmiete.
(Dies ist selbst für unsere Landgemeinde teuer. Die Wohnungen wurden von der [von der Redaktion entfernt] renoviert und der Preis um ca. 2€ / m2 erhöht. Viele “alte” Mieter sind ausgezogen und die Gemeinde hat dort Asylbewerberfamilien untergebracht.)
Laut Vorlage Kreis Düren darf die Wohnung für eine 4-köpfige Familie eine Bruttokaltmiete von 565,25 € (alle Zahlen 12/2018) betragen.
Die Familie wurde von der [von der Redaktion entfernt] aufgefordert innerhalb 6 Monaten die Wohnung zu verlassen; ansonsten müsse sie die Differenz von 118,95 € bezahlen.
Soweit, so rechtlich.
– alle Bemühungen der Familie, des Asylkreises etc. eine Wohnung zu finden sind gescheitert
– es gibt zu möglichen Preis in unserer Gemeinde keine Wohnung (vor allem nicht für “Flüchtlinge”)
– dies ist auch der Gemeinde und der [von der Redaktion entfernt] bekannt
– alle suchen weiter, ….
Mieter der Wohnung ist die Gemeinde, nicht die Familie. Die Wohnungsbaugesellschaft weigert sich, direkt mit “Flüchtlingen” Verträge abzuschließen. Die [von der Redaktion entfernt] überweist der Gemeinde die komplette Miete.
Der Bedarf wird abzüglich der 118,95 € berechnet.
Die [von der Redaktion entfernt] überweist der Gemeinde direkt 100% der Miete. Damit zahlt die Familie die Differenz.
Die Gemeinde versprach der Familie, sich mit der [von der Redaktion entfernt] zu einigen; die Lösung – die Familie zahlt – stand dabei nicht zur Auswahl.
Wie können wir gegenüber Gemeinde / [von der Redaktion entfernt] argumentieren, dass nicht die Familie diese Differenz bezahlen muss? (Sie wäre nie freiwillig dort eingezogen, kommt aber jetzt nicht mehr raus. Die Gemeinde hat schriftlich angewiesen, dass sie dort einzieht und kümmert sich jetzt nicht mehr.)
– die 10% Abweichung vom Richtwert (Härtefall) wurde bislang nicht berücksichtigt
– die 6-Monatsfrist kann verlängert werden (wie lange? / Eigenbemühungen können quasi wöchentlich nachgewiesen werden)
Freuen uns auf Hilfe. Besten Dank.
simone meint
Guten Abend,
mein Vater ist im November leider verstorben.
er hatte eine Lebensgefährtin , die nicht arbeitet. Sie soll in der Wohnung für 450,-€ plus ca 150,-€ Nebenkosten wohnen dürfen. Die Wohnung ist allerdings 90qm goss mit Tiefgarage und Gartenanteil.
es kann doch nicht sein dass das Amt ihr die größe der Wohnung genehmigt, oder?
Da es ca 30% unter dem Mietspiegel liegt, möchten wir die Dame irgendwie aus der Wohnung bekommen.
welche Möglichkeiten haben wir da?
Ramona meint
Hallo
Ich muss wegen meiner Krankheit schweres Rheuma meine Wohnung leider nach 20 Jahren verlassen da ich die Treppen nicht mehr schaffe 3og
Mein Arzt hat mir auch bestätigt das die Treppen für mich nicht mehr zumutbar sind.
Nun bin ich auf der Suche nach einer neuen Wohnung und das schon seit über einen Jahr und finde nichts.
Da es sehr schwierig ist mit dem vorgesehenen Satz was das Amt an Miete übernimmt eine Wohnung zu finden.
Dazu kommt noch das ich einen kleinen Hund habe was die meisten Mieter nicht wollen.
Und wenn ich dann Mal was finde was super passt ist die Miete zu teuer.
Ich bin vom Amtsarzt zu 100 % Arbeitsunfähig geschrieben worden.
Meine Frage wäre jetzt ist es möglich das man in meiner Lage die Möglichkeit hat das die Miete etwas teurer sein darf weil es ebend so dringend ist ? da ich meinen Alttag einfach nicht mehr schaffe.
Und wird mir ein kompletter Umzug genämigt ?
Freunde die mir helfen könnten habe ich leider nicht mehr da sich alle von mir abgwendet haben wegen meiner Krankheit.
Nur noch meine Eltern die aber auf die 70 zugehen sind mir noch geblieben.
Ich weiss einfach nicht mehr weiter.
Habe meiner Sachbearbeiterin auch schon alles geschildert aber sie sagte auch für mich gibt es keine Ausnahme 🙁
Was soll ich tun weiss einfach nicht mehr weiter.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
LG 🤗
Vera meint
Ich habe es geschafft, letztes Jahr (2018) in den Zoo zu fahren (by train and by tram). Mit einiger Mühe schaffte ich den Rundgang und stand vor einem Spiegel: Ich fragte einen Besucher, was dahinter sei, welches Tier. Er antwortete mir: Schauen Sie hinein, dann sehen sie das gefährlichste Tier der Welt. Vor 1,5 Jahren wurde bei mir COPD diagnostiziert. Ich habe noch 30% Lungenvolumen. Hatte in der Zwischenzeit einen schweren Unfall. Knie kaputt, Osteoporose. Jetzt wurde meine Miete, in der Wohnung wohne ich seit 20 Jahren, um 30 € erhöht. Dies teilte ich dem Arbeitsamt mit. Daraufhin bekam ich dann einen Bescheid, indem mir mitgeteilt wurde, dass für 2 Mon. diese Erhöhung übernommen wird, dann müsse ich mir eine neue Wohnung suchen, ansonsten würden mir meine Leistungen gestrichen. Nun frage ich mir hier, welche Ausnahmen müssen herrschen, damit sie gelten? M. E. geht das JobCenter über Leichen, eine humanere Einstellung kann ich hier nicht an den Tag legen.
Marina meint
Hallo
Ich und mein Partner beide beziehen alg2 sind auf Wohnungs Suche und haben jetzt auch die Zusage für eine bekommen.
Jetzt haben wir nur Angst das die Kosten für die neue Wohnung vielleicht zu teuer sind und nicht übernommen werden.
Was kann passieren? Oder könnten wir etwas dazu zahlen das wir doch einziehen dürfen?
Wir sind 4 Personen und die neue Wohnung hat 95 Quadratmeter und Kostet 650€ und 60 Nebenkosten…
Oder dürfen wir dann einfach nicht einziehen?
Liebe grüße
Angela meint
Hallo, ich bin 61 Jahre alt und bisher nur 40% Behindert. Habe nun einen WBS in Berlin für ältere Menschen, darf aber nur bei städtischen Wohnungsbauunternehmen überhaupt eine Wohnung anmieten. Damit fühle ich mich aber erheblich eingeschränkt. Ist diese Auflage tatsächlich möglich? Verstößt sie nicht gegen den Grundsatz der freien Wohnung? Schließlich gibt es noch andere Wohnungen mit WBS in Berlin. Liebe Grüße
Nina meint
Ich lebe mit meiner Tochter zusammen die allerdings demnächst in eine eigene Wohnung ziehen möchte, meine jetzige Wohnung 83qm wird vom Jobcenter bezahlt, bei der suche nach einer günstigeren Wohnung liegt der Unterschied grad bei 20-30€ warm, darf das jobcenter trotzdem verlangen das ich ausziehe? Denn den Eigenanteil kann ich nicht aufbringen.
Tamara meint
Hallo,
Meine Familie und ich würden gerne nach Rathenow ziehen, wie hoch darf die WARM-Miete dort betragen?
Wir sind 3 Personen.
Amira meint
Hallo,
Also ich habe einen Wohnungsangebot bekommen von der wohn- Stadtbau.
Die Miete beträgt 632€ warm und ist 78 m2, also 3 Zimmer wir sind 2erwaschene und 2kinder werden die das genn genehmigen?
Julia B. meint
Hallo, ich werde ab November arbeitslos und muss harz4 beantragen, we ich nicht genug gearbeitet habe um Arbeitslosengeld1 in Anspruch zu nehmen.
Meine jetzige Wohnung ist 60qm groß und kostet 560 warm.
Übernimmt das Amt die Kosten oder muss ich ausziehen?
LG Julia
Marilu meint
Hallöchen an alle, ich habe auch eine frage, wir sind eine Familie 5 Personen, 2 Erwachsene und jetzt vor 2 Monate haben wir 3tes Kind bekommen, meine Frage ist können wir eine Größere Wohnung suchen, weil wir haben keine Kinderzimmer für die kleine und die anderen 2 Kinder sind 18 Jahre und 16 Jahre alt und eure Kinderzimmer ist sehr Eng st nur ein bett und eine kleine Schrank wir wohnen hier schon 10 Jahre aber wird immer schlimmer leider und zwar wir haben Kakerlaken in die Wohnung leider, seit 1,1/2 Jahre schon wurde 2× was gemacht aber leider die ganze gebäude ist voll und kommen immer mehr die laufen überall, was meinen sie wegen ein Raum weniger würde uns erlauben?
FG
Sandra meint
Hallo,
ich lebe mit meinen zwei Söhnen 17 und 12 Jahre alt in einer kleinen 2raum Wohnung die Situation unter einander ist sehr schwierig und kaum ertragbar.
Ich möchte das der große auszieht um wieder ruhiger leben zu können, kann ich für ihn Harz 4 beantragen und würde er es bekommen mit eigener Wohnung?