Eine stichprobenartige Überprüfung durch den Bundesrechnungshof (BRH) von 625 Hartz 4-Empfängern, die grundsätzlich erwerbsfähig sind, hat ergeben, dass in einem Drittel der Fälle eine durch das Jobcenter ausgestellte fehlerhafte Eingliederungsvereinbarung vorgelegen hat. Die Dokumente wurden etwa durch falsche Formulierungen ungültig. Wird das Ergebnis auf alle 3,4 Mio. erwerbsfähigen Arbeitslosen hochgerechnet, würden über 2 Mio. Vereinbarungen fehlen oder wären in ungültiger Form ausgestellt worden.
Der Bundesrechnungshof ist mit seiner Geduld am Ende
Nachdem dem Bundesrechnungshof vor einiger Zeit bekannt wurde, dass Jobcenter u. U. fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen ausstellen, wurden diese ermahnt, einen gewissenhafteren Umgang mit den Verträgen zwischen Erwerbslosen und Jobcentern zu fördern und etwa die zuständige Fachaufsicht zu optimieren. Eine Verbesserung sei aber nicht erkennbar, wie es in einer Mitteilung der Prüfer des BRH heißt. Ganz im Gegenteil: Die Prüfer sehen
massive Zweifel, dass die Jobcenter das Instrument der Eingliederungsvereinbarung wirksam einsetzen.
Arbeitsagentur erwartet Gesetzesänderung

Formuliert das Jobcenter fehlerhafte Eingliederungsvereinbarungen oder sind diese dem Leistungsempfänger nicht ganz klar, bleibt ungewiss, was der Arbeitslose genau tun muss, um beispielsweise eine Weiterbildung finanziert zu bekommen. Denn genau dafür sind die Vereinbarungen da: Sie enthalten Bedingungen, an die sich der Erwerbsfähige halten muss, wie etwa monatlich eine festgelegte Anzahl an Bewerbungen zu schreiben.
Erfüllt er die Voraussetzungen, wird er entsprechend gefördert. Laut BRH funktioniert dieses Prinzip aber nicht wie vorgesehen.
Das Ergebnis der Stichprobe zeigt weiter, dass mehr als die Hälfte (nämlich rund 61 Prozent) der überprüften Verträge, die durch das Jobcenter ausgestellt wurden, fehlerhafte oder ungültige Eingliederungsvereinbarungen enthalten. Der Bundesrechnungshof hält weitere Verbesserungsversuche daher für wenig sinnvoll. Er empfiehlt viel mehr eine neue Regelung, nach der nur noch in besonders problematischen Fällen eine Vereinbarung ausgestellt werden soll.
Das Problem sei wohl schon länger bekannt, aber die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in der täglichen Arbeitspraxis nicht immer einfach, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte. Eine Gesetzesänderung sei daher abzusehen.
Quelle: Süddeutsche Zeitung