Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

FAQ: Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

Haben alle Menschen mit Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf?

Ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht dann, wenn die Person erwerbsfähig ist und zusätzlich Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhält. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Hartz-4-Bezug für Menschen mit Behinderung?

Werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, beträgt der Mehrbedarf 35 Prozent des Regelbedarfs. Eine Beispielrechnung finden Sie in diesem Abschnitt.

Was ist mit Personen, bei denen eine vollständige Erwerbsminderung vorliegt?

Wer nicht mehr erwerbsfähig ist, hat keinen Anspruch auf Hartz-4-Leistungen, sondern erhält die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hierbei gibt es einen Mehrbedarf für Personen mit Behinderung. Wie hoch dieser ausfällt, können Sie hier nachlesen.

Begründet eine Behinderung Mehrbedarf vom Jobcenter?

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung beträgt 35 % des Regelbedarfs.

Menschen mit einer Behinderung benötigen oft in vielen Lebensbereichen Unterstützung, sei es durch körperliche Hilfe oder auch in finanzieller Hinsicht. Denn je nach Behinderung und Grad dieser sind Umbauten nötig, ein Rollstuhl oder Hör- und Sehhilfen werden beispielsweise benötigt.

Will eine körperlich eingeschränkte Person beispielsweise Auto fahren, so werden auch hier manchmal zusätzliche Maßnahmen nötig. All diese Dinge kosten Geld und werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Ist eine behinderte Person zudem noch hilfebedürftig und empfängt ALG 2, so wird es immer schwerer, für alle Kosten aufzukommen.

Aus diesem Grund kann bei Hartz IV für Behinderte ein Mehrbedarf beantragt werden. Aber wie hoch ist dieser Hartz-4-Mehrbedarf für Behinderte genau? Alles zum Anspruch lesen Sie in unserem Ratgeber.

Festlegung im SGB II: Hartz 4 und Behinderung

Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) legt fest, dass auch Behinderte – neben Schwangeren oder Alleinerziehenden – einen Anspruch auf Mehrbedarf haben. Das wird in § 21 des SGB II geregelt.

Allerdings gilt dies nicht für alle behinderten Menschen. Denn: Sie müssen erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 49 SGB IX oder nach § 112 SGB IX erhalten. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Unterliegt eine Person dieser Leistung, so ist ein behinderungsbedingter Mehrbedarf von 35 % des Hartz-4-Regelsatzes anzuerkennen. Ein kurzes Beispiel soll verdeutlichen, wie viel Geld einem behinderten Menschen, der Anspruch auf die Zahlung von ALG II hat, deshalb im Monat zur Verfügung stehen:

Beispiel: Ein Empfänger von Hartz 4 hat eine Behinderung, ist aber trotzdem erwerbsfähig und erhält als Alleinstehender den Regelsatz von Hartz IV in Höhe von 449 Euro. Ihm wird ein Mehrbedarf bei einer Behinderung nach dem SGB II gewährt, das entspricht 35 % des Regelsatzes, also 156,10 Euro.

Insgesamt stehen dem Empfänger von Hartz 4 bei einer Behinderung 605,10 Euro im Monat durch Regel- und Mehrbedarf zur Verfügung. Zuzüglich hat er selbstverständlich Anspruch darauf, auch die Kosten der Unterkunft und Heizung vom Jobcenter gezahlt zu bekommen.

Mehrbedarf bei einer Schwerbehinderung und Hartz 4

Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.
Der Mehrbedarf bei einer Behinderung bei Hartz 4 wird zusätzlich zum Regelbedarf geleistet.

Erhält eine Person Hartz 4 mit einer Schwerbehinderung, so kann Mehrbedarf bei dieser Behinderung angemeldet werden. Allerdings gilt dies nur, insofern der Betroffene erwerbsfähig ist. Ist das aufgrund des Grades der Behinderung nicht möglich, so kann mit dem Schwerbehinderten­ausweis ein Antrag auf Grundsicherung gestellt werden.

Voll erwerbsgeminderte Schwerbehinderte können bei der Grundsicherung einen Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis beantragen, der sich auf 17 % der Regelbedarfsstufe beläuft. Das Merkzeichen „G“ bedeutet zum Beispiel, dass der Behinderte Funktionsstörungen der Gliedmaßen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, eine Sehbehinderung mit GdB von mindestens 70 oder eine geistige Behinderung mit einem GdB von 100 hat.

Schwerbehindert sein und Hartz 4 empfangen ist demgegenüber nur dann möglich, wenn der Behinderte mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann. Erst dann hat dieser Anspruch auf Sozialhilfe durch Hartz 4.

Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

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Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

179 Gedanken zu „Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Behinderung

  1. David

    ich beziehe ALG 2 und habe eine Schwerbehinderung (epilepsie ) Grad 90 Merkzeichen G, B, H und RF.
    In 2Wochen fange ich wieder mit der naechsten massnahme an.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo David,

      mit dem Buchstaben „G“ im Ausweis haben Sie bei voller Erwerbsminderung gegebenenfalls Anspruch auf 17 % Mehrbedarf. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sachbearbeiter im Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Dania

    Hallo, ich bin eine alleinerziehende Mutter mit der kleinen Kinder. Sie ist 4 Jahre alt und hat eine schwerbehinderten Ausweis B von 70%.
    steht mir ein Mehrbedarf zu ?.
    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dania,

      wie im Artikel erklärt, steht Eltern von Kindern mit Behinderungen in der Regel kein Mehrbedarf zu. Allerdings können Zusatzleistungen beantragt werden, wenn zum Beispiel aufgrund der Behinderung eine bestimmte Ernährung notwendig ist oder mehr Wohnraum als der für angemessen erklärte Wohnraum benötigt wird.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. KarinF

    Hallo,

    ich bezog ALG 2 und hatte eine Auto angemeldet, bei dem das Finanzamt versäumt hatte die KFZ-Steuer für über 3 Jahre einzuziehen, da ich einen Schwerbehinderten-Ausweis besitze mit der GdB 100% (gehörlos), dachte ich, dass ich Kfz steuerfrei wäre.
    sie kamen erst jetzt darauf, als ich ein neues Auto anmeldete und auch wieder seit 3 Monaten arbeite
    Gibt es da nicht einen Verjährungsfrist, nach dem sie die Steuer nicht rückgängig nachverlangen können?
    wäre um eine Auskunft erfreut und bedanke mich im voraus.

    Gruß KarinF

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      die Frist für die Verjährung der Kfz-Steuer beträgt vier Jahre. Dementsprechend kann Ihre Steuer auch jetzt noch verlangt werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Jens.S

    Hallo,

    ich beziehe ALG 2 und habe eine Schwerbehinderung Grad 70 Merkzeichen G.
    Zur Zeit absolviere ich eine Umschulung zum Kaufmann, die über den Rententräger finanziert wird.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?

    Vielen Dank im Voraus
    Liebe Grüße
    Jens S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jens,

      um für einen Mehrbedarf qualifiziert zu sein, müssen Sie in der Regel erwerbsfähig sein und Leistungen nach § 33 des SGB IX oder nach § 54 des SGB XII erhalten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Wolf

    Huhu
    Hab da mal ne frage ich lebe mit meinen 3 Kindern zusammen die alle 3 einen Schwerbehindertenausweis besitzen, der große(15 j.) mit 60%, der mittlere(14 j.) mit 60%, H und der kleine(1 j.) mit 50%, B und H. Bei den großen und mittleren wird gerade noch mal geprüft weil beide auch das B und H benötigen wegen Autismus und gangstörung. Nun zu meiner Frage wir haben jetzt eine 3 Raum Wohnung mit 88,6 qm und der große und kleine teilen sich ein Zimmer was aber auf Dauer nicht geht wegen alter. Wir würden gern in eine 4 Raum umziehen wollen wie groß darf die den sein. Weil ich von einer Freundin erfahren habe das bei behinderten mehr qm sein dürfen.
    Danke im Voraus
    Kati

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Wolf,

      diese Regelungen können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da sie oft in den Wohnraumnutzungsbestimmungen des Bundeslandes geregelt sind (Bsp. NRW und Niedersachsen). Es ist je nach Land und Behinderung möglich, dass bei Schwerbehinderung ein Mehrbedarf von 10 bis 15 qm entsteht.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Nagel

    Hallo,
    Wir haben eine Frage zur Anrechnung von Guthaben bei den Beko´s. Wir (Eigenheimbesitzer) haben für 2017 vom Energieversorger eine Gutschrift bekommen , welche uns vom Jobcenter für 2018 voll abgezogen wurde. Und das, obwohl wir die Abschläge bis einschließlich April 2017 aus eigenem Einkommen / Vermögen an den Versorger gezahlt haben. Wir sind aber erst seit Mai 2017 Bezieher von Hartz IV. Dazu kommt, daß wir auf Grund des Einbaus einer neuen Zentralheizung 2016 keine Vergleichswerte zu den Gaskosten hatten und von uns aus einen hohen Abschlag angesetzt haben. Jetzt werden wir dafür bestraft . Ist dies rechtens ?

    mfG Familie N.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nagel,

      die Gutschrift zählt als Einkommen und kann somit auf die Leistungen angerechnet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Falk K.

      Hier steht nur Energieversorger. Handelt es sich um Heizkosten oder nur um den Stromkosten Abschlag. Bei Heizkosten die zusätzlich zum Hartz4 gewährt werden handelt es sich um Einkommen. Handelt es sich aber um Strom dann isr das bereits im Hartz4 inbegriffen. Und darf demnach nicht als Einkommen gewertet werden.

  7. Warnken

    Hallo,
    Ich bin im Besitz eines Schwerbehindertenausweis mir Merkzeichen B und G und einen Grad von 80%, Die Schwerbehinderung kommt durch eine starke Sehbehinderung.
    Im Internet bin ich unterschiedliche Aussagen gestossen, was ein Mehrbedarfbetrifft.
    Steht mir ein Mehrbedarf zu?
    MfG
    Warnken

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Warnken,

      liegt trotz der Behinderung eine Erwerbsfähigkeit vor, kann ein Antrag auf Mehrbedarf eingereicht werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Alexander S.

    Hallo, ich bin ein allein erziehender Vater und Aufstocker. Nun habe ich eine V-K Kur bewilligt bekommen. Zwei Fragen habe ich: 1) zieht das JC mir Geld während des Kuraufenthaltes ab und 2) kann ich einen Zuschuss für Notwendige Anschaffungen die ich für die Kur benötige beantragen?
    Vielen Dank Alexander S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alexander,

      sofern die Kur nicht länger als sechs Wochen ist, wird in der Regel nichts abgezogen. Bei einem längeren Aufenthalt sollten Sie dies mit dem Jobcenter klären. Notwendige Anschaffungen werden nur in besonderen Einzelfällen vom Jobcenter bewilligt. Dies sollten Sie bei Ihrem Sachbearbeiter ansprechen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Cora

    Hallo,

    ich bin Aufstocker, arbeite nur 4 Stunden, da ich nicht mehr arbeiten kann und habe einen GdB von 50 .
    Hab ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
    Vielen Dank schon mal und liebe Grüße
    Cora

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Cora,

      ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht nur, wenn Sie an einer Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Michaela

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage. Bei mir wurde im August 2017 Multiple Sklerose festgestellt. Ich bin sehr gut auf ein Medikament eingestellt. Jetzt, da ich wieder etwas machen will und wollte, habe ich einen 450 Euro Job angenommen. Es ist für mich nur schwer, mit dem Bus hin und dann 4 -5 Std arbeiten, dann zum Bus laufen und wieder heimfahren, ( der Job ist im Nachbarort). Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis beantragt und Gdb 30 bekommen.
    Meine Frage ist nun, ein Pkw wäre deutlich besser, da ich langes laufen leider so nicht mehr hinbekomme aufgrund der MS. Ich wäre auf der Arbeit noch ein wenig Leistungsfähiger, wenn ich eben vorher nicht noch eine längere Strecke laufen müsste, um zur Arbeit zu kommen.

    Wenn es klappt, da ich auch schon im Oktober 2017 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe, der in der nächsten Woche besprochen wird, dann wäre es auch dafür im Sommer hilfreich. Es belastet mich schon, wenn ich diese Strecken laufen muss (bleibt ja nichts anderes übrig).

    Kann ich beim Jobcenter einen Antrag stellen, der mir es ermöglicht, einen PKW zu kaufen? ICh würde das gerne anders machen, aber das klappt leider nicht wirklich mit Hartz4. Kann mir da jemand eine hilfreiche Antwort geben? Oder einen Tipp auf was ich achten muss oder sollte?

    Ich danke schon mal.

    LG Michaela

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Michaela,

      Sie können einen Antrag stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Schildern Sie im Antrag in jedem Fall Ihre genaue Situation und machen Sie deutlich, dass Sie das Fahrzeug benötigen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. N.

    Meine Frau und ich erhalten Hartz IV. Meine Frau hat jetzt rückwirkend zum Juni 2017 den Schwerbehindertenausweis mit GdB 100 mit Zusatz „G“ zuerkannt bekommen.
    Sie ist aber aufgrund Ihrer Tumorerkrankung / Chemotherapie seit Juni 2017 AU krankgeschrieben und es ist unwahrscheinlich daß sie jemals gesundgeschrieben wird (palliative Chemo) Sie erhält daher bereits Mehrbedarf wegen Ernährung. Hat Sie Anspruch auf weiteren Mehrbedarf wg. Behinderung oder sollen wir lieber die KFZ-Steuer-
    Ermäßigung in Anspruch nehmen. Beides geht wohl nicht lt. LVWA .

    mfG Familie N.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      leider dürfen wir keine kostenlose Rechtsberatung geben. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. K.W

    Guten Abend
    Ich bekomme eine sogenannte Arbeitsmarktrente,weil ich nicht vermittelbar bin.
    Könnte aber mehr als drei Std. arb.
    Heißt:Rente wegen voller Erwerbsminderung 375€ ergänzend Hartz4
    Ich habe MS und eine Schwerbehinderung mit 70% und. G

    Hätte ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
    Mfg
    K.W

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      einen Anspruch auf einen Mehrbedarf bei einer Behinderung haben Sie nur, wenn Sie an einer Maßnahme zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen oder wenn Sie voll erwerbsgemindert sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. R. Johanna

    Hallo ! Bin seit 2009 , 50 % behindert wegen Depressivität. Bis 2013 , wohnnte mein Sohn noch bei mir , dann nicht mehr. Meine Wohnung ist 69 qm gross , wohne hier schon aber seit 2002. Kalt Mitte – 225 , warm Mitte 482 , ist sehr gunsti , aber zu groß. Deswegen , bekomme ich 100 e , für die Mitte wenniger , muss es von meinem Regelsatz Geld , selbst bezahlen ,obwohl ich schriftlich habe ,dass ich nicht in der Lage bin da auszuziehen. Kann ich da was machen ? Mfg – R. Johanna

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johanna,

      wenn Sie nicht ausziehen wollen/können, haben Sie die Möglichkeit, ein Zimmer unterzuvermieten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Maria A

    Hallo
    Im Dezember letzten Jahres am Rechten Oberschenkel Ambutiert worden . Habe Hundert Prozent. Lebe von Hartz 4ich habe nur die frage ob mir irgend was zu steht vom Jobcenter. Da wir gerade mit der Arge im Rechtsstreit liegen da unsere Wohnung zu teurer wäre. Ich bin schon ganz sch9n mit den Nerven am Boden. Ich bitte um antwort.
    LG Maria A

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maria,

      ggf. haben Sie einen Anspruch auf einen Mehrbedarf. Sie können einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Peter E.

    Peter aus Dresden
    Bin 80 proz. Schwerbehindert aber vom Jobcenter noch aus voll erverbsfähig.
    gehe aber noch jeden morgen 3 Stunden arbeiten bekomme Gehalt -Aufstock.
    habe ich ein Anspruch auf einen Mehrbedarf.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Peter,

      sofern Sie nicht voll erwerbsgemindert sind, erhalten Sie keinen Mehrbedarf in Höhe von 17 %. Nehmen Sie an einer Verbesserung zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, können Sie allerdings einen Mehrbedarf von 35 % geltend machen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Elena O.

    Ich bin bis Mai 2016 beruftätig gewesen bis vor kurzem habe ich Kranken Geld bekommen.Ich bin verheiratet.Von Job Centrum erhalten wir 368,00 Euro pro Person.Seid Iuli 2017 habe Schwebehinderung 80% mit Merkzeichen G und B – Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen.Jetzt bin ausgesteuert und bekomme Arbeitslose Geld.Ich bin auf E-Rollstuhl und habe Pflegestufe 2. Mein Mann hat auch 50% Behinderung .Die Frage -wieviel Geld steht uns zu.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elena,

      das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie viel Vermögen Sie beide haben. Grundsätzlich steht Ihnen ein Regelsatz von jeweils 368 Euro zu. Zudem können Sie einen Mehrbedarf bei einer Behinderung geltend machen. Dieser liegt entweder bei 17 oder 35 % des Regelbedarfs. Die Voraussetzungen lesen Sie oben. Zudem stehen Ihnen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung vom Jobcenter zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Marko J.

    Schönen guten Tag ich hab mal eine Frage steht mir mit einer gehörlosen Behinderung von 80% mit den zeichen GL RF EIN MEHR BEDARF zu würde mich über eine Antwort freuen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marko,

      damit Sie einen Mehrbedarf erhalten, müssen Sie erwerbsfähig sein und an einer Maßnahme teilnehmen. Dazu zählen beispielsweise die Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben oder die berufliche Wiedereingliederung. In dem Fall steht Ihnen ein Mehrbedarf von 35 % des Regelsatzes zu. Bei einer Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen G steht Ihnen 17 % des Regelsatzes als Mehrbedarf zu. Weitere Mehrbedarfe werden vom Jobcenter je nach Einzelfall bewilligt oder abgelehnt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Andreas

    Hallo,
    bin 52 Jahre alt und aufgrund von Epilepsie seit 2012 mit Grad 80 schwerbehindert, sowie den MZ „B“ und „G“.
    Da ich trotzdem voll erwerbsfähig bin erhalte ich ALG II. Dem Jobcenter sandte ich immer eine aktuelle Kopie meines Schwerbehindertenausweises aber wohl noch keinen gesonderten Antrag auf Mehrbedarf.
    Steht mir dieser zu, falls ja mit wieviel Prozent und auch rückwirkend und benötige ich einen extra Antrag?
    Seit 18 Jahren wohne ich in meiner Wohnung mit höherer Miete als Regelsatz und sollte diese schon zwei mal nicht mehr voll bezahlt bekommen. Nach mehreren Anträgen wurde sie mir dann jedoch wieder gewährt.
    Waren dies Kulanzentscheidungen oder hat man nach einer gewissen Wohndauer oder aufgrund einer Schwerbeschädigung das Recht auf die Mietübernahme durch das Jobcenter oder Sozialamt?
    Welche Beträge erhält man von der Sozialhilfe, wenn man irgendwann nicht mehr arbeitsfähig sein sollte?
    Vielen Dank & Beste Grüße!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      Sie müssen einen gesonderten Antrag auf Mehrbedarf bei einer Behinderung stellen. Dieser beträgt zwischen 17 und 35 Prozent des Regelsatzes und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ob und inwiefern die Wohnung gewährt wird, entscheidet das Jobcenter immer im Einzelfall. Welche Bedarfe Sie vom Sozialamt erhalten, ist ebenfalls vom individuellen Fall abhängig.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. De blasi Loredana

    Hallo, ich bin 41 Jahre alt, sitzt im Rollstuhl oder liege im Bett auf Grund Krankheit. Bin erwerbsunfähig . Mein Sohn ist 18 und geht noch zu Schule ( 9+2). Mein Sohn verdient kein Geld.
    Behinderter Ausweis ist beantragt ! Noch bin ich bei Arbeitsamt… dem nächsten muss ich Antrag stellen auf Arbeitslosengeld II ( also Harzt4) meine Wohnungen ist sehr eng … mit Rollstuhl komme ich nicht durch. Ich benötige eine Wohnung behinderter gerecht. Einkommen: 192,€ Kindergeld, Unterhaltung für Sohn 360,-€
    Habe Pflegegrad 3 bekommen ich 545,-€
    ( schwer Beeinträchtigung in der beweglichkeit)
    Bin Alleinerziehende Mütter.
    Was darf Kosten die Wohnung für 2 Personen ?
    Und viewiele mq ?
    Bis jetzt für 2 Personen sind Miete bis 375,-€ kalt Max darf Kosten…. aber jetzt sitzt im Rollstuhl und benötige mehr Platz.. PLZ 88477 schwendi
    Danke für die Antwort in vorraus.
    L.G.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      die Kosten für Unterkunft und Miete sind ortsabhängig und können sich unterscheiden. Als Richtwert gelten für einen 2-Personen-Haushalt 60 Quadratmeter und 437,40 Euro Miete. Inwiefern sich dies unterscheidet, weil Sie eine behindertengerechte Wohnung benötigen, können Sie bei der zuständigen Behörde anfragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Heike

    Sehr geehrtes Team,
    Bei mir geht es um folgendes:
    Meine Freundin ist psychisch eingeschränkt. Sie hat einen berufliche Reha Maßnahme gemacht in der ihr nachträglich der Mehrbedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt wurde. Sie wusste es zum Zeitpunkt der Maßnahme nicht, dass sie ein Anrecht auf den Mehrbedarf hat. Jetzt ist sie aus dieser Maßnahme heraus in eine Ausbildung im Berufsförderungswerk gegangen, diese ist aber vom Arbeitsamt gefördert und wieder eine Leistung nach Paragraph 33 u 44, Teilhabe am Arbeitsleben. Wir wollten dies mal schlauer sein und den Mehrbedarf gleich beantragen, da bekam sie jetzt aber eine Absage, es würde kein Recht darauf bestehen weil sie in Ausbildung sei eine Ablehnung auf den Antrag gäbe es auch nicht. Sie bezieht Ausbildungsgeld vom Arbeitsamt und den Rest Hartz 4. Sie lernt den Beruf der Recyclingwerkerin, dieser Beruf ist nur über das Arbeitsamt erlernbar und ist genau für die Menschen gedacht die von einer psychischen oder anderweitigen Behinderung betroffen sind. Die Sachbearbeiterin vom Jobcenter untermauerte ihre Aussage mit einem Text in dem es hieß, das Ausbildung den Anspruch verwehrt. Die Tatsache ist aber das die Ausbildung die sie macht eine Leistung zur Teilhabe ist und dass berechtigt doch oder? Ich brauche feste Gesetzes Grundlagen um den Anspruch geltend machen zu können. Ich überlege beginne demnächst eine Umschulung und beginne den Mehrbedarf ebenfalls wieder gewährt als ich das der Sachbearbeiterin sagte meinte sie da hätte ich Glück. Ist das Ermessens Sache? Ich verstehe das nicht. Ich bin auch ein Reha Fall bei der Agentur der Psyche wegen. Ich hoffe sie können mir einige Tipps geben und bedanke mich im voraus.
    Beste Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      uns ist leider kein Mehrbedarf zur Teilhabe am Arbeitsleben bekannt. Daher können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Inge G.

    Inge G. 14.September 2017 Hallo liebes H.4 Team. Ich habe seid ca 3Jahen einen Schwerbehindertenausweis von 50%mit dem Merkzeichen G. Ich bin als Vollzeitig Erwerbsfähig eingestuft. Ich habe einen Minijop,ich habe einen Antrag auf 17%Mehrbedarf gestellt,der wurde ablehnt mit der Begründung das ich voll Erwerbsfähig bin.Ich lese immer das man mit einer Behinderung Anspruch auf Mehrbedarf hat.Vielend Dank.Mfg.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Inge,

      das ist richtig. Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt für Sozialrecht prüfen, ob ein genereller Anspruch auf Mehrbedarf besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Roman

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich laß in einer Antwort von Ihnen: „…ein Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung wird bei Hartz 4 n u r gezahlt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht bzw. an diesen teilgenommen wird u n d der Antragsteller erwerbsfähig ist. Dies ist in § 21, Absatz 4 geregelt.“ Oder diese Antwort „normalerweise haben Sie n u r einen Anspruch auf den Mehrbedarf bei einer Behinderung, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind u n d Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.“

    Ich verstehe den Tenor nicht vollends und Bitte im Hilfe, vielleicht Hilfe für alle.

    Meines billigen Rechtsverständnisses beantragt ein Bürger Leistungen nach SGB II. Er wird auf Herz und Nieren geprüft und wurde als Bedürftig eingestuft. Er erhält sodann Leistungen nach Kapitel 1 (Fördern und Fordern) SGB II, wenn er sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, Arbeitsangebote annimmt, die dazu dienen, seine Bedürftigkeit abzustellen, an Maßnahmen teilnimmt und und und. Die „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ beginnt demnach nicht erst bei erfolgreicher Vermittlung oder Teilnahme an einer Maßnahme und mit dem Tag des Antritts, sondern sofort mit erstelltem Bewilligungsbescheid. Und faktisch beginnt sodann ja auch sofort bei jedem die Prozedure einer Vermittlung…

    Mehrbedarf laut § 21 SGB II Abs. 4 sei – „SGB IX § 33 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Neunten Buches s o w i e s o n s t i g e Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben…“. Sonstige Hilfen schließen hier m.E. SGB IX § 33 Absatz 3 Nummer 1 im Wortlaut wieder ein, der vorab ganz gezielt vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurde, nämlich alle „Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung,“. Was sind sonstige Hilfen??? Gute Frage – oder? Das beginnt m.E. schon mit dem ersten Gespräch bei seinem Arbeitsvermittler, der eine passende Stelle sucht und nicht „erst“ im Verständnis mit § 33 Absatz 3 Nummer 2 der Berufsvorbereitung und Nummer 4 der Berufsausbildung. Existieren dafür schon Urteile? Ich fand in meiner Recherche keine.

    Stellt der Bürger seine Arbeitskraft nicht zur Verfügung, wird die Leistung vom jobcenter sofort verwehrt. Den Regelsatz zum Lebensunterhalt für Arbeitssuchende erhält der Bürger ja nur, weil er 1) mind. 3 Std. tgl. arbeitsfähig ist und 2) sich zu a l l e n Maßnahmen bereit erklärt (ob das nun rechtlich einwandfrei ist oder nicht ist eine andere Sache).

    Infolge einer genannten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit verweist/leitet das jobcenter den Bürger sowieso an das Sozialamt.

    Das ist mit objektiver Betrachtung in der Würde eines N a c h t e i l ausgleiches auch gegeben. Der betroffene Bürger, der an Behinderung leidet, hat die Behinderung ja 24 Stunden am Tag, also in seinem privaten Leben. Dafür der Ausgleich für die Nachteile eines behinderten Menschen im Vergleich zu einem gesunden Menschen. Der Bürger hat diese behindernden Gegebenheiten ja nicht, weil er an einer …Maßnahme teilnimmt oder erfolgreich in eine geförderte Arbeitsgelegenheit zugewiesen wurde und dann nach 18 Uhr oder wann auch immer ist plötzlich die Behinderung weg… So ist es ja nicht, so wird das SGBII aber zu gern ausgelegt. Der Bürger h a t die Behinderung ja auch ohne Arbeitsgelegenheit! Meines Erachtens wird hier das Gesetz falsch angewandt.

    Ein Bürger mit guter Arbeitsgelegenheit und mit gutem Einkommen im Vergleich zur Höhe des Regelsatzes benötigt diesen hier definierten Mehrbedarf in geringerem Umfang, weil er durch die Behinderung (s)einen Nachteilsausgleich in steuerlicher Form (Freigrenze der Lohnsteuer, Lohnsteuerjahresausgleich) zuerkannt bekommt. Aber ein SGBII- Leistungsbezieher hat diese Privilegien nicht, weil er keine Steuerlast hat!

    Können Sie meine Gedanken bestätigen? Hat nicht jeder Leistungsbezieher m i t Behinderung sofort mit ersten Bewilligungsbescheid durch die textliche Festsetzung mit Wortlaut „sowie sonstige Hilfen“ diesen Anspruch auf Mehrbedarf und nicht erst mit Antritt einer Arbeitsgelegenheit oder Teilnahme an einer Maßnahme? Wer kann einem da helfen?

    Vielen Dank.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Roman,

      wenn Sie einen Antrag auf Mehrbedarf stellen wollen, sollten Sie sich an das zuständige Jobcenter wenden. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter schildern.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Nina P.

    Hallo.
    Ich habe beim Jobcenter einen Mehrbedarf beantragt, ich arbeite seit dem 1.9.17 wieder Teilzeit.
    Ich bekomme Alg2.
    Ich habe einen schwerbehindertenausweis mit 70% mit dem Merkmal „RF“ wegen meiner Hörbehinderung.
    Ich muß beidseitig Hörgeräte tragen.
    Jobcenter hat meinen Mehrbedarf abgelehnt.

    Steht mir als Hörbehinderte denn nichts an Mehrbedarf zu ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nina,

      Sie können bei der Krankenkasse anfragen, ob generell ein Anspruch auf gesonderte Leistungen besteht. Bezüglich des Mehrbedarfs kann ein Anwalt für Sozialrecht prüfen, ob ein Anspruch darauf besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Elena

    Hallo!
    Ich (58 Jahre alt) ind mein Sohn (20 Jahre alt) bekommen Leistung nach SGB II von Jobcenter.
    Mein Sohn ist schwerbehindert 100 % und hat Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe G.
    Hat er recht auf irgendwelche Mehrbedarf ?

    Danke im Voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elena,

      ein Mehrbedarf bei Behinderung kann nur gewährt werden, wenn der Betroffene erwerbsfähig ist. Sprechen Sie diesbezüglich am besten mit Ihrem Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. hildebrandt

    Hallo zusammen,
    Ich bräuchte mal eure Hilfe.

    Ich bin 27 und beziehe durch meine Krankheit( Epilepsie) ALG 2.

    Mein Antrag wird immer wieder abgelehnt, mein Neurologe schrieb ein Gutachten für den Arzt vom Jobcenter. Dieser bestätigte dieses das ich absolut für erstmal eine Zeit von 3 Jahren weder persönliche Termine und Einladungen beim Jobcenter wahrnehmen muss.

    Wieso hat jemand der sowieso durch z
    Bsp. Eine wieder Eingliederung bekommt und dadurch mehr Geld erhält noch mehr Geld?

    Und die Menschen die eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen B und G von 70 % keinen Mehrbedarf?

    Die Dame vom vom Jobcenter lehnt es absolut ab, mir es zu gewehren weil ich keine 3 Stunden oder eine Wiedereingliederung wahrnehmen kann.

    Wie denn auch bei meiner Krankheit?

    Ob ich nun Anspruch habe oder nicht weiß ich nun absolut nicht, es würde mich wundern wenn Personen die eingegliedert werden mehr erhalten wie bei Personen die es nicht können.

    Könnt ihr mir da vllt. Weiterhelfen ?

    Danke sehr

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      einen Anspruch auf Mehrbedarf haben Sie nur, wenn ein schwerer Krankheitsverlauf vorliegt oder Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G haben. Eventuell haben Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Antrag auf ALG 2 abgelehnt wird.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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