Kurze Zusammenfassung zum Hartz 4 und einer Wohnung
Kosten für eine angemessene Wohnung werden bei einem Hartz-4-Bezug vom Jobcenter übernommen.
Auch die Kosten für die Heizung müssen für eine Übernahme durch das Jobcenter angemessen sein. Sowohl für diese Kosten als auch für die Kosten der Unterkunft ist die Übernahme nur per Antrag möglich.
Ist die Wohnung zu groß oder zu teuer, kann ein Umzug bei Hartz-4-Bezug verlangt werden.
Inhalt
Was müssen Sie als Hartz-4-Empfänger bei Wohnungsgröße und Co beachten?

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten zusätzlich zum Regelsatz auch die Kosten für die Unterkunft. Gemäß den Bestimmungen im Sozialgesetzbuch müssen die Kosten jedoch angemessen sein. Doch welche Wohnung wird bei einem Hartz-4-Bezug bezahlt und wann droht ein Umzug?
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Die Grundsicherung für arbeitssuchende Personen ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB) gesetzlich vorgesehen. Umgangssprachlich werden diese Sozialleistungen auch als ALG II oder Hartz 4 bezeichnet. Zusätzlich zu diesem Regelsatz, der den Bedarf des alltäglichen Lebens abdecken soll, werden auch die Kosten für eine Wohnung und die Heizung übernommen.
Gemäß den Regelungen in § 22 SGB II müssen sowohl die Kosten als auch die Größe einer Wohnung angemessen sein. So darf bei Hartz 4 eine Wohnung für eine Person etwa 45 qm groß sein. Fünfzehn Quadratmeter werden dann für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Hierbei handelt es sich um Richtwerte, sodass das Jobcenter durchaus einen gewissen Spielraum hat.
Einen Überblick über die Größe für eine angemessene Wohnung bei Hartz 4 enthält folgende Tabelle:
Personen | Quadratmeter |
---|---|
eine Person im Haushalt | 50 m² |
zwei Personen in der Bedarfsgemeinschaft | bis zu 65 m² |
drei Personen in der Bedarfsgemeinschaft | bis zu 80 m² |
vier Personen in der Bedarfsgemeinschaft | bis zu 95 m² |
Hinsichtlich Hartz 4 und Wohnung kommt es also darauf an, wie groß diese ist und wie viele Personen dort leben. Wird eine Wohnung vom Jobcenter als nicht angemessen bewertet, ist ein Umzug oftmals nicht vermeidbar. Allerdings kann sich das besonders in den Großstädten mit einem angespannten Wohnungsmarkt als sehr schwierig erweisen.

Ist ein Umzug nicht zumutbar, können Empfänger von Hartz 4 in der Wohnung bleiben. Hier müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit sowie fortgeschrittenes Alter können hinreichende Gründe sein, von einem Umzug abzusehen. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.
Bemühen sich Leistungsempfänger ausreichend um eine neue Wohnung, sind jedoch nicht erfolgreich, kann dies vom Jobcenter anerkannt werden. Die Kosten werden für einen gewissen Zeitraum getragen.
Eine weitere Möglichkeit, den Wohnraum als angemessen klassifizieren zu lassen, besteht in einer Untervermietung. In einem solchen Fall wird in der Regel nur der Wohnraum, der von Leistungsbeziehern genutzt wird, bei der Berechnung berücksichtigt. Zudem kann ein Untermietvertrag auch zur Reduzierung der Kosten beitragen, wenn diese als zu hoch angesehen werden.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter für eine Wohnung?
Allein vom Hartz-4-Satz ist eine Wohnung nicht zu bezahlen, daher muss zusätzlich zum Hauptantrag auch die Anlage zu den Kosten der Unterkunft (KdU) ausgefüllt und eingereicht werden. Neben dem Regelsatz für Hartz 4 wird die Wohnung dann durch zusätzliche Zahlungen vom Jobcenter getragen.

Üblicherweise gehören zu den Kosten die Miete sowie Neben- und Heizkosten. Bei Wohneigentümern werden die Zinsen für einen Kredit und auch die Nebenkosten getragen. Strom und Telefon gehören zwar auch zu den Kosten, die bei Hartz 4 für eine Wohnung anfallen, sind jedoch vom Regelsatz zu bezahlen. Zu den Nebenkosten, die für eine Wohnung bei Hartz 4 vom Jobcenter getragen werden, gehören bspw. Grundabgaben, Kaltwasser, Heizung, Müllabfuhr oder auch der Schornsteinfeger.
Wurde ein Umzug durch das Jobcenter genehmigt, können Leistungsempfänger die Übernahme der Kaution sowie der Umzugskosten beantragen. Diese werden in der Regel als Darlehen gewährt und zukünftig als Raten vom Regelsatz abgezogen.
Guten Tag ich suche eine Wohnung bitte helfen sie mir
Da meine Wohnung viel zu klein ist da ab und an meine
Kinder bei mir schlafen dann sind wir in eine 48Q Meter viel
Zu klein bitte suche eine Wohnung in Pankow
Guten Tag,
Ich bin Alleinerziehende Mama und im 5 Monat schwanger.
Ich suche dringend eine Wohnung für uns 3 .
Ich Beziehe Leistungen vom jobcenter.
Ich wohne zurzeit bei meinen Eltern:(
Hallo zusammen. ich bin alleinerziehende Mama und möchte auf Grund der Behinderung meiner Tochter umziehen.
Wie hoch darf hier in Schwerin die Miete sein. Brauche alle Einzelheiten.
Hallo
hier ist 4 köpfige junge Familie , suchen dringend nach einen Wohnung in Raum Stolberg .
falls jem was zum anbieten haben wären wir sehr dankbar für ihre Rückmeldung.
mfg
nazari
Guten Tag,
Ich suche schon ewige nach einer Wohnung. Wir sind ein Paar und suchen nach eine passenden Wohnung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau T.
lch füre misch als Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit .