Stehen die Chancen schlecht, je wieder einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf zu bekommen, ist eine Umschulung oft der einzige Weg, um eine neue Stelle zu finden. Bei einer solchen Maßnahme wird ein völlig neuer Beruf erlernt. Wann können ALG-1-Empfänger eine Umschulung beginnen und haben sie einen Anspruch darauf?
Das Wichtigste zur Umschulung bei ALG-1-Bezug kurz und knapp zusammengefasst
Unter gewissen Voraussetzungen finanziert die Agentur für Arbeit eine Umschulung oder auch eine Weiterbildung.
Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, erhalten Teilnehmer weiterhin Arbeitslosengeld 1 während der Umschulung.
Auch anfallende Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten werden für die Zeit der Umschulung übernommen.

Inhalt
Voraussetzungen für eine Umschulung bei Arbeitslosengeld-1-Bezug
Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Arbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Bei einer Weiterbildung wird auf den bereits erlernten Beruf aufgebaut, die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden vertieft und ausgebaut. Bei einer Umschulung hingegen erlernen die Teilnehmer einen völlig neuen Beruf.
Für eine Umschulung ist jedoch mit teilweise hohen Kosten zu rechnen. Dies sind Ausgaben, die sich Arbeitslose in der Regel nicht leisten können. Unter gewissen Umständen stellt das Arbeitsamt einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Dieser kann für Maßnahmen der Weiterbildung oder Umschulung eingelöst werden.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ALG-1-Empfänger eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert bekommen?
- Abgeschlossene Ausbildung
- Mindestens 18 Jahre alt
- Der Verbleib im alten Beruf ist nicht mehr möglich (zu wenig Arbeitsplätze)
- Gute Chancen, im neuen Beruf eine Anstellung zu finden
Welche Kosten werden übernommen?
Stimmt der Sachbearbeiter zu, dass der ALG-1-Empfänger eine Umschulung beginnen kann und dafür einen Bildungsgutschein erhält, bedeutet dies, dass die Kosten für die Maßnahme übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Posten:
- Fahrkosten
- Lehrgangskosten
- Lernmittel
- Arbeitskleidung
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten für die auswärtige Unterbringung
Besteht ein Anspruch auf diese Leistung, wird auch das Arbeitslosengeld 1 bei der Umschulung oder bei einer Weiterbildung weitergezahlt.
Umschulung durch die Rentenversicherung

Nicht nur das Arbeitsamt, auch andere Träger – wie etwa die Deutsche Rentenversicherung – können unter Umständen eine Umschulung finanzieren. Teilnehmer fragen sich häufig, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach der Umschulung durch die Rentenversicherung haben.
Grundsätzlich können Personen ALG 1 erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren, sie also die Anwartschaftzeit erfüllen. Während einer Umschulung durch die Rentenversicherung werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.
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Garnele meint
Kann ich so nicht stehen lassen!
Ich erfülle alle Voraussetzungen, die angegeben sind, nur muss der Bildungsträger eine bestimmte Zertifizierung haben! Der von mir gewählte hat sie nicht – also, nix mit Förderung!
Steffi meint
Hallo, danke für den Artikel. Gibt es irgendwo Gesetzestexte oder anderweitige Nachweise, dass die Rentenversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt? Habe eine Umschulung mit Unterstützung meiner Rentenversicherung (Knappschaft Bahn See) abgeschlossen. Da ich keine Anstellung gefunden habe, habe ich ALG I beantragt. Nun habe ich vom Amt ein Ablehnungsbescheid erhalten. Begründung: weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig… Anwartschaftszeit nicht erfüllt…
Helena meint
Kann Alg1 während der Umschulung ruhen oder wird Urlaubsentgelt berechnet werden?
Sybille D. meint
Guter Artikel. Ich habe allerdings noch eine offene Frage und hoffe diese beantwortet zu bekommen. Ich werde ab November ALG I beziehen. Ende Oktober habe ich mein Beratungsgespräch beim Arbeitsberater. Ich strebe eine Umschulung an, von der ich meinen Berater überzeugen will. Die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein sollte ich nach meinen Recherchen erfüllen.
Meine favorisierte Umschulung beginnt allerdings erst im September 2020. Ist also noch fast ein Jahr bis dahin. Mein ALG I ist aber nur für 12 Monate genehmigt. Bekomme ich es dann trotzdem weiter, da die Umschulung erst so spät beginnt, oder hab ich da keine Chance?
Ohne das ALG I werde ich die Umschulung nicht machen können.
Gibt es in so einem Fall eventuell noch andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?
Julia meint
Das ist auch bei mir gerade das Problem. Hast du eine Antwort?
Peter meint
Wenn man während der Umschulungszeit eigentlich ALG I beziehen kann aber effektiv am Ende mit HARTZ IV eine deutlich bessere finanzielle Situation hätte (Wohnung wird bspw. bezahlt), ist es dann möglich einen Wechsel zu beantragen bzw. welche Möglichkeiten der Aufstockung gibt es, wenn das ALG I kaum zum Leben reicht?
Gruß
Anita meint
Wenn man mit ALG I schlechter gestellt ist, als mit HartzIV, kann man unterstützend zusätzlich ALG II beantragen.
Thomas meint
Hallo,
ich habe einen Bildungsgutschein für eine 24 Monate dauernde Umschulung beantragt.
Anspruch auf ALG 1 habe ich allerdings nur für 10 Monate.
Wird das ALG 1 über den gesamten Zeitraum der Umschulung in voller Höhe bezahlt?
LG
Lars meint
Hallo,
ja das ALG 1 wird über die gesamte Dauer der Umschulung, auch 24 Monate, in gleicher Höhe weitergezahlt. Nach Ende der Umschulung z.b. 24 Monate hast Du sogar neuen Anspruch auf ALG1 erworben, da vom ALG1 auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Das ALG1 bleibt auch bei der gleichen Höhe, weil „Schutzzeit“ von 4 Jahren besteht, auch bei einer Schlechterstellung.
Alex meint
Du kannst dein ALG I mit Hartz IV aufstocken, sofern du mit Hartz IV mehr Geld erhalten würdest.
Wende dich dazu an deinen Berater. Der schaut sich das an und stellt den Antrag, falls sinnvoll.