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Wird ALG-1-Empfängern eine Umschulung finanziert?

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Stehen die Chancen schlecht, je wieder einen Arbeitsplatz im erlernten Beruf zu bekommen, ist eine Umschulung oft der einzige Weg, um eine neue Stelle zu finden. Bei einer solchen Maßnahme wird ein völlig neuer Beruf erlernt. Wann können ALG-1-Empfänger eine Umschulung beginnen und haben sie einen Anspruch darauf?

Das Wichtigste zur Umschulung bei ALG-1-Bezug kurz und knapp zusammengefasst

Werden die Kosten für eine Umschulung übernommen?

Unter gewissen Voraussetzungen finanziert die Agentur für Arbeit eine Umschulung oder auch eine Weiterbildung.

Bekomme ich während einer Umschulung weiterhin Geld?

Wird ein Bildungsgutschein ausgestellt, erhalten Teilnehmer weiterhin Arbeitslosengeld 1 während der Umschulung.

Werden die Fahrkosten übernommen?

Auch anfallende Lehrgangs-, Fahr- und Kinderbetreuungskosten werden für die Zeit der Umschulung übernommen.

Wann können ALG-1-Empfänger eine Umschulung absolvieren?
Wann können ALG-1-Empfänger eine Umschulung absolvieren?

Inhalt

  • Voraussetzungen für eine Umschulung bei Arbeitslosengeld-1-Bezug
  • Welche Kosten werden übernommen?
    • Umschulung durch die Rentenversicherung

Voraussetzungen für eine Umschulung bei Arbeitslosengeld-1-Bezug

Es gibt verschiedene Maßnahmen, die Arbeitslosen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Bei einer Weiterbildung wird auf den bereits erlernten Beruf aufgebaut, die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten werden vertieft und ausgebaut. Bei einer Umschulung hingegen erlernen die Teilnehmer einen völlig neuen Beruf.

Für eine Umschulung ist jedoch mit teilweise hohen Kosten zu rechnen. Dies sind Ausgaben, die sich Arbeitslose in der Regel nicht leisten können. Unter gewissen Umständen stellt das Arbeitsamt einen sogenannten Bildungsgutschein aus. Dieser kann für Maßnahmen der Weiterbildung oder Umschulung eingelöst werden.

Viele Interessierte fragen sich, ob sie während einer Umschulung Arbeitslosengeld 1 erhalten.
Viele Interessierte fragen sich, ob sie während einer Umschulung Arbeitslosengeld 1 erhalten.

Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ALG-1-Empfänger eine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert bekommen?

  • Abgeschlossene Ausbildung
  • Mindestens 18 Jahre alt
  • Der Verbleib im alten Beruf ist nicht mehr möglich (zu wenig Arbeitsplätze)
  • Gute Chancen, im neuen Beruf eine Anstellung zu finden
Werden alle genannten Voraussetzungen erfüllt, heißt dies aber noch nicht, dass ein ALG-1-Empfänger eine Umschulung in jedem Fall beginnen kann. Der Sachbearbeiter kann die Förderung bewilligen, muss es aber nicht. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Umschulung besteht nicht.

Welche Kosten werden übernommen?

Stimmt der Sachbearbeiter zu, dass der ALG-1-Empfänger eine Umschulung beginnen kann und dafür einen Bildungsgutschein erhält, bedeutet dies, dass die Kosten für die Maßnahme übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Posten:

  • Fahrkosten
  • Lehrgangskosten
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Kosten für die auswärtige Unterbringung

Besteht ein Anspruch auf diese Leistung, wird auch das Arbeitslosengeld 1 bei der Umschulung oder bei einer Weiterbildung weitergezahlt.

Für alle Maßnahmen dieser Art, die ab August 2016 begonnen wurden, kann zusätzlich eine Weiterbildungsprämie gezahlt werden. Nach bestandener Zwischenprüfung können Teilnehmer eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro, nach der Abschlussprüfung sogar 1.500 Euro erhalten.

Umschulung durch die Rentenversicherung

Für Bezieher von ALG 1 kann eine Umschulung neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten.
Für Bezieher von ALG 1 kann eine Umschulung neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt bedeuten.

Nicht nur das Arbeitsamt, auch andere Träger – wie etwa die Deutsche Rentenversicherung – können unter Umständen eine Umschulung finanzieren. Teilnehmer fragen sich häufig, ob sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 nach der Umschulung durch die Rentenversicherung haben.

Grundsätzlich können Personen ALG 1 erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren, sie also die Anwartschaftzeit erfüllen. Während einer Umschulung durch die Rentenversicherung werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt.

Ein Anspruch auf ALG 1 nach der Umschulung oder Weiterbildung besteht also, wenn diese dementsprechende lange gedauert hat bzw. die Anwartschaftszeit anderweitig erfüllt wurde.

Bildnachweise: fotolia.com/Daniel Ernst, istockphoto.com/villiers, depositphotos.com/.shock

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Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Garnele meint

    20. November 2018 um 11:53

    Kann ich so nicht stehen lassen!
    Ich erfülle alle Voraussetzungen, die angegeben sind, nur muss der Bildungsträger eine bestimmte Zertifizierung haben! Der von mir gewählte hat sie nicht – also, nix mit Förderung!

    Antworten
  2. Steffi meint

    7. Juli 2019 um 18:03

    Hallo, danke für den Artikel. Gibt es irgendwo Gesetzestexte oder anderweitige Nachweise, dass die Rentenversicherung Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführt? Habe eine Umschulung mit Unterstützung meiner Rentenversicherung (Knappschaft Bahn See) abgeschlossen. Da ich keine Anstellung gefunden habe, habe ich ALG I beantragt. Nun habe ich vom Amt ein Ablehnungsbescheid erhalten. Begründung: weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig… Anwartschaftszeit nicht erfüllt…

    Antworten
  3. Helena meint

    5. Oktober 2019 um 11:18

    Kann Alg1 während der Umschulung ruhen oder wird Urlaubsentgelt berechnet werden?

    Antworten
  4. Sybille D. meint

    16. Oktober 2019 um 16:44

    Guter Artikel. Ich habe allerdings noch eine offene Frage und hoffe diese beantwortet zu bekommen. Ich werde ab November ALG I beziehen. Ende Oktober habe ich mein Beratungsgespräch beim Arbeitsberater. Ich strebe eine Umschulung an, von der ich meinen Berater überzeugen will. Die Voraussetzungen für den Bildungsgutschein sollte ich nach meinen Recherchen erfüllen.
    Meine favorisierte Umschulung beginnt allerdings erst im September 2020. Ist also noch fast ein Jahr bis dahin. Mein ALG I ist aber nur für 12 Monate genehmigt. Bekomme ich es dann trotzdem weiter, da die Umschulung erst so spät beginnt, oder hab ich da keine Chance?
    Ohne das ALG I werde ich die Umschulung nicht machen können.
    Gibt es in so einem Fall eventuell noch andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten?

    Antworten
    • Julia meint

      4. Januar 2020 um 19:41

      Das ist auch bei mir gerade das Problem. Hast du eine Antwort?

      Antworten
  5. Peter meint

    28. Oktober 2019 um 14:57

    Wenn man während der Umschulungszeit eigentlich ALG I beziehen kann aber effektiv am Ende mit HARTZ IV eine deutlich bessere finanzielle Situation hätte (Wohnung wird bspw. bezahlt), ist es dann möglich einen Wechsel zu beantragen bzw. welche Möglichkeiten der Aufstockung gibt es, wenn das ALG I kaum zum Leben reicht?

    Gruß

    Antworten
    • Anita meint

      17. Januar 2020 um 22:35

      Wenn man mit ALG I schlechter gestellt ist, als mit HartzIV, kann man unterstützend zusätzlich ALG II beantragen.

      Antworten
  6. Thomas meint

    21. November 2019 um 19:42

    Hallo,

    ich habe einen Bildungsgutschein für eine 24 Monate dauernde Umschulung beantragt.
    Anspruch auf ALG 1 habe ich allerdings nur für 10 Monate.

    Wird das ALG 1 über den gesamten Zeitraum der Umschulung in voller Höhe bezahlt?

    LG

    Antworten
    • Lars meint

      24. Februar 2020 um 17:17

      Hallo,

      ja das ALG 1 wird über die gesamte Dauer der Umschulung, auch 24 Monate, in gleicher Höhe weitergezahlt. Nach Ende der Umschulung z.b. 24 Monate hast Du sogar neuen Anspruch auf ALG1 erworben, da vom ALG1 auch Beiträge für die Arbeitslosenversicherung gezahlt.
      Das ALG1 bleibt auch bei der gleichen Höhe, weil „Schutzzeit“ von 4 Jahren besteht, auch bei einer Schlechterstellung.

      Antworten
  7. Alex meint

    15. Januar 2020 um 9:39

    Du kannst dein ALG I mit Hartz IV aufstocken, sofern du mit Hartz IV mehr Geld erhalten würdest.
    Wende dich dazu an deinen Berater. Der schaut sich das an und stellt den Antrag, falls sinnvoll.

    Antworten

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