Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht

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Am Dienstag wurde im Roten Rathaus beschlossen, die angemessenen Mieten für Hartz-IV-Empfänger in Berlin zu erhöhen. Davon profitieren ab 2018 ca. 273.038 Haushalte in der Hauptstadt. Für Alleinstehende steigt der Richtwert der Bruttokaltmiete von 364,50 auf 404 Euro. Die Regierung reagiert damit auf die gestiegenen Mieten.

Übersicht: Richtwerte für die Mieten ab 2018

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin vor und nach der Erhöhung:

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin: Was sich ab 2018 ändert

Die Richtwerte für angemessene Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin steigen 2018!
Die Richtwerte für angemessene Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin steigen 2018!

Gute Nachrichten aus dem Berliner Senat für alle ALG-2-Beziehenden: Die Richtwerte für die Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin werden zum kommenden Jahr erhöht. Die Steigerung beträgt in Einzelfällen bis zu 17 Prozent.

Und auch die angemessene Wohnfläche steigt für einige Betroffene. So werden nicht nur die Mieten für Hartz-IV-Empfänger in Berlin erhöht, Bedarfsgemeinschaften ab drei Personen und Alleinerziehende mit einem Kind haben auch Anspruch auf eine größere Wohnung.

Doch damit nicht genug: Auch die Zuschüsse steigen! Bisher war es möglich, den gültigen Richtwert für Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin um zehn Prozent zu überschreiten, wenn diese schon seit mehr als 15 Jahren in der Wohnung lebten. Diese Aufstockung ist nun schon nach zehn Jahren, bei pflegebedürftigen Personen oder nach teurer Modernisierung der Wohnung möglich.

Wie werden die angemessenen Mieten ermittelt?

Die Erhöhung der Richtwerte für Mieten von Hartz-4-Empfängern betrifft zunächst einmal nur Berlin. Die angemessenen Wohnungskosten werden nämliche für jede Region bzw. Stadt gesondert ermittelt.

Der Grund dafür liegt in der Art der Berechnung: Um zu definieren, welche Bruttokaltmiete als angemessen gilt, wird der örtliche Mietspiegel zu Rate gezogen. Dieser kann je nach Stadt und Region allerdings stark variieren.

Übrigens: Auch bei einem Umzug werden ALG-2-Beziehende zukünftig stärker unterstützt. Die Helfer-Pauschale steigt von 20 auf 30 Euro pro Person.
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Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

63 Gedanken zu „Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht

  1. Hassan

    Hallo ich bin eine Person und ich möchte nach Berlin ziehen kann ich Wohnung für eine Person finden. Agentur für Arbeit. Und ich spreche besser Englisch

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hassan,

      in der Regel hilft die Agentur für Arbeit nicht bei der Wohnungssuche.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Missy

    Hallo, ich leben momentan mit meine 2k Inder (2 Jahre und 7 Monaten ) in eine 54 Quadratmeter whg ( 2 Zimmer ). Wie viel soll die whg kosten wenn ich eine 3 Zimmer suchen? LG missy

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Missy,

      das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Erkundigen Sie sich deshalb bei der Kommune oder beim Jobcenter über die angemessenen Höchstmieten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Lisa

    Hallo
    Wie viel steht 3 Personen vom Jobcenter zu für eine 2 Zimmer Wohnung

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lisa,

      diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten, da die Mietgrenzen sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die für Sie angemessene Miethöhe erfragen Sie beim zuständigen Jobcenter oder bei der Kommune.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Durmaz

    Hallo ich. Habe seit 6monaten 2 Zimmer wohung. 859 euro warm bin alleine
    Verdienre 1üüü euro. leider habe ich nicht mehr die möglichkeit zubezahlen.kommt jobcenter in Frage?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      das können wir leider nicht beurteilen, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. lara-jolie

    Ich bin alleinerziehend( lebe in Scheidung noch in der ehelichen wohnung) in Berlin und habe eine Wohnung gefunden die eine Kaltmiete von 488€ warum wurde die abgelehnt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lara,

      diesbezüglich müssen Sie sich an das Jobcenter wenden, da wir die Frage nicht beantworten können.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Franziska

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, ich bin Alleinerziehende Mutti von 2 Kinder habe derzeit keine eigene Wohung lebe mit bei meinen Eltern sonst wären wir auf der gelandet.

    Ich habe gelesen, dass man wenn man Alleinerziehend ist zusätzlich 10 % auf die Kaltmiete bekommt wiederum auch bei einer WBS Wohnung. Meine Frage ist jetzt würde ich nur für Alleinerziehend und zusätzlich noch das für die WBS Wohung bekommen oder kann nur eins berücksichtigt werden?

    LG Franzi

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Franziska,

      vermutlich kann nur eine Vergünstigung beansprucht werden. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage jedoch am besten direkt an Ihren Sachbearbeiter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Tobias H.

    Bin aktuell auf der Suche nach einer Wohnung in Berlin. Wie hoch darf denn die Kalt- und Warmmiete für einen Singlehaushalt sein und wo liegen die Obergrenzen für Heizkosten? Außerdem wäre es interessant zu wissen wie groß die Wohnung überhaupt sein darf? Danke schon mal im voraus für die Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tobias,

      diese Informationen können Sie der obigen Tabelle entnehmen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Petra B.

    Hallo,
    wir leben zu sechst in einer 71 m² großßen Dreizimmerwohnung. Leider haben wir in den letzten 10 Jahren keine angemessene Wohnung ab 5ZKB gefunden. Es gab einige, bei denen der Mietzins stimmte, der Vermieter aber bestimmte, dass maximal 5 Personen einziehen dürfen und genau 2 in Marzahn7 Hellersdorf, die allerdings in oberen Geschossen ohne Aufzug waren. Mein Mann ist leider nicht mehr in der Lage Treppen zu steigen.
    Wir stocken Rente und Verletztenrente mit ALG2 auf.

    Nun hat unser Ältester im Februar seine Ausbildung begonnen und sucht intensiv nach einer kleinen Wohnung. Durch dieverse Kundenkontakte (Handwerker) wird er auch früher oder später das Richtige finden können. Er wird aber erst in einigen Monaten 18 und könnte von seinem Azubientgelt auch nicht die kompletten Wohnkosten allein tragen.

    Wie sieht es in so einem Fall mit beengten Wohnverhältnissen mit der Stallpflicht (Auszug erst mit 25) aus? Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter unserem Sohn die fehlenden Mietkosten aufstockt?

    Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      in Ausnahmefällen ist ein früherer Auszug mit Einverständnis des unter 25-Jährigen möglich. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter und besprechen die Situation.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Sabina

    Hallo,
    Ich habe eine Frage bezüglich meiner Wohnung.
    Ich bin eine junge verheiratete Mutter mit einem kleinen Kind. Mein Mann und ich haben uns auseinander gelebt und jetzt will er woanders hinziehen und ich stehe mit der Wohnung alleine dar, und er weigert sich die Miete zu zahlen. Bei uns hat er nur verdient, da ich nach dem Abi gleich Mutter geworden bin. Die jetzige Miete ist für 3 Personen geeignet gewesen, daher habe ich die Wohnung auch genehmigt bekommen.

    Was kann ich jetzt tun? Wie soll ich die Miete zahlen bzw. Wie kann das Jobcentre mir helfen, obwohl wir ja die selbe Bedarfsgemeinschaft haben? Ich strebe zurzeit mein Studium an.

    Ich bedanke mich sehr im voraus

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabina,

      in solchen Fällen bekommt der Leistungsempfänger normalerweise sechs Monate Zeit die Kosten zu senken. Dies kann z. B. durch einen Umzug geschehen (ein Umzug kann aber nicht vom Jobcenter erzwungen werden). Wenn die Wohnung als unangemessen (zu groß/zu teuer) eingestuft wird, heißt das auch nicht, dass die Kosten gar nicht mehr übernommen werden. Es kann sein, dass das Jobcenter die Kosten dann anteilig übernimmt und der Restbetrag vom Leistungsempfänger gezahlt werden muss.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. D. Kiefer

    Hallo ich hab mal eine Frage die mir arg auf der Seele brennt. Ich wohne mit meiner Tochter bald 17 in einer 62,5 qm und 1,5 Zimmer Wohnung. In letzter Zeit redet sie viel davon ausziehen zu wollen oder in einer anderen Stadt zu studieren. Von der Miete wäre meine Wohnung auch für mich erlaubt da sie unter den 404 € Kaltmiete liegt jedoch wie sieht es mit der Größe dann aus. Ein Zimmer unterzuvermieten oder dergleichen würde auch nicht gehen, weil „mein-“ Wohnzimmer ein Durchgangszimmer ist. Ich hab gelesen das sie mir dann nur die erlaubten qm Berechnen können und ich den Rest selber tragen müsste. Jedoch hab ich dann ja keine 70€ mehr zum leben im Monat nach allen Abzügen. Genau deswegen bereitet mir das derzeit sone Bauchschmerzen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo D. Kiefer,

      das liegt im Ermessen des Jobcenters bzw. des Arbeitsamtes (je nachdem welche Leistung Sie erhalten). Besprechen Sie die Möglichkeiten mit dem zuständigen Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Christina B.

    Ab wann soll das gelten?
    Passiert das automatisch oder muss ich das beantragen?
    Ich habe im Februar in meinem Jobcenter nachgefragt, die wussten davon nichts.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christina,

      diese Regelungen gelten ab sofort.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Wenke

    Hallo ich bin alleinerziehend mit 5 Kindern, wir wohnen in Berlin Kreuzberg. Wie hoch darf bei uns die Miete sein.

  13. Ronald B.

    Zur Grundsicherungsfrage vom 9.2.2018:

    Meines Wissens wurde der erlaubte Sparbetrag zum 1.4.2017 auf 5000,00 € erhöht, die gegebene Antwort wäre also falsch!
    mfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Roland,

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir haben unseren Kommentar angepasst.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. anne

    Hallo, ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern. 7 Monate und 8 Jahre. steht mir eine 4 RAUM Wohnung zu? MfG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anne,

      die Anzahl der Zimmer sind unabhängig. Meistens begutachtet das Jobcenter ausschließlich die Mietkosten sowie die Größe der Wohnung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. S. Anja

    Hallo,ich wohne in Dresden U habe
    2kleinkinder.
    Weiß jemand wie viel das Arbeitsamt für eine 4 Raumwohnung übernehmen tut?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anja,

      grundsätzlich sind die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung von Ort zu Ort unterschiedlich. Eine entsprechende Auskunft über den örtlichen Mietspiegel erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter oder ggf. auch im Rathaus.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Beate H.

    Wir kommen aus den landkreis rostock und müssen umziehen von 2aum in 3 raum weil meine enkeltochter für immer bei mir einzieht wieviel darf die wohnung kosten als warmmiete

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Beate,

      bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Heike

    hallo,
    meine tochter(24) ist in der 18 woche schwanger und wohnt zur zeit in einer 1 zimmer wohnung in berlin mit 34qm,die ab mai bis in den herbst hinein saniert wird.
    sie hat jetzt ein wohnungsangebot bekommen für eine 2 zimmer wohnung mit 63qm und einer bruttokaltmiete von 580€ und fernwärme heizkosten von 55€,warm wasser wird mit durchlauferhitzer aufbereitet.
    bekommt sie 10% als härtefall dazu und kann das amt einen umzug von einer gesamtmiete von 635€ verbieten?

    MfG
    Heike

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      dabei handelt es sich um einen speziellen Einzelfall. Diesen sollten Sie mit dem zuständigen Jobcenter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Hildegard A.

    Wieviel Erspartes darf ich als Rentnerin haben um Grundsicherungsberechigt zu sein?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hildegard,

      als Freibetrag gilt ein Grundbetrag von 5000 Euro. Hinzu kommen 614 Euro für einen Lebenspartner im Haushalt und ggf. 256 Euro für Personen, die Sie unterhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Andreas.L

    Kommt die Mietangleichung auch in NRW?
    Meine Wohnung kostet ab dem 01.03.2018
    300,78.- kalt mit 2 Personen…Die Arge meint das sie nun zu Teuer wäre.
    Kann man Einspruch dagegen einlegen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andreas,

      bisher ist dies nicht geplant. Einen Widerspruch können Sie immer einreichen, wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Samirah

    Hallo,

    Ich bin alleinerziehend mit 2 kindern 2 Jahre und 5 Jahre Wie hoch darf meine warmMiete in berlin sein ?

    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Samirah,

      die Bruttokaltmiete können Sie der Tabelle auf der Seite entnehmen. Die Heizkosten werden übernommen, sofern diese angemessen sind.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Manuela S.

    Hallo,
    die 24jährige Freundin meines Sohnes ist mit ihren 3 Kindern derzeit in einer Elternaktivierenden Krisenwohngruppe in Berlin untergebracht, da sie nach der Trennung von dem Vater der Kinder keine Wohnung hat. Beim Kindesvater können die Kinder nicht bleiben, da dieser psychisch krank ist und das Jugendamt den Kontakt untersagt. Welche Möglichkeiten hat sie, schnellstens eine geeignete Wohnung zu bekommen und wie groß und teuer darf diese sein. Sie selber ist derzeit arbeitslos und möchte nachdem sie eine Wohnung und Kitaplätze für die Kinder gefunden hat gerne eine Ausbildung beginnen.
    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich sie gerne bei der Wohnungssuche unterstützen möchte.

    Viele Grüße
    Manuela

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuela,

      eine Wohnung kann über das Internet oder Wohnungsgesellschaften gesucht werden. Ihr steht eine Wohnung von 85 Quadratmetern und maximal 587,35 Euro mit vier Personen zu. Diese Werte können sich allerdings je nach Ort unterscheiden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Jolanta J.

    Hallo, bin alleinerziehend und bin auf der Suche auf 2 Zimmer Wohnung.. wie hoch darf die Mitte sein also kosten in warm? LG aus Berlin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jolenta,

      nach der zum Jahresbeginn erfolgten Anpassung beträgt die angemessene Bruttokaltmiete 491,40 Euro.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Lia

        Auf der neuen Tabelle von 2018 steht aber 472,20 Euro kalt für 2 Personen ???

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Lia,

          lesen Sie bitte eine Zeile tiefer in der Tabelle.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. Sandra P.

    Hallo wir sind 6 personen wohnen in der uckermark und wollen umziehen da wir schimmel in der wohnung haben und das sogut wie im jeden raum die neue wohnung hat 5 zimmer kostet 900 warm und hat 120 qm würde uns die bewilligt werden lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sandra,

      als Richtwert gelten bei 6 Personen 109 m² und 764,09 Euro Miete. Ob Ihre Wohnung bewilligt wird, hängt von der ortsüblichen Miete und dem zuständigen Jobcenter ab. Am besten Sie setzen sich mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und besprechen dies mit ihm.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Andrea G.

    Hallo ich wohne in Oberhavel Zehdenick wieviel Mietzuschuss bekomme ich dort ab januar 2018???? weil Berlin ist ja nicht relevant für mich

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Andrea,

      diese Information erhalten Sie beim zuständigen Jobcenter in Ihrer Heimat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  25. Viola m.

    Kommt es in Mecklenburg Vorpommern auch??in der Region gadebusch rehna,??dann bräuchte ich nicht mehr umziehen,habe jetzt eine 49.5pm Wohnung und meine Miete würde erhöht,vorher hatte ich 377euro gezahlt und hätte jetzt eine mieterhöhung von 72euro was das Jobcenter ja nicht zahlt und ich kann es nicht,also musste ich mir eine kleine wohnung suchen,von 45pm,und 340warm,Ich möchte nicht unbedingt aus ziehen,aber 72euro zu zahlen kann ich nicht dann bleibt mir nicht viel zum leben

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Viola,

      dazu ist uns bisher nichts bekannt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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