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Arbeitslosengeld 1 aufstocken – Wann ist das möglich?

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Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) wird nach dem Verlust des Arbeitsplatzes in der Regel maximal 12 Monate lang ausbezahlt. Die Höhe der Leistung orientiert sich am vorher erzielten Gehalt. Was geschieht aber, wenn der Anspruch nur sehr gering ist? Lässt sich das ALG 1 aufstocken?

ALG 1 aufstocken: Der Rechner verrät, was Ihnen zusteht

Das Wichtigste zur ALG-1-Aufstockung zusammengefasst:

Kann ich das ALG 1 aufstocken?

Reicht der Betrag nicht aus, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, können Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken.

Wodurch erfolgt die Aufstockung?

In einem solchen Fall erhalten Sie ergänzende Hartz-4-Leistungen. Diese müssen Sie beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Wie hoch fällt die Aufstockung beim ALG 1 aus?

Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen eine Aufstockung zusteht.

Das ALG I können Sie aufstocken, wenn der Betrag nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.
Das ALG I können Sie aufstocken, wenn der Betrag nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.

Inhalt

  • ALG 1 aufstocken: Der Rechner verrät, was Ihnen zusteht
  • Das Wichtigste zur ALG-1-Aufstockung zusammengefasst:
  • Was ist zu tun, wenn das ALG 1 nicht ausreicht?
  • Arbeitslosengeld-1-Aufstockung mit Hartz 4: Muss ein Antrag gestellt werden?

Was ist zu tun, wenn das ALG 1 nicht ausreicht?

Mit zusätzlichen Hartz-4-Leistungen lässt sich das Arbeitslosengeld 1 aufstocken.
Mit zusätzlichen Hartz-4-Leistungen lässt sich das Arbeitslosengeld 1 aufstocken.

Das ALG 1 beträgt 60 Prozent des täglichen Leistungssatzes, welcher sich aus dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, welches Sie vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit erzielt haben, berechnen lässt. Vor allem Geringverdiener, zu denen oft geringqualifizierte Arbeitnehmer gehören, können mit diesem Geld kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Damit Betroffenen keine finanzielle Not droht, können sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken. In einem solchen Fall erhalten sie zusätzliche Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter. Im Jahr 2015 waren laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 10 Prozent der ALG-1-Empfänger auf diese ergänzenden Zahlungen angewiesen.

Möchten Sie wissen, wie hoch der zusätzliche Betrag ausfällt, wenn Sie Ihr Arbeitslosengeld 1 aufstocken? Ein Rechner kann diese Frage beantworten. Geben Sie hierzu in dem herkömmlichen Hartz-4-Rechner einfach die ALG-1-Leistung als Einkommen ein. Als Ergebnis erhalten Sie die voraussichtliche Höhe der Aufstockung.

Arbeitslosengeld-1-Aufstockung mit Hartz 4: Muss ein Antrag gestellt werden?

Damit Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken können, müssen Sie zusätzliche Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Damit Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken können, müssen Sie zusätzliche Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Werden Ihnen so niedrige Beträge ausgezahlt, dass Sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken müssen, erhalten Sie die zusätzlichen Leistungen jedoch nicht automatisch. Um dies zu erreichen, müssen Sie das ALG 2 gesondert beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Das entschied das Bundessozialgericht im April 2014 (Az.: B 4 AS 29/13 R). Ein arbeitsloser Eisenflechter hatte während seiner Erwerbstätigkeit monatlich zwischen 1.000 Euro und 1.400 Euro brutto verdient. Im Januar beantragte er ALG 1, die Hartz-4-Leistungen, auf die er und seine Familie einen Anspruch hatten, jedoch erst im nächsten Monat.

Er wollte durchsetzen, dass er die zusätzlichen Hartz-4-Leistungen, mit denen das Jobcenter das Arbeitslosengeld 1 aufstocken sollte, rückwirkend bereits ab Januar erhalten solle. Dies wurde jedoch vom Bundessozialgericht abgewiesen. Es entschied, dass die Agentur für Arbeit nicht dafür zuständig ist, zu überprüfen, ob ein Anspruch auf Aufstockung beim Arbeitslosengeld 1 besteht.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass ein Antrag auf ALG-1-Leistungen nicht gleichzeitig auch für das ALG 2 gilt. Leistungsempfänger kommen, wenn sie das Arbeitslosengeld 1 aufstocken wollen, nicht umhin, Hartz 4 gesondert zu beantragen.

Bildnachweise: istockphoto.com/villiers, istockphoto.com/mediaphotos, fotolia.com/Harald07

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Arbeitslosengeld 1 aufstocken – Wann ist das möglich?
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Kommentare

  1. lindemann meint

    1. Februar 2018 um 17:29

    Okay frage man hat einen job bekommt 800 euro netto bis zu dem Sozialsatz von 1200euro witd aufgestockt?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      12. Februar 2018 um 8:33

      Hallo,

      dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wie hoch ist die Bruttokaltmiete? Wie hoch sind die Heizkosten? Wie viele Personen leben in der Bedarfsgemeinschaft? usw.
      Sie können daher einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf ALG 2 haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  2. Tatjana K. meint

    8. Juni 2018 um 11:50

    Alg 1 = 718 euro. miete insgesamt 503 inkl. heizkosten. wie viel Bedarf habe ich für mich alleine ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      11. Juni 2018 um 9:55

      Hallo Tatjana,

      beachten Sie, dass für Hartz 4 die Stromkosten nicht mit übernommen werden und deshalb nicht zur „Warmmiete“ gezählt werden. Ansonsten haben Sie in der Regel Anspruch auf den Regelsatz von 416 €, bzw. die Differenz zwischen dem Regelsatz und Ihrem monatlichen Einkommen abzgl. Miete. Pauschal kann dies aber nicht verbindlich gesagt werden, wenden Sie sich deshalb an einen Sachbearbeiter des Jobcenters und erfragen Sie Ihre Möglichkeiten.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  3. Marco meint

    1. August 2018 um 17:28

    Hallo zusammen.
    Meine Freundin hat Alg 1 beantragt, da sie gekündigt wurde. Lange Geschichte. Gericht etc.
    Sie bekommt nun 345 Euro Alg 1 im Monat.
    Ich Verdiene 1100 netto im Monat.
    Miete beläuft sich warm auf 395 Euro.
    Die Frage die sich mir stellt ist, hat meine Freundin die Möglichkeit zu dem ALG 1 noch ALG 2 zu beantragen?
    Vielen Dank im voraus.
    LG

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      10. August 2018 um 12:33

      Hallo Marco,

      grundsätzlich kann dies möglich sein. Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  4. Kaya meint

    7. August 2018 um 10:02

    Hallo ich wollte fragen.Ich kriege Arbeistlosengeld 1 und bin verheiratet wollte mit Hartz4 aufstocken geht das?!

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      10. August 2018 um 13:08

      Hallo Kaya,

      grundsätzlich besteht diese Möglichkeit, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  5. Gerhard meint

    27. August 2018 um 6:41

    Mein Sohn (23Jahre alt) ist Arbeitslos und erhält 320€ Arbeiltslosengeld 1. Er wohnt noch bei uns. Ich selbst erhalte Übergangsgeld, meine Frau ist Vollverdienerin. Besteht in dieser Situation die Möglichkeit sein Alg1 aufzustocken ?
    LG

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      14. September 2018 um 14:58

      Hallo Gerhard,

      Einzelfälle wie diesen können wir leider nicht beurteilen, da dafür eine genauere Kenntnis der Umstände nötig wäre. Erkundigen Sie sich einfach direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  6. M. meint

    24. September 2018 um 17:02

    Hallo,

    aktuelle bin ich ALG2-Aufstockerin mit versicherungspflichtigem Job. Leider wurde ich betriebsbedingt gekündigt und werde nun ALG1 beantragen müssen welches nicht reichen wird.
    Muss ich dann einen neuen alg2-Antrag stellen oder läuft das „alte“ weiter nur mit einer neuen Berechnung?
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus,

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:11

      Hallo M.

      in der Regel müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Wenden Sie sich dafür an Ihren Sachbearbeiter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  7. Diana meint

    24. September 2018 um 18:58

    Ich habe zwei Jahre befristet 20 Wochenstunden gearbeitet und der Vertrag endet jetzt. Zusätzlich zum Gehalt musste ich Aufstocken mit Alg2.
    Habe ich nun Anspruch auf Alg1 und zusätzliche Aufstockung, oder bekomme ich nun nur das Alg2 ?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:13

      Hallo Diana,

      entscheidend ist, ob Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  8. Anke meint

    30. September 2018 um 19:01

    Hallo, ich bin bald arbeitslos und möchte auswandern. Ich habe andpruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Ist es möglich das Arbeitslosen geld für die 12 Monate aufeinmal zu bekommen ?
    Als Startkapital für mich ?
    Viele Grüße

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      15. Oktober 2018 um 10:56

      Hallo Anke,

      das ist in der Regel nicht möglich.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  9. Cetinkaya meint

    15. Oktober 2018 um 21:24

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich wollte fragen.Bin verheiratet.Bin Arbeitslos und bekomme 1266€ hab auch ein nebeneinkommen von 110€.Weil das Geld uns nicht reicht.Wieviel steht mir Hartz4 zu.Danke im voraus.

    Mfg
    Cetinkaya

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 10:29

      Hallo Cetinkaya,

      das hängt von vielen Faktoren ab. Wenn das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht reicht, um ihren gemeinsamen Bedarf zu decken, dann haben Sie Anspruch. eine grobe Orientierung erhalten Sie hier: https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/hartz-4-rechner/

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  10. Luna meint

    17. Oktober 2018 um 14:51

    Hallo,

    Habe 6 Jahre lang alg 2 Aufstockung bekommen zusätzlich zu meinem Teilzeitjob.
    Ich bekam eine betriebsbedingte Kündigung und musste Alg 1 beantragen…
    Letztmalig bekomme ich Ende Oktober mein Gehalt und ab 1.11 bin ich arbeitslos.
    Meine Alg2 Bewilligung kam und ich bekomme für den Monat November keine ALG 2 Hilfe erst Ende November ALG 1.
    Ist es so, dass man 1 Monat kein Anspruch auf alg2 bekommt beim Übergang zu alg 1?

    Antworten
    • arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      5. November 2018 um 11:00

      Hallo Luna,

      in der Regel gilt das Zuflussprinzip, wonach Leistungen weitergezahlt und im Nachhinein zurückgefordert werden, damit keine Engpässe für Sie entstehen. Wenden Sie sich also an Ihren Sachbearbeiter und bitten Sie um eine Erklärung.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  11. Bart meint

    7. November 2018 um 9:06

    Hallo,
    mein Vater hat Krankengeld erhalten, 78 Wochen lang 63 Jahre alt und Krank. Nun ist er Arbeitslos und erhält ca 495€ ALG1.
    Ich verstehe nicht wieso er so wenig bekommt, er hat ca. 2.000 Netto verdient und war in den letzten 15 Jahren nicht arbeitslos gewesen.
    Ist bei der Berechnung der letzten 24 Monate das Krankengeld berücksichtigt worden als Einkommen/Einnahmen oder gehen die von den Jahres Gehalt als AN aus?
    Was steht ihn jetzt noch zu ALG 2 , Wohngeld ? Vermögen hat er nicht.!
    Die Kaltmiete die er zahlt + Heizkosten beträgt 420 €.
    Gibt es eine Miet-grenze? Wo das Amt z.b sagt, die Miete ist zu hoch ? Muss umziehen etc. ?

    So eine scheiße, nie damit zu tun gehabt und jetzt müssen wa uns mit all diese Unterlagen durchschlagen.

    Antworten
  12. Maier meint

    12. Januar 2019 um 15:25

    Hallo,
    Mein Mann bekommt 1400 Euro ALG 1 da er gekündigt wurde.Wir haben einen 2.5 jährigen Sohn und ich habe kein Einkommen.
    Habe ich Anspruch auf ALG2 ?

    Antworten
  13. Backhaus meint

    14. Januar 2019 um 18:26

    Habe meine Wohnung verloren durch meine srbeitslosigkeit wohne zur Zeit bei meiner Tochter was nicht auf Dauer geht .möchze wieder arbeiten bekomme alg1 .was steht mir als Einzelperson zu an mietzuschuss solange ich kein Einkommen habe? Gruss Backhaus

    Antworten
  14. Lena meint

    25. Januar 2019 um 11:39

    Hallo, ich bekomme ALG I und stocke mit SGB II auf. Darf ich dann noch 100,–€ dazu verdienen?

    Antworten
  15. Thiesi meint

    31. Januar 2019 um 17:19

    Guten Tag,

    mein Antrag auf ALG 1 läuft derzeit noch – ich habe Widerspruch eingelegt. Parallel habe ich einen Antrag auf ALG 2 gestellt sowie einen Antrag auf Vorschuss, da ich unvorhersehbar arbeitslos wurde und mittellos bin.

    Ist es theoretisch möglich, dass ich zunächst ALG 2 (sprich den Vorschuss) erhalte und anschließend, nach Erhalt des Bescheids ALG 1?

    Vielen Dank im Voraus,
    Thies

    Antworten
  16. Anne G. meint

    11. April 2019 um 10:27

    Hallo, ich bekomme 628 euro alg1 mein Partner verdient 1200 euro netto, ich habe ein einjähriges Kind ( mein Partner ist nicht der leibliche Vater) habe ich noch Anspruch auf eine Aufstockung ?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      18. April 2019 um 15:28

      Hallo Anne G.,

      die Höhe etwaiger Leistungsansprüche können wir leider grundsätzlich nicht beurteilen. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammen leben, bilden Sie unter Umständen zusammen eine Bedarfsgemeinschaft, sodass sich etwaige Aufstockungsleistungen an Einkommen und Bedarf aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft bemessen.

      Ihr Team von Arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  17. Marten meint

    25. April 2019 um 18:01

    Hallo, ich bekomme 936,90€ ALG 1, habe eine monatliche Kaltmiete inkl. Nebenkosten von 499,- Strom und Gas kommen noch einmal auf 120,-€ . Dazu noch die nötigen Versicherungen.
    Kann ich Aufstockend ALG 2 beantragen ?

    Antworten
    • Arbeitslosenselbsthilfe.org meint

      30. April 2019 um 10:56

      Hallo Marten,

      einem Antrag steht grundsätzlich nichts im Weg. Wir können allerdings nicht beurteilen, ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      Antworten
  18. Andre meint

    29. April 2019 um 17:50

    Guten Tag, wie sieht das aus mit einer Bedarfsgemeinschaft aus 2 Leuten beide ALG1..

    Meine frage steht auf dem Bescheid wenn bewilligt wieviel wem zusteht und was kann ich tun wenn der Antragsteller nichts abgibt?

    Danke.

    Antworten
  19. Uwe meint

    10. Juni 2019 um 11:50

    Hallo,
    wenn ich knapp 700.- € ALG1 bekomme aber kein aufstockendes ALG2 beantragen möchte und stattdessen einen 450.- € Job mit weniger als 15 Wochenstunden ausüben möchte, erhöht sich dann die Freibetragsgrenze des Zuverdienstes bis zur Höhe der Grundsicherung oder bleiben dann auch nur 165.-€ anrechnungsfrei?
    Danke!

    Antworten
  20. Stephan M. meint

    11. Juni 2019 um 18:06

    Hallo zusammen, meine Freundin erhält seit Jahresbeginn ALG1 +Aufstockung z.Lebensunterhalt. Auch ich bekomme seit ein paar Monaten ALG1. Zum 01.06.19 bin ich zu Ihr gezogen, wir haben uns erst zu Jahresbeginn kennengelernt. Gibt es in diesem Fall ein Probejahr,was Ihr beim Jobcenter erst gesagt wurde, jetzt aber durch Bescheid wieder revidiert wurde da ich ja jetzt auch dort wohne und wir uns die Miete teilen? Für eine entsprechende Antwort wäre ich Euch sehr dankbar

    Antworten
  21. Steffi W. meint

    5. November 2019 um 20:20

    Ich bin aktuell im Krankengeld ausgesteuert und bekomme jetzt ALG 1. Von dem Geld kann ich ,getrennt lebend, nicht leben. Ich bekomme 679 €. Meine Miete beträgt 375 € inclusive Nebenkosten. Kann ich das im Jobcenter aufstocken ?

    Antworten
  22. Marcel meint

    18. November 2019 um 14:23

    Hallo ich bekomme 741 arbeitslosengeld 1
    Und habe derzeit keine wohnung kann ich trotzdem mein alg1 aufstocken beim zuständigen jobcenter?

    Antworten
  23. Maxi meint

    19. März 2020 um 18:38

    ich lebe mit meiner EX Freundin in ihren Haus und wir haben ein gemeinsames kind ( 8 ) Jahre. mein ALG1 Beträgt 752 Euro. Reicht hinten und vorne nicht.
    kann ich sowas aufstocken ? mfg

    Antworten

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