Bürgergeld 2024: Welche Ansprüche haben Sie?

Das Wichtigste zum Bürgergeld 2024

Wer kann Bürgergeld statt Hartz 4 beziehen?

Grundsätzlich gelten für den Bezug von Bürgergeld dieselben Voraussetzungen wie vormals bei Hartz 4. Antragsteller müssen demnach hilfebedürftig und erwerbsfähig sein sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Wie viel Bürgergeld gibt es?

Beim Bürgergeld ist die Höhe der Zahlung in monatlichen Regelsätzen je nach Bedarfsgruppen festgelegt. Der aktuelle Regelsatz für Alleinstehende liegt bei 563 Euro. Wie die Regelsätze im Jahr 2024 angepasst wurden, lesen Sie in unserer News: „Erhöhung beim Bürgergeld: Regelsätze steigen 2024 deutlich„.

Können Bürgergeld-Empfänger sanktioniert werden?

Ja. Mit der Einführung vom Bürgergeld wurden auch die Sanktionen wieder in Kraft gesetzt. Eine 100-Prozent-Sanktion gibt es allerdings nicht mehr. Drei oder mehr Pflichtverletzungen führen zu einer Regelsatzkürzung um 30 Prozent für drei Monate.

Wie kann ich Bürgergeld beantragen?

Haben Sie einen Anspruch auf das Bürgergeld, können Sie einen entsprechenden Antrag beim Jobcenter stellen. Das ist sogar online möglich.

Wichtig: Zum 1. Juli 2023 trat der zweite Teil der Bürgergeld-Reform in Kraft. In unserem Newsartikel liefern wir Ihnen einen Überblick der wichtigsten Änderungen, die sich daraus für Leistungsempfänger ergeben haben.

Bürgergeld-Rechner 2024: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

© by brutto-netto-rechner.info

Bürgergeld: Diese Änderungen brachte die Sozialreform

Die Bundesregierung hat das Bürgergeld zu Beginn des Jahres 2023 eingeführt.
Die Bundesregierung hat das Bürgergeld zu Beginn des Jahres 2023 eingeführt.

Das Hartz-4-System gibt es nicht mehr. Spätestens seitdem klar war, dass die 100-Prozent-Sanktionen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, bestand Reformbedarf. Die Ende 2021 gebildete Koalition nahm sich dieser Sache nun an und hat das sogenannte Bürgergeld eingeführt. Was es damit auf sich hat und welche Änderungen es gegenüber den Hartz-4-Leistungen gibt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Bürgergeld statt Hartz IV: Was hat sich geändert?

Was ist das Bürgergeld?
Was ist das Bürgergeld?

Damit Arbeitnehmer abgesichert sind, wenn sie ihren Job verlieren, müssen sie monatliche Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten. Verlieren sie tatsächlich ihre Arbeitsverlust, besteht meist ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1.

Allerdings wird dieses nicht unendlich lange gezahlt, sondern endet in aller Regel nach maximal zwei Jahren. Hat der Betroffene bis dahin noch immer keine neue Arbeit gefunden, musste er bis Ende 2022 Hartz-4-Leistungen beim Jobcenter beantragen.

Diese Sozialleistung stand in Deutschland seit Jahren in der Kritik. Daher hat es sich die Ende 2021 gebildete Koalition aus SPD, Grünen und FDP zur Aufgabe gemacht, in diesem Bereich umfassende Reformen umzusetzen.

Seit Beginn 2023 gibt es das Bürgergeld für alle Leistungsberechtigten geben. Ein Auslöser für die Notwendigkeit einer Reformierung ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht.

Dieses hatte entschieden, dass 100%-Sanktionen gegen Hartz-4-Empfänger nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Das Gericht verlangte bis zum Ende des Jahres 2022 eine entsprechende Neuregelung. Diese gibt es nun mit dem Bürgergeld.

Gut zu wissen: Um dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht Rechnung zu tragen, wurden sämtliche Hartz-4-Sanktionen bis zum Ende des Jahres 2022 erst einmal ausgesetzt. Leistungsempfänger mussten also bei Verstößen gegen die Vorgaben aus der Eingliederungsvereinbarung nicht mit Leistungskürzungen oder gar einer kompletten Hartz-4-Sperre rechnen.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Bürgergeld: Der Antrag erfolgt wie bei Hartz 4 beim Jobcenter.
Bürgergeld: Der Antrag erfolgt wie bei Hartz 4 beim Jobcenter.

Damit Sie in Deutschland aktuell Bürgergeld beziehen können, müssen Sie:

  • erwerbsfähig sein und mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können,
  • hilfebedürftig sein, das heißt, Sie können den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten,
  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben und
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthalt muss sich in der Bundesrepublik Deutschland befinden.

Um bei einem potenziellen Leistungsempfänger die Hilfebedürftigkeit zu ermitteln, sind unterschiedliche Faktoren wichtig. Vor allem das Einkommen (falls vorhanden), die Lebensumstände (ist der Antragsteller Teil einer Bedarfsgemeinschaft?) und vorhandenes Vermögen zählen dazu.

Mit der Reform zum Bürgergeld wurde das Schonvermögen neu definiert. Es handelt sich dabei um den Betrag, der bei der Ermittlung, ob dem Betroffenen Leistungen zustehen, nicht berücksichtigt wird.

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs wird das Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. Dazu muss es über 40.000 Euro liegen. Nach dem Ende der Karenzzeit von 12 Monaten kann auch das Vermögen auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet werden.

Gut zu wissen: Im ersten Jahr bleibt auch selbst genutztes Wohneigentum bei der Ermittlung des Vermögens unberücksichtigt.

Weitere Ratgeber zum Anspruch auf Bürgergeld 2024

Bürgergeld 2024: Wie viel bekommen Leistungsempfänger?

Wer Bürgergeld bezieht und an einer Weiterbildung teilnimmt, erhält einen Bonus.
Wer Bürgergeld bezieht und an einer Weiterbildung teilnimmt, erhält einen Bonus.

Um zu ermitteln, wie hoch der Regelsatz fürs Bürgergeld bei den unterschiedlichen Bedarfsgruppen sein sollte, werden unterschiedliche Ausgaben berücksichtigt, die Leistungsempfänger monatlich tätigen müssen.

Dazu zählen beispielsweise Kosten für Lebensmittel, Strom, Freizeitaktivitäten, Internet etc. Da in diesen Bereichen die aktuelle Inflation in Deutschland deutlich spürbar ist, wurde der Regelsatz gegenüber den Hartz-4-Leistungen deutlich abgehoben.

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie viel Bürgergeld Ihnen in der jeweiligen Bedarfsgruppe zusteht:

Bedarfs­stufe Bürger­geld-EmpfängerRegel­satz 2023
(in €)
Regel­satz 2024
(in €)
1Alleinstehende, Alleinerziehende502563
2Volljährige Partner451506
3Volljährige (18-24 Jahre) im Haushalt der Eltern402451
Personen unter 25 Jahren, die ohne Erlaubnis umziehen402451
4Jugendliche (14-17 Jahre)420471
5Kinder (6-13 Jahre)348390
6Kinder (0-5 Jahre)318357

Neben dem monatlichen Regelsatz können beim Bürgergeld auch Sonderzahlungen gewährt werden. Nehmen Sie an einer Weiterbildung teil, welche zu einem Berufsabschluss führt, so erhalten Sie ein zusätzliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat.

Zielt die Weiterbildung nicht auf einen Berufsabschluss ab, steht Ihnen monatlich ein Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro zu. Allerdings gilt dies nur, wenn die Weiterbildung länger als acht Wochen dauert.

Deckt das Bürgergeld auch die Mietkosten ab?

Bezüglich der Kosten der Unterkunft gab es mit der Einführung vom Bürgergeld eine wichtige Neuerung für Leistungsempfänger. Die Ausgaben für Miete und Heizung werden im ersten Jahr nämlich vollständig vom Jobcenter übernommen.

Das stellt eine deutliche Erleichterung für Menschen dar, die plötzlich ihre Arbeit verlieren und das Bürgergeld beantragen müssen. Bei Hartz-4-Bezug wurden die Kosten der Unterkunft nämlich nur für maximal sechs Monate in vollem Umfang übernommen, wenn diese über der Angemessenheitsgrenze lagen. Nach Ablauf dieser Frist musste entweder ein Umzug erfolgen oder der Hartz-4-Empfänger zahlte die Differenz aus dem monatlichen Regelsatz selbst. Mit dem Bürgergeld wird die Karenzzeit auf mindestens ein Jahr erweitert.

Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft errechnet sich aus dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Personen, welche in diesem Haushalt leben. Dadurch kann es deutschlandweit von Stadt zu Stadt große Unterschiede bei den Richtwerten geben.

Durch die einjährige Frist für die Vermögensprüfung und die Anerkennung der Kosten der Unterkunft haben Leistungsempfänger Zeit, sich entsprechend weiterzubilden und nach einer Arbeitsstelle zu suchen, die wirklich zu ihnen und ihren Fähigkeiten passt.

Sind beim neuen Bürgergeld Sanktionen möglich?

Das neue Bürgergeld wurde 2023 eingeführt.
Das neue Bürgergeld wurde 2023 eingeführt.

Wie bereits erwähnt, war ein ausschlaggebender Grund für die Reform zum Bürgergeld, das Urteil zu den Hartz-4-Sanktionen. Eine Sperre der Sozialleistung zu 100 Prozent ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Daher kann es für Bürgergeld-Beziehende nicht mehr zu einem vollständigen Wegfall der Leistungen kommen. Das bedeutet allerdings nicht, dass Pflichtverletzungen keine Konsequenzen nach sich ziehen.

Beim Bürgergeld sind folgende Sanktionen möglich:

  • Meldeversäumnis (Pflichttermin unentschuldigt nicht wahrgenommen): Regelsatzkürzung um zehn Prozent für einen Monat.
  • Erste Pflichtverletzung: Regelsatzkürzung um zehn Prozent für einen Monat.
  • Zweite Pflichtverletzung: Regelsatzkürzung um zwanzig Prozent für zwei Monate.
  • Dritte und weitere Pflichtverletzungen: Regelsatzkürzung um dreißig Prozent für drei Monate.

Interessant: Zum 1. Juli 2023 hat der Kooperationsplan die bisherige Eingliederungsvereinbarung abgelöst. In diesem Plan sollen konkrete Schritte und Maßnahmen festgehalten werden, die auf dem Weg zu einem neuen Job vom Leistungsempfänger und dem Jobcenter ergriffen werden.

Hat das Bürgergeld etwas mit dem bedingungslosen Grundeinkommen zu tun?

Schon im Vorfeld der Bundestagswahlen im Jahr 2021 war das Bürgergeld ein zentrales Wahlkampfthema. In diesem Zusammenhang gab es immer wieder Verwirrung um diese neue Form der Sozialleistung und das sogenannte bedingungslose Grundeinkommen (BGE).

Beide Ideen haben allerdings nichts miteinander zu tun. Das bedingungslose Grundeinkommen ist viel mehr ein Vorschlag, der in den Plänen der neuen Regierung keine Rolle spielt. Nachfolgend wollen wir Ihnen dieses Konzept trotzdem kurz vorstellen.

Die Idee hinter dem bedingungslosen Grundeinkommen ist einfach: Jeder Bürger erhält einen festen monatlichen Betrag ausgezahlt, welcher unter anderem das Arbeitslosengeld I und II, das Sozialgeld, das Kindergeld sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ersetzen soll und damit als soziale Absicherung dient.

Berechnungen des Bundesfinanzministeriums haben ergeben, dass ein BGE von 1.208 Euro für Erwachsene monatlich notwendig wäre, um die Lebenskosten zu decken. Kindern stünden 684 Euro pro Monat zu.

Und hier liegt auch schon das Problem bei der Einführung eines BGE: Um diese Auszahlungen für alle Bürger finanzieren zu können, müsste es zu drastischen Steuererhöhungen kommen. Diese Finanzierungsprobleme sind einer der Gründe, warum es in Deutschland nach aktuellem Stand kein BGE geben wird.

Bürgergeld 2024: Wichtige Informationen zusammengefasst

Zum Abschluss unseres Ratgebers tragen wir für Sie noch einmal übersichtlich alle Informationen zusammen, die uns zum Bürgergeld vorliegen:

  • Beim Bürgergeld handelt es sich um eine umfassende Sozialreform, die Hartz 4 abgelöst hat.
  • Arbeitslose sollen dadurch besser und vor allem langfristiger auf dem Arbeitsmarkt integriert werden.
  • Das Schonvermögen beträgt 40.000 Euro im ersten Jahr (15.000 Euro werden für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft addiert) .
  • Leistungsempfänger müssen die Kosten der Unterkunft erst nach einem Jahr senken, sofern diese über der Angemessenheitsgrenze liegen.
  • Ein Bonus von 150 Euro bzw. 75 Euro pro Monat ist für Bürgergeld-Empfänger vorgesehen, die an einer Weiterbildung teilnehmen.
  • Sanktionen sind beim Bürgergeld möglich. Die Leistungen können um maximal 30 Prozent gekürzt werden.
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Bürgergeld 2024: Welche Ansprüche haben Sie?
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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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9 Gedanken zu „Bürgergeld 2024: Welche Ansprüche haben Sie?

  1. Mandy

    Guten Tag. Ich habe einen Antrag für das Bürgergeld beantragt,aber der ist noch in Bearbeitung.
    Da ich kein Geld habe, habe ich nach einem Vorschuss gefragt,welcher mir in Lebensmittelgutscheinen gezahlt wurde.
    Gibt es auch die Möglichkeit Bargeld als Vorschuss zu erhalten?
    Viele Grüße

  2. I.H.

    Bürgergeld: Geldgeschenke müssen „angemessen“ sein
    Ergo: Sachgeschenke sind anrechnungsfrei. Allerdings sollten Geldgeschenke vor allem „angemessen“ sein. Das heißt, sie sollten nicht so hoch sein, dass der Bedarf für die Grundsicherung nicht mehr gegeben ist.15.11.2023
    Auch die Zuschüsse sind oder werden gekürzt!

  3. Filipe

    Hallo, ich bin selbständig und in Jobcenter wollen mein Terminkallender anschauen, ist es zulässig?

  4. Anke M.

    Mein Enkel braucht ein grosses jugendbett mit allem was dazu gehört weil er zu gross für sein Kinderbett geworden ist . Weiß jemand wieviel es dafür gibt vom Jobcenter? Mir wurde was von 82€ erzählt ,was ich mir nicht vorstellen kann ,die Matratze kostet ja schon 79€ .

  5. Bianca

    Hallo,
    stimmt es, dass Menschen von Behinderung bedroht, behindert und/oder schwerbehindert 150% vom Passus „Vermögen“ haben dürfen?`Das wären meinen Informationen die ich im Inernet las 60.000 Euro. Also keine 40.000 Euro wie bei gesunden Menschen das Schonvermögen. Wie aber im Folgejahr? Hier verfällt das Schonvermögen meiner Leseart auf 15.000 Euro pro Person in der Gemeinschaft. Vermögen aus Freibetrag für Behinderte darf doch nicht verfallen? Gibt es dazu eine Regelung, die die Jobcenter-Mitarbeiter verpflichtet sind und beachten müssen?

    Wird aus „Nicht zu berücksichtigendes Einkommen“ im Folgejahr zum Vermögen? Oder bleibt es wenn man die Werte aus nicht zu berücksichtigendem Einkommen anspart weiterhin als nicht zu berücksichtigen?
    Für ein Kraftfahrzeug pro Person darf man wohl 7.500 Euro Vermögen „aufwenden“ zusätzlich zum Vermögen. Auch hier werden Behinderte nicht berücksichtigt, wenn Zuschüsse in Höhe von 22.000 Euro der Kraftfahrzeughilfe plus Kosten für behinderungsgerechte Ausstattung gebilligt werden. Erkläre das mal einem Jobcenter-Mitarbeiter? Der verdreht doch die Augen, nicht meine Abteilung. Kennt man aus dem Baumarkt. Ich sehe in dem Kauderwelsch nicht mehr durch…
    Angenommen, eine Darstellung unkundiger Mitarbeiter erweisen sich später als falsch denn das hatte ich schon mal, haftet dann das Amt für eine solche Fehlberatung? Das ist dann ja wohl eine Fehlberatung. Gibt es dazu auch Fristen zu beachten?
    Viele Grüße Bianca

  6. Peggy R.

    Guten Tag, mein Sohn (23) hat einen Termin abgesagt, wegen eines Vorstellungstermines und einen versäumt. Heute haben wir ein Schreiben bekommen, dass seine Leistungen vollständig gesperrt werden. Wir bekommen ergänzend Bürgergeld, wegen Start in die Selbständigkeit.
    Eine vollständige Sperre ist doch gar nicht mehr zulässig oder?

    Viele Grüße
    Peggy

  7. Susanne A.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Eine kurze Schilderung meines Falles.
    Ich leide seit 20 Jahren an schweren Depressionen durch einen schweren Reitunfall, habe 2 Berufsausbildungen sehr erfolgreich abgeschlossen. Im letzten Jahr Reha für fünf Wochen. Das Übergangsgeld wurde bis heute von der DRV nicht bezahlt. Seit Januar falle ich ins Bürgergeld, bei dem alles angerechnet wird. Jede Ersparnisse, Steuerrückzahlungen von meinem Mann. Alles! Bis im letzten Jahr bekam ich noch ALG 1. Nun wird alles angerechnet obwohl wir so schön gespart haben mit der Heizung und dem Strom! Ist das wirklich rechtens? Wir haben Eigentum und sehr viel in neue Heizung und etc. investiert um zu sparen! Mein Mann bekommt den Mindestlohn von 1200 Euro im Monat. Minus 630 Euro Abzahlung des Kredites, bleibt nichts mehr übrig. Dann darf nichts mit den Autos, ( das mein Mann jeden Tag braucht um auf Arbeit zu kommen, fast 16 Kilometer einfach!) mit den Brillen, mit unseren 4 aufgenommen Katzen aus dem Tierheim sein. nichts! Ist das wirklich rechtens?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Familie A.

    1. Marion S.

      Nein, wenn ihr eine Rechtsschutz habt sofort Anwalt einschalten. Wiederspruchsfrist beachten

  8. Mario

    Hallo,

    Ich hab wie verrückt nach einem Beitrag gesucht aber bin leider nicht fündig geworden.

    Mein Problem ist, das meine Frau einen 520 € Job macht und ich einen Arbeitsvertrag mit 120 Std im Monat hab. Nun hat meine Frau ein Anruf bekommen das sie sich woanders bewerben soll und ihren 520€ Job aufgeben obwohl sie dort schon ein paar Jahre arbeitet. Meine Frage ist : Muss sie sich jetzt wirklich woanders bewerben und ihren Job aufgeben obwohl der sozial versichert ist?

    Mit freundlichen Gruß Mario

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