Kurze Zusammenfassung zum Hartz-4-Bescheid
Der Hartz-4-Bescheid informiert den (potentiellen) Leistungsempfänger über die Bewilligung oder Ablehnung von Sozialleistungen. Dem Hartz-4-Bescheid können die Angaben zu den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, die Höhe der Zahlungen und die Frist für einen Widerspruch entnommen werden.
Ist der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, kann Widerspruch eingelegt werden.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ermöglicht dies die Klage vor dem Sozialgericht.
Inhalt
Prüfen Sie Ihren Hartz-4-Bescheid genau

In finanziellen Notlagen sind viele Menschen auf die Hilfe durch staatliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB) angewiesen. Nach der Antragstellung und Prüfung durch das Jobcenter erhalten Betroffene dann ihren Hartz-4-Bescheid (auch: Hartz-VI-Bescheid). Doch welche Elemente sollte der Bescheid enthalten?
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Form und Inhalt eines Hartz-4-Bescheids

Der Bescheid wird in der Regel schriftlich per Post zugestellt und informiert den Antragsteller über die Entscheidung des Jobcenters bezüglich der Bewilligung von Arbeitslosengeld (ALG) 2. Der bloße Erhalt eines Bescheids ist allerdings noch kein Garant, wirklich Grundsicherung zu erhalten. Auch eine negative Entscheidung wird dem Antragsteller per Bescheid mitgeteilt.
Inhalt des Bescheids
Ein ALG-2-Bescheid (oder ALG-II-Bescheid) sollte alle relevanten Informationen über die beantragten Leistungen enthalten. Neben den persönlichen Daten des Antragstellers wie Name und Adresse gehören dazu auch:
- Daten des Sachbearbeiters (Name, Telefon/-fax, E-Mail etc.)
- Daten der Bedarfsgemeinschaft
- Bewilligungszeitraum der Leistungen
- Zahlungsempfänger
- Höhe der Leistungen inkl. einer Aufschlüsselung nach Person und Bedarf
- Evtl. Mehrbedarfe
- Kosten für Unterkunft und Heizung
- Leistungen für Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung
- Rechtsbehelfsbelehrung

Zudem enthält der Hartz-4-Bescheid einige Anlagen wie etwa den Berechnungsbogen, aus dem der Rechenweg hervorgeht, sowie die Bescheinigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Diese kann beim Beitragsservice eingereicht werden, sodass ALG-2-Empfänger keine GEZ-Gebühr zahlen müssen.
Ist die Entscheidung negativ ausgefallen, sollte der Hartz-4-Bescheid zudem eine Erklärung enthalten, in der die Gründe für die Ablehnung des Antrags erläutert werden.
Berechnungsbogen
Um die Entscheidung des Jobcenters möglichst transparent zu halten, liegt dem Hartz-4-Bescheid auch ein Berechnungsbogen bei. Aus diesem geht zum Beispiel hervor, welches Einkommen auf die Regelsätze angerechnet wurde.
Arten von Hartz-4-Bescheiden
Neben dem klassischen Erstbewilligungsbescheid gibt es jedoch noch andere Formen an Schreiben, die ein Leistungsempfänger erhalten kann. Auch folgende Mitteilungen stellen beispielsweise einen Bescheid vom Jobcenter dar:
- Vorläufiger Bewilligungsbescheid: Konnte ein Antrag noch nicht abschließend geprüft werden, bewilligt das Amt möglicherweise auch vorläufig Hartz 4. Diese Entscheidung kann dann aber noch revidiert werden.
- Änderungsbescheid: Haben sich zum Beispiel die Einkommensverhältnisse des Leistungsempfängers verändert, wird der Hartz-4-Satz neu berechnet. Über das Ergebnis wird in einem Änderungsbescheid informiert.
- Aufhebungsbescheid: Ist ein vorangegangener Hartz-4-Bescheid nicht länger gültig, erfolgt darüber ein Aufhebungsbescheid.
- Sanktionsbescheid: Dieser Bescheid informiert über Sanktionen, die gegen den Leistungsempfänger verhängt werden.
- Widerspruchsbescheid: Wurde gegen einen Hartz-4-Bescheid Widerspruch eingelegt, so erfolgt auch über dessen Stattgabe oder Ablehnung eine schriftliche Information.
Dauer der Antragsbearbeitung

In der Regel erfolgt die Bearbeitung des Antrags zeitnah, das heißt innerhalb von zwei bis vier Wochen, um die finanzielle Notlage des Betroffenen so schnell wie möglich zu klären. Allerdings ist die Bearbeitungsdauer auch immer abhängig vom Jobcenter und dem Sachbearbeiter.
Zeitraum der Bewilligung
Wurde der Antrag des potentiellen Leistungsempfängers bewilligt, ist im Hartz-4-Bescheid auch die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 angegeben. In der Regel wird Hartz 4 für zwölf Monate bewilligt (§ 41 Abs. 3 SGB II).
Allerdings ist auch eine kürzere Bezugsdauer möglich, wenn es sich beispielsweise um eine vorläufige Bewilligung handelt oder die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.
Auszahlung der Leistungen
Sie haben einen Hartz-4-Bescheid erhalten, doch wann kommt das Geld tatsächlich auf Ihr Konto? In der Regel sollte dies zeitnah und im Voraus geschehen. So trägt das Jobcenter dafür Sorge, dass die Leistungen zum Monatsanfang auf dem Konto des Empfängers eingegangen sind, damit dieser die Abbuchungen und andere Zahlungsverpflichtungen bedienen kann.
Höhe der Leistungen

Die Höhe der Hartz-4-Leistung kann nicht pauschal angegeben werden. Sie hängt von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, dem anrechenbaren Einkommen und weiteren Faktoren wie etwa der Miete ab.
Der monatliche Gesamtbetrag für die betreffende Bedarfsgemeinschaft ist im Hartz-4-Bescheid gut ersichtlich. Die Angabe befindet sich normalerweise auf der ersten Seite oberhalb der Tabelle mit den Beträgen für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Der dort angegebene Betrag stellt die tatsächliche Höhe der monatlichen Auszahlung dar.
Eine Orientierung der Höhe bietet jedoch der Regelbedarf nach dem Sozialgesetzbuch (Stand 01.01.2018):
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 416 Euro
- Volljährige Partner: 374 Euro
- Unter-25-Jährige im Haushalt der Eltern: 332 Euro
- Kinder von 14 bis 18 Jahren: 316 Euro
- Kinder von 6 bis 14 Jahren: 296 Euro
- Kinder von 0 bis 6 Jahre: 240 Euro
Darin ist die Übernahme der Miete und Heizkosten sowie der Beiträge zur Krankenversicherung noch nicht inbegriffen. Auch ein Mehrbedarf wird im Hartz-4-Bescheid zusätzlich ausgewiesen.
Wem kann Arbeitslosengeld 2 bewilligt werden?

Nicht jeder, der erwerbslos ist, hat automatisch einen Anspruch auf Hartz 4. Nur wer
- erwerbsfähig,
- hilfebedürftig,
- mindestens 15 Jahre alt und
- das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat,
kann Hartz 4 beziehen. Zudem muss der gewöhnliche Aufenthalt einer Person in Deutschland sein.
Insbesondere die Hilfebedürftigkeit spielt oft eine große Rolle. Wer über zu viel Einkommen verfügt, hat genauso wenig ein Recht auf Hartz 4 wie Menschen mit Vermögen oberhalb der Freibeträge.
Hilfe bei fehlerhaftem Hartz-4-Bescheid
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Jobcenters, sollten Betroffene ihren Bescheid eingehend prüfen. Denn wenn ein Hartz-4-Bescheid falsch berechnet wurde, hat das mitunter drastische Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betroffenen.
So kann es etwa vorkommen, dass ein bestehender Mehrbedarf verwehrt wurde, die Kosten für Miete und Heizung falsch berechnet wurden oder die Anrechnung von Einkommen nicht korrekt geschehen ist.
Juristisch Unbedarfte sollten die Hinzuziehung eines Anwalts für Sozialrecht erwägen. Dieser kann schon im Vorfeld die Aussichten von Widerspruch und Klage einschätzen.
Widerspruch einlegen

Jeder Hartz-4-Bescheid enthält die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Aus ihr geht hervor, welche Mittel zur Verfügung stehen, um sich gegen die Entscheidung des Amtes zu wehren. Ebenso beinhaltet sie die Frist, in der ein Widerspruch eingelegt werden kann. Diese beträgt in der Regel vier Wochen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich beim Jobcenter eingereicht werden. Er sollte gut begründet sein. Die Behörde ist gezwungen, das Anliegen des Antragstellers erneut zu prüfen.
Widerspruch begründen
Der Widerspruch sollte immer ausführlich begründet werden. Ein Anwalt kann dies juristisch korrekt und sollte daher hinzugezogen werden. Der Beratungshilfeschein ermöglicht dies auch finanziell benachteiligten ALG-2-Empfängern.
Kommt das Jobcenter zu der Einsicht, dass der Hartz-4-Bescheid fehlerhaft war, wird es dem Widerspruch stattgeben und den Antragsteller über dieses Ergebnis informieren.
Allerdings kann ein Widerspruch auch abgelehnt werden. In diesem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.
Wer trägt die Kosten?
Vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an. Allerdings empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu betrauen. Die Anwaltskosten können meist durch die Prozesskostenhilfe gedeckt werden.
Den Hartz-4-Bescheid verstehen: Muster

Für Hartz-4-Empfänger ist es oftmals schwer, das Amtsdeutsch eines Bescheids zu verstehen, denn nur die wenigsten sind in juristischen und verwaltungstechnischen Belangen bewandert.
Daher stellt die Agentur für Arbeit einen Musterbescheid zur Verfügung (.pdf). Beachten Sie jedoch, dass dieser nur als Beispiel zu verstehen ist.