Der Hartz-4-Bescheid: Worauf sollten Sie achten?

Von Arbeitslosenselbsthilfe.org, letzte Aktualisierung am: 12. September 2023

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Kurze Zusammenfassung zum Hartz-4-Bescheid

Was beinhaltet der Hartz-4-Bescheid?

Der Hartz-4-Bescheid informiert den (potentiellen) Leistungsempfänger über die Bewilligung oder Ablehnung von Sozialleistungen. Dem Hartz-4-Bescheid können die Angaben zu den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, die Höhe der Zahlungen und die Frist für einen Widerspruch entnommen werden.

Was ist bei einem Fehler im Bescheid zu tun?

Ist der Hartz-4-Bescheid falsch berechnet, kann Widerspruch eingelegt werden.

Was geschieht, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird?

Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, ermöglicht dies die Klage vor dem Sozialgericht.

Prüfen Sie Ihren Hartz-4-Bescheid genau

Den ALG-2-Bescheid richtig verstehen: Was steht drin?
Den ALG-2-Bescheid richtig verstehen: Was steht drin?

In finanziellen Notlagen sind viele Menschen auf die Hilfe durch staatliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB) angewiesen. Nach der Antragstellung und Prüfung durch das Jobcenter erhalten Betroffene dann ihren Hartz-4-Bescheid (auch: Hartz-VI-Bescheid). Doch welche Elemente sollte der Bescheid enthalten?

Mehr zum Thema Hartz-4-Bescheid

Ablehnungsbescheid des Jobcenters AufhebungsbescheidALG-2-Bewilligungsbescheid Falsche Berechnung im Hartz-4-Bescheid Prüfung des Hartz-4-Bescheids

Form und Inhalt eines Hartz-4-Bescheids

Der Hartz-4-Bescheid informiert über den Ausgang des Antrags.
Der Hartz-4-Bescheid informiert über den Ausgang des Antrags.

Der Bescheid wird in der Regel schriftlich per Post zugestellt und informiert den Antragsteller über die Entscheidung des Jobcenters bezüglich der Bewilligung von Arbeitslosengeld (ALG) 2. Der bloße Erhalt eines Bescheids ist allerdings noch kein Garant, wirklich Grundsicherung zu erhalten. Auch eine negative Entscheidung wird dem Antragsteller per Bescheid mitgeteilt.

Inhalt des Bescheids

Ein ALG-2-Bescheid (oder ALG-II-Bescheid) sollte alle relevanten Informationen über die beantragten Leistungen enthalten. Neben den persönlichen Daten des Antragstellers wie Name und Adresse gehören dazu auch:

  • Daten des Sachbearbeiters (Name, Telefon/-fax, E-Mail etc.)
  • Daten der Bedarfsgemeinschaft
  • Bewilligungszeitraum der Leistungen
  • Zahlungsempfänger
  • Höhe der Leistungen inkl. einer Aufschlüsselung nach Person und Bedarf
  • Evtl. Mehrbedarfe
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Leistungen für Kranken- und Pflege- sowie Rentenversicherung
  • Rechtsbehelfsbelehrung
Im ALG-2-Bescheid erfahren Betroffene auch, wie das Jobcenter gerechnet hat.
Im ALG-2-Bescheid erfahren Betroffene auch, wie das Jobcenter gerechnet hat.

Zudem enthält der Hartz-4-Bescheid einige Anlagen wie etwa den Berechnungsbogen, aus dem der Rechenweg hervorgeht, sowie die Bescheinigung zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Diese kann beim Beitragsservice eingereicht werden, sodass ALG-2-Empfänger keine GEZ-Gebühr zahlen müssen.

Ist die Entscheidung negativ ausgefallen, sollte der Hartz-4-Bescheid zudem eine Erklärung enthalten, in der die Gründe für die Ablehnung des Antrags erläutert werden.

Berechnungsbogen

Um die Entscheidung des Jobcenters möglichst transparent zu halten, liegt dem Hartz-4-Bescheid auch ein Berechnungsbogen bei. Aus diesem geht zum Beispiel hervor, welches Einkommen auf die Regelsätze angerechnet wurde.

Arten von Hartz-4-Bescheiden

Neben dem klassischen Erstbewilligungsbescheid gibt es jedoch noch andere Formen an Schreiben, die ein Leistungsempfänger erhalten kann. Auch folgende Mitteilungen stellen beispielsweise einen Bescheid vom Jobcenter dar:

  • Vorläufiger Bewilligungsbescheid: Konnte ein Antrag noch nicht abschließend geprüft werden, bewilligt das Amt möglicherweise auch vorläufig Hartz 4. Diese Entscheidung kann dann aber noch revidiert werden.
  • Änderungsbescheid: Haben sich zum Beispiel die Einkommensverhältnisse des Leistungsempfängers verändert, wird der Hartz-4-Satz neu berechnet. Über das Ergebnis wird in einem Änderungsbescheid informiert.
  • Aufhebungsbescheid: Ist ein vorangegangener Hartz-4-Bescheid nicht länger gültig, erfolgt darüber ein Aufhebungsbescheid.
  • Sanktionsbescheid: Dieser Bescheid informiert über Sanktionen, die gegen den Leistungsempfänger verhängt werden.
  • Widerspruchsbescheid: Wurde gegen einen Hartz-4-Bescheid Widerspruch eingelegt, so erfolgt auch über dessen Stattgabe oder Ablehnung eine schriftliche Information.

Dauer der Antragsbearbeitung

Den Hartz-4-Bescheid erhalten Antragsteller nach wenigen Wochen.
Den Hartz-4-Bescheid erhalten Antragsteller nach wenigen Wochen.

In der Regel erfolgt die Bearbeitung des Antrags zeitnah, das heißt innerhalb von zwei bis vier Wochen, um die finanzielle Notlage des Betroffenen so schnell wie möglich zu klären. Allerdings ist die Bearbeitungsdauer auch immer abhängig vom Jobcenter und dem Sachbearbeiter.

Zeitraum der Bewilligung

Wurde der Antrag des potentiellen Leistungsempfängers bewilligt, ist im Hartz-4-Bescheid auch die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld 2 angegeben. In der Regel wird Hartz 4 für zwölf Monate bewilligt (§ 41 Abs. 3 SGB II).

Allerdings ist auch eine kürzere Bezugsdauer möglich, wenn es sich beispielsweise um eine vorläufige Bewilligung handelt oder die Kosten für Unterkunft und Heizung unangemessen sind.

Achtung! Besteht auch nach Ablauf der Erstbewilligung die Notwendigkeit, weiterhin finanzielle Hilfe zu beanspruchen, so muss der Leistungsempfänger einen Folgeantrag stellen. Ansonsten endet die Zahlung von Hartz 4! Der Weiterbewilligungsantrag sollte spätestens einen Monat vor Auslauf der Erstbewilligung gestellt werden, um finanzielle Lücken zu verhindern.

Auszahlung der Leistungen

Sie haben einen Hartz-4-Bescheid erhalten, doch wann kommt das Geld tatsächlich auf Ihr Konto? In der Regel sollte dies zeitnah und im Voraus geschehen. So trägt das Jobcenter dafür Sorge, dass die Leistungen zum Monatsanfang auf dem Konto des Empfängers eingegangen sind, damit dieser die Abbuchungen und andere Zahlungsverpflichtungen bedienen kann.

Höhe der Leistungen

Im Hartz-4-Bescheid finden Empfänger auch die Dauer und die Höhe des Leistungsbezugs.
Im Hartz-4-Bescheid finden Empfänger auch die Dauer und die Höhe des Leistungsbezugs.

Die Höhe der Hartz-4-Leistung kann nicht pauschal angegeben werden. Sie hängt von den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft, dem anrechenbaren Einkommen und weiteren Faktoren wie etwa der Miete ab.

Der monatliche Gesamtbetrag für die betreffende Bedarfsgemeinschaft ist im Hartz-4-Bescheid gut ersichtlich. Die Angabe befindet sich normalerweise auf der ersten Seite oberhalb der Tabelle mit den Beträgen für die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Der dort angegebene Betrag stellt die tatsächliche Höhe der monatlichen Auszahlung dar.

Für die Bedarfsgemeinschaft wird der Hartz-4-Anspruch gemeinsam berechnet. Normalerweise liegt eine solche Gemeinschaft vor, wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt leben, gemeinsam wirtschaften sowie füreinander sorgen und einstehen. Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft werden normalerweise auch Kinder berücksichtigt.

Eine Orientierung der Höhe bietet jedoch der Regelbedarf nach dem Sozialgesetzbuch (Stand 01.01.2018):

  1. Alleinstehende/Alleinerziehende: 416 Euro
  2. Volljährige Partner: 374 Euro
  3. Unter-25-Jährige im Haushalt der Eltern: 332 Euro
  4. Kinder von 14 bis 18 Jahren: 316 Euro
  5. Kinder von 6 bis 14 Jahren: 296 Euro
  6. Kinder von 0 bis 6 Jahre: 240 Euro

Darin ist die Übernahme der Miete und Heizkosten sowie der Beiträge zur Krankenversicherung noch nicht inbegriffen. Auch ein Mehrbedarf wird im Hartz-4-Bescheid zusätzlich ausgewiesen.

Wem kann Arbeitslosengeld 2 bewilligt werden?

Wer zu viel Vermögen besitzt, wird vom Jobcenter keinen positiven Bescheid erhalten.
Wer zu viel Vermögen besitzt, wird vom Jobcenter keinen positiven Bescheid erhalten.

Nicht jeder, der erwerbslos ist, hat automatisch einen Anspruch auf Hartz 4. Nur wer

  1. erwerbsfähig,
  2. hilfebedürftig,
  3. mindestens 15 Jahre alt und
  4. das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat,

kann Hartz 4 beziehen. Zudem muss der gewöhnliche Aufenthalt einer Person in Deutschland sein.

Insbesondere die Hilfebedürftigkeit spielt oft eine große Rolle. Wer über zu viel Einkommen verfügt, hat genauso wenig ein Recht auf Hartz 4 wie Menschen mit Vermögen oberhalb der Freibeträge.

Hilfe bei fehlerhaftem Hartz-4-Bescheid

Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Jobcenters, sollten Betroffene ihren Bescheid eingehend prüfen. Denn wenn ein Hartz-4-Bescheid falsch berechnet wurde, hat das mitunter drastische Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Betroffenen.

So kann es etwa vorkommen, dass ein bestehender Mehrbedarf verwehrt wurde, die Kosten für Miete und Heizung falsch berechnet wurden oder die Anrechnung von Einkommen nicht korrekt geschehen ist.

Juristisch Unbedarfte sollten die Hinzuziehung eines Anwalts für Sozialrecht erwägen. Dieser kann schon im Vorfeld die Aussichten von Widerspruch und Klage einschätzen.

Widerspruch einlegen

Ein Anwalt kann den Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid adäquat begründen.
Ein Anwalt kann den Widerspruch gegen einen Hartz-4-Bescheid adäquat begründen.

Jeder Hartz-4-Bescheid enthält die sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung. Aus ihr geht hervor, welche Mittel zur Verfügung stehen, um sich gegen die Entscheidung des Amtes zu wehren. Ebenso beinhaltet sie die Frist, in der ein Widerspruch eingelegt werden kann. Diese beträgt in der Regel vier Wochen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich beim Jobcenter eingereicht werden. Er sollte gut begründet sein. Die Behörde ist gezwungen, das Anliegen des Antragstellers erneut zu prüfen.

Widerspruch begründen

Der Widerspruch sollte immer ausführlich begründet werden. Ein Anwalt kann dies juristisch korrekt und sollte daher hinzugezogen werden. Der Beratungshilfeschein ermöglicht dies auch finanziell benachteiligten ALG-2-Empfängern.

Beratungshilfe können bedürftige Personen beim Amtsgericht ihres Wohnortes beantragen. Der Schein ermöglicht es einem Anwalt, die Kosten für seine Beratungstätigkeit direkt mit dem Gericht abzurechnen. Es wird lediglich eine geringe Gebühr fällig.

Kommt das Jobcenter zu der Einsicht, dass der Hartz-4-Bescheid fehlerhaft war, wird es dem Widerspruch stattgeben und den Antragsteller über dieses Ergebnis informieren.

Allerdings kann ein Widerspruch auch abgelehnt werden. In diesem Fall haben Betroffene die Möglichkeit, Klage vor dem Sozialgericht zu erheben.

Wer trägt die Kosten?

Vor dem Sozialgericht fallen keine Gerichtskosten an. Allerdings empfiehlt es sich dringend, einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu betrauen. Die Anwaltskosten können meist durch die Prozesskostenhilfe gedeckt werden.

Die Prozesskostenhilfe ermöglicht es bedürftigen Personen mit geringem finanziellem Budget, Klage zu erheben. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung trägt dann die Staatskasse, allerdings können diese für einen gewissen Zeitraum zurückgefordert werden. Bei Empfängern von Sozialhilfe ist das aber in der Regel nicht der Fall.

Den Hartz-4-Bescheid verstehen: Muster

Für den Hartz-4-Bescheid existiert eine Erklärung der Agentur für Arbeit.
Für den Hartz-4-Bescheid existiert eine Erklärung der Agentur für Arbeit.

Für Hartz-4-Empfänger ist es oftmals schwer, das Amtsdeutsch eines Bescheids zu verstehen, denn nur die wenigsten sind in juristischen und verwaltungstechnischen Belangen bewandert.

Daher stellt die Agentur für Arbeit einen Musterbescheid zur Verfügung (.pdf). Beachten Sie jedoch, dass dieser nur als Beispiel zu verstehen ist.

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Der Hartz-4-Bescheid: Worauf sollten Sie achten?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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