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Der Hartz-4-Bescheid: So setzen sich die Beträge zusammen

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So manch einer hat sich an der Bürokratie schon die Zähne ausgebissen. Kompliziertes Juristendeutsch und Formulare erschweren es dem Einzelnen, den Überblick zu behalten. Was muss in so einem Hartz-4-Bescheid alles drin stehen und wie kommt das Jobcenter eigentlich auf diese Berechnung? Wir helfen Ihnen, den Hartz-4-Bescheid zu verstehen.

Das Wichtigste zum Hartz-4-Bescheid zusammengefasst

Was gehört zum Hartz-4-Bescheid?

Der Hartz-4-Bescheid besteht aus dem Bewilligungsbescheid und dem Berechnungsbogen.

Was steht auf dem Berechnungsbogen?

Im Berechnungsbogen sind Bedarf und Einkommen pro Person einer Bedarfsgemeinschaft aufgelistet. Als Faustregel gilt: Gesamtbedarf – Einkommen = zustehende Leistung.

Wie sieht ein Hartz-4-Bescheid aus?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie ein Hartz-4-Bescheid vom Jobcenter üblicherweise aussieht.

Dieser Ratgeber hilft Ihnen, den Hartz-4-Bescheid zu verstehen.
Dieser Ratgeber hilft Ihnen, den Hartz-4-Bescheid zu verstehen.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Hartz-4-Bescheid zusammengefasst
  • Nicht nur die Zahlen im Hartz-4-Bescheid sind wichtig
  • Der Bewilligungsbescheid: Inhalt und Aufbau
    • Bewilligungszeitraum vom Hartz-4-Bescheid
    • Monatlicher Gesamtbedarf und Zahlungsempfänger
  • Der Berechnungsbogen im Hartz-4-Bescheid
    • Monatlicher Bedarf wird auf dem Hartz-4-Bescheid pro Person aufgeführt
    • Einkommensverteilung auf dem Hartz-4-Bescheid
  • Hartz-4-Bescheid: Muster

Wichtige Informationen zum Hartz-4-Bescheid:

Ablehnungsbescheid Bewilligungsbescheid Hartz-4-Bescheid prüfen lassen

Nicht nur die Zahlen im Hartz-4-Bescheid sind wichtig

Ohne Hilfe bei einem Hartz-4-Bescheid können Betroffene die Beträge oft nicht nachvollziehen.
Ohne Hilfe bei einem Hartz-4-Bescheid können Betroffene die Beträge oft nicht nachvollziehen.

Für alleinstehende Leistungsberechtigte gestaltet sich der Hartz-4-Bescheid wenig problematisch. Bei Familien, die auf Hartz 4 angewiesen sind, sieht das schon anders aus. Was den Hartz-4-Bescheid so kompliziert macht, ist die Berechnung von Einkommen und Bedarf für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft.

Üblicherweise besteht der Hartz-4-Bescheid aus zwei Teilen:

  • Der Bewilligungsbescheid beinhaltet die wichtigsten Informationen zur bewilligten Leistung.
  • Der Berechnungsbogen listet Bedarf, Einkommen und die sich daraus ergebende Leistung für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft auf.

Am Ende des Bewilligungsbescheids finden Sie die Rechtsbehelfsbelehrung. Sie ist besonders dann wichtig, wenn Sie Widerspruch gegen den Hartz-4-Bescheid einlegen möchten.

Weiterhin legt das Jobcenter üblicherweise ergänzende Erläuterungen bei sowie eine Bescheinigung, mit der Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können.

Alleinstehende Antragsteller können alleine eine Bedarfsgemeinschaft (sog. Single-Bedarfsgemeinschaft) bilden. Leben sie mit dem Partner und/oder Kindern (unter 25 Jahren, unverheiratet) zusammen, zählen auch diese mit in die Bedarfsgemeinschaft.

Der Bewilligungsbescheid: Inhalt und Aufbau

Diese Informationen befinden sich im Bewilligungsbescheid:

  • Kontaktinformation des Sachbearbeiters
  • Nummer der Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer)
  • Bewilligungszeitraum
  • Monatlicher Gesamtbedarf und Bedarf pro Person
  • Zahlungsempfänger
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pro Person
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Bewilligungszeitraum vom Hartz-4-Bescheid

Hartz-IV-Bescheid: Die Kosten für die Wohnung werden auf alle Personen der BG verteilt.
Hartz-IV-Bescheid: Die Kosten für die Wohnung werden auf alle Personen der BG verteilt.

Der Hartz-4-Bescheid beginnt mit dem Bewilligungsbescheid. Das Jobcenter adressiert diesen üblicherweise an den Antragsteller, auch wenn sich dieser an die ganze Bedarfsgemeinschaft richtet.

In der rechten oberen Ecke finden Sie außerdem die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners im Jobcenter und (besonders wichtig!) die Nummer Ihrer Bedarfsgemeinschaft (BG-Nummer). Sie sollten diese stets angeben, wenn Sie mit dem Sachbearbeiter in Verbindung treten, da dieser mithilfe der Nummer einen schnellen Zugriff auf alle Unterlagen hat, die für Ihren Hartz-4-Bescheid relevant sind.

In der ersten Zeile wird der Bewilligungszeitraum genannt. Ausgehend vom Datum des Hartz-4-Antrags nennt der Bescheid die Dauer, für welchen die Leistungen bewilligt werden. Meistens sind das zwölf Monate.

Beachten Sie aber, dass Sie dem Jobcenter jede Änderung Ihrer Situation umgehend mitteilen müssen. Finden Sie beispielsweise nach vier Monaten eine Anstellung und sind nicht länger auf die bereits bewilligten Leistungen angewiesen, müssen Sie sich beim Jobcenter abmelden.

Monatlicher Gesamtbedarf und Zahlungsempfänger

Unter dem Bewilligungszeitraum listet der Hartz-4-Bescheid den monatlichen Gesamtbetrag. Beachten Sie: Dies ist nicht unbedingt der Betrag, der auch bei Ihnen auf dem Konto landet. Es kann nämlich sein, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Darunter kommt auch schon die erste Tabelle. Darin sind alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelistet und der personenbezogene Betrag, das heißt, das Geld, das für jedes BG-Mitglied errechnet wurde.

Aus diesen ersten Seiten des Bescheids geht außerdem hervor, an wen die Leistungen gezahlt werden. Der Betrag wird immer an einen Vertreter der Bedarfsgemeinschaft – üblicherweise den Antragsteller – ausbezahlt. Gehen die Kosten für die Wohnung direkt an den Vermieter, wird auch dieser als Zahlungsempfänger gelistet.

Weiterhin aufgeführt sind die Beiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung für jede Person.

Der Berechnungsbogen im Hartz-4-Bescheid

ALG-II-Bescheid: Die Pauschale für Schulbedarf wird im August und Februar ausbezahlt.
ALG-II-Bescheid: Die Pauschale für Schulbedarf wird im August und Februar ausbezahlt.

Wie lässt sich prüfen, ob ein Hartz-4-Bescheid falsch berechnet wurde? Dazu müssen Sie zunächst in der Lage sein, alle aufgeführten Beträge und Abzüge nachvollziehen zu können. Im Folgenden möchten wir Sie Schritt für Schritt durch den Berechnungsbogen führen.

Im Berechnungsbogen wird für jede Person der Bedarfsgemeinschaft Folgendes gelistet:

  • Monatlicher Bedarf
  • Zu berücksichtigendes monatliches Einkommen
  • Personenbezogenes Einkommen
  • Verteilbares Einkommen
  • Monatlich zustehende Hartz-4-Leistungen nach Berücksichtigung des Einkommens
Der Hartz-4-Bescheid ist da, wann kommt das Geld? Die Überweisung wird jeden Monat im Voraus überwiesen. Dabei kann es zu kleinen Abweichungen kommen. Beispielsweise wird die 100-Euro-Pauschale für den Schulbedarf von Kindern nicht monatlich, sondern aufgeteilt auf August (70 Euro) und Februar (30 Euro) ausbezahlt.

Monatlicher Bedarf wird auf dem Hartz-4-Bescheid pro Person aufgeführt

Der monatliche Bedarf auf dem Hartz-4-Bescheid ergibt sich zunächst aus dem Hartz-4-Regelsatz (abhängig vom Alter) und den Kosten für Unterkunft und Heizung, die dem Leistungsberechtigten zustehen.

Dabei werden die Kosten für Unterkunft und Heizung zu gleichen Teilen auf alle Mitglieder einer Haushaltsgemeinschaft aufgeteilt. Damit zählen auch Personen im Haushalt dazu, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wie beispielsweise ein bereits volljähriges Kind mit Einkünften aus einer Ausbildung.

Mit dem Regelsatz auf dem Hartz-4-Bescheid soll die Familie Kosten für z. B. Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsstrom und Körperpflege decken.

  • Die Regelsätze sind bundeseinheitlich festgelegt und richten sich nach dem Alter der Personen.
  • Die Kosten für Wohnung und Heizung orientieren sich unter anderem am örtlichen Mietspiegel. Ein Mehrbedarf für Warmwasser kann geltend gemacht werden, wenn eine dezentrale Warmwasserversorgung vorhanden ist (z. B. Durchlauferhitzer).

Die Beträge werden im Hartz-4-Bescheid so aufgelistet, dass der Individualbetrag, das heißt, der Regelbedarf pro Person ersichtlich wird. Das ist wichtig, weil auch das Einkommen einer oder mehrerer Personen der Bedarfsgemeinschaft auf alle ihre Mitglieder verteilt und somit mit dem Gesamtbedarf gegengerechnet wird.

Gut zu wissen: Bei Kindern unter 15 Jahren wird nicht vom Regelbedarf, sondern von Sozialgeld gesprochen.

Einkommensverteilung auf dem Hartz-4-Bescheid

Hartz-4-Bescheid: Das Jobcenter stellt ein Muster bereit.
Hartz-4-Bescheid: Das Jobcenter stellt ein Muster bereit.

Jedes Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft wird im Hartz-4-Bescheid aufgelistet. Dabei muss bei Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit vom Nettobetrag ausgegangen werden. Außerdem wird davon der Freibetrag abgezogen.

Zusätzlich wird bei Hartz 4 noch sonstiges Einkommen, das heißt Beträge, die nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen, berücksichtigt. Schließlich wird noch das Kindergeld, welches für jedes Kind anders ist, abgezogen.

Ein Betrag, der vielen Antragstellern Rätsel aufgibt, ist die Einkommensbereinigung. Für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft wird im Hartz-4-Bescheid ein Betrag von 30 Euro verrechnet. Es handelt sich hierbei um eine Versicherungspauschale. Sie wird aber nur bei BG-Mitgliedern abgezogen, die erwerbsfähig und bereits volljährig sind.

Angenommen das bereits volljährige Kind aus obigem Rechenbeispiel hat eigene Einkünfte aus einer Ausbildung. Übersteigen diese den Regelbedarf, kann es selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen und fällt damit aus der Bedarfsgemeinschaft. Berücksichtigt wird es trotzdem, und zwar aufgrund des Kindergeldes. Dieses wird dann einem der Elternteile ohne Einkünfte zugerechnet

Die auf dem Hartz-4-Bescheid aufgeführten Beträge werden dann wie folgt verrechnet:

Gesamtbedarf – zu berücksichtigendes Einkommen = zustehende monatliche Leistung

Hartz-4-Bescheid: Muster

Einen beispielhaften Hartz-4-Bescheid mit Erklärung stellt das Arbeitsamt online zur Verfügung. Ein Muster für den Bewilligungsbescheid können Sie hier einsehen:

Muster für den Hartz-4-Bewilligungsbescheid

Bildnachweise: fotolia/Harald07, Depositphotos/DmitryPoch, fotolia/Tiberius Gracchus, iStock/okapistudio.

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