• Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen
arbeitslosenselbsthilfe.org
Aktuelle Seite: Startseite / Hartz-4-Kürzung: Nur bei einer Pflichtverletzung nach SGB II möglich

Hartz-4-Kürzung: Nur bei einer Pflichtverletzung nach SGB II möglich

Twitter Facebook Whatsapp PinterestKommentare

Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.11.2019 entschieden, dass Hartz-4-Sanktionen teilweise verfassungswidrig sind. Nach Auffassung der Richter sind Sanktionen von 60 oder 100 Prozent nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Regelungen zur Sanktionierung von Leistungsempfängern müssen nun überarbeitet werden.

Eine Hartz-4-Kürzung bedeutet weniger Arbeitslosengeld 2 auf dem Konto des Leistungsempfängers. Verhängt werden solche Hartz-4-Sanktionen meistens dann, wenn das Jobcenter einen Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung feststellt.

Das Wichtigste zur Hartz-4-Kürzung kurz und knapp zusammengefasst

Wann wird eine Hartz-4-Kürzung angeordnet?

Mit einer Leistungskürzung müssen Hartz-4-Empfänger rechnen, wenn ein Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung bzw. eine Pflichtverletzung vorliegt.

Wie hoch kann die Kürzung ausfallen?

Nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019 sind nur noch Sanktionen bis zu 30 Prozent zulässig.

Kann ich Widerspruch gegen die Kürzung einlegen?

Ja. Sie können binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Allerdings hat dieser keine aufschiebende Wirkung.

Mit einer Hartz-IV-Kürzung ist zu rechnen, wenn die vereinbarten Pflichten verletzt wurden.
Mit einer Hartz-IV-Kürzung ist zu rechnen, wenn die vereinbarten Pflichten verletzt wurden.

Inhalt

  • Hartz-4-Kürzung: (noch) nicht verfassungswidrig
  • Kürzung vom Arbeitslosengeld (ALG) 2 nach § 31 SGB II

Hartz-4-Kürzung: (noch) nicht verfassungswidrig

Kürzung der ALG-II-Leistungen: Das BVerfG hat noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.
Kürzung der ALG-II-Leistungen: Das BVerfG hat noch nicht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.

Darf Hartz 4 gekürzt werden? Diese Frage beschäftigt nicht nur Betroffene, sondern inzwischen auch Rechtsexperten. Schon länger wird darüber gestritten, ob eine Hartz-4-Kürzung nicht sogar rechtswidrig ist bzw. gegen die Menschenwürde und damit die Verfassung verstößt.

Das Sozialgericht in Gotha hat erstmals eine noch nicht maßgebende Entscheidung dazu getroffen. Die Kürzung von ALG-2-Leistungen sei dem Gericht zufolge verfassungswidrig. So landete die Problematik schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe. Dieses lehnte einen ersten Vorlagebeschluss aus formellen Gründen ab.

Allerdings ist die Warteliste des BVerfG lang und so ist noch nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von Sanktionsregelungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ist derzeit auf Platz 22 des BVerfG.

Lohnt sich ein Widerspruch gegen eine Hartz-4-Kürzung? Nicht selten werden Entscheidungen vom Jobcenter vor dem Sozialgericht infrage gestellt. Es ist deshalb immer sinnvoll, die Kürzung von Hartz-4-Leistungen durch einen Anwalt für Sozialrecht überprüfen zu lassen.

Kürzung vom Arbeitslosengeld (ALG) 2 nach § 31 SGB II

ALG-2-Kürzung: Bei unter 25-Jährigen fällt diese strenger aus.
ALG-2-Kürzung: Bei unter 25-Jährigen fällt diese strenger aus.

Wann kommt es überhaupt zu einer Hartz-4-Kürzung? Bei einer Arbeitsverweigerung? Oder schon bei kleinen Abweichungen von der Eingliederungsvereinbarung? Eine ALG-2-Kürzung kann dann verhängt werden, wenn der Leistungsempfänger eine Pflichtverletzung nach § 31 SGB II verschuldet.

Mit Unterzeichnen der Eingliederungsvereinbarung geht der Leistungsempfänger eine Reihe von Pflichten ein. Verletzt er diese, kann das Jobcenter das mit einer Hartz-4-Kürzung sanktionieren. Im Übrigen stellt die Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen, keine Pflichtverletzung im Sinne des § 31 SGB II dar, dafür aber folgende Punkte:

  • Weigerung, eine zumutbare Erwerbstätigkeit oder geförderte Arbeit aufzunehmen
  • Weigerung, eine Ausbildung aufzunehmen oder fortzuführen (hier ist das Grundrecht der freien Berufswahl zur berücksichtigen)
  • Nichtantritt, Abbruch oder Anlass für Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung
  • Unwirtschaftliches Verhalten
  • Absichtliche Aufgabe einer geringfügigen Beschäftigung

Voraussetzung für eine ALG-2-Kürzung ist die Rechtsfolgenbelehrung. Der Leistungsempfänger muss – in der Regel schriftlich – darüber informiert worden sein, dass eine Pflichtverletzung mit einer Arbeitslosengeld-Kürzung sanktioniert werden kann bzw. wird.

Die erstmalige Pflichtverletzung wird mit einer 30-prozentigen Kürzung von Hartz 4 sanktioniert. Bei einer zweiten Pflichtverletzung sind es schon 60 Prozent. Beim dritten Mal ist eine 100-prozentige Hartz-4-Sperre möglich. Bei Leistungsempfängern unter 25 Jahren ist dies schon bei der zweiten Pflichtverletzung der Fall. Die Minderung hält in der Regel bis zu drei Monate an.

Normalerweise wird bei einer Hartz-4-Kürzung trotzdem die Miete gezahlt. Erst, wenn eine 100-prozentige Kürzung der Hartz-4-Leistung ausgesprochen wird, sind auch die Kosten für Unterkunft und Heizung betroffen. Sogar die Krankenversicherungsbeiträge werden damit aufs Spiel gesetzt.

Bildnachweise: fotolia.com/ ©Zerbor, fotolia.com/ ©Paolese, iStock.com/ ©molka.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (59 Bewertungen, Durchschnitt: 4,69 von 5)
Hartz-4-Kürzung: Nur bei einer Pflichtverletzung nach SGB II möglich
4.69 5 59
Loading...

Leser-Interaktionen

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Haupt-Sidebar

ALG 1

  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG 2

  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Bürgergeld
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie und Kinder
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung

Ratgeber

  • Arbeitsrecht
  • Bedingungsloses Grundeinkommen
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht

Footer

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Ratgeber
  • Downloads
  • Über uns
  • Haftungsausschluss
Facebook Folgen Sie uns auf Facebook

Copyright © 2022 Arbeitslosenselbsthilfe.org | Alle Angaben ohne Gewähr.

MENÜ & SUCHE
  • Agentur für Arbeit
  • Was ist Arbeitslosengeld 1?
  • Hartz 4
  • Anspruch
  • Antrag
  • Arbeitslos mit Behinderung
  • Bedarfsgemeinschaft
  • Bescheid
  • Eingliederungsvereinbarung
  • Einkommen
  • Familie
  • Hartz-4-Rechner
  • Jobcenter
  • Klage/Urteile
  • Leistungen
  • Maßnahme vom Arbeitsamt
  • Mehrbedarf
  • Sanktionen
  • Sonderbedarf
  • Umzug
  • Vermögen
  • Widerspruch
  • Wohnung
  • Arbeitsrecht
  • Krankenversicherung
  • Rente
  • Schulden
  • Soziale Einrichtungen
  • Sozialrecht