Neues Urteil: In einem Beschluss vom 01. August 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Gerichte zukünftig die negativen Folgen von Kürzungen von Wohn- und Heizkosten für Hartz-4-Empfänger prüfen müssen. Damit wurde einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.
Womöglich neuer Präzendenzfall für Klagen gegen das Jobcenter

Grund für die Entscheidung war folgender Fall: Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen hatte gegen einen Bescheid seines Jobcenters geklagt, laut dem seine Wohn- und Heizkosten gekürzt wurden. Die Mitarbeiter des Jobcenters gingen davon aus, dass der Betroffene in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, und reduzierten deshalb seine Leistungen.
Der Betroffene stellte daraufhin einen Eilantrag auf höhere Wohn- und Heizkosten für Alleinstehende. Dieser wurde jedoch abgelehnt; die Begründung hierfür war, dass keine Räumungsklage vorliege und dem Mann dementsprechend auch keine Obdachlosigkeit droht.
Kürzungen von Wohn- und Heizkosten dürfen nicht derart pauschalisiert werden
Da der Leistungsempfänger sein Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt sah, ging die Sache vor das Bundesverfassungsgericht. Dieses entschied zugunsten des Klägers.
In dem Urteil hieß es unter anderem:
Ob ein Anordnungsgrund vorliegt, darf nicht schematisch beurteilt werden. Vielmehr müssen die Sozialgerichte in Eilverfahren zu den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen. Relevante Nachteile sind dabei nicht nur eine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit.

Der alleinige Hinweis auf eine fehlende Räumungsklage reiche nicht als Entscheidungsgrundlage für die Kürzung von Wohn- und Heizkosten aus. Schließlich gelte es ja nicht nur, eine Obdachlosigkeit zu verhindern, sondern das Existenzminimum zu sichern. So sollen bei zukünftigen derartigen Entscheidungen, welche Kürzungen von Wohn- und Heizkosten betreffen, stets alle Umstände in Betracht gezogen werden.
Möchten Sie sich über entsprechende Leistungen informieren, finden Sie im Ratgeber über Zuschüsse für Heizkosten nähere Informationen.