Arbeitslosengeld-2-Empfänger erhalten unterschiedliche finanzielle Leistungen. Grundlegend ist der Regelbedarf, zusätzlich werden Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen. In bestimmten Situationen wird zudem ein Mehrbedarf angesetzt. Was ist jedoch, wenn das Geld trotzdem nicht ausreicht?
Das Wichtigste zum Hartz-4-Sonderbedarf zusammengefasst:
Hier erhalten Sie einen Überblick der Leistungen, welche vom Jobcenter als Sonderbedarf anerkannt werden.
Sie müssen einen Antrag auf Anerkennung des Sonderbedarfs beim zuständigen Jobcenter stellen.
Nein. Wird ein Sonderbedarf anerkannt, wird dieser als Sach- bzw. Geldleistung erbracht. Es handelt sich nicht um ein Darlehen.

Wichtige Informationen zum Sonderbedarf:
Inhalt
Einmaliger Sonderbedarf für Hartz-4-Empfänger
ALG-2-Empfänger erhalten den Regelsatz – dessen Höhe beträgt für Alleinstehende im Jahr 2017 409 Euro monatlich – und für sie werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, insofern diese in ihrer Höhe angemessen sind. Des Weiteren haben beispielsweise Alleinerziehende, Schwangere sowie Menschen mit Behinderung Anspruch auf einen Mehrbedarf.

In bestimmten Lebenssituationen kann laut § 24 Abs. 3 SGB II ein einmaliger Hartz-4-Sonderbedarf gewährt werden:
- Erstausstattung für die Wohnung
- Erstausstattungen für Bekleidung sowie bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie Kosten für die Miete von therapeutischen Geräten
Es besteht kein Anspruch auf Geldleistungen, das Jobcenter kann auch Sachleistungen gewähren. Des Weiteren können Pauschalbeträge angesetzt werden. Bezüglich der Höhe der Leistungen werden nachvollziehbare Erfahrungswerte berücksichtigt.
Urteil des Bundeverfassungsgerichts: Sonderbedarf für Hartz-4-Empfänger
Zum Thema Hartz-IV-Sonderbedarf hat das Bundeverfassungsgericht im Jahr 2010 ein entscheidendes Urteil gefällt (Az.: 1 BvL 1, 3 und 4/09):
Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

Besteht also ein nicht nur einmaliger, sondern länger anhaltender oder regelmäßig wiederkehrender Bedarf, der mit den bereits genannten Leistungen nicht gedeckt werden kann, haben Hartz-4-Empfänger Anspruch auf einen Sonderbedarf. Dies ist unter anderem möglich, wenn Betroffene:
- regelmäßig nicht verschreibungspflichtige Medikamente benötigen,
- als Rollstuhlfahrer eine Haushaltshilfe benötigen oder
- Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes tragen müssen.
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rubach meint
ich versuchte 2014 eine
Beihilfe für eine ambulante Badekur zu beantragen beim
Sozialgericht wurde diese abgelehnt . 2017 habe ich erneut wegen Ablehnung des Sozialamtes eine klage eingereicht mit der Begründung auf Sonderbedarf. denn es kann nicht angehen das ein Schwerbehinderter die Beihilfe nicht bekommt andere aber eine einmalige Beihilfe bekommen. Also ist mir das recht genommen was für meine Gesundheit zu machen damit es sich nicht verschlimmert. Ich bin nach meiner Meinung in meinen Grundrechten verletzt.
Kerstin S. meint
Hallöchen,
ich bin habe gerade etwas ähnliches erlebt. Ich habe das Vertrauen an unseren Sozialstaat verloren. Ich habe Teilerwerbsminderungsrente beantragt , weil mein Krankengeld ausläuft. Weil jetzt in derBearbeitungszeit mein KG auslief habe ich Arbeitslosengeld beantragt. Jetzt habe ich die Berechnung erhalten und stelle fest, dass das Arbeitslosengeld in keinemFall reicht. Erschwerend ist, dass ich durch meine Schwerbehinderung viele Medikamente und Physio benötige. Nun wollte ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen. Das wurde mir im Vornherein abgelehnt, weil ich in einer Lebensgemeinschaft mit meinem Ehemann lebe und dieser Zuviel Verdient.
Welche Möglichkeiten habe ich denn noch um eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes durch zu bekommen.?
Claudia meint
Hallo,
ich bin mittlerweile seit 10 Jahren geschieden und habe damals beim Jobcenter nach Haushaltsgeräten gefragt (Waschmaschine, TV, Bett etc.), da mein EX Mann die Haushaltsgeräte behalten hat. Ihm gehörten die Geräte vor der Ehe, wurden während der Ehe also nicht angeschafft.
Das Jobcenter hat abgelehnt. Hatte dann eine über 30 Jahre alte Waschmaschine von Bekannten geschenkt bekommen und ein uraltes Fernsehgerät (wirklich uralt, ich habe echt keine großen Ansprüche). Mittlerweile bin ich umgezogen, die Geräte haben den Geist aufgegeben und die Wäsche wasche ich bei meiner Mutter. Meine Matratzen sind auch schon über 20 Jahre alt und gebraucht übernommen worden.
Ist das alles so rechtens? Ich komme mir vor, wie ein Mensch 3. Klasse
Habe durch das ARGE Mobbing Depressionen bekommen, bin richtig krank geworden. Und fett!.
Mir würde ein Funktionstraining im Wasser helfen, doch die Krankenkasse finanziert das nicht, da es Hilfe zur Selbsthilfe ist und die Kosten nur einmal übernommen werden. Leider hatte ich dieses schon und für weitere Übungen keinen Pool zuhause. LOL.
Im Moment habe ich eine Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung.
Da ich noch Schulden habe, ist trotzdem nichts für das Funktionstraining, Haushaltsgeräte etc. übrig.
Zum Thema Arbeitsgelegenheit mit Aufwandsentschädigung habe ich eine Frage.
Wir sind in der Firma 3 Leute in dem Bereich. 2 Kollegen kommen von einer anderen ARGE (anderer Landkreis), sind aber im Ort der Arbeitsstelle zu hause, haben also keine Fahrtkosten.
Ich muss jeden Tag ca 19 km fahren (Hin- und Rückfahrt, PKW, es gibt keine öffentl. Verkehrsanbindung). Nun wurde Anfang 2019 die Aufwandsentschädigung für die Kollegen erhöht, meine ARGE Agentur weiß angeblich nichts von Erhöhungen. Die Kollegen bekommen pro Stunde 50 Cent mehr als im Vorjahr.
Ich komme mir bei meiner Agentur richtig verarscht vor, ebenso was die Abrechnung betrifft.
Mein Chef reicht immer pünktlichst die Abrechnung bei der ARGE ein, doch die brauchen fast immer minimal 10 Tage bis zur Auszahlung auf mein Konto.
Ich habe mich schon beschwert, wurde jedoch abgewimmelt und auch nachweisbar belogen.
WAS kann ich in all den Angelegenheiten machen, bin so langsam mit meinen Kräften am Ende.
Arbeitslosenselbsthilfe.org meint
Hallo Claudia,
Sie könnten mit der Angelegenheit zum Anwalt gehen. Um diesen zu finanzieren beantragen Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.
Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org
Bernburg meint
Schade, dass sich hier nicht weiter verfolgen lässt, wie beantragt wurde und was daraus geworden ist. Dies wäre jetzt hilfreich für mich.
Silke meint
Kann ich mit einer Schwerbehnderung von 60%mit Merkeziechen G beim Jobcenter einen Mehrbedarf für Für neue Möbel und für die Zuzahlungen für Medikamente und Rezepte?
katrin meint
Guten Morgen
Vielleicht kann mir hir jemand weiter helfen.Es handelt sich um reparaturkosten für einen Herd,der vomVermieter gestellt wurde.Gestern hatte ich eine Rechnung von dem Vermieter im Briefkasten,diese beträgt140. Euro.Ich bin Alleinerziehende Leistungsempfängerin und habe auf die schnelle nicht so eine Summe zusammen.Wisst ihr ob das Jobcenter diese Rechnung als Sonderbedarf begleichen würde?