Die Fraktion Die Linke hat angekündigt, einen umfangreichen Antrag im Bundestag einzubringen, der zahlreiche Änderungen der Gesetze zum Arbeitslosengeld II wie etwa die Erhöhung des Regelsatzes enthält. Die Anträge werden am Donnerstag, den 7. November 2019, im Plenum beraten.
Was schlägt Die Linke vor, um das Hartz 4-System zu verbessern?

Anfang November wird Die Linke mehrere Anträge auf Hartz4-Änderungen stellen. Diese umfassen unter anderem:
- Eine Anpassung der Kosten der Unterkunft
- Die Erhöhung des Regelsatzes auf 583 Euro (bisher 424 Euro)
- Die Einführung einer Bagatellgrenze von 50 Euro bei Rückforderungen
Die Abgeordneten der Linken-Fraktion im Bundestag wollen die Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld II-Empfänger „existenzsichernd gestalten“, wie es im entsprechenden Antrag heißt.
Die Übernahme von Wohnkosten ist unzureichend gesetzlich geregelt – obwohl Wohnen zum verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimum gehört.
Doch die Linke stellt weitere Anträge, die Hartz 4-Reformen zur Folge haben sollen. Dazu gehört die Forderung, den Hartz 4-Regelsatz von den bisherigen 424 Euro sofort auf 582 Euro anzuheben. Die Abgeordneten begründen dies mit der Armutsquote, die mit derzeit „16,1 Prozent auf hohem Niveau; deutlich höher als vor der Agenda 2010“ liege, also vor der Einführung von Hartz 4. Daher müssten sich die Leistungen „an der Armutsgrenze orientieren“ (hier geht’s zum Antrag).
FDP und Linke: Jobcenter soll auf Rückforderungen bis 50 Euro verzichten

Nicht nur Die Linke will Anträge zu Hartz 4-Änderungen zur Diskussion in den Bundestag einbringen. Auch die FDP möchte einige Reformen der Arbeitslosengeld II-Gesetze erzielen. So fordert diese eine Bagatellgrenze, die die Bürokratie in den Jobcentern vereinfachen soll. Die Mitarbeiter sollen mehr Zeit für die Vermittlung Arbeitssuchender zur Verfügung haben, anstatt diese in die Sachbearbeitung zu investieren.
Die Linke will daneben eine Grenze für Rückforderungen vom Jobcenter in Höhe von 50 Euro einführen. Diese stünden „außer Verhältnis zur Höhe des Anspruchs“, wie es in der Forderung heißt, und würden die Verwaltungskosten nur unnötig in die Höhe treiben.
Nach einer einstündigen Debatte im Bundestag, in der die Abgeordnete von CDU/CSU, SPD, FDP, Gründe, AfD und Linke die Anträge auf Hartz 4-Änderungen diskutieren, werden die Vorschläge an die entsprechenden Ausschüsse übergeben. Die Verantwortlichkeit liegt beim Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Quelle: bundestag.de